JAHRESBERICHT Bern, Mai 2015

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1 JAHRESBERICHT 2014 Bern, Mai 2015

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3 INHALTSVERZEICHNIS INTERKANTONALE ZUSAMMENARBEIT IM BILDUNGSBEREICH: DIE RECHTSGRUNDLAGEN SIND GESCHAFFEN 3 A ENTWICKLUNGSSCHWERPUNKTE Obligatorische Schule 5 2 Sprachenunterricht 7 3 Gymnasium und Fachmittelschule 9 4 Nahtstelle obligatorische Schule Sekundarstufe II 11 5 Verbundpartnerschaft Berufsbildung 11 6 Hochschulkoordination 14 7 Lehrerinnen- und Lehrerbildung 15 8 Stipendien 17 9 Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur und Sport Bildungsmonitoring Zusammenarbeit zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses 21 B PERMANENTE AUFGABEN 23 I Information und Kommunikation 23 II Vollzugs- und Fachkoordination (Kader- und Fachnetzwerke, Fachagenturen) 23 III Support und Amtshilfe 25 IV Diplomanerkennungen 25 V Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen 25 VI Schnittstellen zu anderen Politikbereichen 26 VII Vertretung der Interessen der Kantone gegenüber dem Bund in den Politikbereichen Bildung, Kultur, Sport, Jugendförderung 27 VIII Internationale Zusammenarbeit 27 ANHANG 29 Anhang 1: Jahresberichte der Regionalkonferenzen und Institutionen 30 Anhang 2: Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren 32 Anhang 3: Organigramm Generalsekretariat EDK ab Anhang 4: Gesamtüberblick EDK ab Anhang 5: Empfehlungen, Erklärungen und Erlasse Anhang 6: Verzeichnis der Veröffentlichungen Anhang 7: Rechnung

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5 INTERKANTONALE ZUSAMMENARBEIT IM BILDUNGSBEREICH: DIE RECHTSGRUND- LAGEN SIND GESCHAFFEN I Am 1. Januar 2014 ist die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) in Kraft getreten. Die HFSV bringt für die Studierenden eine verbesserte Freizügigkeit. Ist ihr Wohnkanton der Vereinbarung beigetreten, stehen ihnen alle Studiengänge der anderen Vereinbarungskantone offen und sie können dort zu den gleichen Bedingungen studieren wie die Studierenden des Standortskantons. Damit wird der Lastenausgleich für die Höheren Fachschulen erstmals nach den gleichen Prinzipien funktionieren wie bei den Fachhochschulen und den universitären Hochschulen. Die Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) wurde im Dezember 2014 per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Dieses Konkordat ermöglicht kantonsseitig die Koordination des gesamten Hochschulbereichs durch Bund und Kantone, welche die Bundesverfassung in Artikel 63a vorsieht. Mit dem Inkrafttreten dieser zwei Konkordate für den Tertiärbereich geht eine Periode des Aufbaus, der Intensivierung und der Stärkung der Interkantonalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich zu Ende. Acht Jahre nach Inkrafttreten der Bildungsverfassung sind die interkantonalen Rechtsgrundlagen für deren Umsetzung geschaffen. Die kommenden Jahre werden im Zeichen der Konsolidierung stehen. II Im Februar 2014 hat die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) den im Auftrag der EDK und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erarbeiteten zweiten Bildungsbericht Schweiz vorgelegt. Der Bericht wird künftig alle vier Jahre erscheinen und ist ein Produkt des langfristig angelegten Bildungsmonitorings, das Bund und Kantone in Ausführung von Artikel 61a Absatz 1 der Bundesverfassung lanciert haben. Gemäss dieser Bestimmung sorgen Bund und Kantone gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz, jeder in seinem Zuständigkeitsbereich. Im Bildungsbericht ist auf über 300 Seiten das aktuelle Wissen über das Bildungssystem Schweiz zusammengefasst von der Vorschule bis zur Weiterbildung. Er enthält Befunde, aber keine direkten Handlungsanweisungen an die Adresse von Bildungspolitik und Bildungsplanung. Für die interkantonale bzw. gesamtschweizerische Ebene hatten sich Bund und Kantone 2011 auf der Grundlage des ersten Bildungsberichts auf gemeinsame bildungspolitische Ziele für den Bildungsraum Schweiz verständigt, die jeder in seinem Zuständigkeitsbereich umsetzt. In allen Handlungsfeldern haben die jeweils zuständigen Behörden von Bund und/oder Kantonen in den vergangenen Jahren Massnahmen getroffen. Der Bildungsbericht 2014 enthält erste Hinweise darauf, wo man in diesem Prozess steht. Gemeinsam mit dem SBFI hat die EDK den Bildungsbericht 2014 im Verlauf des Jahres ausgewertet und eine Anpassung der 2011 festgelegten Ziele für den Bildungsraum Schweiz erarbeitet. III Nach der Sistierung der Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen für Studierendenaustausch sowie für Forschung und Innovation hat sich die EDK an ihrer Plenarversammlung vom 27. März 2014 dafür ausgesprochen, die Beteiligung der Schweiz an diesen Programmen weiterhin zu ermöglichen. Nachdem die Mobilität von Studierenden und Lernenden in jahrelanger Aufbauarbeit 3

6 erleichtert wurde, die Assoziierung an die Forschungsrahmenprojekte gelang und die Schweiz eine erfolgreiche Teilnehmerin wurde, hätte ein Ausschluss sowohl vom Austauschprogramm Erasmus+ als auch vom Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 gravierende Auswirkungen für den Bildungs- und Forschungsplatz Schweiz. IV Die EDK vertritt die Kantone in Programmen des Bundes, so im Berichtsjahr insbesondere in der Fachkräfteinitiative und im Armutsprogramm. Sie engagiert sich für die Anliegen der Kantone und versucht dabei, die systemischen Aspekte zu betonen. Die Vielfalt der Aktivitäten darf nicht zu einem unkoordinierten Aktionismus führen. Im Bewusstsein, dass die einheimischen Ressourcen begrenzt sind, wirkte die EDK in diesen Programmen darauf hin, dass die beschlossenen Massnahmen unter Wahrung der föderalen Zuständigkeiten und mit Bedacht umgesetzt werden. VI Als Kulturdirektorenkonferenz vertrat die EDK die Kantone im Nationalen Kulturdialog. Auch in Zukunft wird sie ihr Handeln im Bereich Kultur regelmässig mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern in den Kantonen abstimmen. Die koordinierte Einflussahme auf die Mehrjahres- Kulturbotschaft des Bundes ist gut geglückt; wichtige Anliegen der Kantone fanden in der bundesrätlichen Vorlage Berücksichtigung.. V Die EDK hat an ihrer Jahresversammlung 2014 in Basel unter Beteiligung von Bundesrat Alain Berset eine Aussprache zum Sprachenunterricht geführt. Das Modell 3/5 (HarmoS 5/7) mit einer zweiten Landessprache und Englisch auf der Primarschulstufe wird aktuell in 23 Kantonen umgesetzt und die EDK wird weiterhin auf eine Lösung in diesem Sinne zwischen den Kantonen hinwirken. Sie appellierte an die Kantonsregierungen und kantonalen Parlamente, zu einer koordinierten Lösung beim Sprachenunterricht beizutragen, so wie das die Bundesverfassung den Kantonen als Aufgabe übertragen hat. Dazu gehört auch, dass in unserem mehrsprachigen Land die Landessprachen nicht benachteiligt werden. Angesichts von politischen Vorstössen in einzelnen Kantonen zum Fremdsprachenunterricht hat die EDK ihre Jahresversammlung zum Anlass genommen, die Sprachenstrategie zu thematisieren. 4

7 A ENTWICKLUNGSSCHWERPUNKTE Obligatorische Schule ZIELSETZUNG Die Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 auf interkantonaler Ebene ist sicherzustellen, indem die notwendigen Instrumente erarbeitet und die Arbeit der Regionalkonferenzen unterstützt werden. 1.1 Unterstützung bei der Organisation der Vorschule und der ersten Schuljahre Studien und Instrumente fördern und koordinieren, welche es erlauben, die sprachlichen Grundlagen zu stärken und zu festigen (siehe Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 2, Ziffer 2.1). Die Koordinationsgruppe Sprachenunterricht (KOGS) arbeitete am Thema weiter und stellte den interkantonalen Austausch darüber sicher. Beim nationalen Programm des Bundes zur Prävention und Bekämpfung der Armut in den Bereichen Frühe Förderung, Übergang in die berufliche Grundbildung sowie Nachholbildung mitwirken (in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren [SODK]) (siehe auch Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 5, Ziffer 5.1). Die SODK und die EDK haben die Prioritäten festgelegt, die sich aus der Tagung zur Qualität und zum Zusammenspiel von Betreuung und Bildung vom November 2013 ergaben. Sie haben vorgeschlagen, im Rahmen des nationalen Armutsprogramms Fragen zu Wirkung und Nutzen der bestehenden Angebote der frühen Förderung, der Zugänglichkeit für armutsbetroffene und armutsgefährdete Familien und der Tarifsysteme zu behandeln. 1.2 Erarbeitung von nationalen Bildungszielen in Form von Grundkompetenzen Die Anwendung der nationalen Bildungsziele für die Schulsprache, die Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften sicherstellen und ihre Wirkung überprüfen (siehe Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 10, Ziffer 10.3). Die Einbindung der Grundkompetenzen in die sprachregionalen Lehrpläne wurde vom Generalsekretariat der EDK eng begleitet. Zur Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen siehe Punkt 10.3 dieses Jahresberichts. Die Harmonisierung der Bildungsziele für Musik prüfen. Vorgesehen für die neue Programmperiode. 5

8 Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Kompetenzmodelle und der Evaluationsinstrumente weiterführen und verstärken. Die regelmässigen Treffen der nationalen Verantwortlichen und der Fächerexpertinnen und -experten der deutschsprachigen Länder wurden fortgeführt. Mit den nationalen Verantwortlichen der frankophonen europäischen Länder besteht ein enger Austausch. Die Aufnahme eines vergleichbaren Austausches mit Italien ist in Vorbereitung. Ein gemeinsam geplantes Entwicklungsprojekt es war vorgesehen, dafür Mittel der EU zu beantragen musste im Nachgang der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 zurückgestellt werden. Im Rahmen der Umsetzung von HarmoS und in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) die Koordination der Weiterbildung der Lehrpersonen unterstützen. Der Kosta HarmoS bestimmte aufgrund der vom EDK-Vorstand am 5. September 2013 beschlossenen Anpassung des Reglements zwei Vertretungen der Pädagogischen Hochschulen als neue Mitglieder des Kosta HarmoS. Diese Vertretung ist von nun an gewährleistet. Projekte im Bereich Übertritt von der obligatorischen Schule in die Sekundarstufe II fördern, insbesondere zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) das Projekt «Anforderungsprofile für die berufliche Grundbildung». Siehe Ausführungen zu Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 5, Ziffer Einführung von gemeinsamen Instrumenten im Bereich der Sonderpädagogik Zusammen mit dem Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) die Kantone bei der Umsetzung des Konkordats beraten. Das Generalsekretariat der EDK und das SZH haben kantonalen Verwaltungen und Medien regelmässig Auskünfte erteilt. Sie führten Austausch- und Informationsveranstaltungen für die kantonalen Kontaktpersonen für Sonderpädagogik durch. Die Voraussetzungen schaffen für die Einführung des standardisierten Abklärungsverfahrens zur Ermittlung des individuellen Bedarfs (SAV) und des gemeinsamen elektronischen Instruments für die Datenerhebung. An ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2014 hat die Plenarversammlung das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) verabschiedet und dessen Veröffentlichung genehmigt. Den Mitgliedern der Begleitgruppe wird für ihre qualitativ hochwertige Arbeit gedankt; die Begleitgruppe wird aufgelöst. Die Datenerhebung und die Erstellung von Statistiken zur Sonderpädagogik verbessern (in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik [BFS] und dem SZH) (siehe Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 10, Ziffer 10.2). Zwischen dem Generalsekretariat der EDK, dem SZH und dem BFS bestanden im Rahmen des Projekts Erneuerung der Bildungsstatistik regelmässige Kontakte. Das BFS hat bei diesem Dossier die Federführung. Nachdem es ein Pilotprojekt in fünf Kantonen durchgeführt hatte, wurde das neue Modell für die Datenerhebung angewandt. Mit der Verfolgung dieser Statistiken kann bestimmt werden, ob die neuen Verfahren zweckmässig sind. 6

9 Den Informationsfluss zwischen den Kantonen und Regionen einerseits und den betroffenen Bundesämtern und Dachverbänden andererseits garantieren. Je nach Bedarf gemeinsame Lösungen vorschlagen oder aushandeln. Regelmässig fanden Austauschtreffen mit den kantonalen Kontaktpersonen für Sonderpädagogik statt. Die Generalsekretariate der EDK und des SZH beantworteten Fragen von Dachverbänden und Medien und stellten den Kantonen Unterstützungsangebote zur Verfügung. 2 Sprachenunterricht ZIELSETZUNG Die Umsetzung und die Kontinuität der Strategien für die Entwicklung des Sprachenunterrichts sowie die Förderung der Mehrsprachigkeit im nationalen und europäischen Rahmen sind sicherzustellen, indem die Entwicklung und der Einsatz von Konzepten, Instrumenten und Evaluationssystemen unterstützt werden. 2.1 Koordination und Evaluation des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule Die Umsetzung der gemeinsamen Strategie für den Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule begleiten und die Koordination zwischen Regionen und Kantonen sicherstellen. Ausgehend von den Diskussionen, die 2014 rund um den Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule geführt wurden, hat die EDK ihre Sprachenstrategie von 2004 an ihrer Jahresversammlung vom 31. Oktober 2014 bestätigt. Gemäss dem HarmoS-Konkordat und der Strategie vom 25. März 2004 zur Entwicklung des Sprachenunterrichts hat die Koordinationsgruppe Sprachenunterricht (KOGS) den Informationsaustausch und die Koordination der Aktivitäten zwischen den regionalen Projekten und mit den anderen Partnern gewährleistet. Die weitere Entwicklung der Schweizer Versionen des europäischen Sprachenportfolios und die Information darüber sicherstellen. Für die Onlineversion des ESP III (für die Sekundarstufe II, ab 15 Jahren) wurde in Zusammenarbeit mit der KOGS die Konzipierung von zwei Zusätzen begleitet, einem für die Zielgruppe des Gymnasiums und einem zweiten für die Begleitung von Schüleraustauschen. Beide Projekte werden vom Bundesamt für Kultur (BAK) (auf der Grundlage von Artikel 10 des Sprachegesetzes) sowie von den beteiligten Pädagogischen Hochschulen finanziert. Das Generalsekretariat der EDK hat mit dem schulverlag plus eine Prämisse zur Qualitätssicherung der ESP-Zusätze erarbeitet und die Übernahme der technischen Umsetzung durch den schulverlag plus sichergestellt. Beide Projekte werden von der KOGS begleitet. Die Pädagogischen Hochschulen (PH) in die Koordinationsarbeiten und die internationalen Aktivitäten zugunsten des Sprachenunterrichts und der Förderung der Mehrsprachigkeit einbeziehen. Die KOGS und die Fachgruppe Fremdsprachen (FGFS) der Schweizerischen Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) arbeiteten eng zusammen, um die Integration der Resultate des Forschungsprojekts CARAP (Referenzrahmen für plurale Ansätze zu Sprachen und Kulturen) des Europäischen Fremdsprachenzentrums (EFSZ) in die Lehrplanarbeiten und in die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen sicherzustellen. Ausserdem delegierte das General- 7

10 sekretariat der EDK 2014 wiederum sieben Sprachenfachleute in Ateliers des European Centre for Modern Languages. Im Anschluss an das europäische Forum von 2010 in Genf einen regelmässigen Informationsund Austauschtag für Expertinnen und Experten sowie Verantwortliche für Sprachenunterricht (Schulsprache, Fremdsprachen, Migrations-/Herkunftssprache) organisieren. Das Forum Sprachen 2014 wurde verschoben. Die Evaluation des Sprachenunterrichts unterstützen, dabei Projekte von den Regionen und wissenschaftlichen Institutionen nutzen. Empfehlungen an die Kantone prüfen. In Zusammenarbeit mit der KOGS begleitete das Generalsekretariat der EDK die Entwicklung eines Projekts zur Förderung des Italienischen als dritte Landessprache (Italiano subito; Curriculo minimo). Das Generalsekretariat der EDK wirkte in der Arbeitsgruppe zur Förderung der Mehrsprachigkeit in Lehrplänen und Lehrmitteln des Europarates mit. 2.2 Koordination und Evaluation des Sprachenunterrichts auf der Sekundarstufe II Die Umsetzung der Strategie zur Koordination des Sprachenunterrichts in den allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II unterstützen und die Koordination zwischen den Regionen und Kantonen sicherstellen. Siehe Ausführungen zu Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 3, Ziffern 3.1 und 3.2. Die auf nationaler Ebene notwendigen Instrumente für die Umsetzung dieser Strategie erarbeiten oder anpassen, insbesondere das Sprachenportfolio III (15+) mit Zusatzelementen für die Datenplattform. Siehe Ausführungen zu Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 2, Ziffer 2.1. Mit dem Bund und den Organisationen der Arbeitswelt auf die Entwicklung einer Strategie für die Berufsbildung hinarbeiten. Siehe Ausführungen zu Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 2, Ziffer 5.3. Auf der Grundlage der Analyse über die Anwendung der standardisierten internationalen Sprachexamen in der Schweiz und in Zusammenarbeit mit dem Bund Koordinationsmassnahmen ergreifen. Im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit dem Bund wurde im Berichtsjahr die Diskussion vorab in der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz (SMAK) geführt. 2.3 Stärkung der sprachlichen und didaktischen Kompetenzen in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung Die Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) bei Projekten zur Entwicklung von berufsspezifischen Sprachkompetenzprofilen für die Ausbildung von Lehrpersonen begleiten. 8 Die Arbeiten wurden von Pädagogischen Hochschulen mit Unterstützung der COHEP und der EDK weitergeführt. Das Institut für Fachdidaktik Sprachen der Pädagogischen Hochschule St. Gallen hat

11 in Zusammenarbeit mit der Haute école pédagogique Vaud und der SUPSI Locarno das Projekt zur Entwicklung von berufsbezogenen Sprachkompetenzprofilen für Fremdsprachenlehrpersonen fortgesetzt. Es fanden Absprachen zwischen der COHEP und dem Generalsekretariat der EDK statt. Das Generalsekretariat der EDK setzte sich dafür ein, dass das Projekt für einen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachenlehrende im Aufruf zur Mitwirkung des EFSZ für das Arbeitsprogramm berücksichtigt wird. 2.4 Nutzung der im Bundesgesetz über die Landessprachen vorgesehenen Unterstützung In Zusammenarbeit mit dem Bund mittels der nationalen Agentur (ch Stiftung) den schulischen Austausch insbesondere im Bereich des nationalen Lehrpersonenaustauschs fördern und unterstützen. Das Generalsekretariat der EDK hat zusammen mit der ch Stiftung das Nationale Programm Lehreraustausch vorangetrieben. Für das Schuljahr wird eine Pilotphase vorbereitet. Damit sollen die praktischen und didaktischen Fragen gelöst werden, die sich im Zusammenhang mit einem solchen Austausch ergeben. An diesem Projekt sind die Berufsverbände der Lehrpersonen und der Schulleitungen sowie das Bundesamt für Kultur (BAK) beteiligt. Innovative Projekte, die von Kantonen im Hinblick auf eine Unterstützung des Bundes gemäss Sprachenverordnung eingegeben wurden, vorprüfen. Das Generalsekretariat der EDK hat zusammen mit den zuständigen Gremien (KOGS, Kommission für Bildung und Migration) die Projekteingaben der Kantone gemäss den vereinbarten und öffentlich zugänglichen Richtlinien geprüft und Empfehlungen zuhanden des BAK ausgesprochen. Zusammen mit dem Bund das nationale Kompetenzzentrum für Mehrsprachigkeit (KFM) unterstützen und begleiten. Das Generalsekretariat der EDK wirkte in der Steuergruppe des Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit mit. Es lud die Leitung der schulrelevanten Projekte zu einer Sitzung der KOGS und der FGFS der COHEP, um über den aktuellen Stand zu berichten. 3 Gymnasium und Fachmittelschule ZIELSETZUNG Der prüfungsfreie Zugang zur Universität mit gymnasialer Maturität ist langfristig sicherzustellen. 3.1 Langfristige Sicherung des Hochschulzugangs mit gymnasialer Maturität Zur Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs mit gymnasialer Maturität zusammen mit den Akteuren von Gymnasium und Hochschule: Basale fachliche Studierkompetenzen in Erstsprache und Mathematik erarbeiten lassen und diese in den Rahmenlehrplan aufnehmen; die Schweizerische Zentralstelle für Mittelschullehrpersonen (WBZ) bei der Erarbeitung von Grundlagenmaterial zum Thema gemeinsames Prüfen (Prüfen und Bewerten nach Rahmenvorgaben) begleiten; die Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen Gymnasium und Hochschule 9

12 einerseits und zwischen Gymnasium und Volkschule andererseits auf schweizerischer Ebene begleiten; die Erarbeitung von Grundlagen für die Beratung der Schülerinnen und Schüler im Sinne einer optimierten individuellen Laufbahnplanung an den Gymnasien begleiten; die Harmonisierung der Dauer des Gymnasiums prüfen. Die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK) begleitete den Abschluss der Arbeiten an den Teilprojekten. Der EDK-Vorstand gab an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2014 den Schlussbericht zu den Teilprojekten «Unterstützungsleistungen für Gemeinsames Prüfen», «Gymnasium Universität» und «Studien- und Laufbahnberatung» in eine Anhörung. Der Schlussbericht zum Teilprojekt «Festlegung basaler fachlicher Studierkompetenzen» wurde der SMAK übergeben. Die Arbeit am Teilprojekt «Dauer der Ausbildung, die zur Maturität führt» wurde noch nicht aufgenommen. Den Informatikunterricht am Gymnasium analysieren und den Bedarf an informatischem Grundwissen klären. Die Arbeitsgruppe der SMAK hat die Arbeiten weitergeführt. Sie diskutierte mit Experten die Frage, wie viel informatisches Allgemeinwissen die Maturandinnen und Maturanden künftig erhalten sollen. Die Umsetzung der Strategie zur Koordination des Sprachenunterrichts in den allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II unterstützen und die Koordination zwischen den Regionen und Kantonen sicherstellen (siehe Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 2, Ziffer 2.2). Die SMAK diskutierte die Thematik mehrmals. Im Zentrum stand der Aspekt der Internationalen Sprachdiplome und deren Verwendung in den Schulen. Die Stellung des Italienischen am Gymnasium klären. Der Vorstand der EDK hat «Empfehlungen der EDK zur Förderung des Italienischen als dritte Landessprache an den Schweizer Gymnasien» erarbeitet und in eine Anhörung gegeben. Zusammen mit dem Bund die Finanzierung des Instituts für Externe Schulevaluation (IFES) sicherstellen. Siehe Ausführungen zu Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 10, Ziffer Entwicklung der Fachmittelschule Für den Zugang von Fachmaturandinnen und Fachmaturanden zu den universitären Hochschulen eine Passerelle prüfen. Die Plenarversammlung beauftragte an ihrer Sitzung vom 27. März 2014 das Generalsekretariat, mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) das Vorgehen für die rechtliche Umsetzung im Hinblick auf eine Zulassung zur Ergänzungsprüfung zu klären. Die gemeinsam mit dem SBFI geführte Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen. Anpassungen am Anerkennungsreglement für die Fachmittelschulen, an den Richtlinien zum Anerkennungsreglement und am Rahmenlehrplan prüfen und vorbereiten. Der Vorstand beauftragte an seiner Sitzung vom 23. Januar 2014 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Generalsekretariats, die Revision des Anerkennungsreglements, der Richtlinien und des Rahmenlehrplans für die Fachmittelschulen vorzubereiten. Die Arbeitsgruppe hat die Arbeiten an die Hand genommen. 10

13 Die Umsetzung der Strategie zur Koordination des Sprachenunterrichts in den allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II unterstützen und die Koordination zwischen den Regionen und Kantonen sicherstellen (siehe Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 2, Ziffer 2.2). Die SMAK diskutierte die Thematik mehrmals. Im Zentrum stand der Aspekt der Internationalen Sprachdiplome und die Praxis der Schulen. 4 Nahtstelle obligatorische Schule Sekundarstufe II Das Projekt Nahtstelle ist abgeschlossen, Folgearbeiten sind in den Bereich Berufsbildung integriert (siehe Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 5, Ziffer 5.1). 5 Verbundpartnerschaft Berufsbildung ZIELSETZUNG Das Instrumentarium, das die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung im Sinne der Verbundpartnerschaft von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt langfristig gewährleistet, ist weiter aufzubauen und laufend zu verbessern. 5.1 Generelles Instrumentarium Die Leitlinien zur Verbundpartnerschaft in der Berufsbildung (Magglinger Leitlinien) in gemeinsamer Planung umsetzen. Der Vorstand der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) traf sich viermal zum Informationsaustausch mit den Dachverbänden der Organisationen der Arbeitswelt (OdA), die in der Eidgenössischen Berufsbildungskommission (EBBK) vertreten sind. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) nahm an den Vorstandssitzungen und an zwei Plenarversammlungen der SBBK teil. Die SBBK und das Generalsekretariat der EDK waren zudem in den verbundpartnerschaftlichen Projekten zur Entwicklung der Berufsbildung vertreten. Sie haben mit dem SBFI die Arbeiten im Bereich der vier Handlungsschwerpunkte Höhere Berufsbildung, Berufsmaturität und Fachhochschulzugang, Berufsabschluss für Erwachsene, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung aufgenommen. Die Schwerpunkte waren am Spitzentreffen der Berufsbildung am 31. März 2014 von den Verbundpartnern festgelegt worden. Die gemeinsame Erklärung der Verbundpartner zur Zusammenarbeit an der Nahtstelle und zur Erneuerung der Commitments bereinigen und verabschieden. Die seitens der EDK bereits 2011 verabschiedete Erklärung wurde thematisch erweitert und im Rahmen einer Anhörung mit den Verbundpartnern konsolidiert. Den Informationsfluss zwischen den Kantonen und den Kommissionen Berufsentwicklung und Qualität (B&Q) sicherstellen. Die Kantonsvertreter in den Kommissionen Berufsentwicklung und Qualität (B&Q) stellten den Informationsfluss sicher. 11

14 Beim Projekt des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zur Optimierung der Qualifikationsverfahren mitarbeiten. Das SBFI hat die nächste Phase des Projekts lanciert, in der ein Rahmen für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren ausgearbeitet wird, der die Harmonisierung der Verfahren und damit eine Vereinfachung des Gesamtsystems der Qualifikationsverfahren zum Ziel hat. Die SBBK war in den Arbeitsgruppen des Projekts vertreten, der Vorstand der SBBK wurde regelmässig informiert. Das Generalsekretariat hat beim SBFI sichergestellt, dass sich die Kantone im weiteren Verlauf des Projekts angemessen einbringen können. Beim nationalen Programm des Bundes zur Prävention und Bekämpfung der Armut in den Bereichen Frühe Förderung, Übergang in die berufliche Grundbildung sowie Nachholbildung mitwirken (in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren [SODK]) (siehe auch Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 1, Ziffer 1.1). Der Informationsaustausch mit den Projektverantwortlichen im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie der Einbezug der EDK bei der Ausarbeitung und Konkretisierung von Massnahmen wurden sichergestellt. Das Generalsekretariat hat sichergestellt, dass das BSV bestehende Initiativen der Kantone unterstützt und dass keine neuen Aufgaben für die Kantone geschaffen werden. 5.2 Masterpläne und Finanzierung Das in der Berufsfachschulvereinbarung vorgesehene Instrumentarium aufbauen, differenzieren und optimieren. Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) führte die Arbeiten zur Optimierung der Subventionierung von überbetrieblichen Kursen (ük) weiter und legte die Pauschalen für das Schuljahr 2015/2016 fest. Die SBBK koordinierte bei Bedarf gestützt auf die Muster-Leistungsvereinbarung den Abschluss von Leistungsvereinbarungen zwischen den Kantonen und den ük-trägerschaften. Die Vereinfachung der Abrechnungssysteme der ük in den Kantonen wurde fortgeführt. Beim Projekt des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zur Positionierung und Finanzierung der Höheren Berufsbildung mitarbeiten. Die EDK ist in der Steuer- und in der Begleitgruppe des Projekts vertreten. Die Berufsbildungsämter haben massgeblich zur Ausarbeitung eines Modells zur Finanzierung der Vorbereitungskurse beigetragen und sich dafür eingesetzt, dass sich die finanzielle Belastung der Kantone dadurch nicht wesentlich verändert. Durch die Analyse der vorhandenen Daten mehr Transparenz bei der Finanzierung der Berufsbildung herstellen. Die SBBK überprüft die Kosten der Berufsbildung jährlich und erstellt Prognosen. Bei den höheren Fachschulen führt sie seit 2010 eine jährliche Kostenerhebung durch, im Berichtsjahr wurde ein Informatiktool zur vereinfachten Erhebung der Kosten erprobt und für den künftigen Einsatz fertiggestellt. Beim Masterplan Bildung Pflegeberufe des Bundes mitwirken (siehe Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 11). Das Generalsekretariat der EDK ist in der Steuergruppe Bildung Pflegeberufe vertreten, die den Projektkatalog und die zeitliche Limitierung des Masterplans aktualisiert hat. 12

15 5.3 Qualitätsentwicklung Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Evaluation der Studierfähigkeit von Berufsmaturandinnen und -maturanden Konzepte entwickeln, um leistungsstarke Jugendlicher für die Berufsbildung zu gewinnen. Die Ergebnisse des Evaluationsprojekts wurden in der SBBK diskutiert und der Plenarversammlung der EDK präsentiert. Im September 2014 hat die SBBK an einer gemeinsamen Tagung mit der Table Ronde berufsbildender Schulen mit den Schulleitungen der Berufsfachschulen die Ergebnisdiskussion weitergeführt. Die Kommission berufliche Grundbildung der SBBK wurde beauftragt, gestützt auf diese Analysen Vorschläge für Entwicklungsmassnahmen auszuarbeiten. Zuhanden der Kantone Empfehlungen der SBBK zur Realisierung von Mobilitätsaktivitäten erarbeiten und mit den Verbundpartnern konsolidieren. Die SBBK hat eine Empfehlung zur Handhabung von Mobilitätsaktivitäten in der beruflichen Grundbildung ausgearbeitet und im Januar 2014 zuhanden der Kantone und der Verbundpartner verabschiedet. Zudem hat die SBBK massgeblich an einer von der ch Stiftung organisierten Tagung zur Förderung der Mobilität in der beruflichen Grundbildung mitgewirkt. Zusammen mit dem Bund die Finanzierung des Instituts für Externe Schulevaluation (IFES) sicherstellen. Siehe Ausführungen zu Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 10, Ziffer Berufs- und Laufbahnwahl Die Kooperation mit nationalen und internationalen Partnern und Organisationen optimieren und ausbauen (Beratung europäische Austauschprogramme, Teilnahme an einer internationalen Tagung). Eine Delegation der Schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (KBSB) hat an der Verbundpartnertagung der Berufsbildung vom 31. März/1. April 2014 teilgenommen. Die Fachkonferenz hat sich mit dem SBFI für die Bearbeitung von Handlungsschwerpunkt 4 (Berufs- Studien- und Laufbahnberatung) abgesprochen. Eine Vertretung der KBSB hat zudem im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) an Tagungen des Netzwerks der European Lifelong Guidance Policy mitgewirkt und die KBSB-Mitglieder über die Diskussionen und Aktivitäten im Netzwerk informiert. Im September 2014 hat die KBSB an den SwissSkills 2014 in Bern teilgenommen und über die Dienstleistungen der kantonalen Berufsinformations- und -beratungszentren informiert. Massnahmen zur Sicherung und Förderung des Nachwuchses in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung treffen. Die KBSB hat entschieden, sich als externe Partnerin der Berufsverbände für Fachpersonen Information und Dokumentation in Archiven und Bibliotheken bei der Entwicklung von Angeboten in der höheren Berufsbildung für Fachpersonen I&D einzubringen. Zudem hat sie einen regelmässigen Austausch zwischen Stellenleitenden in die Wege geleitet, der diesen helfen soll, sich über Qualitätssicherungs- und entwicklungsmassnahmen auszutauschen und diese weiterzuentwickeln. 13

16 Eine Online-Plattform für Eignungstests entwickeln und eine gesamtschweizerische Umsetzung durch das Schweizerische Dienstleistungszentrum Berufsbildung/Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) prüfen. Die Arbeiten zur Entwicklung der Online-Testplattform wurden weitergeführt. Die Vertretungen der KBSB unterstützten das SDBB in seiner Fachkommission Beratung und Diagnostik bei den laufenden Arbeiten. Im Projekt «Anforderungsprofile für die berufliche Grundbildung» des sgv und der EDK die Abstimmung zwischen den Berufsbeschreibungen und den Grundkompetenzen der EDK sowie den sprachregionalen Lehrplänen sicherstellen (siehe Teil A, Entwicklungsschwerpunkt 1, Ziffer 1.2). Die Erarbeitung der Anforderungsprofile für mehr als 100 Berufe wurde abgeschlossen. Noch ausstehend ist die Ergänzung der Anforderungsprofile mit Bezügen zu den sprachregionalen Lehrplänen. Das Generalsekretariat hat mit dem sgv ein Konzept zu Weiterführung des Projekts erarbeitet, in dem diese Bezüge hergestellt werden sollen. 6 Hochschulkoordination ZIELSETZUNG Die gemeinsame und ganzheitliche Steuerung des Hochschulbereichs (Universitäre Hochschulen/ Fachhochschulen/Pädagogische Hochschulen) durch Bund und Kantone, wie sie der Hochschulartikel 63a der Bundesverfassung vorsieht, ist zu etablieren. 6.1 Begleitung der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) Beim Aufbau der neuen Steuerungsorgane des Hochschulbereichs, insbesondere der Schweizerischen Hochschulkonferenz, und bei der Vorbereitung der Ausführungserlasse zum HFKG (u. a. Entwurf von Richtlinien, Verordnungen, Organisationsreglementen) mitwirken. Im Hinblick auf die neue Ordnung im Hochschulbereich bereiteten die bisherigen Organe, die Schweizerische Universitätskonferenz und der Schweizerische Fachhochschulrat, an gemeinsamen Sitzungen eine Reihe von Erlassen zuhanden der neuen Schweizerischen Hochschulkonferenz vor. Der Schweizerische Fachhochschulrat wurde wie die Schweizerische Universitätskonferenz per Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlagen am 1. Januar 2015 aufgelöst. Ebenfalls auf den 1. Januar 2015 erfolgte die Fusion der drei bisherigen Rektorenkonferenzen zur neuen Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen. Die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen (KFH) und die Schweizerischen Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) haben ab diesem Zeitpunkt nicht mehr den Status von Fachkonferenzen der EDK. Bei der Umstellung der bisherigen Grundfinanzierung der kantonalen Hochschulen durch den Bund auf das neue Finanzierungsmodell gemäss HFKG mitwirken. Zusammen mit Vertretungen der Kantone wirkte das Generalsekretariat der EDK in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes mit, in der das neue Finanzierungsmodell auf Basis des HFKG konkretisiert werden sollte. Der Schweizerische Fachhochschulrat und die Schweizerische Universitätskonferenz nahmen Kenntnis vom Stand der Arbeit am neuen Finanzierungsmodell und führten erste Diskussionen dazu. Im Auftrag des Schweizerischen Fachhochschulrats bereitete die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen (KFH) ihre Strategische Planung vor, welche die 14

17 bisherige Masterplanung ablöst. Der Fachhochschulrat nahm an seiner letzten Sitzung vom 27. November 2014 Stellung dazu. Für die weitere Bearbeitung des Geschäfts wird der neue Schweizerische Hochschulrat zuständig sein. 6.2 Umsetzung des Konkordats über den Hochschulbereich Sobald 14 Kantone, davon mindestens acht Universitätskantone, d. h. Konkordatskantone des Interkantonalen Konkordats über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999, das Hochschulkonkordat vom 20. Juni 2013 ratifiziert haben, im Vorstand über das Inkrafttreten entscheiden. Der Verlauf der Beitrittsverfahren zur «Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich» (Hochschulkonkordat) vom 20. Juni 2013 erlaubte es dem Vorstand, das Konkordat auf den 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen, nachdem das Quorum im Dezember 2014 erreicht worden war. Unter Mitwirkung der Arbeitsgruppe Hochschulbereich der EDK die Umsetzung des Konkordats vorbereiten. Die Arbeitsgruppe Hochschulbereich der EDK, in der namentlich die zuständigen kantonalen Amtschefinnen und -chefs Einsitz haben, tagte 2014 zweimal. Sie befasste sich insbesondere mit der Schnittstelle zwischen der interkantonalen Finanzierung und der Mitfinanzierung der Hochschulen durch den Bund auf der Grundlage des HFKG. Zudem bereitete sie die erste Sitzung der Konferenz der Vereinbarungskantone vor. 6.3 Zusammenarbeitsvereinbarung von Bund und Kantonen über den Hochschulbereich Sobald das Konkordat über den Hochschulbereich und das HFKG in Kraft gesetzt werden können, mit dem Bund die Zusammenarbeitsvereinbarung über den Hochschulbereich unterzeichnen und damit die formelle Voraussetzung für die neuen Organe schaffen. Die Vereinbarung soll unmittelbar vor der ersten Sitzung der Schweizerischen Hochschulkonferenz vom 26. Februar 2015 vom zuständigen Bundesrat und dem Präsidenten der Konferenz der Vereinbarungskantone unterzeichnet werden. 7 Lehrerinnen- und Lehrerbildung ZIELSETZUNG Die Diplome für die Unterrichts- und Schulberufe sind an veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen von Schule und Berufsfeld und die entsprechend veränderten Ansprüche an die Berufe anzupassen. 7.1 Anpassung der Diplomanerkennungsreglemente an die erforderlichen Kompetenzprofile 15

18 Eine kombinierte Ausbildung für die Schulische Heilpädagogik und die Sekundarstufe I reglementieren. Der Vorstand nahm vom Ergebnis der Anhörung Kenntnis: Zwar besteht die Bereitschaft, Massnahmen gegen den Mangel an schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen auf der Sekundarstufe I zu ergreifen, dennoch fand die kombinierte Ausbildung bei etlichen Kantonen keine Zustimmung. In der Zwischenzeit führte das Generalsekretariat weitere Abklärungen durch und prüfte verschiedene Optionen. Das Geschäft soll 2015 wieder im Vorstand traktandiert werden. Die Koordination, welche die Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) im Bereich der sonderpädagogischen Aspekte in der Ausbildung der Regelklassenlehrpersonen im Auftrag des Vorstands der EDK vornimmt, begleiten. Die Pädagogischen Hochschulen sehen vor, zu den «sonderpädagogischen Aspekten» der Ausbildung von Lehrpersonen der Vorschulstufe/Primarstufe und der Sekundarstufe I ein Set an Kenntnissen und Kompetenzen zu erarbeiten und damit die Koordination zwischen den Ausbildungsinstitutionen zu ermöglichen. Ergebnisse sind nicht vor Ende 2015 zu erwarten. Dies geht aus einem Zwischenbericht hervor, den die COHEP dem Vorstand der EDK Ende 2014 unterbreitet hat und der insbesondere die Projektorganisation umfasste. Im Januar hatte der EDK-Vorstand seinen Auftrag betreffend die «sonderpädagogischen Aspekte» an die COHEP erneuert. Die Umsetzung der Regelungen zum Quereinstieg in den Lehrberuf, die von der COHEP koordiniert wird, begleiten und im Rahmen der Diplomanerkennungsverfahren überprüfen. Im Auftrag des EDK-Vorstands soll die COHEP die Umsetzung der Regelungen zum Quereinstieg in den Lehrberuf an den Hochschulen koordinieren. Insbesondere geht es um eine Abstimmung der Verfahren zur Aufnahme sur dossier und zur Validierung von nichtformal und informell erworbenen Kompetenzen. Die COHEP hat als Instrumente für die Koordination dieser beiden Aspekte zwei Vereinbarungen beschlossen. Der Prozess soll weitergeführt werden. Die in den Anerkennungsreglementen für die Vorschulstufe/Primarstufe und die Sekundarstufe I verankerten Bestimmungen sind die Grundlage, die es Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ermöglicht, ein gesamtschweizerisch anerkanntes Diplom zu erwerben. Nach Anhörung des Bundesamts für Sport den Erlass von Mindestvoraussetzungen für die fachpraktische und fachwissenschaftliche Ausbildung für Lehrpersonen für Sport gemäss Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung prüfen. Der Vorstand legte dem Bundesamt für Sport am 28. Januar 2013 die Mindestvoraussetzungen für die fachpraktische und fachwissenschaftliche Ausbildung für Lehrpersonen des Unterrichtsfachs Sport gemäss dem Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen zur Stellungnahme vor, wie es das Sportförderungsgesetz in Artikel 13 Absatz 2 vorsieht. Die Antwort des Bundesamts steht noch aus. Die Mindestanforderungen sollen anschliessend der Plenarversammlung der EDK zur Verabschiedung vorgelegt werden. Im Hinblick auf die Ablösung der COHEP durch swissuniversities die Schaffung einer neuen Plattform für den Austausch zwischen der EDK, Kantonsvertretern und Ausbildungsinstitutionen über Fragen der Lehrpersonenausbildung prüfen. Die neue Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen sieht eine Delegation Lehrerinnenund Lehrerbildung vor, welche sich unter anderem mit der EDK über Fragen der Lehrerinnen-/Lehrerbildung austauschen soll. In dieser Delegation sind nicht nur die Pädagogischen Hochschulen, sondern auch die Universitäten und die Fachhochschulen vertreten. Der EDK-Vorstand wird 2015 darüber befinden, in welchem Rahmen er seinerseits künftig mit der Rektorenkonferenz in Fragen der Lehrerinnen-/Lehrerbildung arbeiten will. 16

19 7.2 Aufbau von Fachdidaktik-Zentren Den Aufbau von Fachdidaktik-Zentren und die Etablierung der Fachdidaktik-Forschung unterstützen und damit zur Weiterentwicklung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung beitragen. Der Vorstand stimmte im September neuen Parametern für die Finanzierung der Fachdidaktik-Masterstudiengänge über die FHV zu, welche die Rektorenkonferenzen beantragt hatten. Er geht davon aus, dass die Rektorenkonferenz weiterhin eine Koordinationsfunktion auf schweizerischer Ebene wahrnimmt. Unter Einbezug von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Frage klären, welche Fächer der sprachregionalen Lehrpläne in der Ausbildung von Lehrpersonen für die Sekundarstufe I als Integrationsfächer definiert werden sollen. Die Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschläge für die Änderung des Anerkennungsreglements und beantragte dem Vorstand, dazu eine Anhörung durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Fachdidaktik-Masterstudiengänge mit swissuniversities die Frage der Struktur der Fachdidaktik-Zentren prüfen. Die Gespräche mit der Rektorenkonferenz haben zu keinen neuen Vorschlägen hinsichtlich der Strukturen für die Fachdidaktik geführt. Hingegen soll der künftigen Schweizerischen Hochschulkonferenz ein Projekt Fachdidaktik unterbreitet werden (Unterstützung im Rahmen der projektgebundenen Beiträge soll beantragt werden). Dieses Projekt soll dazu dienen, den Aufbau der wissenschaftlichen Fachdidaktik in der BFI-Periode nachhaltig zu stärken. 8 Stipendien ZIELSETZUNG Durch die Harmonisierung der kantonalen Stipendiensysteme ist die Chancengleichheit bezüglich Zugang zur höheren Bildung zu verbessern. 8.1 Etablierung des Konkordats Den Ratifizierungsprozess in den Kantonen begleiten. Per Ende 2014 sind dem Konkordat 16 Kantone beigetreten. 8.2 Aufbau der Vollzugsinstrumente Die Kantone bei der Erarbeitung der Grundlagen für die Berechnung von Ausbildungsbeiträgen unterstützen. Die Interkantonale Stipendien-Konferenz (IKSK) erarbeitete Empfehlungen zur Berechnung von Ausbildungsbeiträgen. Diese werden in den meisten Vereinbarungskantonen umgesetzt und sind auch im Hinblick auf eine materielle Harmonisierung eine wichtige Grundlage. Informationsplattformen pflegen und weiterentwickeln. Die Informationsplattformen wurden 2014 aktualisiert. Die im Stipendien-Konkordat vorgesehene Geschäftsstelle einrichten. Die Geschäftsstelle nahm ihre Arbeit am 1. März 2014 auf. 17

20 9 Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur und Sport ZIELSETZUNG In den Bereichen Kultur und Sport ist die Zusammenarbeit mit dem Bund aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlagen des Bundes zu gewährleisten und die Zusammenarbeit der Kantone untereinander zu stärken. 9.1 Kultur Im Rahmen des nationalen Kulturdialogs zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden an der Erarbeitung des Tätigkeitsprogramms für die Jahre 2014 und 2015 mitwirken. Im Berichtsjahr hat die politische Ebene des Nationalen Kulturdialogs (NDK) das von der Fachebene erarbeitete Tätigkeitsprogramm für die Jahre 2014 und 2015 verabschiedet. In den Jahren 2014 und 2015 werden die Themenbereiche Heimatschutz und Denkmalpflege, Museumspolitik, Literaturförderung, Kulturelle Teilhabe/Kulturvermittlung und Kulturstatistik bearbeitet. Die Arbeitsgruppen, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern des BAK, der Konferenz der Kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) sowie der Städtekonferenz Kultur (SKK), haben den Mitgliedern des nationalen Kulturdialogs auf fachlicher und politischer Ebene über den Fortgang der Arbeiten berichtet. In diesem Rahmen auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in den Bereichen Heimatschutz und Denkmalpflege achten. In der Arbeitsgruppe Heimatschutz und Denkmalpflege des NKD sind von Seiten der Kantone zusätzlich zu den Vertreterinnen und Vertretern der KBK die Präsidien der Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger (KSD) und der Konferenz Schweizerischer Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen (KSKA) vertreten. Im Rahmen der Erarbeitung der Kulturbotschaft die Anliegen der Kantone einbringen. In enger Zusammenarbeit mit der KBK hat das Generalsekretariat der EDK zuhanden der für die Kultur zuständigen kantonalen Departemente eine Musterstellungnahme erarbeitet. Im September 2014 verabschiedete der Vorstand der EDK die Stellungnahme der EDK zum Botschaftsentwurf zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016 bis 2019 sowie eine Musterstellungnahme zuhanden der Kantone. Gemäss den Vorschlägen der Kantons- und Universitätsbibliotheken im Hinblick auf eine koordinierte Entwicklungsstrategie der Bibliotheken in der Schweiz einen politischen Entscheid vorbereiten. Im Zusammenhang mit den Veränderungen im Réseau romand des bibliothèques (RERO, Westschweizer Bibliotheksverbund) wurden mehrere Absprachen mit dem Bundesamt für Kultur und den grossen Schweizer Bibliotheken getroffen. Die Projekte, die kürzlich in Zürich für die Einrichtung einer nationalen Plattform lanciert wurden, sind in diesem Kontext zu berücksichtigen. Auf dieses Ziel sind die Arbeiten im Jahr 2015 ausgerichtet. Einen Auftrag zur Erarbeitung einer Handreichung zum Thema Schule und Kultur erteilen und die Arbeiten begleiten. Das Mandat zur Erarbeitung dieser Handreichung wurde an den Verein Kulturvermittlung Schweiz (KVS) vergeben. 18

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