Nürnberg Humboldtstraße 104 An den OberbOrgermeister. die LINKE LISTE Nümberg stellt folgenden Antrag an den zuständigen Ausschuss:
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1 Linke Liste Nürnberg, Humboldtstraße Nürnberg LI.6ELlsrE Nürnberg Humboldtstraße 104 An den OberbOrgermeister NOrnberg der Stadt Nümberg Telefon: Dr. Ulrich Maly Fax: Rathausplatz 2 rom~r7r;;-:-:-~:j...!..- A I 08EHB Üp r. buero@linke-liste-nuernberg.de Nürnberg 29. JAN I Nürnberg, r~:,"~;,:~~i -- -L;:Ll:,:=~==~-" ~-_ _ _ Sehr geehrter Oberbürgermeister, die LINKE LISTE Nümberg stellt folgenden Antrag an den zuständigen Ausschuss: Die Stadtverwaltung möge beschließen, die Siedlerstraße von der Fallrohrstraße bis zum zabo-kreisel als Zone 30 auszuweisen. Begründung: Zwischen den Straße Haselnussweg und der Fallrohrstraße, in der Zone 30 ist, befindet sich nur auf der Waldseite ein schmaler, kombinierter Fuß-/Radweg. Auf der anderen Straßenseite dieses Teilstückes der Siedlerstraße befinden sich einige Einfamilienhäuser und der Sportklub NHCT und der Fußballverein Zabo-Eintracht. Die gesamten Anwesen enden direkt an der Straße und weisen keinen Fußweg auf. Ab der Querstraße Fallrohrstraße ist Tempo 50 erlaubt. Bis zum Zabo-Kreisel befindet sich nur einseitig ein Fußweg, obwohl sich dort eine Schule befindet. Um die Gefahren für die Schülerinnen und Schüler zu minimieren, halten wir eine Zone 30 für dringlich. Mit freundlichem Gruß Marion Padua StRin LINKE LISTE Nümberg
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3 I. Anmeldung TOP: z.a /Siedlerstraße Verkehrsausschuss Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Tempo 30 in der Siedlerstraße hier: Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste Nürnberg vom Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Anlagen: - Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste Nürnberg vom Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Ausführlicher Sachverhalt - Übersichtsplan Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Die Stadtratsgruppe Linke Liste Nürnberg und die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben beantragt, die Siedlerstraße von der Fallrohrstraße bis zum Zabo-Kreisel als Zone 30 auszuweisen. Da die Siedlerstraße keine Hauptverkehrsstraße ist, kommt eine Tempo 30-Zone grundsätzlich in Betracht. Die Verwaltung kommt nach eingehender Prüfung zum Ergebnis, dass eine durchgehende Zone nicht nur bis zur Fallrohrstraße, sondern bis zur Schmausenbuckstraße sinnvoll ist. Damit werden die bestehenden Tempo 30-Zonen rund um die Fallrohrstraße (Zerzabelshof östlich des Rings B4R) und um die Dientzenhoferstraße und den Haselnussweg (Mögeldorf südlich der Bahnlinie, zwischen Ring B4R und Schmausenbuckstraße) zu einer durchgehenden Zone verknüpft. Die bisherige Streckenbegrenzung auf 30 km/h im mittleren Abschnitt der Siedlerstraße wird integriert. Für die Realisierung der Zone ist eine Entfernung der Mittelmarkierung in der Siedlerstraße und eine teilweise Änderung der Vorfahrtsregelungen erforderlich. Die Lichtsignalanlage für Fußgänger kurz vor dem Zabo-Kreisel darf aus rechtlichen Gründen nicht in der Zone liegen. Die Ausführung ist zum Beginn des neuen Schuljahrs im September 2013 vorgesehen. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht Seite 1 von 3
4 1a. Finanzielle Auswirkungen: Nein Noch offen, weil Ja Kosten: noch nicht bezifferbar Gesamtkosten Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X davon investiv begrenzter Zeitraum Sachkosten davon konsumtiv dauerhaft Personalkosten 1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt: Nein Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich Ja Betrag: Profitcenter / Investitionsauftrag: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein Ja im Umfang von Vollkraftstellen (weiter bei 2b) 2b. Deckung vorhanden: Nein Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich Ja Stellen-Nr. 3a. Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt: Nein Ja 3b. Geschlechterrelevante Auswirkungen: Nein Ja: 4. Abstimmung ist erfolgt mit: Ref. I / OrgA Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert keine Stellendeckung vorhanden Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren Deckungsvorschlag akzeptiert keine Haushaltsmittel vorhanden Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten Seite 2 von 3
5 RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) SÖR ZV-KVÜ VAG II. Herrn OBM III. Ref.VI/Vpl Nürnberg, Referat VI (4917) Seite 3 von 3
6 Tempo 30-Zone in der Siedlerstraße; hier: Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste Nürnberg vom Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Ausführlicher Sachverhalt Mit ihren Anträgen vom bzw. vom haben die Stadtratsgruppe Linke Liste und die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um Prüfung gebeten, ob die Siedlerstraße von der Fallrohrstraße bis zum Zabo-Kreisel als Zone 30 ausgewiesen werden kann. Ausgangslage Im Rahmen des Projekts Tempo 30 vor Schulen wurde im Jahr 2011 geprüft, ob vor der Grundschule an der Siedlerstraße (Dependance der Schule Viatisstraße) 30 km/h als Streckenverbot in Betracht kommen. Die Verwaltung kam damals in Abstimmung mit der Polizei zum Ergebnis, dass keine so außergewöhnliche Gefahrenlage vorliegt, dass eine Streckenregelung, für die sehr strenge Kriterien gelten, rechtssicher begründbar ist. Es konnte vor Ort nicht beobachtet werden, dass die Schulkinder in Höhe des Schulgebäudes die Fahrbahn vom bzw. zum Wald überqueren. Die Kinder verlassen das Schulgelände entweder in Richtung Westen über die Herrnscheidstraße oder sie überqueren die Siedlerstraße beim Zabo- Kreisel an der Fußgänger-LSA, die zusätzlich durch Schulweghelfer gut gesichert ist. Daher gehörte die Schule an der Siedlerstraße zu einer der drei Schulen, vor denen im September 2011 keine Tempo 30-Regelung eingeführt werden konnte. Im Herbst 2012 wurde in Höhe des Sportgeländes (NHTC, Tennisanlage) eine Begrenzung auf 30 km/h (Strecke) beschildert, da besonders bei Veranstaltungen immer wieder beobachtet wurde, dass sich viele Fußgänger auf der Fahrbahn befinden und auch Kinder zwischen den geparkten Fahrzeugen die Fahrbahn queren. Dieser Abschnitt ist aufgrund des kurvigen Straßenverlaufs sehr unübersichtlich, auf der Westseite ist kein Gehweg vorhanden. Dadurch entstand allerdings die von den Bürgerinnen und Bürgern nur schwer nachzuvollziehende Situation, dass die 30er-Regelung in Richtung Fallrohrstraße vor dem Fußgängerüberweg endet und nicht im Bereich der Schule und der Wohngebäude gilt. Bei einem Ortstermin im Januar 2013 unter Beteiligung vieler Anwohner sowie bei der Bürgerversammlung Zerzabelshof am wurde die Einführung von Tempo 30 in der Siedlerstraße gefordert und seitens der Verwaltung eine Prüfung zugesagt. Der Antrag der Anwohner wurde in einem Schreiben an den Oberbürgermeister mit 500 Unterschriften bekräftigt. Konzept für eine Tempo 30-Zone Die Bewertung der Sachlage führt zum Ergebnis, dass in der Siedlerstraße nicht nur zwischen Zabo-Kreisel und Fallrohrstraße, sondern bis zur Einmündung in die Schmausenbuckstraße eine Tempo 30-Zone eingerichtet werden kann. Dies ist sinnvoll, da nicht nur der Bereich vor der Schule und beim Sportgelände, sondern auch das Wohngebiet zwischen NHTC und Schmausenbuckstraße einbezogen wird. Dort gibt es auf der Seite der Wohnhäuser teilweise keinen Gehweg, sondern nur einen unbefestigten Seitenstreifen. Mit Einbeziehung der Siedlerstraße in die Tempo 30-Regelung werden die bestehenden Tempo 30-Gebiete rund um die Fallrohrstraße und um die Dientzenhoferstraße/ Haselnussweg zu einer durchgehenden Zone zusammengefasst (siehe Plan). Die Siedlerstraße ist im Generalverkehrsplan der Stadt Nürnberg nicht als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Sie weist keine benutzungspflichtigen Radwege auf. Insbesondere im Bereich der Sportanlage des NHTC sowie an den Waldwegen besteht Querungsbedarf für den Fußgänger- und Radverkehr.
7 Um die weiteren Bedingungen für eine Tempo 30-Zone nach 45 Abs. 1c) Straßenverkehrsordnung (StVO) zu erfüllen, sind zusätzlich folgende Maßnahmen erforderlich: Entfernung der Mittelmarkierung. Beschilderung der Zone; das Streckenverbot in Höhe des Sportgeländes kann im Gegenzug entfallen. Die Beschilderung der Siedlerstraße als Vorfahrtstraße entfällt. An den Einmündungen Haselnussweg und Fallrohrstraße wird auf rechts vor links umgestellt. An der Herrnscheidstraße behält die Siedlerstraße mit Rücksicht auf die Buslinie 44 ihre Vorfahrtsberechtigung. Es wird lediglich von Zeichen 306 StVO (Vorfahrtsstraße) auf Zeichen 301 StVO (Vorfahrt an der nächsten Einmündung) umgestellt. Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger sind in Tempo 30-Zonen nur noch dann zulässig, wenn die Zone vor dem angeordnet wurde ( 45 Abs. 1c) Satz 5 StVO). In der Siedlerstraße befindet sich nördlich des Zabo-Kreisels eine Fußgänger-LSA. Nach Inbetriebnahme des Kreisels stellte sich heraus, dass Kraftfahrer an haltenden Linienbussen trotz durchgezogener Mittelmarkierung vorbeifahren. Die Steuerung der LSA ist für die Sicherheit der Fußgänger wichtig. Daher kann ein Verzicht auf die Anlage nicht empfohlen werden. Um die Bedingungen des 45 StVO dennoch zu erfüllen, beginnt die Tempo 30-Zone erst ca. 80 m nördlich des Kreisels. Auswirkungen auf den Linienverkehr der VAG Die Nachteile für die beschleunigte Buslinie 44 sind gering. Der Tempo 30-Abschnitt in der Siedlerstraße, der die VAG betrifft, ist abzüglich der Haltestelle Fallrohrstraße ca. 350 Meter lang. Wenn der Bus auf voller Länge mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit fahren würde, läge der Zeitverlust bei knapp 17 Sekunden. Wenn man jedoch berücksichtigt, dass der Bus nach Verlassen der Haltstellen erst beschleunigen muss, um auf 50 bzw. 30 km/h zu kommen, ist der faktische Zeitverlust noch geringer. Im Gegenzug ergeben sich leichte Zeitvorteile durch die Umstellung auf rechts vor links an der Einmündung Fallrohrstraße: Busse in Richtung Zerzabelshof-Mitte/Hauptbahnhof sind künftig gegenüber dem Kfz-Verkehr, der aus Richtung Schmausenbuckstraße kommt, vorfahrtsberechtigt. Kosten Für die Entfernung der Mittelmarkierung hat SÖR Kosten in Höhe von 7.000,- kalkuliert, für die Beschilderung (Tempo 30-Zone, Umstellung der Vorfahrt) 2.000,-. Somit kostet die Maßnahme insgesamt 9.000,-. Realisierung Es ist vorgesehen, die Tempo 30-Zone zum Beginn des Schuljahrs 2013/2014 im September einzuführen. Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg hat zugesagt, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen zu Gunsten der Siedlerstraße sind derzeit nicht vorgesehen. Aus Richtung Zerzabelshof-Mitte bleibt die Wegweisung zum Großparkplatz Tiergarten über die Siedlerstraße bestehen, um die Bingstraße (Wohnstift) und den Straßenraum vor dem Haupteingang des Tiergartens nicht mit zusätzlichem Verkehr zu belasten.
8 Siedlerstraße Antrag auf Tempo 30 Lageplan Bestand Tempo 30-Strecke Tempo 30-Zone Tempo 50 Planung
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