Hinweise zur schriftlichen Unterrichtsplanung
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- Agnes Bruhn
- vor 7 Jahren
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1 Hinweise zur schriftlichen Unterrichtsplanung Gliederung: A) Allgemeine Hinweise B) Formale Vorgaben C) Tabellarische Darstellung der Elemente von Unterrichtsentwurf und Schriftlicher Arbeit mit kurzen Erläuterungen D) Detaillierte Ausführungen zu ausgewählten Punkten (als Anhang in separater Datei) A) Allgemeine Hinweise Zu jedem Unterrichtsbesuch legen die Referendarinnen und Referendare einen Unterrichtsentwurf vor (OVP 11.3). Für den ersten Unterrichtsentwurf reicht ein Verlaufsplan sowie die Formulierung von Stundenthema und Lernziel(en). Anlässlich der UPP am Examenstag wird in jedem Fach eine sog. Schriftliche Arbeit verlangt, die im Grunde auch ein Unterrichtsentwurf ist, allerdings erweitert um eine ausführliche Darstellung der längerfristigen Unterrichtszusammenhänge. Wegen der großen Ähnlichkeiten zwischen den Unterrichtsentwürfen zu den Unterrichtsbesuchen und den Schriftlichen Arbeiten erscheint es im Sinne einer Vorbereitung auf das Examen vernünftig, die grundsätzlichen Vorgaben von OVP und Prüfungsamt schon auf die Unterrichtsentwürfe anzuwenden. Ein Unterrichtsentwurf zu einem Unterrichtsbesuch wird nicht gesondert benotet, findet aber als Beleg der Planungs- und Reflexionskompetenz der Referendarinnen und Referendare Eingang in die abschließende Beurteilung. Die Schriftlichen Arbeiten zählen hingegen als gesonderte Prüfungsleistungen und gehen mit je 5% in die Gesamtnote ein. Die ausführliche Darstellung der Unterrichtsreihe wird seitens des Seminars bei den Unterrichtsbesuchen nicht verlangt. Die Fachseminarleiterinnen bieten jedoch ihre Beratung für den Fall an, dass die Referendarinnen und Referendare anlässlich eines Unterrichtsbesuchs freiwillig eine vollständige Schriftliche Arbeit anfertigen möchten. Dies wird seitens des Seminars für den 4. oder 5. Unterrichtsbesuch empfohlen. Diese freiwillig angefertigte Schriftliche Arbeit darf nur beratend kommentiert werden. Eine, wenn auch nur hypothetische, Bewertung nach Maßstäben der UPP ist ausdrücklich nicht gestattet. Hinweise zur schriftlichen Unterrichtsplanung Stand odt, Seite 1 von 5
2 B) Formale Vorgaben: Im Folgenden werden die konstituierenden Elemente von Unterrichtsentwurf und Schriftlicher Arbeit aufgelistet und weiter unten näher beschrieben: 1. Deckblatt 2. Inhaltsverzeichnis 3. Abfolge der Stunden innerhalb des Unterrichtsvorhabens (tabellarisch) 4. Didaktisch-methodische Überlegungen zu den längerfristigen Unterrichtszusammenhängen inklusive Angaben zu den Zielen und Themen der einzelnen Unterrichtsstunden (wird nur bei der Schriftlichen Arbeit verlangt) 5. Ziele der Unterrichtsstunde 6. Didaktisch-methodische Überlegungen zur Unterrichtsstunde 7. Verlaufsplan zur Unterrichtsstunde 8. Quellenverzeichnis 9. Versicherung der eigenständigen Leistung 10. Anhang, z.b. mit geplantem Tafelbild, Kopien von Folien, Arbeitsblätter, vollständigen Textabdrucken etc. Der Umfang der Punkte 3, 5 und 6 eines Unterrichtsentwurfs sollte 5 Seiten nicht überschreiten (Empfehlung des Seminars). Der Umfang der Punkte 3 bis 7 einer Schriftlichen Arbeit soll 10 Seiten nicht überschreiten. (Vorgabe des Prüfungsamtes). Eine Überschreitung kann zu einer Notenminderung führen. Die Ausführungen zu den längerfristigen Unterrichtszusammenhängen sollen etwa den gleichen Umfang haben wie die zur Unterrichtsstunde. Beides ist textgestalterisch voneinander zu trennen. Mit dem Ziel, die Kompetenzen bezüglich der Reflexion der längerfristigen Unterrichtszusammenhänge frühzeitig anzubahnen, sollen ab dem zweiten Unterrichtsbesuch die Themen der Einzelstunden des Unterrichtsvorhabens aufgeführt und jeweils angegeben werden, welche Ziele (Kompetenzzuwachs der Schülerinnen und Schüler) mit ihnen verfolgt werden bzw. wurden. Bei der Berechnung des Umfangs wird davon ausgegangen, dass eine Textseite maximal 2500 Zeichen enthält (inkl. Leerzeichen). Die Mindestschriftgröße des Fließtextes ist 12 Punkt. Schrifttypen, Zeilenabstand und Seitenformatierungen werden nicht vorgegeben. Auf die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache ist zu achten. Der Unterrichtsentwurf soll zur Sicherstellung einer fundierten Beratung spätestens 25 Minuten vor Beginn der Stunde im Lehrerzimmer bereit liegen. Auch die vorherige Übermittlung per ist nach Absprache möglich. Hinweise zur schriftlichen Unterrichtsplanung Stand odt, Seite 2 von 5
3 C) Tabellarische Darstellung der Elemente von Unterrichtsentwurf und Schriftlicher Arbeit mit kurzen Erläuterungen 1. Deckblatt mit formalen Angaben Dazu gehören verbindlich folgende Daten: Überschrift: z.b. Unterrichtsentwurf für den 4. Unterrichtsbesuch im Fach Physik Name des/der Referendar/in Schule Datum Zeit Klasse/Jahrgang, Anzahlen jeweils der Schülerinnen und Schüler Raum Anwesende (immer aber Ausbildungsbeauftragte und Schulleitung) Zeitraum der Hospitation bzw. des eigenen Unterrichts in der Lerngruppe Thema der längerfristigen Unterrichtszusammenhänge (des Unterrichtsvorhabens) Stundenthema Hausaufgabe zur heutigen Stunde (zur folgenden Stunde im didaktisch methodischen Kommentar oder im Verlaufsplan) 2. Inhaltsverzeichnis Alle Seiten sind durchzunummerieren, auch wenn sie nicht zu den 10 (bzw. 5) Seiten des maximalen Umfangs zählen. Die Nummerierung beginnt beim Deckblatt. 3. Aufbau des Unterrichtsvorhabens (ca. ½ Seite, Tabellenform) Hier werden in einer Spalte die Stundenthemen angegeben und in einer weiteren Spalte der jeweils angestrebte Kompetenzzuwachs. Die Progression soll erkennbar sein. Die Position der gezeigten Stunde innerhalb des Unterrichtsvorhabens wird transparent und durch Fettdruck hervorgehoben. Der Aufbau des Unterrichtsvorhabens kann in der Nachbesprechung thematisiert werden. 4. Didaktischmethodische Überlegungen zu den längerfristigen Unterrichtszusammenhängen Fällt bei einem Unterrichtsbesuch in der Regel weg Ausgehend von der tabellarischen Darstellung der Stundenthemen und des jeweiligen Kompetenzzuwachses sollen in einem Fließtext Bezüge zwischen den Einzelstunden und die Progression innerhalb des Vorhabens herausgestellt werden. Wie unter 6. sollen auch hier Begründungen auf fachdidaktischer, lerntheoretischer und entwicklungspsychologischer Grundlage gegeben werden. Die Untergliederung nach Sachanalyse, Lernvoraussetzungen sowie didaktischen und methodischen Überlegungen nebst den zugehörigen Aspekten wie in 6. ist sinnvoll. Falls eine Überprüfung des Lern- und Kompetenzzuwachses im Rahmen der längerfristigen Unterrichtszusammenhänge vorgesehen ist, ist hier der Raum, um diesbezügliche Angaben zu machen und Begründungen vorzunehmen. 5. Konkrete Angaben zu den Lernzielen bzw. Kompetenzen der Stunde Es sollen Stundenziele formuliert werden. Wichtig ist eine möglichst konkrete Angabe zu den angepeilten Lernfortschritten, ggf. mit Indikatoren. Auch die Anforderungsbereiche sollten beachtet werden. Die Kompetenzen des Kernlehrplans (Schwerpunkte), an denen gearbeitet wird, sollen hier ebenfalls aufgeführt werden. Hinweise zur schriftlichen Unterrichtsplanung Stand odt, Seite 3 von 5
4 6. Didaktisch-methodische Überlegungen zur Stunde 6.1 Sachanalyse (ca. ½ Seite) 6.2 Lernausgangslage 6.3 Didaktische Überlegungen 6.4. Begründung der wesentlichen methodischen Entscheidungen Die Sache des Unterrichts soll kurz und klar dargestellt werden. (Worum geht es heute aus fachlicher Sicht?) Der Absatz wird bewusst von den didaktischen Überlegungen getrennt. Die Ausführungen sollen die Aspekte in den Mittelpunkt stellen, die für die konkrete Unterrichtsstunde wichtig sind. Zu einer möglichen Integration der Sachanalyse in die didaktischen Überlegungen finden Absprachen in den Fachseminaren statt Das konkrete Vorwissen als Basis für den Lernprozess der anstehenden Stunde ist hier aufzuführen. Spürbar soll werden, dass der Unterrichtende die Lerngruppe gezielt auf die Lernvoraussetzungen hin beobachtet hat (Diagnose). Es soll erkennbar werden, dass die aufgeführten Lernvoraussetzungen in unmittelbarem Bezug zu den Lernzielen stehen. Sehr sinnvoll ist es auch, konkrete Bezüge zu den bereits abgelaufenen Stunden herstellen. Allgemeinplätze zur Lerngruppe sind auf jeden Fall zu vermeiden, ebenso konkrete Nennung der Namen von Schülerinnen oder Schülern (aus rechtlichen Gründen). Die Grundfrage dieses Abschnitts lautet: Wie können die Unterrichtsziele, der angestrebte Lernzuwachs, mit dieser Lerngruppe erreicht werden? Welche didaktische Funktion haben die gewählten Arbeitsaufträge und Medien? Welche Unterstützungssysteme (Methoden, Medien, Arbeitsaufträge) bietet die Lehrkraft, um einzelne Schülerinnen oder Schüler zu fördern? Wichtige Aspekte sind z.b.: Legitimation der Ziele und Inhalte, Bezug zum Lehrplan; Schwerpunktsetzung, Antizipation von Lernschwierigkeiten, didaktische Reduktion, didaktische Leitgedanken / Prinzipien, Begründung der Wahl des Textes / Ausschnittes; Stellenwert der Stunde im Reihenkontext, Bezug zu den Stundenzielen, Maßnahmen der Differenzierung und individuellen Förderung (bezogen auf die Inhalte, ansonsten unter methodische Entscheidungen ) Die Begründungen erfolgen in der Regel auf fachdidaktischer, lerntheoretischer oder entwicklungspsychologischer Grundlage. Aus dem Gegenstand, den Zielen und den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler leiten sich verschiedene Methoden ab. Methoden und Medienwahl werden hier begründet. Letztlich geht es bei den didaktisch-methodischen Überlegungen um die Darstellung und vor allem Begründung des gewählten Lernarrangements. Statt einer narrativen Darstellung des Verlaufs sollten konkrete Entscheidungen zu inhaltlichen und methodischen Fragen argumentativ beleuchtet werden. 7. Verlaufsplan (Tabellenform) Der Verlaufsplan ist in erster Linie eine Orientierungshilfe für die Lehrkraft während des Unterrichts und bietet daher einen schnellen Überblick über die Bezeichnungen und die Inhalte der Phasen, die Sozial- und Aktionsformen sowie die Medien. Vorüberlegte Leitfragen und Impulse für die Gelenkstellen können sinnvoll sein, Angaben zu Sollbruchstellen ebenfalls. Auf die Spalte Didaktisch-methodischer Kommentar kann bei vollständigen Entwürfen, d.h. ab dem zweiten Unterrichtsbesuch, verzichtet werden. Der Verlaufsplan sollte knapp und übersichtlich sein (1 Seite). Hinweise zur schriftlichen Unterrichtsplanung Stand odt, Seite 4 von 5
5 8. Quellenverzeichnis Anzugeben sind alle benutzten Quellen! (mit vollständigen Angaben) Die Wahl der Zitierweise ist freigestellt, soll aber innerhalb eines Entwurfs einheitlich gehandhabt werden. Als Quellen gelten auch bereits vorliegende fremde und eigene schriftliche Planungen von Unterrichtsstunden oder Schriftliche Arbeiten. 9. Erklärung Folgender Wortlaut ist vom Prüfungsamt für die Schriftlichen Arbeiten vorgeschrieben und muss so auch im Unterrichtsentwurf stehen und unterschrieben werden: Ich versichere, dass ich die Schriftliche Arbeit eigenständig verfasst, keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt und die Stellen der Schriftlichen Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder Sinn nach entnommen sind, in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht habe. Das Gleiche gilt auch für beigegebene Zeichnungen, Kartenskizzen und Darstellungen. Anfang und Ende von wörtlichen Textübernahmen habe ich durch An- und Abführungszeichen, sinngemäße Übernahmen durch direkten Verweis auf die Verfasserin oder den Verfasser gekennzeichnet. 10. Anhang Der Anhang enthält alle für die Stunde relevanten Materialien; z.b. Textauszüge, geplantes Tafelbild, Folien, Evaluationsbögen usw. Hinweise zur schriftlichen Unterrichtsplanung Stand odt, Seite 5 von 5
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