Informationen über die direkte Demokratie im Kanton St.Gallen und in den St.Galler Gemeinden
|
|
- Axel Frei
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Staatskanzlei Informationen über die direkte Demokratie im und in den St.Galler Gemeinden Dr. Markus Bucheli und Dr. Benedikt van Spyk, Staatskanzlei St.Gallen Staatskanzlei
2 1. Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auf kantonaler Ebene Seite 2
3 Mitwirkungsrechte Volksrechte: Wahlen und Sachentscheide (Abstimmungen und Initiativen) durch Stimmbürger Petitionsrecht: (formloses) Antragsrecht natürlicher und juristischer Personen Anhörungsrechte: v.a. Vernehmlassungsrecht Seite 3
4 Übersicht Volksrechte im Kanton I Wahlen Wahl des Kantonsrates (120 Mitglieder): Proporzwahlverfahren in 8 Wahlkreisen. Wahl der Mitglieder der Regierung (7 Mitglieder): Majorzwahlverfahren. Wahl der Präsidentinnen und Präsidenten sowie der weiteren Mitglieder der Kreisgerichte (erstinstanzliche Zivil- und Strafgerichte): Majorzwahlverfahren. Seite 4
5 Übersicht Volksrechte im Kanton II Abstimmungen Obligatorische Abstimmungen: Gesamtrevision und Teilrevisionen der Kantonsverfassung; Beschlüsse des Kantonsrates und Gesetze, die Ausgaben von mehr als 15'000'000 (einmal) bzw. 1'500'000 (jährlich auf 10 Jahre) Franken auslösen: u.w. Fakultative Abstimmungen: Gesetze und zwischenstaatliche Vereinbarungen, denen nach Massage ihres Inhalts Gesetzesrang zukommt; Beschlüsse des Kantonsrates über einmalige neue Ausgabe von 3'000'000 Franken bis 15'000'000 (einmal) Franken bzw. von 300'000 bis 1'500'000 Franken (jährlich auf 10 Jahre) u.w. Seite 5
6 Übersicht Volksrechte im Kanton II Initiativen Verfassungsinitiative (8'000 Stimmberechtigte innert 5 Monaten): Gesamtrevision oder Teilrevision der Kantonsverfassung Gesetzesinitiative (6'000 Stimmberechtigte innert 5 Monaten): Erlass, Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes in der Form des ausformulierten Entwurfs. Einheitsinitiative (4'000 Stimmberechtigte innert 5 Monaten): Rechtsetzungsauftrag an den Kantonsrat in der Form der allgemeinen Anregung. Seite 6
7 2. Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene Seite 7
8 St. Galler Gemeinden Gemeindebestand (ohne Kirchgemeinden) 85 politische Gemeinden 281 Spezialgemeinden, z.b. Schulgemeinden oder örtliche Korporationen Gemeindeorganisation 4 Gemeinden mit Gemeindeparlament 3 politische Gemeinden 1 Schulgemeinde 362 Gemeinden mit Bürgerversammlung Seite 8
9 Wahl der Gemeindebehörden Wahlen Majorzwahlen Mitglieder des Rates (Gemeinderat, Stadtrat, Schulrat) Präsidentin oder Präsident des Rates in Gemeinden mit Bürgerversammlung: Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission Proporzwahlen Mitglieder des Gemeindeparlamentes Seite 9
10 Abstimmungen in Gemeinden mit Bürgerversammlung Gegenstände Obligatorisches Referendum Gemeindeordnung Jahresrechnung, Voranschlag und Steuerfuss neue Ausgaben gemäss Betragsgrenze in Gemeindeordnung Mitgliedschaft bei interkommunalen Verbänden Grundsatzfragen Abstimmungen nach zustande gekommenem fakultativem Referendum Reglemente neue Ausgaben gemäss Betragsgrenze in Gemeindeordnung Seite 10
11 Abstimmungen in Gemeinden mit Bürgerversammlung Beschlussfassungsformen Offene Abstimmung an der Bürgerversammlung Gemeindeordnung Jahresrechnung, Voranschlag und Steuerfuss Urnenabstimmung Wahl in die Gemeindebehörden Abstimmungen nach zustande gekommenem Referendum Geschäfte gemäss Gemeindeordnung Seite 11
12 Abstimmungen in Gemeinden mit Bürgerversammlung Mitwirkungsrechte der Versammlungsteilnehmenden Beratung Diskussion über den Verhandlungsgegenstand Anträge Ordnungsanträge zum Gang des Verfahrens Schluss der Diskussion Schluss der Rednerliste Rückkommensanträge Anträge zur Vorlage Nichteintreten, Rückweisung, Verschiebung Änderungsanträge Abstimmungen Abstimmung über Anträge Abstimmung über Annahme oder Ablehnung der Vorlage Seite 12
13 Abstimmungen in Gemeinden mit Gemeindeparlament Gegenstände Obligatorisches Referendum Gemeindeordnung neue Ausgaben gemäss Betragsgrenze in Gemeindeordnung Grundsatzfragen Abstimmungen nach zustande gekommenem fakultativem Referendum oder nach Ratsreferendum Reglemente Jahresrechnung, Voranschlag und Steuerfuss neue Ausgaben gemäss Betragsgrenze in Gemeindeordnung Mitgliedschaft bei interkommunalen Verbänden Seite 13
14 Fakultatives Referendum Beschreibung Schriftliches Begehren einer bestimmten Zahl von Stimmberechtigten (gemäss Gemeindeordnung) auf Durchführung der Abstimmung über ein Reglement oder einen Beschluss des Rates (in Gemeinden mit Bürgerversammlung) oder des Gemeindeparlamentes Unterschriftensammlung innert der in der Gemeindeordnung festgelegten Frist oder (bei fehlender Regelung in der Gemeindeordnung) innert 40 Tagen unter Einhaltung bestimmter Formvorschriften Seite 14
15 Fakultatives Referendum Besondere Rechte Eventualantrag Rat oder Gemeindeparlament können der Vorlage, die dem fakultativen Referendum untersteht, einen Eventualantrag beifügen Stimmberechtigte stimmen, wenn Referendum zustande kommt, gleichzeitig über Vorlage und Eventualantrag ab Volksvorschlag Schriftliches Begehren einer bestimmten Zahl von Stimmberechtigten (gemäss Gemeindeordnung) auf Änderung oder Streichung einzelner Bestimmungen eines Erlasses, der dem fakultativen Referendum untersteht Stimmberechtigte stimmen, wenn Referendum zustande kommt, gleichzeitig über Vorlage und Volksvorschlag ab Seite 15
16 Initiativen Beschreibung Schriftliches Begehren einer bestimmten Zahl von Stimmberechtigten (gemäss Gemeindeordnung) an den Rat (in Gemeinden mit Bürgerversammlung) oder an das Gemeindeparlament mit dem Anliegen die Gemeindeordnung zu ändern ein Reglement zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben einen Beschlusses im Zuständigkeitsbereich der Bürgerschaft zu fassen Abstimmung Durchführung, wenn Rat (in Gemeinden mit Bürgerversammlung) oder Gemeindeparlament dem Begehren nicht zustimmt Seite 16
17 Vernehmlassung und Orientierungsversammlung Vernehmlassung Einholen von Stellungnahmen bei den politischen Parteien und weiteren interessierten Kreisen im Rahmen der Beschlussvorbereitung Orientierungsversammlung Einladung in Gemeinden mit Bürgerversammlung zur Orientierungsversammlung Merkmale: Keine Formvorschriften Keine Abstimmungen, sondern Informationsvermittlung und Beantwortung von Fragen Seite 17
18 3. Wirkungen der Volksrechte Geringe Anzahl (an gutgeheissenen) Referenden und Initiativen ist kein Indiz für die Wirkungslosigkeit der Volksrechte. Im Vordergrund stehen die präventiven Wirkungen: Einbezug von (referendumsfähigen) Minderheiten; Formulierung der Gesetzestexte; Diskussion im Vorfeld von Abstimmungen; Informationsverhalten der Behörden; Geringere Ausgaben, geringere Steuerbelastung höhere Wirtschaftsleistung; Schwächung der Parteien. Seite 18
Die Instrumente und die Praxis direkter Demokratie auf Kantons- und Gemeindeebene in St.Gallen
Staatskanzlei Seminar vom 26. September 2012 Direkte Demokratie auf Landes- und Gemeindeebene Die Instrumente und die Praxis direkter Demokratie auf Kantons- und Gemeindeebene in St.Gallen Dr. Markus Bucheli
MehrOrtsgemeinde Schänis. Gemeindeordnung
Ortsgemeinde Schänis Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Schänis vom 4. April 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Schänis erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes
MehrGemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden
Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden vom 28. März 2011 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Amden erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als
MehrP O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N
P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N GEMEINDEORDNUNG vom 30. März 2012 Gemeindeordnung der politischen Gemeinde St. Margrethen vom 30. März 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen
MehrPolitische Gemeinde Rebstein
Politische Gemeinde Rebstein Gemeindeordnung Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rebstein vom 2. April 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Rebstein erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3
MehrR 01 Gemeindeordnung
R 01 Gemeindeordnung Gemeindeordnung 1 / 10 Gemeindeordnung der Stadt Altstätten vom 9. Mai 2012 1 Die Bürgerschaft der Stadt Altstätten erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes
Mehr> Politische Gemeinde wartau. Gemeindeordnung
> Politische Gemeinde wartau Gemeindeordnung Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen Art. 1 Geltungsbereich... 4 Art. 2 Organisationsform... 4 Art. 3 Organe... 4 Art. 4 Aufgaben... 4 II. Bürgerschaft Art. 5 Grundsatz...
MehrKorporationsordnung 1. Juni 2012
Korporationsordnung 1. Juni 2012 Korporationsordnung der Dorfkorporation Bronschhofen Vom 30. März 2012 Die Bürgerschaft der Dorfkorporation Bronschhofen erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des
MehrEntwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N
Entwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N GEMEINDEORDNUNG vom 30. März 2012 Gemeindeordnung der politischen Gemeinde St. Margrethen vom 30. März 2012 1 Die Bürgerschaft der
MehrGemeindeordnung der Ortsgemeinde Buchs
Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Buchs vom 26. März 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Buchs erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:
MehrGemeindeordnung. der Politischen Gemeinde Wittenbach
Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wittenbach vom 30. Mai 2011 Seite 2 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wittenbach vom 30. Mai 2011 1 Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Wittenbach
MehrGemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters
Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters vom 31. Mai 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Vilters erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:
MehrGemeindeordnung QA4173
Gemeindeordnung QA4173 Vom Gemeinderat erlassen: 23.01.2012 Von der Bürgerschaft beschlossen: 30.03.2012 Vom Departement des Innern genehmigt: 12.09.2012 Gültig ab: 01.01.2013 I. Nachtrag Vom Gemeinderat
MehrPOLITISCHE GEMEINDE WALDKIRCH GEMEINDEORDNUNG
POLITISCHE GEMEINDE WALDKIRCH GEMEINDEORDNUNG Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Waldkirch vom 9. Juli 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Waldkirch erlässt gestützt auf Art. 22 Abs.
MehrGEMEINDEORDNUNG. inkl. Teilrevision vom 03. Dezember 2015
GEMEINDEORDNUNG inkl. Teilrevision vom 03. Dezember 2015 In Anwendung seit 01. Januar 2016 Politische Gemeinde Kaltbrunn Gemeindeordnung I. Grundlagen Art. 1 Geltungsbereich Art. 2 Organisationsform Art.
MehrGemeindeordnung der Ortsgemeinde Gossau
Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Gossau vom 10.04.2013 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Gossau erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:
MehrGemeindeordnung; 5. Nachtrag
Bericht und Antrag vom 18. Mai 2009 andasstadtparlament Gemeindeordnung; 5. Nachtrag 1. Ausgangslage DasSt.GallischeGemeindegesetzistinÜberarbeitung.Esistdavonauszugehen,dassdieneueFassungimVerlaufedesJahres2009oderaufAnfang2010rechtskräftigwerdenwird.DerGrosseRatdesKantonsSt.Gallen
MehrGutachten und Antrag Gemeindeordnung
GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE NIEDERBÜREN vom 15. April 2011 1 Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Niederbüren erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April
MehrSchulgemeinde St. Margrethen
Schulgemeinde St. Margrethen Gemeindeordnung vom 30. März 2012 Gemeindeordnung der Schulgemeinde St. Margrethen vom 30. März 2012 Die Bürgerschaft der Schulgemeinde St. Margrethen erlässt gestützt auf
MehrGemeindeordnung der Politischen Gemeinde Widnau. 26. März )
Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Widnau 26. März 2012 1) Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Widnau erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 )
MehrGemeindeordnung. Neudruck 2018
Gemeindeordnung Neudruck 2018 gültig ab 1. Januar 2019 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Geltungsbereich Organisationsform Organe Aufgaben II. Bürgerschaft 1. Stellung und Zuständigkeit
MehrErlass neue Gemeindeordnung der Ortsbürgergemeinde Rorschach
Traktandum 6 Erlass neue Gemeindeordnung der Ortsbürgergemeinde Rorschach Bürgerversammlung vom 4. April 2011 Gemeindeordnung der Ortsbürgergemeinde Rorschach vom 4. April 2011 Die Bürgerschaft der Ortsbürgergemeinde
MehrGemeindeordnung. I. Grundlagen
Gemeindeordnung Die Bürgerschaft der Wasserversorgung Oberbüren erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 (sgs 151.2) als Gemeindeordnung: I. Grundlagen Art. 1
MehrGemeindeordnung der Politischen Gemeinde Diepoldsau
Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Diepoldsau vom 28. März 2012 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Diepoldsau vom 28. März 2012 1 Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Diepoldsau erlässt
MehrVom Gemeinderat erlassen am: 25. Oktober Von der Bürgerversammlung genehmigt am: 4. April 2012
Gemeindeordnung Vom Gemeinderat erlassen am: 25. Oktober 2011 Von der Bürgerversammlung genehmigt am: 4. April 2012 Vom Departement des Innern genehmigt am: 4. Juli 2012 In Kraft ab: 1. Januar 2013 Gemeindeordnung
MehrGemeindeordnung. Version 4.0
Gemeindeordnung Vom Gemeinderat erlassen am 8. Februar 2011 Von der Bürgerschaft genehmigt am 29. März 2011 Vom Departement des Innern genehmigt am 6. Mai 2011 In Anwendung ab 1. Juli 2011 I. Nachtrag
MehrHauptstrasse 16, PF Schmerikon Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Schmerikon vom (Datum Genehmigung Gemeinderat) 1
Hauptstrasse 16, PF 163 8716 Schmerikon www.schmerikon.ch Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Schmerikon vom (Datum Genehmigung Gemeinderat) 1 1 Von der Bürgerschaft der politischen Gemeinde Schmerikon
MehrGEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE ANDWIL
GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE ANDWIL vom 21. März 2011 geändert durch Nachtrag vom 25. März 2013 GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE ANDWIL vom 21. März 2011 Die Bürgerschaft der politischen
MehrPolitische Gemeinde Steinach Gemeindeordnung
Politische Gemeinde Steinach Gemeindeordnung erlassen am 29. November 2011 in Vollzug ab 1. Januar 2013 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Steinach vom 29. November 2011 1 Die Bürgerschaft der Politischen
MehrGemeindeordnung der Ortsgemeinde Rheineck
Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Rheineck vom 1. April 2011 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Rheineck erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst.a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 als Gemeindeordnung:
MehrPolitische Gemeinde Quarten / Gemeindeordnung 2
GEMEINDEORDNUNG Politische Gemeinde Quarten / Gemeindeordnung 2 Von der Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Quarten erlassen am 3. April 2012, rechtsgültig geworden durch Genehmigung des Departementes
MehrGemeindeordnung vom 22. März 2010
Politische Gemeinde Lichtensteig Gemeindeordnung vom 22. März 2010 I. und II. Nachtrag zur Gemeindeordnung Von der Bürgerschaft der politischen Gemeinde Lichtensteig erlassen am 30. März 2015, rechtsgültig
MehrGemeindeordnung der politischen Gemeinde Gommiswald
Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Gommiswald vom 10. Februar 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Gommiswald erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April
MehrNeue Gemeindeordnung (GO) Bericht und Antrag des Ortsbürgerrates Wil an die Bürgerversammlung vom 11. April 2011
Neue Gemeindeordnung (GO) Bericht und Antrag des Ortsbürgerrates Wil an die Bürgerversammlung vom 11. April 2011 Mit dem neuen Gemeindegesetz des Kantons St. Gallen vom 21. April 2009 (sgs 151.2) werden
Mehrder politischen Gemeinde Gaiserwald
Vorlage Bürgerversammlung Die Änderungen gegenüber der heute gültigen Gemeindeordnung sind fett dargestellt. Auf Streichungen wird mit hingewiesen. Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Gaiserwald vom
MehrGemeindeordnung der Politischen Gemeinde Buchs
Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Buchs Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Buchs erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a Gemeindegesetz 1 als Gemeindeordnung: I. Grundlagen Art. 1 Geltungsbereich
MehrGemeindeordnung. vom 3. März 2013
Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative
MehrPolitische Gemeinde Degersheim. Gemeindeordnung
Politische Gemeinde Degersheim Gemeindeordnung vom 26. März 2012 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Degersheim erlässt, gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009
MehrKorporationsordnung der Wasserkorporation Neckertal
Korporationsordnung der Wasserkorporation Neckertal Die Bürgerschaft der Wasserkorporation Neckertal erlässt in Anwendung von Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 1 als Korporationsordnung:
MehrDorf- & Wasserkorporation 9526 Zuckenriet. Korporationsordnung. der Dorf- & Wasserkorporation Zuckenriet
Korporationsordnung der Dorf- & Wasserkorporation Zuckenriet vom 17. März 2010 ¹ Die Bürgerschaft der Dorf- & Wasserkorporation Zuckenriet erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes
MehrPrimarschulgemeinde Eichberg
Primarschulgemeinde Eichberg Gemeindeordnung Gültig ab 1. August 2011 Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Eichberg vom 8. April 2011 1 Die Bürgerschaft der Primarschulgemeinde Eichberg erlässt gestützt
MehrGemeindeordnung der Stadt Buchs 1
Gemeindeordnung der Stadt Buchs 1 1 Anpassung der Begrifflichkeiten von Gemeinde in Stadt gemäss IV. Nachtrag vom 30. November 2015 Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Buchs erlässt gestützt auf
MehrGemeindeordnung der Stadt Rorschach
Seite 1 110.1 Vom Stadtrat am 25. Januar 2011 zuhanden der Bürgerversammlung verabschiedete Gemeindeordnung der Stadt Rorschach vom 29. März 2011 (Datum der Bürgerversammlung) in Vollzug ab.... Inhaltsverzeichnis
MehrGemeindeordnung vom 20. April 2009
Gemeindeordnung vom 20. April 2009 I. Grundlagen Geltungsbereich Art. 1 Diese Gemeindeordnung regelt die Organisation der Ortsbürgergemeinde St.Gallen (im Folgenden OBG genannt) sowie die Rechte und Pflichten
MehrPOLITISCHE GEMEINDE FLUMS
POLITISCHE GEMEINDE FLUMS Gemeindeordnung vom 30. März 2010 Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Flums vom 30. März 2010 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Flums erlässt gestützt auf Art.
MehrSchulgemeinde. Kommentiert [ 1]: Oder: Primarschulgemeinde oder Oberstufenschulgemeinde. Gemeindeordnung
Schulgemeinde Kommentiert [ 1]: Oder: Primarschulgemeinde oder Oberstufenschulgemeinde Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Schulgemeinde... Kommentiert [ 2]: Name der Schulgemeinde eintragen vom... 1 Die
MehrAAA4v. Gemeinde Walenstadt. Gemeindeordnung
AAA4v i^^rzr Gemeinde Walenstadt Gemeindeordnung beschlossen an der Bürgerversammlung vom 8. April 2011 111110 Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Walenstadt Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde
MehrPolitische Gemeinde Vilters-Wangs. Gemeindeordnung
Politische Gemeinde Vilters-Wangs Gemeindeordnung Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Stichwortverzeichnis Stichwort Art. Seite Aufhebung bisherigen Rechts 43 10 Bürgerschaft:
MehrVolksinitiative: Bildungsreformen vor das Volk
Volksinitiative: Bildungsreformen vor das Volk Reto Wyss Bildungs- und Kulturdirektor Medienkonferenz vom 10. Juli 2017, 10-11 Uhr, BKD, Dullikersaal Ausgangslage > 24. Juni 2016: Gesetzesinitiative «Bildungsreformen
MehrAllgemeines Staats- und Gemeinderecht
Allgemeines Staats- und Gemeinderecht Das Staatsrecht regelt die rechtliche Grundordnung des Staates, nämlich die Organisation, die Staatsaufgaben sowie die Rechte und Pflichten jedes Einzelnen. Elemente
MehrKorporationsordnung der Dorfkorporation Nesslau
Korporationsordnung der Dorfkorporation Nesslau vom 30. März 2012 1 Die Bürgerschaft der Dorfkorporation Nesslau erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als
MehrVerfassung der Einwohnergemeinde Beringen
Die Gemeinde Beringen erlässt gemäss Artikel 3 Absatz des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen () die folgende A. Allgemeines Einwohnergemeinde, Begriff Umfang Amtliche Publikation Orientierungsversammlungen
MehrPolitische Gemeinde. Gemeindeordnung
Politische Gemeinde Gemeindeordnung vom 13. April 2010 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Mels erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 1 als Gemeindeordnung:
MehrInstitutionen direkter Demokratie in den Gemeinden Deutschlands und der Schweiz
Philipp Karr Institutionen direkter Demokratie in den Gemeinden Deutschlands und der Schweiz Eine rechtsvergleichende Untersuchung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrKorporationsordnung. dorfkorporation dorfkorporation-wattwil.ch
Korporationsordnung dorfkorporation dorfkorporation-wattwil.ch Korporationsordnung der Dorfkorporation Wattwil Die Bürgerschaft der Dorfkorporation Wattwil erlässt, gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des
MehrEinfügen eines Gliederungstitels vor Artikel 1 1. KAPITEL Allgemeine Bestimmungen
Gesetz vom 13. Mai 2016 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse und zweier weiterer Gesetze (Fusion von Grossfreiburg und Verlängerung des GZG) Der Grosse
MehrVERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN
VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN I. Allgemeines Art. 1 Die Einwohnergemeinde Bargen ist eine selbständige Gemeinde des Kantons Schaffhausen. Einwohnergemeinde Sie ordnet ihre Angelegenheiten im
MehrGEMEINDEORDNUNG DER KATHOLISCHEN KIRCHGEMEINDE WIL
GEMEINDEORDNUNG DER KATHOLISCHEN KIRCHGEMEINDE WIL gültig ab 1. Januar 2015 katholische kirchgemeinde wil Gemeindeordnung der Katholischen Kirchgemeinde Wil gültig ab 1. Januar 2015 Die Bürgerschaft der
MehrGemeindeverfassung Neunkirch
Gemeindeverfassung Neunkirch vom 28. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines Art. 1 Einwohnergemeinde... 1 Art. 2 Amtliche Veröffentlichungen... 1 II. III. Gemeindeorganisation Organe, Wahlen
MehrVERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE STEIN AM RHEIN
Stadt Stein am Rhein StR 101.000 VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE STEIN AM RHEIN vom 21.03.2003 mit Änderungen vom 24.02.2008 Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINES 4 Einwohnergemeinde, Begriff 4 Umfang 4 Amtliche
MehrÜbersicht über die neue Luzerner Kantonsverfassung mit Hinweisen auf andere Kantonsverfassungen PAULRICHLI 54
Inhaltsübersicht Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Literaturverzeichnis Verzeichnis der Kantonsverfassungen Abkürzungsverzeichnis V XVII XIX XXIX XXXI Erster Teil: Einleitung Kleine Verfassungsgeschichte
MehrGemeinde Uerkheim Gemeindeordnung
Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Uerkheim erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gemeindegesetzes vom 19. Dezember 1978 folgende Gemeindeordnung A Allgemeine Bestimmungen 1 Begriff
MehrWichtige Neuerungen im künftigen Gemeindegesetz
GEMEINDEAMT DES KANTONS ZÜRICH Wichtige Neuerungen im künftigen Gemeindegesetz Gemeindeforum vom 17. November 2009 Vittorio Jenni, Gemeindeamt Inhaltsübersicht Übersicht 1. Konzeptvorgaben 2. Zeitplan
MehrSynopse. 2017_02_Gesetz über die politischen Rechte_PRG. Entwurf für Vernehmlassungsverfahren. Gesetz über die politischen Rechte (PRG)
Synopse 2017_02_Gesetz über die politischen Rechte_PRG Gesetz über die politischen Rechte (PRG) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 141.1 Gesetz
MehrGrosser Gemeinderat. Das Initiativrecht 1. Inhalt. Parlamentsdienste; Stand der Bearbeitung: August 2015
Grosser Gemeinderat Das Initiativrecht 1 Parlamentsdienste; Stand der Bearbeitung: August 015 Inhalt 1. Die verschiedenen Initiativtypen... 1.1. Unterscheidungskriterien... 1.. Volksinitiative und Einzelinitiative...
MehrGeschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug
G r o s s e r G e m e i n d e r a t Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug (Geschäftsordnung, GSO) Änderung vom. Änderungsanträge der Vorberatenden Kommission vom 8. September 006 DER
MehrDie in dieser Broschüre genannten Bestimmungen beziehen sich auf beide Geschlechter. Frauenzentrale Aargau. Kommission Frau und Staat
Die in dieser Broschüre genannten Bestimmungen beziehen sich auf beide Geschlechter Frauenzentrale Aargau Kommission Frau und Staat Überarbeitete 11. Auflage: 01. Auflage 1985 02. Auflage 1987 03. Auflage
MehrGemeindeordnung. 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Die Stimmberechtigten. 3. Die Gemeindebehörden. 4. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Gemeindeordnung. Allgemeine Bestimmungen. Die Stimmberechtigten 3. Die Gemeindebehörden 4. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission 5. Rechtsmittel 6. Übergangsbestimmungen 7. Schlussbestimmungen
Mehrvom 25. November 2018 Abstimmungsvorlagen Voranschlag 2019 Teilrevision Gemeindeordnung Öffentliche Orientierungsversammlung 19.
GEMEINDERAT Abstimmung vom 25. November 2018 Abstimmungsvorlagen Voranschlag 2019 Teilrevision Gemeindeordnung Öffentliche Orientierungsversammlung Mittwoch, 7. November 2018, 19.30 Uhr, Lindensaal 2 Abstimmung
MehrEinwohnergemeinde Schöftland. Gemeindeordnung
Einwohnergemeinde Schöftland Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Schöftland erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende Gemeindeordnung Begriff Die Einwohnergemeinde
MehrGemeindeordnung. Volksdiskussion vom August
Gemeindeordnung Volksdiskussion vom. 3. August 06 06 - - I n h a l t s v e r z e i c h n i s Gemeindeordnung I. Grundlagen... 3 Art. Zweck... 3 Art. Einwohnergemeinde... 3 Art. 3 Organe... 3 Art. 4 Allgemeine
MehrRechtsgrundlagen: Gesetz über Referendum und Initiative (abgekürzt: RIG; sgs 125.1) Gemeindeordnung (abgekürzt: GO; srs 111.1)
Stadt St.Gallen Stadtschreiber Ablauf Initiative Rechtsgrundlagen: Gesetz über Referendum und Initiative (abgekürzt: RIG; sgs 125.1) Gemeindeordnung (abgekürzt: GO; srs 111.1) Art. 10 GO: Mit der Initiative
MehrKantonsrat St.Gallen
Kantonsrat St.Gallen 22.08.05 Gemeindegesetz Anträge der Redaktionskommission vom 16. Februar 2009 1 b) Rechtsetzung Art. 6. Referendumsfrist, Abstimmungsergebnis, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn von
MehrGemeindeordnung der Einwohnergemeinde Walzenhausen
Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Walzenhausen vom 6. November 000 Die Einwohnergemeinde, gestützt auf Art. 0 Abs. der Kantonsverfassung ) und Art. Abs. des Gemeindegesetzes ), beschliesst: Die Gemeinde
MehrTeilrevision Gemeindeordnung
Urs Waldispühl, Gemeindepräsident Orientierungsversammlung Weshalb bereits eine Teilrevision? (Erlassen am 22. Januar 2007, Inkraftsetzung 1. Januar 2008) Übergeordnete Gesetzesanpassungen Anpassung an
MehrMitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik
Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik 1. Welche Voraussetzungen braucht es, um auf Bundesebene stimmberechtigt zu sein? a) b) c) 2. Was bedeutet abstimmen? Kreuzen Sie an. Sich als Nationalrat zur Wahl
MehrDer Kanton St. Gallen. Informationen und Wissenswertes für einbürgerungswillige Einwohnerinnen und Einwohner
Der Kanton St. Gallen Informationen und Wissenswertes für einbürgerungswillige Einwohnerinnen und Einwohner Version Juni 2018 Seite 2 BUND KANTONE GEMEINDEN Die drei politischen Ebenen der Schweiz Die
MehrBotschaft zum Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR)
EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Botschaft zum Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) Entwurf für die Vernehmlassung 31. Januar 2007 2 Inhaltsverzeichnis 1. Auslöser der Revision 3 2. Mindestinhalt 3 3.
MehrDAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ (stark vereinfacht)
DAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ (stark vereinfacht) Rechtsschutz Wahl Vereinigte Bundesversammlung (246) Wahl Bundesrat (7) Initiative Oberaufsicht Nationalrat Ständerat (200) (46) Bundesversammlung
MehrDie Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Buchs beschliesst zudem über:
Gemeindeversammlung 1. Allgemeine Informationen Zusammen mit dem Erlass des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) auf den 1. Januar 2005 wurde auch das Gemeindegesetz (GG) teilrevidiert. Für die Versammlungsgemeinden
MehrFinanzdepartement des Kantons Schwyz
Finanzdepartement des Kantons Schwyz Vernehmlassung Schwyz, Teilrevision des Volksschulgesetzes Anpassung des Kostenteilers im Bereich Sonderschulung Bericht zur Vernehmlassungsvorlage 1. Ausgangslage
MehrVerfassung des Kantons St. Gallen
Verfassung des Kantons St. Gallen vom 10. Juni 2001 Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott für die menschliche Gemeinschaft und die gesamte Schöpfung wollen wir Sankt Gallerinnen und Sankt Galler
MehrVerfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen
Verfassung2001 Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen Berücksichtigung der weiblichen Form Aus Gründen der Textverständlichkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche. Die Gemeindeversammlung
MehrVerfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Kanton Solothurn
Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Kanton Solothurn An der Urnenabstimmung vom 5. Juni 2005 von der Mehrheit der Stimmenden der Evangelisch-Reformierten Kirche Kanton Solothurn angenommen Präambel
MehrBürgergesellschaft - direkte Demokratie? Österreich im Vergleich zur Schweiz
Bürgergesellschaft - direkte Demokratie? Österreich im Vergleich zur Schweiz 25. Juli 2013 / Dr. Peter Grünenfelder, Präsident Schweiz. Staatsschreiberkonferenz Inhalt > Direkt-demokratische Instrumente
Mehr3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern.
Statuten der BDP Wahlkreis Thun 13. September 2012 1. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz 1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische Partei im Wahlkreis Thun (BDP Wahlkreis Thun) besteht im Verwaltungskreis
MehrDübendorf. Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Dübendorf (BDP Dübendorf) 1/6
Dübendorf Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Dübendorf (BDP Dübendorf) 1/6 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Dübendorf (BDP Dübendorf) 1. Allgemeines Name Sitz Art. 1 1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische
MehrGeltendes Recht Entwurf Regierungsrat, 5. März 2013 Entwurf PK, 7. Mai 2013
Synopse Kantonsverfassung, Teilrevision (Staatsleitung) Lesehinweis: In der dritten Spalte finden sich nur Einträge, wenn der Entwurf der PK von jenem des Regierungsrates abweicht. Art. 60 Obligatorisches
MehrVerlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Energiezukunft Luzern»
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 24. Mai 2016 B 44 Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Energiezukunft Luzern» Entwurf Kantonsratsbeschluss Zusammenfassung Der Regierungsrat
MehrPolitische Gemeinde Wilen
Politische Gemeinde Wilen Gemeindeordnung Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Gemeindegebiet 2 Aufgaben 3 Organe 4 Amtsdauer 5 Ausstand 6 Amtliche Publikationsorgane 7 Gemeindewappen II.
MehrVerfassung. Kanton St.Gallen. I. Allgemeine Bestimmungen (1.) Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen ngs 37 73
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen. Verfassung des Kantons St.Gallen vom 0. Juni 00 (Stand 7. Mai 009) Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott für die menschliche Gemeinschaft und die gesamte
MehrGrundsatzabstimmung Gemeindevereinigung. Gutachten und Antrag für die Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016
Grundsatzabstimmung Gemeindevereinigung Gutachten und Antrag für die Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016 Ausgangslage In der Schweiz und auch im Kanton St. Gallen nimmt die Zahl der Gemeinden stetig ab.
MehrGeschäftsordnung der Schulkommission Musikschule Konservatorium Zürich (GeschO SK MKZ)
4.640 Geschäftsordnung der Schulkommission Musikschule Konservatorium Zürich (GeschO SK MKZ) Beschluss der Schulkommission Musikschule Konservatorium Zürich vom. November 0 A. Allgemeines Art. Funktion
MehrAbstimmungen und Wahlen. Allgemein WAHLLOKALE
Einwohnergemeinde Allschwil - Abstimungen / Wahlen Abstimmungen und Wahlen Allgemein Wahl- und Abstimmungstermine 2018: Wahl- und Abstimmungstermine 2019: 10. Februar 2019 10. Juni 2018 31. März 2019 (Landrats-
MehrGemeindeordnung der Gemeinde Oberwil
Gemeindeordnung der Gemeinde Oberwil.a vom 8. September 997 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Oberwil, gestützt auf 47 Abs. der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft und 45 Abs. des Gemeindegesetzes
MehrGEMEINDEORDNUNG. Gemeinde Ormalingen. 10. Dezember 1999
Gemeinde Ormalingen GEMEINDEORDNUNG 10. Dezember 1999 Beschlossen an der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Dezember 1999 An der Urnenabstimmung vom 12. März 2000 angenommen Mit Regierungsbeschluss Nr.
MehrReglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich
W 8090 Staatskanzlei Zurich 413.112 Marz 1982 Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich (vom 28. August 1968)' A. Grundlage, Mitgliedschaft und Aufgaben 9: 1. Die Lehrerschaft
MehrDIE ORTSBÜRGERGEMEINDE RORSCHACH Informationen für Interessierte
DIE ORTSBÜRGERGEMEINDE RORSCHACH Informationen für Interessierte ORTSBÜRGERGEMEINDE Die Organe und Gremien Die Ortsbürgergemeinde Rorschach ist nach Verfassung des Kantons St.Gallen als Spezialgemeinde
Mehr