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1 miteinander leben und lernen Unsere Schule

2 Inhalt 1. Unsere Schule 3 2. Organisation 6 3. Soziales Klima 8 4. Eltern/Erziehungsberechtigte 9 5. Schulweg Versicherung Absenzen, Fernbleiben vom Unterricht Disziplinar- und Strafordnung Hausordnung 14 Weitere Informationen und Aktuelles aus dem Schulalltag sowie die vorliegende Broschüre «Unsere Schule» als PDF-Dokument sind auf unserer Website zu finden: 2

3 1. Unsere Schule Unsere Schule bietet im Bereich der Volksschule ein breites Angebot. Die meisten Lernenden können ihre Schulbildung in unserer Gemeinde durchlaufen. Fehlende Angebote werden durch Schulen im Kanton Luzern und im Kanton Schwyz abgedeckt. Die Lernenden besuchen während zehn Jahren obligatorisch die Volksschule. Wir unterrichten 5 Tage pro Woche, am Samstag ist schulfrei. Kindergarten Dauer Anmeldung 1 Jahr Kinder, die vor dem 1. November das 5. Altersjahr vollenden, haben den Kindergarten obligatorisch zu besuchen. Die Erziehungsberechtigten können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen. Unterrichtszeiten Vormittag: Blockzeit Nachmittag: Gruppenunterricht Die Kinder besuchen einen Nachmittag pro Woche den Gruppenunterricht. Schulfähigkeit, Schulbereitschaft Diese Abklärungen werden im Kindergarten durchgeführt. Die Kindergartenlehrpersonen besprechen mit den Eltern / Erziehungsberechtigten den Übertritt in die Primarschule. Die Schulleitung entscheidet über den Eintritt in die Primarschule, sofern sich die Kindergartenlehrperson und die Erziehungsberechtigten nicht einig sind. Primarschule Dauer Anmeldung 6 Jahre Die Kindergartenlehrpersonen melden die Kinder für die 1. Klasse an. Neuzuzüger melden ihre Kinder rechtzeitig bei der Schulleitung an. Unterrichtszeiten Vormittag: Blockzeit Nachmittag: Übertritt in die Sekundarschule Den Übertritt regelt das Übertrittsverfahren 90 in der 5./6. Primarklasse. 3

4 Unterrichtsausfall in Kindergarten und Primarschule Bei kurzfristig vorhersehbarer Abwesenheit der Lehrperson werden die Eltern am Vorabend über den Unterrichtsausfall durch ein Kettentelefon orientiert. Bei unvorhersehbarem kurzfristigen Ausfall der Lehrperson am Morgen (Krankheit oder Unfall) werden die Schülerinnen und Schüler bis am Mittag durch die Schule betreut, danach erhalten die Eltern entsprechende schriftliche Informationen und der Nachmittag ist schulfrei. Bei Betreuungsschwierigkeiten kann bis Uhr über den Telefonbeantworter des jeweiligen Schulhauses die Nachmittagsbetreuung des Kindes angemeldet werden. Kooperative Sekundarschule Dauer Anmeldung 3 Jahre Die Lehrpersonen der 6. Primarklassen melden die Lernenden nach den Richtlinien des Übertrittsverfahrens 90 an. Unterrichtszeiten Vormittag: Nachmittag: Unsere Sekundarschule ist gegliedert in Stammklassen A/B mit erweiterten Anforderungen und Stammklassen C mit grundlegenden Anforderungen. Die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik werden als Niveaufächer geführt. Sie können unabhängig von den Stammklassen besucht werden. Integrative Förderung IF Wir fördern Lernende mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Teilleistungsschwächen, Verhaltensauffälligkeiten und Fremdsprachigkeit zusätzlich durch Förderlehrpersonen. Aufnahme Im Gespräch zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen mit Unterstützung durch den Schulpsychologischen Dienst werden die speziellen Fördermassnahmen für die Lernenden festgelegt. Integrative Sonderschulung Wir fördern Lernende mit einem besonderen Förderbedarf im Sinne einer Sonderschulmassnahme. Aufnahme Der Bedarf an Sonderschulmassnahmen wird grundsätzlich durch den Schulpsychologischen Dienst mit allen Beteiligten abgeklärt und durch die Schulleitung bei der kantonalen Dienstelle Volksschulbildung (DVS) beantragt. 4

5 Förderung Lernender mit speziellen Begabungen Wir fördern Lernende mit besonderen Begabungen durch Spezialunterricht in Gruppen; zwei Lektionen während der regulären Unterrichtszeit. Vom Unterricht in der Regelklasse teilweise freigestellte Kinder müssen in der Lage sein, die regulären Unterrichtsinhalte aufzuarbeiten. Gute Schülerinnen und Schüler fördern wir durch Zusatzaufgaben in der Stammklasse. Aufnahme Nach Beobachtungen durch die Lehrpersonen oder auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten oder nach Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst können Lernende in die speziellen Förderangebote aufgenommen werden. Schuldienste Sie umfassen den Logopädischen Dienst, die Psychomotorische Therapiestelle, den Schulpsychologischen Dienst, die Schulsozialarbeit und die Schulärztlichen Dienste. Anmeldung Eltern/Erziehungsberechtigte können ihre Kinder direkt oder in Absprache mit der Klassenlehrperson anmelden. Logopädischer Betreuung von Kindern mit Kommunikationsstörungen in Dienst gesprochener und geschriebener Sprache, Beratung von Eltern/ Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen. Psychomotorische Betreuung von Kindern, die in ihrem Bewegungserleben und Dienststelle -verhalten beeinträchtigt sind. Beratung von Eltern/ Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen. Schulpsychologischer Beratung und Unterstützung von Lernenden, Eltern/ Dienst Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen. Schulsozialarbeit Beratungs- und Unterstützungsangebot für Lernende, Eltern und Lehrpersonen bei sozialen oder persönlichen Problemen und Unterstützung in Krisensituationen. Schulärztlicher Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Ge- Dienst sundheit der Lernenden und frühzeitiges Erfassen von Störungen und Krankheiten. Untersuchungen finden im Kindergarten, in der 5. Klasse der Primarschule und in der 2. Klasse der Sekundarschule statt. Schulzahnärztlicher Unterstützung der Lernenden bei der Zahnpflege und in der Dienst Erhaltung der Gesundheit ihrer Zähne. Die obligatorische jährliche Zahnkontrolle erfolgt durch einen in der Schweiz prakti- 5

6 zierenden Zahnarzt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder selber beim Zahnarzt an und erhalten für die Kontrolle einen Gutschein. Diese Kontrolle muss bis 31. März abgeschlossen sein. Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen Alle Betreuungselemente (Ankunftszeit am Morgen, Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung) werden durch das Regionale Chinderhuus Wäggis angeboten ausser der Aufgabenhilfe. Diese wird durch die Schule organisiert und durchgeführt. Der Mittagstisch für die Lernenden der Sekundarschule wird von der Thermoplan AG angeboten. Die Anmeldeformulare werden semesterweise von der Schule abgegeben. 2. Organisation Schulpflege Die Schulpflege ist die Führungs- und Aufsichtsbehörde der Volksschule, sie legt die Ausgestaltung und die Organisation der Schule fest. Die Aufgaben werden in folgende Ressorts aufgeteilt: 1. Präsident/in Sitzungen vorbereiten und leiten; Ressorts beaufsichtigen; Gesamtleitung Schulleitung beaufsichtigen und beurteilen; Kontakt mit Behörden und den anderen Seegemeinden pflegen; Jahresplanung erstellen; Mitglied der Kommission des Schuldienstkreises Adligenswil; Konflikte moderieren; interne und externe Öffentlichkeitsarbeit. 2. Finanzen, Verantwortlich für das Erstellen, Verwalten und Kontrollieren Infrastruktur des Budgets; verwalten der Schulhäuser und Infrastruktur. Schulverwalter/in Verbindung zu Gemeinderat. 3. Qualitätsmanage- Verantwortlich für die Qualitätssicherung; Leistungsauftrag ment, Personelles verfassen; Mitglied des Anstellungsteams für Lehrpersonen, Gesuche und Anträge von Lehrpersonen bearbeiten; Rechtsfragen klären. 4. Betrieb und Verantwortlich für die Festlegung und Einhaltung der Organisation Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb sowie ergänzende Angebote; zuständig für Jugendarbeit und Gesundheitswesen an der Schule. 6

7 5. Elternarbeit, Elternforum leiten, Elternveranstaltungen planen und durch- Elternforum führen; Lernendenpartizipation im Auge behalten; zuständig für die Information und das Kommunikationskonzept. Schulleitung Die Schulleitung ist verantwortlich für die pädagogische und personelle Führung, für die Gestaltung und Entwicklung, die organisatorische und administrative Führung der Schule. Diese Aufgaben werden aufgeteilt in: Schulleitung Primarschule und Kindergarten: Schulleitung Sekundarschule: André Duner Daniel Reichmuth Primarschule und Kindergarten Schulleiter Adresse André Duner Schulleitung, Schulhaus Kirchmatt Rigiblickstrasse 6, 6353 Weggis Bürozeiten täglich, Sekretariat Schulhäuser Kindergarten Neubühl Kindergarten Sigristhofstatt Schulhaus Sigristhofstatt Primarschule 1. und 2. Klasse Schulhaus Kirchmatt Primarschule 3. und 4. Klasse Schulhaus Grossmatt Primarschule 5. und 6. Klasse Hauswart Kooperative Sekundarschule Schulleiter Adresse Daniel Reichmuth Schulleitung, Schulhaus Dörfli Luzernerstrasse 56a, 6353 Weggis Bürozeiten Mo Mi und Fr, Sekretariat Schulhaus Schulhaus Dörfli Hauswart

8 Schuldienste Logopädischer Schulhaus Kirchmatt, 6353 Weggis Dienst Dorfschulhaus 1, 6043 Adligenswil Schulpsychologischer Schulhaus Kirchmatt, 6353 Weggis Dienst Schulhaus Obmatt, 6043 Adligenswil Psychomotorische Seemattweg 6, 6403 Küssnacht Therapiestelle Schulsozialarbeit Schulhaus Dörfli, 6353 Weggis Schulhaus Kirchmatt, 6353 Weggis Soziales Klima Wir pflegen miteinander auf unserem Schulareal ein angenehmes Klima und einen wertschätzenden Umgang, sowohl in der Sprache wie im Handeln. Wir dulden Gewalt und Suchtverhalten nicht und schreiten deshalb ein. Erpressen, Mobbing, Gewalt und Sucht Wir diskutieren diese Themen im Team und arbeiten vorbeugend in den Klassen. Dabei versuchen wir, mit den Schülerinnen und Schülern eine Konfliktkultur zu entwickeln. Waffen verboten Messer, Pistolen, Softair-Guns, Schleudern jeglicher Art, Wurfsterne, Schlagringe, Sprays weitere Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden erlaubt Sackmesser und Messer, wenn sie für Unterrichtszwecke verlangt werden. Spiel- und Plastikpistolen bei Schulfasnacht (ohne Knallkörper und Kugelgeschosse) Suchtmittel Rauchen und jeglicher Konsum von Alkohol oder Drogen sind für Lernende auf dem Schulareal sowie bei sämtlichen Schulanlässen verboten. Pornographie Pornographisches Material, egal aus welcher Quelle, ist auf dem Schulareal und an Schulanlässen nicht erlaubt (Literatur, Bildmaterial, elektronische Datenträger). 8

9 Vandalismus, Diebstahl Beschädigung von fremdem Eigentum und schulischen Einrichtungen auf dem Schulareal wird nicht toleriert. Für Schäden werden die Verursacher belangt. Handys, Unterhaltungselektronik Die Benutzung dieser Geräte durch die Lernenden ist während den Schulzeiten ( resp Uhr) im Schulareal verboten. Konsequenzen Unerlaubte Gegenstände werden unverzüglich eingezogen und nichttolerierbares Verhalten wird der Schulleitung mitgeteilt. Konfisziertes Material kann dort durch die Eltern/Erziehungsberechtigten unmittelbar oder durch die Lernenden nach einer Woche abgeholt werden. Die Klassenlehrperson wird umgehend über den Vorfall orientiert. Gespräche über weitere Massnahmen werden mit allen beteiligten Parteien geführt. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam festgelegt. 4. Eltern/Erziehungsberechtigte Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind für Lehrpersonen und Schulleitung wichtige Partner bei der Ausbildung der Lernenden. Nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus kann der Bildungs- und Erziehungsauftrag optimal (gemäss Leitbild) erfüllt werden. Mitwirkung Die Eltern/Erziehungsberechtigten wirken mit beim Eintritt in den Kindergarten und in die Primarschule, bei Repetition von Klassen, ob ihr Kind ein Förderangebot (Integrative Förderung oder Förderung speziell begabter Kinder) beanspruchen soll und beim Übertritt in die Sekundarschule oder in weiterführende Schulen und Berufslehren. Elternforum Das Elternforum fördert die Kommunikation zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten, der Schulpflege und den Lehrpersonen. Es bringt Anliegen der Eltern/Erziehungsberechtigten sowie der Schule ein und beteiligt sich an der Realisierung von gemeinsamen Projekten. Das Elternforum versteht sich als beratende Kommission zwischen Familien, Lehrpersonen und Schulbehörde. Es behandelt Anliegen, welche die gesamte Schule betreffen. Veranstaltungen des Elternforums werden nur mit der Zustimmung und unter der Zuständigkeit der Schule Weggis durchgeführt. 9

10 Information Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden periodisch über die schulische Entwicklung und das Verhalten ihrer Kinder durch Eltern- und Beurteilungsgespräche sowie Zeugnisse informiert. Wichtige Informationen zum Lern- und Entwicklungsprozess der Lernenden erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten an Elternabenden, in Informationsbriefen und anderen Schulveranstaltungen (Bspw. Lernziele, Unterrichtsmittel, Arbeitsweisen, Projekte, Schulverlegungen, Ausflüge, organisatorische Änderungen und pädagogische Entwicklungen der Schule). Informationen und Berichte zum Schulgeschehen werden regelmässig in der Wochen- Zeitung publiziert. Ansprechpartner Die Klassenlehrperson ist in jedem Fall für die Eltern/Erziehungsberechtigten die wichtigste und erste Ansprechperson. Im Weiteren stehen die Schulleitungsmitglieder nach Absprache und während der Büroöffnungszeiten zur Verfügung. Pflichten Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind die Hauptverantwortlichen für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder. Während der Schulzeit sind die Eltern/Erziehungsberechtigten mitverantwortlich für: den regelmässigen und pünktlichen Schulbesuch ihrer Kinder die Einhaltung der Schul- und Hausordnung durch ihre Kinder das Verhalten ihrer Kinder bei Schul- und Sportveranstaltungen Die Eltern/Erziehungsberechtigten nehmen teil an den für die Zusammenarbeit wichtigen Veranstaltungen, wie: Elternabende Schulschlussveranstaltungen Informationsveranstaltungen Elterngespräche (obligatorisch) Zusammenarbeit Die Eltern/Erziehungsberechtigten können jederzeit den Unterricht und die Schulveranstaltungen ihrer Kinder besuchen. Bei Projekten und speziellen Anlässen können die Eltern/Erziehungsberechtigten miteinbezogen werden. Zu Fragen des Lern- und Erziehungsprozesses können sich die Eltern/Erziehungsberechtigten beraten lassen. Diese Ausführungen sind gestützt auf das «Gesetz über die Volksschulbildung»

11 5. Schulweg Der Schulweg unterliegt der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Grundsätzlich sollten die Lernenden den Schulweg selbständig zurücklegen, um wichtige soziale Kontakte zu erleben. Fahrräder und fahrbare Spiel- und Sportgeräte Alle Lernenden dürfen unter Berücksichtigung der Strassenverkehrsregeln diese Geräte (Inline-Skates, Kickboards, Rollbretter usw.) für den Schulweg benutzen. Für Kindergartenkinder und Lernende der 1. und 2. Klassen werden jedoch fahrbare Spiel- und Sportgeräte von der Verkehrspolizei nicht empfohlen. Die Parkordnung ist in der Hausordnung (siehe Kapitel 9) festgelegt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden gebeten ihre Kinder anzuhalten, ihre Verkehrsmittel nach der Schule wieder nach Hause zu nehmen. Chauffieren von Kindern Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder den Schulweg zu Fuss oder altersgerecht mit dem Fahrrad zurücklegen. Das Ein- und Ausladen von Schulkindern vor dem alten Dorfschulhaus (Kulturhaus) ist gefährlich und darum zu unterlassen! Schulbus Die Lernenden aus Schlieriberg, Riedsort, Bodenberg, Bannholz und Sentiberg können den Schulbus benutzen. 6. Versicherung Die Versicherungen sind grundsätzlich Sache der Eltern/Erziehungsberechtigten. Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind anfallende Kosten der Lernenden bei Krankheit, Unfall sowie auch bei Haftpflichtfällen durch die Versicherung der Eltern/Erziehungsberechtigten gedeckt. 11

12 7. Absenzen, Fernbleiben vom Unterricht Krankheit oder Unfall Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren die Lehrpersonen vor Unterrichtsbeginn, bei Notfällen so schnell wie möglich. Abwesenheiten, die nicht begründet werden oder deren Begründung nicht genügt, gelten als unentschuldigtes Schulversäumnis. Dispensation vom Unterricht Wir unterscheiden zwei Arten von voraussehbaren Absenzen: Allgemein anerkannte Absenzen Bei folgenden Gründen kann die Lehrperson auf schriftliches Gesuch hin Urlaub bewilligen: Hochzeit, Todesfall in der Familie Aktive Teilnahme an kulturellen und sportlichen Anlässen Arzt-/Zahnarztbesuche Berufsberatung, Eignungstests Im letzten Schuljahr, wenn notwendig, bei Schnupperlehren Dispens in Eigenverantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten Die Eltern/Erziehungsberechtigten können in eigener Verantwortung 4 Halbtage Dispens, sogenannte Jokertage, pro Schuljahr beanspruchen. Diese Halbtage können einzeln oder blockweise bezogen werden. Die Lehrpersonen müssen mindestens eine Woche im Voraus durch die Eltern/Erziehungsberechtigten persönlich informiert werden. Die Klassenlehrperson führt die Kontrolle über dieses Zeitbudget. Wird die beabsichtigte Dispens nicht fristgerecht und persönlich bei der Klassenlehrperson angemeldet, müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten ein schriftliches, begründetes Gesuch einreichen. Die Jokertage werden als entschuldigte Absenzen im Zeugnis eingetragen. Urlaub bis 3 Tage mehr als 3 Tage Urlaubsgesuche müssen mindestens drei Wochen im Voraus bei der Klassenlehrperson beantragt werden. Urlaubsgesuche müssen mindestens drei Wochen im Voraus bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden. 12

13 Unentschuldigte Absenzen Für unentschuldigte Absenzen kann die Schulleitung, im Wiederholungsfalle die Schulpflege, Ordnungsbussen bis zu Fr / Fr aussprechen. Bemerkung Die Inhalte der verpassten Lektionen müssen durch die Lernenden in eigener Verantwortung immer nachgeholt werden! Diese Ausführungen sind gestützt auf die «Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung» 10, 11 und Disziplinar- und Strafordnung Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an unsere Regeln halten, müssen mit verschiedenen Massnahmen rechnen: Es können folgende Disziplinarmassnahmen verfügt werden: a) Verwarnung, b) kurze Wegweisung vom Unterricht innerhalb des Schulhauses, c) zusätzliche Hausaufgaben, d) zusätzliche Arbeit (z.b. im Sozialbereich) in der schulfreien Zeit, e) schriftlicher Verweis, f) Versetzung in eine andere Klasse, g) Unterrichtsausschluss bis höchstens vier Schulwochen pro Schuljahr bei gleichzeitiger Beschäftigung (Time-out), h) auf mehrere Tage oder Wochen befristeter vollständiger oder teilweiser Schulausschluss. Lehrpersonen können die Massnahmen a e und die Schulleitung alle verfügen. Diese Ausführungen sind gestützt auf die «Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung»

14 9. Hausordnung Schulbeginn und Randzeiten Die Kinder und Jugendlichen sollen sich frühestens 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Areal aufhalten. Gänge und Schulzimmer werden grundsätzlich erst beim ersten Läuten betreten. Die Aufenthaltszeit auf dem Schulareal vor und dem nach Unterricht unterliegt der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Abstellen der Transportmittel Fahrräder werden in den Unterständen platziert. Kickboards und sonstige Fortbewegungsmittel werden in den speziellen Ständern bei den Eingängen in die Schulhäuser Sigristhofstatt, Kirchmatt und Grossmatt abgestellt. Pausen Die Fünfminutenpausen werden dazu genutzt, eventuelle Zimmer- oder Lehrerwechsel zu vollziehen. Ansonsten werden sie ruhig in den Unterricht integriert. Die grossen Pausen werden draussen, auf dem Pausenplatz verbracht. Das Verlassen des Pausenplatzes sowie das Betreten des Schulhauses vor Pausenende sind untersagt. Die Lehrerschaft hält im Turnus Aufsicht, um diese Ordnung gemeinsam aufrechterhalten zu können. Pausenplatz Der Pausenplatz darf während der Schulzeit und in der Pause nicht mit Fahrrädern und weiteren fahrbaren Spiel- und Sportgeräten befahren werden. Wir tragen Sorge zu unserem Rasen. Bei ungünstiger Witterung (Nässe) haben die Hauswarte die Befugnis, den Rasen zu sperren. Klassenräume und Spezialräume Für die Ordnung in den Schulzimmern sind grundsätzlich die Lehrpersonen zuständig. Die Lernenden aber tragen das ihre dazu bei. Ordnung, Sauberkeit Auf dem ganzen Schulareal tragen alle für Ordnung und Sauberkeit ihren Teil bei. Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Beim Betreten der Schulhäuser und Turnhallen sind die Schuhe zu reinigen, besonders bei nassem Wetter und Schnee. 14

15 Den Anordnungen und Anweisungen der Hauswarte ist Folge zu leisten. In den Schulzimmern tragen die Lernenden Hausschuhe. Ausserschulische Benutzung von Spezialräumen Sie wird nach Rücksprache mit der Schulleitung durch die Schulverwaltung geregelt. Turnhallen Das Betreten der Hallen ist nur während der Unterrichtszeit und auf Anweisung der Lehrperson gestattet. Turnhallen dürfen nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Abfärbende Sohlen sind nicht gestattet. Für den Turnunterricht werden separate Turnkleider getragen. Die Geräteräume dürfen nur unter Aufsicht der Lehrperson betreten werden. Die Geräte sind mit Sorgfalt zu behandeln. Sie werden nach Gebrauch wieder versorgt. Kaugummis sind verboten. Spiel- und Turngeräte dürfen nur unter Aufsicht verwendet werden. WC, Duschraum WC- und Duschanlagen sind sauber zu halten und ebenso zu hinterlassen. Schäden oder besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Lehrperson oder der Schulleitung zu melden. Bibliothek Die Bibliothek ist öffentlich und für Lernende ist die Ausleihe kostenlos. Die Informationsschrift ist abgestützt auf das «Gesetz über die Volksschulbildung» vom 22. März Sie tritt am 1. August 2013 in Kraft. Weggis, 30. April 2013 Schulpflege Weggis Luzia Kolb, Präsidentin 15

16 Mai 2013

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