Jugendhilfeplanung im Landkreis Rastatt

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1 Jugendhilfeplanung im Landkreis Rastatt Fortschreibung des Planungsprozesses 2014

2 Der Jugendhilfeausschuss hat am 7. April 2014 die vorliegende Fortschreibung des Planungsprozesses 2014 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die hierin ausgesprochenen Empfehlungen der Jugendhilfeplanung im Rahmen ihrer Zuständigkeit umzusetzen. Herausgeber: Verfasserinnen: Landkreis Rastatt, Jugendamt, Am Schlossplatz 5, Rastatt Catharina Balk und Barbara Meier Jugendhilfeplanung, Jugendamt Tel: Teil I, Kapitel 6: Gudrun Pelzer Kommunale Suchtbeauftragte des Landkreises Rastatt, Sozialamt Tel:

3 Jugendhilfeplanung im Landkreis Rastatt - Fortschreibung des Planungsprozesses 2014 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 8 Einleitung 9 Teil I : Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ENTWICKLUNG DER FALLZAHLEN VERTEILUNG DER HILFEN NACH VERSCHIEDENEN HILFEARTEN UND HILFEFORMEN AUSWERTUNG DER HILFEN ANHAND SPEZIFISCHER MERKMALE Verteilung nach Geschlecht Verteilung nach Staatsangehörigkeit Familienstand bei Hilfebeginn Alter der jungen Menschen bei Beginn unserer Zuständigkeit Aufenthalt der jungen Menschen vor Hilfebeginn SOZIALRÄUMLICHE FAKTOREN Wohnort der Eltern bei Hilfebeginn Zahl der gewährten Hilfen pro Gemeinde bei Hilfebeginn ERZIEHUNGSBERATUNG NACH 28 SGB VIII Fallzahlen Verteilung nach Geschlecht und Alter Verteilung nach Migrationshintergrund Beratungsgründe Gruppenangebote Frühe Hilfen 31 Zusammenfassung Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege 35 Vorbemerkung ALLGEMEINE ENTWICKLUNG IN DEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Anzahl an Kindertageseinrichtungen und Trägerschaft Platzzahlen Betreuungsumfang ALLGEMEINE ENTWICKLUNG IN DER KINDERTAGESPFLEGE Anzahl an Tagespflegepersonen Anzahl an Tagespflegeplätzen BETREUUNGSANGEBOTE FÜR UNTER 3-JÄHRIGE Betreuungssituation Versorgungsquoten nach Städten und Gemeinden BETREUUNGSANGEBOTE FÜR 3-JÄHRIGE BIS ZUM SCHULEINTRITT BETREUUNGSANGEBOTE FÜR 6- BIS 10-JÄHRIGE SCHULKINDER Betreuungssituation Versorgungsquoten nach Städten und Gemeinden 48 Zusammenfassung Erhebungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen Vorbemerkung TRÄGERBEFRAGUNG VON KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Schließtage in den Kindertageseinrichtungen und Vertretungsregelung Integrative Angebote für behinderte Kinder 53 3

4 Jugendhilfeplanung im Landkreis Rastatt - Fortschreibung des Planungsprozesses Zusammenarbeit mit Allgemeinem Sozialen Dienst und Psychologischer Beratungsstelle ERHEBUNGEN UND ERGEBNISSE DES GESUNDHEITSAMTES IM RAHMEN DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Die Einschulungsuntersuchung Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung Auswertung der Befragung im Rahmen der Einschulungsuntersuchung Sprachförderung allgemein Spezielle Sprachförderangebote 62 Zusammenfassung Landesprogramm STÄRKE im Landkreis Rastatt ALLGEMEINES ZUM LANDESPROGRAMM STÄRKE Elternbildungsgutscheine Kurse für Familien in besonderen Lebenssituationen Projektmittel Aufgaben des Jugendamts im Rahmen von STÄRKE VERLAUF DES LANDESPROGRAMMS STÄRKE IM LANDKREIS RASTATT WEITERENTWICKLUNG DES LANDESPROGRAMMS STÄRKE 71 Zusammenfassung Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe 73 Vorbemerkung GEFÖRDERTE ANGEBOTE VON SCHULSOZIALARBEIT UND JUGENDBERUFSHILFE IM LANDKREIS RASTATT QUALITÄTSTANDARDS FÜR SCHULSOZIALARBEIT UND JUGENDBERUFSHILFE IM LANDKREIS RASTATT Einleitung Wirkungsziele Strukturqualität Prozess- und Ergebnisqualität Fazit BERICHTSWESEN UND KENNZAHLEN FÜR SCHULSOZIALARBEIT UND JUGENDBERUFSHILFE Allgemeines Auswertung des Jahresberichtes für das Schuljahr 2012/ Angaben zur Fachkraft Strukturelle Rahmenbedingungen Individuelle Beratung und Hilfe für Schüler/innen Beratung von Lehrkräften und Erziehungsberechtigten Gruppenarbeit Wirkungsziele Beteiligung bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Weitere Perspektive nach Schulabgang zum Schuljahresende 108 Zusammenfassung Suchtprävention im Landkreis Rastatt Vorbemerkung KOMMUNALE SUCHTBEAUFTRAGTE / BEAUFTRAGTE FÜR SUCHTPÄVENTION SUCHTPRÄVENTION IN SCHULEN Schulklassenworkshops und Elternabende Fit in Sachen Sucht - Ausbildung von Schülermultiplikatoren (FiSS) STRUKTURELLE MAßNAHMEN IM LANDKREIS RASTATT 116 4

5 Jugendhilfeplanung im Landkreis Rastatt - Fortschreibung des Planungsprozesses PROJEKTE ZUR PRÄVENTION DES SCHÄDLICHEN ALKOHOLKONSUMS UND FRÜHINTERVENTION BEI CANNABIS- UND AMPHETAMINKONSUMENTEN IM LANDKREIS RASTATT Projekt HaLT (Hart am Limit) Ausgangssituation Statistische Daten zum Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen Umsetzung HaLT im Landkreis Rastatt Projekt FreD (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten) Hintergründe FreD im Landkreis Rastatt Ausblick KINDER SUCHTKRANKER ELTERN 123 Zusammenfassung Migration SKIZZIERUNG DER AKTUELLEN SITUATION VON MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND ARBEITSKREIS MIGRATION IM LANDKREIS RASTATT 127 Zusammenfassung 130 Teil II: Beschreibung und Analyse der Sozialdaten 131 Vorbemerkung Bevölkerung ENTWICKLUNG DER EINWOHNERZAHLEN Entwicklung der Einwohnerzahlen im Landkreis Rastatt Entwicklung der Einwohnerzahlen nach Städten und Gemeinden BEVÖLKERUNG NACH GESCHLECHT UND NATIONALITÄT Bevölkerung nach Geschlecht, Nationalität und Migrationshintergrund Bevölkerung nach Geschlecht und Nationalität nach Städten und Gemeinden ALTERSVERTEILUNG Altersverteilung im Landkreis Rastatt Altersverteilung nach Städten und Gemeinden GEBURTENZAHLEN Entwicklung der Geburtenzahlen im Landkreis Rastatt Entwicklung der Geburtenzahlen nach Städten und Gemeinden 147 Zusammenfassung Arbeitslosenzahlen im Landkreis Rastatt ARBEITSLOSENZAHLEN IM ÜBERBLICK ARBEITSLOSENZAHLEN NACH STÄDTEN UND GEMEINDEN 152 Zusammenfassung Grundsicherung nach SGB II GRUNDSICHERUNG NACH SGB II IM LANDKREIS RASTATT GRUNDSICHERUNG NACH STÄDTEN UND GEMEINDEN 159 Zusammenfassung 162 5

6 Jugendhilfeplanung im Landkreis Rastatt - Fortschreibung des Planungsprozesses Kriminalitätsentwicklung bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsende ANALYSE DER BEIM JUGENDAMT DES LANDKREISES RASTATT EINGEGANGENEN ERMITTLUNGSVERFAHREN Auswertung der eingegangenen Ermittlungsverfahren im Überblick Allgemeine Entwicklung Verteilung der Ermittlungsverfahren Anteil der Ermittlungsverfahren in Bezug zur altersentsprechenden Bevölkerungsgruppe Verteilung der Ermittlungsverfahren nach Geschlecht Verteilung der Ermittlungsverfahren nach Staatsangehörigkeit Straftaten nach Deliktarten Auswertung der eingegangenen Ermittlungsverfahren nach Städten und Gemeinden AUSWERTUNG DER POLIZEILICHEN KRIMINALSTATISTIK Die Häufigkeitszahl Die Tatverdächtigenbelastungsziffer Tatverdächtigenbelastungsziffer bei jungen Menschen Tatverdächtigenbelastungsziffer nach Altersgruppen 178 Zusammenfassung 182 Teil III: Gemeindespezifische Zusammenfassung 183 Vorbemerkung 185 Au am Rhein 187 Bietigheim 188 Bischweier 189 Bühl 190 Bühlertal 191 Durmersheim 192 Elchesheim-Illingen 193 Forbach 194 Gaggenau 195 Gernsbach 196 Hügelsheim 197 Iffezheim 198 Kuppenheim 199 Lichtenau 200 Loffenau 201 Muggensturm 202 Ötigheim 203 Ottersweier 204 Rastatt 205 Rheinmünster 206 Sinzheim 207 Steinmauern 208 Weisenbach 209 6

7 Jugendhilfeplanung im Landkreis Rastatt - Fortschreibung des Planungsprozesses 2014 Teil IV: Empfehlungen der Jugendhilfeplanung sowie zusätzliche Aufgabenstellungen für das Jugendamt im Berichtszeitraum 211 Vorbemerkung Umsetzung der Empfehlungen der Jugendhilfeplanung UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN FÜR DEN BEREICH UNTERSTÜTZUNG VON FAMILIEN Teilbereich Jugendhilfeleistungen Teilbereich Kindertagesbetreuung UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN FÜR DEN BEREICH KOOPERATION JUGENDHILFE-SCHULE UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN FÜR DEN BEREICH SONSTIGES Zusätzliche Aufgabenstellungen für das Jugendamt im Berichtszeitraum Aktuelle Empfehlungen der Jugendhilfeplanung EMPFEHLUNGEN FÜR DEN BEREICH UNTERSTÜTZUNG VON FAMILIEN Teilbereich Jugendhilfeleistungen Teilbereich Kindertagesbetreuung EMPFEHLUNGEN IM BEREICH KOOPERATION JUGENDHILFE-SCHULE EMPFEHLUNGEN SONSTIGES 232 Anhang 233 7

8 Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung m. männlich AC Assessment Center ndt. nicht deutsch/e AK Arbeitskreis Nr. Nummer AOK Allgemeine Ortskrankenkasse OIB Orientierung im Beruf ASD Allgemeiner Sozialer Dienst PB Psychologische Beratungsstelle BEB Berufseinstiegsbegleiter PC Personal Computer BEJ Berufseinstiegsjahr PKS Polizeiliche Kriminalstatistik BfS Beauftragter für Suchtprävention S. Seite BFS Berufsfachschule SBS Singen-Bewegen-Sprechen BG Bedarfsgemeinschaft SchG Schulgesetz BIZ Berufsinformationszentrum SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch -Grundsicherung für Arbeitssuchende- BkiSchG Bundeskinderschutzgesetz SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch BtMG Betäubungsmittelgesetz -Kinder- und Jugendhilfe- B.-W. Baden-Württemberg SGB XII Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch BVJ bwlv BZgA Berufsvorbereitungsjahr Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehablitation ggmbh Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beziehungsweise Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen deutsch/e SMV SPATZ -Sozialhilfe- Schülermitverantwortung Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf sogenannt Schulsozialarbeit bzw. DHS sog. SSA dt. EP Erwerbsperson Tab. Tabelle ESPAD- Europäische Schülerstudie zu Alkohol TigeR Tagespflege in anderen geeigneten Studie und anderen Drogen Räumen ESU Einschulungsuntersuchung TVBZ Tatverdächtigenbelastungsziffer etc. et cetera u. und EU Europäische Union u. a. unter anderem EV Ermittlungsverfahren u. Ä. und Ähnliches ev. evangelisch u. v. m. und vieles mehr ff. fortfolgende VAB Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf FiSS Fit in Sachen Sucht vgl. vergleiche FreD FSJ ggf. GWRS HaLT HZ IFT ISK JBH kath. KKH KSB Frühintervention bei erstauffälligen w. weiblich Drogenkonsumenten z. B. zum Beispiel Freiwilliges Soziales Jahr gegebenenfalls Grund- und Werkrealschule Hart am Limit Häufigkeitszahl Institut für Therapieforschung München Intensive Sprachförderung im Kindergarten Jugendberufshilfe katholisch Kreiskrankenhaus Kommunaler Suchtbeauftragter 8

9 Jugendhilfeplanung im Landkreis Rastatt - Fortschreibung des Planungsprozesses 2014 Einleitung Durch die gesetzliche Verankerung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) kommt der Jugendhilfeplanung der Auftrag zu, den Bestand an Angeboten und Dienstleistungen zu erfassen, Bedarfslagen zu ermitteln und Empfehlungen vorzulegen. Hierdurch soll ein bedarfsdeckendes Angebot vorgehalten werden, das die Weiterentwicklung einer kinder- und familienfreundlichen Lebenswelt unterstützt. Da die Jugendhilfeplanung die Entwicklungen und Veränderungen der Lebenswelten von jungen Menschen und ihren Eltern im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang betrachtet, ist sie als ein fortlaufender Prozess zu verstehen, welcher dokumentiert und fortgeschrieben wird. Die aktuelle Fortschreibung setzt sich aus vier Teilen zusammen. Teil I beinhaltet die Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen im jüngsten Berichtszeitraum ( bis ). Die Beschreibung und Analyse der wesentlichen Sozialdaten im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist in Teil II zusammengestellt. Beide Bereiche bilden eine wichtige Grundlage für die Empfehlungen sowie die Steuerung der Jugendhilfe, da sie Entwicklungen aufzeigen und somit das Erkennen und Erklären von gesellschaftlichen Veränderungen und Bedarfslagen ermöglichen. Eine Zusammenfassung der zentralen Inhalte ist in beiden Teilen nach jedem Kapitel zu finden. Da sich die aktuelle Situation in den einzelnen Kommunen des Landkreises Rastatt unterschiedlich gestaltet, wurden die Daten, soweit es möglich ist, auf die Städte bzw. Gemeinden heruntergebrochen und ausgewertet. Hierdurch wird eine sozialräumliche Betrachtungsweise ermöglicht. Eine Zusammenfassung in Form eines Übersichtsblatts zu den wesentlichen Ergebnissen der Sozialdaten und den Erhebungen auf Gemeindeebene ist in Teil III zu finden. Die jeweilige Bewertung bzw. Einschätzung orientiert sich am Durchschnitt des gesamten Landkreises. Zu beachten ist, insbesondere für die Teile I bis III dieser Dokumentation, dass zum Zeitpunkt der Erstellung die Einwohnerzahlen bedingt durch die andauernde Prüfung der Zahlen des Zensus 2011 (durchgeführte Gebäude- und Wohnungszählung aus dem Jahr 2011, welche die Basis für die Fortschreibung der Einwohnerzahlen bildet) nur eingeschränkt zur Verfügung standen. Eine Aufteilung der Einwohner nach Altersgruppen ist lediglich bis 2012 und basierend auf der vorherigen Berechnungsgrundlage (Volkszählung 1987) erfolgt. Teil IV umfasst die Empfehlungen und schließt die Dokumentation ab. Dieser Teil beinhaltet die Empfehlungen aus dem Jahr 2010 mit deren Stand der Umsetzung (grün) sowie die aktuellen Empfehlungen aus dem Jahr 2014 (gelb). Darüber hinaus wurden zusätzliche Aufgabenstellungen des Jugendamtes innerhalb des Berichtszeitraums zusammengetragen, da auch sie von Bedeutung für die Weiterentwicklung und Steuerung der Jugendhilfe im Landkreis Rastatt sind (rosa). Neben der Kindertagesbetreuung stellt in der aktuellen Fortschreibung der Bereich der Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe einen inhaltlichen Schwerpunkt dar. 9

10 Jugendhilfeplanung im Landkreis Rastatt - Fortschreibung des Planungsprozesses

11 Teil I: Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen Teil I: Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen 11

12 Teil I: Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen 12

13 Teil I: Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen 1. Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, der Hilfen für junge Volljährige sowie der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Der folgenden Auswertung der Hilfen zur Erziehung (mit Ausnahme der Erziehungsberatung, die gesondert in Kapitel 1.5 dargestellt ist), der Hilfen für junge Volljährige und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die im Landkreis Rastatt gewährt werden, liegen die Zahlen der internen statistischen Erfassung des Jugendamtes zugrunde. Inhalte der Auswertung sind Fallzahlenentwicklung Verteilung nach verschiedenen Hilfearten- und formen, spezifische Merkmale (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand sowie Aufenthalt bei Hilfebeginn), sozialräumliche Faktoren (Wohnort der Eltern bei Hilfebeginn und Zahl der gewährten Hilfen pro Gemeinde bei Hilfebeginn). Die Angaben beziehen sich jeweils auf den Stichtag Durch die Zusammenführung der Jugendämter der Stadt und des Landkreises Rastatt werden die Fallzahlen der Stadt Rastatt in den folgenden Ausführungen bereits zum Stichtag berücksichtigt. 1.1 Entwicklung der Fallzahlen Abb. 1 Fallzahlen (zum Stichtag ) Anzahl der gewährten Hilfen Die Zahl der gewährten Hilfen ist seit 2010 zum Stichtag nahezu konstant. Die Zahlen spiegeln jedoch nicht die Dynamik von Hilfebeginn und -ende im Verlauf des Jahres wider, sodass in der nächsten Fortschreibung alle im Kalenderjahr aktiven Fälle ausgewertet werden 13

14 Teil I: Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen sollen. Dies ermöglicht dann auch eine verbesserte Vergleichbarkeit mit der Auswertung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales im Rahmen seiner überörtlichen Berichterstattung. 1.2 Verteilung der Hilfen nach verschiedenen Hilfearten und Hilfeformen Zu den Hilfenarten 1 zählen im Rahmen der individuellen Jugendhilfeleistungen die Hilfe zur Erziehung, die Hilfe für junge Volljährige, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, die gemeinsame Wohnform für Mutter/Väter und Kinder sowie Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen. Die Hilfeformen unterteilen sich dabei in ambulant, teilstationär und vollstationär. In Tabelle 1 ist die Verteilung nach Hilfearten im Landkreis Rastatt aufgezeigt. 1 Auszüge aus dem Achten Buch - Kinder- und Jugendhilfe -: 19 Abs. 1 SGB VIII Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen (...) 20 SGB VIII (1) Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn 1. er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen, 2. die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten, 3..Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen. (2) Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist. 27 Abs. 1 SGB VIII: Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. 35a Abs. 1 SGB VIII: Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. 41 Abs. 1 SGB VIII: Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden (Hilfe für junge Volljährige). Anmerkung: Bei der Ausgestaltung der Hilfe findet nach Bedarf auch die Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII für junge Volljährige mit einer seelischen Behinderung Berücksichtigung. 14

15 Teil I: Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen Tab. 1 Prozentuale Verteilung nach Hilfearten Hilfeart Hilfe zur Erziehung Anteil an allen Hilfen in % Hilfe für junge Volljährige Anteil an allen Hilfen in % Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Anteil an allen Hilfen in % Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Volljährige Anteil an allen Hilfen in % gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII Anteil an allen Hilfen in % Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ,4% 14 3,3% 35 8,3% 3 0,7% 5 1,2% 0 0,0% ,2% 11 2,6% 58 13,8% 3 0,7% 2 0,5% 1 0,2% ,0% 14 3,3% 62 14,6% 2 0,5% 4 0,9% 3 0,7% ,5% 21 5,0% 72 17,1% 3 0,7% 3 0,7% 0 0,0% Anteil an allen Hilfen in % Die Verteilung nach Hilfearten zeigt einen Schwerpunkt bei den Hilfen zur Erziehung. Im Berichtszeitraum lag ihr prozentualer Anteil nahezu bei 80% bzw. darüber. Ihr Anteil ist in den vergangenen Jahren aber leicht rückläufig. Dies ist auf den kontinuierlichen Anstieg sowohl absolut als auch relativ im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zurückzuführen. Eine Zunahme der Inanspruchnahme dieser Hilfeart hat sich bereits in der letzten Fortschreibung der Jugendhilfeplanung abgezeichnet und der Trend setzt sich deutlich fort. Der Anstieg der absoluten Fallzahlen von 2010 auf 2013 stellt eine Verdoppelung der Hilfen dar. Betrachtet man dabei noch die Hilfeformen, liegt die Gewichtung hier im ambulanten Bereich bei den Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche. Worauf ist dies zurückzuführen? Zum einen ist eine verstärkte Diagnostizierung im Bereich des Autismus beobachtbar. Die Zahl der Unterrichtsbegleitungen und therapeutischen Hilfen für autistische Kinder steigt an. Zum anderen ist bei Kindern und Jugendlichen ein erhöhter Hilfebedarf beobachtbar, der sich u. a. durch eine Mehrfachproblematik (wie Traumatisierung, fetales Alkoholsyndrom, Deprivation, Bindungsstörung oder Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) ergibt und eine Unterstützung zur Teilhabe an der Gesellschaft erforderlich macht. Insbesondere im Bereich der Hilfen für autistische Kinder und Jugendliche wird ein verstärktes Angebot, auch in Form therapeutischer Unterstützung, notwendig sein. In diesem Zusammenhang wurde bereits als Einstieg in die Thematik ein Fachtag Autismus am 9. November 2012 im Landkreis Rastatt durchgeführt, aus dem sich ein temporärer Arbeitskreis zu diesem Thema entwickelt hat. Dieser hat sich mit konkreten Angeboten der verschiedenen beteiligten Arbeitsfelder (u. a. Jugendamt, Jugendhilfeträger, Kinder- und Jugendpsychiater, Therapeuten, Staatliches Schulamt) beschäftigt. Dabei wurden nicht nur die verschiedenen Angebote zusammengetragen, sondern auch die unterschiedlichen Sichtweisen der beteiligten Arbeitsfelder erörtert, um eine gemeinsame Vorgehensweise in der Unterstützung autistischer Kinder und Jugendlicher zu erarbeiten. Ein Themenschwerpunkt ist hierbei die Unterrichtsbegleitung. Ein erstes Konzept- bzw. Arbeitspapier soll voraussichtlich bis Sommer 2014 erstellt werden. Bei Betrachtung der prozentualen Verteilung nach Hilfearten ist zum Stichtag auch eine tendenzielle Zunahme im Bereich der Hilfe für junge Volljährige ersichtlich. Schwerpunktmäßig handelt es sich dabei um einen Anstieg im vollstationären Bereich. In der Regel ist diesen Hilfen bereits eine Hilfe zur Erziehung vorausgegangen und die inzwischen Volljährigen waren aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihres Hilfebedarfs noch nicht in der Lage, eine selbständiges Leben zu führen. 2 Aufgrund von Rundungen ergibt sich für 2010 ein Wert von 99,9%. 15

16 Teil I: Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen Während sich bei den Hilfearten eine Veränderung deutlich im Bereich der Eingliederungshilfen nach 35a SBG VIII abzeichnet, ist im jüngsten Berichtszeitraum bei den Hilfeformen keine wesentliche Veränderung zu beobachten (vgl. Tab. 2). Über die Hälfte der Hilfen erfolgt in ambulanter Form, ¼ der Hilfen wird in Pflegefamilien und zwischen 16% und 17% werden in Heimerziehung gewährt. Die teilstationären Hilfen spielen mit einem Prozentwert zwischen 4% und 6% eine eher untergeordnete Rolle. Dies ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass durch den Ausbau ambulanter Angebote mit der Möglichkeit des Besuchs der Schule für Erziehungshilfe eine Unterstützungsmöglichkeit geschaffen wurde, die bedarfsgerecht auf den Hilfebedarf eingehen kann und nicht immer der Einsatz einer teilstationären Hilfe erforderlich macht. Tab. 2 Prozentuale Verteilung nach Hilfeformen ambulante Hilfen Anteil an allen Hilfen in % Hilfeform teilstationäre Hilfen Anteil an allen Hilfen in % Vollzeitpflege Anteil an allen Hilfen in % Heimerziehung Anteil an allen Hilfen in % ,1% 26 6,2% ,2% 69 16,4% ,4% 19 4,5% ,7% 69 16,4% ,7% 17 4,0% ,1% 73 17,2% ,1% 19 4,5% ,1% 73 17,3% 1.3 Auswertung der Hilfen anhand spezifischer Merkmale Bei der statistischen Erfassung der Fälle durch das Jugendamt werden als wesentliche Merkmale Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit der jungen Menschen, ihr Aufenthalt vor Hilfebeginn sowie der Familienstand der Eltern erhoben und im Folgenden ausgewertet. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Gesamtzahl der jungen Menschen nicht mit der Fallzahl identisch ist. Dies liegt daran, dass im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe meist mehr als ein Kind bzw. Jugendliche(r) betreut wird und die Zahl aller durch diese Hilfeform unterstützten Kinder/Jugendlichen in die Gesamtzahl der jungen Menschen einfließt. Insbesondere bei dem Merkmal nach Geschlecht ist dies von Bedeutung. Bei allen weiteren hier ausgeführten Merkmalen wird für die Sozialpädagogische Familienhilfe nur das jüngste Kind pro Hilfefall berücksichtigt. Dies entspricht den Erhebungen des Vergleichsrings Jugendhilfe Baden-Württemberg Verteilung nach Geschlecht Abb. 2 Prozentuale Verteilung nach Geschlecht 100% 80% 60% 40% 20% 0% 39,2% 60,8% 40,0% 60,0% 41,4% 58,6% 40,2% 59,8% männlich weiblich 3 Aufgrund von Rundungen ergibt sich für 2010 ein Wert von 99,9%. 16

17 Teil I: Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen Die nachfolgende Abbildung zeigt eine deutliche Ungleichverteilung bei der Inanspruchnahme einer individuellen Jugendhilfeleistung durch Jungen und Mädchen. Demnach ist das Verhältnis 3/5 (männlich) zu 2/5 (weiblich). Kann man daraus schließen, dass Mädchen weniger auf eine Jugendhilfeleistung angewiesen sind? Diese Frage mit ja zu beantworten, wäre nur sehr bedingt richtig. Möglicherweise haben Mädchen andere Mechanismen und Lösungsansätze, um Probleme zu bewältigen bzw. haben eine größere Bandbreite und Anpassungsfähigkeit im sozialen Kontext und können sich besser einfinden. Im Gegenzug treten Jungen vermehrt durch Verhaltensweisen und -auffälligkeiten in Erscheinung, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen und einer Veränderung bedürfen, sodass sich hieraus rasch ein Bedarf an einer individuellen Jugendhilfeleistung ergeben kann. Dennoch dürfen Mädchen aufgrund der geringeren Inanspruchnahme von Hilfen im Rahmen der Jugendhilfeplanung nicht außer Acht gelassen werden, denn die Entwicklung in den vergangenen Jahren zeigt, dass Mädchen, insbesondere mit Beginn der Pubertät, einen erhöhten Bedarf aufweisen können, der in Einzelfällen sogar eine geschlossene Unterbringung erforderlich machen kann. Somit stellt sich die Frage, wie der Bedarf dieser Mädchen frühzeitig erkannt und ein präventives Angebot vorgehalten werden kann. Hier können Schulsozialarbeit im schulischen Bereich sowie Jugendarbeit und Jugendschutz im Freizeitbereich eine wichtige Rolle einnehmen. Im Rahmen ihrer Angebote sowie ihrer Einzelfallarbeit ist ein Eingehen auf mädchenspezifische Themen und Bedarfe zielgerichtet möglich. Dass der Hilfebedarf von Jungen und Mädchen unterschiedlich ist, zeigen die Auswertungen nach verschiedenen Hilfeformen seit längerer Zeit und dies bestätigt die nachfolgende Tabelle auch für den jüngsten Berichtszeitraum. Tab. 3 Verteilung nach Geschlecht bei verschiedenen Hilfeformen ambulante Hilfen teilstationäre Hilfen Vollzeitpflege Heimerziehung m w m w m w m w ,5% 39,5% 92,3% 7,7% 53,8% 46,2% 60,9% 39,1% ,0% 38,0% 80,0% 20,0% 50,0% 50,0% 59,2% 40,8% ,2% 38,8% 82,4% 17,6% 47,8% 52,2% 57,5% 42,5% ,1% 34,9% 84,2% 15,8% 43,0% 57,0% 56,8% 43,2% Im Bereich der ambulanten Hilfen ist erneut die Verteilung 2/5 (Mädchen) zu 3/5 (Jungen) beobachtbar. Im teilstationären Bereich erhalten unverändert hauptsächlich Jungen eine Unterstützung, doch die Gruppe der Mädchen hat im Vergleich zu den Vorjahren und zu 2010 ersichtlich an Zuwachs gewonnen. Im vollstationären Bereich befinden sich in der Vollzeitpflege inzwischen mehr Mädchen als Jungen. Eine neue Entwicklung zeichnet sich in der Heimerziehung ab. War früher die Verteilung gleichfalls 2/5 zu 3/5 analog der ambulanten Hilfen, zeichnet sich hier eine neue Tendenz ab. Der Anteil der Mädchen in Heimerziehung nimmt nicht nur absolut, sondern auch prozentual zu. Dies belegt umso mehr, dass ein Hilfebedarf bei den Mädchen gegeben ist, der aber im Vergleich zu den Jungen häufig erst erkannt wird, wenn er einen Umfang angenommen hat, der eine vollstationäre Hilfe erforderlich macht Verteilung nach Staatsangehörigkeit Die Auswertung der Verteilung nach Staatsangehörigkeit ergibt ein eindeutiges Ergebnis. Mehr als 90% der jungen Menschen (0-20 Jahre), für die eine individuelle Jugendhilfeleistung gewährt wird, weist die deutsche Staatsanghörigkeit auf. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Anteil der deutschen jungen Menschen an der Gruppe der entsprechen- 17

18 Teil I: Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen den Altersgruppe der Gesamtbevölkerung deutlich größer als der Anteil der ndt. jungen Menschen ist, sodass sich hieraus schon eine entsprechende Ungleichverteilung ergeben muss. Die prozentuale Verteilung nach Staatsangehörigkeit lässt keine Aussage zum Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund zu. Dieses Merkmal wäre auf Sicht aussagekräftiger. Somit wäre eine entsprechende jugendamtsinterne Erfassung für den nächsten Berichtszeitraum anzudenken. Abb. 3 Verteilung nach Staatsangehörigkeit 100% 8,3% 8,6% 8,5% 8,6% 80% 60% 40% 91,7% 91,4% 91,5% 91,4% 20% 0% dt. ndt. Um annäherungsweise festzustellen, ob es eine unterschiedliche Inanspruchnahme von Hilfen nach dem Merkmal dt. / ndt. gibt, ist die Zahl der Hilfen in Bezug zur altersentsprechenden dt. bzw. ndt. Bevölkerungsgruppe zu setzen. Wie Abb. 4 zeigt, gibt es hier Unterschiede in der Inanspruchnahme. Der Anteil der Hilfen für unter 21-jährige Nichtdeutsche im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungsgruppe der Nichtdeutschen liegt deutlich höher als der Anteil der Hilfen bei Deutschen zwischen 0 und 20 Jahren in Bezug zu ihrer Altersgruppe der Deutschen. Was bedeutet dies konkret? Hochgerechnet auf junge ndt. Menschen (0-20 Jahre), erhielten hier in eine individuelle Jugendhilfeleistung. Bei der analogen Gruppe der Deutschen waren es 91. Abb. 4 1,40% 1,20% 1,00% Anteil der Hilfen nach Staatsangehörigkeit in Bezug zur altersentsprechenden dt./ndt. Bevölkerungsgruppe ,19% 0,88% 1,24% 1,22% 1,22% 0,80% 0,89% 0,86% 0,91% 0,60% 0,40% 0,20% 0,00% Anteil der Hilfen für deutsche junge Menschen an der Bevölkerung der 0- bis 20-jährigen Deutschen Anteil der Hilfen für nicht deutsche junge Menschen an der ausländischen Bevölkerung der 0- bis 20-Jährigen 4 Berechnungsgrundlage für 2013 sind die Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamts zum , basierend auf der Volkszählung

19 Teil I: Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen Familienstand bei Hilfebeginn Im Rahmen der statistischen Erfassung wird der Familienstand der Eltern bzw. des Elternteils bei Hilfebeginn festgehalten. Bei Hilfen für junge Volljährige wird deren Familienstand erhoben. Hierbei stehen folgende Kategorien zur Auswahl: alleinerziehend, ledig, alleinerziehend, getrennt lebend, alleinerziehend, geschieden, alleinerziehend, verwitwet, Eltern, Partnerschaft, Eltern verheiratet, Eltern tot, Patchworkfamilie, Partnerschaft, Patchworkfamilie, verheiratet und ledig. Die prozentuale Auswertung findet sich in Abb. 5. Abb. 5 Prozentuale Verteilung Familienstand bei Hilfebeginn % 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% alleinerziehend, ledig alleinerziehend, getrennt lebend alleinerziehend, geschieden alleinerziehend, verwitwet Eltern, Partnerschaft Eltern, verheiratet Eltern tot Patchworkfamilie, Partnerschaft Patchworkfamilie verheiratet ledig Die Auswertung zeigt, dass im Durchschnitt der Jahre der Familienstand bei Hilfebeginn nahezu zur Hälfte im Bereich der Alleinerziehenden lag. Diese übersteigt in der Summe die Fälle, in denen die Eltern in Partnerschaft lebten bzw. verheiratet waren. Der Bereich der Patchworkfamilien spielt eher einer untergeordnete Rolle, wobei hier eine leichte Zunahme ersichtlich ist. 19

20 Teil I: Erhebungen und Auswertungen zu einzelnen Themenbereichen Alter der jungen Menschen bei Beginn unserer Zuständigkeit Die Angaben zum Merkmal Alter des jungen Menschen beziehen sich auf das Alter bei Beginn der Zuständigkeit des Landkreises Rastatt. Bei Übernahmen 5 von Hilfen ist nicht das tatsächliche Alter bei Beginn der Hilfe, sondern das Alter zum Übernahmezeitpunkt ausschlaggebend. Die Aufteilung des Alters der unter 21-Jährigen ist in Tab. 4 dargestellt und basiert auf folgenden Altersgruppen: 0-2, 3-5, 6-10, 11-13, und Jahre. Tab. 4 Prozentualer Anteil der verschiedenen Altersgruppen Jahre 3-5 Jahre 6-10 Jahre Jahre Jahre Jahre ,1% 12,9% 27,1% 21,4% 16,9% 2,6% ,3% 12,8% 28,5% 20,4% 13,8% 2,1% ,1% 11,3% 29,0% 19,3% 14,2% 3,1% ,5% 11,9% 29,2% 18,8% 16,2% 5,5% Unverändert wird eine Hilfe dann am häufigsten begonnen, wenn die Kinder zwischen 6 und 10 Jahren sind. Dies zeigte sich bereits in früheren Auswertungen. Eine Zunahme ist bis zum Stichtag 2012 bei der Gruppe der unter 3-Jährigen ersichtlich. Sie stellt nahezu die zweitstärkste Altersgruppe dar, sofern eine Hilfe in die Wege geleitet wird. Dieser Trend ist gewiss im Zusammenhang mit dem Schutzauftrag nach 8a SGB VIII zu sehen. Eine verstärkte Vernetzung und intensivere Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern durch das Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Rastatt sind hierbei von großer Bedeutung. Zudem ermöglicht der Bereich der Frühen Hilfen einen früheren Zugang zu Familien und im Bedarfsfall eine frühzeitige Hilfestellung, sodass sich die Zunahme in der Altersgruppe der unter 3- Jährigen hiermit auch erklären lässt. Nicht zu vergessen ist die unverändert hohe Zahl an Hinweisen hinsichtlich einer Kindeswohlgefährdung, die sowohl aus der Bevölkerung als auch den Kooperationspartnern beim Jugendamt eingeht. Diese ermöglichen gleichfalls ein frühes Arbeiten mit Familien. Eine Zunahme der Inanspruchnahme ist auch ab 2012 bei den Altersgruppen Jahre sowie Jahre zu erkennen. Um festzustellen, ob die Inanspruchnahme der verschiedenen Altersgruppen tatsächlich zugenommen hat, ist der Bezug zur entsprechenden Bevölkerungsgruppe erforderlich. Dies ist in Abb. 6 für den jüngsten Berichtszeitraum erfolgt. Bestätigt sich hier die Zunahme der Hilfen bei Kindern unter 3 Jahren bis 2012? Diese Frage ist mit einem eindeutigen Ja zu beantworten. Für die Gruppe der unter 3-Jährigen werden nicht nur im Verhältnis zur entsprechenden Bevölkerungsgruppe die meisten Hilfen gewährt, es ist bis sogar eine kontinuierliche Zunahme zu beobachten. Ein Anstieg ist zudem bei der Gruppe der Jährigen im Bezug zur altersentsprechenden Gruppe ersichtlich. Hier hat sich im Vergleich zu 2010 die Inanspruchnahme in 2013 verdoppelt. 5 Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts bei Hilfegewährung richtet sich im Wesentlichen nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils. Kommt es zu einem Umzug der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils in den Landkreis Rastatt, kann sich hieraus ein Zuständigkeitswechsel ergeben. Sobald die Zuständigkeit des Landkreises festgestellt wurde, erfolgt eine Übernahme der Hilfe. 6 Aufgrund von Rundungen ergibt sich für 2011 ein Wert von 99,9%. 20

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