Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung

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1 Luzern ABStadt Kinder Jugend Familie Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung Gerne beantworten wir Ihnen in diesem Merkblatt häufig gestellte Fragen zu den Betreuungsgutscheinen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns über oder unter Tel von Dienstag bis Freitag, Uhr. Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Luzern, Juli 2013 Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Betreuungsgutscheine Kasernenplatz 3, Postfach Luzern 7 Telefon: ; Fax: betreuungsgutscheine@stadtluzern.ch

2 Inhalt Seite 1 Was sind Betreuungsgutscheine? Welche Betreuungsinstitutionen bieten Plätze mit Bezugsberechtigung für Betreuungsgutscheine an? Habe ich Anspruch auf Betreuungsgutscheine? Wie kann ich Betreuungsgutscheine beantragen? Wie wird die Höhe der Betreuungsgutscheine berechnet? Wird das Einkommen des Konkubinatspartners berücksichtigt? Erhalte ich mehr, beziehungsweise weniger Betreuungsgutscheine, wenn sich das Einkommen verändert? Wie erfolgt die Auszahlung der Betreuungsgutscheine? Erhalten Familien mit mehreren Kindern zusätzliche Leistungen? Erhalte ich Betreuungsgutscheine für zusätzliche Betreuungstage? Erhalte ich Betreuungsgutscheine während der Ferien oder während eines Auslandaufenthalts? Erhalte ich Betreuungsgutscheine während des Mutterschaftsurlaubs? Erhalte ich Betreuungsgutscheine für Kinder im Kindergartenalter?... 6 Seite 2

3 1 Was sind Betreuungsgutscheine? Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter mit dem Ziel, Familie und Beruf besser zu vereinen. Sie als Eltern können frei wählen, wo Sie Ihr Kind betreuen lassen: bei einer zugelassenen Kindertagesstätte der Stadt Luzern oder Region, oder bei der Tagesfamilienorganisation in der Stadt Luzern. Die Höhe des monatlich ausbezahlten Betrags ist abhängig vom Betreuungspensum des Kindes sowie vom Erwerbspensum und Einkommen der Eltern. 2 Welche Betreuungsinstitutionen bieten Plätze mit Bezugsberechtigung für Betreuungsgutscheine an? Grundsätzlich können alle Betreuungsinstitutionen mit einer Bewilligung zur Führung einer Kindertagesstätte, welche in der Stadt Luzern und Region angesiedelt sind, Plätze mit Bezugsberechtigung anbieten. Bestehen Unsicherheiten bezüglich des Anspruchs auf Betreuungsgutscheine bei der von Ihnen gewählten Betreuungsinstitution, kontaktieren Sie uns bitte. Auf der Plattform finden Sie bei jeder Betreuungsinstitution Angaben zu den möglichen Vergünstigungen. Eine Liste mit den aktuell zugelassenen Betreuungsinstitutionen in der Stadt Luzern finden Sie in der Broschüre Spielend gross werden unter: 3 Habe ich Anspruch auf Betreuungsgutscheine? Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben erwerbstätige Erziehungsberechtigte unter folgenden Voraussetzungen: Wohnsitz in der Stadt Luzern. Gemeinsames Erwerbspensum bei Paaren von mindestens 120 %, bei Alleinerziehenden von mindestens 20 %. Besuch einer anerkannten Ausbildung oder Bezug finanzieller Leistungen der Arbeitslosenoder Invalidenversicherung (werden der Erwerbstätigkeit gleichgesetzt). Bestätigter Betreuungsplatz für das Kind im Vorschulalter bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution. Massgebendes Einkommen unter Fr. 100'000. beziehungsweise Fr. 124'000., falls das Kind unter 18 Monaten ist (inklusive 5 % des steuerbaren Vermögens, sofern dieses Fr. 300'000. übersteigt). Vorliegen einer für die Berechnung des massgebenden Einkommens erforderlichen rechtskräftigen Steuerveranlagung, die nicht älter als zwei Jahre ist (aktuellster Stand). Seite 3

4 4 Wie kann ich Betreuungsgutscheine beantragen? a. Lassen Sie sich den Betreuungsplatz von der Kindertagesstätte mit dem Formular Betreuungsbestätigung Kindertagesstätte bestätigen. Falls Ihr Kind in einer Tagesfamilie betreut wird, kopieren Sie bitte die Betreuungsvereinbarung der Tagesfamilienorganisation. b. Reichen Sie uns bitte das Antragsformular zusammen mit der Betreuungsbestätigung und allfälligen weiteren Dokumenten (Ausbildungs- oder Immatrikulationsbestätigung, Taggeldabrechnung Arbeitslosenkasse, IV-Verfügung usw.) ein. Bitte beachten Sie, dass bei der Antragstellung das Eingangsdatum massgebend ist. Betreuungsgutscheine können nicht rückwirkend beantragt werden. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte. 5 Wie wird die Höhe der Betreuungsgutscheine berechnet? Die Höhe des monatlich ausbezahlten Betrags ist abhängig vom Betreuungspensum des Kindes sowie vom Erwerbspensum und Einkommen der Eltern. Die Gutscheinhöhe pro Tag wird durch das massgebende Einkommen bestimmt. Eine Tabelle mit der Gutscheinhöhe pro Tag und einen Gutscheinrechner finden Sie unter: Sie zahlen einen Selbstbehalt von mindestens Fr. 15. pro Tag und Kind. Berechnung massgebendes Einkommen ordentlich besteuerte Personen Für die Berechnung des massgebenden Einkommens muss eine aktuelle Steuerveranlagung vorliegen, welche nicht älter als zwei Jahre sein darf. Berücksichtigt wird das steuersatzbestimmende Einkommen zuzüglich 5 % des steuerbaren Vermögens, sofern dieses mehr als Fr. 300'000. beträgt. Berechnung massgebendes Einkommen quellenbesteuerte Personen Für die Festlegung des massgebenden Einkommens werden 75 % des Bruttoeinkommens berücksichtigt, zuzüglich 5 % des steuerbaren Vermögens, sofern dieses mehr als Fr. 300'000. beträgt. Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie des Quellensteuerauszugs des Vorjahres bei. 6 Wird das Einkommen des Konkubinatspartners berücksichtigt? Bei im gleichen Haushalt lebenden Elternpaaren werden beide Einkommen berücksichtigt. Wenn Sie als Vater oder Mutter mit einer Partnerin oder einem Partner im Konkubinat zusammenleben, der nicht Elternteil des Kindes ist, werden nach zwei Jahren des gemeinsamen Haushalts beide Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Seite 4

5 7 Erhalte ich mehr, beziehungsweise weniger Betreuungsgutscheine, wenn sich das Einkommen verändert? Veränderungen im Einkommen kommen bei Familien mit Kindern sehr oft vor. Sobald Sie feststellen, dass Ihr aktuelles Jahreseinkommen um mehr als 25 % vom massgebenden Einkommen (siehe Punkt 5) abweicht, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Die Höhe der Betreuungsgutscheine wird mittels Selbstdeklaration des Jahreseinkommens per Meldedatum angepasst. Bei Vorliegen der Steuerveranlagung des entsprechenden Jahres erfolgt eine rückwirkende Anpassung auf das ganze Kalenderjahr und eine allfällige Abrechnung der ausbezahlten Gutscheinbeträge. Das entsprechende Formular stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. Meldungen zu Veränderungen des Einkommens können nur im laufenden Kalenderjahr berücksichtigt werden. Eine rückwirkende Anpassung auf Vorjahre ist nicht möglich. Ungerechtfertigte Bezüge in Bestand und Höhe können von der Stadt Luzern innert fünf Jahren zurückgefordert werden. 8 Wie erfolgt die Auszahlung der Betreuungsgutscheine? In der Regel erfolgt die Auszahlung monatlich im Voraus per Überweisung direkt an die Erziehungsberechtigten. 9 Erhalten Familien mit mehreren Kindern zusätzliche Leistungen? Das jüngere Kind erhält einen Geschwisterbonus. Voraussetzung ist, dass zwei oder mehr Kinder in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesfamilie betreut werden und ein Anspruch auf Betreuungsgutscheine besteht. Der Geschwisterbonus bei der Betreuung in der Kindertagesstätte beträgt Fr. 10. pro Betreuungstag, bei Tagesfamilien Fr. 1. pro Betreuungsstunde. 10 Erhalte ich Betreuungsgutscheine für zusätzliche Betreuungstage? Für zusätzliche Betreuungstage können Sie Betreuungsgutscheine beantragen, sofern Sie aufgrund Ihres Pensums einen höheren Anspruch hätten. Wenn durch angeordnete Überzeit (Ferienvertretung usw.) zusätzliche Betreuungstage benötigt werden, reichen Sie bitte eine Kopie der abgerechneten Zusatztage zusammen mit einer Arbeitgeberbestätigung ein. Anspruchsberechtigtes Pensum: Berechnungsbeispiel Gemeinsames Arbeitspensum 160 % = 70 % anspruchsberechtigtes Pensum (inkl. 10 % Toleranz) Seite 5

6 11 Erhalte ich Betreuungsgutscheine während der Ferien oder während eines Auslandaufenthalts? Ferien sind bei der Berechnung des monatlichen Betreuungsgutscheins bereits berücksichtigt, wie auch beim Tarif der Kindertagesstätten. Sollte Ihre Kindertagesstätte Ihnen einen reduzierten Tarif verrechnen, muss auch der Betreuungsgutschein für die entsprechende Zeitspanne angepasst werden. Bitte teilen Sie uns dies im Voraus mit. Auslandaufenthalte Wenn Sie sich mit Ihrem Kind beruflich oder privat für mehr als einen Monat im Ausland aufhalten, teilen Sie uns dies bitte im Voraus mit. Die Betreuungsgutscheine werden für maximal vier Wochen ausbezahlt, sofern auch die Kindertagesstätte den Vollkostentarif verrechnet. Alle anfallenden Kosten, um den Betreuungsplatz danach freizuhalten, müssen von den Eltern selbst getragen werden. Auslandaufenthalte von maximal einem Monat und einmal pro Kalenderjahr werden Ferien gleichgestellt. 12 Erhalte ich Betreuungsgutscheine während des Mutterschaftsurlaubs? Der Mutterschaftsurlaub wird der Arbeit gleichgestellt. Das heisst, dass während 14 Wochen Anspruch auf Betreuungsgutscheine in der Höhe des Arbeitspensums vor dem Mutterschaftsurlaub besteht. Wird der Mutterschaftsurlaub auf unbezahlter Basis verlängert, kann der Anspruch auf Betreuungsgutscheine auf insgesamt sechs Monate nach der Niederkunft ausgedehnt werden. Wird die Arbeit nach sechs Monaten nicht wieder aufgenommen, entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine. Wird die Arbeit in einem anderen Pensum als vor dem Mutterschaftsurlaub wieder aufgenommen, wird der Anspruch auf Betreuungsgutscheine dem neuen Pensum angepasst. 13 Erhalte ich Betreuungsgutscheine für Kinder im Kindergartenalter? Die Betreuung von Kindern im freiwilligen Kindergartenjahr wird mit Betreuungsgutscheinen abgegolten. Ab dem obligatorischen Kindergartenjahr steht das Betreuungsangebot der Volksschule zur Verfügung, und Betreuungsgutscheine können nur in den folgenden Ausnahmefällen gewährt werden: Ihr Kind hat keinen Platz im bestehenden Angebot der schulergänzenden Kinderbetreuung erhalten. Stellen Sie uns in diesem Fall eine Kopie des Absageschreibens der Volksschule zu. Ihrem Kind kann eine Betreuung im bestehenden Angebot der schulergänzenden Kinderbetreuung nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall stellen Sie bitte einen Antrag mit schriftlicher Begründung. Der Entscheid über die Zumutbarkeit liegt bei der Stadt Luzern. Für die Berechnung der Betreuungsgutscheine wird die effektive Betreuungszeit berücksichtigt, jedoch maximal Frühmorgenbetreuung, Mittag und Nachmittag. Wird von der Kindertagesstätte der Tarif für den ganzen Tag verrechnet, muss die Differenz von den Eltern getragen werden. Abrechnung der Ferienbetreuung erfolgt gegen Vorlage einer Rechnungskopie. Seite 6

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