FAMILIENSERVICEBÜRO FAMILIENWEGWEISER

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1 FAMILIENSERVICEBÜRO FAMILIENWEGWEISER Vor der der Geburt Nach der Geburt Adressen und Ansprechpartner Notrufnummern

2 Probieren Sie die feinen Schärdinger Milchträume! ä! Die frischeste Milch aus Österreich Veredeln wir mit Erdbeere, Vanille, Banane & Schoko Und rühren alles mit viel Liebe so lange cremig Bis daraus ein traumhafter Genuss entsteht Was man gern macht, macht man gut! Mit Schärdinger lässt sich s leben.

3 1 Vorwort Liebe werdende und frischgebackene Eltern! Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes Ereignis, aber auch mit einer Vielzahl von Fragen zu Themen wie Schwangerschaft, Arbeitsrecht, Finanzen oder Behördenwegen verbunden. In der Phase der Familiengründung müssen werdende Eltern und junge Familien deshalb meist einige Wege auf sich nehmen, um alle für sie wichtigen Antworten und Anlaufstellen zu finden. Mit dem vorliegenden Familienwegweiser wollen wir Ihnen eine Hilfestellung bieten, damit Sie sich innerhalb der vielfältigen Angebote und Leistungen für Familien bei den zuständigen Behörden und Einrichtungen im familienfreundlichen Bundesland Oberösterreich besser zurecht finden. Der Familienwegweiser informiert Sie umfassend über rechtliche, finanzielle und gesundheitliche Aspekte, die vor und nach der Geburt Ihres Kindes relevant sind. Das breit gefächerte Themenspektrum reicht dabei von Schwangerschaft, Geburt, über Gesundheit, Kinderbetreuung, Berufswiedereinstieg bis hin zu Informationen zu finanziellen Unterstützungen und Beratungsangeboten für Familien. von links: Mag a (FH) Simone Schleifer, Landesgeschäftsführerin, LAbg. Mag. Thomas Stelzer, Landesobmann, Dr. Josef Pühringer, Landeshauptmann Im Anhang der Broschüre finden Sie Kontaktadressen und Ansprechpartner/ innen der wichtigsten oö. Beratungs- und Anlaufstellen, Behörden und Institutionen sowie weiterführende Literaturempfehlungen und themenbezogene Links rund um das Thema Familie. Ein Glossar erklärt Ihnen Fachbegriffe und Gesetzeskürzel zum besseren Verständnis. Für weitere Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung steht Ihnen das Team des Familienservicebüros des OÖ Familienbundes unter der kostenlosen Service-Hotline zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Nachlesen und alles Gute für Sie und Ihr Kind! LH-Stv. Franz Hiesl, Familienreferent

4 FAMILIENSERVICEBÜRO Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Impressum 2 01 Vor der Geburt 4 Feststellen der Schwangerschaft 4 Mutter-Kind-Pass: Untersuchungen für werdende Mamas 4 Geburtsvorbereitung 6 Schwangerschaftsgymnastik 6 Geburtsvorbereitungskurse 6 Schwangerenberatung 6 Säuglingspflege 6 Rauchfrei 6 Erstausstattung 6 Mama werden und arbeiten 7 Rechte und Pflichten 7 Schutzfrist und Wochengeld 8 Wie wird Ihr Baby heißen? 10 Vornamen 10 Nachnamen 10 Das Baby kommt! 11 Entbindungsmöglichkeiten in Oberösterreich 11 Kliniktasche 11 Frühgeburt 12 Engelskinder 13 Checkliste: Notwendige Erledigungen vor der Geburt Nach der Geburt 15 Wochenbett 15 Baby Blues und Wochenbettdepression 15 Rückbildungsgymnastik 15 Neue Aufgaben für frischgebackene Eltern 15 Säuglingspflege 15 Ernährung 16 Unfallverhütung und Kindersicherheit 16 Beim Arzt 18 Mutter-Kind-Pass: Untersuchungen des Kindes 18 Impfungen 19 Unser Baby ist krank! 21 Schreien 21 Wichtige Notfallnummern 21 IMPRESSUM PUBLIKATIONEN INTERNET KARTOGRAFIE MOBILE WEB Herausgegeben mit dem OÖ Familienbund. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt der OÖ Familienbund entgegen. Titel, Umschlag gestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind auch auszugs weise nicht gestattet. Quellennachweis: Fotos: mediaprint infoverlag gmbh Druck: Druckhaus Frank GmbH Sandfeldring 13, Wemding mediaprint infoverlag gmbh Lechstraße 2, D Mering Tel.: +49 (0) Fax +49 (0) info@mediaprint.info A / 1. Auflage / 2012

5 3 Inhaltsverzeichnis Hilfe bei der Betreuung 21 Pflegefreistellung 21 Behördenwege 22 Geburtsurkunde 22 Meldebestätigung 23 Staatsbürgerschaftsnachweis 23 Kinderreisepass 23 Meldung bei der Sozialversicherung 24 Taufe 24 Familienrecht 24 Obsorge 24 Vaterschaft 25 Kindesunterhalt 25 Finanzielle Unterstützungen und Sozialleistungen 28 Wochengeld 28 Kinderbetreuungsgeld (KBG) 28 Unterschiede zwischen Pauschal- u. einkommensabhängigen Varianten 30 Familienbeihilfe 32 Mehrkindzuschlag 32 Familienhärteausgleich 32 Steuerliche Begünstigungen 33 Förderungen des Landes Oberösterreich 34 Weitere Unterstützungen 35 Kinder mit Handicaps 36 Finanzielle Hilfen und andere Leistungen 36 Familienhospizkarenz 37 Wer pflegt mein Kind, wenn ich nicht da bin? 38 Mama sein und arbeiten 39 Elternkarenz 39 Wiedereinstieg 40 Anamnese 44 ASVG 44 BMASK 44 BPGG 44 BSVG 44 FLAG 44 Geburtsvorbereitung 44 GSVG 44 Individuelles Beeschäftigungsverbot 44 KBGG 44 Leistungen nach AIVG 44 LPGG 44 MSchG 44 Präeklampsie 44 Pränatale Diagnostik 44 Pädagogisch ausgebildete Person 45 Schutzfrist 45 SSW 45 Weiterführende Informationen 45 Zeitplan für werdende bzw. junge Eltern 45 Gesundheit 45 Neue Aufgaben für junge Eltern 45 Mama werden/sein und arbeiten 45 Betreuung, Hilfe und Unterstützung 45 Behördenwege 46 Familienrecht 46 Kinder mit Handicap Notrufnummern Anhang 44 Glossar 44 Absolutes Beschäftigungsverbot 44 AIVG Adressen Quellen 52

6 FAMILIENSERVICEBÜRO 01 Vor der Geburt Feststellen der Schwangerschaft Wenn Sie diese Broschüre in Händen halten, vermuten Sie sicher schon, schwanger zu sein. Vielleicht blieb Ihre letzte Menstruation aus, oder Sie spüren ein Ziehen in der Brust. Möglicherweise ist Ihnen auch vermehrt übel oder Sie bemerken sonstige Veränderungen Ihres Körpers. Am besten machen Sie, um sicher zu gehen, einen Schwangerschaftstest. Diesen können Sie entweder in der Apotheke bzw. im Drogeriemarkt kaufen und zu Hause durchführen oder gleich bei Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt machen lassen. Schwangerschaftstests messen das Vorhandensein des Hormons HCG: fällt der Test positiv aus, sind Sie wahrscheinlich schwanger hundertprozentige Sicherheit bietet allerdings nur eine Untersuchung bei Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen. Diese/n sollten Sie spätestens dann aufsuchen, wenn ein zu Hause durchgeführter Schwangerschaftstest positiv ausgefallen ist. Eine Schwangerschaft lässt sich bereits ab dem 7. Tag nach dem Ausbleiben Ihrer Tage per Ultraschall zweifelsfrei feststellen. Mutter-Kind-Pass: Untersuchungen für werdende Mamas Der Mutter-Kind-Pass dient der Gesundheitsvorsorge und soll Sie während Ihrer Schwangerschaft und der ersten Lebensjahre Ihres Kindes begleiten. Vor der Geburt soll im Rahmen der vorgeschriebenen Untersuchungen hauptsächlich der Entwicklungsstand des Kindes kontrolliert werden es können aber auch eventuelle Krankheiten früh erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Tipp: Haben Sie eine Vorstellung, wie ein Mutter-Kind-Pass genau aussieht? Im Internet unter können Sie einen Pass virtuell durchblättern. Es werden auch alle enthaltenen Fachbegriffe erklärt. Alle werdenden Mütter mit Wohnsitz in Österreich (auch ausländische Staatsbürgerinnen) erhalten das Dokument, sobald im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung die Schwangerschaft festgestellt wird. Für werdende Mütter sind fünf geburtshilfliche und drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen. Darüber hinaus können bei Bedarf noch weitere Gesundheitschecks erforderlich werden. Dies entscheidet Ihre Gynäkologin/Ihr Gynäkologe.

7 5 Untersuchung Termin Was wird untersucht? 1 8. bis 12. Schwangerschaftswoche (SSW) 1. Ultraschalluntersuchung: Beurteilung der kindlichen Entwicklung ggf. Feststellung einer Mehrlingsschwangerschaft 2 bis zum Ende der 16. SSW 1. geburtshilfliche Untersuchung: Anamnese (frühere Schwangerschaften, Operationen, Alkohol- und Tabakkonsum,...) gynäkologische Untersuchung Berechnung des voraussichtlichen Geburtstermins Blutuntersuchung bei der Mutter (Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor, HIV-Test, usw.) Erhebung von Risikofaktoren bei Mutter und Kind bis 20. SSW 2. geburtshilfliche Untersuchung: Anamnese gynäkologische und interne Untersuchung Erhebung von Risikofaktoren bei Mutter und Kind bis 22. SSW 2. Ultraschalluntersuchung: Überprüfung von Herzaktion, Fruchtwassermenge und Plazenta bis 28. SSW 3. geburtshilfliche Untersuchung: Anamnese gynäkologische Untersuchung Blutuntersuchung und Blutbild Hepatitis-B-Untersuchung oraler Glukose-Toleranztest (ogtt) zur Feststellung einer möglichen Schwangerschaftsdiabetes Erhebung von Risikofaktoren bei Mutter und Kind bis 34. SSW 3. Ultraschalluntersuchung: Überprüfung von Herzaktion, Plazenta, Fruchtwassermenge, Wachstum und Lage des Kindes 4. geburtshilfliche Untersuchung: Anamnese gynäkologische Untersuchung Erhebung von Risikofaktoren bei Mutter und Kind bis 38. SSW 5. geburtshilfliche Untersuchung: Anamnese gynäkologische Untersuchung Erhebung von Risikofaktoren bei Mutter und Kind Hinweis: Die fünf geburtshilflichen Untersuchungen sind Voraussetzungen für die vollständige Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes (siehe dazu Seite 28).

8 FAMILIENSERVICEBÜRO Geburtsvorbereitung Die Angebote im Bereich Geburtsvorbereitung sind vielfältig: was Sie und Ihr Kind brauchen bzw. gerne mögen und was nicht. Anregungen für eine Erstausstattung, die Sie möglichst vor der Geburt besorgen sollten, haben wir in einer Checkliste für Sie zusammengefasst: Schwangerschaftsgymnastik Dazu gehören verschiedene Entspannungs- und Atemübungen, aber auch Aqua-Gymnastik, Yoga oder Bauchtanz nur für Mamas jeweils zugeschnitten auf die speziellen Bedürfnisse werdender Mütter. Geburtsvorbereitungskurse Dabei erfahren Mama und Papa zum Beispiel Näheres zur Geburt und zu Geburtsmethoden, können Kreißsäle besichtigen, über ihre Ängste sprechen und lernen, mit diesen richtig umzugehen. Schwangerenberatung Hier reichen die Angebote von offenen, regelmäßig stattfindenden Gesprächsrunden bis hin zu gezielten Beratungen zu bestimmten Themen auch bei Schwangerschaftskonflikten oder allen anderen Fragen, die Sie beschäftigen. Natürlich sind auch Väter gerne willkommen! Säuglingspflege Hier üben Sie oder auch Väter, Großeltern und (zukünftige) Geschwister in entspannter Atmosphäre, wie das neue Familienmitglied ideal versorgt werden kann. Rauchfrei Eine Schwangerschaft stellt für viele werdende Mütter die ideale Gelegenheit dar, mit dem Rauchen aufzuhören. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse bietet ein Rauchentwöhnungs-Seminar speziell für Schwangere oder junge Eltern an. Der Selbstbehalt beträgt dabei nur 35,00 Euro. Einen Überblick der Angebote in Ihrer Umgebung erhalten Sie direkt beim OÖ Familienbund oder bei Ihrer Gemeinde/Ihrem Magistrat. Erstausstattung Werdende Eltern sind besonders beim Erstgeborenen oft unsicher, welche Ausstattung für das Kind wirklich wichtig und praktisch ist. Sie werden sehen, Ihr Baby und Ihre neue Familie sind einzigartig: schon bald werden Sie lernen, Kleidung Sie werden erstaunt sein, wie schnell Babys wachsen! Besonders Kinderkleidung in kleinen Größen können Sie daher oftmals fast neu oder sogar ungebraucht im Freundeskreis oder am Flohmarkt sehr günstig erwerben. Babykleidung wird idealerweise aus Baumwolle oder anderen natürlichen Materialien hergestellt. 6 Hemdchen, in den Größen 56 und 62 6 Leibchen und Höschen in den Größen 56 und 62 6 Paar Söckchen einige Strampelanzüge 2 warme Jäckchen (je nach Jahreszeit) 2 Mützchen (je nach Jahreszeit) 2 Paar Handschuhe (je nach Jahreszeit) 2 Paar Schühchen Schlafanzüge, wenn Sie mögen (zu Beginn nicht unbedingt nötig) Pflege 5 Packungen Einwegwindeln oder 24 Stoffwindeln Wickelkommode oder Wickelaufsatz mit abwaschbarer, weicher Auflage Wärmelampe Babybadewanne (rutsch- und kippsicher) Badethermometer Babybadezusatz und Babyseife 6 Waschlappen (je 3 für Körper und Gesicht) 3 Badetücher Babywaage mit Auflage Haarbürste

9 7 Babynagelschere Wattestäbchen Zellstofftücher Babyöl Creme Watte Zum Füttern Stillkissen: praktisch beim Stillen und außerdem ein bequemes Nestchen beim Schlafen Fläschchen, Schnuller und Babynahrung (falls Sie nicht stillen) Zum Schlafen Stubenwagen oder eine Wiege (mit Matratze) Kinderbettchen mit Matratze Leintücher Babydecke und Überzüge Mulltücher als Kopfkissen-Ersatz wärmende Überdecke Betteinlagen (gegen Durchnässen) Für unterwegs Babyschale für Autofahrten (Achtung: Bestelldauer bis zu 10 Wochen!) Kinderwagen (mit Matratze; Achtung: Bestelldauer bis zu 10 Wochen!) Leintücher und Bettbezüge Tragetasche Tragetuch Ein Lammfell sorgt für die optimale Temperatur Tipp: Kuscheltiere und Spielsachen brauchen Sie erst später: in den ersten Lebenswochen kann Ihr Kind damit noch gar nichts anfangen. Mama werden und arbeiten Die Rechte und Pflichten, die Sie als berufstätige werdende Mutter Ihrer/m Arbeitgeber/in gegenüber haben, sind im MSchG geregelt. Freie Dienstnehmerinnen und Werkvertragsnehmerinnen sind von den Bestimmungen des MSchG übrigens ausgenommen. Rechte und Pflichten Als werdende Mutter müssen Sie Ihre/n Arbeitgeber/in möglichst bald über Ihre Schwangerschaft informieren und ihr/ihm auch den voraussichtlichen Geburtstermin mitteilen. Meist reicht hier eine formlose Information. Eine ärztliche Bescheinigung müssen Sie nur dann vorlegen, wenn das Unternehmen das ausdrücklich wünscht. Zudem müssen Sie Ihre/n Vorgesetzte/n innerhalb der 12. Woche vor dem errechneten Geburtstermin nochmals auf den Beginn der Schutzfrist (siehe dazu Seite 8) aufmerksam machen. Sollte es zu einer vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft kommen, müssen Sie Ihre/n Arbeitgeber/in zudem über diese neue Situation informieren. Allerdings kommen in diesem Zusammenhang auch dem Unternehmen bestimmte Pflichten zu. So ist dieses verantwortlich für die Meldung der Schwangerschaft an das zuständige Arbeitsinspektorat (diese Meldung erhalten Sie in Kopie) und an die Betriebsärztin/den Betriebsarzt. Zudem stellt Ihnen das Unternehmen eine so genannte Arbeits- und Entgeltbestätigung aus, die für die Beantragung des Wochengelds erforderlich ist (siehe dazu Seite 28). Das Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, mögliche Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von werdenden oder stillenden Müttern zu erkennen und zu beseitigen. So sind bestimmte Tätigkeiten während der gesamten Schwangerschaft verboten. Beispielsweise müssen Sie als werdende Mutter keinesfalls schwere Lasten tragen oder überwiegend im Stehen arbeiten. Außerdem sind Akkordarbeiten oder Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, in großer Hitze, Kälte und/oder Nässe untersagt. Werdende Mamas dürfen sich außerdem während der (bezahlten!) Arbeitszeit ausruhen, sooft sie das für nötig halten. Außerdem können sie für Vorsorgeuntersuchungen freigestellt werden, sofern diese außerhalb der Arbeitszeiten nicht möglich bzw. zumutbar sind.

10 FAMILIENSERVICEBÜRO Während der Schwangerschaft dürfen Sie als Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden. Variante 1: Variante 2: Variante 3: Das Unternehmen kündigt Sie, obwohl es von Ihrer Schwangerschaft weiß. Die Kündigung ist unwirksam. Ausnahmefälle: der Betrieb wird stillgelegt oder es liegt eine Zustimmung des zuständigen Arbeits- und Sozialgerichts vor. Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber kündigt Sie. Sie wissen bereits, dass Sie ein Kind erwarten, haben Ihre/n Vorgesetzte/n aber noch nicht informiert. Auch eine solche Kündigung ist ungültig, wenn Sie Ihre/n Vorgesetzte/n innerhalb einer Mitteilungsfrist von 5 Arbeitstagen nach Aussprechen der Kündigung über Ihre Schwangerschaft informieren. Ihr/e Vorgesetzte/r kündigt Sie. Sie sind bereits schwanger, wissen das aber selbst noch nicht. Sobald Sie erfahren, dass Sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger waren, informieren Sie Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber. Dann ist die Kündigung unwirksam. Variante 4: Sie sind schwanger und befinden sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Dauer Ihres befristeten Arbeitsverhältnisses verschiebt sich bis zum Beginn der Schutzfrist oder eines möglicherweise ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes. Trotz einer Schwangerschaft laufen nur gesetzlich befristete Dienstverhältnisse oder solche, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen (Vertretungen, während Ausbildungen, Saison, verlängerte Probezeit usw.) befristet sind, aus. Schutzfrist und Wochengeld Das Wochengeld ist der Ersatz für das entfallende Einkommen einer werdenden Mutter während der Schutzfrist (umgangssprachlich Mutterschutz). Diese Zeit des absoluten Beschäftigungsverbots, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten darf, beginnt 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt (siehe dazu Seite 28). Das Wochengeld wird monatlich im Nachhinein bezahlt und kann ab Beginn der 8. Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beim jeweiligen Sozialversicherungsträger beantragt werden. Je nach Beschäftigungsart sind unterschiedliche Unterlagen für die Beantragung des Wochengeldes erforderlich bzw. kommen entsprechend verschiedene Methoden zur Berechnung des Wochengeldes zur Anwendung. Info: Der Beginn der Schutzfrist vor der Geburt wird anhand des errechneten Geburtstermins festgesetzt. Wenn die Entbindung früher oder später als errechnet stattfindet, beziehen Sie vor der Geburt entsprechend länger oder kürzer als 8 Wochen das Wochengeld. Kommt Ihr Kind früher zur Welt, verlängert sich die Schutzfrist (und damit der Bezug des Wochengeldes) nach der Entbindung entsprechend, jedoch höchstens auf 16 Wochen.

11 9 Art der Beschäftigung Unterlagen für die Beantragung des Wochengeldes Berechnung Unselbstständig Erwerbstätige Vollversicherte freie Dienstnehmerinnen Geringfügig Beschäftigte, selbstversichert nach 19 ASVG Arbeitslose (nach AIVG) Bezieherinnen von Notstandshilfe Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld (siehe dazu Seite 28) Arztbestätigung über den errechneten Geburtstermin oder Freistellungszeugnis bei individuellem Beschäftigungsverbot. Für einen Antrag nach der Geburt benötigen Sie zudem die Geburtsurkunde des Säuglings und eine entsprechende Bestätigung bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt. Arbeits- und Entgeltbestätigung (erhältlich bei Ihrer Krankenkasse) Mitteilung über den Leistungsanspruch (erhältlich bei der auszahlenden Stelle) Auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten drei Kalendermonate, unter Berücksichtigung von Sonderzahlungen wie Urlaubsund Weihnachtsgeld. Einkommensabhängige Berechnung 8,00 Euro täglich als Fixbetrag 180% der zuletzt bezogenen Leistung 180% der Notstandshilfe Wenn Sie eine Pauschalvariante des Kinderbetreuungsgelds gewählt haben, beträgt das Wochengeld 180% vom Kinderbetreuungsgeld. Beziehen Sie die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes, erhalten Sie Wochengeld in Höhe von 125% des Kinderbetreuungsgeldes.

12 FAMILIENSERVICEBÜRO Wie wird Ihr Baby heißen? Tipp: Das Internet bietet viele Portale wie die sich ausführlich mit möglichen Vornamen beschäftigen. Für alle Smartphone-User gibt es außerdem entsprechende Babynamen-Apps. Gemeinsam mit dem Partner zu überlegen und zu besprechen, welchen Namen das Neugeborene erhalten soll, gehört sicher zu den spannendsten Themen während der Schwangerschaft. Doch auch rechtlich gibt es rund um das Thema Namensgebung einiges zu beachten: Selbstständig Erwerbstätige die ein Gewerbe ausüben und Bäuerinnen erhalten nach GSVG bzw. BSVG Betriebshilfe. Wird diese nicht gewährt, kann auch ein Anspruch auf Wochengeld (26,26 Euro täglich) bestehen. Letzteres gilt vor allem für neue Selbstständige, also selbstständig erwerbstätige Frauen, die kein Gewerbe ausüben. Info: Regelungen das Wochengeld betreffend finden sich in folgenden Gesetzen: ASVG, GSVG, BSVG, AIVG und KBGG. Zusätzlich zum absoluten Beschäftigungsverbot gibt es das individuelle Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich vorzeitiger Mutterschutz): Wenn eine Weiterbeschäftigung die Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährden könnte und eine entsprechende Bescheinigung der Amtsärztin/des Amtsarztes vorliegt, kann eine werdende Mutter schon vor Beginn der Schutzfrist von ihren beruflichen Aufgaben entbunden werden (Frühkarenz). In diesem Fall wird das Wochengeld bereits während der gesamten Zeit der vorgezogenen Schutzfrist bezahlt. Vornamen Der Vorname muss bis spätestens einen Monat nach der Geburt schriftlich beim Standesamt gemeldet werden. Berechtigt dazu sind beide Elternteile, sofern sie verheiratet sind, bzw. die Mutter, wenn das Kind unehelich geboren wurde. Erst nach dieser Meldung kann eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Wenigstens der erste Vorname muss eindeutig erkennen lassen, ob Ihr Kind ein Junge oder ein Mädchen ist. Nachnamen Wenn die verheirateten Eltern einen gemeinsamen Familiennamen haben, trägt diesen auch automatisch das Kind. Entscheiden sich Eheleute für unterschiedliche Familiennamen, müssen sie bereits vor der Heirat festlegen, welchen Nachnamen eventuelle gemeinsame Kinder tragen sollen. Gibt es eine solche Erklärung nicht, erhält das Kind den Nachnamen des Vaters. Uneheliche Kinder erhalten jenen Nachnamen, den die Mutter zum Geburtszeitpunkt trägt. Wenn Sie ausdrücklich wünschen, dass Ihr Kind den Nachnamen des Vaters trägt, kann dieser bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine entsprechende Namensänderung beantragen. Dies ist erst möglich, nachdem eine Geburtsurkunde ausgestellt und die Vaterschaft anerkannt wurde.

13 11 Das Baby kommt! Entbindungsmöglichkeiten in Oberösterreich Im Spital Im Krankenhaus fühlen sich viele Frauen für die Geburt am sichersten aufgehoben. Dort ist man medizinisch optimal auf akute Notfälle vorbereitet und es stehen rund um die Uhr Spezialist/innen aus sämtlichen Fachgebieten zur Verfügung. In der Geburtenabteilung des Spitals Ihrer Wahl sollten Sie sich spätestens in der 24. Schwangerschaftswoche anmelden, damit ein Bett für Sie reserviert werden kann. Bei der Geburt im Krankenhaus gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung, also vor dem 4. Tag nach der Geburt. In diesem Fall haben Sie ein Anrecht auf Hausbesuche einer Hebamme. Ambulante Geburt Bei der ambulanten Geburt entbinden Sie Ihr Kind im Krankenhaus, verlassen dieses aber innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt. Die Zeit des Wochenbettes verbringen Sie dann in Ihrem Zuhause und werden dabei von Ihrer persönlichen Hebamme betreut. Hausgeburt Etwa 2% der in Österreich geborenen Babys kommen zu Hause zur Welt. Dabei werden Sie und Ihr Baby vor, während und auch einige Wochen nach der Geburt von einer Hebamme betreut. Eine Ärztin/ein Arzt wird nur herangezogen, falls es zu Komplikationen kommt. Kliniktasche Wenn die Wehen einsetzen, sind Aufregung und Vorfreude riesig! Erleichtern Sie sich diese Situation, in dem Sie schon etwa zwei Wochen vor dem errechneten Termin Ihre Kliniktasche sorgfältig packen: so ersparen Sie sich am Tag X unnötigen Stress und können außerdem nichts vergessen. Was genau in die Kliniktasche gehört hängt natürlich davon ab, ob Sie ambulant entbinden oder einige Tage im Krankenhaus verbringen. Wir empfehlen Ihnen allenfalls Folgendes einzupacken: Für die Entbindung lange Baumwoll-T-Shirts oder Nachthemden bzw. Longshirts Strickjacke o.ä., falls Ihnen nach der Entbindung kalt wird bequeme Schuhe, Hausschuhe oder Socken Wassersprüher (Erfrischung für Ihr Gesicht), Lippenpflegestift und Massageöl, um die Wehen angenehmer zu machen Bademantel CDs o.ä. mit Ihrer Lieblingsmusik für den Kreißsaal Haargummi, falls Sie längere Haare haben Essens-Notration für den werdenden Papa ggf. Traubenzucker zur Stärkung Für das Wochenbett Nachthemden oder Pyjamas (vorne knöpfbar ist besonders praktisch für s Stillen) Jogginghose Still-BHs (etwa eine Nummer größer als im 6. Monat) Stilleinlagen kochfeste Slips weiche Monatsbinden Waschlappen ggf. Handtücher (werden meist von der Klinik bereitgestellt) Pflegeprodukte Zahnpasta und -bürste Gesichts- und Handcreme

14 FAMILIENSERVICEBÜRO Deo, Körperlotion Duschgel, Shampoo Kamm, Bürste, Nagelpflegeset Zellstofftücher Föhn Kosmetika Persönliches etwas Geld Notizbuch und Kugelschreiber MP3-Player Handy und Ladegerät Buch oder Zeitschriften Fotoapparat (Ladegerät nicht vergessen!) Für Ihr Baby Hemdchen und Höschen Größe 62 Strampler Größe 56 Babydecke Stoffwindel(n) als Spucktuch Besonders wichtig: Dokumente Mutter-Kind-Pass Reisepass Heiratsurkunde bei verheirateten, Geburtsurkunde bei unverheirateten Mamas ecard ggf. andere Ausweise (Allergien usw.) Für die Heimfahrt bequeme Kleidung (am besten solche, die Ihnen im Monat gepasst hat) Kleidung für Ihr neues Familienmitglied (Häubchen und Jäckchen) Autositz mit Sitzverkleinerung (falls Ihr Baby die erste Autofahrt vor sich hat) sonst eine Tragetasche mit Bettzeug Windel Frühgeburt Frühgeborene Babys werden vor Vollendung der 37. SSW geboren (üblicherweise dauert die Schwangerschaft 40 Wochen). Glücklicherweise sind die Überlebenschancen für Babys, die ab der 24. Schwangerschaftswoche geboren werden, dank moderner technischer und medizinischer Erkenntnisse sehr gut. Dennoch ist es sehr wichtig, Risikofaktoren für und Ursachen von möglichen Frühgeburten zu kennen, um die Gefahr einer Frühgeburt möglichst gering halten zu können. Aus dem gleichen Grund sind die Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes wesentlich für die Gesundheit Ihres Kindes. Ursachen für drohende Frühgeburten können Erkrankungen der Mutter und/ oder des Kindes, Veränderungen von Plazenta oder Gebärmutter oder Infektionen sein. Dazu kommen äußere Einflüsse wie schwere, körperliche Arbeit. Auch ungewohnte klimatische Verhältnisse (wie auf Reisen oder durch Umzüge) können eine Rolle spielen. Zudem gibt es verschiedene Risikofaktoren, wie: Das Alter (unter 18 oder über 30 Jahre) oder das Körpergewicht (unter 55 kg) der werdenden Mama Erstgebärende Mehrlingsschwangerschaften Zu viel oder zu wenig Fruchtwasser Ein Geschwisterchen des Ungeborenen war bereits Frühchen Bestimmte Erkrankungen der Mutter wie Diabetes, Schilddrüsenfunktionsstörungen oder Präeklampsie (schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck) Starkes Rauchen oder Alkoholkonsum Vorzeitiger Blasensprung Vorzeitige Wehen

15 13 Charakteristisches Anzeichen für eine möglicherweise drohende Frühgeburt sind vorzeitige Wehen: viele Frauen nehmen dabei ein Ziehen im Rücken wahr, zusätzlich kommt es oft zu einem Blasensprung. Mit diesen Anzeichen sollten Sie ein Krankenhaus aufsuchen: dort sind Sie jetzt in den besten Händen! Im Krankenhaus wird man versuchen, die Schwangerschaft so lange wie möglich zu erhalten, sofern Ihrem ungeborenen Baby keine akute Gefahr droht: jeder weitere Tag der Schwangerschaft ist ein großer Gewinn. Um die Schwangerschaft zu erhalten werden beispielsweise Bettruhe oder Seitenlage empfohlen. Zusätzlich können die Wehen durch Medikamente gehemmt werden. Dazu kommen verschiedenste mögliche Therapieformen, die von der Ursache für die drohende Frühgeburt abhängen: beispielsweise werden Infektionen am Muttermund mit Antibiotika behandelt. Ein Frühchen, das ab der 24. SSW geboren wurde, hat eine sehr hohe Chance auf ein gesundes Leben ohne Beeinträchtigungen von über 95%. Dennoch: ist ein Frühchen geboren, stehen ihm selbst und den Eltern schwere, sorgenvolle Wochen bevor, weil die frühe Geburt dennoch ein Gesundheitsrisiko für das Baby darstellt. Die größten Gefahren liegen in einer Gehirnblutung oder Lungenfunktionsstörungen. Zudem haben Frühchen generell ein erhöhtes Infektionsrisiko, weil ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist. Die Bibliothek von 0-6 im Wissensturm. Frühgeborene Kinder werden meist zuerst im Brutkasten (Inkubator) versorgt. Bis etwa zur 35. SSW ist die Lunge des Kindes noch nicht vollständig ausgereift, zudem wird oft der Kreislauf medikamentös unterstützt. Besonders Babys unter g werden häufig beatmet und künstlich ernährt. Von Geburt an können Babys, auch Frühchen, fühlen, sehen, riechen, tasten und schmecken. Es ist daher besonders wichtig, die Pflege möglichst schonend durchzuführen und auf eine entsprechende Schmerztherapie zu achten. Zudem soll Ihr Kind durch Geräusche und Licht nicht überfordert werden: diese Reize sind, soweit möglich zu vermeiden. Die Eltern des Babys werden möglichst bald in die Versorgung eingebunden: für beide Seiten ist der persönliche Kontakt nämlich besonders wichtig. Frühgeborene werden meist nach Hause entlassen, wenn sie ein Gewicht von etwa g erreicht haben, was meist ungefähr zum ursprünglich errechneten Geburtstermin der Fall ist. Engelskinder Unfassbar ist es für Vater und Mutter, wenn ihr Kind nicht bei ihnen bleiben darf und sie es wieder verlieren. Gleichgesinnte zu treffen, von ihnen Trost und Zuspruch zu Mehr als 4000 Bilderbücher, Hörbücher und Spiele auch kostenlos zum Ausleihen. Gratis Vorlesestunde jeden zweiten Mittwoch um 16 Uhr. Kontakt: Tel. 0732/ Internet: bib@mag.linz.at

16 FAMILIENSERVICEBÜRO erfahren und das Gefühl vermittelt zu bekommen, dass man nicht allein ist, kann über diese schwierige Zeit hinweghelfen. Viele Eltern, die ähnliches erlebt haben, erzählen mittlerweile ihre Geschichte auf eigenen Websites (Suchstichwort: Sternenkinder oder Engelskinder), auch Selbsthilfegruppen werden angeboten. Checkliste: Notwendige Erledigungen vor der Geburt Tun Sie sich Gutes, genießen Sie diese Zeit und sammeln Sie Kräfte. Arbeitgeber/in informieren (siehe dazu Seite 7) Vorsorgeuntersuchungen: Nehmen Sie die im Rahmen des Mutter- Kind-Passes vorgeschriebenen Untersuchungstermine wahr. Vor allem die fünf geburtshilflichen Untersuchungen sind wichtig, weil sie Voraussetzung für einen vollständigen Bezug des Kinderbetreuungsgelds sind. (siehe dazu Seite 4 und 28) Geburtsvorbereitung: Informieren Sie sich über die verschiedensten Angebote zur Geburtsvorbereitung, die in Ihrer Umgebung angeboten werden. Besonders empfehlenswert ist der Besuch eines Geburtsvorbereitungskurses. Geburt planen: Melden Sie sich bis zur 24. Schwangerschaftswoche in einer Klinik an und/oder entscheiden Sie sich für die Hebamme Ihres Vertrauens. Arbeitgeber/in an den Beginn der Schutzfrist erinnern (siehe dazu Seite 7) Wochengeld beantragen Namenswahl: Denken Sie darüber nach, welche(n) Vor- und Nachnamen Ihr Baby tragen soll. Erstausstattung: Besorgen Sie die notwendige Erstausstattung für Ihr Baby und richten Sie das Kinderzimmer mit dem Nötigsten ein. Kindersicherheit: Machen Sie Ihren Haushalt kindersicher. Hilfe organisieren: In der ersten Zeit nach der Geburt werden Sie für Hilfe, z.b. von Familienmitgliedern, dankbar sein. Wenn Sie bereits Kinder haben, ist eine Betreuungsperson während der Geburt und für die Zeit danach besonders wichtig. Behördenwege: Informieren Sie sich über die Behördenwege, die nach der Geburt notwendig werden und legen Sie die dazu benötigten Unterlagen bereit. (siehe dazu Seite 22) Packen der Kliniktasche (siehe dazu Seite 11)

17 15 Wochenbett Nach der Geburt beginnt schon mit der Nachgeburt das Wochenbett. In dieser Zeit bilden sich die Veränderungen, die es während der Schwangerschaft gegeben hat, zurück und die geburtsbedingten Verletzungen heilen ab. Die Milchproduktion setzt ein und die Eierstöcke beginnen ihre gewohnte Tätigkeit aufzunehmen. Ab dem Tag der Geburt bildet sich die Gebärmutter zurück, bis sie ab dem etwa 10. Wochenbettag nicht mehr von der Bauchdecke aus tastbar ist. Der Rückbildungsprozess ist nach 6 bis 8 Wochen abgeschlossen. Die durch die Ablösung der Plazenta entstandene Wunde an der Gebärmutterschleimhaut blutet während der ersten beiden Tage nach der Entbindung sehr stark: die Mutter verliert bis zu 500 ml Blut, was auch ihren Kreislauf belasten kann. Nach den ersten beiden Tagen geht die Blutung in den so genannten Wochenfluss über. Anfangs ist dieser rot gefärbt; mit der Zeit und mit fortschreitender Heilung wird er bräunlich, gelb und nach der 4. Woche weißlich. Während dieser Wochenfluss anhält, ist Hygiene besonders wichtig: eine aufsteigende Infektion der Wunde in der Gebärmutter führt nämlich zu Kindbettfieber. Baby Blues und Wochenbettdepression In der ersten Zeit nach der Geburt können verschiedenste psychische Zustände oder Störungen, von leichter Traurigkeit über Depressionen bis hin zu schweren psychotischen Erkrankungen, auftreten. Am häufigsten tritt der Baby Blues, medizinisch auch postpartales Stimmungstief genannt, auf. Diese Heultage treten in den ersten Wochen nach der Geburt auf. Die Mütter machen sich in dieser Zeit oft große Sorgen, meist um das Kind, fühlen sich traurig, ängstlich, unsicher und weinen oft. Ursache für dieses Stimmungstief ist hauptsächlich die hormonelle Umstellung nach der Geburt. Meist verschwinden die Symptome nach wenigen Stunden oder Tagen von selbst, weshalb der Baby Blues nicht direkt als Krankheit angesehen wird. Über den Babyblues hinaus gibt es aber auch schwerwiegendere Zustände wie Depressionen oder schwere psychotische Erkrankungen, die bis zum Selbstmord führen können: betroffene Mütter brauchen unbedingt Hilfe und sind aufgrund ihrer Erkrankung meist nicht fähig, diese selbst einzufordern. Haben Sie den Verdacht, eine Mutter könnte von so einer psychischen Erkrankung betroffen sein (dies ist jederzeit in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes möglich), zögern Sie nicht, Hilfe zu suchen! Mögliche Anlaufstellen finden Sie im Adressteil dieses Familienwegweisers. Nach der Geburt 02 Rückbildungsgymnastik Durch die Schwangerschaft und die Geburt wird die Beckenbodenmuskulatur stark belastet und gedehnt. In der Folge können Senkungsbeschwerden (wie Scheiden- und Gebärmuttersenkung) und Inkontinenz auftreten. Um dies zu vermeiden, beginnen Sie möglichst bald mit Rückbildungsgymnastik. Dazu gibt es vielfältige Angebote, zum Beispiel in Krankenhäusern oder in Eltern-Kind- Zentren. Erkundigen Sie sich beim OÖ Familienbund, im Internet oder bei Ihrer Gemeinde/Ihrem Magistrat! Neue Aufgaben für frischgebackene Eltern Säuglingspflege Die Säuglingspflege ist für Sie wahrscheinlich ein recht neuer Bereich, in dem Sie möglicherweise noch keine oder nicht viele Erfahrungen haben. In entsprechenden Vorbereitungskursen oder durch Ihre Hebamme werden Sie genau lernen, wie Sie Ihr Kind ideal versorgen. Tipp: Es gibt auch im Internet eine Vielzahl von Videos, die ausführlich und professionell entsprechende Übungen erklären. Auf oder ähnlichen Plattformen werden Sie bestimmt fündig.

18 FAMILIENSERVICEBÜRO Exkurs: Welche Windel ist für uns die richtige? Mehrheitlich verwenden Eltern die bequemer und praktischer zu benutzenden Wegwerfwindeln, die auch im Nässeschutz und der Saugfähigkeit gegenüber den Stoffwindeln klar im Vorteil sind. Dank der elastischen Bündchen leidet dennoch die Bewegungsfreiheit des Babys nicht. Für den Popo sind Wegwerfwindeln manchmal leider weniger gut verträglich als Stoffwindeln, wobei hier oft schon ein Wechsel der Windelmarke Abhilfe schafft. Auch bei der Passform gilt: versuchen Sie mehrere Marken, bis Sie die ideale für Ihr Baby finden. Ein klarer Minuspunkt für Wegwerfwindeln sind die höheren Kosten: eine gute Windel kostet durchschnittlich 30 Cent. Bedenkt man, dass täglich 5 6 Windeln gebraucht werden, kann dies das Portemonnaies belasten. Hier kann Geld eingespart werden, indem Sie auf Sonderangebote achten oder auch nicht unbedingt die teuerste Marke wählen. Ökologisch gesehen macht es keinen Unterschied, ob Sie Stoff- oder Wegwerfwindeln verwenden. Ernährung Stillen Muttermilch enthält genau jene Nährstoffe, die Säuglinge in den ersten Lebensmonaten für eine gesunde Entwicklung brauchen und schützt Ihr Kind z.b. vor Infektionskrankheiten. Expert/innen empfehlen, in den ersten Lebensmonaten ausschließlich zu stillen und wenn möglich auch keine Beikost zu verabreichen. Auch zusätzliche Getränke sind nicht nötig, weil Muttermilch den Flüssigkeitsbedarf Ihres Kindes ausreichend deckt. Unfallverhütung und Kindersicherheit Aus der Sicht von Kindern (vor allem Kleinkindern) gibt es im Alltag eine Vielzahl von spannenden, aber auch gefährlichen Dingen. Für junge Eltern ist es sehr wichtig, aber gar nicht so einfach, diese zu identifizieren und zu beseitigen: immerhin verunglücken Kleinkinder hauptsächlich zu Hause oder in ihrer unmittelbaren Umgebung. Einige wichtige Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst. Kontakte von Organisationen, die Detailinfos anbieten, finden Sie im Adressteil dieses Familienwegweisers. Denken Sie daran: alles was kleiner ist als ein Tischtennisball, kann von Kindern verschluckt oder eingeatmet werden! Achten Sie ganz allgemein auf scharfe Kanten oder Ecken, rutschende Teppiche oder Türen bzw. Schubladen, die zufallen könnten. Bringen Sie, soweit möglich, einen Kinderschutz und Türstopper an! Bei Steckdosen sollten Sie unbedingt eine Kindersicherung anbringen! Vermeiden Sie Tischtücher: wenn sich ein Kind daran hochzieht, kann das sehr schmerzhaft sein! Verwenden Sie beim Kochen ein Herdschutzgitter! Bewahren Sie Putzmittel, Zigaretten, Alkohol, Duftöle, Medikamente usw. immer verschlossen auf! Beikost In Ergänzung zur Babynahrung können Sie ab dem 7. Monat beginnen, Beikost wie Karottenbrei, Kartoffeln, Kürbis, Apfel, Banane usw. zu füttern. Gemüse darf nur gedünstet und püriert werden, ohne Zugabe von Salz und Gewürzen. Am besten Sie verabreichen jede Woche nur eine neue Obst-/Gemüsesorte, um mögliche Unverträglichkeiten erkennen und zuordnen zu können. Ab dem 8. Lebensmonat darf zusätzlich Fleisch gefüttert werden. Vom 1. bis zum 3. Lebensjahr lernt Ihr Kind, selbständig zu essen. Dazu gehört auch, die Nahrung zu fühlen. Wichtig ist in dieser Zeit, dass Kinder kleine Portionen erhalten, die bunt aussehen und so auch das Auge zum Mitessen einladen. Idealerweise enthält die Nahrung Ihres Kindes Kohlenhydrate (Kartoffeln, Reis, Nudeln, Getreide, Brot), Eiweiß (Fleisch, Milch, Eier, Käse), wertvolle Fette (Oliven-, Maiskeim-, Sesamöl, Nüsse, Butter) sowie Vitamine und Spurenelemente (Obst, Gemüse). Als Getränke reichen Sie am besten Wasser, Kräuter- oder Früchtetees und verdünnte Fruchtsäfte.

19 17 Auch Feuerzeuge und Streichhölzer darf Ihr Kind nicht erreichen können! Zudem ist es auch wichtig, bei der Versorgung Ihres Kindes bestimmte Dinge zu beachten: Lassen Sie Ihr Kind nie unbeobachtet auf dem Wickeltisch, der Couch oder einem Sessel! Schützen Sie Ihr Kind vor geöffneten Fenstern, Balkonen oder Treppen durch Anbringung von einem Fensterschutz bzw. einem Kindergitter! Sichern Sie Ihr Kind im Hochstuhl, Maxi-Cosy oder Kinder- und Einkaufswagen immer mit Gurt! Besondere Vorsicht gilt, wenn Sie mit Ihrem Baby am Arm mit heißen Getränken, Suppen o.ä. hantieren: Säuglinge könnten in das Gefäß tappen und sich verbrühen! In oder in der Nähe von Badewanne, Teichen oder Planschbecken dürfen Kinder nie unbeaufsichtigt sein! schon in 2 cm tiefem Wasser können sie ertrinken. Kinder sollten nicht mit Plastiksäcken spielen! Es droht Erstickungsgefahr. Nehmen Sie ein Kind nur dann im Auto mit, wenn Sie einen altersgemäßen Kindersitz zur Verfügung haben. Gurten Sie das Kind außerdem immer an! Wir sind für Sie da Stoff-Werkstatt Margareta Spitzl Achleitnerweg Puchenau spitzl@stoff-werkstatt.at Babydecken Jede Babydecke wird von mir individuell nach ihren Wünschen und Vorstellungen angefertigt. Name und Geburtsdatum des Kindes sticke ich händisch im Kreuzstich. Zusätzlich kann ich auf ihre Decke sticken: Größe und Gewicht des Babys, ein kurzes Sprüchlein... Ich freue mich schon auf ihre Ideen! Mehr Bilder finden Sie auf meiner Homepage

20 FAMILIENSERVICEBÜRO Hinweis: Automobilclubs wie ÖAMTC oder ARBÖ bieten ihren Mitgliedern teilweise einen Babysitzverleih an. Beim Arzt Mutter-Kind-Pass: Untersuchungen des Kindes Hinweis: Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind kostenlos, sofern sie von Vertragsärzt/innen der Sozialversicherungsträger durchgeführt werden. Folgende Untersuchungen Ihres Kindes sind vorgesehen: Untersuchung Termin Was wird untersucht? 1* 1. Lebenswoche Messen von Körpergewicht und -größe Sprechen über Beobachtungen der Eltern und bisherige Krankheiten Ärztliche Untersuchung des Babys 2* Lebenswoche Messen von Körpergewicht und -größe Sprechen über Beobachtungen der Eltern und bisherige Krankheiten Ärztliche Untersuchung des Babys Orthopädische Untersuchung 3* Lebensmonat Messen von Körpergewicht und -größe Sprechen über Beobachtungen der Eltern und bisherige Krankheiten Ärztliche Untersuchung des Babys 4* Lebensmonat Messen von Körpergewicht und -größe Sprechen über Beobachtungen der Eltern und bisherige Krankheiten Ärztliche Untersuchung des Babys, insbesondere Hals, Nase und Ohren 5* Lebensmonat Messen von Körpergewicht und -größe Sprechen über Beobachtungen der Eltern und bisherige Krankheiten Ärztliche Untersuchung des Babys, insbesondere dessen Augen Lebensmonat Messen von Körpergewicht und -größe Sprechen über Beobachtungen der Eltern und bisherige Krankheiten Ärztliche Untersuchung des Kleinkindes Augenuntersuchung durch einen Augenarzt

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