Aspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung und des Begleiterlasses
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- Stephan Huber
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1 Qualitätsoffensive Campingtourismus der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein 1. Informationsveranstaltung am 23.November 2010 in Oldenburg Aspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung und des Begleiterlasses Klaus Goede Leiter des Referats Städtebau- und Ortsplanung, Städtebaurecht im SH 1
2 Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung Was wollen wir erreichen? neue Anforderungen des Campingtourismus aufgreifen Deregulierung - Schlanke Vorschrift / Streichung von Regelungen Erleichterung des Verwaltungshandeln Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 2
3 Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung Was wird geregelt: Definitionen Campingplatz mit Standplätzen für Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelte Wochenendplatz mit Aufstellplätzen für Campinghäuser Wohnwagen Mobilheimen Campinghäuser Mindest-/Maximal-Standards/Größen: Standplatz- /Stellflächen für Campingwagen Aufstellplätze für Campinghäuser Größe von Wohnwagen, Mobilheimen und Campinghäusern Zufahrten und Fahrgassen Brandschutz keine leicht entflammbaren Materialien Freihaltung von Brandgassen Mindestabstände der Wohnwagen und Zelte untereinander Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten etc. Löschwassereinrichtungen Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 3
4 Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung Was wird geregelt: Sicherheit Rettungswege Beleuchtung Lagepläne und Benutzungsordnungen Jugendschutz Qualitätsstandards Trinkwasserversorgung Sanitärausstattungen Barrierefreiheit Sonderregelungen für Überkapazitäten Begrünung Landschaftliche Einbindung Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 4
5 Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung Was ist neu: Campinghäuser Feste Bauten als Alternative zum Mobilheim max.40m² Grundfläche + 10m² Terrassenfläche ortsfest aufgestellte Mobilheime gelten als Campinghäuser Nicht ortsfest aufgestellte Mobilheime gelten als Wohnwagen jederzeit auf ihren Rädern mobil s. 3 VO) bis zu 40m² < 3, 50m Höhe Streichung der Querverweise auf B-Plan- Erfordernisse Streichung der Campingsaison B-Plan-Regelung Errichtung von festen Sanitärgebäuden Einrichtung gesonderter Standplätze für Mobilheime Ganzjährige Aufstellung von Wohnwagen Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 5
6 Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung Campinghauskonzepte Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 6
7 Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung Campinghauskonzepte Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 7
8 Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung Campinghauskonzepte Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 8
9 Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung Campinghauskonzepte Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 9
10 Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung Campinghauskonzepte Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 10
11 Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung Campinghauskonzepte Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 11
12 Campingplätze liegen regelmäßig in der freien Landschaft im Außenbereich 35 BauGB Bauen im Außenbereich Zulässigkeit von Bauvorhaben im Bauen im Außenbereich ist i.d.r. privilegierter Bebauung vorbehalten sonstige Bauvorhaben sind i.d.r. unzulässig (Beeinträchtigung von Belangen, Schutz der freien Landschaft vor Zersiedelung,) für Campingplätze erforderlich Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 12
13 Bebauungsplan ist regelmäßig erforderlich zur Errichtung eines Campingplatzes o Stellplätze für Wohnwagen o Aufstellflächen für Campinghäuser o Stellplätze für Wohnmobile o Überbaubare Flächen für bauliche Anlagen o Ggf. Wintercamping Errichtung baulicher Anlagen auf Campingplätzen o Campinghäuser, o Gemeinschaftseinrichtungen, o Sanitäreinrichtungen etc. o Ortfest aufgestellte Mobilheime und Wohnwagen (auch im Bestand) Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 13
14 Rahmenbedingungen der Planungshoheit der Gemeinde Flächennutzungsplan - Bebauungsplan Ermittlung aller w. Belange - Beteiligungsverfahren Koordinierung der Belange Konfliktbewältigung - Entwicklung von planerischen Lösungen Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander Planung im Gemeinwohlinteresse kein Anspruch auf die Durchführung oder ein best. Ergebnis der Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 14
15 Der vorhabenbezogene B-Plan ( 12 BauGB) ein flexibles Planungsinstrument?! Bestandteile v. B-Plan Vorhabenplan Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 15
16 Vorhabenplan Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 16
17 Der vorhabenbezogene B-Plan ( 12 BauGB) Inhalte des v. B-Plan Festsetzungen für feste Gebäude Stellflächen für Wohnwagen, Zelte (großflächig zusammengefasst), Aufstellplätze für Campinghäuser (ggf. ausnahmsweise Zulässigkeit von Stellplätzen für Wohnwagen) Haupterschließungswege/Begrünungen Inhalt des D.-Vertrages/ des Vorhabenplanes konkrete Standplatzkonzeption Bei Änderung der Konzeption im Rahmen der B-Plan- Festsetzungen nur Änderung des Vertrages Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 17
18 Vorhabenplan Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 18
19 für Campingplatz einschl. aller Baulicher Anlagen, Standplätze und Aufstellplätze erf. ( 19 CampWochendPVO i.v. mit 67 LBO) verfahrensfreie Vorhaben o Nr.9 : auf Campingplätzen: Zelte, mobile Wohnwagen, bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind o Nr.1i : Gebäude < 15m³ für sanitäre Anlagen (wenn im B-Plan ausgewiesen) Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 19
20 Konzept- und Planungsbausteine Qualitätsoffensive Campingplatzkonzepte gemeinsame Gemeinde und touristische Anbieter regionales touristisches Konzept Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 20
21 Bausteine Qualitätsoffensive Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 21
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