Politische Gemeinde Wilen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Politische Gemeinde Wilen"

Transkript

1 Politische Gemeinde Wilen Gemeindeordnung

2 Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Gemeindegebiet 2 Aufgaben 3 Organe 4 Amtsdauer 5 Ausstand 6 Amtliche Publikationsorgane 7 Gemeindewappen II. DIE STIMMBERECHTIGEN A) Die Gemeindeversammlung Art. 8 Grundsatz 9 Einberufung 10 Einberufungsfrist 11 Anträge ausserhalb der Traktandenliste 12 Offene und geheime Abstimmung 13 Protokollgenehmigung B) Urnenwahl, Urnenabstimmung Art. 14 Urnenwahl 15 Urnenabstimmung C) Information Art. 16 Meinungsbildung 17 Stellungnahme des Gemeinderates D) Fakultatives Referendum Art. 18 Fakultatives Referendum, Unterstellung 19 Zustandekommen 20 Verfahren E) Initiative, Inhalt Art. 21 Initiative, Inhalt Art. 22 Zustandekommen Art. 23 Form Art. 24 Verfahren F) Petition Art. 25 Petition 2

3 III. DIE GEMEINDEHÖRDEN A) Der Gemeinderat Art. 26 Zusammensetzung 27 Geschäftsreglement 28 Gemeindeammann 29 Einberufung 30 Vertretung 31 Zielsetzung 32 Organisation der Gemeindeverwaltung 33 Vollzugsaufgaben 34 Jahresbericht 35 Wahlen 36 Weitere Zuständigkeiten B) Die Kommissionen Art. 37 Zusammensetzung 38 Präsidium 39 Aufgaben C) Das Wahlbüro Art. 40 Zusammensetzung 41 Aufgaben 42 Organisation IV. DIE RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Art. 43 Art. 44 Art. 45 Art. 46 Art. 47 Zusammensetzung Aufgaben Rechnungsprüfung durch Dritte Berichterstattung, Anträge Anregungen, Beratungen V. RECHTSMITTEL Art. 48 Rekurs VI. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Art. 49 Art. 50 Raumordnung Bisherige Reglemente VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art. 51 Revision 52 Inkraftsetzung 3

4 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Gemeindegebiet 1 Die Politische Gemeinde Wilen (in der Folge Gemeinde genannt) bildet nach der thurgauischen Kantonsverfassung und Gesetzgebung eine politische Einheit innerhalb der durch die Grundbuchpläne der Gemeinde festgesetzten Grenzen. 2 Sie bildet eine politische Gemeinde im Sinne von $ 57 der Kantonsverfassung. Art. 2 Aufgaben 1 Die Gemeinde ist die verfassungsmässige Organisation zur Wahrung der Interessen der Einwohner. Sie fördert deren Wohlfahrt und harmonisches Zusammenleben. Sie arbeitet mit den Gemeinden der Region und mit dem Kanton zusammen. 2 Die Gemeinde besorgt die Angelegenheiten, die ihr vom Kanton oder vom Bund zugewiesen sind. Sie erfüllt ferner selbstgewählte Aufgaben im öffentlichen Interesse ihrer Einwohner. 3 Die Gemeinde ist Trägerin des Bürgerrechts. Art. 3 Organe Die Organe der Gemeinde sind: a) die Stimmberechtigten; b) die Gemeindebehörden: - der Gemeinderat; - die Kommissionen; - das Wahlbüro; c) die Rechnungsprüfungskommission. Art. 4 Amtsdauer Die Amtsdauer der Gemeindebehörden, der Mitglieder des Wahlbüros, der Rechnungsprüfungskommission und der Beamten beträgt vier Jahre. Art. 5 Ausstand Mitglieder eines Organs, Beamte, Angestellte und Funktionäre haben den Ausstand zu wahren, wenn sie in einer Angelegenheit ein unmittelbares oder ein erhebliches mittelbares Interesse haben. Art. 6 Amtliche Publikationsorgane Die amtlichen Publikationsorgane werden durch den Gemeinderat bestimmt. Art. 7 Gemeindewappen Das Wappen der Gemeinde ist halbiert in Rot mit gelbem Löwen und Weiss mit schwarzem Schlüssel. 4

5 II. DIE STIMMBERECHTIGTEN A) Die Gemeindeversammlung Art. 8 Grundsatz 1 Die Stimmberechtigten treffen ihre Beschlüsse an der Gemeindeversammlung, soweit nicht besondere Vorschriften die Urnenabstimmung verlangen. 2 Das Stimmrecht, das Verfahren für die Einberufung und die Durchführung von Gemeindeversammlungen sowie das Verfahren bei Wahlen und Abstimmungen richten sich nach der kantonalen Gesetzgebung. Art. 9 Einberufung 1 Das Begehren auf Einberufung einer Gemeindeversammlung kommt zustande, wenn es von mindestens 10 % der Stimmberechtigten unterschrieben und der Gemeindekanzlei eingereicht worden ist. Im Begehren ist die Begründung für die Einberufung der Gemeindeversammlung anzuführen. 2 Der Gemeinderat ist verpflichtet, die Gemeindeversammlung spätestens zwei Monate nach Einreichung der Unterschriftenlisten durchzuführen. Art. 10 Einberufungsfrist Die Einberufung der Stimmberechtigten zur Gemeindeversammlung geschieht mindestens 10 Tage vorher durch Veröffentlichung der Einladung im amtlichen Publikationsorgan und durch Zustellung des Stimmrechtsausweises, der schriftlichen Einladung mit Angabe der Traktanden sowie der Botschaft. Art. 11 Anträge ausserhalb der Traktandenliste Anträge ausserhalb der Traktandenliste Anträge von finanzieller oder grundsätzlicher Tragweite, welche Geschäfte ausserhalb der Traktandenliste betreffen, gehen zur Prüfung an den Gemeinderat, sofern sie von der Gemeindeversammlung mehrheitlich als erheblich erklärt werden. Bei Erheblicherklärung hat der Gemeinderat das Geschäft an der nächsten Gemeindeversammlung zur Beurteilung vorzulegen. Art. 12 Offene und geheime Abstimmung 1 Die Stimmberechtigten beschliessen an der Gemeindeversammlung in offener Abstimmung über: a) den Erlass und die Änderung der Gemeindeordnung; b) den Erlass und Änderung der allgemeinverbindlichen Reglemente und der Gebührentarife; c) die Genehmigung des Voranschlages mit der Festsetzung des Steuerfusses; d) Ausgaben, welche die Finanzbefugnisse des Gemeinderates gemäss Art. 36 übersteigen; e) die Abnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichtes; f) andere Geschäfte, für welche die Stimmberechtigen von Gesetzes wegen zuständig sind. 5

6 2 Die geheime Abstimmung erfolgt, wenn gesetzliche Bestimmungen sie erfordern oder wenn mindestens ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten sie verlangt. Art.13 Protokollgenehmigung Das Protokoll der Gemeindeversammlung soll eine kurze, sachliche Wiedergabe der Verhandlungen, Anträge und Beschlüsse enthalten. Es muss der nächstfolgenden Gemeindeversammlung unterbreitet werden. Die Versammlung kann die Genehmigung des Protokolls dem Gemeinderat übertragen. Wird die Genehmigung dem Gemeinderat übertragen, können die Stimmberechtigten während 10 Tagen nach der Versammlung auf der Verwaltung Einsicht in das Protokoll nehmen. B) Urnenwahl, Urnenabstimmungen Art. 14 Urnenwahl Die Stimmberechtigten wählen an der Urne: a) den Gemeinderat; b) den Gemeindeammann; c) die Rechnungsprüfungskommission; d) das Wahlbüro. Art. 15 Urnenabstimmung 1 Die Stimmberechtigten befinden an der Urne über: a) die Initiativbegehren gemäss Art. 21 ff.; b) die Referendumsvorlagen gemäss Art. 18 ff. 2 Auf Beschluss der Gemeindeversammlung kann im Einzelfall auch über Geschäfte gemäss Art. 12 Abs. 1 an der Urne abgestimmt werden. C) Information Art. 16 Meinungsbildung Der Gemeinderat informiert die Öffentlichkeit über die Angelegenheiten von allgemeinem Interesse. Art. 17 Stellungnahme des Gemeinderates Der Gemeinderat erläutert und begründet die Sachvorlagen in Berichten und Botschaften, welche den Stimmberechtigten fristgemäss zugestellt werden. 6

7 D) Fakultatives Referendum Art. 18 Fakultatives Referendum, Unterstellung Dem fakultativen Referendum unterstehen Beschlüsse des Gemeinderates über Ausgaben gemäss Art. 36, Iit. h. Art. 19 Zustandekommen Ein Referendumsbegehren kommt zustande, wenn.mindestens 10 % der Stimmberechtigten schriftlich die Abstimmung verlangen. Massgebend ist die Zahl der Stimmberechtigten bei der letzten Gesamterneuerungswah1 des Gemeinderates. Art. 20 Verfahren 1 Die Referendumsfrist beginnt am Tage, nach dem die Referendumsvorlage öffentlich angezeigt worden ist und dauert 30 Tage. 2 Im übrigen sind die formellen Erfordernisse, das Verfahren, die Fristen und die Gültigkeit von Referendumsbegehren gemäss kantonaler Gesetzgebung massgebend. 3 Über Vorlagen, die dem fakultativen Referendum unterstehen, hat der Gemeinderat vor Beginn der Referendumsfrist die Vernehmlassungen der örtlichen Parteien und weiterer interessierter oder von der Vorlage betroffener Organisationen einzuholen. E) Initiative, Inhalt Art. 21 Initiative, Inhalt Mit der Initiative kann der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Beschlusses im Zuständigkeitsbereich der Stimmbürger beantragt werden. Art. 22 Zustandekommen Ein Initiativbegehren kommt zustande, wenn es mindestens 10 % der Stimmberechtigten unterschrieben ist. Massgebend ist die Zahl der Stimmberechtigten bei der letzten Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates. Art. 23 Form 1 Das Initiativbegehren kann als allgemeine Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden. 2 Es darf nur einen Gegenstand umfassen. 7

8 Art. 24 Verfahren 1 Das Initiativbegehren ist bei der Gemeindekanzlei schriftlich anzumelden und innert 3 Monaten, nachdem es öffentlich angezeigt worden ist, einzureichen. Ein Initiativbegehren auf Änderung eines Beschlusses darf frühestens 3 Jahre nach der Abstimmung oder nach dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist eingereicht werden. 2 Der Gemeinderat entscheidet, ob das Initiativbegehren zustandegekommen und rechtmässig ist. Er beantragt den Stimmberechtigten Annahme oder Verwerfung. Er kann einen Gegenvorschlag zur Abstimmung vorlegen. 3 Im übrigen sind die kantonalen Vorschriften über die Initiative, insbesondere über die formellen Erfordernisse, das Verfahren, die Fristen und die Gültigkeit entsprechend anzuwenden. F) Petition Art. 25 Petition Jedermann kann an das zuständige Organ eine Petition einreichen. Petitionen werden geprüft und schriftlich beantwortet. III. DIE GEMEINDEBEHÖRDEN A) Der Gemeinderat Art. 26 Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Den Vorsitz führt der Gemeindeammann. Art. 27 Geschäftsreglement Der Gemeinderat gibt sich ein Geschäftsreglement. Art. 28 Gemeindeammann Der Gemeindeammann leitet die Gemeindeversammlung, den Geschäftsgang und die Verhandlungen des Gemeinderates. Art. 29 Einberufung Der Gemeinderat versammelt sich auf Einladung des Gemeindeammanns, so oft es die Geschäftslast erfordert oder auf Verlangen der Mehrheit seiner Mitglieder. 8

9 Art. 30 Vertretung 1 Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde nach aussen. 2 Der Gemeindeammann und der Gemeindeschreiber führen für den Gemeinderat die rechtsverbindliche Unterschrift. Art. 31 Zielsetzung Der Gemeinderat ist beauftragt, für die Entwicklung der Gemeinde Ziele zu setzen und kann zu Beginn jeder Amtsdauer Richtlinien festlegen. Art. 32 Organisation der Gemeindeverwaltung 1 Der Gemeinderat ordnet im Rahmen der Rechtsordnung die Zuständigkeit der Verwaltungskommission und Ämter sowie der mit Verwaltungsaufgaben betrauten Privaten. 2 Er sorgt für eine rechtmässige, sachgerechte und wirtschaftliche Verwaltungstätigkeit. Art. 33 Vollzugsaufgaben Der Gemeinderat sorgt für den Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie für die Ausführung der von Kanton und Bund übertragenen Aufgaben. Art. 34 Jahresbericht Der Gemeinderat berichtet jährlich über die Verwaltungstätigkeit. Art. 35 Wahlen Der Gemeinderat wählt: a) den Vize-Gemeindeammann; b) die Beamten, Angestellten und Funktionäre; c) die Kommissionen und Delegationen, soweit sie nicht von anderen Instanzen gewählt werden. Art. 36 Weitere Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist ferner für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht einem anderen Organ übertragen sind, namentlich: a) die Gebührentarife im Rahmen der reglementarischen Grundsätze festzulegen; b) die Besoldung und Entschädigung der Behördenmitglieder, Beamten und Angestellten sowie der Funktionäre festzusetzen; c) Handhabung der Feuer-, Flur- und Gesundheitspolizei; d) die für den Zahlungsbedarf erforderlichen Fremdmittel aufzunehmen; e) über andere gesetzlich zugeteilte Geschäfte zu beschliessen; 9

10 f) die Durchführung von Prozessen mit dem Recht der Stellvertretung im Rahmen seiner Finanzkompetenzen; g) der Gemeinderat besitzt abschliessende Finanzbefugnisse zur Beschlussfassung über: 1) unvorhergesehene Ausgaben von Fr. 30' pro Fall, über neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben bis zu Fr. 4' in gleicher Angelegenheit, gesamthaft Fr. 100' pro Rechnungsjahr 2) teuerungsbedingte Nachtragskredite; 3) reale Nachtragskredite bis Fr. 30' oder, soweit dieser Betrag überschritten wird, bis 10 % des ursprünglich bewilligten Kredites; 4) dringende Geschäfte, sofern eine Verzögerung die Interessen der Gemeinde erheblich gefährden oder schädigen würde h) der Gemeinderat unterstellt dem fakultativen Referendum Beschlüsse im Rahmen des Reglementes über das Landkreditkonto über den Erwerb und Verkauf von Grundstücken über Fr.500' B) Die Kommissionen Art. 37 Zusammensetzung Die Kommissionen bestehen aus mindestens einem Mitglied des Gemeinderates sowie weiteren stimmberechtigten Einwohnern. Vorbehalten bleiben abweichende gesetzliche Bestimmungen. Art. 38 Präsidium Das Präsidium von Kommissionen wird in der Regel durch ein Mitglied des Gemeinderates ausgeübt, sofern nicht durch Gesetz eine andere Regelung vorgeschrieben ist. Im übrigen konstituieren sich die Kommissionen selbst. Art. 39 Aufgaben Soweit die vom Gemeinderat gewählten Kommissionen nicht bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben zu erfüllen haben, richtet sich ihre Tätigkeit nach dem vom Gemeinderat erlassenen Geschäftsreglement. C) Das Wahlbüro Art. 40 Zusammensetzung Das Wahlbüro besteht aus mindestens acht Mitgliedern sowie drei Suppleanten, nämlich: a) dem Gemeindeammann als Präsidenten; b) dem Gemeindeschreiber als Sekretär; c) mindestens sechs weiteren Mitgliedern sowie drei Suppleanten. Art. 41 Aufgaben Das Wahlbüro leitet die an der Urne vorzunehmenden Abstimmungen und Wahlen und stellt die Ergebnisse fest. Ausserdem bestimmt der Gemeindeammann aus den Mitgliedern des Wahlbüros die Stimmenzähler für die jeweils stattfindenden Gemeindeversammlungen. Der Gemeinderat kann zur Resultatermittlung zusätzliche Hilfskräfte bewilligen. 10

11 Art. 42 Organisation Der Gemeinderat bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Standorte der Urnen und Öffnungszeiten. IV. DIE RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Art. 43 Zusammensetzung 1 Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern. 2 Sie konstituiert sich selbst. Art. 44 Aufgaben Die Rechnungsprüfungskommission prüft die gesamte Verwaltungstätigkeit, das Finanzgebahren, die Buchhaltung und die Jahresrechnung. Art. 45 Rechnungsprüfung durch Dritte Der Gemeinderat kam die Buchhaltung und Jahresrechnung durch eine fachlich versierte, unabhängige externe Revisionsstelle überprüfen lassen. Diese berichtet dem Gemeinderat und der Rechnungsprüfungskommission über das Ergebnis ihrer Kontrolltätigkeit. Art. 46 Berichterstattungen, Anträge Die Rechnungsprüfungskommission berichtet den Stimmberechtigten jährlich über ihre Kontrolltätigkeit. Sie unterbreitet Anträge über die Abnahme der Jahresrechnung. Art. 47 Anregungen, Beratungen Die Rechnungsprüfungskommission kann von sich aus dem Gemeinderat Anregungen unterbreiten und gemeinsame Aussprachen verlangen. V. RECHTSMITTEL Art. 48 Rekurs 1 Gegen Entscheide der Stimmberechtigten, des Gemeinderates oder der Kommissionen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis kann Rekurs gemäss dem kantonalen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege geführt werden. 2 Für das Verfahren gelten die Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. 11

12 VI. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Art. 49 Raumplanung Die Gemeinde übernimmt die Richt- und Zonenpläne der Ortsgemeinde Wilen bei Wil und wendet diese solange an, bis sie ohnehin überarbeitet werden müssen. Art. 50 Bisherige Reglemente Solange keine neuen Reglemente, Verordnungen usw. bestehen, übernimmt die Gemeinde die Rechte und Pflichten gemäss der bisher geltenden Ordnung der bisherigen Munizipalgemeinde und der Ortsgemeinde Wilen bei Wil. VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art. 51 Revision Die Revision der Gemeindeordnung kann jederzeit durch die Stimmberechtigten beschlossen werden. Art. 52 Inkraftsetzung Diese Gemeindeordnung tritt nach Annahme durch die Stimmberechtigten und nach Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau per 1. Januar 1998 in Kraft. Von der Gemeindeversammlung beschlossen am 18. Juni Der Ortsvorsteher: Die Gemeindeschreiberin: M. Giger I. Weibel Vom Regierungsrat des Kantons Thurgau genehmigt am 8. Juli 1997 mit RBR Nr

Gemeindeordnung. 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Die Stimmberechtigten. 3. Die Gemeindebehörden. 4. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission

Gemeindeordnung. 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Die Stimmberechtigten. 3. Die Gemeindebehörden. 4. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission Gemeindeordnung. Allgemeine Bestimmungen. Die Stimmberechtigten 3. Die Gemeindebehörden 4. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission 5. Rechtsmittel 6. Übergangsbestimmungen 7. Schlussbestimmungen

Mehr

GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE MÜNCHWILEN TG

GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE MÜNCHWILEN TG GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE MÜNCHWILEN TG vom 26. Juni 2002 Seite Inhaltsverzeichnis 3 I. Allgemeine Bestimmungen 4 II. Die Stimmberechtigten 7 III. Die Gemeindebehörden A. Der Gemeinderat

Mehr

Gemeindeordnung. Politische Gemeinde Braunau TG

Gemeindeordnung. Politische Gemeinde Braunau TG Gemeindeordnung Politische Gemeinde Braunau TG INHALTSVERZEICHNIS SEITE I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Gemeindegebiet 3 2 Aufgaben 3 3 Organe 3 4 Protokolle 3 5 Amtsdauer /Amtsdauerbeschränkung 4 6

Mehr

Gemeindeordnung. der. Politischen Gemeinde Aadorf

Gemeindeordnung. der. Politischen Gemeinde Aadorf Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Aadorf Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Aadorf I. Grundlagen 2 II. Organisation 2 A. Allgemeines 2 B. Gesamtheit der Stimmberechtigten 4 C. Der Gemeinderat

Mehr

Politische Gemeinde Rebstein

Politische Gemeinde Rebstein Politische Gemeinde Rebstein Gemeindeordnung Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rebstein vom 2. April 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Rebstein erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3

Mehr

Ortsgemeinde Schänis. Gemeindeordnung

Ortsgemeinde Schänis. Gemeindeordnung Ortsgemeinde Schänis Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Schänis vom 4. April 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Schänis erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes

Mehr

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters vom 31. Mai 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Vilters erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:

Mehr

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Rheineck

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Rheineck Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Rheineck vom 1. April 2011 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Rheineck erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst.a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 als Gemeindeordnung:

Mehr

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Gossau

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Gossau Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Gossau vom 10.04.2013 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Gossau erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:

Mehr

Entwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N

Entwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N Entwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N GEMEINDEORDNUNG vom 30. März 2012 Gemeindeordnung der politischen Gemeinde St. Margrethen vom 30. März 2012 1 Die Bürgerschaft der

Mehr

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Buchs

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Buchs Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Buchs vom 26. März 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Buchs erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:

Mehr

Gemeindeordnung der Volksschulgemeinde Nollen w 2018

Gemeindeordnung der Volksschulgemeinde Nollen w 2018 Gemeindeordnung 2018 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Die Volksschulgemeinde Nollen umfasst das Gebiet der Politischen Gemeinde Wuppenau, Schönholzerswilen ohne die Weiler

Mehr

Gemeindeordnung. I. Grundlagen

Gemeindeordnung. I. Grundlagen Gemeindeordnung Die Bürgerschaft der Wasserversorgung Oberbüren erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 (sgs 151.2) als Gemeindeordnung: I. Grundlagen Art. 1

Mehr

Korporationsordnung 1. Juni 2012

Korporationsordnung 1. Juni 2012 Korporationsordnung 1. Juni 2012 Korporationsordnung der Dorfkorporation Bronschhofen Vom 30. März 2012 Die Bürgerschaft der Dorfkorporation Bronschhofen erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des

Mehr

Korporationsordnung der Wasserkorporation Neckertal

Korporationsordnung der Wasserkorporation Neckertal Korporationsordnung der Wasserkorporation Neckertal Die Bürgerschaft der Wasserkorporation Neckertal erlässt in Anwendung von Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 1 als Korporationsordnung:

Mehr

Gemeindeordnung vom 20. April 2009

Gemeindeordnung vom 20. April 2009 Gemeindeordnung vom 20. April 2009 I. Grundlagen Geltungsbereich Art. 1 Diese Gemeindeordnung regelt die Organisation der Ortsbürgergemeinde St.Gallen (im Folgenden OBG genannt) sowie die Rechte und Pflichten

Mehr

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018 Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 08 Fassung der Kommission vom 0. März 08, zuhanden der Vernehmlassung Verfassung der Gemeinde Stetten vom.. 08 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Einwohnergemeinde Die

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE ANDWIL

GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE ANDWIL GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE ANDWIL vom 21. März 2011 geändert durch Nachtrag vom 25. März 2013 GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE ANDWIL vom 21. März 2011 Die Bürgerschaft der politischen

Mehr

Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung

Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Uerkheim erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gemeindegesetzes vom 19. Dezember 1978 folgende Gemeindeordnung A Allgemeine Bestimmungen 1 Begriff

Mehr

Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden

Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden vom 28. März 2011 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Amden erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als

Mehr

Erlass neue Gemeindeordnung der Ortsbürgergemeinde Rorschach

Erlass neue Gemeindeordnung der Ortsbürgergemeinde Rorschach Traktandum 6 Erlass neue Gemeindeordnung der Ortsbürgergemeinde Rorschach Bürgerversammlung vom 4. April 2011 Gemeindeordnung der Ortsbürgergemeinde Rorschach vom 4. April 2011 Die Bürgerschaft der Ortsbürgergemeinde

Mehr

Gutachten und Antrag Gemeindeordnung

Gutachten und Antrag Gemeindeordnung GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE NIEDERBÜREN vom 15. April 2011 1 Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Niederbüren erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April

Mehr

Verfassung der Gemeinde Lohn SH

Verfassung der Gemeinde Lohn SH Verfassung der Gemeinde Lohn SH vom. Juni 00 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Lohn SH erlässt, gestützt auf Art. des Gemeindegesetzes vom 7. August 998, als Gemeindeverfassung: I. Allgemeines Art.

Mehr

P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N

P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N GEMEINDEORDNUNG vom 30. März 2012 Gemeindeordnung der politischen Gemeinde St. Margrethen vom 30. März 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen

Mehr

> Politische Gemeinde wartau. Gemeindeordnung

> Politische Gemeinde wartau. Gemeindeordnung > Politische Gemeinde wartau Gemeindeordnung Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen Art. 1 Geltungsbereich... 4 Art. 2 Organisationsform... 4 Art. 3 Organe... 4 Art. 4 Aufgaben... 4 II. Bürgerschaft Art. 5 Grundsatz...

Mehr

R 01 Gemeindeordnung

R 01 Gemeindeordnung R 01 Gemeindeordnung Gemeindeordnung 1 / 10 Gemeindeordnung der Stadt Altstätten vom 9. Mai 2012 1 Die Bürgerschaft der Stadt Altstätten erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes

Mehr

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN I. Allgemeines Art. 1 Die Einwohnergemeinde Bargen ist eine selbständige Gemeinde des Kantons Schaffhausen. Einwohnergemeinde Sie ordnet ihre Angelegenheiten im

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

GEMEINDEORDNUNG. inkl. Teilrevision vom 03. Dezember 2015

GEMEINDEORDNUNG. inkl. Teilrevision vom 03. Dezember 2015 GEMEINDEORDNUNG inkl. Teilrevision vom 03. Dezember 2015 In Anwendung seit 01. Januar 2016 Politische Gemeinde Kaltbrunn Gemeindeordnung I. Grundlagen Art. 1 Geltungsbereich Art. 2 Organisationsform Art.

Mehr

Gemeindeordnung QA4173

Gemeindeordnung QA4173 Gemeindeordnung QA4173 Vom Gemeinderat erlassen: 23.01.2012 Von der Bürgerschaft beschlossen: 30.03.2012 Vom Departement des Innern genehmigt: 12.09.2012 Gültig ab: 01.01.2013 I. Nachtrag Vom Gemeinderat

Mehr

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Erlen. Gemeinde Erlen Version Mai Gemeindeordnung Mai 2015 def. erstellt am:

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Erlen. Gemeinde Erlen Version Mai Gemeindeordnung Mai 2015 def. erstellt am: Gemeinde Erlen Version Mai 2015 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze und Aufgaben Seite 3 II. Organisation der Gemeinde Seite 3 III. Ausübung der politischen Rechte Seite 4 IV. Gemeindeversammlung Seite 4

Mehr

Hauptstrasse 16, PF Schmerikon Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Schmerikon vom (Datum Genehmigung Gemeinderat) 1

Hauptstrasse 16, PF Schmerikon   Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Schmerikon vom (Datum Genehmigung Gemeinderat) 1 Hauptstrasse 16, PF 163 8716 Schmerikon www.schmerikon.ch Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Schmerikon vom (Datum Genehmigung Gemeinderat) 1 1 Von der Bürgerschaft der politischen Gemeinde Schmerikon

Mehr

Einwohnergemeinde Schöftland. Gemeindeordnung

Einwohnergemeinde Schöftland. Gemeindeordnung Einwohnergemeinde Schöftland Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Schöftland erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende Gemeindeordnung Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

Korporationsordnung der Dorfkorporation Nesslau

Korporationsordnung der Dorfkorporation Nesslau Korporationsordnung der Dorfkorporation Nesslau vom 30. März 2012 1 Die Bürgerschaft der Dorfkorporation Nesslau erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als

Mehr

Politische Gemeinde Kemmental. Gemeindeordnung

Politische Gemeinde Kemmental. Gemeindeordnung Politische Gemeinde Kemmental I n h a l t s v e r z e i c h n i s Abschnitt Themenbereich Seite I Grundsätze und Aufgaben 2 II Organisation der Gemeinde 2 III Gemeindeversammlung 3 IV Gemeinderat 5 V Gemeindepräsident

Mehr

Gemeindeordnung. der Politischen Gemeinde Wittenbach

Gemeindeordnung. der Politischen Gemeinde Wittenbach Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wittenbach vom 30. Mai 2011 Seite 2 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wittenbach vom 30. Mai 2011 1 Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Wittenbach

Mehr

Primarschulgemeinde Eichberg

Primarschulgemeinde Eichberg Primarschulgemeinde Eichberg Gemeindeordnung Gültig ab 1. August 2011 Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Eichberg vom 8. April 2011 1 Die Bürgerschaft der Primarschulgemeinde Eichberg erlässt gestützt

Mehr

Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Gommiswald

Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Gommiswald Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Gommiswald vom 10. Februar 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Gommiswald erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April

Mehr

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013 Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative

Mehr

GEMEINDEORDNUNG DER KATHOLISCHEN KIRCHGEMEINDE WIL

GEMEINDEORDNUNG DER KATHOLISCHEN KIRCHGEMEINDE WIL GEMEINDEORDNUNG DER KATHOLISCHEN KIRCHGEMEINDE WIL gültig ab 1. Januar 2015 katholische kirchgemeinde wil Gemeindeordnung der Katholischen Kirchgemeinde Wil gültig ab 1. Januar 2015 Die Bürgerschaft der

Mehr

Gemeindeordnung. Neudruck 2018

Gemeindeordnung. Neudruck 2018 Gemeindeordnung Neudruck 2018 gültig ab 1. Januar 2019 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Geltungsbereich Organisationsform Organe Aufgaben II. Bürgerschaft 1. Stellung und Zuständigkeit

Mehr

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn 45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE WALDKIRCH GEMEINDEORDNUNG

POLITISCHE GEMEINDE WALDKIRCH GEMEINDEORDNUNG POLITISCHE GEMEINDE WALDKIRCH GEMEINDEORDNUNG Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Waldkirch vom 9. Juli 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Waldkirch erlässt gestützt auf Art. 22 Abs.

Mehr

Schulgemeinde St. Margrethen

Schulgemeinde St. Margrethen Schulgemeinde St. Margrethen Gemeindeordnung vom 30. März 2012 Gemeindeordnung der Schulgemeinde St. Margrethen vom 30. März 2012 Die Bürgerschaft der Schulgemeinde St. Margrethen erlässt gestützt auf

Mehr

Korporationsordnung. dorfkorporation dorfkorporation-wattwil.ch

Korporationsordnung. dorfkorporation dorfkorporation-wattwil.ch Korporationsordnung dorfkorporation dorfkorporation-wattwil.ch Korporationsordnung der Dorfkorporation Wattwil Die Bürgerschaft der Dorfkorporation Wattwil erlässt, gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des

Mehr

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Widnau. 26. März )

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Widnau. 26. März ) Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Widnau 26. März 2012 1) Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Widnau erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 )

Mehr

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Buchs

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Buchs Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Buchs Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Buchs erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a Gemeindegesetz 1 als Gemeindeordnung: I. Grundlagen Art. 1 Geltungsbereich

Mehr

Vom Gemeinderat erlassen am: 25. Oktober Von der Bürgerversammlung genehmigt am: 4. April 2012

Vom Gemeinderat erlassen am: 25. Oktober Von der Bürgerversammlung genehmigt am: 4. April 2012 Gemeindeordnung Vom Gemeinderat erlassen am: 25. Oktober 2011 Von der Bürgerversammlung genehmigt am: 4. April 2012 Vom Departement des Innern genehmigt am: 4. Juli 2012 In Kraft ab: 1. Januar 2013 Gemeindeordnung

Mehr

Politische Gemeinde Felben-Wellhausen. Gemeindeordnung

Politische Gemeinde Felben-Wellhausen. Gemeindeordnung Politische Gemeinde Felben-Wellhausen Gemeindeordnung vom 25. April 2002 Inhaltsübersicht I. Allgemeine Bestimmungen 2 Art. 1 Begriff 2 Art. 2 Aufgaben 2 Art. 3 Versorgung mit Elektrizität und Wasser 2

Mehr

Zweckverband Spitex Buchs-Dällikon. Zweckverbandstatuten

Zweckverband Spitex Buchs-Dällikon. Zweckverbandstatuten Zweckverband Spitex Buchs-Dällikon Zweckverbandstatuten 2 I. ZUSAMMENSCHLUSS UND ZWECK 1. Die Politischen Gemeinden Buchs ZH und Dällikon bilden zusammen unter dem Namen SPITEX Buchs-Dällikon einen Zweckverband

Mehr

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Diepoldsau

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Diepoldsau Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Diepoldsau vom 28. März 2012 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Diepoldsau vom 28. März 2012 1 Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Diepoldsau erlässt

Mehr

Gemeindeordnung. Politische Gemeinde Müllheim. Inhaltsübersicht

Gemeindeordnung. Politische Gemeinde Müllheim. Inhaltsübersicht Politische Gemeinde Müllheim Gemeindeordnung Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit gelten in der Gemeindeordnung die männlichen Bezeichnungen auch für die weiblichen. Inhaltsübersicht Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG)

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Vernehmlassungsfassung 171.1 Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 30 und in Ausführung von Art. 72 der

Mehr

Politische Gemeinde. Homburg. Gemeindeordnung

Politische Gemeinde. Homburg. Gemeindeordnung Politische Gemeinde Homburg Inhaltsverzeichnis Abschnitt Themenbereich Seite I Gemeinde 3 II Gemeindegewalt 4 III Gemeindeversammlung 5 IV Gemeinderat 7 V Gemeindeammann 9 VI Kommissionen 10 VII Verwaltung

Mehr

Politische Gemeinde Degersheim. Gemeindeordnung

Politische Gemeinde Degersheim. Gemeindeordnung Politische Gemeinde Degersheim Gemeindeordnung vom 26. März 2012 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Degersheim erlässt, gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE LENGWIL. Gemeindeordnung

POLITISCHE GEMEINDE LENGWIL. Gemeindeordnung POLITISCHE GEMEINDE LENGWIL Politische Gemeinde Lengwil Seite Inhaltsverzeichnis. Grundsätze und Aufgaben...4 Art. Gebiet...4 Art. Aufgaben...4 Art. Amtsgeheimnis...4 Art. 4 Unvereinbarkeit...4. Organisation

Mehr

Verfassung. der Gemeinde. Stetten SH

Verfassung. der Gemeinde. Stetten SH Verfassung der Gemeinde Stetten SH 2 Systematische Gliederung der Verfassung Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I Allgemeines 1 5 4 5 II Organe der Gemeinde 6 13 5 8 Kommissionen mit besonderen Verwaltungsbefugnissen

Mehr

der politischen Gemeinde Gaiserwald

der politischen Gemeinde Gaiserwald Vorlage Bürgerversammlung Die Änderungen gegenüber der heute gültigen Gemeindeordnung sind fett dargestellt. Auf Streichungen wird mit hingewiesen. Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Gaiserwald vom

Mehr

Gemeindeordnung. der Politischen Gemeinde Uttwil

Gemeindeordnung. der Politischen Gemeinde Uttwil Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Uttwil Vernehmlassungsexemplar 22.03.2013 1 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Uttwil Inhaltsverzeichnis Grundsätze und Aufgaben I. Grundsätze und Aufgaben

Mehr

Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen

Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen Verfassung2001 Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen Berücksichtigung der weiblichen Form Aus Gründen der Textverständlichkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche. Die Gemeindeversammlung

Mehr

Gemeinde Safenwil. Gemeindeordnung

Gemeinde Safenwil. Gemeindeordnung Gemeinde Safenwil Gemeindeordnung Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Seite 1 Begriff 3 2 Zweck 3 3 Organisationsform 3 4 Organe 3 II. Gemeindeversammlung 5 Aufgaben und Befugnisse 4 6 Einberufung, Initiativrecht

Mehr

Gemeindeordnung vom 22. März 2010

Gemeindeordnung vom 22. März 2010 Politische Gemeinde Lichtensteig Gemeindeordnung vom 22. März 2010 I. und II. Nachtrag zur Gemeindeordnung Von der Bürgerschaft der politischen Gemeinde Lichtensteig erlassen am 30. März 2015, rechtsgültig

Mehr

Gemeinde Büttenhardt. Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt

Gemeinde Büttenhardt. Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt Gemeinde Büttenhardt Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt Systematische Gliederung der Verfassung Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I Allgemeines 4 II Organe der Gemeinde Kommissionen mit besonderen

Mehr

Gemeindeordnung. Version 4.0

Gemeindeordnung. Version 4.0 Gemeindeordnung Vom Gemeinderat erlassen am 8. Februar 2011 Von der Bürgerschaft genehmigt am 29. März 2011 Vom Departement des Innern genehmigt am 6. Mai 2011 In Anwendung ab 1. Juli 2011 I. Nachtrag

Mehr

Einwohnergemeinde Fislisbach

Einwohnergemeinde Fislisbach Einwohnergemeinde Fislisbach gültig ab 1. Januar 2016 2 Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Fislisbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom

Mehr

Gemeindeverfassung Neunkirch

Gemeindeverfassung Neunkirch Gemeindeverfassung Neunkirch vom 28. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines Art. 1 Einwohnergemeinde... 1 Art. 2 Amtliche Veröffentlichungen... 1 II. III. Gemeindeorganisation Organe, Wahlen

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis Seite Gemeindeordnung 1 Protokoll der Gemeindeversammlung 3 2 Stimmenzähler 3 3 Publikationsorgan 3 4 Gesetzliche Organe

Mehr

Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh.

Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh. Appenzell Ausserrhoden Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh. I NAME, RECHTSFORM UND ZIEL Art. Unter dem Namen Sozialdemokratische Partei des Kantons Appenzell Ausserrhoden (SP AR) besteht

Mehr

GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE BICHELSEE-BALTERSWIL GENEHMIGT AN DER GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 27. NOVEMBER 2007

GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE BICHELSEE-BALTERSWIL GENEHMIGT AN DER GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 27. NOVEMBER 2007 1 GEMEINDEORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE BICHELSEE-BALTERSWIL GENEHMIGT AN DER GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 27. NOVEMBER 2007 GÜLTIG AB 01. JULI 2008 ANPASSUNG DER ART. 23 UND ART. 31 AN DER GEMEINDEVERSAMMLUNG

Mehr

Politische Gemeinde Quarten / Gemeindeordnung 2

Politische Gemeinde Quarten / Gemeindeordnung 2 GEMEINDEORDNUNG Politische Gemeinde Quarten / Gemeindeordnung 2 Von der Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Quarten erlassen am 3. April 2012, rechtsgültig geworden durch Genehmigung des Departementes

Mehr

Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27.

Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27. Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27. Mai 2010 WVD-Statuten Seite 1 von 8 27. Mai 2010 I. Name, Sitz und Zweck Art.

Mehr

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Uttwil

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Uttwil Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Uttwil Ausgabe 2018 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Uttwil Inhaltsverzeichnis Grundsätze und Aufgaben I. Grundsätze und Aufgaben Seite 3 II. Organisation

Mehr

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wartau. Kirchgemeindeordnung

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wartau. Kirchgemeindeordnung Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wartau Kirchgemeindeordnung Die stimmberechtigten Gemeindeglieder der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wartau erlassen, gestützt auf Art. 12 der Verfassung der

Mehr

Statuten des LAC Wohlen

Statuten des LAC Wohlen Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung

Mehr

Gemeindeordnung der Stadt Buchs 1

Gemeindeordnung der Stadt Buchs 1 Gemeindeordnung der Stadt Buchs 1 1 Anpassung der Begrifflichkeiten von Gemeinde in Stadt gemäss IV. Nachtrag vom 30. November 2015 Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Buchs erlässt gestützt auf

Mehr

Neue Gemeindeordnung (GO) Bericht und Antrag des Ortsbürgerrates Wil an die Bürgerversammlung vom 11. April 2011

Neue Gemeindeordnung (GO) Bericht und Antrag des Ortsbürgerrates Wil an die Bürgerversammlung vom 11. April 2011 Neue Gemeindeordnung (GO) Bericht und Antrag des Ortsbürgerrates Wil an die Bürgerversammlung vom 11. April 2011 Mit dem neuen Gemeindegesetz des Kantons St. Gallen vom 21. April 2009 (sgs 151.2) werden

Mehr

Verordnung. für die. Bürgerrechtskommission

Verordnung. für die. Bürgerrechtskommission Verordnung für die Bürgerrechtskommission (in Kraft ab. Januar 07) Gestützt auf 6 der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung für die Bürgerrechtskommission. Inhaltsverzeichnis Ingress

Mehr

Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung

Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen SVP Bischofszell und Umgebung besteht eine selbständige politische Partei in der Rechtsform eines Vereins. Die SVP Bischofszell

Mehr

Gemeindeordnung. der Politischen Gemeinde Herdern

Gemeindeordnung. der Politischen Gemeinde Herdern Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Herdern 1 Grundsätze und Aufgaben I. Grundsätze und Aufgaben Seite 3 II. Organisation der Gemeinde Seite 3 III. Ausübung der Rechte Seite 4 IV. Gemeindeversammlung

Mehr

Gemeindeverfassung Buchberg. ab

Gemeindeverfassung Buchberg. ab 1 Gemeindeverfassung Buchberg vom 15. Dezember 2004 ab 1.1.2012 Gemeindeverfassung Buchberg vom 15. Dezember 2004 Zugunsten der guten Lesbarkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche Form Die

Mehr

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Mitgliedschaft Art. 3 Grundsatz Art. 4 Einzelmitglieder Art. 5 Kollektivmitglieder Art. 6 Ehrenmitglieder Art.

Mehr

Statuten Hallau Tourismus. Version 1.0

Statuten Hallau Tourismus. Version 1.0 Hallau Tourismus Version 1.0 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen Hallau Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Art. 2 Sitz Der Sitz

Mehr

Regionalplanungsgruppe Frauenfeld

Regionalplanungsgruppe Frauenfeld Regionalplanungsgruppe Frauenfeld S T A T U T E N A. Persönlichkeit Art. 1 Verein, Name und Sitz Die Regionalplanungsgruppe Frauenfeld ist ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Frauenfeld. Art.

Mehr

GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007

GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007 GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Begriff, Autonomie 3 Art. 2 Organisation 3 II. Organe 3 Art. 3 Organe 3 Art. 4 Gemeindeversammlung 3 Art. 5

Mehr

Verfassung der Einwohnergemeinde Beringen

Verfassung der Einwohnergemeinde Beringen Die Gemeinde Beringen erlässt gemäss Artikel 3 Absatz des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen () die folgende A. Allgemeines Einwohnergemeinde, Begriff Umfang Amtliche Publikation Orientierungsversammlungen

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS POLITISCHE GEMEINDE FLUMS Gemeindeordnung vom 30. März 2010 Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Flums vom 30. März 2010 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Flums erlässt gestützt auf Art.

Mehr

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bettwiesen

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bettwiesen Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bettwiesen Ausgabe 2018 Gemeindeordnung Politische Gemeinde Bettwiesen Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze und Aufgaben Seite 3 II. Die Organisation der Gemeinde und

Mehr

Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung

Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung I Allgemeines Art. 1 Name und Sitz des Vereins Unter dem Namen Spitex Hochdorf und Umgebung besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Hochdorf.

Mehr

Dorf- & Wasserkorporation 9526 Zuckenriet. Korporationsordnung. der Dorf- & Wasserkorporation Zuckenriet

Dorf- & Wasserkorporation 9526 Zuckenriet. Korporationsordnung. der Dorf- & Wasserkorporation Zuckenriet Korporationsordnung der Dorf- & Wasserkorporation Zuckenriet vom 17. März 2010 ¹ Die Bürgerschaft der Dorf- & Wasserkorporation Zuckenriet erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes

Mehr

Gemeindeordnung. Politische Gemeinde Schmerikon

Gemeindeordnung. Politische Gemeinde Schmerikon Gemeindeordnung Politische Gemeinde Schmerikon Übersicht Artikel 1. Grundlagen Geltungsbereich 1 Organisationsform 2 Organe 3 Aufgaben 4 Amtliche Bekanntmachungen 5 2. Bürgerschaft Grundsatz 6 Befugnisse

Mehr

STATUTEN. II Organisation Organe. III Die Forstrevierversammlung Einberufung - 10 Stimmrecht - 11 Beschlussfassung

STATUTEN. II Organisation Organe. III Die Forstrevierversammlung Einberufung - 10 Stimmrecht - 11 Beschlussfassung STATUTEN Überblick I Allgemeine Bestimmungen... Name und Sitz - Körperschaftsgebiet - Mitgliedschaft - 4 Zweck - 5 Zielerreichung - 6 Aufgaben und Unterstellung des Revierförsters - 7 Finanzierung II Organisation...

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Primarschulgemeindeordnung gelten für beide Geschlechter. Art. 1 Gemeindeart Die Primarschulgemeinde umfasst das Gebiet der politischen

Mehr

Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich

Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich W 8090 Staatskanzlei Zurich 413.112 Marz 1982 Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich (vom 28. August 1968)' A. Grundlage, Mitgliedschaft und Aufgaben 9: 1. Die Lehrerschaft

Mehr

Offizieller. Statuten

Offizieller. Statuten Offizieller Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 2 II. Mitgliedschaft 2 III. Finanzmittel und Haftung 3 IV. Organisation 3 a. Mitgliederversammlung 3 b. Vorstand 4 c. Ausschuss 5 d. Revisionsstelle

Mehr

Gemeinde Hettlingen. Gemeindeordnung

Gemeinde Hettlingen. Gemeindeordnung Gemeinde Hettlingen Gemeindeordnung In Kraft seit:. Januar 04 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 3 II. Die Stimmberechtigten 3. Politische Rechte 3. Urnenwahlen und Urnenabstimmungen 3 3. Gemeindeversammlungen

Mehr

Reglement für die Controlling-Kommission. (vom )

Reglement für die Controlling-Kommission. (vom ) Reglement für die Controlling-Kommission (vom.0.007) Gemeinde Nottwil Inhaltsverzeichnis I. Zweck und Organisation Art. Zweck... Art. Wahl... Art. Organisation... Art. 4 Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat...

Mehr

Gemeindeordnung Primarschulgemeinde Buchs

Gemeindeordnung Primarschulgemeinde Buchs Gemeindeordnung Primarschulgemeinde Buchs Primarschulgemeinde Buchs Gemeindeordnung Seite 1/11 Inhalt I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 1 Gemeindeordnung 3 Art. 2 Gemeindeart 3 Art. 3 Gemeindeaufgaben

Mehr

GEMEINDEORDNUNG DER BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI

GEMEINDEORDNUNG DER BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI GEMEINDEORDNUNG DER BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI vom. Dezember 07 Die Bürgergemeinde Oberägeri gibt sich gestützt auf 69 Ziff. a des Gemeindegesetzes vom 4. September 980 folgende Gemeindeordnung: I. ALLGEMEINES

Mehr