Zahnärzteblatt SACHSEN AKTUELL FORTBILDUNG DIE MONATSZEITSCHRIFT DER ZAHNÄRZTE IN

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1 16. MAI 2008, 19. JAHRGANG, 5,50, F 45733, ISSN Zahnärzteblatt DIE MONATSZEITSCHRIFT DER ZAHNÄRZTE IN SACHSEN AKTUELL Positive Resonanz auf Obleutetreffen S. 5 Ausschüsse der Kammer vorgestellt S. 6 ZVS Auswirkungen der längeren Lebenserwartung S. 6 FVDZ-Sachsen Einstimmige Ablehnung des Basistarifes S. 7 ANZEIGE 10. Dixie-Night S. 10 FORTBILDUNG Restaurative und implantat-prothetische Konzepte mit Galvanoforming S

2 Aktuell Inhalt Impressum Zahnärzteblatt SACHSEN Herausgeber Informationszentrum Zahngesundheit Sachsen Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen Schriftleitung Dr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig Redaktion Gundula Feuker Beate Riehme Mitarbeiterin Renate Meinhold Redaktionsanschrift Informationszentrum Zahngesundheit Schützenhöhe 11, Dresden Telefon Fax Verlag Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, Nieschütz Telefon , Fax Anzeigen, Satz, Repro und Versand Gesamtherstellung Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, Nieschütz Telefon , Fax ISDN-Mac Anzeigenabteilung Sabine Sperling Telefon Anzeigenpreise Zurzeit ist die Preisliste Nr. 14 vom Oktober 2006 gültig. Bezugspreis/Abonnementpreise Jahresabonnement 45,00 Euro Einzelverkaufspreis 5,50 Euro zzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlungen im In- und Ausland entgegen. Auflage Druckauflage, I. Quartal 2008 Vertrieb Das Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlich bis auf Juli+August (Doppelausgabe). Mitglieder der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete oder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestattet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt Satztechnik Meißen GmbH ISSN Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08 Leitartikel Achtung Basistarif 4 Aktuell Positive Resonanz auf neues Projekt des sächsischen KZV-Vorstandes 5 Treffen der Obleute des Bereiches Leipzig 5 Ausschüsse der Kammer vorgestellt GOZ-Ausschuss 6 Zahnärzteversorgung Sachsen Auswirkungen der längeren Lebenserwartung 6 FVDZ-Landesverband Sachsen Einstimmige Ablehnung des Basistarifes Dixieland-Night im Zahnärztehaus 10 Soziale Hilfprojekte der Zahnärzte auf 13 Praxisausschreibungen 13 Existenzgründerseminar 2008 Der Sprung ins kalte Wasser Leserbrief 14 Fortbildung Aktuelle restaurative und implantat-prothetische Konzepte mit Galvanoforming 27 Gesellschaft für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde an der Universität Leipzig e. V. Jubiläumstagung Termine Kurse im Mai/Juni/Juli 16 Sächsischer ZMV-Tag 17 Zahnärztestammtische 17 Neue Fortbildungsreihe Zahnärztliche Chirurgie 18 Sächsischer Fortbildungstag 19 Tennisturnier 32 Praxisführung Wissenswertes für den Vertragszahnarzt Häufig Nachgefragtes aus der Befundklasse 6 21 Recht Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen 22 Trojanisches Pferd 23 Wichtiger Hinweis zur Meldung zahnärztlicher Tätigkeiten 23 Keine Rundfunkgebühr für Zweitgeräte in Fahrzeugen 24 Urteil zur Rechnungsstellung Angabe eines Zahlungsziels vermeiden 24 Urteil des AG Düsseldorf 24 Bücherecke Endodontologie 20 Websites in Looser Folge vorgestellt 20 Zitat des Monats Nachrufe 22 Dr. Klaus Gruner zum Geburtstage 32 Redaktionsschluss für die Ausgabe Juli/August ist der 18. Juni Kolumne 31 Personalien 3

3 Leitartikel Achtung Basistarif Dr. Mathias Wunsch Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-WSG, in Kraft seit 2005, hat auch für die nichtversicherten Personen eine Pflichtversicherung vorgesehen. Für alle ehemaligen PKV-Mitglieder heißt diese private Pflichtversicherung Basistarif. Im SGB V 75 Abs. 3 a und b ist geregelt, wie liquidationstechnisch mit diesem Personenkreis umgegangen werden soll. Für die Zahnheilkunde bedeutet dies: Die PKV kann gemeinsam mit der KZBV einen Tarif dafür auflegen. Den Sicherstellungsauftrag erhalten die KZVen. Solange nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Liquidation zum 2,0- fachen Satz nach GOZ bzw. zum 1,8-fachen Satz GOÄ. Aufgrund dieser Tatsachen besteht also primär kein Handlungsbedarf. So weit, so gut. Was macht nun aber die KZBV, unterstützt von den einzelnen Vorständen der KZVen? Mit der Aussage, das Beste für die Kollegen herauszuholen, werden Verhandlungen mit der PKV geführt. Für die Basistarifversicherten ist eine separate Gebührenordnung im Gespräch. Die Abrechnung der Behandlungsfälle soll auf Sachleistungsbasis über die KZVen mit den entsprechenden Bearbeitungsgebühren erfolgen können. Dieses Versichertenklientel benötigt nun auch noch eine eigene Chipkarte (Krankenversichertenkarte auf Basis der GKV-Versicherten). Nur so ist eine Ausweisung als Basistarifversicherter möglich, und nur so kann eine Abrechnung im Sachleistungsverfahren über die KZV sichergestellt werden. Diese Maßnahmen sind so unattraktiv, dass die KZBV glaubt, dass nur maximal Versicherte im Basistarif versichert sein werden. Wenn man dieser Aussage glauben will, macht dies maximal 2 Patienten pro Praxis aus. Warum dann dieser ganze Aufwand? Dies alles geschieht natürlich nur zu unserem Wohl. Da ja nur auf diesem Weg eine Bezahlung der Basistarifrechnungen sichergestellt werden kann. Hier wird mit der Angst der Kollegen gespielt. Das Motto lautet: Nur wir, die KZVen, sind in der Lage, den Kollegen die Bezahlung ihrer Arbeit zu sichern. Dieses Spiel mit der Angst ist für mich eine menschliche Katastrophe, denn verängstigte Personen sind nicht mehr in der Lage, klare Entscheidungen zu treffen. Welche Gefahr besteht noch in diesem vorauseilenden Gehorsam? Zum einen, die PKVen freuen sich, dass sie den Basistarif geregelt bekommen und direkten Einfluss ohne Umweg über den Patienten auf den Zahnarzt erhalten. Des Weiteren öffnet diese Vorgehensweise der Einheitsversicherung Tür und Tor. Einige PKVen mit geringem Mitgliederanteil machen bereits aktiv Werbung für den Basistarif, denn ein Wechsel der PKV, unter Mitnahme der Alterungsrückstellung, ist nur in den Basistarif möglich. Die Folge ist: Wir verabschieden uns immer weiter von der Kostenerstattung. Wir wissen aber alle, dass nur mit der Kostenerstattung die erforderliche Transparenz unserer Tätigkeit gewährleistet ist. Mit dem Verzicht auf die Kostenerstattung geben wir einen entscheidenden Teil unserer Freiberuflichkeit auf. Das wollen weder ich noch alle freiberuflich denkenden und handelnden Kolleginnen und Kollegen. Es gehört zur freien Berufs- ausübung eines Zahnarztes, dass eventuell eine Rechnung nicht bezahlt wird. Dann greifen rechtliche Mittel, und die Welt geht davon nicht unter. Ein guter Praxisinhaber unternimmt in solchen Fällen etwas und stellt keinesfalls die Freiberuflichkeit in Frage. Die Zahl der künftigen Basistarifversicherten halte ich im Übrigen für weit untertrieben. Nicht nur eine nicht näher zu bestimmende Anzahl von PKV-Wechslern wird dazu beitragen, nein, auch die Beihilfe könnte, ob es den Beamten passt oder nicht, bei der prekären Lage der Staatsfinanzen auf den Zug der abgespeckten Sachleistung aufspringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um unsere Auffassung zu verdeutlichen, haben der Vorstand der BZÄK, der Vorstand der LZKS und der Freie Verband auf Bundes- und Landesebene einstimmige Beschlüsse gefasst. In diesen werden die Vorstände von KZBV und der KZVen aufgefordert, ihre Aktivitäten zur Ausgestaltung des Basistarifes einzustellen und sich an den Text im SGB V 75 zu halten. Wir alle sind ebenso aufgefordert, gegen diesen bürokratischen Unsinn einzuschreiten. Klären Sie betreffende Privatpatienten über die Folgen des Basistarifes und der damit verbundenen Abkoppelung von der modernen Zahnheilkunde auf. Kämpfen wir für den Erhalt der Kostenerstattung und für eine freie Berufsausübung zum Wohle unserer Patienten. Mit freundlichen, hoffentlich schönen frühlingshaften, den Optimismus nie verlierenden Grüßen Ihr Dr. Mathias Wunsch PS: Durch den massiven Druck der Zahnärzteschaft scheint ein Umdenken bei der KZBV eingesetzt zu haben. Dies wäre wichtig und sinnvoll, wenn Kostenerstattung und Freiberuflichkeit eine Zukunft haben sollen. 4 Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08

4 Aktuell Positive Resonanz auf neues Projekt des sächsischen KZV-Vorstandes Auf Anregung aus der Zahnärzteschaft hatte der Vorstand der KZV Sachsen alle gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung und die Obleute der Verwaltungskreise zu fünf regionalen Obleutestammtischen eingeladen. Kollegen thematisieren berufsständische Fragen Die Lokalitäten wurden bewusst so gelegt, dass in entspannter Atmosphäre ein Gedankenaustausch gepflegt werden konnte. Fragen wie: Warum ist beim Verwaltungskostensatz ein Sockelbetrag eingeführt worden? Werden große oder kleine Praxen in Sachsen überdurchschnittlich belastet? Welche Unterstützung erfahren die Kollegen/innen durch die KZVS bei der zunehmenden Bürokratisierung und Reglementierung in den Praxen? standen genauso auf der Tagesordnung wie strategische Orientierungsfragen des Berufsstandes im derzeit kaum überschaubaren berufspolitischen Umfeld. All diese und noch weitere Themen konnten kollegial diskutiert und Lösungsansätze formuliert werden. Zusammenhalt aller Vertragszahnärzte erforderlich Die sehr gute Resonanz auf die Veranstaltungen zeigte sich an den hohen Teilnehmerzahlen sowie überzeugenden sachlichen Dipl.-Stom. Weber, Dipl.-Stom. Graupner, Dipl.-Med. Kyber und Dr. Weißig (v. l. n. r.) und fachlichen Diskussionen. Da bekanntlich die Politik die bisherigen Vertragsstrukturen nicht nur hinterfragt, sondern Änderungen aktiv bewirkt, wird der Zusammenhalt aller Vertragszahnärzte in Zukunft von existenzieller Bedeutung sein. Der Vorstand der KZV Sachsen wird deshalb regelmäßig als Gesprächspartner zur Verfügung stehen. Neben den Besuchen der Stammtische wurde mit den Obleutestammtischen eine weitere Kommunikationsplattform für die zahnärztlichen Standesvertreter geschaffen. Im Herbst werden sich die VV-Mitglieder und Obleute erneut in den Bereichen Ostsachsen, Chemnitz, Dresden, Leipzig sowie Westsachsen zu Gesprächen treffen. Andreas Tzscheutschler Abteilungsleiter Mitglieder der KZVS Dr. Schmutzler, Dipl.-Stom. Wickert, Dr. Plewinski, Dipl.-Stom. Schüßler, Dr. Seifert, Dr. Hentschel (v. l. n. r.) Treffen der Obleute des Bereiches Leipzig Auf Einladung des Vorstandes der KZV Sachsen fand am 15. April 2008 das erste Treffen der Obleute und VV-Mitglieder des Bereiches Leipzig statt. Im Jagdzimmer des historischen Forsthaus Raschwitz in Markkleeberg wurden die Anwesenden von den Initiatoren Dr. Holger Weißig (Vorstandsvorsitzender der KZVS), Dr. Uwe Nennemann (Mitglied des EBK) und Andreas Tzscheutschler (Abteilungsleiter Mitglieder der KZVS) herzlich begrüßt. Nach gegenseitiger Vorstellung informierte Dr. Weißig über aktuelle standespolitische Ereignisse. Die erste positive Nachricht: Die elektronische Gesundheitskarte wird nicht zuerst in Sachsen eingeführt, da verschiedene Voraussetzungen flächendeckend nicht gegeben sind. Des Weiteren erläuterte der Vorstandsvorsitzende den aktuellen Stand der Vertragsverhandlungen, die Budgetsituation in Sachsen und die Funktion des HVM. Im Anschluss wurde über den Entwurf einer Assistentenrichtlinie sowie eine mögliche Überarbeitung der Notfalldienstordnung diskutiert. Dabei wurde die historische Entstehung der Notfalldienstkreise hervorgehoben und festgestellt, dass deren Anpassung an die politischen Kreise im Zuge der Kreisreform nicht im Sinne der hilfesuchenden Patienten sei. Sehr interessiert nahmen die Teilnehmer die Vorstellung des ab September auf der Website verfügbaren QMs der sächsischen Körperschaften auf, welches den Vertragszahnärzten eine gute Hilfestellung bei der Umsetzung der QM-Richtlinie bieten wird. Nach über drei Stunden angeregter kollegialer Gespräche lud Dr. Weißig die Obleute und VV-Mitglieder bereits zum nächsten Treffen am ein. Wünschenswert wäre, dass die Vertragszahnärzte ihre Fragen und Probleme im Vorfeld an die Obleute weitergeben, damit diese von den gewählten Vertretern/Obleuten im direkten Kontakt mit dem Vorstand im kleinen Kreis des Obleutestammtisches angesprochen werden können. Dr. Johannes Klässig Mitglied der VV, Obmann Leipzig-Süd und Mitte/Universität Leipzig Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08 5

5 Aktuell Ausschüsse der Kammer vorgestellt GOZ-Ausschuss Die Mitglieder des GOZ-Ausschusses befassen sich mit der Anwendung und Auslegung der Gebührenordnung für Zahnärzte. Neben der Erarbeitung von Berechnungsempfehlungen für zahnärztliche Leistungen und spezielle Behandlungsverfahren ist die Liquidationsprüfung individueller Behandlungsfälle Hauptaufgabe dieses Ausschusses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Erarbeitung von Hinweisen und Empfehlungen im Umgang mit Erstattungsstellen und PKVen. Die argumentative Unterstützung der Zahnarztpraxen bei anhängigen Rechtsstreitigkeiten gehört ebenso zum Aufgabenbereich dieses Ausschusses wie auch die Erstellung von Gerichtsgutachten zum Gebührenrecht. Regelmäßige Veröffentlichungen im ZBS zu bestimmten Abrechnungsproblematiken und insbesondere zur aktuellen Weiterentwicklung des Gebührenrechtes und zur GOZ-Novellierung werden erarbeitet. Im GOZ-Infosystem online werden Beschlüsse, Empfehlungen und Auslegungskommentierungen der GOZ eingestellt und als Arbeitsmittel den Praxen direkt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Arbeit des GOZ-Ausschusses auf der Unterstützung des Novellierungsprozesses der GOZ mit dem Schwerpunkt, möglichst viele Anteile der HOZ in der neuen GOZ zu etablieren. Über aktuelle Veränderungen in der GOZ informiert der Ausschuss zeitnah, außerdem werden alle Veränderungen stets aktuell in das GOZ-Infosystem eingearbeitet, das über die Homepage der Zahnärzte abrufbar ist. Dem Ausschuss gehören in dieser Legislaturperiode an: Dr. Mathias Görlach (Vorsitzender) (Görlitz), Dr. Tobias Gehre, Dr. Peter Mensinger und Dr. Mathias Görlach (v. l. n. r.) Dr. Peter Mensinger (Pirna) Dr. Tobias Gehre (Leipzig). Dr. Mathias Görlach Vorsitzender des GOZ-Ausschusses Zahnärzteversorgung Sachsen Auswirkungen der längeren Lebenserwartung Die Deutschen und damit auch die Sachsen werden immer älter. Diese Feststellung gilt nicht erst seit heute. Vielmehr nimmt die Lebenserwartung schon seit Jahrzehnten dauerhaft, wenn auch nicht stetig zu. Gerade in den letzten 10 Jahren hat sich der Trend bei der Lebenserwartung stark erhöht. Dies zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, aber nun auch die Berufsständischen Richttafeln 2006 und ihre konkreten Auswirkungen auf die Zahnärzteversorgung. Die letzten Berufsständischen Richttafeln wurden 1997 veröffentlicht. Sie waren mit einer Projektivität bei der Lebenserwartung von 25 Jahren versehen. Bereits nach 10 Jahren hat die Realität die Annahmen eingeholt. Die neuen Berufsständischen Richttafeln bestätigen nun, dass die Lebenserwartung der Männer in den letzten 10 Jahren überproportional gestiegen ist. Aber auch bei den Frauen ist der Anstieg deutlich. Ein heute 60- jähriger Freiberufler wird durchschnittlich 83,9 Jahre, eine 60-jährige Freiberuflerin 87,1 Jahre alt. Lebenserwartung bei der Geburt nach Bundesländern in Jahren Jungen Differenz Mädchen Differenz Deutschland 76,64 82,08 Baden-Württemberg 78,02 (+1,38) 83,02 (+0,94) Bayern 77,02 (+0,56) 82,38 (+0,30) Berlin 76,27 (-0,37) 81,57 (-0,51) Brandenburg 75,39 (-1,25) 81,54 (-0,54) Bremen 75,64 (-1,00) 81,51 (-0,57) Hamburg 76,65 (+0,01) 81,80 (-0,28) Hessen 77,24 (+0,60) 82,23 (+0,15) Mecklenburg-Vorpommern 74,53 (-2,11) 81,38 (-0,70) Niedersachsen 76,47 (-0,17) 81,97 (-0,11) Nordrhein-Westfalen 76,17 (-0,47) 81,53 (-0,55) Rheinland-Pfalz 76,53 (-0,11) 81,64 (-0,44) Saarland 75,37 (-1,27) 80,77 (-1,31) Sachsen 76,09 (-0,55) 82,35 (+0,27) Sachsen-Anhalt 74,55 (-2,09) 81,12 (-0,96) Schleswig-Holstein 76,55 (-0,09) 81,70 (-0,38) Thüringen 75,36 (-1,28) 81,55 (-0,53) Quelle: Stat. Bundesamt Wiesbaden (Allg. Bevölkerung) 6 Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08

6 Aktuell Für jeden Einzelnen ist diese Nachricht sehr erfreulich. Für die Zahnärzteversorgung bedeutet dies allerdings, dass sie immer länger und damit in der Summe auch mehr Rentenleistungen erbringen muss als kalkuliert. Das Älterwerden kostet also Geld, und zwar nicht wenig. Da die Zahnärzteversorgung vollständig eigenfinanziert ist, haben wir auch niemand anderen, der die Rechnung zahlen könnte. Wir müssen es selbst tun, wie es sich für einen Freien Beruf ziemt. Die Belastungen werden durch eine immer längere Rentenbezugsdauer verursacht. Also muss genau hier angesetzt werden, denn Beitragszahlungsdauer und Rentenbezug müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Die deutlich längere Rentenbezugsdauer verursacht zusammen mit der Fortschreibung des Trends bei der Zahnärzteversorgung eine Belastung der Punktwertrechnung von zirka 9,6 %. Das heißt: Renten und Rentenanwartschaften müssten bei sofortiger Anwendung der Richttafeln um 9,6 % korrigiert werden. Um diese Belastung aufzufangen, berät der Verwaltungsrat der Zahnärzteversorgung geeignete Maßnahmen, die verursachungsund generationengerecht sind. Erwogen wird dabei die schrittweise Einführung einer Rente mit 67 Jahren, wie sie für die Deutsche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung bereits beschlossen worden ist, und parallel die Erhöhung der Altersgrenze für die vorgezogene Altersrente auf 62 Jahre. Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ist zumutbar. Allerdings wird hierdurch vor allem die junge Generation belastet. Zwar profitiert sie auch besonders stark von der weiter steigenden Lebenserwartung durch steigende Rentenlaufzeiten, aber den Rentnern kommt die in den letzten 10 Jahren stark gestiegene Lebenserwartung ebenfalls zugute. Inhalt der Berufsständischen Richttafeln Sämtliche relevanten Ausscheidewahrscheinlichkeiten und Maßzahlen Erfassungsgrad: mehr als berufsständisch versorgte Personen in Deutschland Sterblichkeit getrennt für Aktive Invalide Altersrentner Witwen/Witwer Invalidisierungswahrscheinlichkeiten auf Grundlage der Berufsunfähigkeit nach jeweiligem Satzungsrecht Wahrscheinlichkeit, im Todesfall eine Witwe/einen Witwer zu hinterlassen Altersdifferenz zwischen Teilnehmer/Teilnehmerin und Hinterbliebenen Vergleich der Lebenserwartung in den Freien Berufen und der Bevölkerung im Alter 60 Bevölkerung Freie Berufe Differenz 1991 Männer 18,0 Jahre 20,5 Jahre +2,5 Jahre Frauen 22,4 Jahre 24,9 Jahre +2,5 Jahre 2002 Männer 19,8 Jahre 23,9 Jahre +4,1 Jahre Frauen 23,9 Jahre 27,1 Jahre +3,2 Jahre Stärkere Zunahme der Lebenserwartung bei den Freien Berufen als in der Bevölkerung Stärkerer Trend bei Männern als bei Frauen Deshalb werden Lösungen diskutiert, bei denen sich auch die Rentner durch eine gedämpfte Dynamik des Punktwertes an der Abtragung der Lasten beteiligen. Gerechtigkeit im Sinne einer individuellen Äquivalenz kann es bei einem Alterssicherungssystem der ersten Säule wie der Zahnärzteversorgung nicht geben. Sie ist nur in der dritten Säule bei der Lebensversicherung möglich, bei der die Leistung gemäß Vertrag dem Beitrag folgt und das Risiko individuell kalkuliert ist. Ein besonderes Merkmal der ersten Säule ist dagegen der soziale Ausgleich, und zwar auch der intergenerative. Neben der Kapitaldeckung basiert die Zahnärzteversorgung auch auf Umlagefinanzierung im Generationenvertrag. Dies hindert aber nicht, bei der Lastenverteilung Maß zu halten. Auf die Mischung kommt es an. Die Neuregelungen könnten zum in Kraft treten. Auswirkung würde eine schrittweise Anhebung der Altersgrenzen vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Organe der Zahnärzteversorgung voraussichtlich ab dem Geburtsjahr 1950 haben. Ihre Zahnärzteversorgung FVDZ-Landesverband Sachsen Einstimmige Ablehnung des Basistarifes Am Freitag, dem 11. April 2008, fand im Renaissance Hotel Leipzig die Vorstandssitzung des Landesvorstandes Sachsen des FVDZ zur Vorbereitung der Landesversammlung statt. Da der Landesvorsitzende Dr. Uwe Tischendorf leider aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend sein konnte, fiel der Bericht von der letzten Sitzung des Erweiterten Vorstandes etwas kürzer aus. Es wurden zahlreiche Antragsvorschläge von den Vorstandsmitgliedern eingebracht und diskutiert. Hauptthemen waren die Einführung der neuen GOZ und der drohende Basistarif der PKV und seine Auswirkungen auf die Praxis. Der Vorstand ist sich einig, dass sowohl die Kollegen als auch die Patienten sehr genau über den Basistarif informiert werden sollten, da in der derzeit geplanten Form ein wirtschaftliches Arbeiten mit Basistarifversicherten unmöglich erscheint. Am nächsten Tag schloss sich die Landesversammlung an. Die Versammlungsleitung hatte Dr. Dietmar Kluge inne. Als Gäste konnten Dr. Ulrich Rubehn, stellvertretender Bundesvorsitzender des Freien Verbandes, Dr. Holger Weißig, KZV-Vorstandsvorsitzender, Dr. Dietmar Strumpf und Ute Sommerfeld vom Landesverband Sachsen-Anhalt begrüßt werden. Nach der Begrüßung erinnerte Dr. Kluge an die im vergangenen Jahr verstorbene Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08 7

7 Aktuell Frau Voss. Sie war seit der Gründungsphase des UDZ in der DDR als Geschäftsführerin und nach dem Zusammenschluss mit dem FVDZ als Landesgeschäftsführerin in Sachsen tätig. Dr. Rubehn, stellvertretender Vorsitzender des FVDZ, sprach zur Novellierung der GOZ und stellte den aktuellen Stand des Verfahrens vor. Zu Beginn des Vortrages machte Dr. Rubehn klar, dass die GOZ nicht etwa verhandelt, sondern vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen wird. Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Mitsprache von Standesvertretern gibt es nicht. Dass einige Vertreter des zahnärztlichen Berufsstandes ihre Meinung äußern dürfen und ab und an auch gehört werden, ist als Zugeständnis an den Sachverstand der Leistungserbringer zu verstehen. Häufig hat man das Gefühl, dass die GOZ nur für privat versicherte Patienten relevant ist. Dass die GOZ für jede Leistung, die außerhalb des BEMA (ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig) erbracht wird, Gültigkeit hat und auch in Zukunft haben wird, erschließt sich vielen Kollegen erst auf den zweiten Blick. Als die derzeit aktuelle GOZ 1988 erlassen wurde, hieß es noch: Dem GOZ-Punktwert kommt die Funktion zu, den Wert der Leistung im Umfeld anderer Dienstleistungen zu bestimmen. Gelegentlich sollte der Punktwert angepasst werden. Was unsere Mitglieder des FVDZ-Landesvorstandes mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden, Dr. Ulrich Rubehn (Bild Mitte) Leistung in den Augen der verantwortlichen Politiker wert ist, sieht man an 20 Jahren Stillstand. In der folgenden zum Teil sehr kontrovers geführten Diskussion wurden die eingebrachten Anträge ausführlich beraten. Alle zehn Anträge wurden einstimmig bzw. mit übergroßen Mehrheiten beschlossen. Die wichtigsten Beschlüsse lesen Sie im Anschluss im Wortlaut. Nach dem Bericht des Kassenprüfers erfolgten die Entlastung des Vorstandes und die Verabschiedung des neuen Haushaltsplanes. Peter Boden Mitglied im Landesvorstand des FVDZ Sachsen Es wurden unter anderen folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 2 PKV-Basistarif Die Landesversammlung des FVDZ Sachsen fordert die KZV Sachsen und die KZBV auf, die bekannt gewordenen Pläne zur Gestaltung des Basistarifs von PKV-Versicherten aufzugeben. Begründung Sie fordert den Vorstand der KZBV auf, zu vermeiden, dass die künftigen PKV-Basistarif-Versicherten de facto in das GKV-System überführt werden (unter anderem Übernahme des BEMA-Leistungskataloges einschließlich aller Mengenbegrenzungen; Abrechnung via KZV zum VdAK-Punktwert; Genehmigungsverfahren; Wirtschaftlichkeitsprüfungen; BEL statt BEB etc.). Vor allem soll der Grundsatz der Kostenerstattung auch beim Basistarif erhalten bleiben. Beschluss Nr. 7 Gesundheitsfonds Die Landesversammlung des FVDZ Sachsen lehnt den Gesundheitsfonds, der von der großen Koalition beschlossen wurde und ab 2009 die Finanzierung der GKV umorganisieren soll, entschieden ab. Begründung Der Gesundheitsfonds ist lediglich ein Kompromiss zwischen Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie. In diesem Zusammenhang ist eine neue Behörde geplant, welche die Beitrags- und Steuergelder zentral einnimmt. Die Einführung dieser neuen Staatsbehörde mit entsprechenden Verwaltungsstrukturen stellt einen weiteren Schritt in Richtung zentralistischer Staatsmedizin dar und bleibt jeglichen Nachweis auf ökonomische Effizienz schuldig. Die bisher unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen, die derzeitig ein Wettbewerbsregulativ darstellen, werden durch einen einheitlichen Beitragssatz ersetzt, den das Bundesgesundheitsministerium festlegt. Die Mittelzuteilung an die Krankenkassen soll dann morbiditätsorientiert erfolgen. Dazu wurde beim Bundesversicherungsamt ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet. Notwendige Lösungen für die demografische Entwicklung und den fortschreitenden medizinisch-technischen Fort- schritt bleiben unzureichend berücksichtigt. So dient der Gesundheitsfonds lediglich der staatlich organisierten Umverteilung festgelegter Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung mit hohem bürokratischen Aufwand. Das hat noch nie Fortschritt gebracht. Beschluss Nr. 8 Gebührenordnung für Zahnärzte Die Landesversammlung des FVDZ Sachsen fordert die Landesregierung von Sachsen auf, sich im Bundesrat für eine betriebswirtschaftlich stimmige private Gebührenordnung einzusetzen. Hierzu bietet die von der Bundeszahnärztekammer erarbeitete HOZ eine wissenschaftlich fundierte seriöse und betriebswirtschaftlich korrekte Grundlage. Beschluss Nr. 11 Angleichung West Ost Die Landesversammlung des FVDZ Sachsen fordert die KZV Sachsen auf, sich für die im Einheitsvertrag versprochene Angleichung des GKV-Punktwertes auf Westniveau einzusetzen. 8 Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08

8 Kultur 10. Dixieland-Night im Zahnärztehaus Eine Nacht mit Tradition Mehr als 700 Freunde der Jazz-Musik erlebten Ende April die 10. Dixieland-Night im Zahnärztehaus. Die Stimmung war trotz des kühlen Wetters nicht getrübt, denn die vier eingeladenen Bands zeigten wieder ihr ganzes musikalisches Können. Dabei waren diesmal: Blue Wonder Jazzband Dresden, Boogie Connection, Hot & Blue Jazzband sowie Juhle Manger Jazzband. Auf den Bühnen im Zahnärztehaus sowie dem Haus der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zogen sie das Publikum in den Bann dieser Musik, die ihre Ursprünge in den Südstaaten der USA und sich im Laufe der Jahrzehnte stilistisch in verschiedene Richtungen entwickelt hat. Als Jubiläumshighlight hatten sich die Organisatoren für die Jazzfreunde etwas ganz Besonderes ausgedacht: Eine Show mit einer weiteren Band, dem Zwinger-Trio aus Dresden. Dessen auf die Zahnärzteschaft zugeschnittenes Programm, untermalt mit variantenreichen Rhythmen und ausgefallenen Instrumenten, unterhielt das Publikum in höchstem Maße. Bereits zum zehnten Mal als aktive Band dabei war die Hot & Blue Jazzband, die von Dr. Ralph Nikolaus (stellv. Vorsitzender des KZV-Vorstandes) dafür eine Ehrenurkunde erhielt. Ein herzliches Dankeschön gilt auch dieses Mal den Organisatoren sowie allen Sponsoren der 10. Dixieland-Night: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Satztechnik Meißen Dental-Kosmetik Inter Ärzte Service Vordruck Leitverlag Caverion Gebäudetechnik TOP Dienstleistungen Deutsche Bank 10 Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08

9 Soziale Hilfsprojekte der Zahnärzte auf Aktuell In den vergangenen Jahren erreichten uns immer wieder Korrespondenzen von sächsischen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich weit über ihre Praxen hinaus im Dienst am Patienten engagieren. Regelmäßig arbeiten Zahnmediziner in Ländern der Dritten Welt, in Katastrophengebieten oder kümmern sich mit Spendenaktionen für Praxisund Ausbildungseinrichtungen um den Aufbau der zahnmedizinischen Versorgung in Rumänien und ehemaligen GUS-Staaten. Dieses soziale Engagement des Berufsstandes in der Öffentlichkeit weiter bekannt zu machen als bisher, hat die Bundeszahnärztekammer auf ihrer Homepage seit einiger Zeit einen Button Soziale Projekte eingerichtet. Darunter sind soweit bekannt ein Verzeichnis sowie eine entsprechende Link- Liste von zahnmedizinischen Hilfsprojekten aufgeführt, die bundesweit von Zahnmedizinern organisiert, betreut bzw. aktiv betrieben werden. Außerdem sind auf dieser Seite die Jahresberichte zu den einzelnen Projekten eingestellt und für die Öffentlichkeit einsehbar. Zahnärzte, die neu mit ihren sozialen Projekten aufgenommen werden möchten, finden auf dieser Seite auch Kontaktangaben. Der humanitäre Einsatz des Berufsstandes ist mittlerweile sehr vielfältig geworden. Die Bundeszahnärztekammer wird deshalb im Frühjahr 2009 eine Koordinierungskonferenz der Hilfsprojekte ausrichten. Die Landeszahnärztekammern sind aufgerufen, die Vorbereitungen zu dieser Veranstaltung mit entsprechenden Informationen zu unterstützen. Deshalb bittet die Landeszahnärztekammer Sachsen alle sächsischen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ein sächsisches Hilfsprojekt betreiben oder in einem solchen mitarbeiten, dies der Geschäftsstelle der LZK Sachsen kurz mitzuteilen (Fax: ; Außerdem bietet die LZK Sachsen an, wenn das Interesse besteht, einen Erfahrungsaustausch über sächsische zahnärztliche Hilfsprojekte auf Länderebene zu organisieren. Quelle: BZÄK Praxisausschreibungen Kennziffer 2115/0645 Planungsbereich Weißeritzkreis Übergabetermin Fachrichtung Allgemein Praxisart Einzelpraxis Kennziffer 3035/0651 Planungsbereich Leipzig, Stadt Übergabetermin Fachrichtung Allgemein Praxisart Einzelpraxis Kennziffer 2075/0652 Planungsbereich Meißen Übergabetermin Fachrichtung Allgemein Praxisart Einzelpraxis Kennziffer 2025/0653 Planungsbereich Dresden, Stadt Übergabetermin Fachrichtung Allgemein Praxisart Einzelpraxis Kennziffer 3035/0654 Planungsbereich Leipzig, Stadt Übergabetermin Fachrichtung Allgemein Praxisart Einzelpraxis Die Bewerbungen senden Sie bitte schriftlich unter o. g. Kennziffer an die KZV Sachsen, PF , Dresden. In eigener Sache Aus gegebenem Anlass weist die ZBS-Redaktion darauf hin, dass Zuschriften auf Anzeigen, die im ZBS erscheinen, nicht an die Redaktion des Zahnärzteblattes, sondern ausschließlich an die Verlagsanschrift: Verlag Satztechnik Meißen GmbH, Am Sand 1 c, Nieschütz, zu richten sind. Bitte beachten Sie, dass Absender, die ihre Chiffre-Zuschriften an die Redaktion, die LZK oder die KZV Sachsen richten, den Schutz ihrer Anonymität aufheben. Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08 13

10 Aktuell Existenzgründerseminar 2008 Der Sprung ins kalte Wasser Auch in diesem Frühjahr veranstalteten LZKS und KZVS wieder gemeinsam ein zweitägiges Existenzgründerseminar. Am 14. und 15. März waren 26 junge Zahnärztinnen und Zahnärzte ins Zahnärztehaus Dresden eingeladen, um sich über das Thema Gründung einer Zahnarztpraxis zu informieren und um den Schritt in die eigene Niederlassung nicht zum Sprung ins kalte Wasser werden zu lassen. Nach einer kurzen Begrüßung durch den Vizepräsidenten der LZKS, Dr. Thomas Breyer, ergriff RA Herr Michael Goebel das Wort. Zur Überraschung vieler Teilnehmer war sein Vortrag ausschließlich dem Arbeitsrecht gewidmet. Bei Themen wie Arbeitsvertrag, Anstellung und Kündigung oder Beachtung des AGG wurde jedoch vielen Teilnehmern bewusst, dass Fragen des Arbeitsrechtes zum künftigen Berufsalltag zählen. Als zweiter Referent an diesem ersten Tag empfahl RA Dr. Jürgen Trilsch allen Neuanfängern, sich mit den Rechtsgrundlagen der zahnärztlichen Berufsausübung bekannt zu machen. Er erläuterte anhand zahlreicher Beispiele die diversen Rechtsbeziehungen zwischen Patient und Zahnarzt in Form von Aufklärungs-, Schweigeund Dokumentationspflichten. So manch originell vorgetragener Haftungsfall brachte die Teilnehmer zum Schmunzeln, stellte aber dennoch die Wichtigkeit des Themas in einer Zeit zunehmender Klagefreudigkeit nie in Frage. Der zweite Tag des Seminars wurde von Andreas Tzscheutschler eröffnet, der zu Beginn über Bedarfsplanung und Altersstruktur im Berufsstand informierte. Daraus sowie aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen und gesetzlichen Entwicklung schlussfolgerte er, dass in Sachsen die Praxisübernahme einer Neugründung vorzuziehen sei. Daran habe sich auch nach Inkrafttreten des VÄndG am nicht viel geändert, gleichwohl die weitreichenden Strukturänderungen im Bereich der ambulanten Versorgung auch für Zahnärzte neue Möglichkeiten eröffnen würden. Während seine Erläuterungen zu den Zulassungs- und Praxisübernahmeformalitäten Licht ins Dunkel des Existenzgründerdschungels brachten, wurde den Teilnehmern beim Erklärungsversuch des neuen HVM wieder schwärzer vor den Augen. Eine Hilfe gerade für Neuanfänger sei jedoch durch das Internetportal gegeben, und auch die flächendeckende Online-Abrechnung in Sachsen werde zu Entlastungen im Praxisalltag führen. Der Abschlussvortrag von Dr. Thomas Breyer zum Thema Die eigene Zahnarztpraxis von der Finanzierung bis zur Einrichtung stellte für viele Teilnehmer das Kernstück des Seminars dar und bündelte das Wissen eines BWL- Hauptstudiums auf ein vierstündiges Referat. Im wahrsten Sinne des Wortes praxisnah ging er auf viele betriebswirtschaftliche Fragestellungen detailliert ein und untermauerte diese mit realistischen Zahlenbeispielen. Die vielen kleinen Tipps und Randbemerkungen des gestandenen Zahnarztes waren für die Neueinsteiger ohnehin nicht mit Zahngold aufzuwiegen. Neben diesen informativen Referaten wurde jedem Teilnehmer noch ein ausführliches Skript zur Verfügung gestellt. Die darin enthaltenen Checklisten sollen den Praxisgründern eine wertvolle Hilfe sein, um den Überblick im Dschungel der Gesetze, Vorschriften, Auflagen und Verordnungen zu wahren. So gerüstet, hat das kalte Wasser, in das es zu springen gilt, schon fast Körpertemperatur Abschließend sei den Referenten, den Sponsoren und natürlich der treu umsorgenden Fortbildungsakademie der LZK Sachsen im Namen der Existenzgründer herzlich gedankt. Björn Vogel Leserbrief Zum Brief Schwierige Werbung im Januarheft Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem der Leserbrief eines Kollegen in der Ausgabe 1/2008 bisher unkommentiert blieb, möchte ich mich gern mal zu Wort melden. Was war geschehen? Auf der Ratgeberseite der Freien Presse erschien Ende 2007 ein Artikel über Wurzelbehandlungen, in dem Kollege Schaller aus Reichenbach auf die Möglichkeiten moderner Zahnerhaltung am Beispiel der Endodontie verwies. Dem Leser wurde erklärt, was es bedeutet, wenn auf einem Praxisschild Tätigkeitsschwerpunkt steht und es wurde ausdrücklich die Zahnärztekammer als Ansprechpartner für weitere Fragen genannt. Herr Schaller nahm Bezug auf eine Studie von Prof. Hülsmann, die bereits einige Wochen vorher durch die Presse geisterte und der herausgefunden haben will, dass deutschlandweit nur etwa die Hälfte der Endos dauerhaft gelingen. Unabhängig von der Aussagekraft und Kenntnis dieser Studie war ich sehr begeistert, dass es nun auch in nächster Nähe zu meiner Praxis einen Kollegen gibt, zu dem ich vertrauensvoll schwierige endodontische Fälle überweisen kann. Aber nicht nur das finde ich gut. Wir alle wissen, wie viel wir neben unserer Praxisarbeit in Weiterbildung investieren, und zwar in Form von Zeit und Geld. Unseren Patienten können wir unsere Qualifikation vermitteln. Jedoch der Kollege um die Ecke weiß oftmals nicht, wem er diesen oder jenen Problemfall im Sinne seines Patienten anvertrauen soll. Anregung Bitte im internen Bereich unserer Kammer- Homepage eine Auflistung der zertifizierten Kollegen mit Tätigkeitsschwerpunkten installieren, die auch als Überweisungspraxis arbeiten. Und wieso haben eigentlich Kollegen Angst vor Subspezialisierungen anderer Kollegen? Ich kann so eine Denkweise nicht verstehen. Sind denn wirklich alle Zahnärzte Sachsens der Meinung, dass alle alles können? Sollten wir nicht froh sein, wenn einige Kollegen ihr Behandlungsspektrum erweitern oder verändern, um hochwertige Leistungen sicher anbieten zu können, die uns und unseren Patienten weiterhelfen? Sicher gibt es auch die Möglichkeit, dass diese Kollegen hier im Zahnärzteblatt vorgestellt werden. Im Übrigen sprach ich letztens mit einer Kollegin, die ihre Patienten wohlbehalten und gut behandelt von Kollegen Schaller zurückerhielt. Dipl.-Stom. Mario B. Kallweit Kirchberg/Sa. 14 Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08

11 Termine Fortbildungsakademie: Kurse im Mai/Juni/Juli 2008 Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, Dresden, Fax: Petra Kokel (Abrechnung/Kurse Strahlenschutz): Tel Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Tel Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unserem Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2008 oder dem Internet für Zahnärzte Dresden Meditation and more die Jahrhundertmedizin D 43/08 Prof. Dr. Gerd Schnack, , im Stresszeitalter (auch für Praxismitarbeiterinnen) Allensbach 09:00-16:00 Uhr 8 Punkte Notfall beim Zahnarzt Grundkurs ZD 04/08 Dr. Michael Müller, Dresden , (auch für Praxismitarbeiterinnen) Sören Weber, Dresden 09:00-16:00 Uhr 11 Punkte Der Zusammenhang von Kieferorthopädie/ D 46/08 Prof. Dr. phil. Volkmar Clausnitzer, , Zahnmedizin und Logopädie/MFT Emmerting 14:00-19:00 Uhr Dr. Renate Clausnitzer, Emmerting 6 Punkte Klinische Entscheidungskriterien: D 48/08 Prof. Dr. Georg Meyer, , Inlay oder Teilkrone, Gold oder Keramik? Greifswald 14:00-18:00 Uhr , 09:00-13:00 Uhr 9 Punkte Zahnärztliche Materialien aus ganzheitlicher Sicht D 49/08 Hardy Gaus, , Straßberg 09:00-17:00 Uhr 8 Punkte Aktuelle Möglichkeiten in der regenerativen und D 50/08 Prof. Dr. Dr. Anton Sculean, M.S., , plastisch ästhetischen Parodontaltherapie Nijmegen (NL) 14:00-18:00 Uhr , 09:00-17:00 Uhr 14 Punkte Klinische Funktionsdiagnostik und Funktions- D 51/08 PD Dr. Ingrid Peroz, , therapie Berlin 09:00-15:00 Uhr 7 Punkte Organisation des Infektionsschutzes in der D 52/08 Dr. Richard Hilger, , Zahnmedizin (auch für Praxismitarbeiterinnen) Kürten 09:00-17:00 Uhr 8 Punkte Risikoläsionen der Mundschleimhaut D 53/08 Dr. Ronald Mai, , Bürstenbiopsie versus invasive Diagnostik Dresden 14:00-17:00 Uhr 4 Punkte Werkstoffkundliche Aspekte in der Prothetik D 54/08 Prof. Dr. Klaus Böning, , was ist wichtig für die Praxis? Dresden 14:00-18:00 Uhr 4 Punkte Vermeidung prothetischer und implantologischer D 55/08 Prof. Dr. Hans Jörg Staehle, , Eingriffe durch neue Methoden der Zahnerhaltung Heidelberg 09:00-16:00 Uhr 8 Punkte Rheumatologie und Osteologie für den Zahnarzt D 56/08 Prof. Dr. Martin Aringer, , Dresden 15:00-18:00 Uhr Prof. Dr. Lorenz Hofbauer, Dresden 3 Punkte für PraxismitarbeiterInnen Dresden Die richtige Berechnung von implantologischen D 122/08 Sandra Abraham, , Leistungen und Suprakonstruktionen Riesa 13:00-20:00 Uhr (Aufbaukurs) 16 Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08

12 Termine für PraxismitarbeiterInnen Dresden Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz D 125/08 Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler, , Wachau-Feldschlößchen 15:00-18:30 Uhr Das ABC der Rezeption D 127/08 Brigitte Kühn, , (Grundkurs) Tutzing 09:00-17:00 Uhr Die perfekte Ablauforganisation D 129/08 Brigitte Kühn, , Das PLUS für alle! (Aufbaukurs) Tutzing 09:00-15:00 Uhr Sächsischer ZMV-Tag 7. Juni 2008 im Zahnärztehaus in Dresden Vorträge 09:00 09:45 Uhr Wir sind ein Team! Praxisphilosophie und Praxismarketing Emmanuel Croué, München 09:45 10:10 Uhr Praxisaufwand erfolgreich reduzieren Helen Möhrke, Berlin 10:10 10:30 Uhr Qualitätsmanagement sinnvoll und machbar Dipl.-Ing. Gerd Lamprecht, Dresden 10:30 11:00 Uhr Kaffeepause 11:00 11:20 Uhr Modenschau Praxisteambekleidung 11:20 12:00 Uhr Unverzichtbar betriebswirtschaftliche Honorarkalkulation der Zahnarztpraxis ZMV Sandra Abraham, Riesa 12:00 12:45 Uhr An der Rezeption freundlich, sachlich, professionell Petra Erdmann, Langebrück 12:45 13:30 Uhr Mittagspause Workshops jeweils 13:30 15:00 Uhr W1: Achtsamkeit Der Königsweg zu Vertrauen und Patiententreue Petra Erdmann, Langebrück W2: Abrechnung aktuell GKV Spezial: Kassen- oder Privatleistung? ZMV Sandra Abraham, Riesa W3: Fit für den Alltag Mentale Entspannungstechniken Waltraut Rudolph, Dresden W4: Time for ENGLISH Nützliche Redewendungen für die ZAP Regine Wagner, Hartha W5: Offene Forderungen gegen Patienten RA Michael Goebel, Dresden Ausgebucht Ausgebucht Teilnehmergebühr (inkl. Verpflegung): Vorträge 75,- Euro je Workshop 25,- Euro Informationen/Anmeldung: Frau Nitsche, Telefon Restplätze! Zahnärzte-Stammtische Leipzig Datum: Dienstag, 27. Mai 2008, 20:00 Uhr Ort: Apels Garten, Leipzig, Kolonnadenstraße 2 Information: Dr. Dietmar Kluge, Tel Bautzen Datum: Mittwoch, 4. Juni 2008, 19:00 Uhr Ort: Hotel Residence, Bautzen, Wilthener Straße 32 Thema: 1. Suprakonstruktionen und Sonderformen (Hybrid ) 2. Punktwertberechnung PAR/KBR bei der AOK Besonderheiten 3. Aktuelle standespolitische Themen Referent: Inge Sauer, Assistentin des KZV-Vorstandes Information: Dipl.-Stom. Andreas Mühlmann, Tel Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08 17

13 Termine Neu im 2. Halbjahr 2008 Praxisbetonte Fortbildungsreihe Zahnärztliche Chirurgie Trotz aller Fortschritte in der Zahnerhaltung ist die zahnärztliche Chirurgie nach wie vor ein grundsätzlicher Eckpfeiler der Zahnheilkunde. Immer noch müssen zerstörte oder verlagerte Zähne entfernt werden, sind Folgeerkrankungen an Zähnen und Weichteilen zu beseitigen, Zysten und Tumore zu behandeln und Erkrankungen des marginalen Parodontiums zu operieren. Sicher werden heute die operativen Fähigkeiten des Zahnarztes nicht nur wie in früheren Zeiten an seiner Extraktionskunst gemessen. Da sind die Anforderungen deutlich differenzierter und vielschichtiger geworden. In der Implantologie, der Parodontalchirurgie sind viele Operationstechniken schon im mikrochirurgischen Bereich angesiedelt. Über Erfolg und Misserfolg von Operationen entscheiden oftmals Millimeter an Gewebe, welche gewonnen oder verloren wurden. Dies setzt zuerst natürlich exakte theoretische Kenntnisse, dann aber auch manuelle Fertigkeiten voraus, welche man zunächst erwerben und dann durch Übung perfektionieren muss. Und wie lernt man so etwas am besten? Wenn man bei Live-Operationen anwesend ist, wenn man Kollegen, die es können, über die Schulter schauen kann. Da sieht man auch die Probleme, welche unerwartet auftreten und gemeistert werden müssen. Da merkt man, dass auch der Patient in seiner individuellen Persönlichkeit und seinem allgemeinen Gesundheitszustand beachtet werden muss. Zwischenfälle können auch gelegentlich allgemeiner Natur sein, und Risiken sollten so weit als möglich präoperativ abgeklärt werden. Mit der geplanten Kursreihe macht die Fortbildungsakademie ein Angebot, das besonders die praktischen Aspekte in den Vordergrund stellt. Die Hälfte aller Kurse sind OP-Kurse, die in Praxen durchgeführt werden oder die zumindest praktische Sequenzen beinhalten. Sehen, hören und mitmachen heißt die Devise. Wer das möchte, ist eingeladen zur Teilnahme an dieser Fortbildungsreihe. Ihre Patienten werden es Ihnen danken. Lesen Sie im Fortbildungsheft 2/2008 nach, dort erfahren Sie die Einzelheiten. Doz. Dr. Dr. H. Faßauer Landeszahnärztekammer Sachsen Fortbildungsreihe Zahnärztliche Chirurgie Kurs 1 Kurs 2 Kurs 3 Kurs 4 Kurs 5 Kurs 6 Kurs 7 Start am 27. September 2008 Noch Restplätze buchbar Grundlagen zahnärztlicher Chirurgie Die Zahnextraktion und Zahnerhaltung (in Hospitationspraxis) Verlagerte und retinierte Zähne (in Hospitationspraxis) Odontogene Infektionen und Zysten (in Hospitationspraxis) Traumatologie, Risiken und Komplikationen Mundschleimhauterkrankungen Standards, Falldemonstrationen, Besprechung individueller Problemfälle Nähere Informationen erhalten Sie in der Fortbildungsakademie der Landeszahnärztekammer Sachsen bei Frau Nikolaus, Telefon Anzeige 18 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07 05/08

14 Landeszahnärztekammer Sachsen Sächsischer Fortbildungstag für Zahnärzte und das Praxisteam 18. Oktober 2008 Stadthalle Chemnitz Orale Medizin eigenständig und vernetzt Programm Zahnärzte Wissenschaftlicher Leiter: Prof. Dr. Dr. Uwe Eckelt, Dresden 9:00 Uhr Eröffnung 9:30-10:15 Uhr Gemeinsamer Festvortrag: Künstler und Krankheit von Auguste Renoir bis Paul Klee 10:45-11:30 Uhr Möglichkeiten und Risikofaktoren für die zahnärztliche Chirurgie in der täglichen Praxis Prof. em. Dr. Albrecht Scholz, Dresden Prof. Dr. Dr. Wilfried Wagner, Mainz 11:30-11:50 Uhr Klinik und Behandlung der HIV-Infektion Dr. Petra Spornraft-Ragaller, Dresden 11:50-12:15 Uhr Hygienemaßnahmen bei der Behandlung von Patienten mit spezifischen Infektionen 13:15-14:00 Uhr Antibiotikabehandlung und Prophylaxe bei Risikopatienten PD Dr. rer. nat. Lutz Jatzwauk, Dresden Prof. Dr. Dr. Johannes Schubert, Halle 14:00-14:45 Uhr Der chronische Schmerzpatient in der zahnärztlichen Praxis PD Dr. Dr. Monika Daubländer, Mainz 15:15-16:00 Uhr Zahnärztlich-chirurgische Behandlung von Patienten mit Gerinnungsstörung Prof. Dr. Dr. Uwe Eckelt, Dresden 16:00-16:45 Uhr Präkanzerosen der Mundschleimhaut Prof. Dr. Dr. Torsten Reichert, Regensburg Workshopnachmittag für Zahnärzte und Praxisteams: Kollegentreff für Zahnärzte und Praxismitarbeiter/innen: Information/Anmeldung: Freitag, 17. Oktober 2008, 15 bis 18 Uhr Freitag, 17. Oktober 2008, ab 19 Uhr Fortbildungsakademie Frau Walter Telefon: Alle sächsischen Zahnarztpraxen erhalten im Juni die Einladungen mit einem Anschreiben zum diesjährigen Sächsischen Fortbildungstag. Die Einladungen enthalten auch die Anmeldekarten für die Veranstaltungen und den Kollegentreff. Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08 19

15 Bücherecke Endodontologie men der Grundlagen die Kapitel Diagnostik, Röntgen und Anatomie. Schwerpunkt dabei sind vor allem die Zahnanatomie, Anzahl und Variabilität in der Lage und Form der Wurzelkanäle. Viele Abbildungen von transparent gemachten Zähnen oder computeranimierte Darstellungen von Pulpakammern und -kanälen machen sehr deutlich, warum vom Wurzelkanalsystem gesprochen wird. Im zweiten Teil sind die Neuerungen und Paradigmenwechsel kurz vorgestellt und in den darauf folgenden umfangreichen Teilen des dritten Kapitelkomplexes Wurzelkanalbehandlung, Wurzelkanalaufbereitung und Wurzelkanalfüllung näher erörtert. Die Autoren gehen vor allem auf Wurzelkanalanatomie und die darauf abgestimmte Aufbereitung der Wurzelkanäle hinsichtlich Vergrößerungstechnik mit Operationsmikroskopen, Instrumentensysteme, Aufbereitungstechniken, Spülmedien, medikamentöse Einlagen sowie auf die Art und Weise von Wurzelfüllmöglichkeiten und -materialien ein. Schwerpunkt der Wurzelfülltechnik ist dabei die Abfüllung der Wurzelkanäle mit erwärmter Gutta Percha unter Anwendung unterschiedlicher Systeme und Technik. Den Abschluss dieses Komplexes bildet die postendodontische Versorgung. Hierbei wird sowohl die Wichtigkeit eines bakteriendichten Verschlusses für die Prognose des wurzelkanalbehandelten Zahnes als auch Zehn Jahre nach der Erstauflage ist im Rahmen der Reihe Farbatlanten der Zahnmedizin die überarbeitete und erweiterte 2. Auflage erschienen. Die Autoren gehen dezidiert auf die zahlreichen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse ein, welche die Endodontologie im vergangenen Jahrzehnt revolutioniert haben. Einleitend werden die Histologie, Pathobiologie der Pulpa sowie die endodontische Mikrobiologie erörtert. Dabei werden unter anderem die verschiedenen Arten und Keimspektren der Pulpitis näher beleuchtet. Daneben behandeln die Autoren im Rahdie Indikation und die praktische Durchführung des postendodontischen Aufbaus mit und ohne Wurzelstift erläutert. Darüber hinaus haben die Autoren Indikation und Durchführung von Wurzelfüllungsrevisionen beschrieben. Im letzten Komplex werden die weiterführenden Themengebiete Endochirurgie, Traumatologie, Zahnresorptionen und Perforationen dargestellt. Ergänzend gehen die Autoren noch auf die Endodontie im Milchund Wechselgebiss sowie deren Besonderheiten und Unterschiede zur Erwachsenenbehandlung ein. Abschließend runden die Kapitel Endodontie und Gesamtorganismus sowie eine statistische Betrachtung mit Einordnung der endodontischen Behandlung als ein Baustein der zahnärztlichen Behandlung ab. Fazit: Ein Buch mit guter methodischer und didaktischer Aufarbeitung des aktuellen Wissenstandes, das nicht nur für den Praktiker und Generalisten, sondern auch für den schwerpunktmäßig endodontologisch arbeitenden Kollegen ein gutes Nachschlagewerk ist. Dr. Mario Schulze Michael A. Baumann / Rudolf Beer Georg Thieme Verlag Preis: 279,95 Euro ISBN Websites in Looser Folge vorgestellt Frauenpower Der Buena Vista Dentista Club e. V. versteht sich als unabhängiges Forum für Zahnärztinnen, für Zahnmedizinstudentinnen und für Wiedereinsteigerinnen in der Zahnmedizin. Der Club versucht nach eigenen Angaben, auf die wachsende Anzahl an Zahnärztinnen im Berufsstand einzugehen. Er möchte informieren, aber auch den Kolleginnen eine Stimme geben und zum Erfahrungsaustausch anregen. Leider stehen viele Angebote des Clubs allein den Mitgliedern und den Zahnmedizinstudentinnen offen. Auch die Mitgliedschaft ist nicht kostenlos. Tarife im Griff Habe ich den richtigen Stromtarif? Könnte meine Handyrechnung niedriger sein? Diese Fragen kann eigentlich niemand mit Sicherheit beantworten. Die Medien tun ihr Übriges, um uns noch völlig zu verunsichern. Die Seite ist seit Jahren bekannt für seriöse Informationen. Zu fast allen Fragen rund um Tarife, von Gas über Strom bis hin zu Internet und Telefon können Sie sich informieren und auch gleich nach dem besten Anbieter bezogen auf ihr Verbraucherverhalten suchen. Anfangs scheint die Seite etwas unübersichtlich, aber nach kurzem Surfen findet man sich schnell zurecht. Auf jeden Fall zu empfehlen. Rund ums Auto Die Zeitung Auto-Bild ist eigentlich nicht das, was ich öfter zu diesem Thema lese. Aber auch da gibt es manchmal was Nützliches zu lesen. In einer der letzten Ausgaben fand ich diesen Link. Darunter gibt es eine Zusammenstellung von Formularen, die man rund ums Auto durchaus gebrauchen kann. Neben verschiedenen Verträgen stehen auch der neue Bußgeldkatalog drin sowie ein Formular, um sich mal über sein Punktekonto zu informieren. Scrollen Sie auf jeden Fall bis ganz zum Seitenende. Da finden Sie unter der Rubrik Service-Tools noch Weiteres zu diesem Thema. ZA Hermann Loos Zahnärzte-Tennisturnier Aktuelle Informationen für 2008 finden Sie unter Button Zahnärzte/Aktuelles/Termine oder Kultur. 20 Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08

16 Praxisführung Wissenswertes für den Vertragszahnarzt Häufig Nachgefragtes aus der Befundklasse 6 Aufgrund der Nachfragen in der Zahnersatzabteilung zu Befunden der Befundklasse 6 möchten wir die Fragen, die am häufigsten gestellt werden, anhand von Beispielen erläutern. Beispiel 1 Verschließen eines Sekundärteleskops nach Zahnextraktion im direkten Verfahren Festzuschuss: 6.0 BEMA: 100 a Regelversorgung Beispiel 2 Verschließen eines Sekundärteleskops nach Zahnextraktion im indirekten Verfahren, mit Abformung Festzuschuss: 6.4 BEMA: 100 b Regelversorgung Hinweis: Die BEL II-Nr (Leistungseinheit Basisteil Kunststoff) ist für das Auffüllen einer Sekundärkrone nur dann abrechenbar, wenn eine Abformung zur Basiserweiterung erfolgt ist. Beispiel 3 Einfaches Auswechseln Konfektionsteil an der OK-Geschiebe-Modellgussprothese Festzuschuss: 6.1 GOZ: 509 gleichartige Versorgung Beispiel 4 Sprungreparatur im Kunststoffanteil der OK-Geschiebe-Modellgussprothese Festzuschuss: 6.1 BEMA: 100 a Regelversorgung Hinweis: Für die Art einer Wiederherstellungsmaßnahme ist nicht die Art der Versorgung, die wiederherzustellen ist, maßgeblich, sondern allein die jeweilige Befundbeschreibung innerhalb der Befundklasse 6. (6.1 => Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungs- bedürftiger herausnehmbarer Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese) Beispiel 5 Erweiterung einer Prothese im Kunststoffbereich nach Extraktion der Zähne 18 und 17, Zahn 18 wird mit einem Basisteil ersetzt Festzuschuss: 6.4, BEMA: 100 b Regelversorgung Hinweis: Da das Gebiet regio 18 prothetisch mit versorgt wird, ist der Ansatz von gerechtfertigt (befundorientiert). Beispiel 6 Zeitgleich Sprungreparatur und vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung einer OK-Totalprothese Festzuschuss: 6.1, 6.7 BEMA: 100 e Regelversorgung Beispiel 7 Erneuerung einer Modellgussklammer und gleichzeitig Austausch von drei Prothesenzähnen an einer UK-Modellgussprothese Festzuschuss: 6.3 BEMA: 100 b Regelversorgung Hinweis: Obwohl zwei Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden, ist nur ein Festzuschuss-Befund ansetzbar, da eine Kombinationsmöglichkeit innerhalb der Festzuschuss- Befunde nicht gegeben ist. Viele Abrechnungshinweise zu den einzelnen Befundklassen finden Sie auch im Internet unter Birgit Schröder/Inge Sauer Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08 21

17 Recht Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Am 1. Januar 2004 ist 81 a SGB V in Kraft getreten. Dieser Regelung zur Folge hatten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen jeweils eine organisatorisch selbstständige Einrichtung zu schaffen, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen hat, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige bzw. zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der KZVen hindeuten. Genannt wird diese Einrichtung Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Im Bereich der KZV Sachsen wird dieses Amt von Frau Ass. jur. Gorski- Goebel ausgeübt, die in dieser Funktion auch Korruptionsbeauftragte genannt wird. An diese Stelle kann sich jedermann wenden. So heißt es in der Verfahrensordnung der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen unter 2 Abs. 2 wie folgt: Jedermann kann sich... an die Stelle wenden. Die Eingaben sind von dieser unter Wahrung der Verschwiegenheit über die Identität des Betroffenen sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf den Betroffenen zulassen, zu bewerten, soweit sie insofern nicht durch den Betroffenen befreit sind. Die Stelle hat solchen Hinweisen nachzugehen, die auf ein Fehlverhalten mit nicht nur unerheblicher, negativer Auswirkung auf die GKV hindeuten. Erforderlich ist hierzu eine hinreichende Substantiierung eines solchen Fehlverhaltens. Hierfür ist in der Regel nicht nur ein bloßer Hinweis, sondern darüber hinaus das Angebot eines konkreten Tatsachen- oder Zeugenbeweises erforderlich. Soweit konkrete Hinweise auf eine Straftat hindeuten, unterrichtet die Korruptionsbeauftragte den Vorstand der KZV Sachsen. Dieser gibt den Sachverhalt zur weiteren Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft ab, soweit ein Anfangsverdacht vorliegt. Aus dem Tätigkeitsbericht 2007 Im Abstand von zwei Jahren muss die Korruptionsbeauftragte einen Tätigkeitsbericht vorlegen, über den die Vertreterversammlung der KZV Sachsen informiert wird. Dieser Bericht erfolgte zuletzt im November Aus ihm geht hervor, dass seit dem letzten Berichtszeitraum sechs Sachverhalte durch die Korruptionsbeauftragte geprüft wurden. Hierbei war festzustellen, dass Anzeigeerstatter in der Regel entweder ehemalige Mitarbeiter einer Zahnarztpraxis oder Krankenkassen im Auftrag ihrer Versicherten waren. So hatte z. B. eine ehemalige Mitarbeiterin einer Zahnarztpraxis angezeigt, dass es zu Falschabrechnungen in Größenordnungen gekommen sei. In diesem Fall erfolgte eine enge Zusammenarbeit zwischen der Korruptionsbeauftragten und der Staatsanwaltschaft. In weiteren Fällen ging es um den Ansatz von Höchstpreisen der gewerblichen Laboratorien aus Sachsen für Zahnersatz, der laut dem Heil- und Kostenplan in Manila gefertigt worden war. Hier war seitens der anzeigenden Krankenkasse der Verdacht geäußert worden, dass die Vertragszahnärzte Rabatte erhalten haben, die sie entgegen der vertraglichen Pflichten nicht an die Kassen weitergegeben haben. Dieser Vorwurf konnte nicht bestätigt werden. Letztlich war ein Sachverhalt zu ermitteln, in dem seitens einer Patientin der Verdacht geäußert wurde, dass in einer Zahnarztpraxis die Anweisung bestünde, dass Mitarbeiter regelmäßig ihre Krankenversichertenkarten vorzulegen hätten, um fiktive Abrechnungen durchführen zu können. Die durchgeführte Datenüberprüfung ergab aber, dass bei dieser Zahnarztpraxis keine der Mitarbeiterinnen quartalsmäßig in der Abrechnung wiederkehrte. Auch dieser Sachverhalt ergab keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten. Die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen steht unter der Telefonnummer zur Verfügung. Ass. jur. Meike Gorski-Goebel Korruptionsbeauftragte Wir trauern um unseren Kollegen Wir trauern um unsere Kollegin Wir trauern um unseren Kollegen SR Dr. med. dent. Fritz Petzold (Leipzig) geb gest Dipl.-Stom. Barbara Oussenek (Leipzig) geb gest Reiner Berger (Leuben) geb gest Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. 22 Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08

18 Wichtiger Hinweis Meldung zahnärztlicher Tätigkeiten Die Einhaltung der Vorschriften des Kammergesetzes und der Meldeordnung der Landeszahnärztekammer verlangen, dass alle sächsischen Zahnärzte Änderungen im Zusammenhang mit ihrer Person und ihrer Berufstätigkeit innerhalb eines Monats der Landeszahnärztekammer schriftlich anzuzeigen haben. Aufgrund der Möglichkeit, an mehreren Praxissitzen zahnärztlich tätig zu sein bzw. mehrere Praxen zu führen, ist der Zahnarzt verpflichtet, über diese beruflichen Tätigkeiten die Kammer zu informieren. Die Anzeige ist unabhängig davon, ob es sich um kassenzahnärztliche oder ausschließlich private zahnärztliche Tätigkeiten handelt, erforderlich. Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach Sächsischem Heilberufekammergesetz mit bis zu Geldstrafe geahndet werden. Trojanisches Pferd Seit einigen Wochen macht ein neues Projekt von sich reden, das einmal mehr mit dem Slogan Zahnersatz zum Nulltarif wirbt: Der Zusammenschluss der IMEX Dental + Technik GmbH mit Krankenkassen. Die IMEX Dental + Technik GmbH sieht in diesem Zusammenschluss ein neuartiges Vertriebskonzept mit dem Zahnarzt als zu gewinnenden Kunden. Statt über Preis oder Qualität um den Auftraggeber für Zahnersatz zu buhlen, schaltet die IMEX GmbH die Krankenkassen in die Bewerbung des eigenen Unternehmens ein. Die Krankenkassen nämlich treten an ihre Versicherten mit dem Angebot heran, bei ausgewählten, am Zusammenschluss beteiligten Zahnärzten Zahnersatz und zweimal jährlich Professionelle Zahnreinigungen ohne Zuzahlungen erhalten zu können. Die Krankenkassen versprechen sich aus dem Projekt Einsparungen, da die IMEX GmbH Zahnersatz u. a. in Singapur und Istanbul fertigen lässt. Die IMEX GmbH Recht bindet Zahnärzte an sich, und der Zahnarzt kommt in den Genuss der Patientenzuweisung durch die Krankenkasse, und er spart durch Direktabrechnung mit der Kasse die KZV-Gebühren. Was vielleicht auf den ersten Blick aussieht, als gebe es nur Gewinner, ist bei genauer Betrachtung nicht nur berufsrechtlich bedenklich (Stichwort Patientenzuweisung), es beeinflusst auch die zahnärztliche Unabhängigkeit, wenn sich der Zahnarzt aus finanziellen Gründen nicht an das individuell bestmögliche, sondern an das vertraglich vorgesehene Labor bindet. Ganz wesentlich ist aber vielmehr Folgendes: Das Projekt offenbart, in welchem Maße das Gesundheitssystem mehr und mehr kommerzialisiert und wie das hohe Gut Gesundheit immer mehr zur Ware degradiert wird. Preisdumping ist dafür ein zuverlässiger Gradmesser. RA René Krouský, BZÄK Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08 23

19 Recht Keine Rundfunkgebühr für Zweitgeräte in Fahrzeugen Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Grundsatzurteil vom der Klage einer Ärztin stattgegeben, die sich gegen die Einziehung von Rundfunkgebühren für ein in ihrem PKW befindliches Radio gewendet hatte (Az.: 3 k 3393/07). Das Gericht hat die Berufung zugelassen. Die Klägerin zahlt für ihre privat genutzten Rundfunkempfangsgeräte Rundfunkgebühren. Im Sommer 2006 zog der Südwestrundfunk sie für den Zeitraum 12/1992 bis 7/2006 zur Zahlung von weiteren Rundfunkgebühren (798,23 Euro) für das in ihrem PKW befindliche Radiogerät heran. Dieses Fahrzeug nutzt die Klägerin nach ihrer unbestrittenen Darstellung nur für Privatfahrten und für Fahrten zwischen ihrer Wohnung und ihrer Praxis. sie führt keine Hausbesuche durch. Der SWR vertrat die Ansicht, die Fahrten zwischen Wohnung und Praxis seien eine nicht private Nutzung und führten zu einer Rundfunkgebührenpflicht des in ihrem PKW befindlichen Zweitgerätes. Mit ihrer hiergegen gerichtete Klage hatte die Ärztin Erfolg. Das Gericht führte aus, Zweitgeräte (Radio oder Fernseher) in Fahrzeugen seien nur dann rundfunkgebührenpflichtig, wenn die Fahrzeuge zu anderen als privaten Zwecken genutzt würden. Die Fahrten der Klägerin zwischen ihrer Wohnung und ihrer Praxis seien dem privaten Bereich zuzuordnen. Sie seien der eigentlichen Erwerbstätigkeit vorgelagert, dienten aber nicht unmittelbar beruflichen Zwecken. Wie und mit welchem Verkehrsmittel ein Berufstätiger zu seinem Arbeitsplatz gelange, sei in der Regel seine persönliche private Entscheidung. Erst mit der Ankunft am Arbeitsplatz werde der Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Selbstständige oder Freiberufler von den Erfordernissen der Erwerbstätigkeit bestimmt. Deshalb fielen Fahrten mit einem mit Autoradio ausgestatteten Privatwagen des Rundfunkteilnehmers von der Wohnung zum Arbeitsplatz unter die Zweitgerätefreiheit (auch bei wechselnden Einsatzorten oder bei Fahrten zu Fortbildungen). Quelle: Rundschreiben Nr Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Urteil zur Rechnungsstellung Angabe eines Zahlungsziels vermeiden Es finden sich auf Rechnungen von Zahnärzten immer noch Formulierungen wie Bitte zahlen Sie bis zum Solche Formulierungen bringen keinen Vorteil, sie können sich aber nachteilig auswirken, wie das Urteil des BGH vom (Az. III ZR 91/07) zeigt. Wann Verzug eintritt, bestimmt 286 BGB. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Schuldner nach dem Eintritt der Fälligkeit gemahnt wird. Kommen die Mahnungen bei dem Patienten nicht an, gerät er auch nicht in Verzug. Zwar sieht 286 Abs. 2 BGB vor, dass Verzug auch ohne Mahnung eintritt, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Lt. BGH ist hierunter jedoch keine einseitige, sondern eine von beiden Parteien vereinbarte Zeitbestimmung zu verstehen. Der Zusatz einer Zeitbestimmung nutzt Zahnärzten also nichts. Verwenden Sie wie mehrfach empfohlen nachfolgenden Zusatz auf der Rechnung: Der Schuldner kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Der Patient muss auf diese Rechtsfolge in jeder Rechnung hingewiesen werden. Quelle: Rundschreiben Nr Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Zitat des Monats Es ist nicht schwer, Menschen zu finden, die mit 60 Jahren zehnmal so reich sind, als sie es mit 20 waren. Aber nicht einer von ihnen behauptet, er sei zehnmal so glücklich. George Bernard Shaw (irischer Satiriker, Musikkritiker, Dramatiker, ) Urteil des AG Düsseldorf Das Amtsgericht Düsseldorf hat am AZ: 10 Js 274/07 einen Zahnarzt zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, da dieser, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach 1 Heilpraktikergesetz zu besitzen, Heilkunde in der Form von Faltenunterspritzung mit Botox und Hyaloron ausgeübt habe. Quelle: Rheinisches Zahnärzteblatt 04/ Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08

20 Aktuelle restaurative und implantat-prothetische Konzepte mit Galvanoforming Fortbildung Die hohe Reinheit und biologische Verträglichkeit des Feingoldes bietet in Kombination mit dem Werkstoff Keramik und der optimierten Technologie des Galvanoformings spezifische Anwendungsvorteile für die moderne restaurativ-prothetische Therapie. In besonderem Maße biokompatible Behandlungen lassen sich auf einem hohen ästhetischen Niveau, das in direkter Konkurrenz zur Vollkeramik steht, und mit ausgezeichneter Passgenauigkeit und Funktionalität verwirklichen. Weitere wichtige positive Eigenschaften sind eine mehr als zehnjährige klinische Bewährung sowie vernünftige Herstellungskosten. Für den Bereich der Implantatprothetik liegt die Aufgabe der Galvanotechnik zusätzlich in der Verwirklichung eines hochpräzisen und spannungsfreien Ankoppelungsmechanismus der Suprastrukturen. Hier reichen die Indikationen über zementierbare oder verschraubbare Einzelzahnkronen und Brücken bis hin zu teleskopierenden kombiniert festsitzend herausnehmbaren Suprastrukturen. Der vorliegende Beitrag gibt eine aktuelle Standortbestimmung. Galvanoforming aktuelle Indikationsbereiche Hauptindikation ist zurzeit die Doppelkronen- respektive Teleskop-Technik mit weitem Vorsprung, da es hier keine alternative Technik gibt, die bei vergleichbarem Aufwand vergleichbar präzise Ergebnisse liefert. Danach folgen die galvanokeramischen Kronen, die heute natürlich im direkten Wettbewerb mit Vollkeramik-Kronen stehen. In Galvanotechnik hergestellte Brücken erscheinen für die meisten Anwender relativ aufwendig. Anwender, die sich intensiv mit Galvanoforming auseinandersetzen, haben es ermöglicht, auch diese Indikation sinnvoll abzudecken. Bei Galvano-Inlays und Prothesenbasen handelt es sich um Randindikationen, die in Einzelfällen ihre Berechtigung haben und nach wie vor in ausgewählten Fällen zur Anwendung kommen. Dagegen weist der Indikationsbereich der Implantat- Suprastrukturen bereits seit einigen Jahren die größte Dynamik auf. Weltweit werden die Vorteile der Galvanotechnik bei der Fertigung von einfach herzustellenden, individuellen, passgenauen, systemunabhängigen und körperverträglichen Suprastrukturen in der bedingt herausnehmbaren Kombinationsprothetik geschätzt. Definition und Funktionsprinzip Galvanoforming ist das galvanische Formen von Feingold für die dentale Applikation. Im Gegensatz zur Galvanoplastik, unter der man ganz allgemein das Herstellen dicker Schichten auf galvanischem Wege versteht, wird beim Galvanoforming die Form (der Modellwerkstoff) nach der Abscheidung durch chemisches Auflösen oder durch mechanisches Trennen vom Werkstück (Galvano) entfernt. Das Werkstück wird hierbei in toto auf galvanischem Wege hergestellt und ist ein frei tragender Körper. Alle gebräuchlichen Elektrolyte sind wässrige Lösungen aus verschiedenen Salzen der abzuscheidenden Metalle. Das zu beschichtende Werkstück bildet die Kathode. Der Elektrolyt ist beim Galvanoforming ein sulfitisches Goldbad, das das Gold in Form eines ungiftigen Ammoniumsulfitkomplexes gelöst enthält. Die Ungiftigkeit der dentalen Goldsulfitbäder stellt gegenüber cyanidischen Goldbädern, wie sie in der Schmuckindustrie verwendet werden, einen ganz erheblichen Vorteil dar. Weitere Vorteile liegen in der größeren Streufähigkeit der Bäder, die zu einem gleichmäßigeren Aufbau der Goldschicht führt, und den moderaten inneren Spannungen, die zu einer besseren Brennstabilität führen. Die Bedienung der heute dem Zahntechniker zur Verfügung stehenden, in der Mehrzahl kleinformatigen Geräte ist komfortabel und übersichtlich. Leistungsfähige Galvanisieranlagen sind mikroprozessorgesteuert und die Arbeitsabläufe weitgehend automatisiert. Klinische Erfolgsparameter galvanokeramischer Einzelkronen Klinische Erfolgsparameter galvanokeramischer Einzelkronen sind eine synoptische und risikoorientierte kurative Ausrichtung der prothetisch restaurativen Behandlung mit Stoßrichtung Prävention im Hinblick auf die Gesunderhaltung der Zähne und des Parodontiums. Klinische Aspekte des Qualitätsmanagements: wie eine adäquate Präparationstechnik, Tissue-Management, Abformung, Kenntnisse über Form und Farbe als Basispfeiler einer ästhetischen metallkeramischen Restauration, die Handhabung der Restaurationen sowie günstige Zementierungstechnik. Bei den galvanokeramischen Kronen handelt es sich um High-End-Metallkeramikkronen mit einer Kombination von galvanisch abgeschiedenem Feingold als Gerüstmaterial und modernen Keramiksystemen. Es liegt zwar auch eine Metallschicht unter der Verblendkeramik vor, die aber hauchdünn ist in der Regel nur 0,2 mm stark und die aus reinem Gold (> 99,9 Prozent) ohne den Zusatz von Nichtedelmetallen zur Haftoxidbildung besteht. Aus dem größeren Platzangebot für die Keramik bei gleicher Präparationstiefe und aus dem spezifischen Reflexionsspektrum des Goldes im sichtbaren Licht, bei dem die Intensität des Lichts in den langwelligeren Bereich verschoben wird, resultiert eine ästhetisch angenehme Farbwirkung der metallkeramischen Restaurationen (s. Abb. 1 und 2). Aufgrund seiner ausgezeichneten Korrosionsfestigkeit und Bioverträglichkeit als auch aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften bietet sich der Einsatz des hochreinen galvanisch abgeschiedenen Goldes, mit dem monometallische, poren- und lunkerfreie Gerüste zur Verblendung mit keramischen Verblendungen serienmäßig herge- Abb. 1 Poren- und Lunkerfreie, nur 0,2 mm starke Feingoldgerüste als ideale Basis... Abb für eine naturidentische Verblendung der galvanokeramischen Kronen 1 1 und 1 2 Zahnärzteblatt SACHSEN 05/08 27

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