Der Minister LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/1354
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1 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landtags Nbrdrhein-Westfalen Herrn Georg Fortmeier MdL Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/1354 A18 :~t. November 2013 Seite 1 von 1 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) Telefon Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 13. November 2013 Sachstandsbericht zum Thema "Auswirkungen von Basel 111 Mittelstandsfinanzierung" auf die Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Fraktion der FDP hat zur o.g. Sitzung um einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Thema "Auswirkungen von Basel 111 auf die Mittelstandsfinanzierung" gebeten. Als Anlage übersende ich Ihnen 60 Exemplare mit der Bitte, diese an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk weiterzuleiten. Dienstsitz: Horionplatz Düsseldorf Dienstgebäude: Horionplatz Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mweimh.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 704, 709, 719 bis Haltestelle Poststraße
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3 Auswirkungen von Basel m auf die Mittelstandsfinanzierung I. Sachstand Die EU hat im Juni 2013 die Capital Requirements Regulation (CRR) als Verordnung und die Capital Requirements Directive (CRD IV) als Richtlinie veröffentlicht. Das Regelwerk ist eine Reaktion auf die Banken- und Finanzmarktkrise und soll die Stabilität des Finanzsektors verbessern. Bei den Beratungen des deutschen erd-iv Umsetzungsgesetzes hat sich Nordrhein-Westfalen erfolgreich für die Belange der mittelständischen Wirtschaft eingesetzt. Ein Kernbestandteil der neuen Regelungen ist eine Verbesserung der Qualität und Quantität des bankaufsichtlichen Eigenkapitals. Die neuen Eigenkapitalforderungen werden schrittweise ab bis zum Jahr 2019 eingeführt. Darüber hinaus werden neue Liquiditätsstandards eingeführt. Die Kreditinstitute in Deutschland haben in den vergangenen Jahren bereits Kapitalerhöhungen vorgenommen. Für größere Kreditinstitute könnte sich durch die in Kürze erfolgende Prüfung der Bankbilanzen vor der Übertragung der Bankenaufsicht auf die EZB bzw. der Bereinigung von "Altlasten" ein weiterer Kapitalbedarf ergeben. Aus den neuen Liquiditätsstandards kann sich ein außerordentlicher Refinanzierungsbedarf der Banken ergeben. Zu diesem Ergebnis kommen Untersuchungen der Europäische Bankaufsicht.sbehörde (EBA) und der Deutschen Bundesbank. Die Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen sowie der Bedarf an Refinanzierungsmitteln werden voraussichtlich zu spürbaren Auswirkungen auf die Refinanzierungskosten der Banken führen. Gegenwärtig kann nicht mit hinreichender Sicherheit abgeschätzt werden, inwieweit sich mittelbare Auswirkungen auf die Kreditvergabefähigkeit und Konditionengestaltung der Banken ergeben könnten. Bei der Konzeption der CRD IV-Regelungen wurde die besondere volkswirtschaftliche Bedeutung von kleinen und mittleren Unternehmen wie auch die Bedeutung der Kreditversorgung von KMUs hervorgehoben und durch spezifische Regelungen berücksichtigt. So wird die Eigenkapitalunterlegung für KMU-Kredite auf dem Niveau der Basel li-regelungen stabil gehalten. Erleichterungen für den KMU-Sektor erge- 1
4 ben sich durch die Erhöhung der Retailkreditschwelle von 1 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR. Die Thematik "Auswirkungen von Basel 111 auf die Mittelstandsfinanzierung" wurde im Rahmen der vom MWEIMH am 10. Oktober in Berlin anberaumten Expertenanhörung mit Fachleuten intensiv diskutiert. 11. Problemstellungen Von besonderer Bedeutung sind die Auswirkungen der Eigenmittelanforderungen auf die Kreditvergabe, insbesondere an KMU. Gemäß Art. 501 Absatz 4f. CRR soll die EU-Kommission, mit Unterstützung durch die EBA, bis zum einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen der Eigenmittelanforderungen auf die Kreditvergabe dargestellt werden. Aktuell können in Deutschland' Kreditzugangund Zinsen relativ entspannt bewertet werden. Gleichwohl zeichnen sich Auswirkungen der Regelwerke ab: Kreditinstitute achten verstärkt auf die Bonität ihrer Kunden und agieren bei der Vergabe längerfristiger Kredite zurückhaltender. Es könnte für einige KMU künftig schwerer und teurer werden, Darlehen zu erhalten. Die "Abhängigkeit" der Unternehmen von Bankkrediten wurde in den vergangenen Jahren reduziert. Eine Vielzahl der Unternehmen hat die gute konjunkturelle Lage dazu genutzt, den Anteil der Fremdfinanzierungsmittel zu reduzieren und ihr Eigenkapital zu erhöhen. Für KMU stellen Bankkredite vor allem im langfristigen Bereich aber weiterhin die wichtigste Form der Fremdfinanzierung dar. Alternative Finanzierungsformen wie z.b. Schuldscheindarlehen, Mezzanine, Beteiligungsfinanzierungen etc., sind für KMUs aufgrund ihrer spezifischen Finanzierungskonditionen und strukturellen Voraussetzungen (z.b. Finanzierungsvolumina) zwar Ergänzungen zum klassischen Bankkredit, dürften aber auf absehbarer Zeit nicht geeignet sein, Bankkredite in einem größeren Umfang substituieren zu können. Die neuen Liquiditätsvorschriften sehen vor, dass Banken erstklassige liquide Mittel vorhalten müssen, um ihren kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Darüber hinaus fordern die Liquiditätsstandards ein ausgewogenes Verhält- 2
5 nis zwischen den Fristenstruktufen von Aktiv-.und Passivseite der Banken. Ziel ist es, die Absorptionsfähigkeit gegenüber Liquiditätsschocks zu verbessern und eine übermäßige Fristentransformation zu vermeiden. Hierbei erfolgt jedoch eine "Verschiebung" der Kreditvergabehin zu kürzeren Laufzeiten. Es ist nicht auszuschließen, dass sich durch die neuen Liquiditätsanforderungen weitreichende Auswirkungen auf die langfristkultur im Kreditgeschäft ergeben. Durch die strukturellen Änderungen wären in besonderem Maße Banken und Unternehmen in Deutschland betroffen. Das Zusammenwirken neuer Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften sowie die weiteren Regulierungsmaßnahmen im Finanzsektor schaffen einen großen Anpassungsbedarf. Die kumulierten Wirkungen können nicht mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden. Mittelständische Unternehmen sollten der Finanzierung mehr Aufmerksamkeit widmen. Das betrifft die Eigenkapitalausstattung, bankübliche Sicherheiten, die Transparenz und Kommunikation mit der Hausbank Zu den Fragen im Einzelnen 1. Welche wichtigen Erkenntnisse erlangte die Landesregierung bei dem Expertengespräch am 10. Oktober 2013?. Die Landesregierung sieht die Kreditversorgung der mittelständigen Wirtschaft zurzeit nicht in Gefahr; Kreditzugang und Zinsen können in Deutschland grundsätzlich positiv bewertet werden. Das Expertengespräch hat aber die Bewertung bestätigt, dass es geboten ist,die mittelstandsrelevanten künftigen Auswirkungen von Basel 111 weiterhin im Auge zu behalten. 2. Mit welchen Auswirkungen von Basel 111 müssen kleine und mittlere Unternehmen rechnen? Die möglichen Auswirkungen sind unter Ziffer 1I angesprochen. Im Einzelfall können sie erheblich von der Bonität des betreffenden Unternehmens abhängen. 3
6 3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um aufmögliche Finanzierungsprobleme reagierenzu können? Das MWEIMH wird den weiteren Umsetzungsprozess auf europäischer und nationaler Ebene weiterhin begleiten und erneut berichten. Dabei sollen besonders die mittelbaren Auswirkungen auf KMU berücksichtigt werden; die Auswirkungen sollen 2014 erneut im Rahmen einer Expertenanhörung mit Fachleuten diskutiert werden. Im Auftrag der Landesregierung unterstützen die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen den Mittelstand mit dem gesamten Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte. So bietet die NRW.BANK ~igenkapitalbeteiligungen, zinsgünstige Förderkredite und Haftungsfreistellungen an. Ergänzt wird das Angebot durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW. Bei Bedarf sollen die Förderprodukte weiterentwickelt werden. 4. Teilt die Landesregierung die Sorge der Experten, dass es für kleine und mittlere Unternehmen zukünftig schwerer sein wird, langfristige Kredite zu erhalten? Die Sorge der Experten wird grundsätzlich geteilt. 5. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Frage der Eigenkapitalunterlegung von Mittelstandskrediten? Hier wurde im Rahmen der Verhandlungen über die Umsetzung von Basel 111 in Europa das Zwischenergebnis erreicht, dass Mittelstandskredite bis zu 1,5 Mio. Euro zunächst nicht mit zusätzlichem Eigenkapital unterlegt werden müssen. Grundlage hierfür war unter anderem eine wissenschaftliche Studie der Deutschen Bundesbank. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vertritt demgegenüber die Position, dass Eigenkapitalentlastungen bei Mittelstandskrediten nicht gerechtfertigt seien. Nunmehr hat die EBA von der EU-Kommission den Auftrag erhalten, in den kommenden drei Jahren diese Frage zu untersuchen. Im Verfahren wurde erreicht, dass die Elgenkapitalunterlegung von Mittelstandskrediten stabil bleibt und nicht ansteigt. Diese Lösung wird im Prinzip als sachgerecht begrüßt. 4
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