ABN AMRO MULTI-MANAGER FUNDS

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1 ABN AMRO MULTI-MANAGER FUNDS Kurzbezeichnung AAMMF Eine offene Investmentgesellschaft nach Luxemburger Recht Prospekt 2. Juli 2016

2 ANFORDERUNG VON INFORMATIONEN ABN AMRO MULTI-MANAGER FUNDS 49, avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg HINWEIS Dieser Prospekt darf nicht für die Zwecke eines Angebots oder einer Aufforderung zum Verkauf in Ländern oder unter Umständen verwendet werden, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung nicht zulässig ist. Die Gesellschaft ist als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) in Luxemburg zugelassen. Sie ist insbesondere zur Vermarktung ihrer Anteile in Luxemburg, Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland zugelassen. Nicht unbedingt alle Teilfonds, Anteilskategorien oder Anteilsklassen sind in diesen Ländern registriert. Es ist unerlässlich, dass sich potenzielle Anleger vor der Zeichnung von Anteilen über die Teilfonds, Anteilskategorien oder Anteilsklassen, die in ihrem Wohnsitzland zum Vertrieb zugelassen sind, und die in dem betreffenden Land unter Umständen geltenden spezifischen Beschränkungen informieren. Die Anteile wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 registriert oder gemäß geltenden Gesetzen von US- Bundesstaaten qualifiziert und sie dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen) oder, direkt oder indirekt, an eine oder zu Gunsten einer US-Person (gemäß der Definition in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933) übertragen, angeboten oder verkauft werden, sofern nicht zuvor eine Registrierung erfolgt oder eine Befreiung gilt. Die Gesellschaft ist und wird nicht nach dem Gesetz von 1940 registriert und die Anleger haben keinen Anspruch auf den Vorteil der Registrierung nach dem Gesetz von Weiterverkäufe und Übertragungen der Anteile in den Vereinigten Staaten oder an US- Personen können eine Verletzung der US-Gesetze darstellen und erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft. Die Gesellschaft behält sich jedoch das Recht vor, eine Privatplatzierung ihrer Anteile an eine begrenzte Anzahl oder Kategorie von US- Personen vorzunehmen. Alle Wiederverkäufe oder Übertragungen der Anteile in den USA oder an US-Personen können eine Verletzung der US-Gesetze darstellen und erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung des Verwaltungsrats der Gesellschaft. Personen, die Anteile beantragen, müssen schriftlich bestätigen, dass sie keine US-Personen sind. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist ermächtigt, Einschränkungen im Hinblick auf das Halten von Anteilen durch (und folglich die Rücknahme von Anteilen, die gehalten werden von) oder die Übertragung von Anteilen an US-Personen aufzuerlegen. Diese Ermächtigung schließt alle Personen ein, die gegen die Gesetze oder Bestimmungen eines Landes oder einer Behörde zu verstoßen scheinen, oder Personen, bei denen die Umstände (unabhängig davon, ob diese die Personen direkt oder indirekt betreffen oder ob diese Personen einzeln oder zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen, ob verbunden oder nicht, zu sehen sind, oder sonstige Umstände, die dem Verwaltungsrat der Gesellschaft als relevant erscheinen) nach Ansicht des Verwaltungsrats der Gesellschaft dazu führen können, dass die Gesellschaft irgendeinen Nachteil erleidet, den sie sonst möglicherweise nicht erlitten hätte. Die Anteile wurden von der SEC, einer US-bundesstaatlichen Wertpapierkommission oder sonstigen US-Aufsichtsbehörde weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert. Darüber hinaus hat keine der vorgenannten Aufsichtsbehörden über die Vorteile der Anteile oder die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieser Angebotsunterlagen entschieden. Gegensätzliche Darstellungen sind ungesetzlich. Die Anteilinhaber müssen die Gesellschaft unverzüglich benachrichtigen, wenn sie US-Personen werden. Anteilinhaber, die US- Personen werden, müssen ihre Anteile jederzeit an Nicht-US-Personen verkaufen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anteile, die sich direkt oder indirekt im Besitz einer US-Person befinden oder in deren Besitz übergehen, zurückzukaufen. Dasselbe gilt für den Fall, dass das Halten der Anteile durch eine Person ungesetzlich oder den Interessen der Gesellschaft abträglich ist. Nach den grundlegenden Bedingungen des FATCA gemäß der Umsetzung in Luxemburg durch die vom Luxemburger Parlament am 24. Juli 2015 ratifizierte zwischenstaatliche Vereinbarung zwischen Luxemburg und den USA (das Luxemburger FATCA Gesetz ) scheint die Gesellschaft derzeit als FFI zu gelten, sodass die Gesellschaft zu dessen Einhaltung von allen Anteilinhabern der Gesellschaft Nachweise zu ihrem steuerlichen Wohnsitz und alle sonstigen Informationen anfordern kann, die zur Einhaltung der oben genannten Gesetzgebung als erforderlich betrachtet werden. Unbeschadet anderer Angaben im vorliegenden Dokument und im Rahmen des durch luxemburgisches Rechtes Zulässigen, ist die Gesellschaft zu Folgendem berechtigt: - Sie darf Steuern oder ähnliche Gebühren einbehalten, zu deren Einbehaltung sie im Hinblick auf Beteiligungen an der Gesellschaft rechtlich verpflichtet ist, sei es durch Gesetze oder anderweitig. - Sie kann jeden Anteilseigner oder wirtschaftlichen Eigentümer der Anteile dazu verpflichten, umgehend erforderliche persönliche Daten bereitzustellen, die die Gesellschaft im eigenen Ermessen benötigt, um Gesetze zu erfüllen und/oder unmittelbar den einzubehaltenden Betrag ermitteln zu können. - Sie darf persönliche Daten an Steuer- oder Aufsichtsbehörden weitergeben, die gesetzlich erforderlich sind oder durch eine solche Behörde angefordert werden. - Sie darf die Zahlung von Dividenden oder Rücknahmeerlösen an einen Anteilinhaber einbehalten, bis die Gesellschaft über ausreichende Informationen verfügt, um den tatsächlich einzubehaltenden Betrag zu ermitteln. Ferner bestätigt die Gesellschaft hiermit, dass sie zu einem Berichtenden Luxemburger Finanzinstitut gemäß Luxemburger FATCA Gesetz wird und dass sie sich zu FATCA-Zwecken beim IRS registrieren wird, um eine GIIN zu erhalten; außerdem wird die Gesellschaft nur mit professionellen Finanzmittler handeln, die ordnungsgemäß registriert sind und eine GIIN erhalten haben. Zusätzlich darf niemand andere als die im Prospekt oder in den darin genannten und öffentlich zugänglichen Dokumenten enthaltenen Informationen veröffentlichen. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft bürgt dafür, dass die Angaben im Verkaufsprospekt zum Datum der Veröffentlichung korrekt sind. Der Verkaufsprospekt kann jederzeit aktualisiert werden, um der Hinzufügung oder dem Wegfall von Teilfonds sowie jeglicher wesentlichen Änderung der Struktur und der Arbeitsweise der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Daher wird Zeichnern empfohlen, aktuellere Dokumente gemäß den Angaben unten im Abschnitt Informationen für Anteilinhaber anzufordern. Zeichnern wird außerdem empfohlen, sich zu Gesetzen und Vorschriften (z. B. zu Besteuerung und Devisenkontrollen) beraten zu lassen, die für die Zeichnung, den Kauf, den Besitz und die Rücknahme von Anteilen in ihrem Herkunfts-, Wohnsitz- oder Ansässigkeitsland gelten. Der Prospekt ist nur gültig in Verbindung mit dem aktuellsten geprüften Jahresbericht und dem aktuellsten Zwischenbericht, sofern dieser danach veröffentlicht wurde.

3 Im Falle von Widersprüchlichkeiten oder Mehrdeutigkeiten bei der Auslegung eines Begriffs oder Satzes in einer Übersetzung ist die englische Fassung maßgeblich. 3

4 INHALT TEIL I DES VERKAUFSPROSPEKTS Inhalt... 4 Allgemeine Informationen... 6 Terminologie Allgemeine Bestimmungen Verwaltung Anlagepolitik, -ziele, -beschränkungen und -techniken Anteile Nettoinventarwert Steuerbestimmungen Hauptversammlungen und Mitteilungen an Anteilinhaber Anhang 1 Anlagebeschränkungen Anhang 2 Techniken, Finanzinstrumente und Anlagepolitiken Anhang 3 Anlagerisiken Anhang 4 Gemeinsame Verwaltung Anhang 5 Zusammenlegungs-, Schließungs-, Liquidations- und Teilungsverfahren TEIL II DES VERKAUFSPROSPEKTS ABN AMRO Multi-Manager Funds Alger US Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Alliance Trust European Sustainable Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Aristotle US Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Asian Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Blackrock Euro Government Bonds ABN AMRO Multi-Manager Funds Boston Partners US Smaller Companies Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Brown US Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Dana US Sustainable Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Edinburgh Partners European Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds European Convertibles ABN AMRO Multi-Manager Funds European Convertibles Moderate ABN AMRO Multi-Manager Funds European Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Global Convertibles ABN AMRO Multi-Manager Funds Global Sustainable Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Henderson European Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Henderson European Smaller Companies Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Hermes European Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Insight Euro Corporate Bonds ABN AMRO Multi-Manager Funds Insight Euro Government Bonds ABN AMRO Multi-Manager Funds Investec Emerging Market Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Kempen Euro Corporate Bonds ABN AMRO Multi-Manager Funds Loomis US Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Natixis Euro Government Bonds ABN AMRO Multi-Manager Funds Numeric Emerging Market Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Pzena European Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Pzena US Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Schroder Euro Corporate Bonds ABN AMRO Multi-Manager Funds TCW US Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Verrazzano Europe Long Short ABN AMRO Multi-Manager Funds William Blair Emerging Market Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Wellington European Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates Asia-Pacific Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates Emerging Market Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates Euro Corporate Bonds ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates Euro Government Bonds ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates European Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates Flexible Bonds ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates North American Equities ABN AMRO Multi-Manager Funds Profile ABN AMRO Multi-Manager Funds Profile

5 ABN AMRO Multi-Manager Funds Profile ABN AMRO Multi-Manager Funds Profile ABN AMRO Multi-Manager Funds Profile ABN AMRO Multi-Manager Funds Profile ABN AMRO Multi-Manager Funds Comfort Invest II ABN AMRO Multi-Manager Funds Comfort Invest III ABN AMRO Multi-Manager Funds Comfort Invest IV ABN AMRO Multi-Manager Funds Verzekeringen Profile ABN AMRO Multi-Manager Funds Verzekeringen Profile ABN AMRO Multi-Manager Funds Verzekeringen Profile ABN AMRO Multi-Manager Funds Verzekeringen Profile ABN AMRO Multi-Manager Funds Verzekeringen Profile ABN AMRO Multi-Manager Funds Verzekeringen Profile ABN AMRO Multi-Manager Funds Euro Corporate Bonds ABN AMRO Multi-Manager Funds Stable Return ABN AMRO Multi-Manager Funds Pension Lifecycle ABN AMRO Multi-Manager Funds Pension Lifecycle ABN AMRO Multi-Manager Funds Pension Lifecycle ABN AMRO Multi-Manager Funds Pension Lifecycle ABN AMRO Multi-Manager Funds Pension Lifecycle ABN AMRO Multi-Manager Funds Pension Lifecycle ABN AMRO Multi-Manager Funds Pension Lifecycle ABN AMRO Multi-Manager Funds Pension Lifecycle ABN AMRO Multi-Manager Funds Pension Lifecycle ABN AMRO Multi-Manager Funds European Equities Index ABN AMRO Multi-Manager Funds North American Equities Index ABN AMRO Multi-Manager Funds US Equities Index ABN AMRO Multi-Manager Funds Global Property Index Für jeden einzelnen Teilfonds ist ein Informationsabschnitt erhältlich. Er liefert für jeden Teilfonds die folgenden Informationen: die Anlagepolitik und das Anlageziel, die Merkmale der Anteile, ihre Rechnungswährung, den Bewertungstag, die Zeichnungs-, Rücknahme- und/oder Umtauschmodalitäten, die anfallenden Gebühren sowie gegebenenfalls chronologische Angaben und sonstige Besonderheiten des betreffenden Teilfonds. Anleger werden darauf hingewiesen, dass für jeden Teilfonds, soweit in Teil II nichts anderes angegeben ist, die in Teil I festgelegten allgemeinen Bestimmungen gelten. 5

6 ALLGEMEINE INFORMATIONEN EINGETRAGENER SITZ ABN AMRO Multi-Manager Funds 49, avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg VERWALTUNGSRAT DER GESELLSCHAFT Vorsitzender Stéphane CORSALETTI, Chief Executive Officer, ABN AMRO Investment Solutions, Paris Mitglieder Elisa ALONSO SANZ, Country Chief Risk Officer, ABN AMRO Bank (Luxembourg) S.A. François Xavier GENNETAIS, Chief Operating Officer, ABN AMRO Investments Solutions, Paris Pauline ENGELBERTS, Global Head Investment Products, Advisory and Treasury bei ABN AMRO NV Private Banking International Managing Director François Xavier GENNETAIS, Chief Operating Officer, ABN AMRO Investments Solutions, Paris VERWALTUNGSGESELLSCHAFT ABN AMRO Investment Solutions 3, avenue Hoche F Paris Frankreich ABN AMRO Investments Solutions ist eine nach französischem Recht gegründete Gesellschaft, die bei der AMF als eine Société de Gestion de Portefeuille von OGAW registriert und von der CSSF für die Erbringung von gemeinsamen Portfolioverwaltungsleistungen für OGAW in Luxemburg im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2009/65 zugelassen ist. ABN AMRO Investments Solutions erfüllt in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft (die Verwaltungsgesellschaft ) der ABN AMRO Multi-Manager Funds die Aufgaben der Verwaltung, der Portfolioverwaltung und der Vermarktung. ABN AMRO Investments Solutions ist eine Anlageverwaltungsgesellschaft der ABN AMRO Gruppe. ABN AMRO Investments Solutions ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Banque Neuflize OBC, die ihrerseits eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ABN AMRO Bank NV ist. VERWALTUNGSRAT DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT Vorsitzender Stéphane CORSALETTI, Chief Executive Officer, ABN AMRO Investments Solutions, Paris Mitglieder Eric EBERMEYER, Chief Investment Officer, ABN AMRO Investments Solutions, Paris François Xavier GENNETAIS, Chief Operating Officer, ABN AMRO Investments Solutions, Paris NIW-BERECHNUNG STATE STREET BANK LUXEMBOURG S.C.A. 49 avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg TRANSFER- UND REGISTERSTELLE STATE STREET BANK LUXEMBOURG S.C.A. 49 avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg DEPOTBANK/ZAHLSTELLE STATE STREET BANK LUXEMBOURG S.C.A. 49 avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg 6

7 ANLAGEVERWALTER ABN AMRO Investments Solutions wurde vom Verwaltungsrat der Gesellschaft zur Verwaltungsgesellschaft ernannt und ist als solche für die Anlageverwaltung jedes Teilfonds der Gesellschaft verantwortlich. A.A.Advisors ist der Handelsname für die Verwalterauswahl- und Multi-Management-Aktivitäten der ABN AMRO Group. Die Portfoliomanagementtätigkeiten von A.A.Advisors werden von ABN AMRO Investments Solutions geleitet, einem Mitglied der ABN AMRO Group. ABN AMRO Investments Solutions kann in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft die Aufgaben der Portfolioverwaltung insbesondere der Teilfonds Fund of Mandates, Single Manager, Lifecycle, Profile und Index (ganz oder teilweise) an die folgenden externen Anlageverwalter übertragen: Alliance Bernstein L.P Avenue of the Americas, New York, New York USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die im Januar 1971 errichtet wurde, Mitglied der AXA Gruppe Alliance Trust Investments 8, West Marketgait, Dundee DD1 1QN, Schottland, Vereinigtes Königreich Eine Gesellschaft, die nach britischem Recht errichtet wurde Amundi S.A. 90, boulevard Pasteur, F Paris, Frankreich Aristotle Capital Management, LLC Santa Monica Boulevard Suite 1760, Los Angeles, CA USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 2006 errichtet wurde Babson Capital Management LLC 550 South Management LLC, suite 3300 Charlotte, NC USA. Eine Gesellschaft, die nach amerikanischem Recht errichtet wurde Blackrock Investment Management (UK) Ltd 12 Throgmorton Avenue, London EC2N 2DL, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 1988 errichtet wurde, Mitglied der BlackRock Gruppe Brown Investment Advisory Incorporated 901 South Bond Street Suite 400, Baltimore, MD , USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1995 errichtet wurde BNY Mellon Asset Management International Ltd 160 Queen Victoria Street London EC4V 4LA Candriam Belgium 58, Avenue des Arts, B-1000 Brüssel, Belgien Eine Gesellschaft nach belgischem Recht, die 1998 errichtet wurde. Mitglied der Candriam-Gruppe Capital International Ltd 40, Grosvenor Place, London SW1X 7GG, UK Eine Gesellschaft nach britischem Recht Dana Investment Advisors Inc W.Bluemound Road, Suite 250; Brookfield, WI, 53051, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht Delta Lloyd Asset Management N.V. Amstelplein 6, 1096 BC Amsterdam, Niederlande Eine Gesellschaft nach niederländischem Recht Edinburgh Partners Limited 12 Charlotte Square, Edinburgh, EH2 4DJ, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 2003 errichtet wurde Fisher Investments Europe Limited 6 10 Whitfield Street, London W1T2RE, UK Eine Gesellschaft, die nach britischem Recht errichtet wurde Fred Alger Management, Inc. 360, Park Avenue South, New York, NY 10010, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1964 errichtet wurde. FIL Pensions Management, Hildenborough (UK) Oakhill House, 130 Tonbridge Road, Hildenborough, Kent TN 11 9 DZ, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 1986 errichtet wurde, Tochtergesellschaft von FIL Limited Goldman Sachs Asset Management International Peterborough Court, 133 Fleet Street, London EC4A 2BB, GB Eine Gesellschaft, die nach britischem Recht errichtet wurde Henderson Global Investors Ltd. 201 Bishopsgate, London EC2M 3AE, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, Tochtergesellschaft der Henderson Group Plc Hermes Sourcecap Ltd, Lloyds Chambers, 1 Portsoken Street, London, E1 8HZ, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 2006 errichtet wurde Insight Investment Management (Global) Limited 160 Queen Victoria Street, EC4V 4LA, London, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, Mitglied der BNY Mellon Gruppe 7

8 Investec Asset Management Limited 2 Gresham Street, London, EC2V 7QP, GB Eine Gesellschaft, die nach britischem Recht errichtet wurde JP Morgan Asset Management (UK) Ltd. Finsbury Dials, 20 Finsbury Street, London EC2Y 9AQ, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, Mitglied von JP Morgan Chase & Co Kempen Capital Management N.V. Beethovenstraat WZ Amsterdam, Niederlande Eine Gesellschaft nach niederländischem Recht Loomis, Sayles & Company, L.P. One Financial Center, Boston, Massachusetts 02111, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1926 errichtet wurde, Tochtergesellschaft von Natixis Global Asset Management Matthews International Capital Management, LLC Four Embarcadero Center, Suite 550, San Francisco, CA 94111, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1996 errichtet wurde NATIXIS AM PARIS 21 quai d Austerlitz, Paris Cedex 13 Eine Gesellschaft nach französischem Recht, die 1984 errichtet wurde Numeric Investors LLC 470 Atlantic Avenue, 6th Floor, Boston MA 02210, Vereinigte Staaten von Amerika Eine Gesellschaft, die nach amerikanischem Recht errichtet wurde PIMCO Europe Ltd Nations House, 103 Wigmore Street, London, W1U 1QS, GB, Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 1991 errichtet wurde Pioneer Investment Management Ltd 1 George's Quay Plaza's, George's Quay, Dublin 2, Irland Eine Gesellschaft nach irischem Recht, Mitglied der Pioneer Group Principal Global Investors, LLC 801 Grand Avenue, Des Moines, Iowa 50392, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die im Oktober 1998 errichtet wurde, Tochtergesellschaft der Principal Financial Group Pzena Investment Management, LLC 120 West 45 th Street, 20 th Floor, New York, NY 10036, USA Eine am 27. November 1995 gegründete US-Gesellschaft Robeco Institutional Asset Management B.V. Coolsingel 120, 3011 AG- Rotterdam, Niederlande Eine Gesellschaft nach niederländischem Recht, die 1929 errichtet wurde Robeco Investment Management Inc. 909 Third Avenue, 32nd Floor, New York, NY 10022, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1970 errichtet wurde Schroder Investment Management North America Inc., 875 Third Avenue, 22nd Floor, New York, NY , USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1980 errichtet wurde Schroder Investment Management Ltd 31 Gresham Street, London EC2V 7QA, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 2001 errichtet wurde. Standish Mellon Asset Management LLC, BNY Mellon Center, 201 Washington Street, Boston, MA , USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1933 errichtet wurde State Street Global Advisors Limited 20 Churchill Place, London, E14 5HJ, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 1990 errichtet wurde State Street Global Advisors France Defense Plaza, rue Delarivière-Lefoullon, Paris la Défense, Frankreich Eine Gesellschaft nach französischem Recht, die 1990 errichtet wurde TCW Investment Management Company 865 S Figueroa Street, Suite 1800, Los Angeles, California 90017, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1971 errichtet wurde, Tochtergesellschaft von SGAM and Amundi Verrazzano Capital SAS avenue George V, F Paris, Frankreich Eine Gesellschaft, die nach französischem Recht errichtet wurde Wellington management International Ltd Cardinal Place, 80 Victoria Street, London SW1E 5JL, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 1989 errichtet wurde William Blair & Company L.L.C. 222 West Adams Street, CHICAGO, IL 60606, USA Eine Gesellschaft, die nach amerikanischem Recht errichtet wurde 8

9 ABN AMRO Investments Solutions kann Aufgaben der Portfolioverwaltung eines Teilfonds im Falle eines Wechsels des Verwalters oder einer Neuausrichtung des Portfolios dieses Teilfonds vorübergehend an einen oder mehrere der folgenden Übergangsverwalter übertragen: BLACKROCK Murray House 1 Royal Mint Court London EC3N 4 HH J.P. Morgan 10 Aldermanbury London EC2V 7RF RUSSELL Investments Rex House 10 Regent Street London SW1Y 4PE State Street Global Markets 20 Churchill Place Canary Wharf, London E14 5HJ BERATER TriodosMeespierson Sustainable Investment Management BV Hoofdstraat 101a, 3971 KE Driebergen, Niederlande Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, die im Juni 2005 errichtet wurde ABSCHLUSSPRÜFER PricewaterhouseCoopers, Société coopérative 2, rue Gerhard Mercator, B.P. 1443, L-1014 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg VERTRETUNGEN In Belgien - CACEIS Belgium S.A., Avenue du Port 86 C b320, B-1000 Brüssel (Finanzintermediär) In Frankreich - CACEIS Bank France, 1-3 place Valhubert, F Paris (Zahlstelle) In Deutschland - State Street Bank GmbH, Agent Fund Trading, Solmsstraße 83, Frankfurt (Zahl- und Informationsstelle) In der Schweiz - CACEIS Bank, Luxembourg, succursale de Nyon, 35 Route de Signy, CH-1260 Nyon, Schweiz (Zahlstelle) - CACEIS (Switzerland) SA, 35 Route de Signy, CH-1260 Nyon, Schweiz (Repräsentanz) - SATZUNG Die Gesellschaft wurde am 17. November 2000 gegründet. Eine entsprechende Meldung wurde im Mémorial, Recueil Spécial des Sociétés et Associations (das Mémorial) veröffentlicht. Die Satzung wurde mehrmals geändert, zum letzten Mal durch eine am 28. Juni 2013 abgehaltene Hauptversammlung. Die aktuellste Version der Satzung wurde beim Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg hinterlegt, wo alle Interessierten sie einsehen und eine Kopie erhalten können (Webseite 9

10 TERMINOLOGIE In diesem Dokument haben die nachfolgenden Begriffe die nachfolgenden Bedeutungen: Die Terminologie ist eine allgemeine Liste von Begriffen. Es ist daher möglich, dass nicht alle Begriffe in diesem Dokument verwendet werden. Absolute Return Investments: Aktives Trading: Alternatives Investments: AMF: Bewertungstag: Bewertungswährung(en): CDS: CFD: CSSF: EDS: Einmalige Aufwendungen: Erfolgsgebühr: ESMA/2011/112: ESMA: EWR: FATCA: FFI: Eine Anlageform, die auf die Erzielung positiver Renditen ausgerichtet ist. Zu diesem Zweck werden Anlageverwaltungstechniken eingesetzt, die sich von denen herkömmlicher Investmentfonds unterscheiden, wie beispielsweise Leerverkäufe, Termingeschäfte, Optionen, Derivate, Arbitrage- und Hebelstrategien. Die Zeichnung, der Umtausch oder die Rücknahme innerhalb eines Teilfonds in einem kurzen Zeitraum und in bedeutender Höhe, normalerweise mit dem Ziel, einen kurzfristigen Gewinn zu erzielen. Dieses Vorgehen ist für die anderen Anteilinhaber von Nachteil, weil es die Wertentwicklung des Teilfonds beeinträchtigt und die Vermögensverwaltung stört. Anlagen außerhalb der klassischen Anlageklassen er Aktien, Schuldtitel und Barmittel: Sie umfassen Hedgefonds, verwaltete Futures, Immobilienanlagen, Rohstoffanlagen, inflationsgebundene Produkte und Derivatekontrakte. Alternative Investments können die folgenden Strategien zur Grundlage haben: Long/Short Equity, Market Neutral Equity, Convertible Arbitrage, Fixed-Income-Arbitrage (Rendite- oder Coporate-Spread-Arbitrage) Global Macro, notleidende Wertpapiere, Multi-Strategie, verwaltete Futures, Ausnutzen von Kursunterschieden bei Unternehmensübernahmen bzw. -zusammenschlüssen (Take- Over/Merger Arbitrage), Volatilitätsarbitrage, Gesamtrendite. Autorité des Marchés Financiers, die Aufsichtsbehörde in Frankreich Jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, mit Ausnahme der in Teil II genannten Ausnahmen: Er entspricht außerdem: dem mit dem NIW bei der Veröffentlichung verbundenen Datum dem mit Aufträgen verbundenen Handelsdatum im Hinblick auf die in den Bewertungsregeln genannten Ausnahmen, den Schlusskursen, die herangezogen werden, um den Portfolios der Teilfonds zugrunde liegende Vermögenswerte zu bewerten Währung, in der die Nettoinventarwerte eines Teilfonds, einer Anteilskategorie oder einer Anteilsklasse berechnet werden. Ein Teilfonds, eine Anlagekategorie oder eine Anteilsklasse können verschiedene Bewertungswährungen haben (die sogenannte Multi- Currency -Option). Wenn die für die Anteilskategorie oder Anteilsklasse verfügbare Währung von der Rechnungswährung abweicht, können Anträge auf Zeichnung/Umtausch/Rücknahme berücksichtigt werden, ohne dass Wechselkursgebühren entstehen. Credit Default Swap Contract for Difference Commission de Surveillance du Secteur Financier, die Aufsichtsbehörde für OGA im Großherzogtum Luxemburg Equity Default Swap Aufwendungen außer Verwaltungs-, Erfolgs- und sonstigen nachfolgend beschriebenen Gebühren, die von jedem Teilfonds getragen werden. Diese Kosten umfassen u. a. Gerichtskosten, Steuern, Abgaben oder diverse Gebühren, die den Teilfonds auferlegt werden und nicht als ordentliche Kosten gelten. Gebühr, die einem Prozentsatz der positiven Differenz zwischen der jährlichen Performance des Teilfonds (d. h. im Rechnungsjahr) und der zu erzielenden Hurdle Rate (die an der Performance eines Referenzindex, an einem Zinssatz oder einer anderen Referenz gemessen werden kann) entspricht. Diese Gebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Erfolgsgebühr wird täglich berechnet und die Rückstellung wird an jedem Bewertungstag während des Geschäftsjahres unter Anwendung der Methode High Water Mark mit Hurdle Rate angepasst. Die Hurdle Rate ist die Performance eines Referenzindex (oder anderer Referenzen), wie jeweils für die einzelnen Teilfonds definiert, während die High Water Mark dem höchsten NIW entspricht, den ein Teilfonds zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres, für das der Verwaltungsgesellschaft Erfolgsgebühren zukommen, erzielt hat, nach Abzug etwaiger Erfolgsgebühren. Erfolgsgebühren laufen auf, wenn die Performance des Teilfonds die Hurdle Rate und die High Water Mark übersteigt. Guidelines to competent authorities and UCITS management companies on risk measurement and the calculation of global exposure for certain types of structured UCITS (Leitlinien für zuständige Behörden und OGAW-Verwaltungsgesellschaften zur Risikomessung und Berechnung des Gesamtrisikos für bestimmte Arten von strukturierten OGAW), veröffentlicht von der ESMA am 14. April Dieses Dokument ist auf der Website der ESMA verfügbar ( Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority) Europäischer Wirtschaftsraum gemäß der Umsetzung in Luxemburg durch die vom Luxemburger Parlament am 24. Juli 2015 ratifizierte zwischenstaatliche Vereinbarung zwischen Luxemburg und den USA Foreign Financial Institution 10

11 FoM: Fund of Mandates Geldmarktfonds: Geldmarktfonds gemäß ESMA-Leitlinien (CESR/ vom 19. Mai 2010) Geldmarktinstrumente: Gesetz vom 10. August 1915: Gesetz: GIIN: High Yield: Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann. Luxemburger Gesetz vom 10. August 1915 zu Handelsgesellschaften in der jeweils geltenden Fassung Das luxemburgische Gesetz vom 17. Dezember 2010 zu Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Dieses Gesetz setzt die Richtlinie 2009/65/EG (OGAW IV) vom 13. Juli 2009 in luxemburgisches Recht um. Global Intermediary Identification number Diese Anlagen in Anleihen entsprechen den Ratings, die die Ratingagenturen Kreditgebern mit einer Bewertung zwischen BB+ und D auf der Bewertungsskala von Standard & Poor's oder Fitch und Ba1 und I auf der Bewertungsskala von Moody s zugewiesen haben. Diese Emissionen von Hochzinsanleihen sind Kredite, die in der Regel als Anleihen mit einer Laufzeit von 5, 7 oder 10 Jahren ausgegeben werden. Die Anleihen werden von Unternehmen mit schwacher Finanzbasis begeben. Die Renditen dieser Wertpapiere und ihr Risikoniveau sind beträchtlich, was sie hoch spekulativ macht. Immobilien-Investments: Indirekte Gebühr: Institutional Investors: Investment Grade: IRS: KIID: Kurzbezeichnung: Market Timing: Name der Gesellschaft: NIW: OECD: OGA: OGAW: OTC: Prospekt: Rechnungswährung: Referenzwährung: Richtlinie 2003/48: Richtlinie 2004/39: Richtlinie 2006/48: Richtlinie 2009/65: Richtlinie 78/660 Anlagen in Immobilienzertifikaten, Anteile an Unternehmen, die in verwandten Bereichen des Immobiliensektors tätig sind, immobilienbasierte OGAW/OGA, geschlossene und/oder offene Organismen für gemeinsame Anlagen in Immobilien, REIT-Produkte (und Produkte mit REIT entsprechendem Status in nationalem Recht, z. B. SICAFI in Belgien, SIIC in Frankreich usw.), immobilienbasierte derivative Finanzinstrumente, an Immobilienindizes gebundene ETF Laufende Gebühren, die bei den zugrunde liegenden OGAW und/oder OGA anfallen, in denen die Gesellschaft anlegt. Sie sind Bestandteil der in den wesentlichen Anlegerinformationen (soweit verfügbar) angegebenen Kosten. Juristische Personen, die Anlagen für eigene Rechnung oder für Rechnung natürlicher Personen in Verbindung mit einem Gruppensparplan oder einem gleichwertigen Plan und OGA halten. Portfolioverwalter, die im Rahmen von diskretionären Portfolioverwaltungsmandaten zeichnen, fallen nicht in diese Kategorie ( Verwalter ). Diese Anlagen in Anleihen (Bonds) entsprechen den Ratings, die die Ratingagenturen Kreditgebern mit einer Bewertung zwischen AAA und BBB- auf der Bewertungsskala von Standard & Poor's oder Fitch und Aaa und Baa3 auf der Bewertungsskala von Moody s zugewiesen haben. Zinsswap (Interest Rate Swap) Wesentliche Anlegerinformationen AAMMF Arbitragetechnik, bei der ein Anleger systematisch kurzfristig Anteile oder Aktien eines einzelnen OGAW kauft und zurückgibt oder umtauscht, indem er die Zeitverschiebung und/oder Ungenauigkeiten oder Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung des NIW der OGAW ausnutzt. Diese Technik ist von der Gesellschaft nicht zugelassen. ABN AMRO Multi-Manager Funds Nettoinventarwert Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Organismus für gemeinsame Anlagen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Freiverkehr gehandelt (Over The Counter) Das vorliegende Dokument Währung, in der die Vermögenswerte eines Teilfonds buchhalterisch ausgedrückt werden. Sie kann sich von der Bewertungswährung dieser Anteilskategorie unterscheiden. Hauptwährung, wenn für die gleiche Anteilskategorie verschiedene Bewertungswährungen bestehen EU-Richtlinie 2003/48/EG vom 3. Juni 2003 zur Besteuerung von Zinserträgen EU-Richtlinie 2004/39/EG vom 21. April 2004 zu Märkten für Finanzinstrumente EU-Richtlinie 2006/48/EG vom 14. Juni 2006 zur Aufnahme und Verfolgung der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten EU-Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW IV) Die Richtlinie des Europäischen Rats 78/660/EEG vom 25. Juli 1978 in der jeweils geltenden Fassung zu Jahresabschlüssen bestimmter Gesellschaftsformen 11

12 Richtlinie 83/349: Rohstoffanlagen: Rundschreiben 08/356: Rundschreiben 11/512: Schwellenmärkte: SICAFI: Sonstige Gebühren: Die Richtlinie des Europäischen Rats 83/349/EEG vom 13. Juni 1983 zu Konzernabschlüssen in der jeweils gültigen Fassung Anlagen in Instrumenten, die auf Rohstoffen basieren Von der CSSF am 4. Juni 2008 veröffentlichtes Rundschreiben zu Regeln, die auf Organismen für gemeinsame Anlagen anwendbar sind, wenn diese bestimmte Techniken und Instrumente einsetzen, die auf übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten basieren. Dieses Dokument ist auf der Website der CSSF abrufbar ( Von der CSSF am 30. Mai 2011 veröffentlichtes Rundschreiben zu: a) Darstellung der wichtigsten Änderungen des Rechtsrahmens im Bereich des Risikomanagements nach der Veröffentlichung der CSSF-Verordnung 10-4 und Präzisierungen der ESMA; b) zusätzlichen Klarstellungen der CSSF hinsichtlich der das Risikomanagement betreffenden Regeln; c) Definition des Inhalts und der Form des der CSSF anzuzeigenden Risikomanagementverfahrens. Dieses Dokument ist auf der Website der CSSF abrufbar ( Europäische Société d investissement à capital fixe, geschlossenes Immobilien-Anlageinstrument gemäß belgischem Recht Gebühren, die monatlich vom durchschnittlichen Nettovermögen eines Teilfonds, einer Anteilskategorie oder einer Anteilklasse berechnet und abgezogen werden und die zur Deckung allgemeiner Vermögensverwahrungsaufwendungen (Vergütung der Depotbank) und der täglichen Verwaltungsaufwendungen dienen (NIW-Berechnung, Aufzeichnungen und Buchführung, Mitteilungen an die Anteilinhaber, Erstellung und Druck der gesetzlich für die Anteilinhaber und für die Luxemburger Aufsichtsbehörde erforderlichen Dokumente, Gebühren in Verbindung mit der Registrierung der Gesellschaft bei einer ausländischen lokalen Behörde und der Aufrechterhaltung dieser Registrierung, Gebühren in Verbindung mit der Übersetzung des Prospekts, des KIID und sonstiger gesetzlich erforderlicher Dokumente, KIID-Produktionskosten, Gebühren in Verbindung mit der Produktion von Informationsblättern und sonstigen Marketingmaterialien, Notierungsgebühren, Domizilierungs-, Prüfungskosten und -gebühren usw.), außer Brokergebühren, Provisionen für nicht mit der Einlage verbundene Transaktionen, Vergütungen des Verwaltungsrats, Zinsen und Bankgebühren, einmaligen Aufwendungen und der in Luxemburg geltenden Taxe d abonnement sowie sonstigen spezifischen ausländischen Steuern. STP: TRS: Straight-Through Processing, elektronische, durchgängige automatische Verarbeitung ohne erforderliche Neueingabe oder manuelle Eingriffe Total Return Swap US-Person: Entsprechend der Definition in U.S. SEC Regulation S (Part CFR ) und alle anderen natürlichen oder juristischen Personen, die Anteile halten und sich in einer Situation befinden oder die sich im Falle, dass sie Anteile halten würden, in einer Situation befänden, die (unabhängig davon, ob diese natürlichen oder juristischen Personen direkt oder indirekt von der Situation betroffen sind und ob sie für sich oder in Verbindung mit anderen natürlichen oder juristischen Personen, mit denen kein Beteiligungsverhältnis bestehen muss, auftreten, oder jedwede andere Situation) nach Ansicht des Verwaltungsrats der Gesellschaft dazu führen könnte, dass der Gesellschaft eine US- Steuerpflicht oder ein finanzieller, rechtlicher oder administrativer Nachteil entsteht, die bzw. der ihr sonst möglicherweise nicht entstanden wäre. VaR: Value-at-Risk, spezielle Methode zur Bewertung der Risiken eines Teilfonds (siehe Anhang 2) Verwalter: Portfolioverwalter, die im Rahmen von diskretionären, individuellen Portfolioverwaltungsmandaten zeichnen Verwaltungsgebühr: Währungen: Zugelassene Anleger: Gebühr, die monatlich vom durchschnittlichen Nettovermögen eines Teilfonds, einer Anteilskategorie oder Anteilsklasse berechnet und erhoben wird, an die Verwaltungsgesellschaft gezahlt wird und dazu dient, die Vergütung der Vermögensverwalter sowie der Vertriebsstellen im Rahmen des Vertriebs der Anteile der Gesellschaft abzudecken. EUR: Euro USD: US-Dollar Vom Verwaltungsrat der Gesellschaft speziell zugelassene Anleger 12

13 ABN AMRO Multi-Manager Funds Kurzbezeichnung AAMMF TEIL I DES VERKAUFSPROSPEKTS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ABN AMRO Multi-Manager Funds ist eine nach luxemburgischem Recht am 17. November 2000 für einen unbestimmten Zeitraum unter dem Namen A.A. ADVISORS Multi-Manager Funds gemäß den Bestimmungen von Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 30. März 1988 zu Organismen für gemeinsame Anlagen gegründete offene Investmentgesellschaft (Société d Investissement à Capital Variable abgekürzt SICAV). Sie wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Dezember 2002 in ABN AMRO Multi-Manager Funds umbenannt. Der vollständige Name ABN AMRO Multi-Manager Funds und die Kurzbezeichnung AAMMF können in offiziellen und geschäftlichen Dokumenten der Gesellschaft gleichberechtigt verwendet werden. Die Gesellschaft unterliegt derzeit den Bestimmungen von Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zu Organismen für gemeinsame Anlagen sowie der Richtlinie 2009/65. Das Kapital der Gesellschaft wird in Euro ( EUR ) angegeben und entspricht jederzeit dem Gesamtbetrag des Nettovermögens der verschiedenen Teilfonds. Es wird durch vollständig eingezahlte, nennwertlose Anteile gemäß der Beschreibung im Abschnitt Anteile repräsentiert. Kapitalveränderungen erfolgen automatisch und ohne die bei Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen von Aktiengesellschaften vorgeschriebenen Veröffentlichungen und Eintragungen. Ihr Mindestkapital ist gesetzlich festgelegt. Die Gesellschaft ist im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B eingetragen. Die Gesellschaft ist ein Umbrellafonds mit mehreren Teilfonds, die jeweils unterschiedliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufweisen. Jeder Teilfonds verfügt über eine jeweils eigene Anlagepolitik und Referenzwährung, die vom Verwaltungsrat festgelegt werden. Die Gesellschaft ist eine einzige juristische Person. Gemäß Artikel 181 des Gesetzes: beschränken sich die Rechte der Anteilinhaber und Gläubiger im Hinblick auf einen Teilfonds oder die Rechte, die im Zusammenhang mit der Gründung, der Verwaltung oder der Liquidation eines Teilfonds stehen, auf die Vermögenswerte dieses Teilfonds; haften die Vermögenswerte eines Teilfonds ausschließlich im Umfang der Anlagen der Anteilinhaber in diesem Teilfonds und im Umfang der Forderungen derjenigen Gläubiger, deren Forderungen bei Gründung des Teilfonds, im Zusammenhang mit der Verwaltung oder der Liquidation dieses Teilfonds entstanden sind; wird im Verhältnis der Anteilinhaber untereinander jeder Teilfonds als eigenständige Einheit behandelt. Der Verwaltungsrat kann jederzeit weitere Teilfonds auflegen, deren Anlagepolitik und Verkaufsmodalitäten zum gegebenen Zeitpunkt durch Aktualisierung des Verkaufsprospekts bekannt gegeben werden. Informationen an die Anteilinhaber sind auch über Veröffentlichungen in der Presse möglich, sofern dies durch die Bestimmungen vorgeschrieben oder vom Verwaltungsrat als geeignet erachtet wird. Ebenso kann der Verwaltungsrat gemäß den Bestimmungen in Anhang 5 Teilfonds schließen. 13

14 VERWALTUNG Die Gesellschaft wird durch den Verwaltungsrat geleitet und vertreten, der den Weisungen der Allgemeinen Hauptversammlung untersteht. Die Gesellschaft gliedert die Verwaltungs-, Abschlussprüfungs- und Depotdienstleistungen aus. Die die mit diesen Funktionen verbundenen Aufgaben und die Verantwortung sind nachfolgend beschrieben. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und die Namen, Adressen und genauen Angaben zu den Dienstleistern sind vorstehend unter Allgemeine Informationen aufgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft, die Anlageverwalter, die Depotbank, die Verwaltungsstelle, die Vertriebsstellen sowie die sonstigen Dienstleistungsstellen und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Verwaltungsratsmitglieder, Leiter und Anteilinhaber gehen anderen finanziellen, mit Anlagen verbundenen und beruflichen Tätigkeiten nach bzw. können diesen nachgehen. Daraus können sich Interessenkonflikte mit der Verwaltung der Gesellschaft ergeben. Dazu gehören die Verwaltung anderer Fonds, der Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Maklerdienste, die Hinterlegung und Verwahrung von Wertpapieren und die Tatsache, dass jemand als Verwaltungsratsmitglied, Direktor, Berater oder Beauftragter für andere Fonds oder Gesellschaften handelt, einschließlich Gesellschaften, in die ein Teilfonds investieren könnte. Jede der Parteien gewährleistet, dass die Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten nicht durch ihre diesbezüglich möglichen anderen Engagements beeinträchtig wird. Liegt ein Interessenkonflikt vor, müssen die Verwaltungsratsmitglieder und die betroffene Partei diesen Konflikt auf gerechte Weise, in einer angemessenen Frist und im Interesse der Anteilinhaber der Gesellschaft beilegen. Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat übernimmt in letzter Instanz Verantwortung für die Verwaltung der Gesellschaft und ist daher für die Definition und Implementierung der Anlagepolitik der Gesellschaft verantwortlich. Der Verwaltungsrat hat François-Xavier GENNETAIS (geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied) Aufgaben in Bezug auf die tägliche Verwaltungstätigkeit für die Gesellschaft (einschließlich dem Recht, im Namen der Gesellschaft zu unterzeichnen) und deren Vertretung nach außen übertragen. Verwaltungsgesellschaft ABN AMRO Investments Solutions ist eine nach französischem Recht am 18. Dezember 1998 gegründete Aktiengesellschaft (Société Anonyme) und Teil der ABN AMRO Gruppe. Ihr Grundkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2013 auf EUR. Die Verwaltungsgesellschaft erfüllt die Aufgaben der Verwaltung, der Portfolioverwaltung und der Vermarktung im Auftrag der Gesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft ist in Eigenverantwortung und auf eigene Kosten berechtigt, einige oder einen Teil dieser Aufgaben an Dritte ihrer Wahl zu übertragen. Mit dieser Berechtigung hat sie Folgendes übertragen: die Berechnung des NIW, die Registerführung und die Rolle der Transferstelle an STATE STREET BANK LUXEMBURG S.C.A.; die Verwaltung der Beteiligungen der Gesellschaft und die Überwachung ihrer Anlagepolitik und -beschränkungen an die vorstehend im Abschnitt Allgemeine Informationen aufgeführten Anlageverwalter. Eine Liste der Anlageverwalter, die effektiv für die Verwaltung verantwortlich sind, sowie Einzelheiten zu den verwalteten Portfolios finden Sie im Anhang der regelmäßigen Berichte der Gesellschaft. Anleger können eine aktualisierte Liste der Anlageverwalter mit Angabe ihrer jeweils verwalteten Portfolios anfordern. Bei der Durchführung von Wertpapiergeschäften und der Auswahl von Brokern oder Kontrahenten hat die Verwaltungsgesellschaft und, sofern zutreffend, alle Anlageverwalter Due-Diligence-Prüfungen durchzuführen, um die besten allgemeinen verfügbaren Bedingungen zu identifizieren. Bei allen Transaktionen gehört hierzu die Abwägung aller als relevant betrachteten Faktoren wie der Marktbreite, Wertpapierkurse und Finanzlage und Fähigkeit der Gegenpartei zur Durchführung. Ein Anlageverwalter kann Gegenparteien innerhalb der ABN AMRO Gruppe wählen, solange deren Angebot offenbar die insgesamt besten verfügbaren Bedingungen bietet. Die Verwaltungsgesellschaft kann zudem beschließen, Vertriebsstellen/Treuhänder zu ernennen, um bei dem Vertrieb der Anteile der Gesellschaft in den Ländern, in denen sie beworben werden, zu helfen. Vertriebs- und Nomineeverträge werden zwischen der Verwaltungsgesellschaft und den verschiedenen Vertriebsstellen/Nominees geschlossen. Gemäß dem Vertriebs- und Nomineevertrag wird der Nominee in das Register der Anteilinhaber anstelle des tatsächlichen Anteilinhabers eingetragen. Anteilinhaber, die in die Gesellschaft über einen Nominee investiert haben, können jederzeit die Übertragung der über den Nominee gezeichneten Anteile auf ihren eigenen Namen beantragen. In diesem Fall werden Anteilinhaber in das Register der Anteilinhaber in ihrem eigenen Namen eingetragen, sobald die Übertragungsanweisung vom Nominee eingegangen ist. Anleger können die Gesellschaft direkt zeichnen, ohne über eine Vertriebsstelle/einen Nominee zeichnen zu müssen. Die Gesellschaft weist die Anleger daraufhin, dass ein Anleger seine Rechte gegenüber der Gesellschaft (insbesondere das Recht der Teilnahme an den Hauptversammlungen der Anteilinhaber) nur dann vollumfänglich wahrnehmen kann, wenn der Anleger seine namentliche Eintragung im Register der Anteilinhaber der Gesellschaft veranlasst hat. In Fällen, in denen ein Anleger über einen Finanzvermittler in die Gesellschaft anlegt, der auf eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Anlegers handelt, kann der Anleger seine Anlegerrechte gegenüber der Gesellschaft möglicherweise nicht immer direkt wahrnehmen. Es wird den Anlegern empfohlen, sich hinsichtlich ihrer Rechte beraten zu lassen. Vergütung Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft unterstützt ein solides und effektives Risikomanagement und fördert keine Risikobereitschaft, die mit dem Risikoprofil, den Regeln oder der Satzung der verwalteten Fonds unvereinbar ist. Die Vergütungspolitik spiegelt die Ziele der Verwaltungsgesellschaft hinsichtlich einer guten Unternehmensführung und einer langfristigen Wertschöpfung für die Anteilinhaber wider. Die Vergütungspolitik wurde mit folgenden Zielen konzipiert und umgesetzt: Aktive Unterstützung der Erreichung der Strategie und der Ziele der Verwaltungsgesellschaft; Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Verwaltungsgesellschaft in den Märkten, in denen sie tätig ist; Fähigkeit zur Gewinnung, Entwicklung und Bindung motivierter Mitarbeiter, die eine hohe Leistung erbringen. Den Mitarbeitern der Verwaltungsgesellschaft wird ein wettbewerbsfähiges und am Markt ausgerichtetes Vergütungspaket angeboten, bei dem feste Gehälter einen erheblichen Teil ihres Gesamtpakets ausmachen. 14

15 Die Prinzipien der Vergütungspolitik werden regelmäßig überprüft und an den sich ändernden aufsichtsrechtlichen Rahmen angepasst. Die Vergütungspolitik wurde vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt. Angaben zur Vergütungspolitik in Papierform werden auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft, insbesondere eine Erläuterung der Berechnung der Vergütungs- und Zusatzleistungen sowie die Angabe der Identität der für die Zuteilung der Vergütungs- und Zusatzleistungen verantwortlichen Personen und der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sofern ein solcher Ausschuss vorhanden ist, sind auf der folgenden Website einsehbar, sobald Letztere von der AMF genehmigt wurde: Ein gedrucktes Exemplar der Vergütungspolitik ist auf Anfrage kostenfrei erhältlich. Depotbank Funktionen der Depotbank Die Verwahrung und Überwachung des Gesellschaftsvermögens wurden einer Depotbank anvertraut, die die nach Luxemburger Recht vorgeschriebenen Verpflichtungen und Aufgaben erfüllt. In Übereinstimmung mit den Standardbankverfahren und den derzeitigen Richtlinien kann die Depotbank die Vermögenswerte, die sie in Verwahrung hält, in eigener Verantwortung ganz oder teilweise anderen Bankunternehmen oder Finanzmittlern anvertrauen. Die Depotbank hat außerdem sicherzustellen, dass: (a) (b) (c) (d) (e) (f) (g) der Verkauf, die Ausgabe, der Rückkauf, die Rücknahme und die Löschung von Anteilen gemäß den geltenden Gesetzen und der Satzung erfolgen; der Wert der Anteile gemäß dem geltenden Gesetz und der Satzung berechnet wird; die Anweisungen der Verwaltungsgesellschaft/Gesellschaft ausgeführt werden, sofern diese nicht geltendem Recht und/oder der Satzung widersprechen; bei Transaktionen mit den Vermögenswerten der Gesellschaft das Entgelt innerhalb der üblichen Fristen gezahlt wird; die Einnahmen der Gesellschaft gemäß den geltenden Gesetzen und der Satzung verwendet werden; die Barmittel und Cashflows der Gesellschaft überwacht werden; die Vermögenswerte der Gesellschaft verwahrt werden, einschließlich der Verwahrung der zu verwahrenden Finanzinstrumente sowie Verifizierung der Eigentumsrechte und Führen von Aufzeichnungen in Bezug auf andere Vermögenswerte. Pflichten der Depotbank Die Depotbank ist verpflichtet, bei der Durchführung ihrer Aufgaben ehrlich, angemessen, professionell, unabhängig und einzig im Interesse der Gesellschaft und ihrer Anteilinhaber zu handeln. Im Falle des Verlusts eines verwahrten Finanzinstruments, der gemäß der OGAW-Richtlinie und Artikel 18 der OGAW-Richtlinie festgestellt wurde, ist die Depotbank verpflichtet, der Gesellschaft bzw. der im Auftrag der Gesellschaft handelnden Verwaltungsgesellschaft den Verlust unverzüglich durch ein Finanzinstrument gleichen Typs oder durch den entsprechenden Betrag zu ersetzen. Die Depotbank haftet jedoch nicht, wenn sie nachweisen kann, dass der Verlust eines verwahrten Finanzinstruments auf ein äußeres Ereignis zurückzuführen ist, das nach vernünftigem Ermessen nicht kontrollierbar war und dessen Folgen trotz aller angemessenen Anstrengungen gemäß der OGAW-Richtlinie nicht hätten vermieden werden können. Bei Verlust von in Verwahrung gehaltenen Finanzinstrumenten kann der Anteilinhaber diese Haftungsansprüche direkt gegenüber der Depotbank oder indirekt durch die Gesellschaft geltend machen, vorausgesetzt, dass dies nicht zu doppelter Wiedergutmachung oder zu einer ungleichen Behandlung der Anteilinhaber führt. Jedoch haftet die Depotbank gegenüber der Gesellschaft für alle anderen Verluste, die der Gesellschaft infolge von Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Nichterfüllung der Verpflichtungen der Depotbank gemäß der OGAW-Richtlinie entstehen. Die Depotbank haftet nicht für Folgeschäden oder indirekte oder spezielle Schäden oder Verlust infolge oder in Verbindung mit der Erfüllung oder Nichterfüllung der Aufgaben und Verpflichtungen der Depotbank. Delegierung durch die Depotbank Die Depotbank hat die volle Befugnis, ihre Aufgaben ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Ihre Haftung wird aber nicht dadurch berührt, dass sie das von ihr verwahrte Vermögen ganz oder teilweise einem Dritten anvertraut hat. Die Haftung der Depotbank bleibt von einer Übertragung ihrer Verwahrungsfunktionen gemäß dem Depotbankvertrag unberührt. Die Depotbank hat diese Verwahrungsaufgaben, die in Artikel 22(5)(a) der OGAW-Richtlinie dargelegt sind, an State Street Bank and Trust Company mit eingetragenem Sitz in Copley Place 100, Huntington Avenue, Boston, Massachusetts 02116, USA, übertragen, die sie zu ihrer globalen Unterdepotbank ernannt hat. State Street Bank and Trust Company hat als globale Unterverwahrstelle wiederum lokale Unterverwahrstellen innerhalb des globalen Verwahrstellennetzwerks von State Street ernannt. Informationen zu den übertragenen Verwahrungsaufgaben und zur Identität der entsprechenden Beauftragten und Unterbeauftragten sind am eingetragenen Sitz der Gesellschaft über folgenden Link erhältlich: Interessenskonflikte Die Depotbank gehört zu einer internationalen Gruppe von Gesellschaften und Unternehmen, die im üblichen Geschäftsverlauf gleichzeitig für eine große Zahl von Kunden sowie für eigene Rechnung handeln. Dies kann zu potenziellen Konflikten führen. Interessenkonflikte treten ein, wenn die Depotbank oder ihre Tochtergesellschaften Tätigkeiten aufgrund des Depotbankvertrags oder separater vertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen durchführen. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem: (i) die Bereitstellung von Dienstleistungen als Nominee, Verwaltungsstelle, Register- und Transferstelle, Analyseleistungen, Agent- Wertpapierleihgeschäfte, Anlageverwaltung, Finanzberatung und/oder sonstige Beratungsdienstleistungen für die Gesellschaft; (ii) die Durchführung von Bankgeschäften, Verkaufs- und Handelsgeschäften, einschließlich Devisen- und Derivategeschäften, Principal-Leihgeschäften, Brokertätigkeiten, Market Making oder anderer Finanztransaktionen, wobei die Gesellschaft entweder als Eigenhändler und für ihre eigenen Interessen oder für andere Kunden handelt; In Verbindung mit den obigen Tätigkeiten gelten folgende Bestimmungen: die Depotbank bzw. ihre Tochtergesellschaften (i) streben die Erwirtschaftung von Gewinnen durch diese Tätigkeiten an und haben das Recht, entsprechende Gewinne oder Vergütungen in jeglicher Form zu vereinnahmen und zu behalten, wobei sie nicht verpflichtet sind, Art oder Höhe der Gewinne oder Vergütungen, einschließlich Gebühren, Kosten, Provisionen, Erlösanteilen, Spreads, Kursauf- oder -abschlägen, Zinsen, Rabatten, 15

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