Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen

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1 AMT FÜR FAMILIE, JUGEND UND SOZIALES ABTEILUNG JUGENDARBEIT UND BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Anlage zur DS 343 Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen

2 Impressum Vorlage zur Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen Anlage zur Drucksache Nr. 343 des Verwaltungs- und Kulturausschusses Herausgeber: Stadt Villingen-Schwenningen Amt für Familie, Jugend und Soziales Abteilung Jugendarbeit und Bürgerschaftliches Engagement Integrationsförderung Justinus-Kerner-Str Villingen-Schwenningen Verfasserinnen: Annette Hug-Kalisch und Konstanze Messner unter Mitwirkung zahlreicher Institutionen Abteilung Jugendarbeit und Bürgerschaftliches Engagement Tel / und Fax 07721/ jbe@villingen-schwenningen.de Internet: Mai 2015 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet und mit der Bitte um ein Belegexemplar. Für gewerbliche Zwecke ist es grundsätzlich nicht gestattet diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen, auf Mikrofilm/-fiche zu verfilmen oder in elektronische Systeme zu speichern.

3 I. Vorwort von Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon Weltweit machen sich täglich Menschen auf den Weg, ihre Heimat zu verlassen aus Bürgerkriegsgebieten, vor totalitären Regierungen, aus Armutsregionen. Die Flüchtlingsströme sind zur Zeit größer als nach dem Zweiten Weltkrieg. An der italienischen Südküste kommen von Libyen aus täglich 500 Menschen über den gefährlichen Seeweg an. Viele weitere sterben auf See. Die Bilder riesiger Flüchtlingslager an den Außengrenzen Europas kennen wir aus den Medien, ebenso wie die Bilder der Bootsflüchtlinge des Mittelmeeres. Ein Teil dieser Flüchtlinge kommt hier bei uns an im Schwarzwald- Baar-Kreis, in Villingen-Schwenningen. Die meisten von ihnen, ob Alleinreisende oder Familien, sie haben zum Teil eine monatelange oder gar jahrelange Odyssee hinter sich, wurden verfolgt oder gefoltert. Flüchtlinge haben meist nichts als die Kleidung, die sie gerade tragen. Häufig besteht ihr ganzes Hab und Gut aus einem kleinen Rucksack. Die meisten Flüchtlinge haben hier in Deutschland und insbesondere in Villingen-Schwenningen keine Sozialkontakte. Sie sind traumatisiert durch die Erfahrungen, die sie im Herkunftsland gemacht haben und weisen zum Teil Kriegsverletzungen auf oder andere Erkrankungen, die unmittelbar aus den politischen Zuständen hervorgegangen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass sie kaum deutsch sprechen oder verstehen und wir im Kontakt mit ihnen häufig zwingend auf den Einsatz eines Dolmetschers angewiesen sind. Das Ankommen in Deutschland gleicht einem 'Kulturschock' und allein die Zurechtfindung in einer komplett anderen Gesellschaft ist schon schwierig genug. Das bedeutet für beide Seiten eine große Herausforderung. Doch wie schaffen wir es, diese Herausforderung zu bewältigen, wenn wir es in erster Linie mit Menschen zu tun haben, die nicht nur unsere Sprache und Kultur lernen müssen zu verstehen, sondern die zu allererst einen Platz brauchen, an dem sie zur Ruhe kommen können, an dem sie ohne tägliche Überlebensangst leben können, die Menschen an ihrer Seite brauchen, die sie begleiten und ihnen helfen, sich hier bei uns zurecht zu finden? Die steigenden Flüchtlingszahlen der letzten Monate bringt uns die Welt vor die Haustür. Über sieben Millionen 'Fremde' begegnen uns heute in Deutschland. Leider sind die Flüchtlinge nicht immer willkommen: Mit der steigenden Zahl der Asylbewerber, Kontingentflüchtlinge und EU-Bürger steigt auf der einen Seite die Skepsis in der Bevölkerung und manchem Einheimischen sind sie ein Dorn im Auge. Glücklicherweise gibt es aber demgegenüber eine große Zahl an Menschen, die sich auf die Begegnungen mit Menschen aus anderen Kulturen freuen und sich um Menschen aus dem Ausland kümmern. Sie haben keine Berührungsängste und machen bewusst den ersten Schritt auf Flüchtlinge zu, die im Wohnheim um die Ecke untergebracht sind. Sie engagieren sich oft ehrenamtlich als Flüchtlingshelfer, Deutschlehrer und Paten in einer Gemeinschaftsunterkunft und begleiten die ersten Schritte in der neuen Heimat. Gleichzeitig wissen viele von Ihnen, welche Chancen die Menschen, die zu uns kommen, auch für unser Gemeinwesen mit sich bringen. Denn überall dort, wo sich Kulturen begegnen, wo Menschen mit unterschiedlichen Biographien zusammenkommen, kann Neues entstehen. Nicht zufällig entstanden schon immer große prosperierende Städte am Schnittpunkt von Handelswegen, dort wo sich die unterschiedlichsten Menschen begegnet sind. Zudem wissen wir um die Herausforderungen des demografischen Wandels. Wir wissen, dass sich die gesellschaftliche Struktur in den nächsten Jahren wesentlich verändern wird. Wir wissen vom Fachkräftemangel. Wir wissen, dass wir auf Zuwanderung angewiesen sind und dass wir lernen müssen, die Potentiale der Zuwanderer besser zu nutzen. Integration kann nur dann gelingen, wenn möglichst viele Menschen sich das Ziel setzen, aufeinander zuzugehen, sich füreinander einzusetzen und an einem Strang zu ziehen. Genau dies tun 1

4 bereits zahlreiche Personen, Vereine, Einrichtungen und weitere Akteure in Villingen- Schwenningen, indem sie sich auf unterschiedlichste Art und Weise in den Bereichen Migration, Integration und Asyl engagieren. Die Vorlage zur Situation von Flüchtlingen in Villingen-Schwenningen gibt einen Überblick zum aktuellen Stand und zu derzeitigen Fragestellungen in unserer Stadt. Nach einer Kurzübersicht über die "Stationen eines Asylbewerbers" geht es um aktuelle Daten und Entwicklungen im Ausländer- und Flüchtlingsbereich. Im Anschluss werden bestehende Regelangebote sowie Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten für Flüchtlinge vorgestellt. Nach ein paar 'Blitzlichtern' geht es im letzten Abschnitt um notwendige Handlungsbedarfe für Flüchtlinge aus Sicht der Stadtverwaltung. Die Mitarbeiterinnen der Integrationsförderung haben zur Erstellung dieser umfangreichen Vorlage Kontakt mit zahlreichen Kooperationspartnern aufgenommen, um die gesamte Angebotspalette darzustellen. Sicher wird den ein oder anderen die Vielfalt überraschen. Sie sind zur weitergehenden Nutzung eingeladen. Ich möchte mich bei allen an dieser Vorlage beteiligten institutionellen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die intensive Zusammenarbeit bedanken. Wir haben uns um Vollständigkeit bemüht, bitten aber um Nachsicht, wenn uns der ein oder andere Aspekt dennoch entgangen sein sollte. Die Vorlage zeigt in aller Deutlichkeit, dass es sich bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund um eine Querschnittsaufgabe handelt, die jeden betrifft. Diese zu bewältigen erfordert auch in der Zukunft gegenseitige Absprachen, enge Kooperationen und Gespräche auf Augenhöhe. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister 2

5 Inhaltsverzeichnis I. Vorwort von Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon... 1 II. "Stationen eines Asylbewerbers" Kurzdarstellung des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg vom III. Aktuelle Daten und Entwicklungen im Ausländer- und Flüchtlingsbereich IV. Leistungen für Flüchtlinge im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen IV.1 Leistungen des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis IV.2 Leistungen des Bürgeramtes der Stadt Villingen-Schwenningen, Abteilung Ausländerwesen IV.3 Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften durch das DRK-Kreisverband Villingen- Schwenningen e.v IV.4 Migrationsberatung als Kooperation des Diakonischen Werks im Schwarzwald-Baar-Kreis mit dem Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis e. V IV.5 Leistungen der Agentur für Arbeit Rottweil Villingen-Schwenningen und des JobCenters25 IV.5.1 Leistungen der Agentur für Arbeit Rottweil Villingen-Schwenningen IV.5.2 Leistungen des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis an Flüchtlinge IV.5.3 Leistungen der Familienkasse an Flüchtlinge IV.6 Leistungen und Angebote zum Spracherwerb IV.6.1 Sprachkurse für Ausländer mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung IV.6.2 Integrationskurse an der Volkshochschule Villingen-Schwenningen, dem Treffpunkt Lernen, dem Vatter Bildungszentrum Tuttlingen (Standort Villingen-Schwenningen) und dem Inlingua Villingen Aurora Sprachcenter GmbH IV Koordinierungsgespräch der Integrationskursträger in Villingen-Schwenningen IV.6.2 Weitere Sprachkurse und Sprachcafés IV.7 Vorbereitungsklassen (VKL) und Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) für Kinder und Jugendliche im Schul- und Berufsschulalter IV.7.1 Vorbereitungsklassen (VKL) IV.7.2 Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) mit Schwerpunkt 'Erwerb von Deutschkenntnissen' (interner Sprachgebrauch VAB O, VAB A) IV.8 Unbegleitet minderjährige Flüchtlinge (UMF) als Mündel in der Abteilung Sozialleistungsrecht, Beistandschaften, Vormundschaften (FJS-SBV) IV.9 Berührungspunkte mit Flüchtlingsfamilien im Sozialpädagogischen Dienst im Amt für Familie, Jugend und Soziales (FJS-SD) IV.10 Vermittlung von Flüchtlingskindern in die Kindertageseinrichtungen der Stadt Villingen- Schwenningen (FJS-KTE) IV.11 Soziale Vergünstigungen für Flüchtlinge IV.11.1 Bildungs- und Teilhabepaket IV.11.2 Sozialpass der Stadt Villingen-Schwenningen IV.11.3 Sonstige soziale Vergünstigungen V. Projektangebote und Beteiligungsmöglichkeiten für Flüchtlinge V.1 Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bei der Stadt Villingen-Schwenningen

6 V.2 Interkulturelle Elternmentoren der Integrationsförderung der Stadt Villingen-Schwenningen in Kooperation mit dem Bildungsbüro des Schwarzwald-Baar-Kreises und dem Ministerium für Integration Baden-Württemberg...38 V.3 Jugend- und Familienzentrum 'Spektrum' im Stadtbezirk-Schwenningen...39 V.3.1 ProKids-Treff im Familienzentrum Schwenningen...39 V.3.2 Hausaufgabenbetreuung von Erhard Bürk & Co. im ProKids-Treff...40 V.4 Muttersprachlicher Unterricht der Konsulate in den Schulen in Villingen-Schwenningen...40 V.5 Angebote der Stadtbibliothek (SBS-BIB)...42 V.6 Angebote des Amtes für Kultur (K)...42 V.6.1 Projekt 'Fremde Stadt neue Heimat' der Städtischen Galerie (K-GAL)...42 V.6.2 Netzwerk der Kulturen...43 V.7 Integration von Flüchtlingen in die Sportvereine der Stadt Villingen-Schwenningen (SBS)..43 V.8 Integrationsprojekt von Boxing VS e.v. in Zusammenarbeit mit dem Boxverband Baden- Württemberg (BVBW) e.v V.9 Netzwerk Migration/Integration im Schwarzwald-Baar-Kreis...45 V.10 WelcomeCenter Gewinnerregion...45 V.11 Projekt 'a.i.d.' der Stiftung Lernen-Fördern-Arbeiten/Pro Job ggmbh...46 V.12 Refugio Villingen-Schwenningen Kontaktstelle für traumatisierte Flüchtlinge e. V...47 V.13 Koordinierungsstellen für Ehrenamtliche in den Gemeinschaftsunterkünften...47 V.14 Arbeitskreis Asyl Schwenningen...47 V.15 Arbeitskreis 'Engagement Erbsenlachen'...48 V.16 Arbeitskreis Pro Asyl e. V V.17 'Heimat ist hier!'...49 VI. Blitzlichter/Rückmeldungen der von uns angefragten Personen aus Institutionen, Trägern und Vereinen...51 VII. Notwendige Handlungsbedarfe zur Unterstützung der Flüchtlinge aus Sicht der Stadtverwaltung...54 VII.1 Anschlussunterbringung von Flüchtlingen Planungen des Amtes für Stadtentwicklung der Stadt Villingen-Schwenningen (STE)...54 VII.2 Einrichtung eines institutionsübergreifenden ehrenamtlichen Sprachmittlerdienstes...55 VII.3 Sprachkurse für Asylbewerber/Jugendliche...58 VII.4 Förderung von Flüchtlingen durch die Bürgerstiftung Villingen-Schwenningen...59 VII.5 Vergünstigungen zur Nutzung von Freizeitangeboten...60 VII.6 Patenschaftsprogramme...60 VII.7 Möglichkeiten für Sportvereine zur Öffnung von Vereinsaktivitäten für Flüchtlinge...61 VII.8 Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Stadt Villingen-Schwenningen...61 VII.9 Interkulturelle Elternmentoren im Schwarzwald-Baar-Kreis ein Erfolgsmodell...62 VII.10 Unterbringung von Flüchtlingskindern in städtischen Kindertageseinrichtungen Klärung der Transportfrage...62 VIII. Anlagen

7 Abkürzungsverzeichnis a.i.d. Projekt 'a.i.d. ankommen. integrieren. dazugehören.' der Stiftung Lernen-Fördern-Arbeiten/Pro Job ggmbh A1, B1, B2 usw. Sprachniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen ACK Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz AsylVfG Asylverfahrensgesetz AufenthG Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) AZR Ausländerzentralregister BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BEA Bedarfserstaufnahmestelle BGBl. Bundesgesetzblatt BVBW e. V. Boxverband Baden-Württemberg e. V. DRK Deutsches Rotes Kreuz ESF Europäischer Sozialfonds EU Europäische Union EU/EWR-Staaten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Staaten, die den Europäischen Wirtschaftsraum umfassen EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft FJS-KTE Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilung Kindertageseinrichtungen FJS-SBV Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilung Sozialleistungsrecht, Beistandschaften, Vormundschaften FJS-SD Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilung Sozialpädagogischer Dienst/Wirtschaftliche Jugendhilfe FlüAG Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz) GKV gesetzliche Krankenversicherung GU Gemeinschaftsunterkunft K Amt für Kultur KSA/LRA Kreissozialamt/Landratsamt LEA Landeserstaufnahmestelle m/w männlich/weiblich MBE/JMD Migrationsberatung für Erwachsene/Jugendmigrationsdienst MFH Mehrfamilienhäuser qm Quadratmeter RH Reihenhäuser SBS-BIB Amt für Schule, Bildung und Sport, Abteilung Bibliothek SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB XII Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch STE Amt für Stadtentwicklung TN Teilnehmerinnen und Teilnehmer UMF unbegleitete minderjährige Flüchtlinge VAB Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf VAB A VAB Aufbau (interne Bezeichnung) VAB O VAB ohne Deutschkenntnisse (interne Bezeichnung) VerwG Verwaltungsgericht vgl. vergleiche vhs Volkshochschule VKL VwV Integration ZAV Vorbereitungsklasse Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration Baden- Württemberg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration Zentrale Arbeitsvermittlung Duisburg 5

8 II. "Stationen eines Asylbewerbers" Kurzdarstellung des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg vom Ein Einstieg in rechtliche Rahmenbedingungen wäre an dieser Stelle eigentlich notwendig, würde aber zu weit führen. Grundlage für die Arbeit der Ausländerbehörden bei Stadt und Landkreis, dem DRK, der Migrationsberatungsstellen MBE/JMD und der Agentur für Arbeit sind u.a. - das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das am in Kraft getreten ist mit der Änderung zum das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern vom das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), in Kraft getreten am das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU), in Kraft getreten am das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), in Kraft getreten am sowie das Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) 4 des Landes Baden-Württemberg, gültig seit jeweils mit den dazu gehörigen Verordnungen. Um einen groben und praktikablen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage zu erhalten, hat das Ministerium für Integration am eine Kurzpräsentation veröffentlicht: 1 Link des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg vom : 2 Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2439) geändert worden ist. Wichtigste Änderungen: Übergang von eingeschränkten Leistungen des AsylbLG einschl. Gesundheitsleistungen zu Sozialleistungen einschl. gesetzlicher Krankenversicherung nach 15 Monaten statt bisher 48 Monaten; Vorrang von Geldleistungen gegenüber Sachleistungen. 3 Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern beinhaltet Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Wichtigste Änderungen: räumliche Beschränkung (Residenzpflicht) erlischt nach drei Monaten; Wohnsitzauflage bei Bezug von Sozialleistungen; Vorrang von Geldleistungen gegenüber Sachleistungen, Ausnahmen möglich. 4 Die wichtigsten Inhalte des FlüAG: Regelung der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern; Ausführung des AsylbLG; Gemeinden, die Personen in der Anschlussunterbringung aufnehmen, erhalten einmalig 135 Euro pro Person von der unteren Aufnahmebehörde (Landkreis); Zuteilungsquoten an die Landkreise; Mindeststandards während der vorläufigen Unterbringung (z. B. pro Person 7 qm statt bisher 4,5 qm). 6

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12 III. Aktuelle Daten und Entwicklungen im Ausländer- und Flüchtlingsbereich 5 Der Ausländeranteil in der Stadt Villingen-Schwenningen beträgt im Februar 2015 rd. 15,7 %. Hier leben Menschen mit einem ausländischen Pass. Seit Januar 2013 (11.746) ist dies ein Anstieg um 10%. Während der letzten Jahre hat die Anzahl der ausländischen Bevölkerung stetig zugenommen. Mit ausländischen Staatsangehörigen wurde im Januar 2015 der höchste Stand seit dem Städtezusammenschluss im Jahre 1972 erreicht. Damit wurde der bis dahin höchste Stand zum Stichtag (12.382) übertroffen. Zum hat sich die Anzahl der in Villingen-Schwenningen lebenden Ausländer auf Personen erhöht. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund insgesamt (27.980) beträgt in Villingen- Schwenningen am ,3% und ist damit um knapp zehn Prozent höher als im Land Baden-Württemberg (25,2%). Im Stadtbezirk Villingen haben 36,4% der Menschen einen Migrationshintergrund, im Stadtbezirk Schwenningen 43,9% und in den Ortschaften durchschnittlich 15,0% der Einwohner. 6 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR) 5 Hinweis: Als Stichtag wurde, soweit möglich, der der Jahre 2013, 2014 und 2015 gewählt. Sofern dies nicht möglich war, wurde als Stichtag der gewählt. Da sich zu den Stichtagen und keine gravierenden Veränderungen ergaben, wurde auf eine umfangreiche Aktualisierung des Datenteils verzichtet. 6 Auszug 'Einwohner nach Stadtteilen und Migrationshintergrund zum Stand am Ort der Hauptwohnung', Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Stadtentwicklung, Statistikstelle, April

13 Im Februar 2015 leben Menschen aus 138 Staaten in Villingen-Schwenningen. Wie international die Baden-Württemberg-Stadt ist, zeigt folgende Übersicht der 'Top 35 Staaten'. Die restlichen 946 Menschen teilen sich die Zugehörigkeit zu 103 weiteren Staaten und wären somit in einer Übersicht nicht darstellbar. Quelle: AZR Zu den stärksten Gruppen gehören aktuell Menschen mit - Italienischem Pass (2.055) - Türkischem Pass (1.758) - Kroatischem Pass (1.362) 11

14 Die folgende Tabelle zeigt die 35 am stärksten vertretenen Nationen jeweils zum Stichtag im Februar 2013, im Februar 2014 und im Februar Grau hervorgehoben sind die Herkunftsländer der Europäischen Union (EU). GESAMTÜBERSICHT(Februar 2013) GESAMTÜBERSICHT (Februar 2014) GESAMTÜBERSICHT (Februar 2015) nach Staatsangehörigkeiten Gesamt nach Staatsangehörigkeiten Gesamt nach Staatsangehörigkeiten Gesamt Italien Italien Italien Türkei Türkei Türkei Kroatien 1303 Kroatien Kroatien Serbien 749 Serbien 750 Rumänien 870 Griechenland 643 Griechenland 704 Serbien 802 Rumänien 502 Rumänien 595 Griechenland 742 Kosovo 353 Polen 396 Polen 469 Russische Föderation 346 Kosovo 381 Kosovo 417 Bosnien und Herzegowina 345 Russische Föderation 359 Russische Föderation 354 Polen 336 Bosnien und Herzegowina 338 Syrien, Arabische Republik 344 Frankreich 285 Frankreich 302 Bosnien und Herzegowina 336 Spanien 172 Ungarn 215 Frankreich 269 Ungarn 170 Spanien 178 Ungarn 239 Mazedonien 160 Bulgarien 168 Spanien 222 Österreich 146 Syrien, Arabische Republik 165 Bulgarien 173 Kasachstan 128 Mazedonien 157 Österreich 162 Syrien, Arabische Republik 126 Österreich 149 Mazedonien 159 Bulgarien 125 Kasachstan 126 Kasachstan 129 China 119 China 111 China 126 Ukraine 115 Ukraine 102 Pakistan 107 Slowenien 91 Indien 94 Ukraine 102 Indien 91 Slowenien 93 Slowenien 90 Sri Lanka 82 Irak 79 Indien 82 Irak 79 Portugal 73 Sri Lanka 81 Schweiz 72 Sri Lanka 72 Irak 79 Großbritannien mit Nordirland 70 Pakistan 69 Portugal 77 Thailand 70 Schweiz 66 Schweiz 72 Portugal 60 Thailand 65 Thailand 68 Pakistan 51 Großbritannien mit Nordirland 53 Eritrea 56 Vereinigte Staaten von Amerika 48 Vereinigte Staaten von Amerika 47 Lettland 50 Slowakische Republik 46 Niederlande 45 Vietnam 50 Vietnam 45 Montenegro 43 Großbritannien mit Nordirland 49 Montenegro 42 Iran, Islamische Republik 39 Vereinigte Staaten von Amerika 47 Brasilien 42 Lettland 38 Gambia 46 Niederlande 39 Vietnam 38 Kamerun 45 GESAMT davon EU-Bürger Quelle: AZR Signifikante Anstiege seit Februar 2013 sind u. a. aus folgenden Ländern der EU zu beobachten: - Griechenland plus 15,4% - Rumänien plus 73,3% - Polen plus 39,6% - Spanien plus 29,1% Anstiege außerhalb der EU: - Kosovo plus 18,1% - Syrien, Arabische Republik plus 173% - Pakistan plus 109,8% - Eritrea plus 5.500% (Anstieg von einer Person Februar 2013 zu 56 Personen Februar 2015) 12

15 - Gambia plus 666,7% (Anstieg von sechs Personen Februar 2013 zu 46 Personen Februar 2015) - Kamerun plus 25% (Anstieg von 36 Personen Februar 2013 zu 45 Personen Februar 2015) Durch den Beitritt Kroatiens in die Europäische Union am leben erstmals mehr EU- Bürger in Villingen-Schwenningen, als Nicht-EU-Staatsangehörige. Der Zuzug von EU-Bürgern ist seit Februar 2013 rund 16% angestiegen. Der Zuzug von Bürgern außerhalb der EU stieg um 7,7% an, nimmt aber aktuell wieder stetig zu. Quelle: AZR Sondereinrichtung Bedarfserstaufnahmestelle (BEA) des Regierungspräsidiums Freiburg in der Kirnacher Straße Bedarfserstaufnahmestellen werden benötigt, wenn alle vorhanden Landeserstaufnahmestellen (LEA) belegt sind und eine zusätzliche Ausnahme erforderlich ist. Um diese Spitzen in der Flüchtlingsaufnahme abzufangen, wurde in Villingen-Schwenningen über Fastnacht 2015 kurzfristig eine BEA eingerichtet. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Freiburg läuft die Belegung der Bedarfserstaufnahmestelle (BEA) in Villingen-Schwenningen bis Ende April 2015 abschließend aus. Insgesamt konnten von Februar bis Ende April Flüchtlinge in der BEA aufgenommen werden, die über eine Aufnahmekapazität in dieser Höhe verfügt. Mitte April waren noch 80 Flüchtlinge in der BEA im Stadtbezirk Villingen untergebracht. 13

16 IV. Leistungen für Flüchtlinge im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen IV.1 Leistungen des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis 7 Der Schwarzwald-Baar-Kreis bekommt von den Landeserstaufnahmestellen (LEAs) in Karlsruhe, Meßstetten, Ellwangen, Mannheim und Freiburg Flüchtlinge zugewiesen. Innerhalb eines Zeitraums von einigen Wochen bis zu drei Monaten finden in den LEAs die Ersterfassungen, Gesundheitsuntersuchungen und die ersten Schritte des Asylverfahrens statt. Anschließend werden die Flüchtlinge auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg zur vorläufigen Unterbringung verteilt. Das Landratsamt ist für die Verwaltung und den Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte im Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig sowie für die Bearbeitung und Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 8 Im Durchschnitt wird derzeit mit 80 neuen Flüchtlingen pro Monat gerechnet, Tendenz steigend. Um die Flüchtlinge auch in Zukunft angemessen unterbringen zu können, müssten bei dem derzeitigen Zugang weitere Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis geschaffen werden. Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) in der Obereschacher Straße im Stadtbezirk Villingen war von 1991 bis Dezember 2012 die einzige Unterkunft für Flüchtlinge mit einer Aufnahmekapazität von etwas über 100 Plätzen. Seither wurden weitere Gemeinschaftsunterkünfte in den Stadtbezirken und im Kirnachtal bei Unterkirnach eingerichtet. Die GUs im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen haben folgende Kapazitäten und Belegungsmöglichkeiten: - Alleenstraße 13 (eröffnet Juni 2014) hat 90 Plätze. Die GU wurde in der 'ersten Welle' Frühjahr 2014 vorrangig mit Familien belegt. Seit dem Jahreswechsel gibt es eine Tendenz zur Belegung mit Einzelpersonen ohne Kinder. Aktuell sind noch 12 Kinder in der GU untergebracht. Wohnheim mit Gemeinschafts-WC, -Dusche, -Küche auf einem Stockwerk. - Erbsenlachen (eröffnet Oktober 2014) hat 225 Plätze. Es handelt sich um jeweils eigene Wohneinheiten mit Dusche/WC und Küche. Belegung erfolgt vorrangig mit Familien. Im Februar 2015 sind dort 70 Kinder und Jugendliche untergebracht (52 Kinder 6-18 Jahre, 18 Kinder bis 6 Jahre). - Kirnachtal 5 (eröffnet seit August 2013) hat 86 Plätze. Belegung ausschließlich mit Erwachsenen. Appartements für 4-5 Personen mit Dusche/WC im Appartement, pro Stock eine Gemeinschaftsküche, insgesamt drei Stockwerke. - Obereschacher Straße 11 hat 104 Plätze. Belegung ausschließlich mit Erwachsenen, in Einzelfällen aktuell mit Kindern. Wohnheim mit Gemeinschafts-WC, -Dusche, -Küche auf einem Stockwerk, insgesamt fünf Stockwerke. - Villinger Straße 62 (eröffnet August 2014) hat 25 Plätze. Belegung ausschließlich mit Erwachsenen. Wohnheim mit Gemeinschafts-WC, -Dusche, -Küche auf einem Stockwerk. Insgesamt gibt es in der Stadt Villingen-Schwenningen aktuell 550 verfügbare Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, die vom Schwarzwald-Baar-Kreis betrieben werden. Es handelt sich vollständig um Unterbringungsmöglichkeiten, die die ab vom Land Baden-Württemberg erforderlichen sieben Quadratmeter pro Person erfüllen. 9 7 Anlage: Ansprechpartner in der Liste 'Gemeinschaftsunterkünfte in Villingen-Schwenningen' 8 Kontingentflüchtlinge haben gleich einen gesicherten befristeten Aufenthaltsstatus und erhalten somit Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII. 9 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) vom 19. Dezember 2013 (Link vom : Die baden-württembergischen Stadt- und Landkreise müssen die Wohn- und Schlaffläche pro Flüchtling ausweiten. Das Land erhöht die Mindestanforderung von 4,5 Quadratmetern pro Asylbewerber zum 1. Januar 2016 auf sieben Quadratmeter. 14

17 Quelle: Belegungsliste KSA/LRA 15

18 Die Anzahl der Personen, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung in Villingen-Schwenningen aufhalten (301 Personen), und die Anzahl der Personen, die in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind oder erwartet werden, sind nicht identisch. Hintergrund ist, dass Asylbewerber erst dann eine Aufenthaltsgestattung erhalten, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylbewerber im Ausländerzentralregister erfasst hat. Aufgrund der stetig wachsenden Zahl von Asylbewerbern in Baden-Württemberg werden Asylbewerber nach Villingen-Schwenningen zugewiesen, bevor die Erfassung im Ausländerzentralregister erfolgt ist. So ist der Anteil der in Villingen-Schwenningen aufhältigen bzw. zu erwartenden Asylbewerber höher als der Anteil der Inhaber einer Aufenthaltsgestattung. Zum Stichtag lebten ca. 138 Asylbewerber in Villingen-Schwenningen, die nicht im Besitz einer Aufenthaltsgestattung waren. Darüber hinaus sind (insbesondere in Erbsenlachen 14-24) syrische Flüchtlinge untergebracht, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Am wird voraussichtlich eine weitere GU in der Schubertstraße 29 eröffnet mit einer Kapazität von weiteren 100 Plätzen. Es handelt sich auch hier um ein Wohnheim mit Gemeinschafts-WC, -Dusche, -Küche auf einem Stockwerk. Frühestens ab Ende Juni 2015 wird eine GU in der Freiburger Straße eröffnet mit einer Kapazität von ca. 150 Personen. Es handelt sich wie im Erbsenlachen um jeweils eigene Wohneinheiten mit Dusche/WC und Küche. Es stehen an fünf Eingängen jeweils sechs Wohnungen, insgesamt also 30 Wohnungen, zur Verfügung. Für die GUs Alleenstraße, Erbsenlachen, Kirnachtal und Obereschacher Straße stehen 2,5 Vollzeitstellen für die Heimleitung und 3,0 Vollzeitstellen für Hausmeister zur Verfügung. Für die GUs Villinger Straße, Schubertstraße und Freiburger Straße muss der zusätzliche Personalbedarf noch abschließend kalkuliert werden. In Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Personen m/w, Stand männlich weiblich Quelle: Belegungsliste KSA/LRA Zum Stichtag waren 471 Personen (371 männlich und 100 weiblich) in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Villingen-Schwenningen untergebracht. Folgende Darstellung zeigt annäherungsweise die Anzahl der Personen, die aus den Gemeinschaftsunterkünften in die sog. Anschlussunterbringung, also in eigene Wohnungen in Villingen- Schwenningen und im Schwarzwald-Baar-Kreis ziehen. 16

19 Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe, MigVIS 2014 wurden in St. Georgen mehrere Wohnblöcke bezugsfertig, so dass damit der große Anstieg von Zuzügen in den Landkreis erklärbar ist. Ansprechpartner: Eberhard Weckenmann, Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Sozialamt, 07721/ , IV.2 Leistungen des Bürgeramtes der Stadt Villingen-Schwenningen, Abteilung Ausländerwesen 10 Wesentliche Aufgaben der Abteilung Ausländerwesen sind die Überwachung der Regelungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Beendigung des Aufenthalts für Ausländer, das Arbeitsgenehmigungsverfahren, die Zustimmung zu Visumsverfahren, Prüfung und Ausstellung von Verpflichtungserklärungen, sowie die Überwachung von Integrationsmaßnahmen und die Überwachung von Asylverfahren. Aufgaben und Dienstleistungen: Führung und Aktualisierung der Liste der Ausländervereine Ausstellung und Verlängerung von deutschen Ausweisersatzpapieren Berechtigungen und Verpflichtungen zu Integrationskursen Beteiligung am Visumsverfahren Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis Erteilung und Verlängerung von Arbeitsgenehmigungen an Nicht-EU-Staatsangehörige Prüfung und Ausstellung von Verpflichtungserklärungen Überwachung des Asylverfahrens Überwachung der Freizügigkeit von EU-Staatsbürgern Überwachung der Passpflicht und Übertrag von Aufenthaltstitel Verlängerung eines Visums 10 Link der Internetseite der Stadt Villingen-Schwenningen am : 17

20 Quelle: AZR Exkurs: Übersicht der Aufenthaltstitel und andere 'Aufenthaltspapiere' Der Aufenthaltsstatus ist aus dem Pass oder den 'Aufenthaltspapieren' ersichtlich. Im Pass ist die Aufenthaltserlaubnis auf eine der hinteren Seiten geklebt. Zunehmend kann statt eines Passes auch der neu eingeführte elektronische Aufenthaltstitel als Chipkarte vorgelegt werden. Übersicht über verschiedene Aufenthaltspapiere: - Duldung: Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern stellt lediglich eine Aussetzung der Abschiebung (z.b. wegen des fehlenden Passes, kein gesicherter Lebensunterhalt, Straftaten, illegale (Wieder-) Einreise) dar. Die Duldung wird oft über Jahre hinaus immer wieder verlängert, sie kann also ein Dauerzustand sein. - Aufenthaltsgestattung: Für Asylsuchende für die Dauer des Asylverfahrens. - Aufenthaltserlaubnis: Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt den Aufenthalt für einen bestimmten Zweck und für eine bestimmte Zeit. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen. In der Aufenthaltserlaubnis ist immer der Paragraph des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) genannt, so dass man den Grund für den Aufenthalt erkennen kann. - Fiktionsbescheinigung: Nachweis, dass ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt wurde und bearbeitet wird. Oft gilt dann die alte Aufenthaltserlaubnis fort. - Niederlassungserlaubnis: Räumlich und zeitlich unbeschränktes Aufenthaltsrecht. - Freizügigkeitsbescheinigung/EU: Diese rein deklaratorische Bescheinigung des Freizügigkeitsrechts von Unionsbürgern wird seit Januar 2013 nicht mehr ausgestellt. - Aufenthaltskarte: Eine Aufenthaltskarte erhalten Personen aus Drittstaaten (Nicht EU/EWR-Staaten) als Familienangehörige von EU/EWR-Staatsangehörigen. Aufenthaltserlaubnisse werden immer nur befristet erteilt. Erst die Niederlassungserlaubnis gilt unbefristet. Die Befristung, also die zum Teil nur kurze Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnisse, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Verlängerung der Erlaubnis bei Ablauf der Gültigkeit in Frage steht. Es sind meistens Ketten - Aufenthaltserlaubnisse, die später zu längerfristigen Aufenthaltserlaubnissen werden und zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis führen können. Aus: Flüchtlinge Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter. Ein Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und förderung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand: Februar

21 Zum Anfang des Jahres 2014 konnte in der Stadt Donaueschingen der 'Sternensaal' als Asylbewerberunterkunft bezogen werden. Somit sind eine Reihe von Asylbewerbern von Villingen- Schwenningen nach Donaueschingen umverteilt worden. Waren im Januar 2014 noch 204 Asylbewerber in Villingen-Schwenningen gemeldet, ging die Anzahl im Monat Februar 2014 auf 175 Personen und im Monat März 2014 auf 152 Personen zurück. Ab März 2014 stieg die Zahl der Asylsuchenden im Stadtgebiet durch neue Zuweisungen der Landeserstaufnahmestelle von 157 Personen (April 2014) auf 166 Personen (Mai 2014) und dann auf 236 Personen (Juni 2014) an. Außerdem wurde zum Mitte des Jahres 2014 das Gebäude Kirnachtal 5 der Gemarkung Villingen- Schwenningen zugwiesen. Quelle: AZR Die Anzahl der Personen, die sich in einem Asylverfahren befinden und daher mit einer Aufenthaltsgestattung in Villingen-Schwenningen leben, nimmt kontinuierlich zu. Zwar schwanken die Fallzahlen innerhalb einzelner Monate. Ursächlich hierfür ist aber die Ermittlung der Fallzahlen zum jeweiligen Monatsende. So finden Umverteilungen innerhalb des Schwarzwald-Baar-Kreises statt, oder aber es kann (z. B. aufgrund einer Flüchtlingsanerkennung) ein Aufenthaltsrecht erteilt werden. In diesen Fällen nimmt die Anzahl der Asylbewerber ab. Gleichzeitig werden von der Landesaufnahmestelle neue Asylbewerber in den Schwarzwald Baar-Kreis (und damit auch nach Villingen-Schwenningen) zugewiesen mit der Folge, dass die Asylbewerberzahlen ansteigen. Im Gesamtergebnis sind aber die Asylbewerberzahlen steigend. Demgegenüber stagniert die Anzahl der Personen, die im Besitz einer Duldung sind. Ursache hierfür ist, dass sich die wachsende Zahl von Asylbewerbern noch nicht auf die Anzahl der Duldungsinhaber niederschlägt. Es ist jedoch zu erwarten, dass Asylanträge (insbesondere von Asylbewerbern aus den Balkanstaaten) ablehnend beschieden werden. Diese Personen werden nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens bis zu einer möglichen Ausreise aus dem Bundesgebiet eine Duldung erhalten, so dass mittelfristig auch von einer wachsenden Zahl von Duldungsinhabern ausgegangen werden muss. 19

22 Quelle: AZR Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2 AufenthG erfolgt dann, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat. Ab dem 2. Halbjahr 2014 nimmt die Zahl dieser erteilten Aufenthaltserlaubnisse zu. 25 Abs. 2 AufenthG: Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes oder subsidiären Schutz im Sinne des 4 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes zuerkannt hat. Bedeutung: Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2 AufenthG sind somit entweder als Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl II S. 559, 560) anerkannt, oder ihnen droht im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden (z.b. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts). Diese Voraussetzungen stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen eines anhängigen Asylverfahrens fest. Werden die Gründe im Rahmen des Asylverfahrens rechtskräftig festgestellt, wird in Folge dessen eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2 AufenthG erteilt. Besitzt der Ausländer seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2 AufenthG, wird ihm ein unbefristetes Aufenthaltsrecht im Rahmen einer Niederlassungserlaubnis nach 26 Abs. 3 AufenthG erteilt. Diese Fallzahlen sind derzeit stabil. Ein Anstieg ist zu erwarten, wenn Personen die aktuell erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach 25 Abs. 2 AufenthG über 3 Jahre besitzen. 20

23 26 Abs. 3 AufenthG: Einem Ausländer, der seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 2 Satz 1 erste Alternative AufenthG besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme nicht vorliegen. Bedeutung: Nur wer als Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl II S. 559, 560) anerkannt ist, kann eine Niederlassungserlaubnis (unbefristet) erhalten, sofern das Bundesamt die Anerkennung nicht widerruft oder zurück nimmt. D. h., dass in jedem Fall einer Flüchtlingsanerkennung und des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2 AufenthG durch die Ausländerbehörde beim Bundesamt angefragt werden muss, ob der Flüchtlingsstatus auch weiterhin besteht. Ist dies der Fall, wird ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erteilt. Subsidär Schutzberechtigte erhalten diese Niederlassungserlaubnis nicht! Für sie gilt (wie für alle übrigen humanitären Aufenthaltstitel) die allgemeine Rechtsgrundlage des 26 Abs. 4 AufenthG, wonach eine Niederlassungserlaubnis nach 7 Jahren Besitz der Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Nach 23 Abs. 2 AufenthG kann sowohl eine befristete Aufenthaltserlaubnis, als auch eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Grundlage dieser Aufenthaltstitel ist immer ein Erlass des Bundesministeriums des Innern oder der obersten Landesbehörde. So konnte aufgrund der bestehenden Erlasslage einer Vielzahl syrischer Flüchtlinge nach deren Einreise in die Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 2 AufenthG erteilt werden. Ein kurzer Rückgang dieses Personenkreises ist im Januar 2015 zu verzeichnen. Zu diesem Zeitpunkt wurden einige Kontingentflüchtlinge in den Schwarzwald-Baar-Kreis verteilt. Seit Februar nimmt der Personenkreis wieder zu. Zum sind 88 Personen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 2 AufenthG. 23 Abs. 2 AufenthG Aufenthaltserlaubnis: 23 Abs. 2 AufenthG Niederlassungserlaubnis: Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. ( ) Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Bedeutung: Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 2 AufenthG sind überwiegend syrische Staatsangehörige nach Grundlage einer Anordnung des Bundesministeriums des Innern (z. B. die Anordnung zur vorübergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens sowie Ägypten und Libyen vom 18. Juli 2014, Az.: 4-13-SYR/14). Inhaber einer Niederlassungserlaubnis nach 23 Abs. 2 AufenthG sind meist sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge nach der Anordnung des Innenministeriums über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion - mit Ausnahme der baltischen Staaten - vom 10. Februar 2006; Az.: 4-13-GUS/6. Der überwiegende Teil der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis sind "syrische Kontingentflüchtlinge". Demgegenüber ist die Zahl der Niederlassungserlaubnisse nach 23 Abs. 2 AufenthG nahezu unverändert, da hier der überwiegende Teil ein Aufenthaltsrecht als "jüdische Kontingentflüchtlinge" haben. Änderungen ergeben sich im Prinzip nur durch Wegzug oder Tod. Ansprechpartner: Luigi Osimani, Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt, Abteilungsleitung Ausländerwesen, 07721/ , luigi.osimani@villingen-schwenningen.de 21

24 IV.3 Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften durch das DRK-Kreisverband Villingen- Schwenningen e.v. 11 Vor dem Hintergrund der schwierigen und sozialen Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern liegt der Schwerpunkt der DRK- Flüchtlingshilfe auf der Beratung und Betreuung. Hier wird Hilfestellung im Umgang mit Behörden und bei der Durchsetzung von Rechten geboten und Informationen zum Asylverfahren oder zu ausländerrechtlichen Fragestellungen vermittelt. Aber auch ganz alltägliche Probleme von Flüchtlingen sind Gegenstand der Beratung wie beispielsweise der Schulbesuch der Kinder, Anlaufstellen im Gesundheitswesen oder Fragen zum Arbeitsmarkt. Flüchtlinge, die durch Verfolgung und Folter traumatisiert sind, werden an psychosoziale Beratungsstellen vermittelt. 12 Für die Beratung der asylsuchenden Flüchtlinge, die in den Schwarzwald-Baar-Kreis zugewiesen werden, hat der Landkreis das DRK beauftragt. Die Asylberatung des DRK zeigt sich verantwortlich für alle Flüchtlinge, die sich in der GU befinden und für jene in der Anschlussunterbringung, die sich noch im Asylverfahren befinden oder geduldet sind. Die sozialpädagogische Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften in Villingen-Schwenningen übernehmen sozialpädagogische Fachkräfte, die beim DRK Kreisverband Villingen-Schwenningen beschäftigt sind. Aktuell liegt der Personalstellenanteil bei 360 % für die Gemeinschaftsunterkünfte im Stadtgebiet mit steigender Tendenz, entsprechend der neu hinzukommenden Unterkünfte. Aufgaben und Angebote des Sozialdienstes - Regelmäßige Sprechstunden - Beratung in statusrechtlichen Angelegenheiten - Unterstützung bei Behördenkontakten - Ausfüllhilfen - Orientierungshilfe in Schul-, Arbeits- und Wohnungsfragen - Lebensorientierte Beratung - Kooperation mit anderen sozialen Diensten - Vermittlung zwischen den Heimbewohnern - Pädagogische Maßnahmen - Koordinierung und Begleitung ehrenamtlicher Kräfte - Unterstützung bei der Suche nach Arbeit - Durchführung von Maßnahmen im Gesundheits- und Präventivbereich In den Gemeinschaftsunterkünften in der Obereschacher Straße 11 und Kirnachtal 5 wird eine kleine Fahrradwerkstatt angeboten, in der gebrauchte Fahrräder abgegeben und an Asylbewerber weitergegeben werden können. Bei Bedarf werden die Fahrräder aufgefrischt, repariert oder neu zusammengebaut. Die Betreuung und Anleitung erfolgt über Ehrenamtliche. Ansprechpartnerin: Dorothee Stoffers, DRK-Kreisverband Villingen-Schwenningen e.v., Benediktinerring 9, Villingen-Schwenningen, 07721/898824, dorothee.stoffers@drk-vs.de 11 Link der Internsetseite des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Villingen-Schwenningen e. V. am : 12 Anlage: Ansprechpartner in der Liste 'Gemeinschaftsunterkünfte in Villingen-Schwenningen' 22

25 IV.4 Migrationsberatung als Kooperation des Diakonischen Werks im Schwarzwald-Baar- Kreis mit dem Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis e. V. 13 Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Die Migrationserstberatung richtet sich an neu zugewanderte, erwachsene MigrantInnen ab 28 Jahren und Kinder im Alter bis 12 Jahren. Die Migrationsberatung begleitet die ersten Schritte in der neuen Heimat. Jugendmigrationsdienst (JMD) Der Jugendmigrationsdienst bietet Beratung und Begleitung für (neuzugewanderte) Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren. Der Jugendmigrationsdienst versteht sich als Hilfe und Unterstützung während des Integrationsprozesses in Deutschland. Flüchtlinge, die noch im Asylverfahren sind, werden durch die Flüchtlingsberatung des Deutschen Roten Kreuzes in den jeweiligen Unterkünften beraten. Das Beratungsangebot des JMD/ der MBE richtet sich an Migranten mit einem gesicherten Aufenthaltstitel und Bleibeperspektive (d.h. EU-Bürger, Drittstaatler sowie Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis). Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sozialem Status. Die Berater/innen unterliegen der Schweigepflicht. Das Migrationsberatungsangebot ist eine Kooperation des Diakonischen Werks im Schwarzwald-Baar-Kreises und des Caritasverbands für den Schwarzwald-Baar-Kreis e.v. Die Verbände teilen sich die Beratung je nach Wohnort in Schwenningen und nördlichen Landkreis (Diakonie) sowie Villingen und südlichen Landkreis (Caritas) auf. Die Ansprechpartnerinnen für Villingen und den südlichen Schwarzwald-Baar-Kreis sind: Brigitte Neumann-Ibrahim (MBE), Olga Schulz (MBE) und Kerstin Ebner (JMD), für Schwenningen und das nördliche Kreisgebiet Ella Friedrich (MBE) und Natascha Wöhrle (JMD). Kurzbeschreibung der Aufgaben des JMD/der MBE: a) Helfen/Beraten/Begleiten (Beratung oder bei Bedarf Casemanagement): - bei der Antragsstellung und Anmeldung für einen Integrationskurs - bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen - bei Schul- und Kindergartenfragen - bei Formalitäten und Behördenangelegenheiten - bei speziellen Fragen durch die Vermittlung an Fachdienste - bei der Kontaktaufnahme zu Vereinen und/oder Gruppenangeboten b) Initiierung von integrativen Projekten für Kinder, Jugendliche und/oder Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund 14 c) Netzwerk- und Sozialraumarbeit in VS sowie in den verschiedenen Städten und Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises 13 Link der Internetseite des Diakonischen Werkes im Schwarzwald-Baar-Kreis: Projekte der Migrationsberatung kurz vorgestellt: PIT - Partizipation und Integration durch Theater (JMD/ Diakonie): Ein Theaterprojekt für und mit jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Aufführung im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags am 27. Juni 2015 auf dem Latschari- Platz in Villingen (Link der Internetseite des Diakonischen Werkes im Schwarzwald-Baar-Kreis am : Sprachcafé - der integrative Kaffeeklatsch: Das Sprachcafé stellt ein Angebot dar, durch das im Besonderen arbeitslose Migrantinnen, die motiviert sind ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und Netzwerke untereinander zu knüpfen, in ihrem Integrationsprozess unterstützt werden sollen. Eingeladen sind auch Frauen, die sich ehrenamtlich für Migrantinnen engagieren und sie bei der Integration unterstützen möchten. (Link der Internetseite des Diakonischen Werkes im Schwarzwald-Baar-Kreis am : Kaffeeklatsc html) Integratives Theaterprojekt Märchentruhe (MBE/ Caritas): ein Mal pro Woche findet für Kinder mit Migrationshintergrund an der Golden-Bühl-Schule ein integratives Theaterprojekt statt. Aktuell wird ein Theaterstück in englischer Sprache geprobt. (Stand April 2015) 23

26 Situation mit Wartezeit in der Beratung JMD: ca. 2 Wochen und MBE: ca. 4 Wochen Es gibt keine Vertretungsmöglichkeit bei Urlaub oder Krankheit. Die Beratung erfolgt aufgrund der hohen Fallzahlen ausschließlich nach Terminvergabe. Personelle Ausstattung: Situation und Bedarf Aktuelle Situation (Stand April 2015): Diakonie: JMD 100%, MBE 70 % Caritas: JMD 50%, MBE 95% (MBE erhielt für 2015 eine vorläufige Erhöhung um 20% um ein Jahr, Verlängerung ungewiss) Bedarf Um in der momentanen Situation die Quantität und Qualität der JMD- und MBE-Arbeit nach konzeptionellen Vorgaben zu bewerkstelligen bedarf es pro Träger und pro Stelle 150%. Insgesamt 300% JMD und 450% MBE. Wichtige Anmerkungen zu den Entwicklungen in den letzten Monaten Beratung - Insgesamt großer Beratungszuwachs (Beispiel des JMD Caritas: 2012 waren es ca. 70 Klienten jährlich, 2013 und 2014 waren es jeweils 120 Klienten jährlich) - Zunahme der EU-Beratung. Hierbei handelt es sich um Menschen, denen grundsätzlich erst einmal keinerlei staatliche Hilfen zustehen. Die Beratung ist daher sehr umfassend (Spracherwerb/ Schulbesuch, Arbeit, Wohnung, Krankenversicherung, Anerkennung Schul- oder Berufsabschluss usw.) - Starke Zunahme der anerkannten Flüchtlinge, daher Zuständigkeitsbereich JMD/ MBE - Große Familien mit multiplen Problemlagen (Behörden, Schulden, Krankheit, etc.) Sprache: - Eine der größten Herausforderungen ist das Thema Spracherwerb: Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb. Neue Sprachkurskonzepte mussten initiiert werden. Aufgrund der enormen Nachfrage wurden Integrationskurse in anderen Städten, in denen bisher keine Kurse angeboten wurden initiiert (z.b. startete in St. Georgen Ende April der zweite Kurs, ein dritter vielleicht im Juni). Zudem bedarf es intensiver Aufbaukurse nach dem Integrationskurs für qualifizierte Zuwanderer. - Bedarf an ehrenamtlicher Unterstützung beim Spracherwerb (hier setzt aktuell das kleine Projekt 'Talentwerkstatt' an der Golden-Bühl-Schule durch JMD/Caritas an) Jugendliche/ junge Erwachsene: - Zuwachs der jugendlichen Neuzuwanderer: Schulen haben keine Kapazitäten mehr/ Schaffung von neuen Vorbereitungsklassen (VKL) an allgemeinbildenden Schulen, Schaffung VAB O an Berufsschulen. Die VAB O haben jetzt schon Wartelisten für September Es finden derzeit bei den JMD-Beraterinnen intensive Überlegungen statt, wie diesem Problem begegnet werden kann. Es bedarf Koordinierungsgespräche. - Junge Erwachsene, die auf Grund mangelnder Sprach-und Schriftkenntnisse mit ihren Unterlagen und den Anforderungen der Behörden überfordert sind. - Großes Thema: Anerkennung von Bildungsabschlüssen, Förderung durch Stipendien/ Klärung und Begleitung von Aufnahmevoraussetzungen - Parallel zur selbständigen Zuwanderung von Jugendlichen/jungen Erwachsenen findet eine aktive Anwerbung dieser Zielgruppe für spezielle Ausbildungsprogramme statt. Diese Programme/ Projekte verfügen jedoch häufig nicht über bedarfsgerechte Angebote sowie ausreichend Fachkenntnis zu der Thematik und verweisen an JMD/ MBE. 24

27 IV.5 Leistungen der Agentur für Arbeit Rottweil Villingen-Schwenningen und des JobCenters IV.5.1 Leistungen der Agentur für Arbeit Rottweil Villingen-Schwenningen In den ersten drei Monaten gilt für Asylsuchende ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Aufgrund gesetzlicher Änderungen kann Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung und Geduldeten die Aufnahme einer Beschäftigung dennoch bereits nach drei Monaten gestattet werden. In den Monaten 4-15 gilt die sogenannte Vorrangprüfung und -vermittlung, d.h. die ZAV (Zentrale Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit) in Duisburg prüft, ob es weitere Bewerber für die angestrebte Arbeitsstelle gibt (sollte dies der Fall sein, kommt es zu einer Ablehnung der Bewerbung). Der Antrag ist über die örtliche Ausländerbehörde zu stellen (Formvordruck). Auch Praktika sind auf diese Weise zu beantragen. Nach 15 Monaten Aufenthalt ist die Arbeitszulassung unbeschränkt. Ausnahme ist die Beschäftigung über Zeitarbeit, diese ist in der Regel erst nach 48 Monaten Aufenthalt möglich. Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung einer Person mit Duldung und Gestattung wird ohne Vorrangprüfung erteilt, wenn sie 15 - sich seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung um Bundesgebiet aufhält oder - einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und einen diesem Abschluss entsprechende Beschäftigung findet (erleichterte Kriterien der Blauen Karte) und diese Beschäftigung ein Mangelberuf ist oder - einen deutschen qualifizierten Ausbildungsabschluss besitzt, für eine diesem Abschluss entsprechende Beschäftigung oder - einen ausländischen, als gleichwertig anerkannten Ausbildungsabschluss besitzt, für eine diesem Abschluss entsprechende Beschäftigung und es sich um einen Engpassberuf aus der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit handelt oder - für eine befristete praktische Tätigkeit, die für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschluss oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist. Es entfällt dabei nicht die Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit insgesamt, sondern nur die Vorrangprüfung. Die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen wird weiterhin durchgeführt und die Nebenbestimmung 'Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde' bleibt gültig. Die vollständige Beteiligung der Bundesagentur entfällt wie bisher nach 48 Monaten. Das komplexe Thema ist in der Übersicht 'Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen', die sich in der Anlage befindet, anschaulich und ausführlich dargestellt. Wie die Agentur für Arbeit vor Ort aktiv wird: Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen und Asylbewerber/innen - die eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit haben - die qualifiziert sind - die die notwendigen Sprachkenntnisse besitzen Frühzeitige Identifizierung des Potentials von Flüchtlingen und Asylbewerber/innen über Mini- Arbeitspakete gemeinsam mit Ausländerbehörden und Bleiberechtsnetzwerken Ansprechpartnerin: Petra Hein, Agentur für Arbeit, Teamleitung Integrationsberatung und Migrationsbeauftragte 15 Vgl. 'Flüchtlinge Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur und JobCenter. Ein Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und förderung', Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Aktualisierter Stand:

28 IV.5.2 Leistungen des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis an Flüchtlinge Personen, die im Rechtskreis SGB II durch das Jobcenter betreut werden - Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach folgenden Regelungen: 22, 23 Abs. 1 - Bundeserlass, 23 Abs. 2, 23a sowie 25 Abs. 1, 25 Abs. 2 und 25 Abs. 3 AufenthG. - Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach 18a und 25a AufenthG - seit auch Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 4a, 25 Abs. 4b, 25 Abs. 5 AufenthG (sofern die Aussetzung der Abschiebung 18 Monate zurückliegt) Dies beinhaltet insbesondere folgende Personengruppen: - anerkannte Asylbewerber - Kontingentflüchtlinge (überwiegend Flüchtlinge aus Syrien) - Opfer von Gewalt / Straftaten im Heimatland - nicht anerkannte Asylbewerber, deren Aussetzung der Abschiebung länger als 18 Monate zurückliegt Leistungen zum Lebensunterhalt Diese Personen erhalten umfassende Leistungen zur Eingliederung und Deckung des Lebensunterhalts - Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -. Leistungen können erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren und deren Kinder erhalten. Dabei unterstützt das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit und sichert den Lebensunterhalt, soweit dieser nicht auf andere Weise bestritten werden kann. Leistungen nach dem SGB II werden in Form von Geldleistungen, Sachleistungen und Dienstleistungen erbracht. Hierzu zählen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, der Kosten für die Unterkunft (auch Kosten für die Gemeinschaftsunterkunft), Erstausstattungen für Wohnungen in der Anschlussunterbringung und Bekleidung. Eltern, die Leistungen beziehen, können für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. 16 Leistungen zur Eingliederung in Beschäftigung / Vermittlung Die Leistungsberechtigten nach dem SGB II haben für die Dauer Ihres genehmigten Aufenthaltes vollen Zugang zum Arbeitsmarkt und stehen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Sie werden nach dem Grundsatz des 'Forderns und Förderns' mit unterschiedlichen Fördermaßnahmen zur Aktivierung, Qualifizierung und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. Ziel der Leistungserbringung ist stets die Eingliederung in Arbeit. Dazu hat jede erwerbsfähige, leistungsberechtigte Person einen persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter. Zu Beginn der Vermittlung in Arbeit steht jedoch der Erwerb der Sprachkompetenz im Vordergrund. Deshalb werden die erwachsenen Leistungsberechtigten bei Bedarf zur Teilnahme an einem BAMF-Sprachkurs durch das Jobcenter verpflichtet. Persönliche Vorsprachen und Antragstellung sind zu den Öffnungszeiten des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis möglich: Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis, Tel / , Fax / , jobcenter-schwarzwald-baar-kreis@jobcenter-ge.de, Besucheradresse: Lantwattenstr. 2, Villingen-Schwenningen Ansprechpartner im Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis: Vermittlung / Sprachförderung: Nico Husseck, Migrationsbeauftragter Leistungsgewährung (Stadt VS): Axel Wolf, Teamleiter Leistung 16 Siehe Punkt IV

29 IV.5.3 Leistungen der Familienkasse an Flüchtlinge Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld a) für Asylbewerber/innen und Geduldete Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung haben keinen Anspruch auf Kindergeld. b) für Asylberechtigte/anerkannte Flüchtlinge Sofort anspruchsberechtigt Anspruchsberechtigt nach 3 Jahren Voraufenthalt in der BRD Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG: 18a 23 Abs. 1 + Abs Abs. 1+2 (1.), 25 Abs. 2 (2.) 25a Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG 23 Abs. 1 wegen Krieges im Heimatland 23a Abs. 3, 4 S Abs. 4a u. 4b 25 Abs. 5 Kontakt: Persönliche Vorsprachen und Antragstellung sind zu den Öffnungszeiten der Familienkasse Baden-Württemberg- West, Standort Villingen-Schwenningen möglich. Besucheradresse: Lantwattenstr. 2, Villingen-Schwenningen IV.6 Leistungen und Angebote zum Spracherwerb IV.6.1 Sprachkurse für Ausländer mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung Motivierte Flüchtlinge und Ausländer in der Gemeinschaftsunterkunft mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben, erhalten teilweise die Möglichkeit einen Sprachkurs zu besuchen. Weiterführende Kurse können auch von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung fortgesetzt werden, sofern sie den Schulungsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch erreichen. Der DRK-Kreisverband Villingen-Schwenningen (DRK) hat über die Volkshochschule Villingen- Schwenningen aktuell acht 'Grundstufe Deutsch'-Sprachkurse eingerichtet. Der Unterrichtsumfang beträgt 4 Wochenstunden, die auf 2 x 2 Unterrichtsstunden pro Woche aufgeteilt sind und über 15 Wochen laufen. Nach Beendigung wird eine Teilnahmebescheinigung, aber kein Prüfungszertifikat ausgehändigt. Die Kurszuweisung erfolgt über die Fachkräfte der sozialpädagogischen Betreuung des DRK in den Gemeinschaftsunterkünften in Villingen-Schwenningen. Die anfallenden Sprachkursgebühren werden von der vhs über das DRK abgerechnet, die Kursteilnehmer entrichten einen Eigenanteil in Höhe von 30 Euro. IV.6.2 Integrationskurse an der Volkshochschule Villingen-Schwenningen, dem Treffpunkt Lernen, dem Vatter Bildungszentrum Tuttlingen (Standort Villingen-Schwenningen) und dem Inlingua Villingen Aurora Sprachcenter GmbH Ausländer mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis haben die Möglichkeit, an einem staatlich geförderten Integrationskurs teilzunehmen. In bestimmten Fällen sind sie dazu verpflichtet. Der Integrationskurs ist eine Maßnahme zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse für Ausländer in Deutschland. Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb 'ausreichender Sprachkenntnisse', um 27

30 sich im Alltag in deutscher Sprache verständigen zu können. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wird mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch (entspricht Sprachniveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) abgeschlossen. Hinweis: EU-Bürger haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann sie aber zum Integrationskurs zulassen, wenn sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt. Die Teilnahme muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen werden. Beim städtischen Integrationskursträger vhs machen EU-Bürger aktuell 30% bis 50% der Kursteilnehmer aus. Im April 2015 finden mit den vier Sprachschulen in Villingen-Schwenningen folgende Integrationskurse statt: Volkshochschule (vhs) 13 Integrationskurse à 20 Teilnehmer (TN) 260 TN 2 Alphabetisierungskurse à 12 TN 24 TN Treffpunkt Lernen 1 Alphabetisierungskurs á 12 TN 12 TN Inlingua 2 Integrationskurse à 20 TN 40 TN Vatter 2 Integrationskurse à 20 TN 40 TN 1 ESF-BAMF-Aufbaukurs Integrationskurs mit betrieblichem Praktikum Gesamt-TN Integrationskurse 376 TN 28

31 Exkurs Integrationskurse Der Integrationskurs umfasst: - Basis- und Aufbausprachkurs (insgesamt 600 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse - Orientierungskurs (60 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland Die Sprachkurse bestehen aus sechs Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen. Der Teilnehmer kann einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholen oder den Kurs nach Antrag beim BAMF fortsetzen (300 Unterrichtsstunden), nachdem er/sie an 600 Unterrichtsstunden teilgenommen und die Prüfung zum Zertifikat Deutsch nicht bestanden hat. In begründeten Ausnahmefällen besteht eine Höchstförderdauer von Stunden. Voraussetzungen, um an Integrationskursen teilzunehmen, sind: - Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken (selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit), zum Zweck des Familiennachzuges oder aus humanitären Gründen - Niederlassungserlaubnis (Das BAMF hat aufgrund einer Anordnung des Bundesinnenministeriums eine Aufnahmezusage zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt.) - Ausländer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Kein Teilnahmeanspruch besteht bei Hochqualifizierten, bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in Deutschland fortsetzen, bei erkennbar geringem Integrationsbedarf oder wenn ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Eine Verpflichtung zur Integrationskursteilnahme besteht, wenn Ausländer sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können (in bestimmten Fällen sogar dann, wenn keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind), sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen (z.b. Arbeitslosengeld II) und die Teilnahme in einer Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist oder er/sie in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und die Ausländerbehörde den Teilnehmer zur Teilnahme aufgefordert hat. Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind Ausländer und Ausländerinnen, die sich im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden, die die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachweisen, deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist oder die bereits eine langfristige Aufenthaltsberechtigung eines anderen EU- Mitgliedstaates besitzen und dort an Maßnahmen zur Integration teilgenommen haben. Eine Verletzung der Teilnahmepflicht kann zur Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder zur Versagung einer Niederlassungserlaubnis oder zu einer Leistungskürzung führen. Außerdem ist die Ausländerbehörde dazu berechtigt, vorzeitig den voraussichtlichen Kostenbeitrag zum Kurs zu erheben. Gebühren - Kostenbeitrag pro Unterrichtsstunde: 1,20 Euro (wenn Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfe bezogen wird, kann ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden). - Wiederholung einzelner Kursabschnitte: auf eigene Kosten - Teilnahme am Abschlusstest: keine Sofern der Sprachtest bestanden wurde, kann das Bundesamt 50 Prozent des gezahlten Kostenbeitrags zurückbezahlen. Ablauf Die Ausländerbehörde informiert über eine Teilnahmeberechtigung bzw.-verpflichtung und stellt eine entsprechende Bestätigung aus. Mit der Bestätigung können bei einer Verpflichtung müssen die Ausländer und Ausländerinnen sich bei einem zugelassenen Kursträger ihrer Wahl zum Integrationskurs anmelden. Gleichzeitig mit der Anmeldung können Sie auch einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Der Anspruch besteht nur auf einmalige Teilnahme. Mit der Durchführung der Integrationskurse werden private und öffentliche Träger beauftragt, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen sind. Link der Internetseiten der Stadt Villingen-Schwenningen am : 29

32 IV Koordinierungsgespräch der Integrationskursträger in Villingen-Schwenningen Unter der Regie des Diakonischen Werks wurde schon vor zehn Jahren das Koordinierungsgespräch der Integrationskursträger zur Entwicklung der Zusammenarbeit initiiert. Alle Kursträger Volkshochschule (vhs), die Institute Inlingua, Vatter und Treffpunkt Lernen, die Agentur für Arbeit, die Ausländerbehörden der Städte Donaueschingen und Villingen-Schwenningen und des Landratsamtes sowie die Migrationsberatung von Caritas und Diakonie waren dafür zu gewinnen. An den Koordinierungsgesprächen, die regelmäßig alle zwei Monate beim Diakonischen Werk stattfinden, nehmen der Regionalkoordinator der Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und eine Vertreterin des Regierungspräsidiums teil. In diesem Rahmen wird die konkrete Kursplanung durch ein rollierendes System der Integrationskursträger sowie die Zusammenarbeit und der grundsätzliche künftige Bedarf für Sprachkurse mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt. Ansprechpartnerin: Anita Neidhardt-März, Geschäftsführerin Diakonisches Werk im Schwarzwald- Baar-Kreis, 07721/845150, 30

33 Die Volkshochschule Villingen-Schwenningen (vhs) größter regionaler Sprachkursanbieter und Integrationsfaktor Das Jahr 2014 wurde auch an der vhs in Villingen-Schwenningen vom weltweiten Flüchtlingsstrom bestimmt. Im Juli kamen auf einen Schlag 100 syrische Kontingent-Flüchtlinge in die neue Unterkunft in der Alleenstraße in Schwenningen, die sofort für die Integrationskurse eine Berechtigung erhalten haben. Es war eine große logistische Herausforderung kurz vor den Sommerferien alle Menschen zeitnah einzustufen und adäquate Kurse zu finden bzw. einzurichten. Problematisch war, dass viele nur die arabische Schrift beherrschten und zunächst Kenntnisse der lateinischen Schrift erwerben mussten. Gleichzeitig hatte das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) seit die Bestimmungen für die Lehrkräfte verschärft, die solche Kurse unterrichten dürfen, was die Suche sehr erschwerte. Zumindest ein Teil konnte sofort, einige erst nach den Ferien versorgt werden. Die Anschlussunterbringung zieht häufig einen Kurswechsel nach sich. Die frei werdenden Plätze im Flüchtlingsheim werden jetzt mit neuen Personen aufgefüllt, die keine Kontingentflüchtlinge mehr sind und daher zunächst auf Zulassung für den Kurs warten müssen. Gut bewährt hat sich der Donnerstagnachmittag, an dem die vhs eine offene Sprechstunde mit Beratung, Anmeldung und Einstufung im Stadtbezirk Schwenningen anbietet. Das erleichtert für alle den Aufwand der Beratung, weil die Kräfte gebündelt werden können. Allerdings sprengen die vielen Interessierten manchmal die Kapazitäten eines Nachmittags, der bereits mit vier vhs-personen bestritten wird. Noch immer steigen die Anmeldezahlen und Beratungen extrem. Die vhs hofft, dass die bewilligte Halbtagsstelle für die Verwaltung wenigstens einen Teil abfangen kann. Integrationskurse: Die Zusammenarbeit mit dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) ist für die vhs oft sehr anstrengend, da viele Änderungen laufend und immer sehr kurzfristig kommen. Im Dezember 2014 startete der 68. Integrationskurs seit Prüfungen: Insgesamt fanden 25 Prüfungen mit gesamt 477 Personen im Fachbereich Deutsch statt. Das Spektrum umfasst die Prüfungen A2 C1, die Einbürgerungsprüfung und die Prüfung vom Orientierungskurs "Leben in Deutschland". Hier zeichnet sich eine steigende Nachfrage nach B2-Prüfungen ab, was damit zusammenhängt, dass dieser Nachweis für viele medizinische und pädagogische Berufe und auch zur Ausbildung nötig ist. Normales vhs-angebot 'Deutsch als Fremdsprache': Die Nachfrage ist wieder sehr groß gewesen. Im Abendbereich: Die Anfängerkurse waren 2014 sehr nachgefragt, es mussten in Schwenningen zwei Zusatzkurse eingerichtet werden. Diese Kurse werden vor allem von Menschen aus den EU-Ländern besucht, die schon aus dem Ausland mit einem festen Arbeitsplatz nach Deutschland gekommen sind. Die höheren Kurse B2/C1 laufen weiterhin sehr gut. Der Kurs 'Deutsch für die Pflege' lief zum ersten Mal. Insgesamt liefen 136 Kurse (inklusive Integrationskursmodule) mit 2182 Teilnehmern (manche Teilnehmer haben aber mehrere Kurse besucht). Alphabetisierung: Der Alpha-Integrationskurs startete zu Beginn des neuen Jahres mit 12 Teilnehmenden und dauerte bis März Die Nachfrage nach Alphabetisierung steigt durch die steigenden Flüchtlingszahlen aus arabisch-sprachigen Ländern. Dies wird eine grundlegende Aufgabe für die nächsten Jahre sein. Nach wie vor fehlen zugelassene Lehrkräfte. Fest der Nationen: Zum vierten Mal fand im November 2014 das Fest der Nationen statt. Im gesamten Haus der vhs in Schwenningen präsentierte sich der Sprachenbereich, in jedem Zimmer eine andere. Erstmals waren Polen und die Ukraine mit viel Engagement dabei. Auf der Bühne gab es ein buntes Programm der Dozierenden und Teilnehmenden. Ungeplanter Höhepunkt war der Auftritt einer afrikanischen Trommelgruppe aus dem Asylbewerberheim in Villingen. Hier zeigte sich ganz deutlich, was der Kern des Festes ist: Respektvolle Begegnungen von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Hautfarbe und Sprache, die Barrieren abbauen können und die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben sind. Interkulturelle Öffnung der Verwaltung: Das Projekt "Xpert Culture Communincation Skills" /"Kulturen integrieren Initiative zur interkulturellen Öffnung baden-württembergischer Kommunen", wird finanziert vom Integrationsministerium Baden-Württemberg und mit dem vhs-verband Baden-Württemberg durchgeführt. Die vhs konnte 2013 bereits ein Training mit Mitarbeiter/-innen des Jobcenters und eines mit den Mitarbeiter- /innen der Ausländerbehörden durchführen. Das Projekt ging 2014 weiter. Es wurden 3 Basis-Kurse und ein 1 Professional-Kurs (Fortsetzung) mit den dazugehörenden Prüfungen durchgeführt. Erfreulich war hier für die vhs, dass Menschen teilgenommen haben, die aus ganz unterschiedlichen Bereichen kamen und teilweise zum ersten Mal in der vhs waren. Ansprechpartnerin: Viola Röder, Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Schule, Bildung und Sport, vhs, 07720/ , viola.roeder@villingen-schwenningen.de 31

34 IV.6.2 Weitere Sprachkurse und Sprachcafés Stadtbezirk Villingen: Sprachcafé - der integrative Kaffeeklatsch Das Sprachcafé des Diakonischen Werks im Schwarzwald-Baar-Kreis ist ein niederschwelliges Angebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die motiviert sind ihre Deutschkenntnisse zu verbessern, Netzwerke untereinander zu knüpfen und sich in ihrem Integrationsprozess unterstützen zu lassen. Termin und Ort: Jeden Donnerstag von 10 bis 13 Uhr, Inselcafé Wehrstraße 4, Stadtbezirk Villingen / oder , villingen@diakonie.ekiba.de 'Tea and Talk' in den Erbsenlachen Die Sonntags-Gruppe 'Tee und Tratsch' will die Kommunikation und die Deutschkenntnisse mit den Erbsenlachen-Bewohnern unterstützen und fördern. Ehrenamtlicher Deutschunterricht des Al Salam e.v. 17 an der Südstadtschule Mit derzeit 40 syrischen Flüchtlingen aus der Gemeinschaftsunterkunft Erbsenlachen findet sonntags von 14 bis 16 Uhr ein Deutschkurs an der Südstadtschule statt, der von einem Ehrenamtlichen geleitet wird. Eine Aufnahme von weiteren interessierten Flüchtlingen ist wegen Überfüllung des Kurses momentan leider nicht möglich. Weitere Lehrkräfte, um das Angebot auszuweiten, werden dringend gesucht. Kontakt: Dr. Khalil Hourani, Al Salam e.v., Oberdorfstraße 21, VS-Schwenningen, 07721/509220, k.hourani@al-salam-vs.de Sprachkurse in der Obereschacher Straße In der Gemeinschaftsunterkunft Obereschacher Straße gibt es für die Bewohner aktuell zwei Deutschkurse, die zwei bzw. drei Mal wöchentlich vormittags angeboten werden. Zudem findet ein Alphabetisierungskurs wöchentlich statt. Die teils pensionierten Lehrkräfte arbeiten ehrenamtlich bzw. gegen eine Aufwandsentschädigung oder auf Honorarbasis. Das Männercafé 'Get together' findet immer freitagvormittags statt und ist ein gesundheitspräventives Projekt, das über Kontakte und Kooperationen des DRK Sport- und Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge schaffen will. Interessierte Bürger sind herzlich dazu eingeladen. Sprachprojekt an der Goldenbühl-Schule Aktuell gibt es das Projekt 'Talentwerkstatt' an der Goldenbühl-Schule, welches einzelnen Kindern/Jugendlichen Hilfe beim Spracherwerb bietet. Das Projekt wurde durch den Jugendmigrationsdienst initiiert und sucht weitere ehrenamtliche Unterstützer und Förderer. Kontakt: Kerstin Ebner, Jugendmigrationsdienst, 07721/ , ebner@caritas-sbk.de Stadtbezirk Schwenningen: Täglicher Sprachkurs Alleenstraße Seit Eröffnung der Einrichtung bieten ehrenamtlich Engagierte (teilweise pensionierte Lehrer) aus dem Arbeitskreis Asyl Schwenningen täglich von 9 bis 11 Uhr in der Gemeinschaftsunterkunft Alleenstraße für die Bewohner Alleen- und Villinger Straße Deutschkurse an. Sofern genügend ehrenamtliche Lehrkräfte vor Ort sind, wird in mehrere Lerngruppen aufgeteilt und auch ein Alphabetisierungskurs angeboten. Bei Bedarf können hierzu auch Räumlichkeiten der Methodistischen Kirchengemeinde in der August-Reitz-Straße 22 genutzt werden. Sprachcafé Alleenstraße Für die Bewohner der Gemeinschaftunterkünfte Alleen- und Villinger Straße findet donnerstags von 15 bis 17 Uhr ein Sprachcafé in der Alleenstraße statt, das von Ehrenamtlichen aus dem Arbeitskreis Asyl Schwenningen 18 angeboten und betreut wird. Das Sprachcafé bietet neben thematischen Impulsen (z.b. Mitarbeit bei der 'Aktion saubere Landschaft') auch Raum für Tischspiele und Begegnung. Personen, die gerne mitarbeiten wollen, sind herzlich eingeladen. Ansprechpartnerin: Evelyn Preuß, Diakonie Schwenningen, Projektstelle Flüchtlingshilfe, 07720/301352, evelyn.preuss@elk-wue.de Für sämtliche Sprachkursangebote werden weiterhin dringend Ehrenamtliche für Deutschunterricht gesucht. 17 Al-Salam Verein e.v. Villingen-Schwenningen, info@al-salam-vs.de, 18 Erläuterungen zum Arbeitskreis Asyl Schwenningen unter Punkt V.14 32

35 IV.7 Vorbereitungsklassen (VKL) und Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) für Kinder und Jugendliche im Schul- und Berufsschulalter Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aus dem Ausland nach Villingen-Schwenningen zuziehen und die deutsche Sprache nicht sprechen, werden in sog. VKLs und VABs integriert mit dem Ziel in den Regelschulbetrieb eingegliedert werden zu können. IV.7.1 Vorbereitungsklassen (VKL) VKL sind an Grund-, Haupt-, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen und Realschulen angesiedelt. Sie sollen neu zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen helfen, möglichst schnell Deutsch zu lernen. Ziel ist es, den Zuwanderern damit den Weg in die regulären Klassen zu ebnen. Der Klassenteiler liegt bei 24. Für die Planung der Vorbereitungsklassen ist federführend das Staatliche Schulamt Donaueschingen (Herr Kreilinger) zuständig. Eine Abfrage des Staatlichen Schulamts Donaueschingen im Januar 2015 unter den Schulen des Schwarzwald-Baar-Kreises habe ergeben, dass zwei Drittel der Schulen annähernd keine Schüler haben mit geringen oder gar keinen Deutschkenntnissen. Ein Drittel der Schulen habe von besonderen Herausforderungen berichtet. Aus der Erfassung geht deutlich hervor, dass ein ganz besonderer Fokus auf die Stadt Villingen-Schwenningen gerichtet werden muss. Im Primarbereich sind ab Schuljahr 2015/2016 insgesamt 18 VKL-Klassen in den Grundschulen in Villingen-Schwenningen geplant, zwei mehr wie im aktuellen Schuljahr. Eine weitere Korrektur der Vorbereitungsklassen hängt zum einen von den dafür notwendigen Raumressourcen ab und muss zum anderen in die schuljahresbezogene Planung des Staatlichen Schulamts integriert werden, d. h. innerhalb eines Schuljahres sind keine Korrekturen möglich. Villingen Schwenningen Bickebergschule 1 Friedenschule 2 Golden-Bühl-Schule 1 Gartenschule 3 Steppachschule 2 Hirschbergschule 2 Haslachschule 2 Neckarschule 1 Südstadtschule 3 Warenbergschule 1 Im Sekundarbereich sind ab Schuljahr 2015/ VKL-Klassen in Villingen-Schwenningen geplant, davon an Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen insgesamt 10 VKL, an den Realschulen 2 VKL. Villingen Bickebergschule Golden-Bühl-Schule 3 Karl-Brachat-Realschule 1 Schwenningen 2 Deutenbergschule WRS (5) RS (1) 5+1 Ansprechpartner: Markus Kreilinger, Staatliches Schulamt Donaueschingen, Fachbereichsleiter Personalplanung, 0771/ , markus.kreilinger@ssa-ds.kv.bwl.de IV.7.2 Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) mit Schwerpunkt 'Erwerb von Deutschkenntnissen' (interner Sprachgebrauch VAB O, VAB A) Das VAB ist grundsätzlich eine einjährige Schulart zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und zur Hinführung zu einer beruflichen Ausbildung. Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge im Alter von Jahren ohne Deutschkenntnisse erhalten im Rahmen eines sog. Schulver- 33

36 suchs an beruflichen Schulen in speziellen Klassen des VAB eine intensive Deutschförderung. Eine Abschlussprüfung am Ende des ersten Jahres ist hier nicht zwingend. Das VAB O 19 (interne Bezeichnung) ist eine Vollzeitschule mit Wochenstunden mit dem Unterrichtsschwerpunkt 'Erwerb von Deutschkenntnissen'. Nach Erwerb von grundlegenden Deutschkenntnissen können in einem zweiten Jahr die Deutschkenntnisse vertieft und ggfs. der Hauptschulabschluss gemacht werden (interne Bezeichnung VAB A 20 ) Die VAB A-Klasse soll von Schülern besucht werden, die mindestens das Niveau A 1 haben, also meist im 2. Jahr. Die Schülerinnen und Schüler können am Ende des VAB Os und des VAB As einen auf ihr Niveau abgestimmten Sprachtest machen und können somit mit den allgemein anerkannten Niveaus A1 und A2 abschließen. Das Niveau B 1 kann in dieser Zeit bei besonders begabten Schülern angestrebt werden. Weitergehende erfolgreiche Tests wie B2, C1 oder C2 sind in der Regel für diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht realistisch, könnten im Einzelfall als Zugangsvoraussetzung für ein Gymnasium oder eine Hochschule aber ebenfalls abgenommen werden. Im Rahmen des VAB A kommt, bei Bedarf, die Prüfung für den Hauptschulabschluss hinzu. Der Klassenteiler für die VAB-Klassen ist 18. Bisherige Erfahrungen: Die Schüler sind sehr motiviert. Die Bildungsstände sind extrem unterschiedlich und schwer zu erkunden. Zeugnisse sind nur zum Teil vorhanden. Die Nationalitäten sind sehr stark gemischt (an der Albert-Schweitzer-Schule 10 verschiedene Nationalitäten in einer Klasse). Es entstanden aber bisher daraus keine Schwierigkeiten. Zur erfolgreichen Integration wäre eine gute Versorgung mit Schulsozialarbeitern unbedingt nötig. Dieses Jahr war es möglich einige Schüler, die schon sehr gut Deutsch sprachen, während des laufenden Schuljahres in ein Berufseinstiegsjahr (BEJ) und in die 2-jährige Berufsfachschule zu versetzen, sowie in BVB-Maßnahmen zu vermitteln. Klassenzahlen im laufenden Schuljahr 2014/2015: Gewerbeschule VS 10 Schüler = eine Klasse; eine Klasse mit Schülern aus der VKL am Deutenberg, Albert- Schweitzer-Schule 34 Schüler = zwei Klassen (eine seit Oktober 2014, eine seit Februar 2015). Es gibt eine Warteliste mit 12 Schülern, die auch in die Februarklasse nicht aufgenommen werden konnten. Für das Schuljahr 2015/2016 sind folgende VAB-Klassen mit Schwerpunkt 'Erwerb von Deutschkenntnissen' (intern VAB O / VAB A) geplant: Villingen Schwenningen Gewerbeschule Villingen 1 Gewerbeschule Schwenningen 1 Albert-Schweitzer-Schule 3-4 Kaufm. Schulen 1 Es liegen bis jetzt 26 (Stand April 2015) Anmeldungen für das kommende Schuljahr vor. Die Anmeldung soll ausschließlich über die Geschäftsführende Schulleitung der Berufsschulen Frau Hendricks-Kaiser (Albert-Schweitzer-Schule) erfolgen, sodass eine zentrale Verteilung erfolgen kann. 19 VAB O: interne Bezeichnung für 'VAB ohne Deutschkenntnisse' 20 VAB A: interne Bezeichnung für 'VAB Aufbau', für Jugendliche mit Deutsch-Grundkenntnissen mit der Möglichkeit zum Erreichen des Hauptschulabschlusses 34

37 Ansprechpartnerin: Barbara Hendricks-Kaiser, Geschäftsführende Schulleitung der beruflichen Schulen, Schulleitung Bildungszentrum Albert-Schweitzer-Schule, Stadtbezirk Villingen, 07721/8993-0, IV.8 Unbegleitet minderjährige Flüchtlinge (UMF) als Mündel in der Abteilung Sozialleistungsrecht, Beistandschaften, Vormundschaften (FJS-SBV) Hinter dem Begriff des Unbegleitet Minderjährigen Flüchtlings, kurz UMF, verbergen sich Kinder und Jugendliche, die meist mit Hilfe von Schleusern, aber ohne Begleitung von Sorgeberechtigen, in Deutschland ankommen. Da ein Kind nicht ohne Sorgeberechtigten sein darf, wird umgehend durch die Familiengerichte ein Vormund bestellt, in den meisten Fällen ein Amtsvormund. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Mündels/UMF. Zu den Aufgaben des Amtsvormundes zählen - zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst eine Jugendhilfeeinrichtung zu finden - den Lebensunterhalt zu sichern - die Entscheidung über eine evtl. Asylantragstellung zu treffen - aufgrund der bestehenden (Berufs-)Schulpflicht eine Beschulung sicherzustellen - einen Gesundheitscheck durchzuführen Ein Großteil der UMFs wird zentral durch die Landeserstaufnahmeeinrichtungen aufgenommen und von dort weiter auf die Landkreise verteilt. Da die zahlenmäßige Belastung der Jugendämter sehr unterschiedlich ist (die grenznahen Landkreise sind sehr hoch belastet), versucht das Land Baden-Württemberg mittels einer neuen Regelung die UMFs gleichmäßig auf die Landkreise zu verteilen. In der Umsetzung stellt dies die Landkreise jedoch vor Probleme, da eine solche Umverteilung nur dann Sinn macht, bzw. praktikabel ist, wenn es auch eine entsprechende Anzahl von Plätzen in Jugendhilfeeinrichtungen gibt. Aktuell konnten hier in VS durch das Kinder- und Familienzentrum neun spezielle Plätze für UMFs geschaffen werden, deren Inbetriebnahme in den nächsten Wochen anläuft. Es handelt sich dabei um betreute Wohngruppen, die dem Umstand Rechnung tragen, dass die Jugendlichen durch ihre Erfahrungen ein sehr selbständiges Leben gewohnt waren/sind und der Bedarf sich aus diesem Grund auch von dem der 'normalen' Jugendlichen in den Einrichtungen unterscheidet. Derzeit hat das Amt für Familie, Jugend und Soziales sechs unbegleitet minderjährige Flüchtlinge unter Amtsvormundschaft (Syrien, Gambia, Somalia), was im Verhältnis zur Gesamtzahl der Vormundschaftsfälle, nahezu 10% ausmacht Tendenz steigend. Mit Erreichen der Volljährigkeit, die sich nach der Volljährigkeit im Heimatland richtet (z.b. Ägypten mit 21), entfällt die Person des Amtsvormundes. Die Jugendhilfe bietet darüber hinaus für die jungen Erwachsenen Hilfen an. Inwiefern und wie lange diese dann in Anspruch genommen werden, hängt von der Mitarbeit des jungen Erwachsenen ab. Durch die sehr fortschrittliche Medienwelt stehen die Jugendlichen größtenteils per Skype oder Handy in Kontakt mit ihren Eltern/Familien. Neben der schon ohnehin sehr schweren Lebenssituation stehen die Jugendlichen dadurch teilweise unter einem enormen Druck. Erst bei Erlangung eines rechtmäßigen Aufenthalts und nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit können sie auch ihre Familie im Wege der ausländerrechtlichen Familienzusammenführung 'nachholen'. Während das deutsche Schul- und Ausbildungssystem darauf ausgerichtet ist, eine mehrjährige Ausbildung auf der Grundlage eines Schulabschlusses zu durchlaufen, ist die Vorstellung der Jugendlichen oft eine andere. Aufgrund ihrer Herkunft und damit anderen Kultur, ist ihnen bei ihrer Ankunft oft nicht bewusst, dass sie trotz ihres Alters noch schulpflichtig sind und eine Ausbildung Zugangsvoraussetzung für den qualifizierten Arbeitsmarkt ist. 35

38 Der Weg, den die Jugendlichen ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft vor sich haben, ist somit lang und mühsam und erfordert ein hohes Durchhaltevermögen und eine sichere, sowie konstante Hilfestellung. Ansprechpartnerin: Sandra Witteler, Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilungsleitung Sozialleistungsrecht, Beistandschaften, Vormundschaften, 07721/ , IV.9 Berührungspunkte mit Flüchtlingsfamilien im Sozialpädagogischen Dienst im Amt für Familie, Jugend und Soziales (FJS-SD) Die Kontakte des Sozialpädagogischen Dienstes der Stadt Villingen-Schwenningen beschränken sich fast ausschließlich auf die Prüfung und ggfls. Durchführung einer sogenannten Inobhutnahme bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die sich im Stadtgebiet aufhalten. Für alle weiteren Hilfen zur Erziehung nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) ist das Kreisjugendamt zuständig. Ansprechpartnerin: Kerstin Engelhaupt, Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilungsleitung Sozialpädagogischer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe, 07721/ , IV.10 Vermittlung von Flüchtlingskindern in die Kindertageseinrichtungen der Stadt Villingen-Schwenningen (FJS-KTE) Gemäß 24 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) hat jedes Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Auch Kinder von Flüchtlingen haben diesen Rechtsanspruch. - Nur vergleichsweise wenige Flüchtlingskinder werden derzeit in den Kindertageseinrichtungen betreut, obgleich das Angebot besteht und auch freie Platzkapazitäten vorhanden sind. - Zunächst besteht ein Verteilungs- und Transportproblem. Es sollen keine Problemeinrichtungen aufgebaut werden; die Kinder sollen gleichmäßig in der Stadt verteilt werden. Bei den aufgenommenen Kindern besteht erhöhter Betreuungsbedarf, der sich nicht nur aus dem Sprachproblem ergibt. - Die Flüchtlingskinder sind z.t. schwer traumatisiert und bedürfen im Einzelfall einer intensiveren Betreuung als sie von den Erzieherinnen geleistet werden kann. Eingliederungshilfen werden nicht bewilligt. - Das Bundesprogramm 'Frühe Chancen Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration' endet am Die Stadt hat insgesamt 9 Einrichtungen in diesem Programm und ist damit in Baden-Württemberg eine Kommune mit den vergleichsweisen meisten Einrichtungen. Ansprechpartner: Dr. Arne Kontze, Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilungsleitung Kindertageseinrichtungen, 07721/ , arne.kontze@villingen-schwenningen.de IV.11 Soziale Vergünstigungen für Flüchtlinge IV.11.1 Bildungs- und Teilhabepaket Familien mit geringem Einkommen und mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Anspruch auf Leistungen nach dem 'Bildungs- und Teilhabepaket'. Darunter fallen Förderungen im Kultur-, Sportund Freizeitbereich sowie Zuschüsse für Mittagessen in der Kindertageseinrichtung, in der Schule, im Hort oder Zuschüsse für Schulbedarf, zur Lernförderung, zur Schülerbeförderung und zur Teilnahme an Ausflügen und Ferienfreizeiten. 36

39 Ansprechpartner für Empfänger von ALG II: JobCenter Schwarzwald-Baar-Kreis, Lantwattenstraße 2, Stadtbezirk Villingen, 07721/ , Jobcenter-Schwarzwald-Baar- Ansprechpartner für Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Olga Neumann und Diana Zimmermann, Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Bildungs- und Teilhabepaket, Büro im JobCenter, Lantwattenstraße 2, Stadtbezirk Villingen, Zimmer 150, 07721/ , oder IV.11.2 Sozialpass der Stadt Villingen-Schwenningen Die Stadt Villingen-Schwenningen stellt folgenden Personen einen Sozialpass zur Verfügung: - Empfängern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II - Empfängern von Laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII - Empfängern von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Bewohnern von Heimen, soweit diese lediglich über einen Barbetrag verfügen - Grundwehrdienst- und Ersatzdienstleistenden - Personen, deren Einkommen eine gewisse Einkommensgrenze nicht übersteigt - Abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung Der Sozialpass berechtigt zu folgenden Vergünstigungen: - Eintritt zu ermäßigten Preisen (50%) in die städtischen Frei- und Hallenbäder - Eintritt zu ermäßigten Preisen (50%) zu städtischen Kulturveranstaltungen - Eintritt zu ermäßigten Preisen (50%) für die Kunsteisbahn - Ermäßigung der Kursgebühren (50%) der Volkshochschule - Freier Eintritt in die städtischen Museen - Fahrpreisermäßigung (50%) bei Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07721/ IV.11.3 Sonstige soziale Vergünstigungen (Teil-)Familien mit mindestens einem Kind erhalten einkommensabhängig folgende Vergünstigungen: - 10 Freikarten jährlich für die städtischen Hallen- und Freibäder für jedes Kind über 6 Jahre und für jeden Elternteil - Kinder erhalten auf Antrag 5 Freikarten jährlich zum Besuch der Kunsteisbahn Schwenningen anstelle der entsprechenden Zahl Badekarten Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07721/

40 V. Projektangebote und Beteiligungsmöglichkeiten für Flüchtlinge V.1 Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bei der Stadt Villingen-Schwenningen In Anbetracht der sozialen Verantwortung im Rahmen der Integration ist es wichtig, den Asylbewerbern eine Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten. Neben dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit geht es auch darum, den Asylbewerbern über deren Beschäftigung hinaus das Erlernen der Sprache und der Kultur zu ermöglichen. Sehr wichtig für die Integration sind auch Kontakte zu anderen Menschen. Diese Arbeitsgelegenheiten begründen nach 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Somit ist dafür auch keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Die Arbeitsgelegenheiten müssen allerdings dem Erfordernis der Zusätzlichkeit entsprechen, d.h. es muss sich um eine Arbeit handeln, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Die Tätigkeit darf 100 Stunden pro Monat nicht übersteigen. Es wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde gewährt. Die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit ist ein Verwaltungsakt, die Zuständigkeit dafür obliegt dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. Die sozialpädagogische Betreuung der Asylbewerber erfolgt über Fachkräfte des DRK Kreisverbands Villingen-Schwenningen. In einem ersten Schritt werden in der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen in folgenden Dienststellen Arbeitsgelegenheiten (ausschließlich Zusatzleistungen) angeboten: - Amt für Familie, Jugend und Soziales (Jugendhäuser) - Amt für Kultur (Abteilung Museen) - Vermessungsamt - Ortsverwaltungen Marbach, Rietheim und Tannheim. Diese Beschäftigungsangebote werden mit zwei Ausnahmen bei den Ortsverwaltungen seit angeboten. Aktuell arbeitet ein Asylbewerber beim Vermessungsamt und zwei Flüchtlingsfrauen aus Eritrea im Amt für Kultur, Abteilung Museen, bei Reinigungs- und Inventarisationsaufgaben im Außendepot Goldenbühlstraße im Stadtbezirk Villingen mit. Ansprechpartnerin: Ulrike Eichert, Stadt Villingen-Schwenningen, Haupt- und Personalamt, Abteilungsleitung Organisation und Personalentwicklung, 07721/ , ulrike.eichert@villingen-schwenningen.de V.2 Interkulturelle Elternmentoren der Integrationsförderung der Stadt Villingen- Schwenningen in Kooperation mit dem Bildungsbüro des Schwarzwald-Baar-Kreises und dem Ministerium für Integration Baden-Württemberg Seit dem Jahr 2011 engagieren sich zahlreiche Eltern und Einzelpersonen an verschiedenen Schulen und Kindergärten im Schwarzwald-Baar-Kreis ehrenamtlich als 'Interkulturelle Elternmentoren'. Diese Elternmentoren stehen anderen Eltern als neutrale Ansprechpartner, Vermittler und Unterstützer in Fragen rund um die Themen Erziehung, Bildung und Schule zur Seite und bilden so eine wichtige Brücke zwischen Elternhaus und Kindergarten bzw. Schule. Im Gegensatz zu gewählten Elternverterter/- innen, die meist die ganze Klasse im Blick haben, widmen sich die Elternmentoren den individuellen Anliegen der Eltern. Alle Anliegen werden dabei vertraulich behandelt. An einigen Schulen organisieren die Elternmentoren zudem selbst Kurse, Elterncafés oder lockere Zusammentreffen zum gegenseitigen Kennenlernen. Ein Großteil der Elternmentoren ist mehrsprachig und kann so auch bei vorhandenen Sprachbarrieren und kulturellen Unter- 38

41 schieden vermitteln. Für ihre Tätigkeit wurden die Elternmentoren von der Elternstiftung Baden- Württemberg geschult. Das Projekt 'Interkulturelle Elternmentoren' wurde im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzeptes der Stadt Villingen-Schwenningen im Steuerungskreis 'Sprachkompetenz und Bildung' initiiert und wird von der Integrationsförderung der Stadt Villingen-Schwenningen sowie dem Bildungsbüro des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in Kooperation mit der Elternstiftung Baden-Württemberg und dem Ministerium für Integration Baden-Württemberg unterstützt und gefördert. Teilnehmen können interessierte Eltern und Einzelpersonen aller Nationalitäten. Ansprechpartner: Konstanze Messner und Annette Hug-Kalisch, Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Familie, Jugend und Soziales, Integrationsförderung, 07721/ und -2153, und Andreas Meßmer, Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Leiter des Bildungsbüros, 07721/ , V.3 Jugend- und Familienzentrum 'Spektrum' im Stadtbezirk-Schwenningen Das Jugend- und Familienzentrum im Stadtbezirk Schwenningen liegt in unmittelbarer Nähe zu der Gemeinschaftsunterkunft in der Alleenstraße. Mit dem Einzug von vielen syrischen Familien mit Kindern und Jugendlichen im Sommer 2014 wurden die Angebote im Innen- und vor allem Außenbereich auch von vielen Flüchtlingsfamilien genutzt. Jugendliche konnten sich abends problemlos im Spektrum aufhalten. Zwischenzeitlich sind fast alle Familien in Privatwohnungen umgezogen und die Alleenstraße ist mehrheitlich mit Einzelpersonen belegt. Damit hat sich auch der Besuch von Flüchtlingen im Jugendhaus Spektrum verändert. Ansprechpartner: Volker Nowak, Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Familie, Jugend und Soziales, Leiter des Jugend- und Familienzentrums 'Spektrum', 07720/ , Programm und Angebote auf den Internetseiten V.3.1 ProKids-Treff im Familienzentrum Schwenningen Der ProKids-Treff wird auf Eigeninitiative des Ehepaars Lichte betrieben und besteht seit 2006, seit 2012 unter der Trägerschaft der ProKids-Stiftung. Die Engagierten des ProKids-Treffs helfen Familien auf vielfältige Art und Weise, zum Beispiel durch die Vermittlung von Kinderbekleidung (gebraucht und neu), von Spielzeug, mit einem niederschwelligen Beratungsangebot und Hilfe in Notlagen. Dankbar sind viele Familien für die geleistete Unterstützung beim Kontakt mit Behörden, für Hilfe in Notlagen und das Angebot von Gesprächskreisen u.a. mit medizinischen und pädagogischen Themen. Der ProKids-Treff organisiert außerdem große Veranstaltungen, jahreszeitliche Projekte und ein Ferienprogramm. Hier werden auch Kindern aus Familien, die es sich sonst nicht leisten können, attraktive Aktivitäten ermöglicht. Aufgrund der räumlichen Nähe hat der ProKids-Treff vergangenen Sommer viele der Asyl-Kinder und ihrer Familien aus der Alleenstraße betreut und Kontakte aufgebaut sowie Familien ganz praktisch unterstützt. Die Möglichkeit sich dreimal pro Woche im Garten des Jugend- und Familienzentrum 'Spektrum' frei zu bewegen wurde von den Familien besonders gut angenommen. Der von Frau und Herrn Dr. Lichte ehrenamtlich geführte ProKids-Treff (Kinder- und Familientreff) hat immer montags, mittwochs und freitags von Uhr geöffnet. Ansprechpartner: Ehepaar Ulrike und Dr. Karl-Henning Lichte im ProKids-Treff oder über Volker Nowak (Kontaktdaten siehe oben) 39

42 V.3.2 Hausaufgabenbetreuung von Erhard Bürk & Co. im ProKids-Treff Zum ProKids-Treff gehört auch die Hausaufgabenbetreuung. Auf Initiative und durch zeitintensiven Einsatz eines einzelnen Engagierten, Herrn Bürk, findet im Stadtbezirk Schwenningen regelmäßig eine Hausaufgabenbetreuung/Nachhilfe für Kinder und Jugendliche aus überwiegend sozial schwachen Familien und prekären Lebenslagen statt, die vielfach zudem einen Migrationshintergrund haben. Ansprechpartner: Erhard Bürk per über die -Adresse von Volker Nowak (Kontaktdaten siehe oben) V.4 Muttersprachlicher Unterricht der Konsulate in den Schulen in Villingen-Schwenningen Informationen zum Muttersprachlichen Unterricht durch das Staatliche Schulamt Donaueschingen: "Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund verfügen mit den Sprachkenntnissen in ihren Herkunftssprachen über zusätzliche und förderungswürdige Kompetenzen. Die Beherrschung mehrerer Sprachen ist unter dem Aspekt des Fremdsprachenlernens und der Berufsqualifizierung in einem zusammenwachsenden Europa und bei weltweit zunehmender Verflechtung für jeden Einzelnen wichtig und stellt eine Bereicherung dar. Das Land Baden-Württemberg fördert auf Grundlage der Richtlinie des Rates 77/486/EWG über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern den muttersprachlichen Zusatzunterricht. Die Rahmenbedingungen für den muttersprachlichen Zusatzunterricht in Baden-Württemberg sind in der Verwaltungsvorschrift 'Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf' festgelegt. Danach findet der muttersprachliche Zusatzunterricht in der Form des Konsulatsmodells statt, d. h. die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung liegt in der alleinigen Verantwortung der Herkunftsländer und unterliegt nicht der staatlichen Schulaufsicht. Derzeit wird muttersprachlicher Zusatzunterricht von 14 Herkunftsländern angeboten. Zudem besteht im Rahmen der Hauptschulabschlussprüfung die Möglichkeit der Zertifizierung von zwölf verschiedenen Herkunftssprachen." Link der Internetseiten des Staatlichen Schulamts Donaueschingen vom : Link der Internetseiten 'Landesrecht BW Bürgerservice' Verwaltungsvorschrift für muttersprachlichen Zusatzunterricht am : SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true Auf der folgenden Seite wird eine Zusammenstellung des Amtes für Schule, Bildung und Sport der Stadt Villingen-Schwenningen vorgestellt, Stand Die Zusammenstellung ist das Ergebnis einer aktuellen Abfrage zum Stand des muttersprachlichen Unterrichts in den Schulen der Stadt. Ansprechpartner: Alexander Gambin, Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Schule, Bildung und Sport, Sachgebietsleiter Schulen und Betreuung, 07721/ , 40

43 Stand: April 2015 Schule Bertholdschule Bickebergschule Klassenzimmer Sprache Zeitkorridor (Tag + Uhrzeit) Ansprechpartner/in Kontaktdaten über Herrn Gambin, SBS kroatisch Do. 16:00-18:00 Uhr Mateja Kocifan türkisch Mo., Mi., Do., Fr. 7 Std. Hava Sentürk Di. 1 Std. Tarik Kulaklioglu Do. 1 Std. Ibrahim Petek Friedensschule 2.70 türkisch (Kl. 1-2) Mo. 12:05-12:50 Uhr Do. 12:05-12:50 Uhr türkisch (Kl. 3-4) Mi. 12:05-12:50 Uhr Fr. 12:05-12:50 Uhr türkisch (Kl. 6-8) Fr. 14:00 Uhr Türk Okulu portugiesisch Fr. 14:00-17:00 Uhr Fr. Aua Harabi Gartenschule 103 türkisch Fr. ca. 14:00-17:00 Uhr Hr. Sahiner GHS Obereschach GHS Pfaffenweiler Goldenbühlschule Pavillon 3 türkisch Fr. 13:00-15:00 Uhr Fr. Hava Sentürk GS Marbach GS Tannheim GS Rietheim GS Weigheim-Mühlhausen Gym. am Deutenberg Muttersprachlicher Unterricht im Stadtgebiet serbisch Fr. 14:00-16:30 Uhr Fr. Ivana Usorac 210 türkisch (Kl. 6-7) Mo. 15:30-17:00 Uhr Tarik Kulaklioglu Ibrahim Petek 604 türkisch (Kl. 5) Do. 11:55-12:40 Uhr Fr. 11:55-12:40 Uhr Tarik Kulaklioglu Ibrahim Petek Gym. am Hoptbühl Gym. am Romäusring 111 griechisch Mo. 14:30-17:30 Uhr Di. 14:30-17:30 Uhr Fr. 14:30-17:30 Uhr Hr. Athanasios Pakatonis Haslachschule Hirschbergschule 101, 102, griechisch Di. 14:00-17:00 Uhr Fr. Angeloudi Eftychia 103, 113, Mi. 14:00-17:00 Uhr 201, 202, tamilisch Sa. 14:00-18:00 Uhr Hr. Raymond Janusz-Korczak-Schule 12 italienisch Do. 14:00-17:00 Uhr Fr. Romano-Ruzzante 5 albanisch Do. 14:00-15:30 Uhr Fr. Fetije Shala Karl Brachat Realschule Haus 3, 001 italienisch Mi. 14:00-19:30 Uhr Fr. Romano Haus 3, 002 spanisch Di. 14:00-18:00 Uhr Fr. Fernandez Lopez Do. 14:00-18:00 Uhr Fr. 14:00-18:00 Uhr Haus 3, 001 türkisch Do. 14:00-15:30 Uhr Hr. Ilker, Herr Taskan Haus 4, 001 Haus 3, arabisch So. 9:30-14:00 Uhr Fr. Brunhilde Diehl-Hourani Neckarschule 9 (Musiksaal) türkisch (Kl. 3) Mi. 08:30-12:10 Uhr Hr. Ibrahim Petek 9 (Musiksaal) türkisch (Kl. 4) Do. 07:45-08:30 Uhr Sprachheilschule Steppachschule Südstadtschule 103 arabisch So. 10:00-13:00 Uhr Hr. Riadh Bouajila Warenbergschule türkisch Di. 7:30-10:20 Uhr Do.10:20-13:45 Uhr Fr. Hava Sentürk Schulverbund am 108 kroatisch Mi. 15:15-16:45 Uhr Fr. Mateja Kocijan Deutenberg (WRS+RS) 207 türkisch Fr. 7:35-9:05 Uhr Hr. Ibrahim Petek oder 209 türkisch Di. 9:25-10:55 Uhr Fr. Emine Usluy 41

44 V.5 Angebote der Stadtbibliothek (SBS-BIB) Die Stadtbibliothek hat sich schon vor einigen Jahren auf den Weg gemacht, ausländische Kinder, Jugendliche und Erwachsene als Zielgruppe zu gewinnen und hat seither nicht nur eigene Projekte angestoßen, sondern ist auch zahlreiche Kooperationen eingegangen. Exemplarisch sollen einige Projekte genannt werden: - Fremdsprachige Kinder- und Jugendliteratur sowie fremdsprachige Erwachsenenliteratur - Internationale Lesenacht im Rahmen des Sommerferienprogramms in Kooperation mit den Interkulturellen Elternmentoren - Führung durch die Stadtbibliothek mit Integrationskursteilnehmern und Teilnehmern von Alphabetisierungskursen sowie im Rahmen der Kulturspaziergänge (in Kooperation mit dem Amt für Kultur und den GUs) - Aktuell Überlegungen gemeinsam mit dem Bildungsbüro und der Familienbeauftragten des Landkreises zum Thema Medien für Flüchtlingskinder - Fremdsprachige Einführungsflyer zur Bibliotheksnutzung (aktuell Englisch, Polnisch, Russisch und Französisch) - Buchbestand für Deutsch als Fremdsprache - DVDs (Spielfilme) in verschiedenen Sprachen - Das wöchentlich stattfindende Lesefest wird seit zwei Jahren in Kooperation mit den Interkulturellen Elternmentoren bereichert mit Vorlesen in unterschiedlichen Sprachen (Englisch, Polnisch, Russisch, Italienisch usw.) - Beim Angebot Leseförderung für Schulen sind zwei Rallyes dabei: "Kinder dieser Welt" und "Märchen-Rallye", in denen den Schulklassen die Lebensumstände und die Märchen verschiedener Völker und Länder vermittelt werden. - Stattgefunden haben Führungen mit Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Kooperation mit Refugio e. V. - Abgeschlossenes Projekt mit Kindern aus der Hausaufgabenbetreuung von Refugio e. V. - Das Team der Stadtbibliothek bildet sich regelmäßig im Bereich der Interkulturellen Kommunikation und Bibliotheksarbeit fort. Die Stadtbibliothek bietet die Möglichkeit, viele Angebote kostenlos zu nutzen: Begegnung, Aufenthalt, Kontakte, WLAN- und Internet-Nutzung, Lesen im Haus. Das Angebot wird täglich und regelmäßig von Flüchtlingen genutzt, die willkommen sind. Die Stadtbibliothek versteht sich in beiden Stadtbezirken als 'offenes Haus'. Ansprechpartner: Volker Fritz, Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Schule, Bildung und Sport, Abteilungsleitung Stadtbibliothek, 07720/ , volker.fritz@villingen-schwenningen.de V.6 Angebote des Amtes für Kultur (K) V.6.1 Projekt 'Fremde Stadt neue Heimat' der Städtischen Galerie (K-GAL) Als eine kleine Geste der Willkommenskultur hat die Städtische Galerie Villingen-Schwenningen in Kooperation mit dem DRK, Refugio VS e.v., dem Freundeskreis Kultur Villingen-Schwenningen e.v. und der Bürgerstiftung Villingen-Schwenningen das Projekt 'Fremde Stadt Neue Heimat' realisiert. Die Kunsthistorikerin Dr. Anja Rudolf und die Journalistin Marion Eckert-Merkle vermittelten in vier 'Kultur-Spaziergängen durch Schwenningen und Villingen insgesamt mehr als 250 asylsuchenden Menschen mit Hilfe verschiedener Dolmetscher Alltägliches und Besonderes. Mit kultur- und kunstgeschichtlichen Aspekten, Momente der Industriegeschichte aber auch im Brauchtum und mit Alltaggeschichten wurde die neue Heimat erlebnisreich vorgestellt. Am Ende wurden alle Beteiligten zu Tee, Zopfbrot und Brezeln eingeladen und dabei konnten neue Kontakte geknüpft und Erfahrungen ausgetauscht werden. Ansprechpartner: Wendelin Renn, Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Kultur, Abteilungsleitung Städtische Galerie, 07720/ , galerie@villingen-schwenningen.de 42

45 V.6.2 Netzwerk der Kulturen Durch den Aufbau eines Netzwerks der Kulturen für Villingen-Schwenningen sollen alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen sowie Abteilungen der Stadtverwaltung zur langfristigen Förderung einer interkulturellen Kulturarbeit zusammengeführt werden. Wertvolle, bisher kaum beachtete oder geförderte kulturelle Erfahrungen könnten das kulturelle Leben in Villingen-Schwenningen viel stärker mitprägen, als das bis jetzt der Fall ist. Themen, Inhalte und Formen des kulturellen Lebens könnten sich dadurch verändern, wesentlich erweitern und die Lebensqualität aller in Villingen- Schwenningen lebenden Menschen bereichern. Der Aufbau eines Netzwerks, das hilft, dieses Potenzial zu aktivieren und einzubinden, ist schon lange überfällig und soll bis zum Jubiläum der Ersterwähnung von Schwenningen, Tannheim und Villingen 2017 realisiert werden. Zum Motto des Jubiläumsjahres 'Aufbruch Wege in die Zukunft' passt es als eines der wichtigsten Desiderata. In der verbleibenden Zeit bis zum Jubiläumsjahr sollen die entsprechenden Kontakte geknüpft, eine nachhaltige Infrastruktur aufgebaut sowie die Bedürfnisse und Potentiale ausgelotet werden. Mit (mindestens) einem ersten realisierten Projekt soll das Netzwerk der Kulturen bis 2017 an die Öffentlichkeit treten, je nach den im Abstimmungsprozess entwickelten Prioritäten. In diesen Rahmen gehört auch die Kulturarbeit von und mit Flüchtlingen. Parallel zum Aufbau von langfristig angelegten Strukturen der interkulturellen Arbeit können und sollen konkrete Projekte eingebunden und mit den Akteuren vor Ort koordiniert werden. Ansprechpartner: Dr. Michael Hütt, Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Kultur, Abteilungsleitung Städtische Museen, 07721/ , V.7 Integration von Flüchtlingen in die Sportvereine der Stadt Villingen-Schwenningen (SBS) Die Vereine sind grundsätzlich jeweils selbständig organisiert, so dass jeder Verein auch selbst entscheiden kann, ob er besondere Angebote für Flüchtlinge macht oder nicht. Mit dem großen Flüchtlingsstrom stellte sich schnell den Vereinen die Frage, ob und in welcher Form Flüchtlinge im Schadensfall versichert wären, wenn sie an Vereinsangeboten teilnehmen. Vereinzelte Anfragen wurden vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit abgelehnt mit dem Hinweis auf mangelnden Versicherungsschutz. Einen Grundsatzbeschluss der Stadt Villingen-Schwenningen zur Integration seitens des Sports gibt es nicht und er wäre auch nicht möglich, weil ein eingetragener Verein grundsätzlich in eigener Verantwortung entscheiden kann. Manche Vereine sind auch zu klein, um Flüchtlinge betreuen zu können oder ihnen fehlen schlichtweg Trainingszeiten/-möglichkeiten. Bei der Vereinsbefragung zum Bericht zur Sportentwicklung haben 30% der befragen Vereine mitgeteilt, dass es Vereinsverständnis ist, Migranten anzusprechen. Die Frage des Versicherungsschutzes konnte inzwischen abschließend geklärt werden. Flüchtlinge, die an Angeboten in Sportvereinen teilnehmen wollen, ob zeitlich begrenzt oder auf Dauer, sind grundsätzlich über die drei Sportbünde haftpflicht- und unfallversichert. Siehe hierzu folgende Pressemitteilung: 43

46 Pressemitteilung des Württembergischen Landessportbunds, des Badischen Sportbunds Freiburg und des Badischen Sportbunds Nord vom Versicherungsschutz für Asylbewerber in Sportvereinen Karlsruhe (pm) Der Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge in Sportvereinen sichergestellt. Es besteht Unfall- und Haftpflichtschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge, die an Sportangeboten in den Mitgliedsvereinen teilnehmen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der Sportstätte zum Zweck der aktiven Teilnahme und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung des Sportangebots. Nicht versichert sind die Asylbewerber und Flüchtlinge als Zuschauer/Besucher von Veranstaltungen. Die drei Sportbünde in Baden-Württemberg (Württembergischer Landessportbund, Badischer Sportbund Freiburg, Badischer Sportbund Nord) haben in Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden- Württemberg, ARAG-Sportversicherung und der Firma Himmelseher den Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge in den Mitgliedsvereinen in Baden-Württemberg durch einen Zusatzvertrag gewährleistet. Die Versicherung ist gültig für alle rund Mitgliedsvereine in den Sportbünden. Damit durch dieses Engagement nicht auch noch zusätzliche finanzielle Belastungen auf die Vereine zukommen, übernehmen die drei Sportbünde die kompletten Kosten für diese Versicherung. Auch die Abwicklung ist unbürokratisch: Die teilnehmenden Personen müssen den Sportbünden nicht gemeldet werden. Die Schadenfälle werden ebenfalls an die zuständigen Versicherungsbüros bei den Sportbünden über den veranstaltenden Verein gemeldet. Dort erhalten die Vereine auch weitere Auskünfte. Die Sportverbände und Sportvereine in Baden-Württemberg erhalten mit dieser Maßnahme so dauerhaft und wirkungsvoll die Möglichkeit, einen Beitrag zur Integration der Asylanten und Flüchtlinge in den organisierten Sport leisten zu können. Ansprechpartner: Walter Kluß, Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Schule, Bildung und Sport, Sachgebietsleitung Sport, 07721/ , V.8 Integrationsprojekt von Boxing VS e.v. in Zusammenarbeit mit dem Boxverband Baden- Württemberg (BVBW) e.v. Der Boxverband Baden-Württemberg (BVBW) e.v. und das Talentzentrum Boxing VS e.v. werden als Projektpartner fungieren. Über den Boxsport sollen Jugendliche mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft einbezogen werden. Hier eignet sich der Boxsport, da dieser als Kampfsportart sehr viele Eigenschaften vermittelt, die die Zielgruppe benötigen. Disziplin, Fairness, Regeln, Fleiß, Teamwork und Durchhaltevermögen sind nur einige der wichtigsten Faktoren dieses Kampfsportes. Für den BVBW ist diese Art von Projekten von großer Bedeutung. Der Boxsport partizipiert stark von Kindern mit Migrationshintergrund. Der Anteil bei Nachwuchsmeisterschaften liegt im Schnitt bei über 85%. Neben den leistungssportlichen Aspekten kommt der Verband mit diesem Projekt hier seiner gesellschaftlichen Verantwortung nach, um sich interkulturell zu öffnen. Dieses Projekt soll dazu beitragen, dass Kinder gleich welcher Herkunft im Boxsport eine Heimat finden können. Projektziel ist die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft, hier zunächst in den Verein. Geplant ist die Bildung eines sozialen Netzwerks zur Un- 44

47 terstützung des Elternhauses in Angelegenheiten des täglichen Lebens (Ausbildungsmöglichkeiten, Möglichkeiten der Verbesserung der schulischen Leistung, etc.) und der Laufbahnberatung. Die pädagogische Betreuung der Kinder und Jugendlichen hinsichtlich einer Heranführung an unser Gesellschaftssystem und ihrer typischen Eigenschaften unter Zuhilfenahme des Boxsports. Hier steht dem Verein ein ehrenamtlicher Lehrer zur Verfügung. Ein weiteres Ziel ist die Gewaltprävention durch Boxen. Die Kinder und Jugendlichen lernen im täglichen Trainingsbetrieb, ihren Frust zu kontrollieren und zu kanalisieren. Hinzu kommen die Erlernung von Verhaltens- und Sportregeln, die auch im Leben ihre Gültigkeit haben. Der tägliche Umgang mit den Sportkameraden im Ring soll den Kindern und Jugendlichen zeigen, dass ein Miteinander mehr Vorteile hat als ein Gegeneinander. Weitere Kooperationspartner sind der ProKids-Treff sowie das Amt für Familie, Jugend und Soziales der Stadt Villingen-Schwenningen. Ansprechpartner: Oliver Vlcek, Vorsitzender Boxing VS, 0172/ , googl .com und Witali Tarassow, Box-Trainer und Projekt-Betreuung, 0163/ V.9 Netzwerk Migration/Integration im Schwarzwald-Baar-Kreis Im Netzwerk Migration treffen sich alle am Thema Migration und Integration beteiligten Institutionen, Träger und Vereine im Schwarzwald-Baar-Kreis zum Informationsaustausch und zur Abstimmung weiterer Projekte und Vorgehensweisen. Das Netzwerktreffen findet zweimal jährlich statt. Die Koordinierung und Vorbereitung der Treffen wechselt alle zwei Jahre unter den Freien Trägern, derzeit liegt die Verantwortung beim Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis e. V.. Mitglieder des Netzwerks sind u. a.: Agentur für Arbeit, Caritasverband, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk im Schwarzwald-Baar-Kreis, Flüchtlingsbetreuer aus dem Arbeitskreis Asyl, Jobcenter, Landratsamt, Landsmannschaft, Polizei, Pro Asyl, Refugio, Regierungspräsidium Freiburg, Regionalkoordinator BAMF, Staatliches Schulamt, Stadt Villingen-Schwenningen Ausländerwesen/Integrationsförderung/VHS, Stiftung Lernen-Fördern- Arbeiten/Pro Job ggmbh, WelcomeCenter. V.10 WelcomeCenter Gewinnerregion Das WelcomeCenter Gewinnerregion berät internationale Fachkräfte und deren Familien, Unternehmen, welche Zuwanderer einstellen sowie Kommunen und Landkreise, in die neue Fachkräfte zuziehen. Einzugsbereich des WelcomeCenters sind die drei Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis, Rottweil und Tuttlingen. Die Aufgaben des WelcomeCenters sind Erstberatung und Orientierungshilfe rund um Leben und Arbeiten, z.b. bei der Suche nach Wohnung, Schule, medizinischer Versorgung, Jobsuche für Angehörige, Vermittlung von Deutschkursen, Weiterbildung, Kultur-/Freizeitunterstützung, Bereitstel- 45

48 lung von Informationsmaterial, Welcome-Packages, Unterstützung von Unternehmen bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte. Das Ziel ist es angesichts knapper werdender Fachkräfte in Zeiten des demografischen Wandels, die regionale Wirtschaft bei der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland zu unterstützen und eine Willkommenskultur zu schaffen. Zusätzliche Angebote sind: Die Seminare des WelcomeCenters Gewinnerregion zielen darauf ab, zugewanderte Fachkräfte grundlegend zu informieren und für Besonderheiten des deutschen Systems zu sensibilisieren. Angesprochen sind vor allem internationale Fachkräfte, internationale Studierende, internationale Auszubildende sowie deren Partner. Die Wirtschaftsförderung Schwarzwald-Baar-Heuberg hat bereits Termine mit den Jobcentern der Region abgesprochen, um Flüchtlinge, die Fachkräfte sind und Arbeitsmarktzugang haben, in diese Seminare zu integrieren. Der Club der Kulturen ist ein Freizeitprogramm, das zugezogene Fachkräfte vernetzen und mit attraktiven Freizeitmöglichkeiten der Region vertraut machen soll. Angestrebt sind auch (Sprach-) Freundschaften zwischen Deutschen und Zugezogenen. Das Minsterium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg fördert das WelcomeCenter Gewinnerregion aus Landesmitteln. Angesiedelt ist das WelcomeCenter Gewinnerregion bei der Wirtschaftsförderung Schwarzwald-Baar-Heuberg. Ansprechpartnerin: Cornelia Lüth, WelcomeCenter c/o Wirtschaftsförderung Schwarzwald-Baar- Heuberg, Leitung Bereich Fachkräftesicherung, 07720/ , V.11 Projekt 'a.i.d.' der Stiftung Lernen-Fördern-Arbeiten/Pro Job ggmbh Die Stiftung Lernen-Fördern-Arbeiten/Pro Job ggmbh engagiert sich seit dem im Projekt 'a.i.d. - ankommen. integrieren. dazugehören'. Dieses regional durch den Europäischen Sozialfond (ESF) geförderte Projekt wird in enger Kooperation mit dem Jobcenter Villingen- Schwenningen durchgeführt. Zielgruppe sind Flüchtlinge und deren Familien aus Syrien, die im Leistungsbezug von SGB II stehen und über einen Aufenthaltsstatus und eine Arbeitserlaubnis verfügen. Das Projekt bietet über eine Laufzeit von zwei Jahren 120 Gesamtteilnehmerplätze. Zielsetzung des Projekts ist die Integration in Gesellschaft und Arbeit. Ausgehend von einem systemischen Ansatz wird durch aufsuchende Arbeit die Erfassung von Lebenswirklichkeiten, Kompetenzen, individuellen Problemlagen und den Ressourcen der Projektteilnehmer ermöglicht. Ein standardisiertes Casemanagement und Coaching, begleitet von einem Trainings- und Seminarangebot soll die Flüchtlinge bei einem guten Start in Deutschland unterstützen. Das Themenspektrum der Seminare erfasst alle Themen des Alltags: Umgang mit Geld, Ämtern und Behörden, Gesundheitsfürsorge, Schule, Arbeit und Arbeitsanforderungen, Freizeitgestaltung bis hin zu den Grundlagen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung mit ihren Verpflichtungen und Möglichkeiten. Die Teilnehmer am Projekt a.i.d. werden auf ihre soziale und berufliche Integration vorbereitet und erhalten Bewerbungsassistenz bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Der Einsatz einer qualifizierten Mitarbeiterin aus Syrien, die in der Muttersprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kommunizieren kann, ermöglicht die Übersetzung der Inhalte unter Berücksichtigung der kulturellen Unterschiede. Ansprechpartnerin: Ulrike Gaß, Pro Job ggmbh, Am Krebsgraben 18, Villingen- Schwenningen, 0741/ , u_gass@lfa.org 46

49 V.12 Refugio Villingen-Schwenningen Kontaktstelle für traumatisierte Flüchtlinge e. V. 21 Seit Juni 1998 arbeitet Refugio Villingen-Schwenningen als Kontaktstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen. Die Kontaktstelle betreute Klienten, davon fast ein Drittel aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis, davon die große Mehrzahl aus Villingen-Schwenningen. Der Zuwachs betrug ca. 30% gegenüber dem Vorjahr. Es handelte sich um alleinstehende Personen als auch (mehrköpfige) Familien aus verschiedenen Herkunftsländern. Dolmetschergestützte Psychotherapie, Asylverfahrensberatung, Einzelfallbetreuung, Wohnungs- und Arbeitssuche, Familienund Erziehungsberatung sowie individuelle wie gruppenspezifische Bildungsangebote / Sprachförderung wurden schwerpunktmäßig erbracht. Refugio Villingen-Schwenningen dankt für Finanzmittel in Höhe von Euro (2015: Euro) zur Gesundheitsversorgung traumatisierter Flüchtlinge nach Asylbewerberleistungsgesetz (Landkreis) und dem Erlass der Kaltmiete (Stadt Villingen-Schwenningen). Die Kontaktstelle macht auf zahlreiche Verbesserungsvorschläge aufmerksam, damit in der Stadt Villingen-Schwenningen eine gute Betreuung von Flüchtlingen gelingen kann, u. a. auf die dringende Notwendigkeit eines institutionsübergreifenden Dolmetscherpools, verstärkte Sozialarbeit in der Anschlussunterbringung und in Schulen, auf den großen Bedarf an zusätzlichen Angeboten im Bereich des Spracherwerbs für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, auf den Bedarf von Förderund Stützunterricht für Schüler durch Ehrenamtliche oder auf den Bedarf an Institutionen die 1,- - Jobs für Flüchtlinge anbieten könnten. 22 Kontakt: Refugio Villingen- Schwenningen e.v., Kontaktstelle für traumatisierte Flüchtlinge, Schwedendammstr. 6, Villingen-Schwenningen, 07721/504155, V.13 Koordinierungsstellen für Ehrenamtliche in den Gemeinschaftsunterkünften Mit dem großen Flüchtlingsstrom, insbesondere seit Ankunft der zahlreichen syrischen Familien, haben sich in einer großen Welle der Hilfsbereitschaft viele engagierte Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit bereit erklärt. Diese Einsatzbereitschaft bedarf einer professionellen und sorgfältigen Koordination, damit diese Ehrenamtlichen angeleitet und gefördert werden. Doppelstrukturen sollten verhindert und abgebaut werden. Die Projektstelle Flüchtlingshilfe bei der Diakonie Schwenningen ist seit mit einer 50%- Stelle besetzt und in ein Projekt der Evangelisch-Württembergischen Landeskirche eingebunden. Evelyn Preuß von der Koordinationsstelle unterstützt den aktiven Arbeitskreis Asyl um die Gemeinschaftsunterkünfte Alleenstraße und Villinger Straße. 23 Weitere Koordinations- bzw. "Kümmererstellen" von Ehrenamtlichen sollen beim Diakonischen Werk im Schwarzwald-Baar-Kreis mit einer 50%-Stelle und beim DRK Kreisverband Villingen- Schwenningen in Kooperation mit dem Landkreis mit einer 100%-Stelle im Laufe von 2015 besetzt werden. Das Diakonische Werk im Schwarzwald-Baar-Kreis wird zum Frau Kathrin Stahnke beschäftigen. Frau Stahnke wird mit einem 20%-Deputat den JMD in der Gerwigschule in St. Georgen und dem Schulzentrum am Deutenberg vertreten und mit 50% die Koordination für die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit mit Schwerpunkt nördlicher Schwarzwald-Baar-Kreis übernehmen. V.14 Arbeitskreis Asyl Schwenningen Anlässlich der Bekanntgabe der Erstbelegung der Gemeinschaftsunterkunft in der Alleenstraße im Stadtbezirk Schwenningen (Juni 2014) wurde der Arbeitskreis im März 2014 gegründet auf Initiati- 21 Internetseiten von Refugio Villingen-Schwenningen am : 22 Rückmeldungen, die wir von mehreren Institutionen erhalten haben, finden sich in den Blitzlichtern unter Punkt VI. 23 Siehe Punkt V.14 47

50 ve der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchengemeinden (ACK) Schwenningen unter Vorsitz von Pfarrer Hans-Ulrich Hofmann. Ziele sind der Aufbau und die Förderung einer Willkommenskultur für Flüchtlinge in Kirchengemeinden und im Gemeinwesen, mit dem Ziel der Integration von Flüchtlingen in die Stadtgemeinschaft sowie Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber den Themen Flucht und Asyl. Der Arbeitskreis hat zur Zeit etwa 50 Mitglieder, Tendenz steigend. Die Mitglieder setzen sich aus Ehrenamtlichen aus verschiedenen Bereichen zusammen: - Mitglieder unterschiedlicher Kirchengemeinden - Ehrenamtliche verschiedener Professionen: z.b. (pensionierte) Lehrer, Sozialarbeiter, Erzieher - Sachkundige/Netzwerkpartner: z.b. VHS, Stadt VS, Landratsamt, Pro Kids, Wohlfahrtsverbände, Vereine, etc. Aktuelles Beispiel: Die Rotaracter 24 unter Herrn Haller wollen als diesjähriges Sozialprojekt in der Asylbewerberunterkunft in der Alleenstraße gemeinsam mit handwerklich begabten Bewohnern eine überdachte Terrasse bauen. In einem gemeinsamen Sommerfest soll die Terrasse eingeweiht werden. Das Catering soll gemeinsam mit den Bewohnern geplant und umgesetzt werden. Aufgaben/ Aktivitäten des Arbeitskreises sind die Unterstützung der Flüchtlinge in verschiedenen Bereichen: - Ehrenamtlicher Sprachunterricht - Internationales Sprachcafé - Unterstützung in Behördenangelegenheiten - Hilfe bei Wohnungssuche, Umzug - Unterstützung bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche - Freizeitangebote (Sport, Kultur, Unternehmungen) für Männer/Familien/Kinder - Patenschaften für Flüchtlinge - Unterstützung in allen Alltagsbelangen - Projekte mit Netzwerkpartnern (z.b. ProKids, Kulturamt, Vereine, etc.) - Kinderbetreuung und Sommerschule (Sommerferien 2014) Wichtige aktuelle Verbesserungs-Vorschläge aus Sicht des Arbeitskreises: - Interkulturelle Sensibilisierung von Ämtern und Behörden - Erleichterung in den Zugängen zu Sprachkursen - Unterstützung der Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen - Zugänge zu Kultur- und Freizeitmöglichkeiten erleichtern (z. B. vergünstigte Eintritte) - Verbesserungen bei der 'Beweglichkeit' im Busverkehr (ermäßigte Fahrtkosten) Mit der Einrichtung der 50%-Projektstelle Flüchtlingshilfe bei der Diakonie Schwenningen haben die Ehrenamtlichen im Arbeitskreis Asyl Schwenningen mit Evelyn Preuß eine kompetente Ansprechpartnerin und Förderin erhalten. Ansprechpartnerin: Evelyn Preuß, Diakonie Schwenningen, Projektstelle Flüchtlingshilfe, 07720/301352, evelyn.preuss@elk-wue.de V.15 Arbeitskreis 'Engagement Erbsenlachen' Zahlreiche Ehrenamtliche haben sich auf Initiative von Dekan Wolfgang Rüter-Ebel zusammengefunden um sich für die Gemeinschaftsunterkunft in den Erbsenlachen zu engagieren. In wechselnden Villinger Kirchengemeinden finden die Austauschtreffen der rund 60 Engagierten statt, aus 24 Rotaract ist die Jugendorganisation in der internationalen Rotary-Bewegung. Dabei handelt es sich um einen international verbreiteten Service-Club (Wohltätigkeitsverein) für junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren aus verschiedenen Studienrichtungen, Berufen und unterschiedlichen politischen und religiösen Richtungen. Die Organisation steht daher den Ideen und Idealen von Rotary International nahe. Im deutschsprachigen Raum nennen sich seine Mitglieder Rotaracter. 48

51 denen Projekte wie beispielsweise 'Tea and Talk', abendliche Radtouren, Stadtspaziergänge und ein wöchentlich stattfindendes Kinderbetreuungsangebot in Erbsenlachen entstanden sind. Das Engagement Erbsenlachen will sich zukünftig um die Räumlichkeit der ehemaligen französischen Schule bemühen, um genug Platz für den geplanten Sprachunterricht und Sportaktivitäten zu haben. Ansprechpartner: Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK), Dekan Wolfgang Rüter-Ebel, E- Mail: V.16 Arbeitskreis Pro Asyl e. V. Der Arbeitskreis besteht bereits seit vielen Jahren und versteht sich als politisch wirkendes Gremium, das auf Erfordernisse, Herausforderungen und Schwierigkeiten im Asyl- und Flüchtlingsbereich aufmerksam macht, beispielsweise an Informationsständen mit Aktionen in den Innenstädten oder im Rahmen von Veranstaltungen, die u. a. in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Baden- Württemberg organisiert werden. Ansprechpartner: Sigrid Jaschke und Uli Hahn, V.17 'Heimat ist hier!' 'Heimat ist hier!' Ein Kursprojekt der Volkshochschule Villingen-Schwenningen in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung für Frauen aus der Region. Eingeladen sind alle Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, um sich an sieben Abenden in ihrer Stadt gesellschaftlich und politisch umzusehen und auch persönlich auszutauschen. Im Schwarzwald-Baar- 49

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