LANDESHAUPTSTADT. Alleinerziehend. Tipps und Infos für Mütter und Väter. Ausgabe: April Kommunale Frauenbeauftragte. Wiesbaden.

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1 LANDESHAUPTSTADT Alleinerziehend in Wiesbaden Tipps und Infos für Mütter und Väter Kommunale Frauenbeauftragte W i e s b a d e n Ausgabe: April

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 6 Allein mit Kind, getrennt, geschieden viele Fragen 7 Rund ums Recht 9-16 Beratung und Unterstützung Erziehung und Familie 10 Trennung und Scheidung 10 Beistandschaft 10 Rechtsberatung 11 Familienrechtliche Grundlagen Elterliche Sorge (Sorgerecht) 11 Vaterschaft und Vaterschaftsfeststellung 13 Umgangsrecht 13 Unterhalt für Kinder 14 Unterhaltsvorschuss- oder -ausfallleistungen 15 Ehegatten-/Betreuungsunterhalt 15 Versorgungsausgleich 16 Vorsorge was wird aus meinem Kind, wenn mir etwas zustößt? 16 Rund ums Geld Staatliche und kommunale Leistungen Elterngeld 18 Arbeitslosengeld I 18 Arbeitslosengeld II 19 Leistungen für Bildung und Teilhabe 20 Sozialhilfe 21 Kindergeld 21 Kinderzuschlag 22 Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten 22 Steuererleichterungen 23 Wohngeld 23 Rente für Verwitwete 24 Halbwaisenrente 24 Familienkarte 24 Ferienkarte der Stadt Wiesbaden 25 Vorsorge für das Alter 26 Rund um den Job Arbeit, Beruf, Qualifizierung, Existenzgründung Beratung und Orientierung 28 Unterstützung und Beratung bei Weiterbildungsträgern 29 Wiedereinstieg 30 Berufsausbildung 30 Teilzeit 31 Ausbildungsförderung nach BAföG 31 Schulabschlüsse 31 Weiterbildung, Qualifizierung 32 Bildungsurlaub 34 Existenzgründung 35 Deutsch als Zweitsprache 35 Rund um die Kinderbetreuung Kindertageseinrichtungen, Tagesmütter, Grundschulen, Ferien- und Notzeiten Betreuungsangebote für Kinder 38 Anmeldung und Aufnahme in der Kita 39 Elternentgelte in der Kita 39 Integration von Kindern mit Behinderungen in Kindertagesstätten 40 Tagesmütter, Tagesväter 40 Babysitter 41 Mini-Clubs 41 Betreuungsangebote an Grundschulen 41 Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen 42 Hausaufgabenbetreuung 43 Ganztagsschulen 43 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen 44 Betreuung in Notsituationen 44 Kinderbetreuung in den Schulferien, Ferienprogramm 44 Rund ums Wohnen Angebote für Alleinerziehende, Sozialwohnungen, Wohnungssuche, Beratung Wohnangebote für Alleinerziehende 48 Sozialwohnungen 48 Drohende Obdachlosigkeit 49 Wohnungsmängel 49 Überhöhte Miete 49 Wohnungssuche 49 Wohnungssituation nach Trennung oder Scheidung 50 Zuweisung der Wohnung bei häuslicher Gewalt

4 Inhaltsverzeichnis Rund um Schwangerschaft und Mutterschutz Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung 54 Mutterschutz und Mutterschaftsgeld 54 Hebammenhilfe 56 Beistandschaft 56 Materielle Hilfen für Schwangere 57 Vorsorgeleistungen, Geburtsvorbereitung 57 Humanitäre Sprechstunde für Schwangere 58 Wo finde ich Beratung und Hilfe? Beratungsstellen für Paar-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen 72 Beratung und Unterstützung durch Bezirkssozialarbeiter/-innen 72 Schuldner- und Sozialberatung 73 Beratung für Frauen in Notsituationen / bei häuslicher Gewalt 73 Beratung bei Behinderung 74 Beratung bei Arbeitslosigkeit 74 Beratung und Unterstützung für eine positive Lebensgestaltung 75 Rund um die Gesundheit Beratung, Frühe Förderung, Vorsorge, Krankheit von Kindern/Eltern Gesundheitsberatung des Gesundheitsamtes 60 Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst 60 Frühförderung 61 Humanitäre Sprechstunden 61 Gesundheitsangebote Freier Träger 61 Krankenversicherung 62 Krankheit des Kindes 62 Haushaltshilfe bei Krankheit der Eltern 63 Kuren 63 Therapie 64 Selbsthilfegruppen und -organisationen 64 Ohne deutschen Pass Kontakt und Austausch Treffpunkte, Kurse, Angebote für Eltern Angebote für Eltern, KinderElternZentren, KiEZ, Elternkurse, Elterntelefon 79 Angebote in Familienbildungsstätten und Vereinen 80 Urlaub, Ferien, Freizeit Adressen Impressum 112 Aufenthalts- und Familienrecht 66 Trennung und Scheidung 66 Elterliche Sorge und Umgangsrecht 67 Unterhalt 67 Angst vor Kindesentführung 67 Öffentliche Leistungen 68 Beratung und Hilfe 68 Gesundheitslotsen 69 Bildungslotsen 69 Alphabetisierungskurse 69 Erstberatung qualifizierte Zuwanderer 70 Rechtsberatung

5 Vorwort Liebe Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, wir freuen uns, Ihnen die neue Broschüre für Alleinerziehende vorzustellen. Auf über hundert Seiten finden Eltern und Fachkräfte nützliche Informationen, Tipps und Hinweise zu vielen Fragen, die für alleinerziehende Eltern relevant sind. Kinder allein zu erziehen ist heute keine Seltenheit mehr. Bundesweit leben 2,6 Millionen Alleinerziehende. Die Tendenz ist steigend. In Wiesbaden ist es jeder vierte Haushalt mit Kindern, zu 90% sind es alleinerziehende Mütter. Umso mehr muss es Aufgabe der Kommune sein, über das bestehende Leistungs- und Beratungsangebot zu informieren und alleinerziehende Mütter und Väter bei ihren Aufgaben und Herausforderungen zu unterstützen. Bei allen, die zu der umfangreichen Recherche für die Broschüre beigetragen haben, möchten wir uns ganz herzlich bedanken. Wir wünschen Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, dass Sie durch die Lektüre viele neue Anregungen und Ideen erhalten, um Ihren beruflichen und privaten Alltag mit Ihren Kindern zu gestalten. Allein mit Kind, getrennt, geschieden viele Fragen Alleinerziehend zu sein ist in unserer Gesellschaft eine Lebensform von immer mehr Müttern und Vätern. Die Ursachen dafür sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von Trennung und Scheidung der Eltern über die Entscheidung, als Eltern keine Partnerschaft einzugehen und Kinder von Beginn an allein zu erziehen, bis hin zu dem Tod des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin. Unabhängig davon, ob Alleinerziehende ledig, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet sind, sie haben viele Herausforderungen zu bewältigen. Neben Alltagsentscheidungen, die den eigenen Haushalt und die Kinder betreffen, übernehmen sie in alleiniger oder gemeinsamer elterlicher Sorge die Verantwortung für Erziehung und qualifizierte Betreuung ihrer Kinder. Sie begleiten und unterstützen die schulische Entwicklung der Kinder sowie die häufig auch problematische Beziehung zum anderen Elternteil. Hinzu kommen viele Fragen zur eigenen Existenzsicherung und beruflichen Entwicklung, Wohnsituation, finanziellen Absicherung und zu familienrechtlichen Regelungen. Die unterschiedlichen Anforderungen und Aufgaben von Alleinerziehenden machen es oft schwer, das Leben zusammen mit den Kindern zu gestalten, und gerade in dieser Situation ist es wichtig, das vielfältige Angebot der Unterstützung wahrzunehmen. Die vorliegende Broschüre bietet hierzu viele Informationen, Adressen und Tipps. Sie soll dazu beitragen, die besonderen Herausforderungen als alleinerziehender Elternteil besser zu meistern. Als pdf-datei steht sie unter frauen zum Download zur Verfügung. Dr. Helmut Müller Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden Saskia Veit-Prang Kommunale Frauenbeauftragte Axel Imholz Sozialdezernent 6 7

6 Rund ums Recht Rund ums Recht Beratung und Unterstützung Familienrechtliche Grundlagen 8 9

7 Rund ums Recht Beratung und Unterstützung Erziehung und Familie Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Eltern, Kinder und Jugendliche Anspruch auf fachkundige, kostenlose und vertrauliche Beratung und Unterstützung bei allen Fragen zur Erziehung und des Zusammenlebens als Familie. Dies betrifft Fragen zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung, zur elterlichen Sorge, zum Umgang und zum Unterhalt. Wenden Sie sich an das Wiesbadener Amt für Soziale Arbeit, an eine Erziehungsberatungsstelle oder an eine Beratungseinrichtung. Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst (Bezirkssozialarbeit) Deutscher Kinderschutzbund, Beratungsstelle des Ortsverbandes Wiesbaden Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes im Roncalli-Haus Institut für Beratung und Therapie von Eltern und jungen Menschen Nachbarschaftshaus Wiesbaden e. V. Erziehungsberatung Zentrum für Beratung und Therapie des Diakonischen Werks Wiesbaden Beratungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. Bizeps (Beratungs- und Informationszentrum für Männer und Jungen in Wiesbaden) Weitere Infos im Kapitel: Wo finde ich Beratung und Hilfe?" Trennung und Scheidung Nach einer Trennung oder Scheidung behalten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, es sei denn, ein Elternteil beantragt beim Familiengericht die Alleinsorge für das Kind / die Kinder. Eltern, die sich trennen, müssen gemeinsam entscheiden, bei wem ihr Kind zukünftig leben soll, wie der Umgang mit dem anderen Elternteil gestaltet wird, wie das Kind bei der Bewältigung der Trennung unterstützt werden kann und wie sie als Eltern zukünftig Probleme lösen wollen. Kinder verkraften eine Trennung meist besser, wenn hierzu einvernehmliche Lösungen gefunden werden können und sie nicht zum Streitobjekt werden. Die Konflikthaftigkeit der Situation macht es jedoch den Beteiligten oft schwer oder unmöglich, tragfähige Regelungen zu finden. Deshalb bieten verschiedene Beratungseinrichtungen Unterstützung zur gemeinsamen Erarbeitung einer Sorgerechts- und Umgangsregelung an. Die Beratung geschieht auf freiwilliger Basis und ist für Sie kostenfrei. Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst (Bezirkssozialarbeit) Deutscher Kinderschutzbund, Beratungsstelle des Ortsverbandes Wiesbaden Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes im Roncalli-Haus Institut für Beratung und Therapie von Eltern und jungen Menschen Nachbarschaftshaus Wiesbaden e. V. Erziehungsberatung Zentrum für Beratung und Therapie des Diakonischen Werks Wiesbaden Beistandschaft Die Beistandschaft ist ein freiwilliges und kostenfreies Hilfsangebot bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Allein sorgeberechtigte Eltern (und nur sie) können beantragen, dass das Jugendamt die Beistandschaft für ihr Kind übernimmt. Im Rahmen der Beistandschaft vertritt das Amt für Soziale Arbeit das Kind zusammen mit dem antragsberechtigten Elternteil. Aufgabe des Beistands ist die Beratung und gegebenenfalls gerichtliche Vertretung bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die Beistandschaft kann schon vor der Geburt des Kindes schriftlich beim Jugendamt beantragt werden und auch auf einen Teilbereich beschränkt werden. Sie endet, wenn die Antragstellerin dies erklärt oder wenn sie eine Sorgeerklärung mit dem nichtehelichen Vater des Kindes unterschreibt oder den Vater des Kindes heiratet. Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst (Beistandschaften) Weitere Infos in diesem Kapitel unter Familienrechtliche Grundlagen Rechtsberatung Der Sozialdienst des Amtes für Soziale Arbeit und Beratungsstellen informieren Sie über die Grundzüge der Rechtslage. Verbindliche individuelle Auskünfte dürfen jedoch nur Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte erteilen. Juristische Beratung und gerichtliche Klärung von Ansprüchen sind immer mit Kosten verbunden. Bei niedrigem Einkommen haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Der Antrag auf Beratungshilfe muss beim Amtsgericht gestellt werden. Bei Bewilligung erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können, und gegen Zahlung eines Eigenanteils (derzeit 10 Euro) sind diese zu einer qualifizierten juristischen Beratung verpflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Gerichts- und Anwaltskosten eines Prozesses von der Staatskasse getragen. Informieren Sie sich. Amtsgericht Rechtspfleger/-in für Beratungshilfe Adressen von Fachanwälten bzw. Fachanwältinnen (in allen Sachgebieten und unterschiedlichen Sprachen) erfahren Sie beim Wiesbadener Anwalt- und Notarverein e. V. Darüber hinaus auf Online-Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche zu allen Fragen, die Kinder beschäftigen, bietet der Deutsche Kinderschutzbund e. V. Ortsverband Wiesbaden unter Familienrechtliche Grundlagen Im Rahmen dieser Broschüre wurde eine Auswahl rechtlicher Themen zusammengestellt, die besonders für Alleinerziehende und für Eltern in Trennung und Scheidung relevant sind. Elterliche Sorge (Sorgerecht) Der Begriff der elterlichen Sorge umschließt das Recht und die Pflicht der Eltern, die Verantwortung für ihre Kinder zu tragen. Eltern, die miteinander verheiratet sind, haben die gemeinsame Sorge für ihre Kinder

8 Rund ums Recht Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, hat automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht außer wenn sie zustimmt, die elterliche Sorge gemeinsam mit dem Vater auszuüben. Eine Sorgeerklärung berechtigt und verpflichtet beide Elternteile zur gemeinsamen Sorge für das Kind und muss öffentlich beurkundet werden. Dies ist kostenfrei beim Amt für Soziale Arbeit, Sozialdienst oder kostenpflichtig notariell möglich. Die Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes, aber auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt abgegeben werden. Sie ist nur wirksam, wenn sie von beiden Elternteilen abgegeben wird. Es ist sinnvoll, sich die Alleinsorge bei Bedarf durch eine sogenannte Negativbescheinigung bestätigen zu lassen, um gegenüber Ämtern und Banken die alleinige Sorge nachweisen zu können (z.b. bei der Schulanmeldung). Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst (Bezirkssozialarbeit) Weitere Infos in diesem Kapitel unter Beratung und Unterstützung Beistandschaft Für ledige minderjährige Mütter gelten besondere Bestimmungen. Ist die Mutter eines Kindes minderjährig und ledig, so übernimmt das Jugendamt bis zur Volljährigkeit der Mutter die Amtsvormundschaft für das Kind. Dem volljährigen Vater des Kindes oder den Großeltern können auf Antrag beim Familiengericht und mit Zustimmung des Jugendamtes die Vormundschaft übertragen werden. Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst (Amtsvormundschaften/Beistandschaften) Amtsgericht, Abteilung Familiengericht Nach einer Trennung oder Scheidung behalten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Bei Konflikten in der Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung können Eltern die Beratungsangebote des Amtes für Soziale Arbeit und der Erziehungsberatungsstellen kostenlos nutzen. Weitere Infos in diesem Kapitel unter Beratung und Unterstützung Trennung und Scheidung Ein Elternteil kann beim Familiengericht die Alleinsorge für das Kind / die Kinder beantragen. Dieser Antrag kann sich auf die gesamte elterliche Sorge oder lediglich auf einen konfliktreichen Teilbereich der elterlichen Sorge beschränken. Die Entscheidung über das Sorgerecht ist unabhängig von einem Scheidungsverfahren und kann, wenn die Eltern dauernd getrennt leben, zu jedem Zeitpunkt beim Familiengericht beantragt werden. Das Familiengericht stimmt in der Regel der Alleinsorge eines Elternteils dann zu, wenn der andere Elternteil damit einverstanden ist oder die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil dem Wohl des Kindes entspricht. Amtsgericht, Abteilung Familiengericht Führt der allein sorgeberechtigte Elternteil eine eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare, so kann der/die Lebenspartner/-in bei Angelegenheiten des täglichen Lebens mitentscheiden, sofern der sorgeberechtigte Elternteil damit einverstanden ist. Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst Amtsgericht, Abteilung Familiengericht Tipp zum Weiterlesen Allein erziehend Tipps und Informationen VAMV, Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. ( kontakt@vamv.de Vaterschaft und Vaterschaftsfeststellung Bei der Frage der Vaterschaft knüpft das deutsche Recht nicht an die biologische Abstammung an. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Kinder, die nach Einreichung eines Scheidungsantrags beim Familiengericht geboren werden, müssen nicht in jedem Fall dem Noch-Ehemann zugerechnet werden, wenn das Kind aus einer Beziehung der Mutter zu einem Dritten stammt. Erkennt der Dritte die Vaterschaft an und stimmen die Mutter und der Noch-Ehemann zu, gilt der Dritte als Vater des Kindes. Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden (z.b. beim Jugendamt, beim Standesamt oder bei einem Notar). Die Vaterschaftsanerkennung wird erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam. Ist keine Scheidung anhängig oder fehlt es an einer Vaterschaftsanerkennung oder an einer der Zustimmungserklärungen, so muss zunächst die Vaterschaft des Ehemannes gerichtlich angefochten werden. Nach erfolgreicher Anfechtung kann die Feststellung der Vaterschaft durch freiwillige Anerkennung oder durch gerichtliche Feststellung erfolgen. Bei einer ledigen Mutter kann die Vaterschaft urkundlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden, z.b. wenn der vermutete Vater die Vaterschaft nicht anerkennt. Das Gericht wird dazu in der Regel ein Gutachten einholen. Berechtigt (nicht verpflichtet!) die Vaterschaft anzufechten sind das Kind, seine Mutter, der Ehemann, der als Vater gilt, und unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen auch der biologische Vater. Beratung und Unterstützung Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst (Beistandschaften) Umgangsrecht Unabhängig davon, wie das Sorgerecht geregelt ist, hat jeder Elternteil das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Umgekehrt hat das Kind selbst ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Außer den beiden Elternteilen haben auch Großeltern und Geschwister ein Umgangsrecht, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Dasselbe gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben, z.b. Stief- und Pflegeeltern. Wie das Umgangsrecht gestaltet wird, können die Eltern frei miteinander vereinbaren. Bei Meinungsverschiedenheiten kann man sich bei den genannten Beratungsstellen beraten lassen. Wenn es im Rahmen der Beratung zu keiner Einigung kommt, kann das Familiengericht auf Antrag eine Entscheidung treffen. Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst (Bezirkssozialarbeit) Deutscher Kinderschutzbund, Beratungsstelle des Ortsverbandes Wiesbaden Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes im Roncalli-Haus Institut für Beratung und Therapie von Eltern und jungen Menschen 12 13

9 Rund ums Recht Nachbarschaftshaus Wiesbaden e. V. Erziehungsberatung Zentrum für Beratung und Therapie des Diakonischen Werks Wiesbaden Amtsgericht, Abteilung Familiengericht Weitere Infos in diesem Kapitel unter Beratung und Unterstützung Trennung und Scheidung Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen dem Wohl des Kindes dient. Wenn der Umgang das Kind stark beeinträchtigt, kann das Familiengericht das Umgangsrecht zum Wohle des Kindes einschränken. Der Kontakt zwischen dem Elternteil und dem Kind ist dann beispielsweise nur unter Begleitung einer hierfür bestimmten Person möglich. Der Umgang kann ausnahmsweise völlig ausgeschlossen werden, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Beide Elternteile sind jedoch verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Tipp zum Weiterlesen Broschüre Das Kindschaftsrecht Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Berlin Unterhalt für Kinder Seit 2008 gilt: Vorrangig ist der Unterhalt für das minderjährige unverheiratete Kind und für das volljährige unverheiratete Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange es im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebt und sich in Schulausbildung befindet, unabhängig davon, ob seine Eltern verheiratet sind oder waren. Der Unterhalt für den betreuenden Elternteil (Ehegattenunterhalt bei verheirateten bzw. Betreuungsunterhalt bei nicht verheirateten Eltern) ist nachrangig. Nach einer Trennung/Scheidung sollen beide Elternteile eigenverantwortlich für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Wer nicht kontinuierlich betreut, ist verpflichtet, den Kindesunterhalt bar zu zahlen. Dabei wird die Höhe des Unterhalts durch das verfügbare Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes bestimmt. Die Beträge sind in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Die aktuellen Zahlen finden Sie unter Der Unterhalt darf jeweils um das halbe Kindergeld gekürzt werden. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern muss die Vaterschaft anerkannt sein oder festgestellt werden, um Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Weitere Infos in diesem Kapitel unter Vaterschaft und Vaterschaftsfeststellung Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem zu Barunterhalt verpflichteten Elternteil können auf schriftlichen Antrag im Rahmen einer Beistandschaft geltend gemacht werden. Der Beistand hilft auf Antrag auch bei der Feststellung der Vaterschaft. Dies gilt für alle Kinder jeder Staatsangehörigkeit, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Antragsberechtigt sind allein sorgeberechtigte Elternteile oder Elternteile, in deren Obhut sich das Kind befindet. Bei fortgesetzten Schwierigkeiten können Sie den Kindesunterhalt gerichtlich geltend machen auch bei gemeinsamer Sorge. Dafür müssen Sie entweder den Beistand oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst (Beistandschaften) Amtsgericht, Abteilung Familiengericht Unterhaltsvorschuss- oder -ausfallleistungen Wenn der Kindesunterhalt nicht, unzureichend oder unregelmäßig gezahlt wird, erhalten Alleinerziehende auf Antrag Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Unterhaltsvorschuss wird maximal 72 Monate und höchstens bis zum 12. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich, wie der Unterhalt für Kinder, nach dem monatlichen Mindestunterhalt ( von dem die Höhe des Kindergeldes abgezogen wird. Kinder unter 6 Jahren bekommen derzeit (Stand 2011) 133 Euro, Kinder über 6 Jahren 180 Euro. Dies gilt für alle Kinder jeder Staatsangehörigkeit, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Amt für Soziale Arbeit I Sozialdienst (Unterhaltsvorschuss) Die geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen werden vom Amt für Soziale Arbeit vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgefordert. Wenn der berechtigte Elternteil keine Angaben zur Identität und zum Aufenthalt des unterhaltspflichtigen Elternteils macht, wird nur in begründeten Ausnahmefällen Unterhaltsvorschuss bezahlt. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss sollte direkt nach Ausbleiben der Zahlungen gestellt werden, da das Geld maximal einen Monat rückwirkend ausgezahlt wird. Zahlungen des anderen Elternteils werden auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Da der Unterhaltsvorschuss den tatsächlichen Bedarf des Kindes vermutlich nicht deckt, können bei geringem Einkommen ergänzende Leistungen über Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe in Frage kommen. Beratung, Unterstützung und Antragstellung: Amt für Soziale Arbeit I Kommunales Jobcenter oder Amt für Soziale Arbeit I Sozialhilfe Tipp zum Weiterlesen Der Unterhaltsvorschuss, Eine Hilfe für Alleinerziehende" Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ehegatten-/Betreuungsunterhalt Ehegatten-/Betreuungsunterhalt steht dem betreuenden Elternteil so lange zu, wie er eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung des Kindes nicht ausüben kann. Dies gilt in der Regel bis zum dritten 14 15

10 Rund ums Geld Lebensjahr, im Einzelfall auch länger. Ab dem dritten Geburtstag besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit. Wenn Ihr Kind z.b. wegen Krankheit eine intensive Betreuung braucht oder wenn die Kinderbetreuung nicht sichergestellt werden kann, kann der Unterhalt verlängert werden. Ebenso wird berücksichtigt, dass Sie aufgrund der Kinderbetreuung die eigene Berufstätigkeit langjährig im Einvernehmen zurückgestellt haben und nun ein Wiedereinstieg sehr schwierig ist. In vielen Fällen werden Sie, wenn der Selbstbehalt des anderen Elternteils und der Unterhalt Ihres Kindes / Ihrer Kinder berücksichtigt sind, keinen oder einen nicht ausreichenden Unterhalt bekommen. Beratung bieten hierzu: Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst (Beistandschaften) Beratungsstellen (siehe Seite 10) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Versorgungsausgleich Nach einer Scheidung findet ein Versorgungsausgleich statt: Hat ein Partner / eine Partnerin während der Ehe höhere Rentenansprüche erworben als der/die andere, wird die Differenz ausgeglichen, indem die Ansprüche anteilig auf den Partner / die Partnerin mit den geringeren Rentenansprüchen übertragen werden. Vorsorge was wird aus meinem Kind, wenn mir etwas zustößt? Besonders für Alleinerziehende kann es sinnvoll sein, beim Amtsgericht, beim Notar (oder beim Amt für Soziale Arbeit bei bestehender Beistandschaft) eine Verfügung darüber zu hinterlegen, wo das Kind leben soll, falls dem Elternteil etwas zustößt (im Todesfall, aber z.b. auch aufgrund einer schweren psychischen oder körperlichen Krankheit). Eine solche Verfügung sollte stets gut begründet sein. Sie ist zwar nicht bindend, wird aber in der Regel bei der Entscheidungsfindung des Familiengerichts berücksichtigt. Stirbt ein Elternteil, der das gemeinsame Sorgerecht hatte, so erhält der andere, ebenfalls sorgeberechtigte Elternteil das alleinige Sorgerecht. Stirbt ein allein sorgeberechtigter Elternteil, so überträgt das Familiengericht die Sorge auf den anderen leiblichen Elternteil, sofern dies dem Wohl des Kindes dient. Mit Hilfe einer testamentarischen Verfügung kann ein sorgeberechtigter Elternteil eine dritte Person bestimmen, bei der das Kind leben soll und die das Sorgerecht erhalten soll. In diesem Falle hat das Familiengericht abzuwägen, ob das Sorgerecht auf den anderen leiblichen Elternteil oder auf die vom allein sorgeberechtigten Elternteil benannte Person übertragen werden soll. Rund ums Geld Staatliche und kommunale Leistungen Bei allen Fragen, die hiermit zusammenhängen, können Sie sich im Amt für Soziale Arbeit, Sozialdienst beraten lassen. Amt für Soziale Arbeit I Sozialdienst (Bezirkssozialarbeit, Beistandschaften) 16 17

11 Rund ums Geld Staatliche und kommunale Leistungen Alleinerziehende stehen vor besonderen Anforderungen, Kindererziehung, Organisation des Alltags und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden. Um sie darin zu unterstützen, wurden staatliche Leistungen wie das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss oder steuerliche Regelungen entsprechend ausgestaltet. Ebenso sind zusätzliche Regelungen und Hilfen bei Ausbildung, Studium oder beruflichem Wiedereinstieg für Alleinerziehende besonders von Bedeutung. Staatliche Leistungen, die Ihnen zustehen, müssen in der Regel individuell ermittelt werden. Im Folgenden finden Sie erste Anhaltspunkte. Lassen Sie sich umfassend bei den zuständigen Institutionen beraten. Genaue Information über die Gewährung von Arbeitslosengeld I im Einzelfall erteilt die Leistungsberatung der Agentur für Arbeit auch bei drohender Arbeitslosigkeit und anderen Veränderungen Ihres Beschäftigungsverhältnisses, z.b. bei Fragen zu Aufhebungsverträgen, Sperrzeiten und Beschäftigung während der Elternzeit. Agentur für Arbeit, ( , gebührenpflichtig Arbeitslosmeldung und Antragstellung für ALG I bei Agentur für Arbeit Wiesbaden Elterngeld Bis zu 14 Monate haben Alleinerziehende Anspruch auf Elterngeld. Berufstätige und Selbstständige bekommen 67 Prozent ihres vorher erzielten steuerpflichtigen Nettoeinkommens/Nettogewinns bis zu einer Höhe von maximal Euro. Für Geringverdienende und Teilzeitbeschäftigte mit einem Nettoeinkommen unter Euro wird individuell ein höherer Prozentsatz berechnet. Wer vor der Geburt des Kindes kein eigenes Erwerbseinkommen hatte, z.b. Bezieherinnen von ALG II, Studierende, Hausfrauen bzw. Mütter mit längerer Berufsunterbrechung, erhält ein Mindestelterngeld von 300 Euro. Bei der Sozialhilfe, bei Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro ist es anrechnungsfrei. Auf Antrag kann der errechnete Monatsbetrag halbiert und so der Auszahlungszeitraum verdoppelt werden. Wichtig: Beim ALG II wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet. Ausgenommen sind Eltern, die vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen hatten, hier wird abhängig von dem genannten Einkommen ein Freibetrag bis 300 Euro berücksichtigt. Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden Auf können Sie sich den Antrag herunterladen und Ihr Elterngeld ausrechnen. Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs III (SGB III). Sie wird befristet ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind arbeitslose Personen, die sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Arbeitslose mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent ihres pauschalierten Nettoentgelts. Die Bezugsdauer beträgt bis zum Alter von 50 Jahren maximal 12 Monate, ab 50 Jahren steigt sie bis auf maximal 24 Monate. Als arbeitslos werden Sie nur anerkannt, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen; dafür muss immer die Kinderbetreuung gesichert sein! Ihr Arbeitslosengeld orientiert sich nur dann an Ihrem letzten Einkommen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 150 Tage / 5 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Ansonsten wird ein fiktiver, häufig niedrigerer Wert als Bemessungsgrundlage genommen. Ihre 67 Prozent können also, z.b. bei Arbeitslosigkeit nach längerer Elternzeit, viel geringer ausfallen als gedacht. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird auch davon bestimmt, wie viele Wochenstunden Sie arbeiten wollen! Wenn Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit Vollzeit gearbeitet haben und nun eine Teilzeitstelle suchen, verringert sich Ihr Arbeitslosengeld mit dem angestrebten Arbeitsumfang. Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II (ALG II) ist eine staatliche Leistung auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs II (SGB II). Es wird gezahlt, wenn die Voraussetzungen gemäß der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vorliegen, d. h., anders als beim Arbeitslosengeld I wird das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nur bei Bedürftigkeit ausgezahlt. Arbeitslosengeld II erhält, wer erwerbsfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist, mindestens 15 Jahre alt ist und die gesetzliche Altersgrenze (zur Zeit 65 Jahre) noch nicht überschritten hat, gesundheitlich in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, aber seine Existenz aktuell nicht aus eigenen Kräften vollständig sichern kann. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Ehepartner/ Ehepartnerin, eingetragene(r) Lebenspartner/Lebenspartnerin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die zur Bedarfsgemeinschaft zählen. Das Arbeitslosengeld II umfasst Kosten für den Lebensunterhalt, Krankenversicherung, eine angemessene Wohnung und Heizung sowie einige Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Auch wer sehr wenig verdient oder sehr wenig ALG I erhält, kann aufstockend ALG II bekommen. Bei der Ermittlung des Anspruchs werden die Einkommen und Vermögen aller zu einer Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen berücksichtigt. Kindergeld und Unterhalt werden vollständig angerechnet, für Erwerbseinkommen gibt es Freibeträge. Sozialgeld/Alg-II-Sozialgeld-Nav.html Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Mehrbedarf, d.h. auf eine regelmäßige Zusatzleistung. Diese variiert je nach Zahl und Alter der Kinder. Ohne gesonderten Antrag steht jedem Kind (bis 25 Jahre), das eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung erhält, ein Schulstarterpaket pro Schuljahr zu, welches im Februar (30 Euro) und August (70 Euro) des Jahres ausgezahlt wird. Auch die Wahrnehmung des Umgangsrechts nach Trennung oder Scheidung muss in angemessenem Umfang gewährleistet werden (Einzelfallprüfung von Fahrt- und Übernachtungskosten). Auf Antrag gibt es eine einmalige Beihilfe oder ein Darlehen zur Wohnungserstausstattung, z.b., wenn nach Trennung und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung keine (ausreichende) Ausstattung mehr 18 19

12 Rund ums Geld vorhanden ist oder wenn Sie als junge Schwangere bzw. Alleinerziehende aus Ihrer Herkunftsfamilie ausziehen und erstmals einen eigenen Hausstand gründen. Schwangere haben im Übrigen Anspruch auf weitere Leistungen, siehe Kapitel Schwangerschaft und Mutterschutz. Auch wer keine laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen einmalige Leistungen und Mehrbedarfszuschläge erhalten. Das kann z.b. für Studierende zutreffen. Für Beratung und Antragstellung ist in Wiesbaden das Amt für Soziale Arbeit -Kommunales Jobcenterzuständig. Die Bearbeitung erfolgt nach Wohnort/Adresse an verschiedenen Standorten. Auskunft erteilt: Amt für Soziale Arbeit Kommunales Jobcenter Wiesbaden Kommunale Arbeitsvermittlung Tipps zum Weiterlesen Viele weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II / Sozialgeld finden Sie u. a. auf folgender Internetseite: Der Leitfaden für Arbeitslose Der Rechtsratgeber zum SGB II und der Leitfaden zum Arbeitslosengeld II Der Rechtsratgeber zum SGB II, erschienen zuletzt 2005 respektive 2011 im Fachhochschulverlag Frankfurt, werden vom Arbeitslosenprojekt TuWas herausgegeben. Die Ratgeber sind für 11 Euro bzw. 9 Euro im Buchhandel erhältlich. Leistungen für Bildung und Teilhabe Auf Antrag werden die Kosten für Mittagsverpflegung, Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderung in der Oberstufe (ab drei Kilometer Entfernung zur nächstgelegenen Schule) und zusätzliche Lernförderung von Kindern übernommen. Ebenso wird Kindern und Jugendlichen auf Antrag die Kostenübernahme für z.b. Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (Musikunterricht) gewährt oder die Teilnahme an Freizeiten ermöglicht. Dafür stehen jedem Kind/Jugendlichen monatlich 10 Euro zur Verfügung. Weitere Informationen enthält ein Flyer, der unter ( angefordert werden kann bzw. unter im Internet zu finden ist. Amt für Soziale Arbeit I Kommunales Jobcenter Die Leistung erhalten Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Anträge stellen Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung im Jobcenter bzw. im Bereich der Sozialhilfegewährung. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, wendet sich an die neue Fachstelle Bildung und Teilhabe : Amt für Soziale Arbeit I Kommunales Jobcenter I Fachstelle Bildung und Teilhabe Sozialhilfe Wer kein oder nur ein sehr geringes Einkommen und/oder Vermögen hat und auf längere Zeit (länger als 6 Monate) bzw. dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe). Voll erwerbsgemindert ist eine Person, die unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes aufgrund einer lang anhaltenden oder dauerhaften schweren Krankheit oder Behinderung nicht oder nur weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Erwerbsfähige Alleinerziehende können Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ALG II beantragen. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) sind staatliche Leistungen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs XII. Die Regelleistungen zur Deckung des Bedarfs des täglichen Lebens plus angemessene Unterkunftskosten und Heizkosten erhalten bedürftige Menschen, die (dauerhaft) voll erwerbsgemindert, also nicht erwerbsfähig sind. Die Leistungen sind denjenigen des Arbeitslosengeldes II vergleichbar. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag für die Kindererziehung, und bei Behinderung des Kindes auf Erstattung angemessener Kosten für einen familienentlastenden Dienst, für Kinder und Jugendliche sind Leistungen für Bildung und Teilhabe möglich (siehe oben). Beihilfen sind möglich bei Wohnungserstausstattung, Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt. Die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum. Amt für Soziale Arbeit I Sozialhilfe Besteht ein Bedarf aufgrund einer besonderen Lebenslage, z.b. der Notwendigkeit zur Finanzierung einer Pflegekraft, einer Haushaltshilfe, empfängnisverhütender Mittel oder von Bestattungskosten, können bei unzureichendem Einkommen oder Vermögen dazu ebenfalls Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe erbracht werden. Sozialhilfe wird nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt (Ausnahme Kostenbeteiligung bei Bestattungen). Daher ist es wichtig, sich bei einer Notlage sofort an das Sozialamt zu wenden, auch wenn noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen! Notwendige Unterlagen sind: Personalausweis, polizeiliche Anmeldung, Aufenthaltsbescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweise über sonstige Einkommen, Vermögen und Belastungen. Soweit die Unterlagen vorhanden sind, ist es zweckmäßig, sie zur Antragstellung mitzubringen. Amt für Soziale Arbeit I Sozialhilfe Kindergeld Kindergeld erhalten Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für alle weiteren je 215 Euro. Gezahlt wird es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, ebenso für Kinder in Ausbildung und Studium bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr, wenn diese noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung absolvieren, studieren oder ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr ableisten oder wenn ein Kind über 18 Jahren wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Bei Kindern über 18 Jahren ist die Zahlung 20 21

13 Rund ums Geld des Kindergeldes vom Einkommen des Kindes abhängig. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der betreuende Elternteil das Kindergeld. Das Kindergeld wird dem Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt. Der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil darf seine Unterhaltszahlungen um den halben Kindergeldbetrag kürzen. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten das Kindergeld mit ihrem Gehalt, alle anderen Eltern müssen es beantragen. Familienkasse Wiesbaden Kinderzuschlag Eltern mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag für unverheiratete Kinder bis zum 25. Geburtstag von maximal 140 Euro pro Kind erhalten. Voraussetzung ist, dass sie mit ihrem eigenen Einkommen zwar ihr eigenes Existenzminimum, aber nicht das ihres Kindes/ ihrer Kinder decken können. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass sie ALG II beantragen müssen. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss werden jedoch in voller Höhe angerechnet. Wer Kinderzuschlag bekommt, kann auch Wohngeld beantragen. Familienkasse Wiesbaden Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten Die Kosten, die für Kinderbetreuung entstehen, können je nach wirtschaftlicher und persönlicher Situation vom Amt für Soziale Arbeit bezuschusst werden. In bestimmten Fällen können die Kosten auch voll übernommen werden. Je nachdem, in welcher Form die Kinder betreut werden, gibt es im Amt für Soziale Arbeit unterschiedliche Ansprechpartner/-innen für die Bezuschussung. Bei Betreuung in einer Kindertagesstätte: Amt für Soziale Arbeit Abteilung Kindertagesstätten Beitragszuschüsse ( Offene Sprechzeiten: Montag Donnerstag 8:00 16:00 Uhr, Freitag 8:00 12:00 Uhr Anträge auf Zuschüsse gibt es in allen Kindertagesstätten, im Amt für Soziale Arbeit oder direkt im Internet unter unter dem Stichwort Kindertagesstättenbeiträge/Zuschüsse". Eine Elterninformation zur Bezuschussung von Kindertagesstättengebühren mit allen wesentlichen Informationen (Gebührenstruktur, wer hat Anspruch auf Zuschüsse, Fallbeispiele, Möglichkeit zur Selbsteinschätzung, Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen im Amt für Soziale Arbeit) gibt es ebenfalls in allen Kindertagesstätten, im Amt für Soziale Arbeit und im Internet. Vor Antragstellung Anträge in der betreuenden Kindertagesstätte von der Kita-Leitung ausfüllen lassen. Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst Bei Betreuung durch eine Tagesmutter: Treffpunkt Tagesmütter Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Weitere Infos im Kapitel Rund um die Kinderbetreuung Steuererleichterungen Bei hohem Einkommen kann es für Eltern günstiger sein, statt des Kindergeldes einen Kinderfreibetrag und einen Betreuungsfreibetrag zu nutzen. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung, welche Lösung für die Eltern günstiger ist, und setzt gegebenenfalls die entsprechenden Freibeträge in der Steuerkarte ein. Alleinerziehende erhalten in der Regel den halben Kinderfreibetrag. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt leistet oder seine Unterhaltsverpflichtung nicht mindestens zu 75% erfüllt, kann der/die Alleinerziehende auch den vollen Freibetrag beanspruchen. Weitere Informationen sind dem Lohnsteuer-/Einkommensteuerantrag beigefügt oder über das Finanzamt erhältlich. Überprüfen Sie Ihre Steuerklasse je nach konkreter Situation ist Steuerklasse 2 oder 1 richtig. Wer in der Ehe Steuerklasse 5 hatte, sollte das bei einer Trennung sofort ändern; alle Lohnersatzleistungen orientieren sich am Nettoeinkommen und fallen in der Steuerklasse 5 deutlich niedriger aus. Alleinerziehende mit Steuerklasse 2 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von Euro im Jahr. Außerdem erkennt das Finanzamt erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zu 14 Jahren an, maximal Euro pro Jahr und Kind (Belege sammeln!), und es gibt Steuerentlastungen für Eltern behinderter Kinder. Auskunft bei: Finanzämter Wiesbaden I und II Hat die arbeitende Mutter / der arbeitende Vater Kinder im noch nicht schulpflichtigen Alter, kann der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt einen Betrag bis zur Höhe der Betreuungskosten steuerfrei an den/ die Arbeitnehmer/-in auszahlen. Der Arbeitgeber kann diesen Betrag als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Voraussetzung ist eine Betreuung in einem Kindergarten, einer kindergartenähnlichen Einrichtung oder durch eine Tagesmutter und der Nachweis, dass der Betrag für die hier entstandenen Kosten verwendet wird. Geregelt ist dieser Sachverhalt im Einkommenssteuergesetz 3 Nr. 33, Richtlinie 21a. Tipps zum Weiterlesen Broschüren Steuerwegweiser für Eltern und Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung Hessisches Ministerium der Finanzen Referat Öffentlichkeitsarbeit ( Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Er wird Mietern/Mieterinnen und Eigentümern/Eigentümerinnen gezahlt, wenn ihre Miete bzw. Belastung und ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist u. a. abhängig vom Familieneinkommen, von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung sowie der Tatsache, dass kein Ausschlussgrund vorliegt. Kein Wohngeld erhalten Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II und des Sozialgeldes nach Sozialgesetzbuch Teil 2 sowie Bezieher/-innen von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Teil 12, da in den genannten Fällen die Berechnung der Leistungen bereits die Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Wohngeld wird beantragt. Antragsformulare finden Sie im Amt für Soziale Arbeit, im Bürgerbüro oder Rathaus, in den Ortsverwaltungen und unter Stichwort Wohngeld beantragen"

14 Rund ums Geld Zur Wahrung der Antragsfrist genügt zunächst auch ein formloser Antrag. Wohngeld wird in der Regel nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Amt für Soziale Arbeit I Fehlbelegungsabgabe und Wohngeld Wer ALG II oder Sozialhilfe bezieht, kann kein Wohngeld beantragen. Tipps zum Weiterlesen Die Broschüre Wohngeld 2011 Ratschläge und Hinweise der Bundesregierung erhalten Sie als Download im Internet unter Rente für Verwitwete Witwen-/Witwerrente erhält die-/derjenige, deren/dessen verstorbene(r) Ehepartner/-in 5 Jahre Beitrags- bzw. Ersatzzeiten in der Rentenversicherung nachweist. Der Anspruch besteht auch, wenn das Ehepaar getrennt gelebt hat. Für Höhe und Dauer der Rente sind das Alter und die Erwerbsfähigkeit des/der Hinterbliebenen, die Erziehung eines Kindes bis zum 18. Lebensjahr bzw. die Sorge für ein behindertes Kind sowie das eigene Einkommen relevant. Information und Beratung bei: Deutsche Rentenversicherung Halbwaisenrente Eheliche Kinder, Kinder nicht verheirateter Eltern, adoptierte Kinder, für ehelich erklärte Kinder erhalten auf Antrag nach dem Tod eines versicherungspflichtigen Elternteils eine Halbwaisenrente. Stiefkinder, Pflegekinder und Enkelkinder haben einen Anspruch, sofern sie in den Haushalt aufgenommen waren oder überwiegend von dem/der Verstorbenen unterhalten worden sind. Die Bezugsdauer entspricht weitgehend den Zeiten, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Beratung, Information und Antragstellung Landesversicherungsanstalt Hessen und Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zu Rentenfragen: ( (14 Cent/Minute), Montag Donnerstag 8:00 20:00 Uhr Die Deutsche Rentenversicherung gibt eine Vielzahl hilfreicher Broschüren zum Thema Rente heraus, vgl. node.html Infos hierzu auch in der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Marktstraße Wiesbaden, ( Familienkarte Mit der Familienkarte bietet die Stadt Wiesbaden Eltern und Kindern eine um die Hälfte ermäßigte Nutzung zahlreicher Wiesbadener Einrichtungen wie Frei- und Hallenbäder, Kurse der Volkshochschule und der Volksbildungsstätten, Wiesbadener Eisbahn, Kulturtage für Kinder, Puppenspiel-Festival und aller Angebote der Ferienprogramme des Amtes für Soziale Arbeit, die mit dem Logo Familienkarte gekennzeichnet sind. Die Karte gilt ein Jahr und kostet: 25 Euro. Die Familienkarte richtet sich an Wiesbadener Familien mit mindestens drei Kindern unter 18 Jahren, an Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, an Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit Kindern unter 18 Jahren, aber auch an Familien, die ein oder mehrere Pflegekinder betreuen. Beratung, Information und Antragstellung Amt für Soziale Arbeit I Abteilung Jugendarbeit Tipp Es gibt auch eine Familienkarte Hessen, mit der das Land Hessen Familien in Bereichen des täglichen Lebens unterstützt. Weitere Informationen unter Ferienkarte der Stadt Wiesbaden Wiesbadener Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende und Arbeitslose bis 18 Jahre können mit der Ferienkarte die Wiesbadener Busse und Schwimmbäder in den Sommerferien kostenlos benutzen. Darüber hinaus ermöglicht die Ferienkarte ermäßigte Eintrittspreise bei zahlreichen Einrichtungen. Sie ist für 26 Euro bei allen Zweigstellen der Naspa und der Mainzer Sparkasse in AKK oder bei Vorlage der CleverCard im Luisenforum bei ESWE zu erwerben. Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger (wenn sie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII Sozialhilfe erhalten oder aufgrund ihres geringen Einkommens einmalige Beihilfen nach dem SGB XII erhalten) müssen die Ferienkarte regulär bei den Banken (s. o.) kaufen und sich anschließend die Kosten (26 Euro pro Karte) beim jeweiligen Sozialhilfesachbearbeiter in der Abteilung Sozialhilfe und Flüchtlingswesen erstatten lassen. Information Amt für Soziale Arbeit I Abteilung Jugendarbeit Tipps Sozialkaufhaus Wiesbaden Fast wie neu Günstig Kleidung, Möbel, Hausrat, Geschirr aus zweiter Hand kaufen können Alleinerziehende mit geringem Einkommen im Sozialkaufhaus in Wiesbaden in der Otto-Wallach-Straße 16, Wiesbaden ( Auch in Secondhandshops wie z.b. dem Oxfam Shop finden Sie Bekleidung für Erwachsene und Kinder, Spielzeug, Haushaltswaren u.v.m. Oxfam Shop Dotzheimer Straße Wiesbaden ( Fax: Öffnungszeiten: Montag Freitag 10:00-18:00 Uhr, Samstag 10:00-14:00 Uhr Unter Suchbegriff Alleinerziehende" finden Sie neben vielen nützlichen Informationen auch Online-Rechner zu Elterngeld, Elternzeit, Kinderzuschlag, Teilzeit. Fahrpreisermäßigung für Familien bei der Deutschen Bahn Die Deutsche Bahn bietet Eltern und Kindern verschiedene Fahrpreisermäßigungen. Außerdem gibt es immer wieder saisonale und regionale Angebote. Aktuelle und ausführliche Informationen sind im DB Reisezentrum im Wiesbadener Hauptbahnhof und in allen Reisebüros mit DB-Lizenz erhältlich

15 Rund um den Job Vorsorge für das Alter Wer sich allein und ohne Unterstützung eines Partners um Haushalt und Kinder kümmern muss, ist nicht nur im gesellschaftlichen Leben oft benachteiligt, sondern auch bei der sozialen Absicherung. Auch wenn alleinerziehende Mütter oder Väter in der Regel nur über ein schmales Budget verfügen, sollten sie die Altersvorsorge nicht vernachlässigen. Informationen erhalten Sie bei Verbraucherzentrale Hessen, Info- und Kontaktstelle Wiesbaden Büro für Staatsbürgerliche Frauenarbeit e. V. (regelmäßige Vorträge) Steuerberater/-innen Finanzdienstleister Rund um den Job Arbeit, Beruf, Qualifizierung, Existenzgründung 26 27

16 Rund um den Job Arbeit, Beruf, Qualifizierung, Existenzgründung Beratung und Orientierung Vielleicht denken Sie an eine berufliche Neuorientierung, eine Aus- oder Weiterbildung, ein Studium oder eine selbstständige Tätigkeit. Möglicherweise sind Sie auch arbeitslos und suchen einen neuen Arbeitsplatz. Oder Sie haben Ihre Kinder sehr früh bekommen und deswegen keine berufliche Qualifizierung erworben. Möglicherweise sind Sie mit Ihrer Arbeit unzufrieden und möchten sich verändern. Vielleicht sind Sie auch nach Deutschland zugewandert und suchen jetzt erstmals eine Arbeit. Je nach Ausgangssituation haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Je nach persönlichen Umständen und Zeitpunkt wird eine andere Entscheidung die individuell richtige sein. Die Beratung der unten angeführten Stellen kann dabei eine wertvolle Unterstützung sein. Sie unterscheidet sich je nach Anbieterin/ Anbieter in der Zielgruppe, der Ausgestaltung und in den Kosten. Wenn Sie in den letzten Jahren nicht oder nur geringfügig berufstätig waren und nun eine Stelle suchen, aber auch wenn Sie eine Arbeitsstelle haben und sich verändern wollen, können Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch bei der Arbeitsvermittlung vereinbaren. Die Agentur für Arbeit berät grundlegend zu allen Fragen rund um Erwerbsarbeit, Weiterbildung und zu finanziellen Fördermöglichkeiten. Agentur für Arbeit Wiesbaden Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Wenn Sie arbeitslos sind und ALG I bzw. keine Leistungen erhalten, werden Sie durch die für Sie zuständige Arbeitsvermittlung nach Terminabsprache beraten. Tipps für die berufliche Neuorientierung: Informationen zu Berufen, Ausbildungszeiten, Anforderungen, Tätigkeiten und Entlohnung finden Sie unter berufenet.arbeitsagentur.de und oder Sie nutzen das Berufsinformationszentrum (BiZ). Erhalten Sie Arbeitslosengeld II, dann werden Sie von der folgenden Stelle beraten/betreut: Amt für Soziale Arbeit Kommunales Jobcenter Wiesbaden Kommunale Arbeitsvermittlung Die Fallmanager/-innen dort beraten als persönliche Ansprechpartner/-innen intensiv über alle Unterstützungsangebote zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und zur Erarbeitung einer passenden Eingliederungsstrategie. Sie helfen bei der Lösung von individuellen Problemen und Fragen der Kinderbetreuung, die einer Arbeitsaufnahme im Wege stehen. Die Angebote umfassen unter anderem Arbeitsvermittlung, Bewerbungstraining, Praktika in Betrieben, Arbeitsgelegenheiten in verschiedenen Berufsfeldern sowie finanzielle Hilfen zur Arbeitsaufnahme und Existenzgründung. Außerdem koordinieren die Berater/- innen auch soziale Hilfsangebote, wie Kinderbetreuung, Schulden- und Suchtberatung. Sofern Sie Arbeitslosengeld II erhalten und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keine abgeschlossene Ausbildung haben, werden Sie durch die folgende Stelle beraten/betreut: Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden GmbH Das Angebot der Ausbildungsagentur umfasst: Beratung für junge Arbeitsuchende, Vermittlung in Ausbildungsstellen, Bewerbungstraining, berufsvorbereitende Qualifizierungsprogramme, Betriebspraktika und Arbeitsgelegenheiten sowie die Koordinierung sozialer Hilfsangebote, Hilfe bei der Suche nach geeigneten Kinderbetreuungsangeboten. Frauen und Männer, die Arbeitslosengeld II beziehen, jedoch nicht von einem Fallmanager / einer Fallmanagerin betreut werden, können sich unter anderem zu Fragen der Kinderbetreuung an die Fallmanagerin für Alleinerziehende wenden. Amt für Soziale Arbeit Kommunales Jobcenter Wiesbaden Kommunale Arbeitsvermittlung Fallmanagerin für Alleinerziehende mit ALG-II-Bezug Unterstützung und Beratung bei Weiterbildungsträgern Sie können jedoch auch eine Beratungsstelle aufsuchen, die auf Fragen der beruflichen Entwicklung und (Weiter-)Bildung spezialisiert ist. Dort können Sie sich eingehend mit Ihrer aktuellen Situation, Ihren Wünschen nach Veränderung und Ihren Zielen beschäftigen. Berufsorientierende Einzelberatung und Qualifizierung, PC- und Internet-Kurse, Workshops und Existenzgründungsseminare, um den Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Beruf zu meistern, bieten die folgenden Stellen an: BerufsWege für Frauen e. V. Beruf Existenzgründung Lebensgestaltung Beratung und Coaching, Existenzgründungsseminare, Workshops GbQ, Gesellschaft für berufliche Weiterqualifizierung e. V. und Verein Beruf und Familie e. V. Beratung und Coaching für Aus- und Weiterbildung, Wiedereinstiegscoachs, Qualifizierung, Lebensgestaltung Volkshochschule Wiesbaden e. V. Fachbereich Beruf und Karriere Einzelberatung, Coaching, Kurse Qualifizierung für Frauen in gewerblich-technischen und dienstleistungsorientierten Berufen Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. Regionalbüro Wiesbaden Tipps E-Learning-Programm der Agentur für Arbeit: Weiterbildung/E-Learning/E-Learning-Nav.html mit Bewerbungstraining, E-Learning für alle und der Lernbörse exklusiv für Kunden der Agentur für Arbeit. durchstarten-infomappen zu unterschiedlichen Themen sind in den Berufsinformationszentren (BiZ) der Agentur für Arbeit erhältlich und unter Alle Infomappen werden übersichtlich vorgestellt. Dies ermöglicht bereits eine gezielte Auswahl. Berufsunterbrechung und Wiedereinstieg Broschüre des hessischen Sozialministeriums erhältlich bei der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und bei der Agentur für Arbeit Wiesbaden

17 Rund um den Job Als Migrant/-in erhalten Sie Informationen zum Thema Schule, Ausbildung, Beruf und Arbeit auch bei: Amt für Zuwanderung und Integration Integrationsabteilung und Jugendmigrationsdienst (bis zum Alter von 27 Jahren) Weitere Infos im Kapitel Ohne deutschen Pass Wiedereinstieg In der Regel sind es Frauen, die wegen der Betreuung und Erziehung des Kindes / der Kinder aus dem Beruf aussteigen. Obwohl sie häufig über eine gute Ausbildung verfügen, muss beim Wiedereinstieg das Fachwissen aktualisiert werden und viele Fragen müssen geklärt werden. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit organisiert regelmäßig die Veranstaltung Wiedereinstieg nach Familienzeit und die Vortragsreihe Biz und Donna mit interessanten Themen. Die Termine sind auf bei Veranstaltungen zu finden. Die Broschüre Durchstarten Familie und Beruf und das Merkblatt 18 Frauen und Beruf informieren kompakt zu allen wichtigen Fragen. Sie finden sie neben vielen weiteren Materialien in jedem Kundenzentrum der Agentur für Arbeit, im BiZ Berufsinformationszentrum und auf > Bürgerinnen und Bürger > Chancengleichheit > Wiedereinstieg in den Beruf. Eine Fülle weiterer Informationen zum Thema bietet das Lotsenportal Für Bezieherinnen von ALG II gibt es Veranstaltungen zu grundlegenden Fragen der beruflichen Neuorientierung und des Wiedereinstiegs. Zu dieser Veranstaltung wird schriftlich eingeladen. Wichtig: Die Agentur für Arbeit kann Ihre Teilnahme an Maßnahmen fördern, die Ihre Rückkehrmöglichkeiten in das Erwerbsleben deutlich verbessern. Das kommunale Jobcenter bietet spezielle Maßnahmen zur Rückkehr in den Beruf bzw. ins Erwerbsleben an. Diese Maßnahmen werden von Bildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsträgern durchgeführt. Informationen dazu erhalten Sie bei den Arbeitsvermittlern/-vermittlerinnen der Agentur für Arbeit bzw. den persönlichen Ansprechpartnern/ -partnerinnen des kommunalen Jobcenters und außerdem bei den oben genannten Bildungsträgern. Beratung Amt für Soziale Arbeit Kommunales Jobcenter Wiesbaden Kommunale Arbeitsvermittlung Berufsausbildung Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine wichtige Grundlage zur nachhaltigen Existenzsicherung. Mittlerweile gibt es auch Ausbildungen in Teilzeitform. Wenn die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, kann die Agentur für Arbeit oder die Ausbildungsagentur eine Berufsausbildung auf unterschiedliche Arten fördern (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH), Bewerbungskosten, Fahrtkosten, u.ä.). Wurde eine Berufsausbildung wegen einer Schwangerschaft unterbrochen, kann sie nach Ablauf der Mutterschutzfristen oder der Erziehungszeit fortgesetzt werden. Das Ausbildungsverhältnis bleibt in dieser Zeit weiter bestehen. Wer eine Schul- oder Berufsausbildung wegen Ehe oder Kinderbetreuung nicht beginnen konnte oder abgebrochen hat, kann unter Umständen gegenüber dem/der geschiedenen Ehegatten/Ehegattin Anspruch auf Ausbildungsunterhalt geltend machen. Beratung und Information am besten durch einen Fachanwalt / eine Fachanwältin für Familienrecht. Beratung zur Berufsausbildung Agentur für Arbeit Wiesbaden I Berufsberatung Speziell für Frauen: Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ( Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden GmbH Teilzeit Auch im Bereich des SGB II müssen familienspezifische Lebensverhältnisse wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen berücksichtigt werden. Der Verein für Bildungs- und Kulturarbeit FRESKO e. V. bietet Ausbildungen in Teilzeit für junge Alleinerziehende Mütter und Väter (JAMBA) an, ebenso Sprachkurse für berufsbezogenes Deutsch. FRESKO e. V. Ausbildungsförderung nach BAföG Über eine mögliche Förderung der Ausbildung berät: Schulamt der Stadt Wiesbaden Amt für Ausbildungsförderung Kostenloses Bürgertelefon bei allen Fragen zum BAföG und zum Bildungskredit Montag Donnerstag 8:00 10:00 Uhr, ( Schulabschlüsse Unabhängig vom Alter gibt es jederzeit die Möglichkeit, fehlende Schulabschlüsse nachzuholen. Hierzu gibt es Angebote in Vollzeit oder in Abendform. Schulabschlüsse können auch im Rahmen von Externenprüfungen nachgeholt werden. Nähere Informationen geben die unten aufgeführten Schulen und das Staatliche Schulamt. Der Schulbesuch ist kostenfrei. Je nach persönlichen Voraussetzungen kann er über BAföG gefördert werden. Hierzu berät das Schulamt der Stadt Wiesbaden. Schulamt der Stadt Wiesbaden Amt für Ausbildungsförderung In Wiesbaden gibt es zur Zeit folgende Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen: Hauptschulabschluss Abendhauptschule Heinrich-von-Kleist-Schule, Unterrichtszeiten: 12:30 17:00 Uhr Volkshochschule Wiesbaden e. V. bietet einen kostenpflichtigen Vorbereitungslehrgang und nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses, Unterrichtszeiten vormittags 30 31

18 Rund um den Job Realschulabschluss Abendrealschule Sophie-und-Hans-Scholl-Schule Die Volkshochschule Rheingau-Taunus bietet in den Räumen der Volkshochschule Wiesbaden einen kostenpflichtigen Vorbereitungskurs für die externe Realschulabschlussprüfung an. Anmeldung und Information: Volkshochschule Rheingau-Taunus e. V. Abitur oder Fachhochschulreife Die Anmeldung erfolgt direkt bei den Schulen nach einem Aufnahmegespräch und einer eventuellen Überprüfung der Vorkenntnisse. Abendgymnasium Wiesbaden Hessenkolleg Wiesbaden Wenn Sie Bildungs- oder Berufsabschlüsse im Ausland erworben haben, sollten Sie diese anerkennen lassen. Informationen und Beratung bietet: Amt für Zuwanderung und Integration Erstberatung qualifizierte Zuwanderer Gute allgemeine Informationen finden Sie auf Eine detaillierte Übersicht für Hessen bietet der Leitfaden Anerkennung von Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen in Hessen. Weiterbildung, Qualifizierung Der Begriff Berufliche Weiterbildung beinhaltet die Begriffe Fortbildung und Umschulung". Er umfasst damit alle Aktivitäten, die die berufliche Qualifikation verändern, anpassen oder erhöhen (Fortbildung) oder zu einer beruflichen Qualifikation in einem anderen Bereich führen (Umschulung). Je nachdem, ob Sie sich im Leistungsbezug befinden und welcher Art der Leistungsbezug ist (ALG I, ALG II oder Kombi-Bezug) oder wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, fördert das kommunale Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit Kurse, die berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten feststellen, erhalten, erweitern und an aktuelle Anforderungen anpassen oder zu einem neuen Beruf befähigen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Weiterbildungsangebote, die selbst finanziert werden müssen. Manche Kurse/Maßnahmen für Arbeitslose können über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden. Andere sind für Selbstzahler/-innen, doch eine ganze Anzahl wird seit einiger Zeit verstärkt auch für Beschäftigte bezuschusst. Weiterbildungsmaßnahmen werden in Vollzeit, Teilzeit, in Fernunterricht oder im Einzelfall als Selbstlernmaßnahmen angeboten. Für Alleinerziehende und Berufsrückkehrerinnen gibt es besondere Möglichkeiten. Auch nach Zeiten der Kinderbetreuung können verschiedene Fortbildungen oder sogar Umschulungen von der jeweils zuständigen Stelle (Kommunales Jobcenter Wiesbaden, Agentur für Arbeit) gefördert werden, wenn die individuellen Voraussetzungen vorliegen. Zu den möglichen Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit zählen, je nach persönlichen Voraussetzungen, die Übernahme der Lehrgangsgebühren und Fahrtkosten, Übernahme der Kinderbetreuungskosten (Kommunales Jobcenter Wiesbaden) oder pauschale Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten (Agentur für Arbeit) und unter Umständen die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld I oder II) während der Weiterbildung, sofern Sie leistungsberechtigt sind, oder Unterhaltsgeld aus dem europäischen Sozialfonds - die Voraussetzungen dafür müssen allerdings individuell geprüft werden. Voraussetzungen für eine Förderung sind in der Regel: Die Weiterbildung muss notwendig und geeignet sein, um die Arbeitslosigkeit zu beenden, drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder um einen fehlenden Berufsabschluss zu erwerben bzw. einen nicht mehr verwertbaren zu ersetzen. Vor der Teilnahme ist eine Beratung bei der zuständigen Stelle (Agentur für Arbeit oder Kommunales Jobcenter Wiesbaden), bei Bedarf eine Eignungsfeststellung und/oder eine vorbereitende Maßnahme bei der Bundesagentur für Arbeit und die Zustimmung der Agentur zu dieser konkreten Maßnahme erforderlich. Beratung, Information und Antragstellung Agentur für Arbeit Wiesbaden ( Beauftragte für Chancengleichheit ( Partner vor Ort (Unter Partner vor Ort" findet man Kontaktdaten und Öffnungszeiten etc. der örtlichen Agentur für Arbeit und der Jobcenter Amt für Soziale Arbeit Kommunales Jobcenter Wiesbaden Kommunale Arbeitsvermittlung Weitere berufsbezogene, interessante Weiterbildungsangebote bieten folgende Weiterbildungsträger: Volkshochschule Wiesbaden e. V. breit gefächertes berufliches Weiterbildungsangebot Bildungswerk Hausfrauen-Bund Hessen e. V. Lehrgänge und Grundausbildungen im Bereich Hauswirtschaft GbQ, Gesellschaft für berufliche Weiterqualifizierung e. V. berufsorientierte Beratung beim Wiedereinstieg, Qualifizierungen zum Wiedereinstieg in kaufmännische Berufe, finanziell geförderte Weiterbildung für Männer und Frauen in der Elternzeit, Workshops BerufsWege für Frauen e. V. Beruf Existenzgründung Lebensgestaltung Weiterbildungsangebote in verschiedenen Bereichen und speziell für Migrantinnen DAA, Deutsche Angestellten-Akademie Wiesbaden Donner + Partner GmbH Hessen Bildungszentrum Wiesbaden Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V

19 Rund um den Job Einen Überblick über Angebote zur beruflichen Weiterbildung und ihre Anbieter finden Sie z.b. auf > Berufs- und Bildungsinformationen > Kursnet Förderung der Weiterbildung Das Land Hessen vergibt Qualifizierungsschecks bis zu einem Betrag von 500 Euro für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre aktuelle berufliche Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind. Beratung dazu gibt es in Frankfurt bei insgesamt sechs verschiedenen Institutionen. Sie finden sie auf Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Fort- und Weiterbildung mit einer Bildungsprämie bis maximal 500 Euro auch für Beschäftigte in Elternzeit oder Geringverdienende, die zusätzlich ALG II beziehen! Weitergehende Beratung erhalten Sie in Wiesbaden Volkshochschule Wiesbaden e. V. I Fachbereich Beruf und Karriere GbQ, Gesellschaft für berufliche Weiterqualifizierung e. V. Weitere Informationen sind auch unter zu finden. Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, auch Meister-BAföG genannt, werden berufliche Aufstiegsfortbildungen einkommensabhängig durch Zuschüsse und günstige Darlehen gefördert. Alleinerziehende erhalten ohne Kostennachweis einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten von 113 Euro monatlich für jedes Kind unter 10 Jahren (Stand 2011); für Kinder mit Behinderung gilt keine Altersgrenze. Kostenfreie Information beim Bundesministerium für Bildung und Forschung unter ( oder auf Bildungsurlaub Bildungsurlaub ist eine Sonderform der Weiterbildung. Er wird nicht gefördert und muss selbst bezahlt werden. Inhaltlich kann es sich um berufliche oder allgemeinbildende Themen handeln. Wichtig ist lediglich, dass die Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkannt ist. Arbeitnehmerinnen und Auszubildende haben nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz pro Jahr Anspruch auf eine Woche bezahlte Freistellung für Bildungsurlaub. Auch wer nicht erwerbstätig ist, kann Bildungsurlaub machen. Für Mütter und Väter gibt es bei Bedarf Angebote mit Kinderbetreuung. Angebot für alleinerziehende Mütter: Die Hessische Landeszentrale für politische Bildung bietet einmal im Jahr einen Bildungsurlaub speziell für alleinerziehende Mütter an. Hessische Landeszentrale für politische Bildung Unter können Sie gezielt nach unterschiedlichen Themen oder regionalen Angeboten suchen. Existenzgründung Auch die Gründung eines eigenen Unternehmens kann der richtige Weg zur Existenzsicherung sein. Sollten Sie im Bezug von Arbeitslosengeld I oder II sein, so ist die Zielsetzung der Existenzgründung vorher mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen und eine Unterstützung und Förderung der Gründungsidee sicherzustellen. Die unten aufgeführten Einrichtungen beraten und unterstützen eine Unternehmensgründung von der ersten Idee bis hin zur Praxis. Dabei unterscheiden sie sich teilweise hinsichtlich ihrer Zielgruppe, des Beratungswegs und der Kosten der Beratung. Es lohnt sich, die Angebote der einzelnen Träger zu vergleichen. Sofern Sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB III beziehen, müssen Sie sich vor Einschaltung der unten aufgeführten Stellen eine Genehmigung des zuständigen Trägers holen. BerufsWege für Frauen e. V. Beruf Existenzgründung Lebensgestaltung EXINA Existenzgründungs- und Innovationsförderungsagentur e. V. Die Beratung bei Exina ist für Frauen aus Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis kostenfrei. Handwerkskammer Wiesbaden IHK Industrie- und Handelskammer Deutsch als Zweitsprache Für eine eigenständige Existenzsicherung brauchen Sie in der Regel ausreichende Deutschkenntnisse. Diese können Sie auf verschiedenen Wegen erwerben oder verbessern. Die Integrationskurse (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) sind für seit 2005 neu zugewanderte Personen gedacht und vermitteln Grundkenntnisse. Auch wer schon länger hier lebt, kann zugelassen werden selbst mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Kurse dauern 600 bis maximal Unterrichtsstunden und enden mit einem Abschlusstest. Das Jobcenter kann Sie zu einem Kurs verpflichten, um Ihre beruflichen Chancen zu verbessern; dann ist die Teilnahme kostenlos. Andere ALG-II-Bezieher/-innen können einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Bei manchen Anbietern gibt es Kurse nur für Frauen, Kurse mit Kinderbetreuung oder Alphabetisierungskurse. Genaue Informationen bekommen Sie hier: Amt für Zuwanderung und Integration Integrationsabteilung und im Jugendmigrationsdienst (bis zum Alter von 27 Jahren) Kurse Mama spricht Deutsch werden von verschiedenen regionalen Einrichtungen angeboten. Die Kurse unterstützen Eltern, besonders Mütter, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern, um z.b. die schulische Situation ihrer Kinder und das Bildungssystem insgesamt besser zu verstehen. Alle Kurse finden in kleinen Gruppen statt, mit Kinderbetreuung und in Wohnortnähe, meistens vormittags. Informationen bei: Amt für Zuwanderung und Integration I Integrationsabteilung Amt für Soziale Arbeit I Sozialdienst (Fachstelle Elternbildung) Wer sein Deutsch für den Arbeitsmarkt verbessern will, kann das im Programm Berufsbezogene Deutschförderung" (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) tun. Voraussetzung ist in der Regel 34 35

20 Rund um die Kinderbetreuung der Integrationskurs. Die Kurse dauern ein halbes Jahr, in Teilzeit bis zu einem Jahr, und bestehen aus Deutschunterricht und Fachunterricht, Praktikum und Betriebsbesichtigungen. Sie sind kostenlos. Wenn Sie ALG I beziehen oder arbeitsuchend gemeldet sind, Infos bei Agentur für Arbeit Wiesbaden ( Wenn Sie ALG II beziehen, Infos in Ihrem Jobcenter Amt für Soziale Arbeit Kommunales Jobcenter Wiesbaden Kommunale Arbeitsvermittlung Wenn Sie für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes besseres Deutsch benötigen, kann Ihr Arbeitgeber sich wenden an Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Sie können Ihr Deutsch natürlich auch an vielen Sprachschulen verbessern. Günstige Tarife und Ermäßigungen bei Volkshochschule Wiesbaden e. V. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Ohne deutschen Pass Rund um die Kinderbetreuung Kindertageseinrichtungen, Tagesmütter, Grundschulen, Ferien- und Notzeiten 36 37

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