A. LISTE DER BELEGE, DIE ZUR BEANTRAGUNG EINES SCHENGEN- VISUMS ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN VORZULEGEN SIND:
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- Ralf Beyer
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1 Österreichisches Generalkonsulat I S T A N B U L VISUMINFORMATION VISUM C KURZFRISTIGEN AUFENTHALT BIS ZU MAXIMAL 90 TAGEN PRO HALBJAHR Visum Antragsgebühr: EUR 60,- (unabhängig von der Dauer und Erteilung des Visums) Der Visumwerber hat persönlich am Visumschalter vorzusprechen Der Reiseantritt muss in den nächsten 3 Monate stattfinden Die Unterlagen sind in einer bestimmten Reihenfolge vorzulegen (Infos bekommen Sie über das kostenpflichte Call Center ( ), bei welchem auch ein Termin zwecks Antragsstellung vereinbart werden kann bzw. Aushänge am Generalkonsulat) Das Konsulat kann jederzeit zusätzliche Unterlagen anfordern! Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung bzw. Zurückweisung des Antrages! Antragsformulare sind kostenlos beim Portier erhältlich oder im Internet abrufbar unter: Konsularischer Ratgeber Pass u. Visum. A) Von allen Antragstellern vorzulegende Unterlagen: Das Antragsformular muss in Block- oder Schreibmaschinenschrift vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und vom Antragssteller unterschrieben sein. Gültiger, unterschriebener Reisepass (nach Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig) mit Fotokopie der 2. und 3. Seite, der Seite mit der Gültigkeitsdauer des Reisepasses und der 60. Seite. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein und es müssen mindestens 2 freie Visa- Seiten verfügbar sein. 2 biometrische Lichtbilder nach ICAO Vorschrift(mit hellem Hintergrund, eines davon aufgeklebt!) pro Antrag, auf dem alle wesentlichen Merkmale unverdeckt zu erkennen sind, wie Gesicht, Stirn, Ohren, Hals (Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden, sind erlaubt) Gültige Reisekranken- und Unfallversicherung für den Schengenraum, Deckungssumme mindestens EUR ,-- Vorlage des alten Reisepasses oder Passprotokoll der Sicherheitsdirektion. finanzielle Mittel und ein regelmäßiges Einkommen A. LISTE DER BELEGE, DIE ZUR BEANTRAGUNG EINES SCHENGEN- VISUMS ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN VORZULEGEN SIND: (1) Nachweise über Flug- oder Reisebuchungen oder andere Beförderungsnachweise (2) Nachweise über Hotelbuchungen oder Reiseplan (3) Nachweis über ausreichende Mittel für die Dauer des geplanten Aufenthalts zum Kontoauszüge über die Bewegungen der letzten drei Monate sowie (4) Die einzelnen Personengruppen müssen die nachstehenden Belege vorlegen: Für Arbeitnehmer: SGK (Sozialversicherungsnachweis) und SGK hizmet dökümü Für Landwirte:
2 Urkunde der Landwirtschaftskammer (c) Für Angestellte/Eigentümer eines Privatunternehmens Nachweis des Eintrags ins Handelsregister (Handelskammer) und Kopie der Veröffentlichung im Bulletin des Handelsregisters Nachweis der Steuerzahlung (d) Für Personen im Ruhestand: Nachweis einer Rente (entweder Bankauszüge oder Rentenheft) (e) Für Studenten: Studienbescheinigung (Öğrenci Belgesi) (f) Für Minderjährige (unter 18 Jahren), die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils und/oder eines Vormunds reisen: Notarielle Bescheinigung der Reiseerlaubnis von beiden Eltern (dies gilt nicht, wenn der begleitende Elternteil alleinerziehend ist oder das alleinige Sorgerecht hat) B. LISTE DER BELEGE, DIE ZUR BEANTRAGUNG EINES SCHENGEN- VISUMS FÜR DIE ZWECKE EINES BESUCHS VON FAMILIE/FREUNDEN VORZULEGEN SIND: (1) Flug- oder Reisebuchungen oder andere Beförderungsnachweise (2) Nachweis über ausreichende Mittel für die Dauer des geplanten Aufenthalts zum Kontoauszüge über die Bewegungen der letzten drei Monate sowie (3) Nachweis familiärer Beziehungen (Tam Tekmil Vukuatli Nüfus Kayit Örnegi) (4) Die einzelnen Personengruppen müssen die nachstehenden Belege vorlegen: Für Arbeitnehmer:: SGK (Sozialversicherungsnachweis) und SGK hizmet dökümü Für Landwirte: Urkunde der Landwirtschaftskammer
3 (c) Für Angestellte/Eigentümer eines Privatunternehmens Nachweis des Eintrags ins Handelsregister der Handelskammer und Kopie der Veröffentlichung im Bulletin des Handelsregisters Nachweis der Steuerzahlung (d) Für Personen im Ruhestand: Nachweis einer Rente (entweder Bankauszüge oder Rentenheft) (e) Für Studenten: Studienbescheinigung (Öğrenci Belgesi) (f) Für Minderjährige (unter 18 Jahren), die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils und/oder eines Vormunds reisen): Notarielle Bescheinigung der Reiseerlaubnis von beiden Eltern (dies gilt nicht, wenn der begleitende Elternteil alleinerziehend ist oder das alleinige Sorgerecht hat) (5) Nachweis der generellen Kostenübernahme und/oder der Übernahme der Kosten für eine Unterkunft Einladungsschreiben und/oder eine in der nationalen Gesetzgebung vorgesehene Garantieerklärung (Hinweis: Weitere Informationen und Links zu herunterladbaren Formularen sind den Webseiten der Botschaften und Konsulate der Mitgliedstaaten zu entnehmen) C. LISTE DER BELEGE, DIE ZUR BEANTRAGUNG EINES SCHENGEN- VISUMS ZU GESCHÄFTLICHEN ZWECKEN VORZULEGEN SIND: (1) Nachweis über Flug- oder Reisebuchungen oder andere Beförderungsnachweise (2) Nachweis über ausreichende Mittel für die Dauer des geplanten Aufenthalts zum Kontoauszüge über die Bewegungen der letzten drei Monate sowie (3) Zur Teilnahme an einer Messe/Ausstellung: Eintrittskarte(n) oder Teilnahmeunterlagen (4) Die einzelnen Personengruppen müssen die nachstehenden Belege vorlegen: Für Arbeitnehmer:
4 SGK (Sozialversicherungsnachweis) + SGK "hizmet dökümü" Für Landwirte: Urkunde der Landwirtschaftskammer (c) Für Angestellte/Eigentümer eines Privatunternehmens Nachweis des Eintrags ins Handelsregister der Handelskammer und Kopie der Veröffentlichung im Bulletin des Handelsregisters Nachweis der Steuerzahlung (d) Nachweis der generellen Kostenübernahme und/oder der Übernahme der Kosten für eine Unterkunft Einladungsschreiben und/oder eine in der nationalen Gesetzgebung vorgesehene Garantieerklärung (siehe herunterladbare Formulare auf den Webseiten der Botschaften und Konsulate der Mitgliedstaaten) D. LISTE DER BELEGE, DIE ZUR BEANTRAGUNG EINES SCHENGEN-VISUMS FÜR LKW-FAHRER FÜR FAHRTEN IN DEN SCHENGEN-RAUM UND INNERHALB DES SCHENGEN-RAUMS VORZULEGEN SIND: (5) Garantieerklärung der Spedition und von UND (International Transporters Association of Turkey), wenn die Spedition Mitglied von UND ist (6) Fahrerliste der Spedition (7) SGK (Sozialversicherungsnachweis) und SGK hizmet dökümü sowie Nachweise über Zahlungen der Sozialversicherung für den Fahrer (8) Eintragung der Spedition bei der Handelskammer (9) C2-Befähigungsnachweis (Ausfuhrgenehmigung) (10) Nationaler und internationaler LKW-Führerschein (11) Einladungsschreiben oder Bescheinigung einer Geschäftspartnerschaft von einer Spedition in der EU E. LISTE DER BELEGE, DIE ZUR BEANTRAGUNG EINES SCHENGEN- VISUMS ZUR TEILNAHME AN KULTURELLEN ODER SPORTLICHEN VERANSTALTUNGEN ODER KONGRESSEN VORZULEGEN SIND: (12) Nachweise über Flug- oder Reisebuchungen oder andere Beförderungsnachweise (13) Nachweis über eine Unterkunft: (14) Nachweis über ausreichende Mittel für die Dauer des geplanten Aufenthalts zum
5 Kontoauszüge über die Bewegungen der letzten drei Monate sowie (15) Je nach Zweck des Besuchs sind folgende Belege vorzulegen: Für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder Kongressen: Einladungsschreiben des Organisators der Veranstaltung oder der mit dem Anbieter der kulturellen Dienstleistung geschlossene Vertrag oder Einladung zur Teilnahme an einer kreativen Arbeit Für die Teilnahme an Sportveranstaltungen: Einladungsschreiben des Sportclubs oder des Sportverbands oder Beglaubigung der Teilnahme an der Sportveranstaltung Bescheinigung des entsendenden Sportclubs oder Sportverbands (16) Der Antragsteller/die Antragstellerin muss folgende Unterlagen zu seiner/ihrer persönlichen Situation vorlegen: Für Arbeitnehmer:: SGK (Sozialversicherungsnachweis) und SGK hizmet dökümü Für Landwirte: Urkunde der Landwirtschaftskammer (c) Für Angestellte/Eigentümer eines Privatunternehmens Nachweis des Eintrags ins Handelsregister der Handelskammer und Kopie der Veröffentlichung im Bulletin des Handelsregisters Nachweis der Steuerzahlung (d) Für Personen im Ruhestand: Nachweis einer Rente (entweder Bankauszüge oder Rentenheft) (e) Für Studenten: Studienbescheinigung (Öğrenci Belgesi) (f) Für Minderjährige (unter 18 Jahren), die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils und/oder eines Vormunds reisen:
6 Notarielle Bescheinigung der Reiseerlaubnis von beiden Eltern (dies gilt nicht, wenn der begleitende Elternteil alleinerziehend ist oder das alleinige Sorgerecht hat) F. LISTE DER BELEGE, DIE ZUR BEANTRAGUNG EINES SCHENGEN- VISUMS FÜR DEN AUFENTHALT ZU STUDIENZWECKEN, ZUR TEILNAHME AN EU-AUSBILDUNGS-, -FORTBILDUNGS- ODER -FORSCHUNGSPROGRAMMEN VORZULEGEN SIND: (17) Nachweise über Flug- oder Reisebuchungen oder andere Beförderungsnachweise (18) Nachweis über ausreichende Mittel für die Dauer des geplanten Aufenthalts zum Kontoauszüge über die Bewegungen der letzten drei Monate sowie (19) Nachweis über eine Unterkunft für die Dauer des geplanten Aufenthalts (20) Abhängig vom Zweck des Besuchs sind die folgenden Belege vorzulegen: Für den Aufenthalt zu Studienzwecken: Einladungsschreiben und/oder eine in der nationalen Gesetzgebung vorgesehene Garantieerklärung (weitere Informationen und Links zu herunterladbaren Formularen sind den Webseiten der Botschaften und Konsulate der Mitgliedstaaten zu entnehmen) Für die Teilnahme an EU-Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Forschungsprogrammen: Original-Einladungsschreiben der Hochschule oder des Forschungszentrums Schreiben der Turkish National Agency (Zentrum für Ausbildungs-, Fortbildungs- und Jugendprogramme der EU) oder von TÜBITAK, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller/die Antragstellerin im Rahmen eines EU- Programms gefördert wird (21) Der Antragsteller/die Antragstellerin muss folgende Unterlagen zu seiner/ihrer persönlichen Situation vorlegen: Für Lehrer oder Hochschullehrer: Sozialversicherungsnachweis Für Studenten: Studienbescheinigung (Öğrenci Belgesi)
7 (c) Für Minderjährige (unter 18 Jahren), die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils und/oder eines Vormunds reisen: Notarielle Bescheinigung der Reiseerlaubnis von beiden Eltern (dies gilt nicht, wenn der begleitende Elternteil alleinerziehend ist oder das alleinige Sorgerecht hat) Grundsätzliche Regelung für VISUM C: Das Österreichische Generalkonsulat Istanbul gibt bekannt, dass es für die Annahme von Visaanträgen und Aufenthaltsanträgen von Antragstellern mit ordentlichem Wohnsitz in folgenden Provinzen zuständig ist: Balikesir, Bilecik, Bolu, Bursa, Canakkale, Edirne, Istanbul, Kirklareli, Kocaeli, Sakarya, Tekirdag, und Zonguldak. Visaanträge aus den Provinzen Bartin, Düzce und Yalova können ausnahmsweise in İstanbul angenommen werden. Antragsteller die in der Provinz Bursa wohnhaft sind, können den Antrag auch in Bursa einreichen: KONTAKT Für Fragen in Bursa kontaktieren Sie bitte unser Callcenter unter folgender Nummer: Pbx: Fax: Montag Freitag von 08:30-12:00 Uhr und von 13:00-14:30Uhr Ihre Anrufe entgegen. Sie können uns auch eine an die folgende -Adresse schicken: Für Antragsteller die außerhalb dieser Provinzen wohnhaft sind ist die Österreichische Botschaft ANKARA zuständig. Die Adresse der Österreichischen Botschaft in Ankara lautet: Atatürk Bulvari 189 Kavaklidere - Ankara ankara-ob@bmeia.gv.at Eine Bearbeitung des Visum-Antrages kann erst nach vollständiger Vorlage aller vom Konsulat geforderten Unterlagen erfolgen. Visumanträge sollten mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Einreisevisums. Ein Visum kann beantragt werden, wenn das Hauptreiseziel in Österreich liegt. Die Bearbeitungsdauer bei Schengenvisum hängt vom Reisezweck ab und beträgt zwischen 2 und 6 Arbeitstagen, kann jedoch im Einzelfall auch mehrere Wochen dauern. Ein Einreisevisum kann nur für maximal 90 Tage pro Halbjahr erteilt werden und nur zum Zweck des Tourismus, Besuchs oder einer geschäftlichen Tätigkeit. In jedem Fall ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Grundsätzlich sind Originale vorzulegen; jedem ausländischen Dokument sind beglaubigte Übersetzungen in Deutsch vorzulegen und jeweils eine Kopie. Es obliegt dem Antragsteller, durch entsprechende Nachweise den Aufenthaltszweck und die Rückkehrabsicht glaubhaft zu machen. Hausfrauen oder Studenten können auch die Unterlagen des Gatten oder des Erziehungsberechtigten vorweisen. Alle Unterlagen des Einladers müssen dem Antragsteller übermittelt werden und müssen von diesem zusammen mit dem Visumantrag dem Generalkonsulat gesammelt in der angegebenen Reihung vorgelegt werden, die Nummerierung muss großgeschrieben in der rechten oberen Ecke des vorgelegten Dokumentes angebracht werden
8 An das Generalkonsulat unabhängig vom Visumantrag übermittelte Unterlagen können dem Visumantrag nicht zugeordnet werden! Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung des Antrages! Ein erteiltes Visum begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in den Schengenraum. Die Einreise kann durch die Grenzkontrolle verweigert werden.
ANHANG III Liste der bei Anträgen auf Kurzzeitvisa in der Türkei (Ankara, Istanbul, Edirne und Izmir) vorzulegenden Belege A. LISTE DER BELEGE, DIE
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