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1 schwanger - und nun? eltern sein - was tun? Mutterschutz U-Untersuchungen Geburtsvorbereitung Schwangerschaftsberatung Erziehungsberatung Wegweiser für eltern und die, die es werden wollen Betreuung Elterngeld ILm-KreIs in Thüringen

2 Vorwort Liebe Eltern, liebe künftige Eltern, liebe Großeltern, ein glückliches Ereignis steht in Ihrer Familie bevor oder ist bereits eingetreten, die Geburt eines Kindes, Ihres Kindes oder Enkelkindes. Aus eigener Erfahrung weiß ich, das Glück über Ihr Kind bleibt, aber die Verantwortung, die damit verbunden ist, nimmt zu. In solch einer Situation sucht man Rat und Hilfe. Informiert sich in der Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis, bei Kolleginnen und Kollegen, in den Medien oder der Fachliteratur. Aber man will auch seinen eigenen Weg finden - das Beste für sein Kind. Sie haben zu dieser Broschüre gegriffen und wollen wissen, wie der Ilm-Kreis Ihnen bei dieser Aufgabe helfen kann. Er kann. Mit dieser Broschüre ist Ihnen eine Lektüre in die Hand gegeben, die Ihnen für die Zeit vor und nach der Geburt Ihres Kindes eine wertvolle Hilfe sein wird. Neben nützlichen Informationen bei Fragen der Schwangerschaft und Elternsein wird Ihnen eine Übersicht über Hilfen und Unterstützungsangebote für Schwangere und werdende Eltern geboten, die auch für die Großeltern von Interesse sein werden. Sie erhalten Auskunft über Gesprächspartner in Behörden, sozialen Diensten und Institutionen des Gesundheitswesens. Sie werden sehen, im Ilm-Kreis gibt es viele fachkundige und erfahrene Ansprechpartner, die für Sie und Ihr Kind da sein werden. Wir bieten Ihnen an: Nutzen Sie diese Angebote! Ihre Petra Enders Landrätin des Ilm-Kreises

3 Inhalt 1. Vor der Geburt Information-Beratung-finanzielle Hilfe 4 Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere 6 Geburtsvorbereitung 8 Mehrbedarf für werdende Mütter 14 Kündigungsschutz 16 Mutterschutz 17 Mutterschaftsgeld 18 Schwangerschaftsabbruch 20 Freigabe zur Adoption 21 Vertrauliche Geburt 22 Anonyme Geburt 23 Babykorb Nach der Geburt Geburtenanzeige - Geburtsurkunde 26 Betreuung nach der Geburt 28 Mütter/Väter-Beratung 30 U-Untersuchungen 32 Impfungen 38 Erkrankung des Kindes 40 Besondere Entwicklungsförderung für Kinder 42 Beratung und Hilfe ADS/ADHS 44 Vaterschaftsanerkennung 46 Sorgerecht 48 Umgangsrecht 49 2

4 Unterhalt 50 Unterhaltsvorschuss 52 Kindergeld - Kinderzuschlag 54 Elternzeit 56 Elterngeld 58 Betreuungsgeld 60 Thüringer Erziehungsgeld 62 Kindertagesbetreuung ab 1 Jahr 64 Kindertagesbetreuung bis zum 12. Lebensmonat 68 Ergänzende und flexible Kinderbetreuung 70 Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung 72 Leistungen für Bildung und Teilhabe 73 Einschulung 74 Kontakt und Austausch mit anderen Eltern 76 Familienurlaub 78 Müttergenesungskur, Mutter/Vater-Kind-Kur 82 Elternkurse, Elterntrainings 84 Beratung zu Alltags-, Familien- und Erziehungsfragen 86 Hilfen zur Erziehung 90 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Weiterführende Informationen Studieren mit Kind 94 Rat und übergreifende Hilfe 95 Stadt-, Gemeindeverwaltungen/Verwaltungsgemeinschaften 102 Webseiten für Eltern 104 Webseiten/weiterführende Informationen für Zuwanderer 105 Checkliste vor und nach der Geburt 106 3

5 1 Information-Beratungfinanzielle Hilfe In den Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten Sie Rat und praktische Hilfe während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt des Kindes in sozialen und rechtlichen Fragen, wie Mutterschutz, Familienförderung, Wohnungssuche, beim Stellen von Anträgen usw. Erfahrene Fachkräfte hören Ihnen zu und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten. Auch wenn Sie sich im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt oder durch besondere Lebensumstände in schwierigen finanziellen Situationen befinden, hilft die Schwangerschaftsberatungsstelle. Sie unterstützt Sie beim Ausfüllen von Anträgen für Hilfen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens und der Thüringer Stiftung Hand in Hand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not. Schwangerschaftsberatungsstellen bieten außerdem psychosoziale Beratung in Fällen, in denen die Schwangerschaft nicht glücklich verläuft oder die Schwangerschaft dazu führt, dass eine Schwangere oder das Paar weder aus noch ein weiß, wenn Konflikte mit dem Partner auftauchen oder es gar zur Trennung kommt. Dann suchen die Beraterinnen mit Ihnen nach Lösungswegen oder vermitteln bei Bedarf auch an andere Fachkräfte. Darüber hinaus informieren und beraten Schwangerschaftsberatungsstellen zu Familienplanung, Sexualität und Verhütung. Die Beratung ist kostenfrei, selbstverständlich vertraulich und kann, wenn Sie keinen Stiftungsantrag stellen, auch anonym erfolgen. 4

6 Marienstift Arnstadt Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung Rosenstraße Arnstadt Mo 8:00-14:00 Tel.: / Di 8:00-18:00 schwangerenberatung@ms-arn.de Mi 8:00-12:00 Do 8:00-18:00 Fr 8:00-13:00 Marienstift Arnstadt Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung Außenstelle Ilmenau Bahndamm 19 Mo 9:00-12: Ilmenau Di 9:00-16:00 Tel.: / Mi 9:00-12:00 skb-ilmenau@ms-arn.de Do 13:00-18:00 Fr geschlossen 5

7 1 Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere Die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen dienen der Beobachtung des Gesundheitszustandes der Mutter und des ungeborenen Kindes. Ziel der regelmäßigen Untersuchung ist es, mögliche Gefahren und Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf früh zu erkennen. Sobald eine Frau vermutet schwanger zu sein, sollte sie den ersten Termin beim Frauenarzt (Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe) vereinbaren. Dort bekommt sie den Mutterpass. Darin werden unter anderem die Blutgruppe der Mutter, Angaben zur Person, die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen sowie die Kontrollergebnisse bei jeder weiteren Untersuchung vermerkt. Den Mutterpass sollten Sie ständig bei sich tragen und auch zu jeder Untersuchung mitbringen. Während der ersten Schwangerschaftsmonate haben Sie alle vier Wochen das Recht auf eine Vorsorgeuntersuchung. In den letzten zwei Monaten finden diese sogar alle zwei Wochen statt. Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ist freiwillig, sie ist aber dringend zu empfehlen. Sie können sich vergewissern, dass mit Ihnen und dem Kind alles in Ordnung ist. Die Vorsorgeuntersuchungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Solange es keine Komplikationen gibt, fallen auch keine Praxisgebühren an. Wenn Sie berufstätig sind, muss der Arbeitgeber Sie für diese Vorsorgeuntersuchungen ohne Verdienstausfall freistellen. 6

8 Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dipl.-Med. Tanja Dormayr Tel.: / Stadtilmer Straße 5, Arnstadt Dipl.-Med. Ullrich Endisch Tel.: / Dr.-Robert-Koch-Straße 1, Arnstadt Dr. med. Heike Frenzel Tel.: / Schloßstraße 3, Arnstadt Dipl.-Med. Ingrid Dormayr Tel.: / Markt 25, Stadtilm Dipl.-Med. Sibylle Freiberg Tel.: / Kirchgasse 2, Geschwenda Dipl.-Med. Petra Koleczko Tel.: / Straße des Friedens 17, Ilmenau Dr. med. Katharina Koch Tel.: / Poststraße 31, Ilmenau Dr. med. Margit Wagner Tel.: / Prof.-Schmidt-Straße 27, Ilmenau 7

9 1 Geburtsvorbereitung Je besser Sie als werdende Mutter auf die Entbindung vorbereitet sind, desto leichter wird die Geburt Ihres Kindes verlaufen. Ihre Hebamme begleitet Sie in der Schwangerschaft, während der Geburt und auch noch in der ersten Zeit danach. Sie informiert und berät Sie zum Beispiel zu Ernährung, Lebenweise, Partnerschaft, Sexualität, Schwangerschaftsbeschwerden etc. Am besten Sie suchen die Hebamme schon zu Beginn der Schwangerschaft aus! Nehmen Sie auch an einem Geburtsvorbereitungskurs teil! Diese bieten ebenfalls die Hebammen an. Sie sollten frühzeitig (ca. 25. Woche beziehungsweise im sechsten Monat) mit dem Kurs beginnen. Eine einheitliche oder alle Möglichkeiten umfassende Methode für Geburtsvorbereitung gibt es nicht. Aber natürlich soll Einiges in jedem Fall vorkommen: Entspannungsübungen, Atemübungen Geburtsverlauf im Allgemeinen: wichtige Kreißsaalabläufe, Gebärhaltung, Gespräche über Ängste und Befürchtungen bei der Geburt Stillen und Wochenbett Babypflege Die Kosten für Beratung, Schwangerenvorsorge sowie für Geburtsvorbereitungskurse für Frauen und Paare übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. 8

10 Hebammen im Ilm-Kreis Petra Eisenbraun Tel.: / Parkweg 4 pau-eisenbraun@arcor.de Arnstadt Katrin Schade Tel.: / Turnvater-Jahn-Straße 2 Mobil: / Arnstadt hebammen@gesundheitszentrumarnstadt.de Steffi Grimm Tel.: / Turnvater-Jahn-Straße 2 Mobil: / Arnstadt hebammen@gesundheitszentrumarnstadt.de Steffanie Köllmer Tel.: / Kauffbergstraße 9 Mobil: / Arnstadt Peggy Röbisch Tel.: / Neue Straße 108 b Mobil: / Dornheim roebisch.pg@t-online.de Diana Schmidt Tel.: / Am Anthügel 15 Mobil: / OT Holzhausen hebamme@storchenbiss Amt Wachsenburg diana.de Jana Luise Krüger Tel.: / Ilmenau Mobil: / jalu1@t-onlinde.de 9

11 1 Geburtsvorbereitung Ines Wirsching Tel.: / Ilmenauer Hebammen Mobil: / Langewiesener Straße 26 ineswirsching@gmx.de Ilmenau Christina Beer Tel.: / Ilmenauer Hebammen Mobil: / Teichstraße Ilmenau Nadine Antener Tel.: / Albert-Pulvers-Straße 3 Mobil: / Ilmenau Sörine Klugmann Tel.: / Elgersburger Straße 14 Mobil: / Martinroda soerine.klugmann@ilmenauerhebammenpraxis.de Simone Melzer Tel.: / Bahnhofstraße 14 Mobil: / Gräfenroda Annett Fischer Tel.: / Zum Steingraben Geraberg 10

12 Familienhebammen im Ilm-Kreis Familienhebammen mit Zusatzausbildung zur Betreuung von Familien mit gesundheitlichen und sozialen Belastungen Claudia Biedermann Tel.: / Bahnhofstraße 14 Mobil: / Gräfenroda Bettina Gerbert Tel.: / Gehrener Straße 38 a info@hebamme-bettina.de OT Gräfinau-Angstedt Wolfsberg Anika Buntrock Mobil: / In den Hofstätten 5 hebammeanika@web.de OT Molsdorf Erfurt Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen im Ilm-Kreis (FGKiKP) Kinderkrankenschwestern/-pfleger mit zertifiziertem Abschluss nach den Zulassungsbestimmungen des NZFH Frühe Hilfen zur Unterstützung von Eltern in belastenden Lebenssituationen Cornelia Frischmuth-Kästner Tel.: / Kontaktaufnahme über Netzwerkund Koordinierungsstelle Kinderschutz/Frühe Hilfen des Jugendamtes 11

13 1 Geburtsvorbereitung Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine Geburt ablaufen kann. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, bevor Sie sich auf eine Methode oder eine Klinik festlegen! Schauen Sie sich das Krankenhaus und den Kreißsaal an und lernen Sie Hebammen und Ärzte kennen! Informationsveranstaltungen für werdende Eltern und Interessenten jeden 1. Montag im Monat um 19:00 Uhr (Anmeldung ist nicht erforderlich!) Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bärwinkelstraße Arnstadt Hier stellt sich das Team aus Hebammen, Geburtshelfern, Kinderärzten, Narkoseärzten und Schwestern vor und gibt Informationen zu folgenden Themen: Geburt und Geburtsmethoden Wochenbett Ganzheitliche Betreuung von Mutter und Kind 12

14 Kurse in der Schwangerschaft Neben den verschiedenen Kursen zur Geburtsvorbereitung, die von Hebammen durchgeführt werden, bieten ebenso andere Anlauf- und Beratungsstellen interessante Treffen bereits während der Schwangerschaft an. lapencia fotolia.com Fragen Sie die Mitarbeiterinnen Ihrer Schwangerschafts-/Schwangerenkonfliktberatung zu Angeboten, wie z. B. Elternkursen oder Schwangerenfrühstück. Auch der Besuch einer Stillgruppe kann von schwangeren Frauen zur Vorbereitung auf das Stillen genutzt werden. Über die aktuellen Angebote können Sie sich jederzeit auf der Homepage des Jugendamtes unter im Bereich Schwanger - und nun? Eltern sein - was tun? informieren. 13

15 1 Mehrbedarf für werdende Mütter Als schwangere Frau, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, stehen Ihnen spezielle Beihilfen zu. Sobald Sie als Empfängerin von Arbeitslosengeld II schwanger werden, sollten Sie das dem Jobcenter mitteilen. Als Empfängerin von Sozialhilfe informieren Sie das Sozialamt. Ab Beginn der 13. Woche steht Ihnen ein Mehrbedarfszuschlag zu. Dieser beträgt 17 Prozent der maßgebenden Regelleistung (Regelsatz). Außerdem haben Sie Anspruch auf eine Bekleidungshilfe. Zwei bis drei Monate vor dem Geburtstermin können Sie eine Beihilfe für die Babyerstausstattung beantragen. Auch wer kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, kann bei entsprechend geringem Einkommen einen Antrag auf Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt stellen. Fragen Sie nach! Landratsamt Ilm-Kreis Sozialamt Ritterstraße Arnstadt Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00 Tel.: / Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30 Fachkundige Beratung zschutz vermitteln Ihnen eben- Anträge für das Sozialamt können Sie auch im Bürgerservice des Landratsamtes in Ilmenau abgeben, siehe Seite 72lsellen 14

16 Jobcenter Ilm-Kreis Mo, Mi, Fr 7:30-12:30 Standort Arnstadt Di 7:30-15:30 Bierweg 2 Do 7:30-18: Arnstadt Tel.: / Mo-Fr 8:00-18:00 Jobcenter Ilm-Kreis Mo, Mi, Fr 7:30-12:30 Standort Ilmenau Di 7:30-15:30 Krankenhausstraße 12 Do 7:30-18: Ilmenau Tel.: / Mo-Fr 8:00-18:00 Dienstag und Donnerstag ist Sprechtag! 15

17 1 Kündigungsschutz Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt und während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Das heißt, nur in besonderen Ausnahmefällen darf Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigen. Das gilt auch für Auszubildende und für Praktikantinnen. Allerdings verlängert sich ein befristeter Arbeits- und Ausbildungsvertrag durch den Kündigungsschutz nicht. Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber trotz Schwangerschaft, müssen Sie ihm, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung, ihre Schwangerschaft mitteilen: Nur wenn Sie diese Zwei-Wochen- Frist ohne Ihre eigene Schuld versäumen, können Sie die Mitteilung nachholen. Legen Sie ein ärztliches Attest vor und protestieren Sie schriftlich, am besten per Einschreiben gegen die Kündigung. Fachkundige Beratung zschutz vermitteln Ihnen eben- Die Schwangerschaftsberatungsstellen vermitteln fachkundige Beratung bei Fragen zum Kündigungsschutz und unterstützen Sie, wenn Sie trotz Schwangerschaft eine Kündigung erhalten, siehe Seite 5lsellen 16

18 Mutterschutz Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt arbeiten, schützt Sie das Mutterschutzgesetz vor übermäßigen Belastungen am Arbeitsplatz. Während der Mutterschutzschutzfristen, sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, werden Schwangere von der Arbeit freigestellt. Das heißt, in den letzten sechs Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin dürfen werdende Mütter nur noch auf eigenen Wunsch beschäftigt werden. Allerdings können Sie diese Erklärung jederzeit widerrufen. Für die acht Wochen nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen. Kommt ein Kind früher als erwartet zur Welt, ist der Mutterschutz nach der Geburt entsprechend länger. Fachkundige Beratung zschutz vermitteln Ihnen eben- Fachkundige Beratung zum Mutterschutz vermitteln ebenfalls die Schwangerschaftsberatungsstellen, siehe Seite 5lsellen 17

19 21 Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld erhalten Sie, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld I bekommen. Arbeitslosengeld II wird weitergezahlt. Das Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfristen gezahlt, also während Sie von der Arbeit freigestellt sind. Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor der Entbindung benötigen Sie das Attest Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung. Dieses bekommen Sie frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Vom Arbeitgeber bekommen Sie eine Bescheinigung für Ihre Krankenkasse. Sie enthält Angaben für die Errechnung des Mutterschaftsgeldes. Fachkundige Beratung zschutz vermitteln Ihnen eben- Informationen zum Mutterschaftsgeld und Hilfe bei der Beantragung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. tsberatungsstellen 18

20 19

21 1 Schwangerschaftsabbruch Nicht alle Frauen sind glücklich, wenn sie erfahren, dass sie schwanger sind. Vielleicht überlegen Sie, ob Sie das Kind überhaupt austragen wollen oder die Schwangerschaft abbrechen. Wichtig ist, dass Sie diejenige sind, die diese Entscheidung trifft. Das kann und darf Ihnen niemand abnehmen. Bevor Sie über einen Abbruch entscheiden, benötigen Sie eine Beratung in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ( 219 StGB). Aufgabe dieser Beratung ist es, Sie über Ihre Rechtsansprüche und über mögliche Hilfen zu informieren, um Sie zu ermutigen, die Schwangerschaft fortzusetzen. Die Beratung ist ergebnisoffen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Die Konfliktberatung ist kostenlos. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Beratungen sind grundsätzlich auch anonym möglich. Sollten Sie sich allerdings für einen Abbruch entscheiden, benötigen Sie für den Arzt eine Bescheinigung über die Beratung (Beratungsschein). Nur so bleibt der Abbruch straffrei ( 218 StGB). Den Schwangerschaftsabbruch muss ein Arzt vornehmen. Er darf frühestens am vierten Tag nach der Beratung durchgeführt werden und muss spätestens bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgen. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten Ihnen sozialpsychologische Beratung im Schwangerschaftskonflikt und auch nach dem Abbruch einer Schwangerschaft an, siehe Seite 5lsellen 20

22 Freigabe zur Adoption Es kann gute Gründe geben, warum eine Mutter ein Kind nicht möchte. Vielleicht sind ihre Lebensumstände so schwierig, dass ihre Kraft nicht ausreicht, um die Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Dann kann es besser sein, wenn es in einer Familie aufwächst, die mehr Kraftreserven hat. Lassen Sie sich zunächst beraten, wenn Sie eine Adoption erwägen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Im Jugendamt bekommen Sie Informationen und eine zunächst unverbindliche Beratung. Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt. Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, Ihr Kind zur Adoption frei zu geben, wenden Sie sich ebenfalls an das Jugendamt. Sie erklären zunächst schriftlich Ihre Absicht, Ihr Kind zur Adoption freizugeben. Nach der Geburt sucht das Jugendamt eine geeignete Familie, die Ihr Kind mit allen Rechten und Pflichten annehmen möchte. Frühestens acht Wochen nach der Geburt willigen Sie beim Notar rechtskräftig in die Adoption ein. Erst dann ist Ihre Entscheidung rechtsgültig und unwiderruflich. Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt/Adoptionsvermittlung Frau Jaschinski Erfurter Straße Arnstadt Tel.: / a.jaschinski@ilm-kreis.de 21

23 1 Vertrauliche Geburt Am 01. Mai 2014 ist das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Die zentrale Anlaufstelle für Frauen, die eine vertrauliche Geburt wünschen, sind die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen vor Ort. Die Fachkräfte der Schwangerschaftskonfliktberatung begleiten Sie hier im Verfahren um die vertrauliche Geburt, leisten eine umfassende Beratung zu den Rechten des Kindes und des Vaters und bieten auch die Möglichkeit der fortlaufenden Beratung oder Betreuung nach der Geburt des Kindes. Im Vergleich zur anonymen Geburt, geben Sie bei der vertraulichen Geburt Ihre Identität ausschließlich der Beraterin preis. Die persönlichen Daten zur Erstellung des Herkunftsnachweises (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift der schwangeren Frau) werden dabei einmalig aufgenommen und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat Ihr Kind das Recht, in die Unterlagen einzusehen soweit der Inhalt seine Herkunft bzw. Lebensgeschichte betrifft. Informationen erhalten Sie in der Schwangerschafts-/ Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, Seite 5 weiterführende Informationen und Materialien, finden Sie im Internet unter Der Informationsflyer Schwanger? Und keiner darf es erfahren? kann auf der o. g. Homepage heruntergeladen werden und steht in acht verschiedenen Sprachen zur Verfügung. 22

24 Anonyme Geburt In jeder Thüringer Klinik mit einer Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe können Frauen unter fachkundiger Aufsicht anonym, dass heißt, ohne Angabe ihrer Personalien entbinden. Eine anonyme Entbindung ist für die betreffenden Frauen kostenfrei. Die Mutter kann sicher sein, dass das Kind durch Vermittlung des Jugendamtes in gute Hände kommt. Es besteht die Möglichkeit, eine persönliche Nachricht für das Kind in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen. Sie können eine Beratung durch die Schwangerschaftsberatungsstelle erhalten. Außerdem ist auch bei anonymer Geburt eine Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle dringend zu empfehlen. Diese Beratungen erfolgen selbstverständlich auch anonym. Das Klinikpersonal vermittelt Ihnen den Kontakt. Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bärwinkelstraße Arnstadt Tel.: /

25 1 Babykorb In Thüringen gibt es drei sogenannte Babykörbe in denen Neugeborene anonym abgelegt werden können. Der Babykorb ist an einer Klinik, an einer uneinsehbaren Stelle eingerichtet, so dass der Weg dahin anonym zurückgelegt werden kann. Per Knopfdruck öffnet sich ein Fenster, hinter dem sich ein Wärmebettchen befindet. Nach dem Schließen des Fensters bzw. der Klappe wird durch ein Signal eine Schwester der Neugeborenenstation informiert. Diese kümmert sich um die Versorgung des Babys. Die schnelle und professionelle Versorgung des Kindes ist somit gesichert. Die Mutter entnimmt dem Bettchen einen Umschlag, in dem ihr unter einer Rufnummer weitere Hilfe angeboten wird. Zudem enthält der Umschlag einen Code, mit dessen Hilfe sie sich innerhalb von acht Wochen als die Mutter des Kindes ausweisen kann. Für das Kind sucht das Jugendamt eine geeignete Adoptionsfamilie, die das Baby nach der Entlassung aus der Klinik aufnimmt. 24

26 Helios-Klinikum Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Nordhäuser Str Erfurt Tel.: / (Pforte) Nottelefon: / St. Georg Klinikum Eisenach ggmbh Mühlhäuser Straße Eisenach Tel.: / Thüringen-Kliniken Georgius Agricola GmbH Klinikstandort Saalfeld Rainweg Saalfeld Tel.: /

27 2 Geburtenanzeige - Geburtsurkunde Die Geburt Ihres Kindes muss innherhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden. Das Standesamt bescheinigt Ihnen amtlich die Geburt Ihres Kindes und stellt eine Geburturkunde aus. Diese enthält die Namen und das Geschlecht des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Die Ausstellung der Geburtsurkunde kostet in Thüringen zur Zeit sieben Euro. Vom Standesamt erhalten Sie auch die für die Beantragung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld benötigten Bescheinigungen. Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Geburtenanzeige bzw. die Ausstellung der Geburtsurkunde: Personalausweis Geburtsurkunde der Mutter Eheurkunde und falls vorhanden Vaterschaftsanerkennung Sorgeerklärung 26

28 Bei Geburten in Krankenhäusern oder Geburtshilfeeinrichtungen sind diese für die Geburtsanzeige an das Standesamt verantwortlich. Alle für die Geburtsanzeige erforderlichen Unterlagen geben Sie im Krankenhaus ab. Die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie die Bescheinigungen für die Beantragung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld erhalten Sie von der Patientenaufnahme der Klinik. Bei Hausgeburten muss die Geburt des Kindes von den Eltern oder einer Person, die bei der Geburt zugegen war (z.b. Hebamme), beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Hierfür benötigen Sie außerdem eine Geburtsbescheinigung der Hebamme. Welches Standesamt im Falle einer Hausgeburt zuständig ist, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung des Ortes, in dem das Kind geboren wurde. Verzeichnis der Gemeindeverwaltungen, siehe Seite

29 2 Betreuung nach der Geburt In den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt begleitet und betreut Sie und Ihr Baby Ihre Hebamme. Sie kommt zu Ihnen nach Hause oder Sie können sie anrufen, wenn Sie Fragen haben. Die Hebamme überwacht den Allgemeinzustand von Mutter und Neugeborenem. Sie gibt wichtige Ratschläge für die Betreuung des Babys, seine Körper- und Nabelpflege, berät zum Stillen und zur weiteren Ernährung. Sie hilft Ihnen auch, wenn Sie sich unsicher oder überfordert fühlen. Die Wochenbettbetreuung durch die Hebamme wird durch die Krankenkasse bezahlt und ist für Sie kostenlos. Die Hebamme betreut Sie bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Bedarf kann sie in den ersten zehn Tagen nach der Geburt täglich zu Ihnen kommen. Nach Ablauf von acht Wochen ist eine Weiterbetreuung durch die Hebamme nach ärztlicher Verordnung möglich. Außerdem können Sie sich während der gesamten Stillzeit an Ihre Hebamme wenden. Bei Stillproblemen können bis zu vier weitere Hausbesuche mit der Hebamme vereinbart werden. Suchen Sie sich bis ca. zur 20. Schwangerschaftswoche eine Hebamme, auch wenn Sie nur die Nachsorge und keine Geburtsvorbereitung nutzen wollen. 28

30 Hebammen führen auch Kurse zur Rückbildungsgymnastik durch. Die Teilnahme an diesem Kurs wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Viele Hebammen haben darüber hinaus hilfreiche Angebote für Mütter, Väter und ihre Babys, wie Babymassage, Still- und Krabbelgruppen. Diese zusätzlichen Leistungen und Kurse werden allerdings nicht immer von der Krankenkasse bezahlt. Hebammen im Ilm-Kreis, siehe Seiten 9 und 10 29

31 2 Mütter/Väter-Beratung In der Müter/Väter-Beratung bekommen Sie Informationen, Rat und Unterstützung für den Alltag mit einem Baby und/oder Kleinkind. Dabei könnte es um Themen gehen, wie: Säuglings- und Kleinkindpflege, Ernährung und Versorgung, Gesundheitsvorsorge und Impfberatung, Wachstum und Entwicklung Bedürfnissse des Kindes, Sicherheit und Unfallverhütung, Anregung und Spiel, Schlaf- und Ruhephasen, Kommunikation mit dem Kind und Erziehung Es bestehen Kontrollmöglichkeiten zum Entwicklungsstand Ihres Kindes, wie messen und wiegen. Die Mütter/Väter-Beratung informiert Sie außerdem über Angebote für Familien im Ilm-Kreis, unterstützt Sie bei der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten, berät Sie zu finanziellen Fragen und/oder vermittelt Sie zu den richtigen Fachleuten, wenn weiterführende Hilfen erforderlich sind. Die Mitarbeiterinnen nehmen sich für Sie und Ihr Kind Zeit und beraten persönlich und vertraulich zu Ihren Anliegen. Die kostenfreie und vertrauliche Beratung können Sie ohne Anmeldung aufsuchen. Anrufen ist nur zu den Sprechzeiten möglich! 30

32 Sprechzeiten: Unser Team ist für Sie und Ihr Kind da: in Arnstadt freitags 9:00 12:00 Uhr Landratsamt Ilm-Kreis Ritterstraße 14, Raum 130 in Ilmenau Mo 9:00-12:00 Dajana Nieke Cornelia Frischmuth Frauen- und Familienzentrum Dana Gundelwein Mobil: Wetzlarer Platz 2 (Alte Försterei) in Ilmenau Tel.: / montags 9:00 12:00 Uhr Frauen- und Familienzentrum (Alte Försterei) Wetzlarer Platz 2 in Stadtilm Mi 14:00-16:00 Marie Ginter Bettina Gerbert Mobil: Begegnungsstätte Stadtilm Straße der Einheit 1 in Stadtilm (Hintereingang Kindertagesstätte des Rathauses) Villa Sonnenschein Tel.: / mittwochs 14:00 16:00 Uhr Hauptstraße 6 (Oberilm) Anke Kohl in Arnstadt Fr 9:00-12:00 Bettina Gerbert Mobil: Volkshochschule (Vhs) Arnstadt Am Bahnhof 6 Tel.: / Tel.: / Weitere Informationen und Anfragen unter Mail: b.hoehlein@ilm-kreis.de Impressum: herausgegeben vom Ilm-Kreis, 1. Auflage 2010 Mütter/Väter- Beratung ein kostenfreies Angebot für Eltern und Kinder von 0-3 Jahren Information, Beratung, Vorsorge...damit es uns rundum gut geht ILM-KREIS Allgemeine Wir freuen Informationen uns auf Ihren außerhalb Besuch! der Sprechzeiten erhalten Sie im Internet oder unter: in Thüringen Tel.: / i.gloeckner@ilm-kreis.de 31

33 2 U-Untersuchungen Bei den U-Untersuchungen wird überprüft, ob sich Ihr Kind körperlich und geistig gesund und seinem Alter entsprechend entwickelt. Je früher man eine Störung erkennt, umso besser kann geholfen werden. Deshalb wird die Teilnahme an den U-Untersuchungen auch von Fachleuten dringend empfohlen. Sie sollten zum Wohle Ihres Kindes keinen Termin versäumen. Schließlich sind diese Termine beim Arzt auch für Sie eine Rückversicherung, dass es dem Kind gut geht. Es ist wichtig, die für die U-Untersuchungen vorgesehenen Zeiträume einzuhalten. Diese sind so gewählt, dass der Arzt wichtige Entwicklungsschritte bei Ihrem Kind beobachten kann. Sie sind bei allen Untersuchungen dabei und können mit dem Arzt sprechen. Die Ergebnisse der Untersuchungen trägt der Arzt in das gelbe Untersuchungsheft ein, dass Sie bei der Geburt Ihres Babys bekommen haben. Im gelben Heft ist auch beschrieben, was der Kinderarzt testet. Deshalb bringen Sie dieses Heft zu jeder U-Untersuchung mit. Einige U-Untersuchungen sind gleichzeitig Impftermine. Nehmen Sie deshalb auch den Impfpass Ihres Kindes zu den U-Untersuchungen mit. Impfungen, siehe Seite 38 32

34 Alle U-Untersuchungen sind für Sie kostenlos. Kinder sind außerdem bis zum 18. Lebensjahr von Rezeptzuzahlungen befreit. Für eine U-Untersuchung muss Ihr Arzt etwas Zeit einplanen. Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Termin! Thüringer Erziehungsgeld, siehe Seite 62 Um Thüringer Erziehungsgeld zu erhalten, benötigen Sie den Nachweis, dass bei Ihrem Kind die U6 durchgeführt wurde. 33

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