Programm. Steuerungsinstrument - WBF. Wohnbauförderung - Familie

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1 Programm - Steuerungssystem Änderungen zum Förderungen (Neubau / Sanierung) Haustechnik 1 Steuerungsinstrument - WBF Familienförderung Raumordnung Sozialer Aspekt Wohnungsmarkt Wirtschaftspolitik Finanzpolitik Umweltschutz 2 - Familie Förderungshöhe - Haushaltsgröße gekoppelt -Eigenheim 2 Personen Personen verdichtete Bauweise 2 Personen Personen Zuschuss für Kinder bei Eigenheimförderung -ab dem 3. Kind bis 10 Jahre nach Zusicherung je Kind Wohnstarthilfe nur für Familien - max Wohnbeihilfe Zumutbarkeit -für Familien um 6 % reduziert 3

2 - Raumordnung Dauersiedlungsraum mit 11,8 % begrenzt Anreiz für verdichtetes, bodensparendes Bauen - Grundförderung Eigenheim: max Grundförderung Reihenhaus: max Architektenwettbewerbe Hebung funktionelle, städtebauliche Qualität Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 4 - Raumordnung Flächenverbrauch im geförderten Wohnbau verdichtete Bauweise geförderte Nutzfläche: m² NND: 0,75 Grundverbrauch: m² - Eigenheime 440 Eigenheime à 500 m²: m² Grundverbrauch: m² oder 47 ha oder ca. 94 Fußballfelder 5 - Soziales Beihilfen 2012: 30,7 Millionen Euro - Wohnbeihilfe: 10,5 Mio. Ø 153,-- mtl. - Mietzins- u. Annuitätenbeihilfe: 20,2 Mio. Ø 150,-- mtl. Wohnungsbeihilfen - Ausgaben Millionen Ausgaben in Mio. Euro Jahr MuAB Wohnbeihilfe 6

3 - Soziales Heime - zugesicherte Förderungen Mio. 29,7 30,0 25,9 25,0 20,0 15,7 15,0 10,9 13,0 10,0 5,0 0, Jahr 7 - Wohnungsmarkt Höchstgrenzen für Bau- und Grundkosten Zinssatzobergrenze für Hypothekarkredite Vorgabe des höchstzulässigen Hauptmietzinses (sofern nicht WGG) Angebotsseitige Steuerung durch Freigabe von Bauvorhaben nach Bedarf (Objektförderung) 8 Wirtschafts- und Finanzpolitik Ausgaben Voranschlag 2012: 239,8 Mio. Erwerbsförderung u. Sonst.; ; 8% Sanierung - Zuschüsse; ; 16% Neubau - Zuschüsse; ; 21% Neubau - Kredite; ; 55% 9

4 Rechtsgrundlagen TWFG 1991, LGBl. Nr. 55/1991 LGBl. Nr. 80/1993 LGBl. Nr. 56/1996 LGBl. Nr. 28/1998 LGBl. Nr. 108/2001 LGBl. Nr. 30/2011 LGBl. Nr. 55/2012 Verordnung, LGBl. Nr. 81/1991 LGBl. Nr. 7/1992 LGBl. Nr. 57/1996 LGBl. Nr. 69/2001 LGBl. Nr. 102/2006 LGBl. Nr. 125/2011 Richtlinien (WBF, WS) 10 TWFG Novelle Beirat: 25. Oktober 2011 Landesregierung: 28. Februar 2012 Landtag: 28. März 2012 (einstimmig) Bundeskanzleramt Zustimmung Bundesregierung achtwöchige Frist endet am 8. Juni 2012 Kundmachung: 12. Juni 2012 Inkrafttreten: 1.Juli TWFG 1991 Novelle Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, z.b. Darlehens- und Kreditrechtsänderungsgesetz (BGBl. I Nr. 28/2010) - Kredit statt Darlehen ( 988 ABGB) Handelsrechts-Änderungsgesetz (BGBl. I Nr. 120/2005) - Handelsgesetzbuch Unternehmensgesetzbuch - Erwerbsgesellschaftengesetz außer Kraft getreten ( ) - Personengesellschaften des Handelsrechts eingetragenen Personengesellschaften Unionsrecht - Umsetzung der RL 2004/38/EG: Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen sich im Hoheitsgebiet frei zu bewegen und aufzuhalten - Gleichstellungsbestimmung 12

5 TWFG 1991 Novelle Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, z.b. Einkommensteuergesetz wird aus Einkommensdefinition eliminiert (bis 1994 Investitionsrücklage; nunmehr Rückstellungen) 10 ESTG 1988 bleibt in EK-Definition bestehen (früher Investitionsfreibetrag; nunmehr Gewinnfreibetrag) Zweckzuschussgesetz für WBF maßgeblichen Bestimmungen außer Kraft - Zweckzuschüsse Ertragsanteile WEG - Eigentümergemeinschaft 13 TWFG 1991 Novelle Weitere Änderungen Verankerung von Umwelt- und Klimaschutz in Grundsätzen Änderung Referenzzinssatz - statt SMR Euribor Mietzinsbildung - max. Zins für Grundkosten: 4 % 3 % Überlegung zur erstrangigen grundbücherlichen Sicherstellung wurde verworfen Neuregelung Datenschutzbestimmungen 14 TWFG 1991 Novelle Änderungen im Detail 1 Umwelt- und Klimaschutz (Bedachtnahmekriterium) 2 Begriffsbestimmungen - Sanierungsmaßnahmen - Einkommen - innovative, klimarelevante Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme - umfassende energetische Sanierung - Sollzinssatz 3 Förderungsmittel 6 SMR Euribor 9 Grundlage für Ausrichtung der WBF auf energetische Kriterien 15

6 TWFG 1991 Novelle Änderungen im Detail 17 Förderungswerber - Superädifikat entfällt - Eigenberechtigung (Kredit, Beihilfe) Volljährigkeit, keine Sachwalterschaft - Unternehmen, an denen Gemeinden oder GV mit mehr als 50 % beteiligt sind - Ausdehnung Sitz Tirol Sitz Österreich - Ausnahme vom Erfordernis der Eigenberechtigung aus dringenden sozialen Gründen 16 TWFG 1991 Novelle Änderungen im Detail 17a Gleichstellung (Umsetzung RL 2004/38/EG) - eigenberechtigte Unionsbürger, - Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des EWR- Abkommens und der Schweiz - eigenberechtigte Angehörige Ehegatten eingetragene Partner Verwandte und Verwandte ihrer Ehegatten oder eingetragenen Partner in gerader absteigender Linie bis Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Unterhalt darüber hinaus) Verwandte und Verwandte ihrer Ehegatten oder eingetragenen Partner in gerader aufsteigender Linie, sofern sie ihnen Unterhalt gewähren. - juristische Personen: Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit - Im Übrigen: staatsvertragliche / unionsrechtliche Verpflichtung 17 TWFG 1991 Novelle Änderungen im Detail 18 (4) Übertragung ins Eigentum - Ausdehnung auf Unternehmen, an denen Gemeinden oder GV mit mehr als 50 % beteiligt sind 25 Eigentumsbeschränkungen - Ausnahme der Einverleibung des Belastungsverbotes auf DN- Wohnungen und Unternehmen mit mind. 50 % Beteiligung einer Gemeinde oder GV ausgedehnt 27 Mietzinsbildung Grundkosten: 3 % p.a. (statt 4 %) 30 Verwendung personenbezogener Daten - Neuregelung Verarbeitung, Übermittlung, Löschung von Daten - Mitwirkungspflicht anderer Institutionen - Berechtigung für Verknüpfungsanfrage 18

7 TWFG 1991 Novelle Änderungen im Detail Inkrafttreten: Übergangsbestimmung: Förderungsansuchen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellt wurden und für die eine Zusicherung ( 20) noch nicht erteilt wurde, ist 6 des TWFG 1991 idf LGBl. Nr. 30/2011 weiter anzuwenden. 19 Änderung der Ausführungsbestimmungen Novelle Verordnung Beiträge zur ordnungsgemäßen Erhaltung von Gebäuden Änderung Rückzahlungskonditionen TWFG Kredite der 1. und 2. Vertragsgeneration Neubau und - Wohnhaussanierung - zugesichert Reduktion Zinsen von 4 % bzw. 6 % auf 2,5 % bzw. 3,5 % (Sanierung: 4 %) und Verlängerung Laufzeit Verbesserung Wohnbeihilfe Erhöhung der Förderungssätze Neugestaltung der Zusatzförderungen 20 Änderung der Ausführungsbestimmungen Sanierung - Erhöhung Kostenrahmen auf ( ) - Reduktion Bagatellgrenze auf ( 1.500) Neubau und Sanierung - Weiterentwicklung Förderungsbestimmungen betreffend Haustechnik / Energieversorgung und energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen 21

8 Förderungsbereiche (Neubau) Wohnhaussanierung (Altbau) 22 Gebäudebezogene Voraussetzungen Wohnnutzfläche Angemessenheit der Kosten gesicherte Finanzierung Heizwärmebedarf (HWB) Einsatz innovativer klimarelevanter Haustechnik 23 Innovative klimarelevante Systeme Systeme auf Basis erneuerbarer Energien - z.b. Solar, Biomasse (Pellets-, Stückholz- u. Hackschnitzelheizanlagen) effiziente Heizungswärmepumpen (Wärmemengen- und Stromzähler erforderlich) - WP mit Wärmequelle Erdreich, Grundwasser Niedertemperaturverteilung < 35 C (Sanierung: < 45 C) Jahresarbeitszahl 4 Nachweis mittel Programm JAZcalc - WP mit Wärmequelle Luft Niedertemperaturverteilung < 35 C NF max. 300 m² HWB max. 25 kwh/m²a Fernwärme aus KWK-Anlagen und sonstiger Abwärme Fernwärme aus erneuerbarer Energie ( 80 %) 24

9 Innovative klimarelevante Systeme Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit einer thermischen Solaranlage, sofern - kein Fernwärmeanschluss möglich ist oder *) - der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich / wirtschaftlich ist (aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Lagerungsmöglichkeiten) *) in der Sanierungsförderung sind beide Bedingungen zu erfüllen. 25 Öl-Brennwert-Anlage kein innovatives, klimarelevantes System nur für Ansuchen bis nur in Kombination mit einer Solaranlage 26 - Umweltschutz Entwicklung Heizwärmebedarf Ein- und Mehrfamilienhaus kwh/m²a EFH MFH 0 Altbau TBV 1992 TBV 1998 WBF 10/2003 WBF 2007 WBF 2010 WBF 2012 Passivhaus Zeitachse 27

10 Personenbezogene Voraussetzungen Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (Unionsbürger, Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des EWR- Abkommens und der Schweiz und nahe Angehörige) Wohnbedarf Einkommen 28 Einkommen Personenanzahl für jede weitere Person EK-Höchstgrenze jeweils EK-Überschreitung: je begonnene 100 Reduktion der Förderung um 25 % 29 für Eigenheime (Vorhaben in nicht verdichteter Bauweise) 30

11 für Eigenheime (Vorhaben in nicht verdichteter Bauweise) Haushalts- Nutzfläche WBF - größe (mindestens) Kredit 1 und 2 30 m , m , m ,-- 5 und mehr 110 m ,-- 31 Kinderzuschuss (nur für Eigenheime) bei Endabrechnung 2.200,-- für das dritte und jedes weitere Kind (Kredit und Scheck) bis 10 Jahre nach Zusicherung 1.500,-- pro Kind (nur bei Krediten) 32 - Bauvorhaben in verdichteter Bauweise (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohnanlagen) 33

12 - Bauvorhaben in verdichteter Bauweise (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohnanlagen) Grundverbrauch bis 200 m2 über 200 m2 bis 250 m2 über 250 m2 bis 300 m2 über 300 m2 bis 350 m2 über 350 m2 bis 400 m2 Förderungssatz 900,-- / m2 810,-- / m2 720,-- / m2 630,-- / m2 540,-- / m2 34 Förderbare Nutzfläche Haushaltsgröße förderbare Nutzfläche 1 und 2 Personen 85 m m2 4 und mehr Personen 110 m2 35 Höhe Förderungskredit Eigenheim bis max Verdichtete BW bis max Foto Mag.a Brigitte Tassenbacher Foto Land Tirol / Forcher statt Kredit kann Wohnbauscheck (35 %) gewählt werden Zusatzförderungen für energiesparendes Bauen möglich 36

13 Errichtung einer WOHNUNG ohne weiteren Grundverbrauch 37 Errichtung einer WOHNUNG ohne weiteren Grundverbrauch z.b. Einbau einer Wohnung in einen Dachboden Zubau einer Wohnung beim Eigenheim der Eltern Förderungssatz von 540,-- / m2 (förderbare Nutzfläche) 38 skredit Konditionen Zeitraum Zinssatz Annuität 1. bis 10. Jahr 1 % 1 % 11. bis 15. Jahr 1,5 % 2 % 16. bis 20. Jahr 3,5 % 4 % ab dem 21. Jahr 5,5 % 6 % nach dem Auslaufen des Kapitalmarktkredits, spätestens jedoch ab dem 26. Jahr 6 % 12 % 39

14 Wohnbauscheck 35 % des skredits 10 Jahre Bindung an Förderungsbedingungen keine Besicherung im Grundbuch keine Wohnbeihilfe Kinderzuschuss nicht möglich 40 Zuschüsse 41 Zuschüsse Kinderzuschuss (nur bei Eigenheime) Wohnstarthilfe - Zuschuss Annuitätenzuschüsse bei förderbaren Gesamtanlagen / Mietwohnungsanlagen Zuschuss für Solaranlagen Zuschuss für energiesparende Maßnahmen 42

15 Energiesparende Maßnahmen Punktesystem Verbesserung Heizwärmebedarf Haustechnik Punkte x förderbare Wohnungsgröße x 8 förderbare Wohnungsgröße maximal 110 m² HWB-Berechnung erforderlich 43 Wohnhaussanierung 44 Voraussetzungen personenbezogen Bewohnung ganzjährig, Hauptwohnsitz im geförderten Objekt Einhaltung der EK-Grenzen gebäudebezogen Wärmeschutz Haustechnik Gebäudealter Kostenobergrenze 45

16 Förderbare Maßnahmen Gebäudealter mind. 20 Jahre Dachsanierung fehlende Sanitär- oder Elektroinstallation 46 Förderbare Maßnahmen Gebäudealter mind. 10 Jahre Schall-, Wärme-, Feuchtigkeitsschutz z.b. Fenstertausch, Fassadendämmung, Rollläden, Haustür Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes z.b. Sanierung Heizung, Kamin, Heizkörpertausch 47 Förderbare Maßnahmen ohne Mindestgebäudealter Einbau Solaranlage Behinderten- und Altenmaßnahmen Vereinigung, Vergrößerung und Teilung von Wohnungen Anschluss an Fernwärmeanlagen 48

17 Limit förderbare Kosten Eigentümer höchstens 700,-- pro m² förderbare Nutzfläche max ,-- Mieter höchstens ,-- 49 Einmalzuschuss 25 % höchste Förderung Wärmeschutz (nachw. Stoffe) BM-Fernwärme /Abwärme 20 % Solaranlage / Komfortlüftung erhöhte Förderung Wärmeschutz (Standard) Gasheizung-Brennwerttechnik Biomasseheizung (nicht Fernw) Wärmepumpenheizung kontroll.wohnraumlüftung 15 % Grundförderung Basis: förderbare Kosten 50 Annuitätenzuschuss 35 % höchste Förderung Wärmeschutz (nachw. Stoffe) BM-Fernwärme /Abwärme 30 % Solaranlage / Komfortlüftung erhöhte Förderung Wärmeschutz (Standard) Gasheizung-Brennwerttechnik Biomasseheizung (nicht Fernw) Wärmepumpenheizung kontroll.wohnraumlüftung 25 % Grundförderung Basis: anfängliche Annuität Bankkredit 51

18 Ökobonus - Sanierung umfassende, thermisch-energetische Sanierung Einbeziehung - möglichst gesamte Gebäudehülle - zumindest drei der folgenden Bauteile - Fassade, Fenster, Dämmung unterste Geschoßdecke, Dämmung Dach bzw. oberste GD, Haustechniksystem Energiekennzahl (HWB) vorgegeben - Ökostufe 1: 75 / 35 - Ökostufe 2: 54,4 / 25,6 - Ökostufe 3: 25 / 15 Einmalzuschuss abhängig vom Grad der Verbesserung (HWB vorsanierung HWB nachsanierung ) Zuschuss von bis Ökobonus Ökostufe 1 Ökostufe 2 Ökostufe 3 Grad der Verbesserung Grad der Verbesserung Grad der Verbesserung 50 % 65 % 50 % 65 % 50 % 65 % Gebäude 300 m² Nutzfläche (NF) Gebäude > 300 m² m² NF Gebäude > m² NF Ökobonus? - Eigenheim, Verbesserung HWB 65 %, Ökostufe 2 53 Verfahren Einreichung Ansuchen Technische und rechtliche Prüfung Zusicherung Auszahlung Endabrechnung 54

19 Sanierung - Beispiel Eigenheim Wärmedämmmaßnahmen förderbare Kosten: Verbesserung HWB: 65 %; Ökostufe 2 30 %iger Annuitätenzuschuss von hj ,-- Stützung Bankkredit Nominale ,53 % Zins, Laufzeit 10 Jahre oder 20 %iger Einmalzuschuss von ,-- zuzüglich Ökobonusförderung: Sanierung - Beispiel Kreditnominale Zinsen Summe Rückzahlung Zuschuss Land Tirol AZ Zuschuss Land Tirol Ökobonus Belastung Land Tirol fördert Zinsen und Tilgungsanteil 72 % des Kreditbetrages zahlt der FW 56 Haustechnik innovative, klimarelevante Systeme Wärmepumpe Erdreich und Grundwasser - Jahresarbeitszahl 4 - Nachweis mittels Programm JAZcalc - Wärmemengen- und Stromzähler - Abnahmeformular Solaranlagen - Qualitätskriterien ( Solar-Keymark oder Austria Solar ) - Wärmemengenzähler - Abnahmeformular Quelle: Qualitätsgemeinschaft Erdwärme 57

20 Haustechnik Komfortlüftungsanlage (keine Einzellüfter) - Qualitätsanforderungen Luftdichtheit von Gebäuden Blower Door Test (nicht maßgeblich bei Sanierung) Energieeffizienzkriterien o Wärmebereitstellungsgrad o elektrische Leistungsaufnahme pro m³/h Komfortkriterien - Abnahmeformular Quelle: Komfortlüftung.at 58 Planungsqualität Zusatzförderungen für besonders hohe Planungs- und Ausführungsqualität - zertifiziertes klima:aktiv-haus (Bronze, Silber, Gold) - zertifiziertes Passivhaus - TQ Österr. Gesellschaft für nachhaltiges Bauen 59 Ökologische Bauweise Bewertung mittels Ökoindex 3 beschreibt die ökologische Qualität der Materialien der thermischen Gebäudehülle und Zwischendecken Index beinhaltet zu je einem Drittel - nicht erneuerbarer Primärenergie (PEI n.e.) - globalen Erwärmung durch Treibhausgase (GWP) - Säurebildungspotential AP (Acidification Potential) Ermittlung durch Energieausweisberechnung Stufenmodell Quelle: IBO 60

21 Richtlinie 2010/31/EU - EPBD (Neufassung) bis Reduktion Energieverbrauch um 20 % - Reduktion Treibhausgase um 20 % - Erhöhung erneuerbare Energiequellen auf 20 % (vom Gesamtenergieverbrauch) - Niedrigstenergiehäuser (nahezu bei Null) - kostenoptimales Niveau (wirtschaftliche Lebensdauer; Kosten-Nutzen-Analyse) 61 Sie finden uns unter der Adresse wohnbau 62

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