Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder. Personalversammlung 1. November 2006

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder. Personalversammlung 1. November 2006"

Transkript

1 Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder Personalversammlung 1. November 2006

2 Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Sonderregelungen für nichtärztliche Beschäftigte in Universitätskliniken Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (MB) Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag für Auszubildende in Pflegeberufen Tarifvertrag für Auszubildende nach BBiG Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser Personalversammlung

3 Inhalte A. Allgemeiner Teil Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung 5 Qualifizierung Personalversammlung

4 Inhalte Abschnitt II Arbeitszeit 6 Regelmäßige Arbeitszeit 7 Sonderformen der Arbeit 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 9 Bereitschaftszeiten 10 Arbeitszeitkonto 11 Teilzeitbeschäftigung Personalversammlung

5 Inhalte Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung 13 Eingruppierung in besonderen Fällen 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit 15 Tabellenentgelt 16 Stufen der Entgelttabelle 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen 18 Leistungsentgelt 19 Erschwerniszuschläge 20 Jahressonderzahlung Personalversammlung

6 Inhalte 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung 22 Entgelt im Krankheitsfall 23 Besondere Zahlungen 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts 25 Betriebliche Altersversorgung Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub 27 Zusatzurlaub 28 Sonderurlaub 29 Arbeitsbefreiung Personalversammlung

7 Inhalte Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge 31 Führung auf Probe 32 Führung auf Zeit 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses 35 Zeugnis Personalversammlung

8 Inhalte Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften 36 Anwendung weiterer Tarifverträge 37 Ausschlussfrist 38 Begriffsbestimmungen 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit Personalversammlung

9 Personalversammlung Neue Regelungen Nebentätigkeiten 3 (4) Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Sonderregelungen Ärztinnen/Ärzte Nachweis der Diensttauglichkeit 3 (5) Der Arbeitgeber ist bei begründeter Veranlassung berechtigt, Beschäftigte zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage sind.

10 Personalversammlung Neue Regelungen Personalgestellung 4 (3) Werden Aufgaben der Beschäftigten zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgestellung).

11 Personalversammlung Neue Regelungen Qualifizierung 5 Ein hohes Qualifikationsniveau und lebenslanges Lernen liegen im gemeinsamen Interesse von Beschäftigten und Arbeitgebern. Maßnahmen: jährliches Gespräch mit Führungskraft Ermittlung von Qualifizierungsbedarf Betriebsparteien treffen Vereinbarung

12 Personalversammlung Neue Regelungen Arbeitszeit 6 Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitzeit beträgt für Beschäftigte an Universitätskliniken (Tarifgebiet West) 38,5 Stunden Ausnahme: Ärztinnen und Ärzte 42 Stunden Ausgleichszeitraum jetzt ein Jahr 24. und 31. Dezember bleiben frei. Bei Dienst erfolgt ein Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten Wenn gesetzliche Feiertage auf einen Werktag fallen, verringert sich für Beschäftigte, die dienstplanmäßig frei haben, die Wochenarbeitszeit um ein Fünftel

13 Personalversammlung Neue Regelungen Arbeitszeit 6 Auf der Grundlage von Dienstvereinbarungen kann aus dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründen von Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes abgewichen werden ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden eine Rahmenarbeitszeit von bis zu 12 Stunden eingeführt werden

14 Neue Regelungen Sonderformen der Arbeit 7 Wechselschichtarbeit Schichtarbeit Rufbereitschaft Neu: Wechselschicht liegt vor, wenn Beschäftigte durchschnittlich längstens nach einem Monat erneut mindestens zwei Nachtschichten arbeiten müssen Nachtschicht muss mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 und 6 Uhr Personalversammlung

15 Neue Regelungen Sonderformen der Arbeit 7 Bereitschaftsdienste: Stufe A und B bis zu maximal 16 Stunden täglich Stufe C und D bis zu maximal 13 Stunden täglich Bereitschaftsdienste Ärztinnen/Ärzte: Die tägliche Arbeitszeit kann bis zu 24 Stunden verlängert werden Voraussetzung: Prüfung alternativer Arbeitszeitmodelle Belastungsanalyse gem. 5 ArbSchG Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes Personalversammlung

16 Personalversammlung Neue Regelungen Sonderformen der Arbeit 7 Durch Dienstvereinbarungen bzw. Landestarifverträge können längere Bereitschaftsdienste / Wochenarbeitszeiten mit Bereitschaftsdiensten geregelt werden Überstunden fallen an, wenn die Regelarbeitszeit bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche nicht ausgeglichen werden kann Überstunden bei Schichtarbeit fallen an, wenn die dienstplanmäßig vorgesehene Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden kann

17 Neue Regelungen Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 8 Zeitzuschläge: Überstunden EG % EG % Nachtarbeit 1,28 / 20 % Sonntagsarbeit 25 % Feiertagsarbeit 35 % 135 % (ohne Freizeitausgleich) Arbeit am 24. und % Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr 0.64 / 20 % Personalversammlung

18 Neue Regelungen Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 8 Entgeltberechnung Bereitschaftsdienst Stufe A B C D Arbeitsleistung im BD 0 bis 10 % mehr als 10 bis 25 % mehr als 25 bis 40 % mehr als 40 bis 49 % Bewertung als Arbeitszeit 15 % 25 % 40 % 55 % Bereitschaftsdienste an Feiertagen: plus 25 % Stufenzuweisung erfolgt durch die Betriebsparteien Personalversammlung

19 Neue Regelungen Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 8 Entgeltberechnung Bereitschaftsdienst Zusätzlich wird die Anzahl der geleisteten Bereitschaftsdienste wie folgt als Arbeitszeit gewertet: Anzahl der Bereitschaftsdienste im Kalendermonat 1. bis 8. Bereitschaftsdienst 9. bis 12. Bereitschaftsdienst 13. und folgende Bereitschaftsdienste Bewertung als Arbeitszeit 25 % 35 % 40 % Personalversammlung

20 Neue Regelungen Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 8 Entgeltberechnung Bereitschaftsdienst ÄrztInnen Stufe I II Arbeitsleistung im BD 0 bis 25 % mehr als 25 bis 49 % Bewertung als Arbeitszeit 60 % 95 % Bereitschaftsdienste an Feiertagen: plus 25 % Stufenzuweisung erfolgt durch schriftliche Nebenabrede zum Arbeitsvertrag Personalversammlung

21 Neue Regelungen Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 8 Die Bezahlung von Rufbereitschaften erfolgt über tägliche Pauschalen je Entgeltgruppe Bei weniger als 12 Stunden RB wird jede Stunden mit 12,5% des Stundenentgelts bezahlt Die Inanspruchnahme wird auf Vollstunden (Arbeitsstelle) oder Halbstunden (Aufenthaltsort) gerundet und bezahlt. (Die bisherige 3-Stunden-Garantie entfällt) Personalversammlung

22 Personalversammlung Neue Regelungen Arbeitszeitkonto 10 Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden.

23 Personalversammlung Neue Regelungen Tabellenentgelt 15 Die Tabelle enthält die Entgeltgruppen 1 bis 15 Öffnungsklausel zur Umgestaltung der Entgeltgruppen 1 4 durch landesbezirkliche Regelung bei drohendem Outsourcing/Privatisierung Ärztinnen und Ärzte haben eine eigene Tabelle / einen eigenen Tarifvertrag mit 4 Entgeltgruppen

24 ) ) ) ) ) ) Erfahrungsstufen Grundentgelt

25 Personalversammlung Neue Regelungen Stufen der Entgelttabelle 16 Die Entgeltgruppen umfassen 2 Grundentgeltstufen und 3-4 Entwicklungsstufen Diese werden durch entsprechende Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber in einer zeitlichen Staffelung durchlaufen Bei Ärztinnen/Ärzten werden Vorzeiten bei anderen Arbeitgebern anerkannt; bei den übrigen Beschäftigten können sie anerkannt werden Die Zeiten des Stufendurchlaufs können verkürzt oder verlängert werden

26 Personalversammlung Neue Regelungen Leistungsentgelt 18 Ab wird zusätzlich zum Tabellenentgelt ein Leistungsentgelt eingeführt (Ausnahme: ÄrztInnen; hier Sonderregelung für Drittmittelbereich) Startvolumen: 1% der ständigen Monatsentgelte, Zielgröße ist 8% Ausgestaltung erfolgt über landesbezirklichen Tarifvertrag Solange dieser nicht abgeschlossen ist, erhalten die Beschäftigten im Dezember 12% ihres Septembergehalts

27 Personalversammlung Neue Regelungen Jahressonderzahlung 20 Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. E 1 bis E 8 E 9 bis E 11 E 12 bis E 13 E 14 bis E 15 Tarifgebiet West 95 v.h. 80 v.h. 50 v.h. 35 v.h. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Einkommen im Juli, August und September des Jahres

28 Personalversammlung Neue Regelungen Entgelt im Krankheitsfall 22 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Dauer von sechs Wochen Danach Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Krankengeld und Nettoentgelt: bei mehr als einen Jahr Beschäftigungszeit 13 Wochen bei mehr als drei Jahren Beschäftigungszeit 39 Wochen

29 Personalversammlung Neue Regelungen Besondere Zahlungen 23 Jubiläumsgeld Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren in Höhe von von 40 Jahren in Höhe von 350 Euro, 500 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.

30 Neue Regelungen Erholungsurlaub 26 Der Urlaubsanspruch im Kalenderjahr beträgt: bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage. Übertragener Urlaub muss in den ersten drei Kalendermonaten, in Ausnahmefällen bis zum 31. Mai des Folgejahres, angetreten werden Personalversammlung

31 Personalversammlung Neue Regelungen Zusatzurlaub 27 Für ständige Wechselschicht- oder Schichtarbeit werden 6 bzw. 3 Tage Zusatzurlaub gewährt Für überwiegende Wechselschicht- oder Schichtarbeit werden 4 bzw. 2,4 Tage Zusatzurlaub gewährt Für Nachtarbeitsstunden werden bis zu 4 Tage Zusatzurlaub gewährt Maximal 6 Tage Zusatzurlaub pro Jahr Die Ansprüche entsteht im laufenden Jahr, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind

32 Neue Regelungen Befristete Arbeitsverträge 30 Befristete Arbeitsverträge sind zulässig auf Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverträgen. Sonderegelung für Angestellte (ohne Verträge nach HRG): Befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund dürfen 5 Jahre (ÄrztInnen 7 Jahre) nicht überschreiten Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund müssen mindestens 6 Monate dauern Personalversammlung

33 Personalversammlung Neue Regelungen Führung auf Probe 31 Führungspositionen (ab E 10 mit Weisungsbefugnis) können als befristetes Arbeitsverhältnis bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren vereinbart werden. Führung auf Zeit 32 Führungspositionen (ab E 10 mit Weisungsbefugnis) können als befristetes Arbeitsverhältnis bis zur Dauer von vier Jahren vereinbart werden.

34 Personalversammlung Neue Regelungen Kündigung des Arbeitsverhältnisses 34 Kündigungsfristen bleiben Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und unter die Regelungen des Tarifgebiets West fallen, können nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Soweit Beschäftigte nach den bis zum 31. Oktober 2006 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, bleiben sie unkündbar.

35 Personalversammlung Überleitung in den Systematik der Überleitung Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen Vergleichsentgelt bilden Stufenzuordnung vornehmen

36 Personalversammlung Überleitung in den Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen 4 TVÜ-L Alle am 31. Oktober 2006 Beschäftigten werden einer neuen Entgeltgruppe im zugeordnet: Gemeinsame Tabelle für Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Krankenpflege Extra Tabelle für Ärztinnen und Ärzte Bis 31. Oktober 2008 sind Unterbrechungen von bis zu einem Monat unschädlich Im November anstehende Höhergruppierung werden vorgezogen

37 Überleitung in den Vergleichsentgelt 5 TVÜ-L Auf der Grundlage der Bezüge im Oktober 2006 wird ein Vergleichsentgelt gebildet aus: Grundvergütung allgemeine Zulage Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 Zulagen, soweit nicht mehr vorgesehen Personalversammlung

38 Personalversammlung Überleitung in den Stufenzuordnung der Angestellten 6 TVÜ-L Mit dem Vergleichsentgelt werden die Angestellten ihrer neuen Entgeltgruppe zugeordnet Dabei entsteht eine individuelle Zwischen- oder Endstufe Am 1. Januar 2008 wird diese Zwischen- oder Endstufe um 2,9% erhöht und auf volle fünf Euro aufgerundet Aus der Zwischenstufe steigen alle Angestellten am 1. November 2008 in die nächst höhere Stufe ihrer Entgeltgruppe auf

39 Überleitung in den Beispiel für eine individuelle Zwischenstufe: Schreibkraft BAT VII Vergleichsentgelt Euro Zuordnung in Entgeltgruppe 5 nach 4 Jahren EG 5 Stufe Individuelle Zwischenstufe Aufstieg am Stufe Stufe Personalversammlung

40 Personalversammlung Überleitung in den Stufenzuordnung der ArbeiterInnen 7 TVÜ-L Hier wird die Stufenzuordnung so berechnet, als hätte die Entgelttabelle des schon seit Beginn ihrer Beschäftigungszeit gegolten Sie werden direkt einer Stufe zugeordnet; der weitere Aufstieg richtet sich nach den Regelungen des Nur wenn das Vergleichsentgelt höher als das Tabellenentgelt der erreichten Stufe ist, wird eine individuelle Zwischenstufe gebildet Der weitere Stufenaufstieg erfolgt bei erfüllter Beschäftigungszeit

41 Personalversammlung Überleitung in den Besitzstandsregelungen 8 16 TVÜ-L Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege Angestellte, die am 1. November 2006 nach bisherigem Tarifrecht die für eine Höhergruppierung erforderliche Bewährungszeit oder Tätigkeit zu 50% erfüllt haben, werden zu dem Zeitpunkt, zu dem sie nach bisherigem Recht höher gruppiert wären, in die nächst höhere Entgeltgruppe des eingruppiert. 50%-Regel! (Ausnahme: Aufstiege bis ) Ausnahmen: Krankenpflege (Ausnahme EG 9 a-d) und ÄrztInnen

42 Personalversammlung Überleitung in den Besitzstandsregelungen 8 16 TVÜ-L Vergütungsgruppenzulagen Beschäftigte, denen am 31. Oktober 2006 eine Vergütungsgruppenzulage zustand, erhalten diese als Besitzstandszulage in gleicher Höhe weiter 50 % - Regelung Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit Beschäftigte, denen am 31. Oktober 2006 eine Zulage nach 24 BAT zustand, erhalten diese als Besitzstandszulage in gleicher Höhe weiter (längstens bis zum )

43 Personalversammlung Überleitung in den Besitzstandsregelungen 8 16 TVÜ-L Kinderbezogene Entgeltbestandteile Für im Oktober 2006 zu berücksichtigenden und die bis 31. Dezember 2006 geborenen Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT/MTArb als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeldanspruch besteht Strukturausgleich Beschäftigte, die aufgrund des Wegfalls der Ortszuschläge und der Eingruppierung in ihrem Lebensarbeitseinkommen benachteiligt werden, erhalten ab November 2008 einen Strukturausgleich

44 Personalversammlung Überleitung in den Besitzstandsregelungen 8 16 TVÜ-L Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Bei Beschäftigten, für die am 31. Oktober 2006 der 71 BAT gegolten hat, bemisst sich der Krankengeldzuschuss aus der Differenz zwischen dem Nettokrankengeld und dem Nettoentgelt Beschäftigte, für die am 31. Oktober 2006 der 71 BAT gegolten hat und die privat krankenversichert sind, erhalten eine Entgeltfortzahlung von 26 Wochen Bisherige Ansprüche auf Beihilfe bleiben bestehen

45 Überleitung in den Jahressonderzahlung 2006/ TVÜ-L Beschäftigte, die bereits am 30. Juni 2003 an der MHH waren und der Tarifnachwirkung unterliegen, erhalten 2006 und 2007 die Jahressonderzahlung nach 20 Beschäftigte, die nach dem 1. Juli 2003 eingestellt wurden, erhalten die Zuwendung gemäß Landesregelung die Zuwendung gemäß Landesregelung plus 50% der Differenz zur Jahressonderzahlung gemäß Jahressonderzahlung gemäß gilt für alle Personalversammlung

46 , TVÜ-L Wir beraten Sie gern: am Montag, 6. November von Uhr am Dienstag, 7. November von Uhr am Mittwoch, 8. November von 8 10 Uhr in den Räumen des Personalrats, Haus E Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Personalversammlung

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung Luchterhand A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 17 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich..... 17 2 Arbeitsvertrag,

Mehr

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. 2., neu bearbeitete Auflage

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. 2., neu bearbeitete Auflage Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung 2., neu bearbeitete Auflage @.Luchterhand 2010 A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte Auflage

Mehr

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 2 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen

Mehr

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 OüihÄsveraeDcihiiD Vorbemerkungen 3 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsverträg, Nebenabreden, Probezeit 12 3 Allgemeine

Mehr

Öffentliches Tarifrecht für die Praxis. TVöD. Allgemeiner Teil und TVÜ. von Markus Kuner. 2. Auflage

Öffentliches Tarifrecht für die Praxis. TVöD. Allgemeiner Teil und TVÜ. von Markus Kuner. 2. Auflage Öffentliches Tarifrecht für die Praxis TVöD Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 2. Auflage TVöD Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27 Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen

Mehr

Vorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Vorbemerkungen 3 Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 13 3.1

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst '" BUND VERLAG Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bundl und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort................................. 5 A. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006, in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 28.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Vorwort Literaturverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis V XIII XV A. Einführung 1 B. Geltungsbereich 3 C. Allgemeine Bestimmungen 4 I. 2 TVöD-K - Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.. 4 1. Schriftformerfordernis

Mehr

Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA

Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA Übersicht Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrecht (TVÜ) vom 1. Juni 2005 - TVÜ-Bund

Mehr

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 1. Auflage Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier:

Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifvertrag

Mehr

Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis...

Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis...XXVII Kommentierung Einführung... 1 Erster Teil TVöD Allgemeiner

Mehr

43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -

43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte (mit Ausnahme der Ärztinnen

Mehr

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis zur DVO

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis zur DVO Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis zur DVO I. Kirchliche Dienstvertragsordnung (DVO) Abschnitt I Allgemeine Vorschriften.. S. 6 Präambel... S. 6 1 Geltungsbereich....... S. 6 1a Beschlüsse der Zentral-KODA....

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Basiskommentar zum TV-L mit dem Überleitungstarifvertrag TVÜ-Länder tf BUND VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Tarifvertrag

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Vorwort Vorwort Der TVöD und die ihn ergänzenden Tarifvertragsbestimmungen haben das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst in Ablösung der vorangegangenen Tarifverträge BAT, BMT-G und MTArb grundlegend

Mehr

A. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005, in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages

A. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005, in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages Inhaltsverzeichnis Vorwort A. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005, in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 1. August 2006 Allgemeiner Teil Abschnitt I Allgemeine

Mehr

TV-L Jahrbuch Länder

TV-L Jahrbuch Länder Jörg Effertz TV-L Jahrbuch Länder 2009 Kommentierte Textsammlung Die tariflichen Regelungen der/länder mit Überleitungstarifvertrag, Eingruppierungsregelungen und ergänzenden Tarifverträgen.-. illwalhalla

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I. Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I. Allgemeine Vorschriften Inhaltsverzeichnis Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) 9 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 10 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden,

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Basiskommentar Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Basiskommentar zum TV-L mit dem Überleitungstarifvertrag TVÜ-Länder Bearbeitet von Martin Guth, Axel Görg 4. Auflage 2016. Buch. 464 S.

Mehr

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund Mantel Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel - 13. Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte Grundsätze TV-L verbindet tarifpolitische

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Übersicht Im Einzelnen haben bearbeitet Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Übersicht Im Einzelnen haben bearbeitet Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur Inhaltsverzeichnis Vorwort Übersicht Im Einzelnen haben bearbeitet Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur Seiten V IX XV XVII Kommentierung Einfuhrung 1 Erster Teil TVöD - Allgemeiner

Mehr

43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern

43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern TV-L: 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14 1. Geltungsbereich der Tarifverträge 17 1.1 Was ist einfacher geworden? 17 1.2 Was ist gleich geblieben? 17 1.3 Was ist schwieriger geworden? 17 1.4

Mehr

Teil A A, 1. Allgemeiner Teil 2. Abschnitt 7 S.1. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD,

Teil A A, 1. Allgemeiner Teil 2. Abschnitt 7 S.1. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD, Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD, 21.05.2008 Teil A A, 1. Allgemeiner Teil 2. Abschnitt 7 S.1 7 Sonderformen der Arbeit (1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan,

Mehr

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H. TVöD Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements 08.02.2006 H. Kern - 2006 1 TVöD II. Besonderer Teil Krankenhäuser 08.02.2006 H. Kern - 2006 2 1 6 TVöD I. Arbeitszeit Durchschnittsberechnung der regelmäßigen

Mehr

Tarifverhandlungen. - Sachstand -

Tarifverhandlungen. - Sachstand - Tarifverhandlungen - Sachstand - Wird es zukünftig für den kirchlichen Bereich eine eigenständige tarifliche Regelung, abgekoppelt vom öffentlichen ienst geben oder wird der Tarifvertrag Land Niedersachsen

Mehr

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund 3 Absatz 2 Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen o-

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD 3., aktualis. Auflage Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Bund-Verlag

Mehr

Einführung in die AVO-drs. Regionaltage 2018

Einführung in die AVO-drs. Regionaltage 2018 Einführung in die AVO-drs Regionaltage 2018 Wo findet sich die (aktuelle Version der) AVO-drs? Startseite drs.de Startseite drs.de ganz unten Link zu KODA-drs.de - Beschlüsse nach unten scrollen voilà

Mehr

Entgelttarifvertrag. zwischen. der Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbh (GLG) zugleich handelnd für:

Entgelttarifvertrag. zwischen. der Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbh (GLG) zugleich handelnd für: Entgelttarifvertrag zwischen der Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbh (GLG) zugleich handelnd für: Klinikum Barnim GmbH, Werner Forßmann Krankenhaus Martin Gropius Krankenhaus GmbH Medizinisch-Soziales

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14 1. Geltungsbereich der Tarifvertråge.................... 17 1.1 Was ist einfacher geworden?........................ 17 1.2 Was ist gleich geblieben?..........................

Mehr

Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit

Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Den TVöD richtig anwenden: Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit Arbeitshilfe zur Anwendung des TVöD/ TV-L Arbeitshilfe Nr. 89 ARBEITSHILFEN FÜR

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L. 28. April 2008

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L. 28. April 2008 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L 28. April 2008 1 Wichtige Inhalte des Tarifabschlusses im Überblick Arbeitszeit Jahressonderzahlung Leistungsentgelt Überleitung Entgelt Eingruppierung

Mehr

Überleitung der Beschäftigten, die zum / AWO in NRW tätig waren

Überleitung der Beschäftigten, die zum / AWO in NRW tätig waren Überleitung der Beschäftigten, die zum 31.12.2007/01.01.2008 in einem Unternehmen der AWO in NRW tätig waren Systematik der Überleitung 1. Zuordnung der bisherigen Eingruppierung nach BMT-AW II in eine

Mehr

Bundes- Angestelltentarifvertrag BAT und BAT-O

Bundes- Angestelltentarifvertrag BAT und BAT-O Wolfgang Hamer Bundes- Angestelltentarifvertrag BAT und BAT-O Basiskommentar Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Abschnitt I Geltungsbereich 17 1 Allgemeiner Geltungsbereich 17 2 Sonderregelungen

Mehr

Tarifvertrag. zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der. in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar zwischen der.

Tarifvertrag. zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der. in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar zwischen der. Tarifvertrag zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der RHÖN-KLINIKUM AG in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar 2008 zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG vertreten durch den Vorstand und dem

Mehr

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7 Anlage 7 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender A r b e i t s v e r t r a g 7 geschlossen: 1

Mehr

Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: Lfd. TV-L TVöD Bemerkungen Nr. Positive Abweichungen TV-L vom TVöD

Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: Lfd. TV-L TVöD Bemerkungen Nr. Positive Abweichungen TV-L vom TVöD Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: 24.10.2006 Lfd. B Positive Abweichungen TV-L vom TVöD 1 1 Protokollerklärung zu Absatz 3 Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren bei Neuverträgen vom TV-L erfasst 2

Mehr

TV-L Schnelleinstieg ins neue Tarifrecht der Länder

TV-L Schnelleinstieg ins neue Tarifrecht der Länder TV-L Schnelleinstieg ins neue Tarifrecht der Länder Mit Schwerpunkt Überleitung von Rolf Thivessen, Regierungsdirektor und Sabine Kulok, Oberamtsrätin, beide im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen ::rehm

Mehr

Informationsveranstaltung. Neuordnung des öffentlichen Tarifrechts

Informationsveranstaltung. Neuordnung des öffentlichen Tarifrechts Landkreis Gifhorn Haupt- und Personalamt Informationsveranstaltung Neuordnung des öffentlichen Tarifrechts 17.10.2005 Prozessvereinbarung Tarifrunde 2003/2004 Inhalt: Modernisierung des öffentlichen Tarifrechtes

Mehr

TV-Überleitung Ärzte/AVH Seite 1 Neuauflage 2017

TV-Überleitung Ärzte/AVH Seite 1 Neuauflage 2017 Seite Neuauflage 207 Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Krankenhäusern von Mitgliedern der AVH in den TV-Ärzte/AVH und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Ärzte/AVH) vom 24. April

Mehr

40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -

40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - Diese Sonderregelungen gelten für die Beschäftigten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Mehr

Entgelttarifvertrag Nr. 4 vom 22. Oktober 2012

Entgelttarifvertrag Nr. 4 vom 22. Oktober 2012 Entgelttarifvertrag Nr. 4 vom 22. Oktober 2012 Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.v. Kreillerstraße 24 81679 München - nachfolgend Verband - und der Marburger Bund - Verband der angestellten

Mehr

Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - Wagnis TV-L?

Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - Wagnis TV-L? Wagnis TV-L? Ziele der tariflichen Neuordnung mehr Effektivität und Effizienz mehr Aufgaben- und Leistungsorientierung mehr Kunden- und Marktorientierung Straffung, Vereinfachung Praktikabilität, Attraktivität

Mehr

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42 9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis...14 1 Mitwirkende...17 1.1 Arbeitnehmer... 17 1.2 Arbeitgeber... 20 1.3 Auszubildende... 20 1.4 Betriebsrat... 21 1.5 Personalrat... 21 1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung...

Mehr

Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst

Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst TVöD. TV-L. TV-Hessen. TV-Ärzte mit Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Exkursen zum Beamtenrecht von Dr. Peter Conze ehemals Professor

Mehr

O Ti ra. Klarsicht. artikel

O Ti ra. Klarsicht. artikel O Ti ra hn Klarsicht artikel Seite 2 Betriebsrat AWO Bremen Gröpelinger Heerstr. 248 28237 Bremen Tel.: 0421/6914288 Fax: 0421/6914289 betriebsrat@awobremen.de Klarsicht www.brawo-bremen.de 10. Jahrgang

Mehr

Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder

Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder Der TV-Länder wird zum 1. November 2006 in Kraft gesetzt. Zur Überleitung in das neue Recht wird ein eigenständiger Tarifvertrag vereinbart. Das

Mehr

Personalbuch Tarifrecht öffentlicher Dienst

Personalbuch Tarifrecht öffentlicher Dienst Personalbuch Tarifrecht öffentlicher Dienst TVöD, TV-L, TV-Ärzte von Prof. Dr. Peter Conze 2. Auflage Personalbuch Tarifrecht öffentlicher Dienst Conze schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H) Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H) Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten GEW Kreisverband Alsfeld Übersicht Eingruppierung und Einstufung

Mehr

Tarifvertrag. zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte in Einrichtungen der Sana Kliniken AG (TVÜ-Ärzte Sana)

Tarifvertrag. zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte in Einrichtungen der Sana Kliniken AG (TVÜ-Ärzte Sana) Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte in Einrichtungen der Sana Kliniken AG (TVÜ-Ärzte Sana) Zwischen der Sana Kliniken AG, vertreten durch den Vorstand, zugleich mit Vollmacht handelnd

Mehr

Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L

Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L TVÜ-Länder neu 1 Absatz 1 Satz 2 TVÜ-Länder 2 Dieser Tarifvertrag gilt ferner für die unter 19 Absatz 3 fallenden Beschäftigten

Mehr

Herzlich Willkommen zur Personalversammlung. 24. Oktober 2006

Herzlich Willkommen zur Personalversammlung. 24. Oktober 2006 Herzlich Willkommen zur Personalversammlung 24. Oktober 2006 Formalia Tagesordnung: Was hat der Personalrat getan? ein Tätigkeitsbericht Was hat sich in der Dienststelle getan - Was entwickelt sich? Bericht

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TVÜ-Ärzte)

Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TVÜ-Ärzte) 30.10.2006 Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TVÜ-Ärzte) vom 30. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 12. Dezember 2012 (Stand: 1.

Mehr

Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 18.01.11 Allgemeines 1 Die Anlagen 6 (Überstundenregelung) 6a (Zeitzuschläge, Überstundenvergütung) 5

Mehr

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW Tarifvertrag vom 18.November 2009 zur Überleitung der Beschäftigten der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus ggmbh, Rüttenscheid, in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-AKK)

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 2. vom 6. Juli zum Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen)

Änderungstarifvertrag Nr. 2. vom 6. Juli zum Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen) Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 6. Juli 2010 zum Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen) dem Land Hessen, Zwischen vertreten durch das Hessische

Mehr

1. Änderungstarifvertrag. Zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und. dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.

1. Änderungstarifvertrag. Zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und. dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. 1. Änderungstarifvertrag Zwischen Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. wird Folgendes vereinbart: 1 Wiederinkraftsetzen gekündigter Vorschriften

Mehr

Tarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrages und zur Anpassung der Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte

Tarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrages und zur Anpassung der Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte Tarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrages und zur Anpassung der Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte an der Städtisches Klinikum Görlitz ggmbh (4. Änderungs-TV-Ä Klinikum Görlitz) vom 09.10.2013

Mehr

B. Sonderregelungen. 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -

B. Sonderregelungen. 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - B. Sonderregelungen 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - Diese Sonderregelungen gelten für die Beschäftigten der Hochschulen und

Mehr

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung

Mehr

TVÜ - VKA. Ausführung zur Überleitung. KAV Thüringen e. V. (Stand ) Grundsätze der Überleitung Angestellte TVÜ

TVÜ - VKA. Ausführung zur Überleitung. KAV Thüringen e. V. (Stand ) Grundsätze der Überleitung Angestellte TVÜ TVÜ - VKA Ausführung zur Überleitung KAV Thüringen e.v. (Stand 22.08.2005) 1 Grundsätze der Überleitung Angestellte TVÜ Stichtag 01.10.2005 Zuordnung der Vergütungsgruppe in die neue Entgeltgruppe ( 4

Mehr

Beck-Texte im dtv TVöD, TV-L. Textausgabe. von Gabriele Cerff. 4. Auflage. TVöD, TV-L Cerff wird vertrieben von beck-shop.de

Beck-Texte im dtv TVöD, TV-L. Textausgabe. von Gabriele Cerff. 4. Auflage. TVöD, TV-L Cerff wird vertrieben von beck-shop.de Beck-Texte im dtv 5768 TVöD, TV-L Textausgabe von Gabriele Cerff 4. Auflage TVöD, TV-L Cerff wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung: Öffentliches Tarifvertragsrecht Verlag C.H. Beck München

Mehr

42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -

42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - Diese Sonderregelungen gelten für Ärztinnen und Ärzte einschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzte

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten -

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Übersicht Eingruppierung und Einstufung von neu Eingestellten

Mehr

Synopse Anlagen 30 bis 33

Synopse Anlagen 30 bis 33 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich (1) Diese Anlage gilt für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in (1)

Mehr

Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte

Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) - Grundstruktur der nach den Vorschriften des TVÜ-L - 13. Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte

Mehr

TVöD/TV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Kommentar. Bearbeitet von. Arbeits- und Versicherungsrecht, Stadthagen

TVöD/TV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Kommentar. Bearbeitet von. Arbeits- und Versicherungsrecht, Stadthagen TVöD/TV-L Tarifverträge für den öffentlichen Dienst Kommentar Bearbeitet von Jörg Bredemeier Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Versicherungsrecht, Stadthagen Gabriele Cerff Rechtsanwältin, Weil

Mehr

Befristung und Beendigung von

Befristung und Beendigung von Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen 33 Führung auf Probe 34 Führung auf Zeit 35 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung 36 Kündigung des Arbeitsverhältnisses 37 Zeugnis 33 Führung

Mehr

Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer

Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer (OVB 2009, S. 403-407) Der Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31.03.2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 6. Juli 2010 zu 41 TV-H Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken. Zwischen

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 6. Juli 2010 zu 41 TV-H Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken. Zwischen Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 6. Juli 2010 zu 41 TV-H Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zu Übergangsregelungen im Zuge der Neufassung des BAT-KF und MTArb-KF

Arbeitsrechtsregelung zu Übergangsregelungen im Zuge der Neufassung des BAT-KF und MTArb-KF Übergangsregelungen Neufassung BAT-KF/MTArb-KF-ARR ÜGRARR 1105 Archiv Arbeitsrechtsregelung zu Übergangsregelungen im Zuge der Neufassung des BAT-KF und MTArb-KF Vom 22. Oktober/21. November 2007 (KABl.

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Roland Klinik ggmbh in den Rahmentarifvertrag

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Roland Klinik ggmbh in den Rahmentarifvertrag Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Roland Klinik ggmbh in den Rahmentarifvertrag zwischen der Roland Klinik ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Hans-Joachim Bauer und Frau

Mehr

Personalmanagement Ute Reinhold-Wolter Leiterin Personalmanagement. es informiert Sie. Personalmanagement an der MHH

Personalmanagement Ute Reinhold-Wolter Leiterin Personalmanagement. es informiert Sie. Personalmanagement an der MHH 25.10.2006 es informiert Sie Ute Reinhold-Wolter Leiterin Personalmanagement 1 Grundsätze I Der TV-L tritt zum 01.11.2006 in Kraft. Die Überleitung der vorhandenen Beschäftigten (Angestellte und Arbeiter)

Mehr

6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000

6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,

Mehr

Neues Tarifrecht in der Hamburger Steuerverwaltung

Neues Tarifrecht in der Hamburger Steuerverwaltung Sonderrundschreiben Mitgliederinformation der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hamburg e. V. Verantwortlich für den Inhalt: Michael Jürgens, Michael Westphal September 2006 Neues Tarifrecht

Mehr

Überleitungstarifvertrag

Überleitungstarifvertrag 1 Überleitungstarifvertrag Für wen gilt der TV- Überleitung? Wie erfolgt die Überleitung in die neue Tabelle? Was passiert mit dem Verheiratetenund den Kinderzuschlägen? Was passiert mit den künftigen

Mehr

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - TVöD-Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - TVöD-Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006 Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - TVöD-Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006 Fachbereich 6 Bund/Länder 20. Mai 2006 FB 6 nach einer Vorlage aus FB 3 hier: Fassung Niedersachsen 1 Ausgangslage Seit Februar

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

Unterschiede zwischen dem TV AWO NRW (in der Fassung von Dezember2012) und dem TVöD-B Kommunen (in der Fassung vom ) und deren Bewertung

Unterschiede zwischen dem TV AWO NRW (in der Fassung von Dezember2012) und dem TVöD-B Kommunen (in der Fassung vom ) und deren Bewertung Unterschiede zwischen dem TV AWO NRW (in der Fassung von Dezember2012) und dem TVöD-B Kommunen (in der Fassung vom 01.01.2014) und deren Bewertung Inhalt TV AWO NRW TVöD-B Sonderregelungen 2 Für Beschäftigte

Mehr

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. Juni 2016 Tägliche Arbeitszeit ArbZG 3: Die werktägliche

Mehr

Tarifvertrag Land: Probleme (I)

Tarifvertrag Land: Probleme (I) Tarifvertrag Land: Probleme (I) - Jahressonderzahlung ( 20 TV-L): Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses - Schädliche Unterbrechungen ab dem 1.11.2008 - Verlust der kindergeldbezogenen Entgeltbestandteile

Mehr

Hinweise zur Zahlbarmachung im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD und TVPöD

Hinweise zur Zahlbarmachung im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD und TVPöD Anlage Hinweise zum NL 074-2014 Hinweise zur Zahlbarmachung im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD und TVPöD Die folgenden Zahlbarmachungshinweise beziehen sich auf die in der Tarifeinigung 2014 vereinbarte

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung in den Tarifvertrag für Ärzte der Rehakliniken der ehemaligen Damp Gruppe. vom 28. Januar 2013

Tarifvertrag zur Überleitung in den Tarifvertrag für Ärzte der Rehakliniken der ehemaligen Damp Gruppe. vom 28. Januar 2013 Tarifvertrag zur Überleitung in den Tarifvertrag für Ärzte der Rehakliniken der ehemaligen Damp Gruppe vom 28. Januar 2013 Zwischen der HELIOS Kliniken GmbH zugleich handelnd im Namen und in Vollmacht

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

vom 1. Juni 2011 Zwischen und

vom 1. Juni 2011 Zwischen und Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Johann-Wolfgang-Goethe- Universität Frankfurt am Main in den TV-G-U und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-G-U) v.

Mehr