Relations that matter 1

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1 Erschienen in: Soziale Passagen, 2 (2), Relations that matter 1 Kinderschutz als professionelle Relationierung und Positionierung in gewaltförmigen Beziehungen Alexandra Retkowski Barbara Schäuble Zusammenfassung: Relationalität bildet eine Strukturbedingung des nach Art. 6 GG und 8 KJHG/SGB VIII geregelten institutionellen Kinderschutzes. Empirisch zeigen sich unterschiedliche Modi des Umgangs mit Relationalität im Kontext differierender Handlungslogiken von SozialpädagogInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) der Jugendämter. Diese Handlungslogiken sind mit unterschiedlichen Implikationen der Wahrnehmung und Bearbeitung von familialer Gewalt verbunden. Anhand von ethnographisch dokumentierten Interaktionen zwischen Jugendamtsmitarbeiterinnen und Eltern werden zwei Formen sozialpädagogischen Handelns in ihrer Prozessualität nachgezeichnet. Rekonstruiert werden sowohl eine relationierende und eine positionierende Form der Beziehungsherstellung als auch die mit dem Handeln verbundenen Problem- und Gewaltverständnisse. Diese Beobachtungen werden im Kontext der asymmetrischen Beziehung zwischen Jugendamt und Familienmitgliedern reflektiert und die These vertreten, dass für das Handeln im ASD nicht nur Gewaltverständnisse und Handlungspläne bedeutsam sind, sondern auch grundlegende Handlungs- und Beziehungsmuster, der im Kinderschutz tätigen SozialarbeiterInnen. Schlüsselwörter: Kinderschutz Arbeitsbeziehung Professionelle Handlungsmuster Interaktionsanalyse Abstract: Relationality is a structural condition of families as well as of the institutionalized child protection service of the Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) of the youth welfare offices, which is regulated by Article 6 GG and the 8 KJHG/SGB VIII. Empirically the daily praxis of youth welfare work shows that different social pedagogues approach this structural condition in different ways, depending on their practical orientation towards the issue. These practical orientations have different implications for the perception and handling of violence. Building on ethnographic research two interactions between parents and the professionals of the youth welfare offices are reconstructed as processes. The article thereby reveals both a relational kind of relational practice and a positional kind of relational practice, as well as their underlying understanding of violence. These issues are reflected upon in the context of the asymmetrical relationships between the youth welfare office and the family members. In addition, it is hypothesized that for the social-pedagogical practice, not only the understandings of violence or professional concepts of action are significant, but also incorporated patterns of action, especially those concerning the formation of relationships. Keywords: Child protection Relationships Interaction analysis Professional patterns of action Keywords: Child protection, Relationships, Interaction Analysis, Professional patterns of action 1 Der Titel beinhaltet ein Wortspiel auf Grundlage des amerikanischen und deutschen Buchtitels Bodies that Matter (1993, New York, Routledge) der Philosophin Judith Butler, der in seiner deutschen Übersetzung Körper von Gewicht (1997, Frankfurt a. M, suhrkamp) heißt. Die Titel rücken den Zusammenhang zwischen Bedeutung und Gewichtung ins Auge. Dieser wird im Kontext der hier entwickelten Argumentation hinsichtlich der unvermeidlichen und gewichtend-gestalteten Relationalität des Kinderschutzes herausgestellt. Weitere Bezüge zum Werk der Autorin sind damit an dieser Stelle nicht impliziert. 1

2 1. Soziale Arbeit in der Twilight Zone Der Umgang mit gewaltförmigen Situationen und gewalttätigen Personen gehört zu den der Sozialen Arbeit zugewiesenen Aufgaben. Dies gilt auch für den institutionalisierten Kinderschutz. Während in der öffentlichen Wahrnehmung häufig eine Täter-Opfer-Polarisierung erfolgt, indem Eltern beziehungsweise ein unangemessen handelndes Jugendamt als Täter und Kinder als Opfer dargestellt werden, müssen SozialpädagogInnen sich in der Praxis meist in problembezogenen Grauzonen und sozialen Beziehungen bewegen, in denen solche polaren Betrachtungen beziehungsweise soziale Zusammenhänge auftrennende Spaltungen nicht hinreichend sind. Die MitarbeiterInnen der ASD der Jugendämter müssen nicht nur die für sie mehr oder weniger intransparenten gewaltförmigen Beziehungen in Familien im Rahmen von Verdachtsabklärungen einschätzen und bewerten, sondern auch Wege entwickeln, wie Problemlagen, die die familialen Beziehungsstrukturen aus ihrer Sicht prägen, im Sinne der jeweiligen Kinder sozialpädagogisch bearbeitet werden können. Die Professionellen müssen also ausgehend von einer Gefährdungseinschätzung nicht nur einen Handlungsplan entwerfen, sondern diesen interaktiv in Begegnungen mit Familienmitgliedern entwickeln, kommunizieren und umsetzen. Dabei werden, so die These dieses Artikels, nicht nur Gewalt- und Problemverständnisse also die Frage, was JugendamtsmitarbeiterInnen als Gewalt oder Problem identifizieren und konzipieren und Annahmen über den eigenen Handlungsauftrag, sondern auch wiederkehrende Handlungsmuster auf Seiten der Professionellen relevant. Eine Professionalisierungsstrategie kann folgt man dieser These nicht, wie dies zumeist geschieht, allein auf eine verbesserte Identifikation von Gewalt oder die Zuweisung eines veränderten Handlungsauftrags abstellen, sondern sie muss die feldtypischen Handlungsmuster auf Seiten der Professionellen ebenso in Rechnung stellen wie Organisationskulturen. 2 Fokussierung oder Weitwinkel: Formen der Fallkonstitution im Kinderschutz Der vorliegende professionstheoretisch orientierte Werkstattbericht aus einem laufenden Forschungsprojekt (vgl. Thole u. Loch 2007, Herrmann et al. 2009) zum Handeln des ASDs der Jugendämter in Fällen familialer Gewalt beruht auf der Beobachtung, dass es unabhängig von der Komplexität jeweiliger Ausgangssituationen und als Bestandteil der Konstruktionsleistungen von Professionellen im Prozess der Fallkonstitution zu unterschiedlichen Formen der Beobachtung, Fokussierung und Bearbeitung von familialen Problemdimensionen kommt. Im Folgenden werden zwei stark differierende Formen der Fallkonstitution und -bearbeitung in Fällen von Kindeswohlgefährdung beschrieben. 2 Dafür 2 Das Forschungsprojekt UsoPrax, dem die Fallbeispiele entstammen, untersucht aus professionstheoretischer Perspektive das Handeln von SozialpädagogInnen im ASD. Dabei zeigen sich acht verschiedene Formen der Fallkonstitution und -bearbeitung. Die feldtypischen Formen der Fallkonstitution und -bearbeitung scheinen insbesondere in Verbindung mit fallübergreifenden 2

3 werden vergleichend zwei ethnographische Protokollausschnitte rekonstruiert, die Interaktionen zwischen Jugendamtsmitarbeiterinnen und Eltern dokumentieren. Ziel des Fallvergleichs ist es, Formen sozialpädagogischen Handelns angesichts von kindeswohlbeeinträchtigenden gewaltförmigen Situationen 3 und die dabei hergestellten Beziehungen in ihrer Prozessualität nachzuzeichnen. Die Rekonstruktionen eröffnen den Blick auf zwei Strukturbedingungen des professionellen Handelns im Feld des Kinderschutzes: Zum Einen auf die konstitutive Relationalität des Handelns (vgl. zum Adressatendilemma Schütze 1997, zur Mehrperspektivität Müller 2009 und insbesondere zur Involviertheit in die familialen Beziehungen im Feld der Erziehungshilfe Köngeter 2009). Im ASD wird diese relationale Involviertheit (Köngeter 2009) bzw. das Eintreten der ASD-MitarbeiterInnen in die familialen Figurationen unter anderem mit dem Ausdruck wir sind in der Familie drin beschrieben. Ausgehend von den Beobachtungen des Forschungsprojektes wird eine spezifische Strukturierung von Relationalität zwischen Jugendamt und Familien deutlich, nämlich, dass die Beziehungen zwischen den SozialpädagogInnen des ASD und Familien auf einer sehr starken Asymmetrie beruhen. So besetzen die MitarbeiterInnen der Jugendämter aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags und gesellschaftlicher Zuschreibungen die strukturelle und symbolische Position eines Kinderschutzpolizisten, d.h. die Position einer Person, die zugleich Gesetz, wie das Auge des Gesetzes und Ordnungshüter und Ordnungsschaffender ist (vgl. zur damit verbundenen Form der Subjektivierung Althusser 1977, sowie zur Positionierung der Professionellen als Superadressees elterlichen und z.t. kindlichen Handelns Hall 1997, S. 103). Markiert eine JugendamtsmitarbeiterIn ein Problem, so gibt es eines; übersieht sie eine Problemlage so wird diese desakzentuiert. Die MitarbeiterInnen von Jugendämtern befinden sich ihrerseits in der Position einer Zeugenschaft, die handlungsverpflichtend ist und in der sie notwendig soziale Bewertungen hervorbringen. 4 Die PädagogInnen treffen in diesem Kontext auf Menschen, die gewaltsamen Handeln Sinn zumessen. Sie können sich von dieser Sinnhaftigkeit des Handelns nicht (sachlich oder moralisch) distanzieren, ohne damit dennoch das Sinnsystem der Beteiligten zu kommentieren (vgl. Honig 1986). Die ASD-MitarbeiterInnen sind mit der Macht ausgestattet zu intervenieren, zu produzieren, zu kontrollieren und zu zwingen. Die Macht der ASD-MitarbeiterInnen besteht dabei u.a. in der Möglichkeit, autoritativ die Definitionen des Gegenübers für ungültig und illegitim zu erklären oder schlicht zu ignorieren (vgl. Bauman 2000, S. 30). Sie müssen im Zuge des ihnen nach 8a KJHG zugewiesenen Wächteramts jedoch zugleich daraufhin arbeiten, Verantwortung für das Handlungsorientierungen der SozialarbeiterInnen zu stehen. Im vorliegenden Artikel, in dem es weniger um die spezifischen Handlungsmuster und stärker um differierende Gewaltimplikationen geht, werden zwei stark kontrastierende Handlungsorientierungen beschrieben. 3 In den vorgestellten Protokollausschnitten wird eher von familialen Problemdimensionen als von Gewalt gesprochen. Dies verweist auf eine generelle Beobachtung zur Fallkonstitution im ASD. In der Mehrzahl, der durch das Jugendamt bearbeiteten Fälle werden diese nicht als Fälle von Gewalt ausgeflaggt, sondern es wird der Grauzone der Einschätzung und dem prozessualen Arbeitsanspruch entsprechend von Problemlagen, Situationen und Gefährdungsprozessen gesprochen, obwohl gewalttätiges Handeln und wohlverletzende Konstellationen, z.b. der Vernachlässigung bearbeitet werden. 4 Etwas als Gewalt zu benennen und wahrzunehmen beinhaltet eine Zuschreibungsoperation. Was als Gewalt sichtbar (gemacht) wird, ist abhängig von wertenden Beobachtungen, normativ-politischen Kontexten und Aktivitäten (vgl. Brückner 2000). 3

4 Wohlergehen von Kindern (mit weiteren Helfern sowie) mit Eltern zu teilen und diesen schrittweise mehr Verantwortungsübernahme zu ermöglichen bzw. zuzuweisen. In Interaktionen mit Familien ist deshalb die Partitionierung von Verantwortung (und Schuld) ein bedeutendes Element der Kommunikation. Anders als in anderen Feldern der Sozialen Arbeit, in denen Arbeitsbündnisse und -beziehungen mit AdressatInnen von diesen initiiert oder auf Basis entsprechender Vorhalteleistungen gemeinsam gestaltet werden (Cloos et al. 2007) entstehen Kooperationen im Kinderschutz mehr oder weniger unfreiwillig. Auch besteht der Fluchtpunkt des Handelns weniger in der Behebung sozialräumlicher Obdachlosigkeit (Cloos u. Köngeter 2006), im Angebot von Bildungsgelegenheiten (Müller et al. 2005) oder stellvertretender Deutung (Oevermann 1996). Wie sich in den folgenden Rekonstruktionen zeigen wird, beruht Kinderschutz im ASD im Wesentlichen auf Formen der Neufiguration familialer Beziehungen durch Fremdsteuerungsversuche, die Anrufung als spezifische Subjekte, das Abstecken von Handlungsrahmen und auf dem Hervorbringen von überschaubaren Entscheidungs- und Übungssituationen. Dabei zeigen sich zwar unterschiedliche Formen von Arbeitsbeziehungen zwischen den SozialpädagogInnen und Familienmitgliedern, das Steuerungszentrum liegt aber in allen Fällen eindeutig bei den SozialpädagogInnen. Insofern müssen SozialpädagogInnen im Kinderschutz ein anderes Profil erfüllen, als in anderen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit. Auf welche Weise sich vor dem Hintergrund der Strukturbedingung der Relationalität eine sozialpädagogische Gewichtung und Relationierung zugunsten einer Beförderung einer auf das kindliche Wohl hin orientierten familialen Ordnung vollzieht, ist Gegenstand der folgenden Überlegungen. Eine eingehendere Bestimmung der Umgangsweisen mit der ausgeprägten Asymmetrie in den Beziehungen zwischen den ASD-MitarbeiterInnen und den Familienmitgliedern muss hier in diesem Aufsatz aus Platzgründen unterbleiben. 3 Vermittelnde und entkoppelnde Relationierung Wie gehen MitarbeiterInnen des ASDs mit der Herausforderung um, Dimensionen der Kindeswohlgefährdung in Familien zu erkennen und zu mindern? Als welche Art von Fall konstituieren sie Fälle im Kontext ihrer Bearbeitung und welche Handlungslogiken werden dabei deutlich? In den folgenden Rekonstruktionen von zwei differierenden Umgangsweisen mit gewaltförmigen und wohlgefährdenden Familienrealitäten zeigt sich im ersten Fall die Handlungsweise einer Sozialarbeiterin, die sich in der Bearbeitung familiärer Problemlagen an der Seite einer Mutter und ihrer Tochter beziehungsweise zwischen diesen positioniert. Wir bezeichnen dieses Vorgehen als relationierendes beziehungsweise vermittelndes Vorgehen. Im zweiten Fall ergreift die ASD-Mitarbeiterin Partei, stellt sich auf die Seite einer Mutter und positioniert sich dabei gegen den Vater, den sie auf diese Weise aus der Problembearbeitung heraushält. Dieses Vorgehen wird unter dem Stichwort Entkoppelung resümiert. 4

5 Beide Interaktionen beziehen sich auf Fälle der Bearbeitung psychischer Gewalt. In beiden Fällen geht es um die Vernachlässigung von Kindern und ihre Parentifizierung (vgl. Kindler 2007). Die beiden Fälle unterscheiden sich hinsichtlich der Komplexität der Problemkonstellation und auch dahingehend, dass die Interaktionsgeschichte zwischen den Familienmitgliedern und dem Jugendamt unterschiedlich lang ist. Während im ersten Beispiel im Wesentlichen die Beziehung zwischen Mutter und Tochter zentral ist und die Fallbearbeitung an ihrem Anfang steht, ist diese im zweiten Fall schon weiter fortgeschritten und es sind die gewachsenen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern und dem ASD sowie zwischen zwei Elternteilen, zwei Kindern, zwei Elternteilen und im Haus lebenden Verwandten zu berücksichtigen. Trotz dieser Unterschiede bestehen in beiden Fällen ähnliche strukturelle Herausforderungen. Beide Sozialarbeiterinnen müssen sich im Gefüge der familialen Beziehungen positionieren und relationierend tätig werden. In beiden Fällen ist die Beziehung zwischen den Sozialpädagoginnen und den Familienmitgliedern des Weiteren davon geprägt, dass alle Beteiligten um die Interventionsmacht des Jugendamtes wissen. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Handelns der sozialpädagogischen Professionellen im Kontakt mit den jeweiligen Familienmitgliedern spezifische Beziehungen hergestellt und gewichtet. Dies geschieht sowohl zwischen den ASD- Mitarbeiterinnen und den Familienmitgliedern als auch unter den Familienmitgliedern selber. Vermittlung als Prozess des modellierenden Relationierens Im ersten Fall, der hier vorgestellt werden soll, zeigt sich eine auf Beziehungen hin orientierte Handlungsweise der Sozialpädagogin. Das Beispiel stellt einen Moment in einem Hausbesuch der Sozialpädagogin Sophia Schreiber bei Frau Alt, einer alleinerziehenden Mutter und ihrer knapp dreijährigen Tochter Josi dar. Es ist der zweite Hausbesuch nach einer Gefährdungsmeldung, bei der es hieß, dass das Kind im Haushalt ihrer Mutter oft stundenlang schreie. Die zur Rekonstruktion und Belegung der hier vorgestellten Handlungsmodulation vorgesehene Situation beginnt damit, dass die Mutter anhand der Schilderung einiger Situationen, die sie mit Josis Vater erlebt hat gegenüber der ASD-Mitarbeiterin Unsicherheit zum Ausdruck bringt, ob sie ihrem schlechten Gefühl hinsichtlich des Vaters trauen kann. Frau Alt (Mutter) beginnt damit, dass sie sehr ausführlich von ihren Problemen mit dem Vater ihrer Tochter erzählt. Sie sagt, sie wisse nicht, ob sie ihm die Tochter überlassen kann, weil er viel trinke und das Mädchen dann nicht beaufsichtige. Sie schildert mehrere Situationen. Zuletzt habe sie Kronkorken im Kinderwagen gefunden. Daraufhin entgegnet die Sozialpädagogin: Da haben sie ein Riesen-Problem. Sie wendet sich dabei an Frau Alt und guckt sie über den Tisch hinweg an. Sophia Schreiber (ASD) stützt das Kinn in die Hand, und blickt zur Mutter. Frau Alt sagt dann Ja ich habe auch gedacht, ich muss die Frau Schreiber (ASD) anrufen und ich habe mit Freunden gesprochen und die haben gesagt, vielleicht kann man den Vater von Josi (Kind) so beobachten lassen, wie von einem Detektiv. Wie er mit Josi umgeht. Sophia Schreiber sagt: Ja, also wie soll das denn gehen? Und dann sagt die Mutter: Vielleicht begleitete Besuche. Und dann sagt Sophia Schreiber: Ja, aber geben Sie doch das Kind nicht zum Vater nächstes Wochenende, wenn sie sich da unsicher sind. Da sagt Frau Alt: Ich kann es so machen: Wenn Josi nicht mit will, mit ihrem 5

6 Vater, dann sag ich zu ihm: Ja, die Fahrt war umsonst. Das sagt sie hart und nachdrücklich. Da sagt Sophia Schreiber: Das ist ja gar keine gute Idee. Und ich (Ethnographin) überlege, was sie damit meint. Sie sagt dann: Das ist keine gute Idee, weil dann entscheidet Josi und nicht Sie und Sie müssen entscheiden Frau Alt. Da sagt Frau Alt: Ja, dann mach ich das. Und dann hol ich mir Verstärkung. Und Sophia sagt: Nein, das müssen Sie gar nicht machen, Sie müssen ihn doch gar nicht erst kommen lassen. ( ) Ihr großer Sohn Matti, der hat ja damals ganz eindeutige Worte über den Herrn Wirn (Vater von Josi) gesagt. Das ist ja doch recht eindeutig. Da sagt die Mutter: Ja, da bin ich jetzt beruhigt. Sophia sagt: Ja, ich kann ihnen die Entscheidung nicht abnehmen. Aber hören Sie doch auf Ihr Bauchgefühl. Und dann sagt die Mutter: Ja, wir hören auf das Bauchgefühl. Dazu sagt Sophia Schreiber: Aber Sie stehen vorne, ganz in der ersten Reihe, und ich unterstütze Sie aber. Ja, wenn Sie wollen, dann können wir auch noch mal ein Gespräch im Jugendamt führen mit dem Vater. Auf eine Erzählung von Frau Alt hin, in der diese über ihre Probleme mit dem Vater des Kindes spricht, steigt die Sozialpädagogin mit einer eindrücklichen Performance (zum hier grundgelegten Konzept der Performanz vgl. Reckwitz 2006) ein. Sie adressiert die Mutter und stellt ihr dar, dass das von ihr angesprochene Problem mit dem Vater ein Riesen- Problem sei. Das so konstruierte Riesen-Problem erscheint durch die körperlich-gestische Darstellung des Nachdenkens als eines von Gewicht und auch die verbale Emphase markiert dieses als besonders erwägenswert. Die Sozialpädagogin weist dem geäußerten Problem zudem auch ein soziales Gewicht zu, denn sie erkennt mit ihrer Betonung die von der Mutter zum Ausdruck gebrachte Belastung an und unterstreicht somit den Subjektstatus der Mutter. Mit der relativ offen gehaltenen Formulierung, in der die von der Sozialpädagogin eingenommene Perspektive auf das genaue Problem nicht benannt wird, aktiviert Sophia Schreiber die Mutter mit darüber nachzudenken, worum es bei dem Riesen-Problem genau geht. Sie regt die Mutter zudem an, starke Gefühle zu ihrem Problem zu empfinden und darauf bezogene Entscheidungen zu treffen. Denn ein Riesen- Problem produziert logisch einen Reflexions-, Handlungs- und Entscheidungsdruck. Über die im ethnographischen Protokoll geschilderte Reaktion der Sozialpädagogin auf das von der Mutter benannte Problem mit dem Vater wird die Auseinandersetzung zwischen der Mutter und der Sozialpädagogin implizit auf allgemeine Beziehungs- und Handlungsmuster der Mutter zugeschnitten. Letztere werden zwar zumeist nicht expliziert, gleichwohl wird deutlich, dass Sophia Schreiber davon ausgeht, dass die Mutter nicht nur hinsichtlich der Kontakte zum Vater unsicher ist, sondern dass die gesamte Mutter-Kind-Situation von der Unfähigkeit der Mutter Entscheidungen zu fällen, Grenzen zu setzen und ihrer Tochter Josi ein sozialisationsförderliches und erziehendes Umfeld zu schaffen, geprägt ist. In der Folge werden Beziehungs- und Handlungsmuster der Mutter in eine in der Interaktion zwischen ASD-Mitarbeiterin und Mutter selbst angelegte Übungssituation transformiert, in der andere Lösungen für das Handlungsmuster der Mutter möglichst direkt und angeleitet von der ASD- Mitarbeiterin durchgespielt werden. Auf die von der Sozialpädagogin als riesig gerahmten Problematik reagiert die Mutter von Josi damit, dass sie sagt: Ja, ich habe auch gedacht, ich muss die Frau Schreiber anrufen und ich habe mit Freunden gesprochen und die haben gesagt, vielleicht kann man den Vater von Josi (Kind) so beobachten lassen, wie von einem Detektiv. Die Mutter entgegnet also so, 6

7 dass sie die ihr performativ zugewiesene Verantwortung, ihr Riesen- Problem zu lösen an die Sozialpädagogin zurückgibt. Sie klientelifiziert sich selbst als eine Person, die bei Problemen dieser Art den ASD anruft und weist der ASD-Mitarbeiterin die Rolle der Fürsorge zu, womit implizit ihr Verhaltensmuster der Parentifizierung anderer zum Ausdruck kommt. Sie unterstreicht ihre Verantwortungszuweisung an den ASD, indem sie anmerkt, dass auch ihre Freunde den ASD in der Verantwortung sehen. Damit stellt sie eine Asymmetrie her, in der sie als hilflose Person um Hilfe bittet. Dies kommentiert die Sozialpädagogin mit der Frage, wie das von der Mutter vorgeschlagene Beobachtungsprogramm des Vaters umgesetzt werden solle. Auf diese Weise bringt sie Distanz und Ratlosigkeit zum Ausdruck und regt die Mutter fragend an, ihre Überlegung gegebenenfalls zu korrigieren. Die Mutter präzisiert ihren Vorschlag auf begleitete Besuche hin. Dies kommentiert die Jugendamtsmitarbeiterin, indem sie gelassen wirkend darstellt, dass die Frage, was zu tun sei, einfach beantwortbar sei: Es sei denkbar, dass die Mutter die Tochter nicht zum Vater gebe, wenn sie sich dabei unsicher sei. Mit diesem Ratschlag formuliert und minimiert sie performativ das bei der Mutter bestehende Handlungsdilemma, das diese an andere zu übertragen sucht. Die Sozialpädagogin entkoppelt dafür zunächst den Vater aus der Diskussion. Um ihn oder das Interesse des Mädchens geht es zunächst nicht. Er wird aber nicht prinzipiell aus dem Kreis der für die weitere Entwicklung relevanten Personen ausgeschlossen, sondern einige Minuten später wieder als zu berücksichtigende Person genannt. Dies steht jedoch zunächst nicht im Zentrum. Relevanter setzt die Sozialpädagogin den Ratschlag an die Mutter: Entscheiden Sie. Die Mutter verschiebt daraufhin ihre Entscheidung in die Zukunft und auf eine andere Person, auf ihre Tochter. Die knapp Dreijährige soll entscheiden, ob sie ihren Vater sehen will. Daraufhin wird die ASD-Mitarbeiterin deutlicher. Sie tituliert den Plan als keine gute Idee. Es entsteht eine performative Pause. Im Protokoll wird deutlich, dass zumindest die Ethnographin das Rätsel, was genau die Sozialpädagogin als keine gute Idee ansieht, zu knacken sucht. Es ist denkbar, dass die Performance auch die Mutter ins Nachdenken bringt und so dazu beiträgt, diese an den Gedankengang der Sozialarbeiterin anzuschließen. Die Fragetechnik und die inhaltlich offenen aber zugleich gewichtenden Kommentare der Sozialarbeiterin enthalten damit gegebenenfalls ein mäeutisches Moment. Die Sozialpädagogin präzisiert ihre Bewertung als Nächstes expliziter, indem sie auf die Situation bezogen das Handlungs- und Beziehungsmuster der Mutter offen legt, das darin besteht, nicht selbst zu entscheiden und ihre Tochter so in eine Rolle als Erwachsene zu drängen. Im Anschluss weist sie der Mutter offen Verantwortung zu: Sie müssen entscheiden Frau Alt. Dies greift die Mutter auf und erklärt dies tun zu wollen, sie markiert dabei aber weiterhin Unterstützungsbedarf. Sie verschiebt die Entscheidungssituation wieder in die Zukunft. Daraufhin demonstriert die Sozialpädagogin erneut eine gelassene Sicht auf das Handlungsproblem und bietet der Mutter einen Lösungsvorschlag an: Sie müssen den Vater doch gar nicht erst kommen lassen. Zudem positioniert sie weitere Personen auf der Seite ihrer Argumentation. Sie betont, es gäbe nicht so starken Anlass zur Verunsicherung, sondern größere Klarheit. Dies tut sie, indem sie den ältesten Sohn der Mutter erwähnt, der sich schon eindeutig negativ über den Vater von Josi geäußert habe. Sie vermittelt so ihren 7

8 Handlungsvorschlag personal und zeitlich. Sie knüpft an relevante Personen für die Mutter und an eine vergangene Erfahrung an. Hierfür wird argumentativ eine abwesende Person im Gespräch repräsentiert. Auf diese Weise werden die Beziehungen innerhalb der Familie entlang der Einschätzung der Sozialpädagogin neu gewichtet und Frau Alt probeweise in ein anderes familiales Bindungssetting hineinversetzt, in dem potentiell weniger Gefährdungen für die Tochter Josi bestehen. Die Mutter erklärt daraufhin Ja, da bin ich jetzt beruhigt. Auf diese Weise nimmt sie eine symbolische Selbst-Deklientelifizierung vor, erklärt aber nicht, was sie nun tun will. Daraufhin formuliert die Sozialpädagogin erneut wie eine Diagnose das Handlungsdilemma, in dem die Mutter steckt, solange ihr niemand die Entscheidung abnimmt. Sie erklärt zudem, selbst sie könne der Mutter die Entscheidung nicht abnehmen. Stattdessen formuliert sie einen Lösungsvorschlag. Sie fordert die Mutter auf, auf ihr Bauchgefühl zu hören. Auf diese Aufforderung, zu selbstständigen Urteilen auf Basis der eigenen Emotionen, erklärt die Mutter Wir hören auf das Bauchgefühl und signalisiert einerseits, dass sie auf Grundlage ihres Gefühls entscheiden will. Offen bleibt jedoch, wofür sie sich entscheiden will. Zudem gibt sie durch das wir zu verstehen, dass sie sich mit dieser Entscheidung nicht aus der Abhängigkeit von der ASD- Mitarbeiterin lösen möchte und, dass sie andere an ihrer Seite braucht, um entscheiden zu können. Dieses Beziehungsanliegen nimmt die Sozialpädagogin auf und weist Frau Alt nicht zurück, sondern gewichtet das Verhältnis aktiv, indem sie symbolisch an ihre Seite tritt. Sie sagt: Aber Sie stehen vorne, ganz in der ersten Reihe, und ich unterstütze Sie aber. Die Sozialpädagogin partitioniert mit dieser Gewichtung die Handlungsverantwortung zwischen sich und der Mutter und beschreibt damit explizit, wie sie die Beziehung zwischen ihr und der Adressatin sieht. Abschließend bietet sie der Mutter an, wenn diese dies wolle, im Jugendamt ein gemeinsames Gespräch mit dem Vater zu führen. Der Vater wird also sozial nicht aus der Problembearbeitung entkoppelt, sondern die Sozialpädagogin signalisiert, dass sie dessen weitere Beteiligung antizipiert. Zugleich stellt sie die Mutter vor die Option einer weiteren Entscheidung. Entkoppelung - als Prozess des Fremd-Positionierens Das zweite Beispiel, das der ersten Handlungslogik der Relationierung gegenübergestellt werden soll, beruht ebenso auf einer Interaktionssequenz bei einem Hausbesuch. Es ist der Hausbesuch der Sozialpädagogin Tina Amadeus bei der Familie Tölz. Die Eheleute und ihre Kinder Jeanette und Stefan im Alter von acht und zwölf Jahren sind schon länger im Kontakt mit dem Jugendamt. Am Beginn der Interaktionsgeschichte zwischen dem Jugendamt und der Familie, die bereits etliche Monate zurückliegt stand eine Erklärung der Mutter, dass sie von den im Haus lebenden Eltern des Ehemannes gemobbt würde und, dass darunter nicht nur sie selber, die sowieso psychisch belastet sei, sondern auch ihre Kinder leiden würden. Eine Maßnahme der sozialpädagogischen Familienhilfe wurde abgebrochen. Es läuft ein Antrag auf Entzug des Sorgerechts 8

9 vor dem Familiengericht, mit dem die Sozialpädagogin die Eltern veranlassen möchte, umzuziehen. Beim Hausbesuch erklärt die Sozialpädagogin: Tina Amadeus (ASD) sagt: Sie wissen ja wieso ich hier bin. Sie sagt, so könne es nicht weitergehen, hier könne es nicht mehr gut werden. Es geht darum, dass die Familie das Haus verlässt. Sie wolle dazu von allen ihre Meinung hören. Frau Tölz (Mutter) sagt, sie möchte das gerne, weil sie sich von der Familie des Mannes unter Druck gesetzt fühlt in diesem Haus und dadurch könne ihre Krankheit nicht besser werden. Die Sozialpädagogin fragt Herrn Tölz (Vater), was er dazu meint. Er sagt, er fände diese Idee gar nicht schlecht, aber er würde sich ja nicht gerne unter Druck setzen lassen. Und wenn er das Gefühl hätte, man setze ihn unter Druck, würde er eher ins Gegenteil reagieren. Tina Amadeus (ASD) antwortet darauf, dass sie das auch verstehen könne und vielleicht sei es auch richtig für ihn und er sei auch daran gewöhnt, aber sie sei ja für die Kinder da und sie sehe, dass die Kinder unter dem Druck leiden oder die Kinder jetzt den Druck haben. Dass er ihn vielleicht nicht so spüren würde, aber das Jugendamt würde ihn bei den Kindern merken, es sei ihr von verschiedenen Seiten auch vorgetragen worden, dass die Kinder den Druck spüren. Da müsse sie halt dann eingreifen und sie würde den Druck, den die Kinder haben thematisieren. Das sei die Aufgabe des Jugendamts, dort wo Kinder nicht sprechen können, für die Kinder zu sprechen und ihren Druck zu thematisieren. [ ] Dann sagt Tina Amadeus, dass es ja auch so sein kann, dass Frau Tölz und die Kinder erst mal gehen und dass er sich das dann noch mal überlegt. Während Herr Tölz dazu sagt, dass er da noch nicht so deutlich dahinter steht, beginnt Frau Tölz zu weinen. Daraufhin steht der Vater sofort auf und geht auf die andere Seite zu seiner Frau und nimmt sie in den Arm. Tina Amadeus sagt, dass diese Entwicklung zu einer Trennung hin auch sehr traurig sei, weil es ja eigentlich keine Eheprobleme gäbe, es eine gute Ehe sei, aber die Umstände halt so schlecht seien. Der Einstieg in das Gespräch beginnt von Seiten der Sozialpädagogin mit einer Aussage, die eine Fülle von Implikationen enthält: Zunächst verdeutlicht Tina Amadeus, dass zwischen dem Ehepaar und ihr ein geteiltes Wissen über den Grund des Hausbesuchs besteht. In der Relationierung zwischen vergangener und gegenwärtiger Begegnung verweist die Sozialpädagogin auf eine Arbeitsbeziehung, der schon ein längerer Kommunikationsprozess zu Grunde liegt. In der Entgegensetzung zwischen dem Sie, das an die Eheleute gerichtet ist, und dem ich der Sprecherin wird jedoch gleichzeitig eine Differenzsetzung zwischen zwei Parteien eingeführt. Auf diese Weise wird angedeutet, dass das folgende Gespräch eine Kontroverse beinhaltet und sich die Beteiligten als Opponenten gegenüber stehen. Des Weiteren beinhaltet der Gesprächseinstieg eine Explikation der Ursache für die Kindeswohlgefährdung von Seiten der ASD-Mitarbeiterin. Tina Amadeus benennt dabei sowohl die aus ihrer Sicht bestehende familiale Problematik wie auch eine Lösungsperspektive für diese: Die Familie muss aus dem Haus ausziehen, da es in diesem nicht mehr gut werden kann. Dies ist eine klar fokussierte Thematisierung der Problematiken, die die Familie ihrer Ansicht nach hat. Die kategoriale Problemexplikation ist abstrakt und vergegenständlicht. Problematisch sind nicht die Familienbeziehungen, sondern der Ort, an dem die Familienmitglieder leben. Mit dieser Vergegenständlichung geht einher, dass für die kindeswohlgefährdende familiale Situation keine personalen Verantwortlichkeiten zugewiesen werden, die Problemlösung also entkoppelt wird vom familialen Beziehungsgefüge. Relationiert wird die 9

10 familiale Problematik stattdessen zu einem zeitlichen Prozess. Es kann durch den Umzug gut werden und zu dieser Perspektive eines zukünftigen Lebens, die die ASD-Mitarbeiterin emphatisch vertritt, sollen sich die Elternteile in Beziehung setzen. Doch worin die anvisierte Verbesserung genau bestehen wird, bleibt in dieser Situation offen. Stattdessen geht mit der Festschreibung der Lösung der familialen Problematiken an einem anderen Ort in der Zukunft eine Entkoppelung von der Gegenwart einher. Dann gibt die Sozialpädagogin mit ihrem Gesprächseinstieg ein Verfahren vor, mit dem diese Problemlösung diskutiert werden soll. Sie sagt, dass sie von allen ihre Meinung hören wolle. Mit diesem Verfahren wird ein partizipativer Anspruch signalisiert. Alle Familienmitglieder sollen zu Wort kommen und sich äußern. Gleichzeitig wird damit implizit mitgeteilt, dass es verschiedene Perspektiven zur aufgeworfenen Frage geben kann. Es erfolgt eine Relationierung innerhalb der Gruppe der beteiligten Gesprächspartner, die nicht die Eheleute gemeinsam als am Wohl der Familie interessierte adressiert, sondern die individualisierend ist. Mit diesem Verfahren kann verhindert werden, dass nur eine Stimme gehört wird, es wird aber zugleich vorausgesetzt, dass die Eheleute vielleicht nicht mit einer Stimme sprechen. Insgesamt betrachtet zeigt der Gesprächseinstieg die ausgeprägte kommunikative Zielstrebigkeit und die thematische Fokussierung der ASD- Mitarbeiterin. Tina Amadeus macht den Eltern ihre relativ abstrakte Problem- beziehungsweise Gewaltdeutung es könne hier im Haus nicht gut werden transparent und präsentiert eine eindeutige Lösungsperspektive, wobei sie Frau und Herrn Tölz zu einer Positionierung auffordert. Der Gesprächsgegenstand wird fokussiert, andere denkbare Foki des Gesprächs und der Bearbeitung, werden jedoch ausgeblendet. Es wird deutlich, dass die Meinung der Sozialpädagogin nicht veränderbar ist, ebenso wenig, wie der Verhandlungsgegenstand von Seiten der AdressatInnen in Frage gestellt oder neu bestimmt werden kann. Wie der weitere Gesprächsverlauf zeigt, fällt diese Vorgabe der Sozialpädagogin bei Frau Tölz auf fruchtbaren Boden, denn diese ergreift als erste das Wort. Sie erklärt ihre Motivation, das Haus zu verlassen, mit dem Druck, dem sie sich durch die Familie ihres Mannes ausgesetzt fühlt. Dabei greift sie die von der Sozialpädagogin formulierte Entwicklungsperspektive zu einer besseren Zukunft auf und verknüpft damit die Option, dass ihr der Auszug eine Genesung von ihrer psychischen Erkrankung ermögliche. Frau Tölz bestätigt also den von der ASD-Mitarbeiterin vorgegebenen Rahmen inhaltlich und formal und wird auf diese Weise von einer potentiellen Opponentin zu einer Mitstreiterin beziehungsweise sieht Tina Amadeus als Sprachrohr ihrer eigenen Bedürfnisse. Anders als seine Frau ergreift Herr Tölz nicht von sich aus das Wort, sondern wird von Tina Amadeus dazu aufgefordert. In seiner Stellungnahme nimmt er zunächst den Vorschlag der Sozialpädagogin auf und schätzt ihn als gar nicht schlecht ein. Er signalisiert damit, dass er keine polarisierende Haltung gegenüber seiner Frau, dem Plan oder gegenüber der ASD-Mitarbeiterin einnehmen möchte. Indem er jedoch die Vorgabe als Idee tituliert, wird diese ihres finalen Charakters beraubt. Durch die so vorgenommene Distanzierung wird der Plan eines Auszugs zu etwas, das auch verworfen werden kann. Es zeigt sich eine Positionierung, die einerseits von argumentativer sozialer Relationierung zu den 10

11 Anwesenden, andererseits von inhaltlicher Distanzierung geprägt ist. Seine Distanz plausibilisiert der Vater mit einer Charakterisierung seiner eigenen Person. Dabei greift Herr Tölz die von seiner Ehefrau eingeführte Metapher des Drucks seinerseits auf und erläutert, dass er, wenn er sich unter Druck gesetzt fühle, eher ins Gegenteil reagiere. Auf diese Weise stellt er eine Situationsrahmung her, in der die Position der ASD- Mitarbeiterin und die seiner Ehefrau als Druck erzeugende definiert werden. Er bringt damit zum Ausdruck, dass er mehr noch als den Vorschlag des Auszugs selbst, die Planung beziehungsweise Umsetzung dieses Vorhabens kritisiert. Die ASD-Mitarbeiterin formuliert die formalen und inhaltlichen Vorgaben für den Gesprächsverlauf. Durch ihre Aufforderung, die Eltern mögen sich zu ihrem Vorhaben äußern, zeigt sich, dass diese gespaltener Meinung sind und, dass diese die Differenz nicht selbst bearbeiten. Während die Mutter sich mit dem Umzugsvorschlag sehr gut identifizieren kann, ist der Vater anderer Ansicht. Beide Elternteile thematisieren allein ihre eigenen Bedürfnisse. Diese unvermittelte Differenz, die Unfähigkeit sich im Rahmen ihrer Ehe und der gemeinsamen Beziehung zu ihren Kindern auf die Bedürfnisse des Anderen einzulassen und Kompromisse zu suchen, wird von Seiten der ASD-Mitarbeiterin nicht wie im vorigen Fall hinsichtlich der Entscheidungsunfähigkeit der Mutter aufgegriffen und zum Gegenstand des weiteren pädagogischen Handelns gemacht. Die Beziehung der beiden beteiligten Eltern bleibt im Gespräch mit den Eheleuten Tölz ebenso außen vor, wie die Frage, was das Verhalten der beiden Elternteile für die Kinder bedeutet. Obwohl in diesem Moment eine Interaktionsstörung sichtbar wird, die potentiell das Wohlergehen der Kinder beeinträchtigt, wird die Kindeswohlgefährdung weiterhin als im Haus und nicht auch in den Beziehungen liegend bearbeitet. Zudem wird anders als im vorherigen Fall, die Gefährdung des Wohls der Kinder nicht performativ d.h. als zum Teil als Beziehungsproblem anzusehendes gewaltförmiges Problem zwischen den Familienmitgliedern bearbeitet, das sich im Gespräch mit dem ASD reproduziert. Es wird von der gegenwärtigen Situation entkoppelt und erscheint über einen anderen örtlichen Kontext lösbar. Die autonomieorientierte Äußerung des Vaters, er reagiere auf Druck mit Rückzug beantwortet Tina Amadeus so, dass sie zwar ihr emotionales Verständnis für ihn darstellt, seine inhaltliche Argumentation zur Hilfebeziehung aber nicht aufgreift. Es entsteht auf diese Weise der Eindruck einer sozialen Ankoppelung, diese wird aber praktisch nicht dadurch eingelöst, dass sie seine Argumente aufgreift. Sie steigt weder auf eine Diskussion mit dem Vater über die Hilfebeziehung, noch auf eine zum Für und Wider des Auszugs ein, sondern sagt, dass sie die von ihm geschilderte Reaktion als subjektive Haltung nachvollziehen könne. Sie validiert damit seine Entkoppelung. Dann schließt sie eine eigene Positionierung innerhalb der Familie an, mit der sie weitere Distanz zum Vater demonstriert. Sie verweist darauf, dass sie die institutionelle Anwältin der Kinder sei und diese gegenüber den Eltern vertrete, da sie wisse, dass die Kinder die eigentlichen Leidtragenden des Druckes seien. Vermittelt über die physikalische Bezeichnung Druck und ohne eine Klärung der differenten Verwendungsweisen der Metapher im Gespräch bleibt offen, woher aus Sicht von Frau Amadeus die Form der Kindeswohlgefährdung genau rührt und wie sich diese konkret darstellt. Tina Amadeus erwähnt 11

12 zwar die Kinder, führt diese aber nicht über eine Repräsentation ihrer Interessen oder Aussagen, sondern als Argument ein, um an ihrem ursprünglichen Plan in einer modifizierten Form festzuhalten. Sie schlägt vor, dass zunächst die Mutter und die Kinder ausziehen und dann der Vater die Möglichkeit habe, zu überlegen, ob er später hinterher ziehe. Die ASD- Mitarbeiterin greift das sich darbietende elterliche Beziehungsszenario und die implizit deutlich werdende Beziehung zu den Kindern nicht auf. Sie ringt weder mit dem Vater noch mit der Mutter um eine Perspektive, in der sich Frau und Herr Tölz als Eltern wahrnehmen und als Eheleute ihre Bedürfnisse zu Gunsten der Kinder aufeinander abstimmen. Stattdessen wird Herr Tölz in seinen Autonomiebestrebungen bestärkt, dabei jedoch von der Restfamilie durch den Vorschlag, dass Frau Tölz und die Kinder alleine ausziehen abgekoppelt. Eine Positionierung der ASD-Mitarbeiterin wird deutlich, die einseitig auf die Seite der Mutter und deren Wunsch, das Haus zu verlassen positioniert und damit die elterlichen Differenzen bestärkt. Damit wird eine Spaltung der Familie in Kauf genommen ohne sozial zu vermitteln, welche Folgen dies für die Kinder haben könnte. Herr Tölz erklärt daraufhin, dass er auch mit diesem Vorschlag nicht einverstanden sei. Die mögliche Trennung antizipierend, beginnt dann Frau Tölz zu weinen, woraufhin Herr Tölz sie tröstet. Auf diese körperlichemotionalen Ausdrücke der Eltern reagiert die Sozialpädagogin mit einer argumentativen Vermittlung zwischen der Gegenwart der leidenden Ehepartner und ihrem Handlungsplan des Auszugs. Sie streicht die Ressourcen und Potentiale der Ehebeziehung heraus, kommentiert aber bedauernd, dass diese angesichts der Umstände leider nicht zentraler beachtet werden könnten. An dieser Stelle wird anders als zuvor die Beziehung zwischen den Eheleuten wahrgenommen und kommuniziert, jedoch erneut aus der weiteren Auseinandersetzung ausgeklammert. Es erfolgt damit eine Entkoppelung des emotionalen Beziehungsgefüges in der Familie von den kindeswohlgefährdend angesehenen Umständen. Auf diese Weise positioniert sich Tina Amadeus am Ende des Gesprächs außerhalb der familialen Beziehungen und lässt die Eheleute mit dem Konfliktpotential geteilter Gefühle einerseits und den sich widersprechenden Bedürfnissen und Interessen andererseits zurück. Vergleich der Relationierungsmodi In beiden Gesprächssequenzen geht es um die Deutung familialer Problemlagen. Im ersten Beispiel steht die Verteilung von Binnenverantwortung, im zweiten steht die zugespitzte Positionierung zu Lösungsoptionen und die Hierarchisierung von Positionen im Zentrum. Wie die sozialen Szenarien von Seiten der ASD-Mitarbeiterinnen gestaltet werden, unterscheidet sich unter anderem darin, wer von den ASD- Mitarbeiterinnen wie einbezogen wird, wer im Gespräch repräsentiert wird und darin, ob situative Dimensionen aufgegriffen werden oder eher thematisch fokussiert wird: Das Fallbeispiel Alt/Schreiber illustriert auf mehreren Ebenen eine relationierende Handlungslogik der Sozialpädagogin. Relationiert wird seitens der Sozialpädagogin direkt-personal zwischen sich selbst und der Mutter, im Verhältnis zwischen Mutter und Tochter, gegenüber Nichtanwesenden wie dem Sohn und dem Vater von Josi, in der Binnenlogik des Hin- und Hergerissenseins der Mutter sowie zwischen 12

13 Zeiträumen, indem sie performativ anstelle eines Handlungsplans direkte Handlungsaktivierungen, z.b. über Entscheidungsfragen herstellt. Dabei bespricht Sophia Schreiber vordergründig das von der Mutter angesprochene Thema der Kontakte mit dem Vater der Tochter, im Hintergrund entgegnet sie zugleich durchgängig einem grundlegenderen Verhaltensmuster der Mutter, das darin besteht, keine Entscheidungen zu treffen, keine Verantwortung zu übernehmen und ihre Tochter auf diese Weise zu vernachlässigen und zu parentifizieren. Die Vorgehensweise kann als Arbeit an der Beziehungsweise der Mutter als Kernproblematik der gewaltförmigen und kindeswohlverletzenden familialen Beziehungskonstellation anhand eines Alltagsproblems angesehen werden. Seinen Fluchtpunkt und seine Grenze findet das Handlungsprogramm der eher impliziten Bearbeitung der Beziehungsmuster der Mutter da, wo die Mutter ihr Kind und ihre Beziehung zu dem Mädchen auf problematische Weise konzipiert. Hier kommentiert die Sozialpädagogin anders als sonst explizit, wie sie die Problematik sieht und, dass eine Zuweisung der Entscheidungsverantwortung an das Kind eine Überforderung und Problemverschiebung darstellt. In ihrer Argumentation schließt die Sozialpädagogin an den relevanten Sinnhorizont der Mutter an. Dabei kommt es im Gespräch mehrfach zu direkteren Aussagen zur Kernproblematik, die nicht als Feststellung, sondern als klein dimensionierte Schritte in Handlungsvorschlägen beziehungsweise als unmittelbare Übungssequenzen im Dialog entwickelt werden. Der Vergleich zu anderen Fällen, die die Sozialpädagogin bearbeitet zeigt, dass sie in anderen Fällen analog vorgeht. Sie rekonstruiert grundsätzliche Problematiken und entwickelt dazu Handlungsalternativen an kleinen Situationen. Sie tut dies interaktiv, indem sie das Gewicht einer Problematik performativ durch eine Selbstpositionierung untermalt, womit sie bei ihren InteraktionspartnerInnen Zugzwänge herstellt, Stellungnahmen abzugeben und Handlungen zu entwickeln. Relationierungen erfolgen im Gespräch also auch mittels der entworfenen Handlungsschritte, indem die Sozialpädagogin über ihre Performances zwischen den Handlungsweisen der Mutter und derer steigender Eigentätigkeit und Verantwortung vermittelt. Über Fragen und Rätsel performiert sie Entscheidungssituationen, in denen die Mutter zum Mitdenken angeregt wird. Performative Elemente der Nachdenklichkeit, der illokutionären Fragestellung und des Rätselaufgebens dienen zudem der Vermittlung zwischen den ersten unmittelbaren Handlungsweisen der Mutter und den demgegenüber als verändert entworfenen Handlungsplänen wie sie die Sozialpädagogin ins Spiel bringt. Dabei wird die Verantwortung für das Wohlergehen der Tochter Josi als eine geteilte entworfen. Weder trägt das Jugendamt diese ganz, noch wird diese der Mutter ganz überlassen, sondern ein Modell der Unterstützung aus der zweiten Reihe wird entworfen. Über die Übungssequenzen und die partitionierten Verantwortungszuweisungen an die Mutter werden im Fallbeispiel weniger Gewalt und Problemlagen sondern stärker Verantwortung thematisch. Aus dieser Praxislogik lässt sich ein relationales Problemverständnis extrapolieren, das jedoch von der Sozialpädagogin nicht umfassend expliziert wird. Im Fallbeispiel Amadeus/Tölz zeigt sich hingegen auf mehreren Ebenen eine entkoppelnde Handlungslogik der Sozialpädagogin im Umgang mit der 13

14 Strukturbedingung Relationalität des sozialpädagogischen Handelns. Die Entkopplungsmomente liegen auf der sachlichen, zeitlichen und sozialen Ebene. Zentraler Rahmen der Gesprächssequenz ist die Problemlösungsperspektive der Sozialpädagogin für die wohlgefährdende familiale Situation. Geplant wird der Umzug aus dem Familienhaus. Im Haus liege das zentrale Problem der Familie so lautet die Diagnose, die von der Sozialpädagogin gleich zu Beginn gesetzt wird. Diese Problemdeutung wird vorgestellt, gilt aber wie die Lösungsperspektive Umzug als nicht verhandelbar. Wo das familiäre Problem liegt, wird nicht dialogisch entwickelt, sondern über eine externe Deutung der Sozialpädagogin eingeführt. Es wird damit ein Problemverständnis transportiert, bei dem es vorwiegend um Sachproblematiken wie das Haus, der Druck oder die Umstände geht. Damit wird die Problemdeutung von den familialen Binnenbeziehungen entkoppelt. Die Lösungsperspektive wird von der Sozialpädagogin an eine als gut entworfene familiale Zukunft gebunden und damit zugleich von der Gegenwart entkoppelt. Dies hat zur Folge, dass wohlgefährdende Elemente des elterlichen Verhaltens, die sich situativ in der Gesprächssituation reproduzieren, wie zum Beispiel die wechselseitige Nichtberücksichtigung der Bedürfnisse anderer, nicht adressiert werden. Die Performativität des sozialpädagogischen Handelns liegt in diesem Fall in der Positionierung und der kommunikativen Aufforderung an die AdressatInnen eine eigene Meinung zum Lösungsweg Auszug zu formulieren. In Form von perlokutionären Sprechakten fordert die Sozialpädagogin ein kommunikatives Handeln und damit Positionierungen ein. Dies befördert eine weitere soziale Entkoppelung, da auf diese Weise vor allem Differenzen in den Vordergrund gerückt werden. Zwar signalisiert die Sozialpädagogin Verständnis für die Position des Vaters, aber sie sucht keine Auseinandersetzung mit ihm. Während im ersten Fallbeispiel die Mutter performativ in eine Entscheidungssituation gebracht wird, liegen die anvisierten Handlungen in der zweiten Situation für die Gegenwart allein auf der Ebene kommunikativer Positionierung. Die Sozialpädagogin schlägt schließlich einen Auszug von Mutter und Kindern vor, während der Vater im Haus zurück bleiben könne, wenn er wolle. Die Sozialpädagogin entkoppelt somit den Vater aus der Problembearbeitung. Anders als im ersten Fallbeispiel, bei dem mit dem Verweis auf den älteren Sohn ein Abwesender in das thematisierte Familiengefüge hineingeholt wird, indem seine Sicht durch die Sozialpädagogin repräsentiert wird, wird der Vater im zweiten Fall diskursiv ausgeschlossen, indem seine Haltung als nicht diskussionswürdig behandelt wird. Im zweiten Fallbeispiel (Amadeus/Tölz) wird den Eltern von der Sozialpädagogin keine Verantwortung für ihre Kinder zugewiesen, sondern das Jugendamt übernimmt diese, indem es für den Umzug der Familie sorgt und so für das Kindeswohl eintritt. Im Zentrum des Handelns der Sozialpädagogin steht die zu Gesprächsbeginn formulierte Diagnose und der Handlungsvorschlag des Auszugs. Mit der schematischen Handlungslogik der Sozialpädagogin sind Hierarchisierungen verbunden die der Unterordnung der Gegenwart unter die Zukunft sowie die der Vorstellungen des Vaters unter die des Jugendamtes. In dem Vorhaben, durch einen Umzug den familialen Kontext radikal zu verändern und damit bessere Bedingungen für das Kindeswohl zu schaffen, zeigt sich ein Problemverständnis, bei dem allgemeine Kontexte und nicht die Handlungen oder die Beziehungsgestaltung von Personen im Zentrum stehen, weshalb Erfolge 14

15 scheinbar nicht durch Personen, sondern die Einwilligung zu einem radikalen Einschnitt und in der Herstellung anderer Kontextbedingungen erzielt werden können. Vergleicht man die Handlungslogiken in beiden Fällen nun noch einmal generalisierender, so wird zweierlei deutlich: Zum Einen, dass im Handlungsfeld Kinderschutz unterschiedliche Relationierungsmodi zu beobachten sind. Interaktionell zeigen sich Prozessdimensionen der sozialen Vermittlung und Entkoppelung, die in der der Repräsentation beziehungsweise Appräsentation von Personen, von unterschiedlichen Zeitperspektiven und in eher auf die Gegenwart oder bzw. auf die Zukunft hin entwickelten Handlungsoptionen und in für die AdressatInnen geschaffenen performativen und kommunikativen Handlungssituationen. Hier wird die stärker vermittelnde Handlungsweise als Relationierung, die eher entkoppelnde als Positionierung bezeichnet. In den Interaktionen wird zudem deutlich, dass die SozialpädagogInnen bei der Bearbeitung familialer Problemkonstellationen bzw. Gewalt Gewichtungen vornehmen, in deren Kontext eine Konstitution von Subjektstati der Familienmitglieder und der jeweiligen PädagogIn und eine aktive Modellierung sozialer Beziehungen erfolgt. Die Art und Weise, wie ASD-MitarbeiterInnen dabei sich und jeweilige Familienmitglieder aus der Asymmetrie heraus entwerfen, verweist auf übergeordnete Ideale und Handlungslogiken der SozialpädagogInnen. Im Forschungsprojekt wird die hier an kleinen Interaktionssequenzen beobachtbare Strukturierung durch Handlungslogiken auch fallübergreifend rekonstruiert. Weitere Ergebnisse des Forschungsprojektes zeigen, dass soziale Entkoppelungen durch die SozialpädagogInnen bis hin zur Entkoppelung des Erlebens und der Perspektive der jeweils zu schützenden und fördernden Kinder reichen können. So heißt es beispielsweise in einer Fallakte über Monate hinweg schematisch zur Perspektive eines Mädchens auf den auf sie gerichteten Hilfeverlauf: Jasmin freut sich über jegliche Zuwendung, ohne dass deren Hilfeerleben und ihre Erleidensprozesse in der Akte oder in den beobachteten Interaktionen thematisch werden. Im ASD beobachtbare Tendenzen der Entkoppelung können Ausdruck positionaler Gewaltverständnisse und Handlungslogiken sein, sie lassen sich jedoch nicht nur habituell, sondern auch mit Verweis auf den organisatorischen Kontext und auf den gestiegenen Zeit- und Handlungsdruck im Kinderschutz plausibilisieren (vgl. Rauschenbach u. Pothmann 2008; Munro 2008, Parton et al. 1997). Sie können zudem auf Wissens- und Analysedefizite verweisen. Letzteres gilt insbesondere, da nicht nur systematisch verwirrte Sinnbezüge der AdressatInnen unter dem Einfluss von Drogen und psychischen Erkrankungen, sondern auch Mitteilungen wie die Folgende über eine misshandlungsvolle Vater-Tochter- Beziehung Herausforderungen für die MitarbeiterInnen im ASD darstellen. In einer Gefährdungsmeldung heißt es: Das Kind wird vom Vater zu heiß geduscht. Hier wird eine Misshandlung im Deutungszusammenhang eines Hygiene- und Versorgungsvorgangs präsentiert und damit eine fachliche Übersetzung und Beantwortung der Verletzung erschwert. 15

16 4 Professionelle Umgangsweisen mit der Relationalität von Gewalt Die öffentliche Beobachtung von Gewalt orientiert sich auf das Polare und das Spektakuläre und reißt das gewaltsame Handeln aus seinen Kontexten, aus den sozialen Beziehungen, in denen es stattfindet. Versuche der pädagogischen Bearbeitung sind, wie die beiden Fallbeispiele zeigen, mit sozialen Kontexten auch dann konfrontiert, wenn die SozialpädagogInnen versuchen, einzelne Aspekte oder Personen zu fokussieren oder einen wahrgenommenen Ursprung der Gewalt zu identifizieren. Einerseits, weil die jeweils Beteiligten in sozialen Kontexten geteilter sozialer und emotionaler Lebensrealitäten sowie des gewaltbezogenen geteilten Handelns, geteilter Zeugenschaft, Komplizenschaft beziehungsweise des Schweigens und Nicht-Wissens stecken, andererseits, weil gewaltförmige Handlungen ihre Ursachen in den sozialen Beziehungen selbst haben können. Für die Familienmitglieder sind die ASD-MitarbeiterInnen Ermittler, urteilende Zeugen und Therapeuten in einer Person. Sie bilden als besondere Andere einen Teil der jeweiligen familialen Figuration und auch wenn der Kontakt bzw. die Beziehung schlecht läuft einen relevanten Bezugspunkt für deren soziales Sinnsystem. In dieser Situation können sie sowohl als dialogische und zurückgenommene Akteure ( Akteur aus der zweiten Reihe im ersten Fall) als auch als übernehmende Stellvertreter (d.h. als Hauptakteur, der vornehmlich Reaktionen auf eigene Lösungswege einfordert, wie im zweiten Fall) agieren, die auf die AdressatInnen von außen einwirken. Damit besetzen die ASD-MitarbeiterInnen einen Pol in einer starken Asymmetrie. Sie handeln dabei in den Paradoxien des staatlichen Gewaltmonopols, in denen es darum geht, einerseits das Ende der Gewalt zu propagieren und andererseits hierfür selbst gewaltsam zu handeln (vgl. Honig 1986 und die Debatte in der Zeitschrift Widersprüche 106/2007). Ihr Handeln beruht systematisch auf der Instrumentalisierung vorhandener Asymmetrien, wobei implizite wie explizite Handlungspläne, sowie Entfremdungsprozesse und Konfliktdynamiken Missbrauchsrisiken bergen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Handeln wenig relationierenden Logiken folgt. Gewalt- und Problemdeutungen können dabei wie im zweiten Fall diagnostisch, Ursachen extern verortend und ohne soziale Vermittlungsleistungen formuliert werden, aber auch dialogisch relationierend thematisiert werden und auf einem beziehungsorientierten Problemverständnis beruhen. Weitere Differenzen zeigen sich vermutlich auch dahingehend, wie sehr SozialpädagogInnen im Sinne eines selbst konzipierten Handlungsauftrags davon ausgehen, dass die Gefährdung kindlichen Wohls auf Interaktions- bzw. Beziehungsprobleme in Familien hinweist und wie sehr diese Dimensionen aber auch die eigene Handlungsweise mitzudiskutieren und zu bearbeiten sind. Mindestens ebenso sehr wie auf Problem- und Gewaltdeutungen, sowie auf Annahmen zum eigenen Handlungsauftrag, beruht die Interaktionsweise von SozialpädagogInnen auf für sie typischen Handlungslogiken, weshalb nicht nur Gewalt- und Problemverständnisse für die Diskussion über sozialpädagogische Umgangsweisen im Kinderschutz, sondern auch die Rekonstruktion von Beziehungsmustern und Selbstverständnissen und ihren organisatorischen Kontexten bedeutsam ist. 16

17 Literatur Althusser, L. (1977). Ideologie und ideologische Staatsapparate. In L. Althusser (Hrsg.), Ideologie und ideologische Staatsapparate. Aufsätze zur marxistischen Theorie (S ). Hamburg: VSA. Bauman, Z. (2000). Alte und neue Gewalt. Journal für Konflikt- und Gewaltforschung, 2(1), Brückner, M. (2000). Gewalt im Geschlechterverhältnis Möglichkeiten und Grenzen eines geschlechtsspezifischen Ansatzes zur Analyse häuslicher Gewalt. Zeitschrift für Frauen und Geschlechterstudien, 4, Cloos, P., & Köngeter, S. (2006). Zur Relationierung der Fall- und Interventionsperspektive in der Kinder- und Jugendarbeit. Sozialer Sinn, 7(1), Cloos, P., Köngeter, S., Müller, B., & Thole, W. (2007). Die Pädagogik der Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Hall, C. (1997). Social work as narrative: Storytelling and persuasion in professional texts. Aldershot: Ashgate. Hermann, C., Loch, U., Retkowski, A., & Thole, W. (2009). Brüche und Unsicherheiten in der sozialpädagogischen Praxis eine Projektskizze. Soziale Passagen, 1, Honig, M.-S. (1986). Verhäuslichte Gewalt. Eine Explorativstudie über Gewalthandeln von Familien. Frankfurt a. M.: Suhrkamp. Kindler, H. (2007). Was ist unter psychischer Misshandlung zu verstehen? In H. Kindler, S. Lillig, H. Blüml, T. Meysen, & A. Werner (Hrsg.), Handbuch. Kindeswohlgefährdung nach 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) (S. 1 4). München: DJI. Köngeter, S. (2009). Relationale Professionalität: Eine empirische Studie zu Arbeitsbeziehungen mit Eltern in den Erziehungshilfen. Baltmannsweiler: Schneider-Verlag. Müller, B. (2009). Sozialpädagogisches Können. Ein Lehrbuch zur multiperspektivischen Fallarbeit. Freiburg i. Br.: Lambertus. Müller, B., Schmidt, S., & Schulz, M. (2005). Wahrnehmen können. Jugendarbeit und informelle Bildung. Freiburg i. Br.: Lambertus. Munro, E. (2008). Effective child protection. Los Angeles: Sage. Oevermann, U. (1996). Theoretische Skizze einer revidierten Theorie professionalisierten Handelns. In A. Combe & W. Helsper (Hrsg.), Pädagogische Professionalität. Untersuchungen zum Typus pädagogischen Handelns (S ). Frankfurt a. M.: Suhrkamp. Parton, N., Thorpe, D., & Wattam, C. (1997). Child protection: Risk and the moral order. Houndsmill Basingstoke: MacMillan. Rauschenbach, T., & Pothmann, J. (2008). Im Lichte von KICK, im Schatten von Kevin. Höhere Sensibilität geschärfte Wahrnehmung gestiegene Verunsicherung. KomDat, 3, 2 f. Reckwitz, A. (2006). Die Transformation der Kulturtheorien. Zur Entwicklung eines Theorieprogramms. Weilerswist: Velbrück Wiss. Schütze, F. (1997). Kognitive Anforderungen an das Adressatendilemma in der professionellen Fallanalyse der Sozialarbeit. In G. Jakob & H.-J. v. Wensierski (Hrsg.), Rekonstruktive Sozialpädagogik. Konzepte und Methoden sozialpädagogischen Verstehens in Forschung und Praxis (S ). Weinheim: Juventa. Thole, W., & Loch, U. (2007). Brüche und Unsicherheiten in der sozialpädagogischen Praxis. Methodologie eines Forschungsprojektes. Antragsmanuskript. Kassel. Zeitschrift Widersprüche. (2007). Wer nicht hören will, muss fühlen. Zwang in öffentlicher Erziehung Zitation: Retkowski, Alexandra/ Schäuble, Barbara (2010): Relations that matter Kinderschutz als professionelle Relationierung und Positionierung in gewaltförmigen Beziehungen. In: Soziale Passagen. Journal für Empirie und Theorie der Sozialen Arbeit, 2010/2, S Autorinnen: Retkowski, Alexandra, Dr. des., wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt Familiale Gewalt. Brüche und Unsicherheiten sozialpädagogischer Praxis (Usoprax) am Institut für Sozialpädagogik und Soziologie der Lebensalter im Fachbereich Sozialwesen der Universität Kassel; Arbeitsschwerpunkte: Alters- Familien- und Generationenforschung, Professionsforschung, Gewaltsoziologie. Kontakt: Universität Kassel, Arnold-Bode-Str. 10, D Kassel. alexandra.retkowski@uni-kassel.de Schäuble, Barbara, Dr., wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt Familiale Gewalt. Brüche und Unsicherheiten sozialpädagogischer Praxis (Usoprax) am Institut für 17

18 Sozialpädagogik und Soziologie der Lebensalter im Fachbereich Sozialwesen der Universität Kassel; Arbeitsschwerpunkte: Theorie und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, Organisations- und Professionsforschung in der Sozialen Arbeit, Jugendforschung, Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Gewalt. Kontakt: Universität Kassel, Arnold-Bode-Str. 10, D Kassel. Kontakt: Dr. des Alexandra Retkowski, Dr. Barbara Schäuble Universität Kassel, Institut für Sozialpädagogik und Soziologie der Lebensalter, Kassel 18

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