Bericht über die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Gleichbehandlungsprogramms der evd energieversorgung dormagen gmbh für das Jahr 2009

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1 Bericht über die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Gleichbehandlungsprogramms der evd energieversorgung dormagen gmbh für das Jahr 2009 Vorgelegt von der Gleichbehandlungsbeauftragten der evd energieversorgung dormagen gmbh Angelika Haas evd energieversorgung dormagen gmbh Mathias-Giesen-Straße 13, Dormagen Telefon: Dormagen, 29. März 2010

2 Inhaltsübersicht Vorbemerkung 3 Aufstellung des Gleichbehandlungsprogramms I. Bekanntmachung II. Festlegung III. Beteiligung des Betriebsrates 4 Der Gleichbehandlungsbeauftragte I. Kontaktdaten II. Aufnahme der Tätigkeit III. Ansprechpartner für die Mitarbeiter 5 Der Netzbetrieb I. Aufbauorganisation Netzbetrieb II. Veränderungen in der Aufbauorganisation des Netzbetriebes im Berichtszeitraum 6 Bericht über die nach 8 Absatz 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres I. Getroffene Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes 1. Geschäftsprozesse und Dokumentation 2. Abrechnungssystem (EDIFACT Formate) 3. IT-Maßnahmen 4. Informationsaustausch 5. Überwachungsmaßnahmen II. Schulungsmaßnahmen 1. Mitarbeiterfortbildung 2. Schulungen der Gleichbehandlungsbeauftragten III. Beschwerden 10 2

3 Vorbemerkung Mit diesem Bericht kommt die evd energieversorgung dormagen gmbh (nachfolgend evd genannt) ihrer Verpflichtung aus 8 Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 und ist im Internet veröffentlicht unter & Fakten\Gleichbehandlungsbericht. 3

4 Aufstellung des Gleichbehandlungsprogramms I. Bekanntmachung Die evd hat ihr Gleichbehandlungsprogramm im Januar 2006 erstmalig fertig gestellt und zum 7. Februar 2006 an die Bundesnetzagentur übersandt, zuletzt geändert am Da es in 2009 Veränderungen in der Gesellschafterstruktur des Netzbetreibers Rheinische Netzgesellschaft (RNG) gegeben hat, wurde das Gleichbehandlungsprogramm bezüglich dieser Änderungen angepasst. Alle Mitarbeiter der evd wurden über die Aktualisierung des Gleichbehandlungsprogramms informiert und haben entsprechenden Zugriff. Das aktualisierte Gleichbehandlungsprogramm wurde der Bundesnetzagentur mit dem Gleichbehandlungsbericht 2009 am 29. März 2010 übersandt. II. Festlegung Die verbindliche Festlegung des Inhalts des Gleichbehandlungsprogramms wurde gemäß 8 Absatz 5 EnWG für alle Mitarbeiter, insbesondere für die, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befasst sind, in einer Organisationsanweisung durch die Geschäftsführung im Februar 2006 in Kraft gesetzt. III. Beteiligung des Betriebsrates Da der Betriebsrat als wichtige Schnittstelle fungiert, um die Unbundlinganforderungen auf allen Mitarbeiterebenen zu etablieren, ist das Thema Unbundling als fester Tagesordnungspunkt u.a. auf der jährlichen Betriebsversammlung verankert. 4

5 Die Gleichbehandlungsbeauftragte I. Kontaktdaten Mit der Aufgabe der Gleichbehandlungsbeauftragten ist bei der evd Frau Angelika Haas betraut. Frau Haas ist Leiterin der Unternehmensentwicklung und untersteht als Stabsstelle direkt der Geschäftsführung. evd energieversorgung dormagen gmbh Mathias-Giesen-Straße 13, Dormagen Telefon: II. Aufnahme der Tätigkeit Die Bestellung der Gleichbehandlungsbeauftragten erfolgte am 10. Oktober 2005 durch die Geschäftsführung. Mit gleichem Datum nahm Frau Haas ihre Tätigkeit als Gleichbehandlungsbeauftragte auf. III. Ansprechpartner für die Mitarbeiter Wie auch schon in den vergangenen Berichten dargestellt, ist die Gleichbehandlungsbeauftragte zu den üblichen Geschäftszeiten jederzeit persönlich, telefonisch oder per zu erreichen. Dies ist allen Mitarbeitern bekannt. Entsprechende Anfragen aus verschiedenen Fachbereichen zeigen immer wieder, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte die notwendige Akzeptanz im Unternehmen besitzt. Intensive Dialoge zeigen immer mehr eine Sensibilisierung in der täglichen Praxis und tragen so zu einem besseren Rollenverständnis bei. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist auch Ansprechpartnerin für die Geschäftsführung in allen unbundling-relevanten Fragestellungen. Da der Führungskreis der evd, dem Frau Haas in ihrer Funktion als Leiterin Unternehmensentwicklung angehört, in der Regel einmal wöchentlich mit der Geschäftsführung tagt, ist sichergestellt, dass die Geschäftsführung über alle wesentlichen Fragen aus dem EnWG und die weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms informiert ist. Somit ist das Vortragsrecht jederzeit sichergestellt. 5

6 Der Netzbetrieb I. Aufbauorganisation Netzbetrieb Die in Teil A des Gleichbehandlungsprogramms dargestellte organisatorische Aufbauorganisation der evd bildet die Grundlage zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes hat es Veränderungen in der Gesellschaftsstruktur der Rheinischen Netzgesellschaft Köln (RNG) gegeben. Die RheinEnergie AG hat die Anteile der übrigen Gesellschafter erworben und ist damit 100 % Gesellschafter der RNG. In diesem Zuge wurde auch das Pachtverhältnis mit der RNG zum aufgelöst. Mit Wirkung zum hat die evd ihr Strom- und Gasnetz an die RheinEnergie AG verpachtet. Die Übertragung des operativen Netzgeschäftes der RNG an die evd auf Grundlage von Dienstleistungsverträgen blieb hierbei für die Strom- und Gasnetze unberührt. Das operative Netzgeschäft wird durch die evd ausschließlich nach Vorgaben der RNG abgewickelt. II. Veränderungen in der Aufbauorganisation des Netzbetriebes im Berichtszeitraum Veränderungen in der evd - Aufbauorganisation sind im Berichtszeitraum 2009 nicht erfolgt. 6

7 Bericht über die nach 8 Absatz 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres I. Getroffene Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes 1. Geschäftsprozesse und Dokumentation Die Analyse der Geschäftsprozesse hinsichtlich ihres Diskriminierungspotenzials und der Verantwortlichkeiten wurde auch in 2009 fortgeführt. Kleinere Unklarheiten in bestehenden Prozessen konnten behoben werden. Die evd hat im Sommer 2009 ein Projekt gestartet mit dem Ziel, spätestens bis zum 30. September 2010 den einheitlichen Datenaustausch gemäß GPKE und GeLi Gas zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist unser Abrechnungsprogramm LiMa zum 14. September 2009 auf das Zwei-Mandanten-Modell umgestellt worden. In diesem Zusammenhang werden derzeit die entsprechenden Geschäftsprozesse untersucht und, soweit notwendig, angepasst. Darüber hinaus nahm die evd an dem Projekt Wirtschaftsplanungsprozess des Netzbetreibers RNG teil. Neben der operativen Abwicklung ging es dabei insbesondere noch einmal um die Rollenklärung Netzeigentümer, Netzbetreiber und Dienstleister, sowie die Abgrenzung ihrer Aufgaben und Befugnisse. Die Projektleitung bei der evd hatte der GBB inne. 2. Abrechnungssystem ( EDIFACT Formate) GPKE/GeLi Gas Die geforderten Umsetzungen aus den Beschlüssen der Bundesnetzagentur BK Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) sowie BK ) Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (Geli Gas) hinsichtlich der EDIFACT Formate wurden in unserem Abrechnungssystem (LiMa) zum fristgerecht umgesetzt. 7

8 3. IT-Maßnahmen Im Zusammenhang mit der Einführung des Zwei-Mandanten-Modell zum ergaben sich umfangreiche Änderungen im evd Informations- und Abrechnungssystem LiMa. Deshalb war es notwendig, das IT Rollen und Berechtigungskonzept sowie das IT-Handbuch zu überprüfen und da, wo erforderlich, anzupassen. Ferner wurde der gesamte Hard- und Softwarebestand in eine eigens dafür entwickelte Datenbank eingepflegt, u.a zur Minimierung und Vereinfachung des Dokumentationsaufwandes im Rahmen der Nachweisdokumentation. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das evd IT Rollen und Berechtigungskonzept entflechtungskonform gestaltet ist. 4. Informationsaustausch Im Berichtszeitraum haben, wie bereits in den Jahren zuvor, regelmäßig Unbundlingbesprechungen mit den Führungskräften inklusive der Geschäftsführung stattgefunden. Insbesondere die Weiterentwicklung im Unternehmen aber auch die neuen Informationen und Anforderungen der Bundesnetzagentur (Gleichbehandlungsmanagement 2008/2009, 12.Februar 2009 in Bonn, sowie Thesen und Rahmenbedingungen, 01. bis 02. September 2009 in Köln, Karsten Bourwieg) wurden ausführlich erörtert und besprochen. Der Informationsaustausch zum Aufsichtsrat ist dadurch sichergestellt, dass er zu jeder Aufsichtsratssitzung eine allgemeine Information aktueller Anforderungen sowie zukünftiger Entwicklungen der Entflechtung auf nationaler und europäischer Ebene im Aufsichtratsprotokoll erhält. Parallel dazu finden zwei- bis dreimal im Jahr, neben den regelmäßigen Aufsichtsrats-Sitzungen, Informationsveranstaltungen für die Mitglieder und Vertreter im Aufsichtsrat und der Gesellschaftsversammlung statt. Durch die kontinuierliche Vermittlung von Informationen, Inhalten und Anforderungen auf allen Ebenen des Unternehmens zeigt sich, dass die gezielte Sensibilisierung in puncto Diskriminierungsfreiheit bzw. Kultur der Nichtdiskriminierung immer stärker im Unternehmen verwurzelt ist. 8

9 5. Überwachungsmaßnahmen Durch die Einbindung der Gleichbehandlungsbeauftragten in alle entflechtungsrelevante Projekte und Aufgaben sowie in der Analyse und Neugestaltung bzw. Anpassung von Prozessen wird schon in der Anfangsphase darauf geachtet, dass in allen relevanten Konzepten und Ansätzen das Thema Diskriminierungsfreiheit berücksichtigt ist. Die Überwachungstätigkeit im Berichtszeitraum beinhaltete folgende Schwerpunkte: - Umsetzung des Zwei-Mandantenmodells insbesondere bei der Darstellung der Prozesse GPKE/Geli Gas - Umsetzung des Wirtschaftsplanungsprozesses nach Vorgabe der RNG - Prüfung des evd Internetauftrittes insbesondere des techn. Bereiches II. Schulungsmaßnahmen 1. Mitarbeiterfortbildung Im Berichtszeitraum wurden für neu hinzu gekommene Mitarbeiter Schulungen zum Gleichbehandlungsprogramm durchgeführt. Auch neue Mitarbeiter aus dem Bereich Energievertrieb nahmen an der Schulung teil. Schulungsschwerpunkte waren u.a. Grundsätze der Nichtdiskriminierung, allgemeine Verhaltensgrundsätze unter Unbundlingbedingungen, das evd Gleichbehandlungsprogramm mit den verbindlichen Organisationsanweisungen sowie Verhalten und Kommunikation bei Kundenkontakt. Alle Teilnehmer haben eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben, die Bestandteil der Personalakten ist. Ergänzend zu den Schulungen für neue Mitarbeiter wurde in den Bereichen kfm. und techn. Shared Service insbesondere für die Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben, wie z.b. die Zentrale, Debitoren, Öffentlichkeitsarbeit usw. eine gezielte Auffrischungsschulung durchgeführt. Mit der Umstellung auf das Zwei-Mandantenmodell erfolgten zudem mehrere Schulungen aller Mitarbeiter des kfm. SharedService Kundenservice. 9

10 2. Schulungen der Gleichbehandlungsbeauftragten Um einen dauerhaften Transfer von fachlichen Kenntnissen und Kompetenzen an die Gleichbehandlungsbeauftragte sicherzustellen, hat sie im Berichtszeitraum 2009 an verschiedenen Informationsveranstaltungen, Seminaren sowie Erfahrungsaustauschgruppen teilgenommen (z.b. Veranstaltungen der Verbände usw.). Des Weiteren gehört sie dem bei der RheinEnergie AG eingerichteten Netzwerk Regulierung an, das in regelmäßigen Sitzungen unter der Leitung eines Vorstandsmitgliedes und unter Beteilung der Rheinischen Netzgesellschaft (RNG) übergreifende Fragestellungen erörtert. III. Beschwerden Während des Berichtszeitraums wurden keine Beschwerden von Kunden, Netzanschlussnehmern oder Lieferanten an die Gleichbehandlungsbeauftragte herangetragen. Des Weiteren wurden keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm festgestellt. Dormagen, 29. März 2010 Angelika Haas Gleichbehandlungsbeauftragte 10

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