Informationen über die direkte Demokratie im Kanton St.Gallen und in den St.Galler Gemeinden

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1 Staatskanzlei Informationen über die direkte Demokratie im und in den St.Galler Gemeinden Dr. Markus Bucheli und Dr. Benedikt van Spyk, Staatskanzlei St.Gallen Staatskanzlei

2 1. Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auf kantonaler Ebene Seite 2

3 Mitwirkungsrechte Volksrechte: Wahlen und Sachentscheide (Abstimmungen und Initiativen) durch Stimmbürger Petitionsrecht: (formloses) Antragsrecht natürlicher und juristischer Personen Anhörungsrechte: v.a. Vernehmlassungsrecht Seite 3

4 Übersicht Volksrechte im Kanton I Wahlen Wahl des Kantonsrates (120 Mitglieder): Proporzwahlverfahren in 8 Wahlkreisen. Wahl der Mitglieder der Regierung (7 Mitglieder): Majorzwahlverfahren. Wahl der Präsidentinnen und Präsidenten sowie der weiteren Mitglieder der Kreisgerichte (erstinstanzliche Zivil- und Strafgerichte): Majorzwahlverfahren. Seite 4

5 Übersicht Volksrechte im Kanton II Abstimmungen Obligatorische Abstimmungen: Gesamtrevision und Teilrevisionen der Kantonsverfassung; Beschlüsse des Kantonsrates und Gesetze, die Ausgaben von mehr als 15'000'000 (einmal) bzw. 1'500'000 (jährlich auf 10 Jahre) Franken auslösen: u.w. Fakultative Abstimmungen: Gesetze und zwischenstaatliche Vereinbarungen, denen nach Massage ihres Inhalts Gesetzesrang zukommt; Beschlüsse des Kantonsrates über einmalige neue Ausgabe von 3'000'000 Franken bis 15'000'000 (einmal) Franken bzw. von 300'000 bis 1'500'000 Franken (jährlich auf 10 Jahre) u.w. Seite 5

6 Übersicht Volksrechte im Kanton II Initiativen Verfassungsinitiative (8'000 Stimmberechtigte innert 5 Monaten): Gesamtrevision oder Teilrevision der Kantonsverfassung Gesetzesinitiative (6'000 Stimmberechtigte innert 5 Monaten): Erlass, Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes in der Form des ausformulierten Entwurfs. Einheitsinitiative (4'000 Stimmberechtigte innert 5 Monaten): Rechtsetzungsauftrag an den Kantonsrat in der Form der allgemeinen Anregung. Seite 6

7 2. Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene Seite 7

8 St. Galler Gemeinden Gemeindebestand (ohne Kirchgemeinden) 85 politische Gemeinden 281 Spezialgemeinden, z.b. Schulgemeinden oder örtliche Korporationen Gemeindeorganisation 4 Gemeinden mit Gemeindeparlament 3 politische Gemeinden 1 Schulgemeinde 362 Gemeinden mit Bürgerversammlung Seite 8

9 Wahl der Gemeindebehörden Wahlen Majorzwahlen Mitglieder des Rates (Gemeinderat, Stadtrat, Schulrat) Präsidentin oder Präsident des Rates in Gemeinden mit Bürgerversammlung: Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission Proporzwahlen Mitglieder des Gemeindeparlamentes Seite 9

10 Abstimmungen in Gemeinden mit Bürgerversammlung Gegenstände Obligatorisches Referendum Gemeindeordnung Jahresrechnung, Voranschlag und Steuerfuss neue Ausgaben gemäss Betragsgrenze in Gemeindeordnung Mitgliedschaft bei interkommunalen Verbänden Grundsatzfragen Abstimmungen nach zustande gekommenem fakultativem Referendum Reglemente neue Ausgaben gemäss Betragsgrenze in Gemeindeordnung Seite 10

11 Abstimmungen in Gemeinden mit Bürgerversammlung Beschlussfassungsformen Offene Abstimmung an der Bürgerversammlung Gemeindeordnung Jahresrechnung, Voranschlag und Steuerfuss Urnenabstimmung Wahl in die Gemeindebehörden Abstimmungen nach zustande gekommenem Referendum Geschäfte gemäss Gemeindeordnung Seite 11

12 Abstimmungen in Gemeinden mit Bürgerversammlung Mitwirkungsrechte der Versammlungsteilnehmenden Beratung Diskussion über den Verhandlungsgegenstand Anträge Ordnungsanträge zum Gang des Verfahrens Schluss der Diskussion Schluss der Rednerliste Rückkommensanträge Anträge zur Vorlage Nichteintreten, Rückweisung, Verschiebung Änderungsanträge Abstimmungen Abstimmung über Anträge Abstimmung über Annahme oder Ablehnung der Vorlage Seite 12

13 Abstimmungen in Gemeinden mit Gemeindeparlament Gegenstände Obligatorisches Referendum Gemeindeordnung neue Ausgaben gemäss Betragsgrenze in Gemeindeordnung Grundsatzfragen Abstimmungen nach zustande gekommenem fakultativem Referendum oder nach Ratsreferendum Reglemente Jahresrechnung, Voranschlag und Steuerfuss neue Ausgaben gemäss Betragsgrenze in Gemeindeordnung Mitgliedschaft bei interkommunalen Verbänden Seite 13

14 Fakultatives Referendum Beschreibung Schriftliches Begehren einer bestimmten Zahl von Stimmberechtigten (gemäss Gemeindeordnung) auf Durchführung der Abstimmung über ein Reglement oder einen Beschluss des Rates (in Gemeinden mit Bürgerversammlung) oder des Gemeindeparlamentes Unterschriftensammlung innert der in der Gemeindeordnung festgelegten Frist oder (bei fehlender Regelung in der Gemeindeordnung) innert 40 Tagen unter Einhaltung bestimmter Formvorschriften Seite 14

15 Fakultatives Referendum Besondere Rechte Eventualantrag Rat oder Gemeindeparlament können der Vorlage, die dem fakultativen Referendum untersteht, einen Eventualantrag beifügen Stimmberechtigte stimmen, wenn Referendum zustande kommt, gleichzeitig über Vorlage und Eventualantrag ab Volksvorschlag Schriftliches Begehren einer bestimmten Zahl von Stimmberechtigten (gemäss Gemeindeordnung) auf Änderung oder Streichung einzelner Bestimmungen eines Erlasses, der dem fakultativen Referendum untersteht Stimmberechtigte stimmen, wenn Referendum zustande kommt, gleichzeitig über Vorlage und Volksvorschlag ab Seite 15

16 Initiativen Beschreibung Schriftliches Begehren einer bestimmten Zahl von Stimmberechtigten (gemäss Gemeindeordnung) an den Rat (in Gemeinden mit Bürgerversammlung) oder an das Gemeindeparlament mit dem Anliegen die Gemeindeordnung zu ändern ein Reglement zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben einen Beschlusses im Zuständigkeitsbereich der Bürgerschaft zu fassen Abstimmung Durchführung, wenn Rat (in Gemeinden mit Bürgerversammlung) oder Gemeindeparlament dem Begehren nicht zustimmt Seite 16

17 Vernehmlassung und Orientierungsversammlung Vernehmlassung Einholen von Stellungnahmen bei den politischen Parteien und weiteren interessierten Kreisen im Rahmen der Beschlussvorbereitung Orientierungsversammlung Einladung in Gemeinden mit Bürgerversammlung zur Orientierungsversammlung Merkmale: Keine Formvorschriften Keine Abstimmungen, sondern Informationsvermittlung und Beantwortung von Fragen Seite 17

18 3. Wirkungen der Volksrechte Geringe Anzahl (an gutgeheissenen) Referenden und Initiativen ist kein Indiz für die Wirkungslosigkeit der Volksrechte. Im Vordergrund stehen die präventiven Wirkungen: Einbezug von (referendumsfähigen) Minderheiten; Formulierung der Gesetzestexte; Diskussion im Vorfeld von Abstimmungen; Informationsverhalten der Behörden; Geringere Ausgaben, geringere Steuerbelastung höhere Wirtschaftsleistung; Schwächung der Parteien. Seite 18

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