Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr

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1 Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr

2 Inhaltsverzeichnis 8 Vorfahrt 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 8 (1a) Kreisverkehr 10 Einfahren und Anfahren 35 Sonderrechte und 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht Zeichen und Verkehrseinrichtungen 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht 41 Vorschriftzeichen 42 Richtzeichen

3 Für wen gilt die Vorfahrtregelung? Die Vorfahrtregelung gilt nur innerhalb des fließenden Fahrzeugverkehrs, also zwischen Fahrzeug und Fahrzeug (und Fahrzeugen gleichgestellte z.b. Reiter) und nicht zwischen Fahrzeug und Fußgänger. Gilt die Vorfahrt auch für Radfahrer auf Radwegen? Radfahrer die einen neben der Hauptfahrbahn parallel verlaufenden Radweg benutzen, nehmen ebenfalls an der Vorfahrt der Fahrbahn teil!

4 Gilt die Vorfahrt auch für Fahrzeuge, die sich falsch verhalten? Das Vorfahrtrecht richtet sich nach der Frage: Woher kommen die Fahrzeuge? Dies bedeutet, dass auch der Vorfahrt hat, der die bevorrechtigte Straße widerrechtlich, rückwärts, zu schnell, linksseitig (z.b. beim Überholvorgang) befährt oder kurz anhält. Dies gilt auch für Radfahrer, die verbotswidrig einen linken Radweg benutzen.

5 Blick nach rechts Muss ich Vorfahrt gewähren? Aus der Grundregel ergibt sich, dass zunächst nach rechts geschaut werden soll, um festzustellen, ob ein oder mehrere Fahrzeuge von rechts kommen, denen Vorfahrt gewährt werden muss. Blick nach links Wird meine Vorfahrt beachtet? Diese Handlung dient der Absicherung, da man nicht davon ausgehen kann, dass einem die Vorfahrt durch den von links Kommenden tatsächlich gewährt wird.

6 Nie die Vorfahrt erzwingen, auch wenn du Vorfahrt hast! soll nochmals verdeutlicht werden, dass man sich nicht auf sein Vorfahrtrecht verlassen darf, sondern durch den Blick nach links Klarheit herstellen soll. Im Zweifelsfall soll gewartet und weiter beobachtet werden.

7 Wann gilt die Grundregel rechts vor links nicht? Für Fahrzeuge die aus einem Feld- oder Waldweg auf die Straße fahren wollen gilt die Grundregel rechts vor links nicht.

8 Als Radfahrer, der von einem Radweg, der zu ENDE ist, auf die Fahrbahn fahren will. Endet der Radweg, durch Zeichen 237 (Radfahrer), Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder durch Zeichen 241 (getrennter Fuß und Radweg) und das Zusatzzeichen (Ende) und muss der Radfahrer seine Fahrt auf der Fahrbahn fortsetzen, dann gilt hier nicht die Regel rechts vor links, sondern der Radfahrer muss warten. Dagegen nehmen Radfahrer die einen neben der Hauptfahrbahn parallel verlaufenden Radweg benutzen, ebenfalls an der Vorfahrt der Fahrbahn teil!

9 8 Vorfahrt An Kreuzungen und Einmündungen hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder Zeichen 205 Zeichen 206 Zeichen 3061 Zeichen 306 für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

10 Feld- oder Waldweg Unter Feld- und Waldwegen sind nur Straßen zu verstehen, die überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben (BGH DAR 1976, 76). Somit sind Wiesen-, Moor-, Weinberg-, Sandwege den Feld- oder Waldwegen gleichzustellen (Roland Schurig, Kommentar zur Straßenverkehrs-Ordnung, 10. Auflage). Soweit nicht eindeutig erkennbar ist, ob es sich um einen wartepflichtigen Weg handelt, ist jeder wartepflichtig. Auf Feld- oder Waldwegen untereinander gilt die Grundregel rechts vor links.

11 8 StVO Rechts vor Links Derjenige, der von rechts kommt, hat Vorfahrt, der andere ist wartepflichtig. Bild: medienwerkstatt-online.de Verzweigung mit Rechtsvortritt»: Auf der nächsten Verzweigung herrscht abweichend von der Regel Rechtsvortritt. Es wird auch an exponierten Kreuzungen auf Nebenstraßen platziert

12 Kreisverkehr 8 StVO An jedem Kreisverkehr soll Z. 215 (Kreisverkehr) angebracht sein. Diese Anforderung setzt voraus, dass an allen Zufahrten Z. 205 (Vorfahrt gewähren) angebracht ist. Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Z. 215 unter Z. 205 angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Vorfahrtsregelnde Zeichen werden im Kreisverkehr nicht benötigt. Bei der Ausfahrt muss geblinkt werden.

13 Kreisverkehr 8 StVO Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeiger unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten. Die Mittelinsel des KV darf nicht überfahren werden. Ausnahmen: Fahrzeuge wegen ihrer Abmessungen nicht anders möglich.

14 Kreisförmiger Verkehr Vorfahrt gewähren (Z.205) zusammen mit (Z.209) vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts. Muss beim Ein- und beim Ausfahren in den Kreisförmigen Verkehr geblinkt werden Wenn keine vorfahrtregelnden Verkehrszeichen vorhanden sind, gilt bei der Einfahrt in den Kreisverkehr Rechts vor Links

15 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Einschränkend gilt, dass Linksabbieger bzw. allgemein abbiegende Fahrzeuge dem entgegenkommenden Verkehr Vorrang gewähren müssen.

16 10 Einfahren und Anfahren Verlassen eines Grundstücks Der aus dem Grundstück Ausfahrende muss die Vorfahrt der auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer (aus beiden Richtungen) beachten. Beim Ausfahren aus einem Grundstück muss man Fußgänger auf dem Gehweg vorbeilassen. Dies gilt ebenso für Radfahrer, die auf der Straße oder einem Radweg fahren.

17 Verlassen eines Fußgängerbereich Das Ende eines Fußgängerbereichs wird durch Zeichen 243 gekennzeichnet. Auch hier besteht eine entsprechende Wartepflicht. Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs Das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs wird durch Zeichen 326 gekennzeichnet. Auch hier besteht eine Wartepflicht des Ausfahrenden, wenn Zeichen 326 im unmittelbaren Einmündungsbereich aufgestellt ist.

18 Abgesenkter Bordstein Fahrzeuge, die über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren wollen, sind wartepflichtig, da in diese Situation analog dem Verlassen eines Grundstücks zu verfahren ist.

19 37 StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil Bei Ampeln bedeuten die Farben: Rot: Rot-Gelb: Grün: Gelb: Halt vor der Kreuzung Halt vor der Kreuzung und Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten Der Verkehr ist freigegeben Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten

20 Grünpfeil 37 StVO Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzen Grund angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Behinderung, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Quelle: BAST

21 37 StVO Räumpfeil Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

22 Zeichen und Weisungen des Polizeibeamten Verunsicherung herrscht immer wieder bei Autofahrern und Fußgängern, wenn an der Straßenkreuzung plötzlich statt der gewohnten Ampel ein Polizist den Verkehr regelt. Noch schlimmer: Die Ampel ist in Betrieb und trotzdem steht ein Polizist auf der Kreuzung und gibt Handzeichen - anders als die Ampel. Was gilt nun? 36 StVO Die Straßenverkehrsordnung regelt eindeutig, dass die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vorrangig sind. Zeigt also ein Polizist per Hand an, dass der Verkehr in einer Richtung gesperrt ist, müssen Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer anhalten - auch wenn die Ampel grün zeigt. Zeichen Streckt der Polizist einen oder beide Arme quer zur Fahrtrichtung, bedeutet das: Halt vor der Kreuzung, der Querverkehr ist freigegeben. Und zwar so lange, wie der Polizist in dieser Richtung winkt bzw. seine Grundstellung beibehält. Der freigegebene Verkehr darf nach rechts bzw. links abbiegen, wenn kein anderer behindert wird.

23 Siehst du Brust oder Rücken, musst du auf die Bremse drücken! Siehst du die Hosennaht, hast du freie Fahrt!

24 Sonderrechte Wegerechte ges. Regelung 35 StVO 38 StVO Inhalt Berechtigte Befreiung von allen oder bestimmten Vorschriften der StVO a) Polizei, Feuerwehr, KatS, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr, Zolldienst b) Fahrzeuge des Rettungsdienstes alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben unverzüglich freie Bahn zu schaffen alle Fahrzeuge, die über Blaulicht und Einsatzhorn verfügen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme a) zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich b) wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten Kennzeichnung keine bestimmte Blaulicht und Einsatzhorn

25 41 Vorschriftzeichen Wo straßenbegleitende Radwege für beide Richtungen freigegeben sind, weist das Zusatzzeichen über dem Zeichen 205 darauf hin. So haben die Zeichen das Gebot: Vorfahrt gewähren und auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten!

26 42 Richtzeichen Beispiel für Zeichen Z 1002: Verlauf der Vorfahrtstraße Ein Zusatzzeichen zum Zeichen 306 () kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger, Blinker, zu benutzen. Das bedeutet, wenn man dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgt, muss man blinken und querenden Fußgängern den Vorrang gewähren. Da Fußgängerquerungen an abknickenden Vorfahrtsstraßen stets gefährlich sind, verbietet die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Zulassung von Fußgängerquerungen auf der Fahrbahn der abknickenden Vorfahrtsstraße.

27 DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT

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