An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages. Schutz der Privatsphäre Bezug: Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP - Drucksache VI/3711 -
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- Gisela Grosser
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1 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3826 Der Bundesminister des Innern V III /162 Bonn, den 7. September 1972 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Schutz der Privatsphäre Bezug: Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP - Drucksache VI/ Namens der Bundesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der derzeitige Stand der Vorbereitung des Entwurfs eines Bundesgesetzes über den Schutz der Privatsphäre bei der Datenverarbeitung? 2. Wurden bisher die Bundesländer beteiligt? In meinem Hause wurde noch vor Ende des Jahres 1971 ein erster Referentenentwurf eines Bundesgesetzes über den Schutz der Privatsphäre bei der Datenverarbeitung (Bundes-Datenschutzgesetz) fertiggestellt. Der Entwurf ist so angelegt, daß er die Bereiche abdeckt, für die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben ist, also Schutz vor mißbräuchlichen Eingriffen in öffentlichen und in privaten Bereichen gewährt. Dies wurde bereits in der Antwort der Bundesregierung vom 5. Oktober 1970 (Drucksache VI/1223) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes und Genossen (Drucksache VI/1150) zum Ausdruck gebracht. Die Vorbereitungsarbeiten an dem Entwurf erwiesen sich wegen der Neuartigkeit der Materie und ihrer Ausstrahlungen in weite Rechts- und Lebensgebiete als schwierig und langwierig. Es zeigten sich von der Natur der Sache her gegebene Interessengegensätze und Sachkonflikte wie die Polarität zwischen dem Informationsanspruch der Gesellschaft sowie des einzelnen und dem Anspruch auf Unversehrtheit der Privatsphäre, ohne deren Ausgleich eine zweckgerechte gesetzliche Regelung des Datenschutzes nicht denkbar ist. Ein zentrales Problem der
2 Drucksache VI/3826 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Datenschutzgesetzgebung besteht darin, daß Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz des Bürgers vor Mißbrauch bei der Datenverarbeitung die Erfüllung seiner hohen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Staat und Wirtschaft, die weithin nur noch mit Hilfe moderner Verfahren der Rationalisierung und Automatisierung möglich ist, beeinträchtigen können. Die vielfach geforderte Kontrolle des Datenschutzes durch eine zentrale Überwachungsinstitution der öffentlichen Hand kann durch damit verbundene Maßnahmen wie Anlegung von umfangreichen Registern und sonstigen Ansammlungen von Personendaten Gefährdungen der Privatsphäre herbeiführen, die dem Datenschutzgedanken zuwiderlaufen. Die Beratung und Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Bundesverwaltung und mit den Verwaltungen der Bundesländer sowie dem Kommunalbereich war demzufolge ungewöhnlich zeitraubend. Der Referentenentwurf wurde aufgrund der Ergebnisse einer Reihe von mehrtägigen Besprechungen mit Vertretern dieser Bereiche neu gefaßt. Bei den Erörterungen des Entwurfs mit den Bundesländern und dem Kommunalbereich wurde deutlich, daß die Initiative der Bundesregierung, nicht zuletzt wegen der drohenden Rechtszersplitterung auf diesem Gebiet, durchweg begrüßt und gefördert wird. 3. Hat die Bundesregierung mit Rücksicht auf die Schwierigkeit und Vielschichtigkeit der Materie Verbindung mit der Wissenschaft aufgenommen, etwa durch Erteilung von Forschungsaufträgen? Können gegebenenfalls Ergebnisse aus solchen Aufträgen (Gutachten oder ähnliches) dem Bundestag zugänglich gemacht werden? Unsere Rechtsordnung kennt eine Fülle von Vorschriften auf dem Gebiet etwa des Verfassungs-, Verwaltungs-, Privat- oder Strafrechts, die dem Schutz des Persönlichkeitsrechts bzw. der Privat- oder Geheimsphäre zu dienen bestimmt sind. Gleichwohl ist eine umfassende gesetzliche Regelung des Schutzes der Privatsphäre unter dem Gesichtspunkt ihrer Gefährdung durch die Datenverarbeitung Neuland. Es erschien deshalb angezeigt und für die Vorbereitungsarbeiten an dem Regierungsentwurf eines Bundes-Datenschutzgesetzes nützlich, frühzeitig Verbindung mit Wissenschaftlern, die sich bereits mit Fragen des Datenschutzes befaßt hatten, aufzunehmen und Forschungsaufträge zu erteilen. 1. Professor Dr. Steinmüller vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Regensburg erhielt im Dezember 1970 den Auftrag, mit der von ihm gebildeten Arbeitsgemeinschaft Datenschutz" ein Gutachten über Grundfragen des Datenschutzes zu erstellen, das auch auf eine künftige Datenschutzgesetzgebung des Bundes eingehen sollte. Das sehr umfangreiche Gutachten liegt seit Juli 1971 vor. 2. Dr. Kamlah, Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Erlangen, wertete in der Zeit von November 1970 bis September 1971 im Rahmen eines Forschungsauftrages amerikanische und englische Quellen über Vorschläge zur Datenschutzgesetzgebung aus. Seine Arbeit Datenschutz im
3 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3826 Spiegel der angloamerikanischen. Literatur" ist eine systematische Zusammenfassung dieser Auswertung. 3. Professor Dr.-Ing. Steinbuch und Dipl.-Ing. Wacker, Institut für Nachrichtenverarbeitung und -übertragung, Universität Karlsruhe, erarbeiteten ein Gutachten Überlegungen zu technischen Möglichkeiten des Datenschutzes im Hinblick auf ein Bundes-Datenschutzgesetz", das im Januar 1972 vorgelegt wurde. Diese Gutachten enthalten wertvolle Hinweise und Anregungen für die Vorbereitung des Regierungsentwurfs. Darüber hinaus wurde in vielfältiger Weise Verbindung mit dem Wissenschaftsbereich aufgenommen. Die Gutachten sind diesem Schreiben als Anlagen beigefügt. 4. Bestehen Kontakte mit Wirtschaft, Verbänden und internationalen Institutionen, um auch von dort Vorstellungen über Notwendigkeit und Durchführbarkeit von Datenschutzregelungen in die Vorbereitungsarbeiten einfließen zu lassen? Es wurde großer Wert darauf gelegt, die in der Wirtschaft und bei Verbänden bestehenden Auffassungen zur Datenschutzproblematik, insbesondere über Notwendigkeit und Durchführbarkeit von Datenschutzregelungen des Bundes kennenzulernen. Die Öffentlichkeitsarbeit meines Hauses zur Vorbereitung eines Bundes-Datenschutzgesetzes führte zu einer Fülle von Kontakten, aus denen sich Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft und von Verbänden sowie schriftliche Meinungsäußerungen aus diesem Bereich ergaben. Zu erwähnen wäre auch die Teilnahme meines Hauses an einem vom Ausschuß für Wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) gebildeten Arbeitskreis, der sich mit Fragen der Datenschutzgesetzgebung befaßt. Gelegentlich der genannten Kontakte war bei Vertretern dieser Bereiche zum Teil eine gewisse Reserve gegenüber dem Gesetzgebungsvorhaben nicht zu verkennen, die wohl hauptsächlich mit den bei Beantwortung der Frage 1 erwähnten, der Datenschutzproblematik innewohnenden Interessengegensätzen und Sachkonflikten in Zusammenhang steht. In den von der OECD 1969 und vom Europarat 1971 errichteten Arbeitsgremien zum Studium der Probleme des Schutzes der Privatsphäre bei der Datenverarbeitung wirkten Vertreter der Bundesregierung ständig mit. Es zeigt sich dabei vor allem die Bedeutung einer internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Datenschutzes im Hinblick auf die gegenseitigen Verflechtungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft und die damit verbundenen Notwendigkeiten des Datenaustausches. 5. Wie ist der weitere Gang der Vorbereitung geplant, wann kann mit der Vorlage eines Regierungsentwurfs gerechnet werden? Es ist beabsichtigt, den nach verwaltungsinterner Beratung und Abstimmung neu gefaßten Referentenentwurf in diesen Tagen Vertretern von Verbänden und sonstigen Sachverständigen zur
4 Drucksache VI/3826 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Stellungnahme zuzusenden und diese zu einer Anhörung Anfang November einzuladen. Gleichzeitig wird der Entwurf nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien den Geschäftsstellen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und auch dem Sekretariat des Bundesrates zur Kenntnis gebracht. Nach sorgfältiger Prüfung und Auswertung der Ergebnisse dieser Anhörung wird der Entwurf, ggf. nach Überarbeitung und nochmaliger Beteiligung der Bundesressorts, Länder und Gemeinden, dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt und sodann bei Bundesrat und Bundestag eingebracht werden. Dieses Verfahren wird kaum vor Jahresende abgeschlossen werden können. Genscher
5 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3826 Anlage 1 Grundfragen des Datenschutzes Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums des Innern Prof. Dr. W. Steinmüller B. Lutterbeck C. Malimann U. Harbort G. Kolb J. Schneider Juli 1971
6 Drucksache VI/3826 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Vorwort Im Winter 1970/71 erhielt der Unterzeichnete vom Bundesministerium des Innern den Auftrag, ein Gutachten über Grundfragen des Datenschutzes zu erstellen. Das Gutachten sollte Vorschläge und Anregungen für eine künftige Datenschutzgesetzgebung des Bundes erarbeiten. Die Verfasser schlossen sich nach der Auftragserteilung in einer Arbeitsgemeinschaft Datenschutz" zusammen. Das der Arbeitsgemeinschaft gesteckte Ziel, innerhalb des Zeitraumes Januar 1971 Juni 1971 die Grundlagen für ein Datenschutzgesetz des Bundes zu erarbeiten, erwies sich bei Fortschreiten ihrer Arbeit zunächst als immer problematischer. Die enge Verknüpfung von rechtlichen und technischen Details und die Tatsache, daß der Faktor Information im wesentlichen bisher nicht Gegenstand rechtlicher Erörterungen war, erforderte Anstrengungen, die mit dem geringen personellen Besatz der Arbeitsgemeinschaft auf Dauer nicht zu leisten waren. Dieser personelle Engpaß konnte in der Spätphase unserer Untersuchungen durch die Mitarbeit der Assistenten des Lehrstuhles überbrückt werden: C. E. Eberle; H. J. Garstka; H. Tubies. Die Verfasser möchten sich auch an dieser Stelle ausdrücklich für ihre tatkräftige Unterstützung bedanken; ohne sie hätte das Gutachten in der jetzigen Form nicht entstehen können. Die Verfasser sind sich bewußt, daß wesentliche Probleme künftiger Klärung aufgegeben sind. Insoweit wartet noch ein weites Feld auf Wissenschaft und Rechtsprechung. Sie hoffen aber, daß sie dem Gesetzgeber die Hinweise haben geben können, die nach dem derzeitigen Stand der Forschung möglich waren. Von einem eigentlichen Gesetzesvorschlag wurde abgesehen, da gewisse Alternativen noch der politischen Entscheidung bedürfen. Das Literaturverzeichnis umfaßt zur leichteren Zugänglichkeit vor allem die deutschsprachige Literatur (im übrigen vgl. Schubert/Steinmüller: JUDAC. Jurisprudenz, Datenverarbeitung, Kybernetik [Internationale Bibliographie], München 1971). Die Gliederung bietet zugleich eine erste Systematik des Datenschutzes. W. Steinmüller
7 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3826 Gliederung A. Grundlegung I. Einleitung Seite. 1. Gegenstand Datenschutz als Kehrseite der Datenverarbeitung Beschränkungen Aufbau 35 II. Die gesellschaftliche Bedeutung der Information 1. Gesellschaft, Staat und Information Chancen der EDV Gefahren der EDV Die Aufgabe des Rechts Informationsrecht und Datenschutz EDV-Recht 37 III. Bedeutung der EDV in der Verwaltung 1. Qualitative Veränderungen Kein bloßes Verwaltungsmittel Computer als Denk- und Lernsimulator Informationssysteme als Modelle Informationssystem als Machtfaktor für den Kundigen Datenschutz ist ein politisches, kein technisches Problem Datenschutz bei privater Informationsverarbeitung Überregionale und überbetriebliche Verwaltungsintegration 41 IV. Terminologie 1. Information Daten Information oder Datum? Datenschutz (DSch) Systemtheoretische und informationswissenschaftliche Grundbe griffe Juristische und rechtspolitische Bezeichnungen 45
8 Drucksache VI/3826 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode B. Allgemeiner Teil des Datenschutzes (Individualschutz) I. Die unbrauchbare Privatsphäre" Seite 1. Was ist Privatsphäre" Gegebenheiten Tatsächliche Gegebenheiten Rechtliche Gegebenheiten Öffentliches Recht Strafrecht Zivilrecht Ergebnis Ansätze zur positiven Bestimmung der Privatsphäre" in der Literatur Generelle Bestimmungen Im deutschen Recht Im amerikanischen Recht (USA) Relativität der Privatsphäre Kasuistische Bestimmungsversuche Festlegung von Schutzbereichen Im deutschen Zivilrecht Im amerikanischen Recht Beurteilung Ende der Privatsphäre" Ersetzung der Privatsphäre" durch andere Termini Privatheit Erheblichkeit Identifizierbarkeit 54 II. Der neue Ansatz 1. Informationsarten Grundeinteilung Personen- und Sachinformationen Individuelle und statistische Informationen Gruppeninformationen Einbeziehung bestimmter statistischer Informationen Umwandelbarkeit der Informationsarten: Das Problem der Zu satzinformation Personenbezogene Informationen Individualisierbare Informationen Individualinformationen Bedingungen der Umwandlung Rechtliche Bedeutung Die Phasen der Informationsverarbeitung Die Struktur der Informationsverarbeitung Abgewandelte EDV-Terminologie Unterschiede Bedeutung Legalterminologie Die Benennung der einzelnen Phasen Informationsermittlung Informationserfassung Informationsspeicherung 58
9 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3826 Seite Informationsveränderung Informationsweitergabe Informationslöschung Öffentliche und private Informationsverarbeitung Informationsverarbeitung durch öffentliche Stellen Informationsverarbeitung durch nicht-öffentliche Stellen Erläuterung Alternative 59 III. Rechtliche Grundlagen des Individualdatenschutzes 1. Die zwei Säulen" des Datenschutzrechts Staatsrecht Quelle der obersten Kriterien für Informationsver arbeitung Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine Regelung der Informationsverarbeitung durch öffentliche Stellen Regelungsgegenstand Datenschutz und materielles Recht Datenschutz und Verwaltungsverfahrensrecht Lösungsvorschläge Ergänzung des Artikels 75 GG Gleichlautende Gesetze Gesetzgebungskompetenz des Bundes bezüglich der Regelung der Informationsverarbeitung durch nicht-öffentliche Stellen Privatautonomie und Abwehransprüche Gewerbliche und innerbetriebliche Informationssysteme Arbeitsrecht Informationsamt Strafrecht Ergebnis 62 Exkurs I Grundrecht auf Information 1. Fragestellung Terminologie Informationsrecht Grundrecht auf Information Bestandsaufnahme Gesetze Rechtsprechung Literatur Systematisierung eines möglichen Grundrechts auf Information Fallgruppen Einbeziehung bisheriger Ergebnisse Beschränkung der weiteren Untersuchung Postulat eines allgemeinen Grundrechts auf Information Prinzip der Öffentlichkeit Tendenzen Artikel 5 Abs. 1 GG als mögliche verfassungsrechtliche Grundlage eines Grundrechts auf Information bisherige Ansätze Rechtsgrundlage 66
10 Drucksache VI/3826 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Seite 6.2. Enge Auslegung Kritik Versuch einer Neuinterpretation des Artikels 5 GG Veränderte Stellung des Individuums Versuch der Neuinterpretation Objektive Auslegungsmethoden Wandlung der Massenmedien Notwendigkeit neuer Informationsquellen Der Zusammenhang mit anderen Verfassungsnormen Artikel 21 und 42 GG Demokratieprinzip Sozialstaatsprinzip Bedeutungswandel Artikel 5 GG Ausgestaltung des Grundrechts auf Information Beispiele Informationsinteresse Befriedigungsformen dieses Interesses Realisierungsmöglichkeit Träger des Informationsanspruchs Bürger Gruppen Umfang des Informationsanspruchs und der zu erteilenden Infor mationen Drittwirkung" 71 Exkurs II Datensicherung 1. Problematik des Datenschutzes unter dem Aspekt des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung Allgemeines Recht und technischer Fortschritt Gegebenheiten des Einsatzes der EDV Notwendigkeit der Datensicherung Definition Maßnahmen der Datensicherung und rechtliche Regelung Derzeitiger Stand in der Literatur Zum Begriff Notwendigkeit und Bedeutung der Datensicherung für den Daten schutz Problematik normativer Gestaltung Gewinnung von Kriterien der gesetzlichen Regelung Betrachtung ausgehend vom Computer Betrachtung ausgehend vom Datenschutz Versuch einer Systematik Zerstörung, Verlust, Entstellung Unberechtigter Umgang mit Daten Kriterien Darstellung möglicher Maßnahmen Fehler Katastrophen Unberechtigter Umgang Versicherung Mögliche Maßnahmen Ergebnis 80
11 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3826 C. Besonderer Teil des Individualdatenschutzes Öffentliche Informationsverarbeitung Seite 1. Vorbemerkung Schutzgegenstand Ziel und Gang der Untersuchung Prüfungsmaßstab des Grundgesetzes Untersuchung der speziellen Grundrechte auf ihre Eignung als Prüfungsmaßstab Artikel 4 Abs. 1 Informationsermittlung Artikel 5 Abs. 1 Informationsweitergabe Artikel 6 Abs. 1 Gruppeninformation, Informationsweitergabe Artikel 8 Informationsermittlung Artikel 10 Informationsaustausch, Informationsweitergabe Ergebnis: Nur begrenzte Eignung der speziellen Grundrechte Artikel 2 Abs. 1 GG als möglicher Prüfungsmaßstab Untersuchung von Artikel 2 Abs. 1 auf seine Eignung als Prüfungs maßstab Die freie Entfaltung der Persönlichkeit in Artikel 2 Abs. 1 (Aus legung) Darstellung der herrschenden Lehre Entscheidung für eine neue Theorie Versuch der Entwicklung einer neuen Theorie Methodische Schwierigkeiten Ansatz einer kybernetischen Erklärung Ansatz einer soziologischen Erklärung Rechtliche Folgerung Schranken des Informationsschutzes aus Artikel 2 Abs Schranken aus den Informationen selbst Schranken aus dem Grundrecht Insbesondere: Grundprinzipien der staatlichen Ordnung Gruppendatenschutz Prüfungsgegenstand: Die Phasen der Informationsverarbeitung (IV) 92 I. Topos Informationsermittlung - 1. Definition Schutzbereich des Artikels 2 Abs. 1 GG Auseinandersetzung mit Evers Zugriff auf allgemein zugängliche Daten Ausfüllung der staatlichen Ordnungsfunktion Intensität und Umfang staatlicher Nachforschungen Zufälliges staatliches Tätigwerden Ergebnis Zulässigkeit einer Beschränkung des Schutzbereichs Wesensgehalt von Artikel 2 Abs. 1 GG Kein umfassendes Persönlichkeitsbild Keine überflüssigen Ermittlungen" Minimalinformationen Unterstützungsinformationen Verfassungsmäßige Ordnung Gewaltenteilung und Zuständigkeitsverteilung Rechtsstaatsprinzip 99
12 Drucksache VI/3826 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Seite 3.3. Insbesondere: die Verwaltungsaktqualität der Ermittlung Regelung eines Einzelfalls?" Ausweg Datenschutzregelung Ermittlung durch Befragen des Betroffenen Ermittlung durch Befragen eines Dritten Zusammenfassung Bedeutung der Ermittlung von Individualinformationen in einer integrierten Verwaltung Allgemeines Problem der Sicherheitsverwaltung Zusammenfassung 103 II. Topos Informationserfassung 1. Definition Schutzbereich Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Erfassen Argumente dagegen Zwischenergebnis Insbesondere: Ist die Informationserfassung Verwaltungsakt? Rechtliche Regelung Ergebnis 105 III. Topos Informationsspeicherung 1. Definition Bedeutung Schutzbereich Ergebnis 106 IV. Topos Informationsveränderung 1. Definition Informationsverfälschung Abgrenzung zur Informationslöschung Informationsverknüpfung Erläuterung Rechtliche Regelung Verarbeitung eigener Informationen Ergebnis Informationsverdichtung Änderung der Benutzerzuordnung 110 Vorbemerkung zu den Topoi V bis VIII Informationsweitergabe 4.1. Fallgruppen Grundproblem Aufbau 111
13 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3826 V. Topos Informationsaustausch 1. Definition und Bedeutung 111 Seite 1.1. Informationsaustausch Die Bedeutung des Informationsaustausches bei integrierter Daten verarbeitung Paßt das Amtshilferecht für den Informations-Austausch? Weitergeltung des Behördenbegriffs Anwendbarkeit des bisherigen Amtshilfeverfahrens? Amtshilferecht und Artikel 2 Abs. 1 GG Ergebnis Zweckentfremdungsregel Wesensgehalt von Artikel 2 Abs. 1 GG Grundprinzipien der staatlichen Ordnung Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Rechtsnatur des Austausches von Individualinformationen Zusammenfassung: Entwicklung der rechtlichen Regelungen Vorschriften für die Verwaltung Rechte des Bürgers Rechtspolitische Beurteilung des Ergebnisses 117 VI. Topos Informationsweitergabe an Dritte 1. Allgemeines Definition Abgrenzung Beispiel Schutzbereich Zulässigkeit einer Beschränkung Weitergabe mit Einwilligung Weitergabe ohne Einwilligung Wesensgehalt von Artikel 2 Abs. 1 GG Grundprinzipien der staatlichen Ordnung Schutz vor Beschränkung ohne Einwilligung Zusammenfassung 120 VII. Topos Informationsverbund 1. Definition und Bedeutung Definition Beispiele Bedeutung Rechtliche Würdigung Grundgedanken Reduktion auf bekannte Topoi 122 VIII. Topos Informationslöschung 1. Defenition und Schutzbereich Zulässigkeit einer Beschränkung 123
14 Drucksache VI/3826 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode IX. Topos Einsichts- und Auskunftsrechte; Berichtigungs- und Löschungsansprüche Seite 1. Verhältnis der Rechte zueinander Die einzelnen Ansprüche Unterrichtsansprüche Einsichtsrecht Auskunftsrecht Datenjournal Die Folgeansprüche Berichtigungsanspruch Löschungsanspruch 126 X. Topos Organisatorische Kontrollmöglichkeiten 1. Notwendigkeit Reichen die bisher vorhandenen Mittel der verwaltungsinternen Aufsicht aus? Ausbau bestehender Aufsichtsbehörden oder Neuerrichtung einer eigenen Kontrollbehörde? Organisation der Kontrollbehörde Befugnisse der Kontrollbehörde Die Lösung von Podlech Keine Kontrollbehörde Rechtliche Beurteilung von Programmen Die Lösung der IPA 129 D. Informationsverarbeitung durch nicht-öffentliche Stellen I. Grundsätzliches 1. Gang der Untersuchung Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse Weiteres Vorgehen Regelungsmaterie (Prüfungsgegenstand) Notwendigkeit einer Systematik Definitionen Informationssysteme zur Weitergabe an die Offentlichkeit an einzelne Informationsverarbeitung zur internen Verwendung (interne IS) Erläuterungen Erste Ebene Weitergabe-Informationssysteme Interne Informationssysteme Zweite Ebene Weitergabe-Informationssysteme Interne Informationssysteme Darstellung und Kritik der derzeitigen rechtlichen Situation Verstreute einzelne Bestimmungen Strafrecht und UWG Arbeitsrecht Gewerberecht Bank- und Versicherungsrecht 135
15 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3826 Seite 3.2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht Regelungsbedürftigkeit Regelungskriterien aus dem Grundgesetz Verhältnis Informationssystem Bürger Informationssystem als soziale Gewalt Bindung an die Grundrechte Spezielle Grundrechte Artikel Artikel Artikel Artikel 2 Abs Ausnahmen aus den Schranken Artikel 2 Abs Sittengesetz Rechte anderer Verfassungsmäßige Ordnung Grundrechtsschutz des Informationssystems? Informations system und Staat Spezielle Grundrechte Artikel Artikel Artikel Artikel 2 Abs Ergebnis: Interessenabwägung Keine Einheitliche Regelung Nicht alle privaten Informationssysteme sind regelungsbedürftig Informationssystem zur Weitergabe an die Offentlichkeit Sonstige interne Informationssysteme 143 II. Informationssysteme zur Weitergabe an Dritte Konsequenzen für den Gesetzgeber 1. Eingrenzung Gang der Untersuchung Gesetzliche Einschränkungen der privaten Informationsverarbei tung Ermittlung Regelung der Art und Weise der Ermittlung Alternative zur Freistellung der. Ermittlung Ausschlußkatalog Erfassung/Speicherung Allgemeine Individualinformationen Qualifizierte Individualinformationen Löschungspflicht Veränderung Veränderung durch Umwelteinflüsse Veränderung durch Menschen Benutzeränderung Informationsverknüpfung Informationsverfälschung Weitergabe S Systemverkauf Inhaberwechsel Systemverschmelzung Zusammenfassung Löschung Erweiterter Rechtsschutz des einzelnen Schadenersatz Einsichts- und Auskunftsrechte 149
16 Drucksache VI/3826 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Seite Unterscheidung von Einsicht und Auskunft Ist ein Einsichts- bzw. Auskunftsrecht zweckmäßig? Register Datenjournal und Bestand der gespeicherten Individualinformationen Anspruch auf Löschung Anspruch auf Berichtigung Anspruch auf Ergänzung und Entzerrung Unterlassungsanspruch Öffentliche Kontrolle, Überwachung Notwendigkeit und Ziel Voraussetzungen für effektive Aufsichtsmaßnahmen Die Kontrollinstanz Anzeige- bzw. Anmeldepflicht Datenjournal Kontrollmaßnahmen Genehmigung Zulassung eines Informationssystems Genehmigung bestimmter Geschäftsverhandlungen Überwachung von Verarbeitungsprogrammen und Datensiche rungsmaßnahmen Unterstützung von Einzelrechten Einsichtsrecht der Kontrollinstanzen Informationsfluß Informationsbestand Programme und Datensicherungsmaßnahmen Strafnormen Datensicherungsmaßnahmen Unberechtigtes Erfassen und Speichern von Individualinforma tionen und das Zugänglichmachen gegenüber Dritten Strafrahmen 154 III. Informationssysteme zur internen zweckgebundenen Verarbeitung ( Innerbetriebliche Informationssysteme") Konsequenzen für de n Gesetzgeber 1. Gesetzliche Einschränkungen der Informationsverarbeitung Ermittlung Zustimmung des Betroffenen Bestimmung der zur Ermittlung freigegebenen Informationen (im besonderen auf arbeitsrechtlichem Gebiet) Ausnahmen der speziellen Grundrechte Art und Weise der Ermittlung Erfassung/Speicherung Veränderung Löschung Weitergabe Bedenken hinsichtlich des Ergebnisses Verkauf ganzer Informationssysteme Ausnahmen der speziellen Grundrechte Erweiterter Rechtsschutz des einzelnen Schadenersatz Einsichts- und Auskunftsrechte Anspruch auf Löschung Anspruch auf Berichtigung Anspruch auf Ergänzung und Entzerrung Unterlassungsanspruch 159
17 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3826 Seite 3. Öffentliche Kontrolle, Überwachung Notwendigkeit und Ziel Kontrollinstanz als Voraussetzung für eine effektive Kontrolle Die Kontrollinstanz Gründe gegen eine einheitliche Kontrollinstanz Gründe für eine einheitliche Kontrollinstanz Entscheidung für eine einheitliche Kontrollinstanz Strafnormen 161 Anhang Das Informationsrecht des Parlaments 163
18 Drucksache VI/3826 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Literaturverzeichnis Achterberg, Norbert Probleme der Funktionslehre, München 1970 Amtliches Handbuch des Deutschen Bundestages 6. Wahlperiode Anschütz, Gerhard Thoma, Richard (Hg.) Darmstadt und Bad Homburg v. d. H., (o. J.) Handbuch des Deutschen Staatsrechts, Bd. I, Tübingen 1930 Bd. II, Tübingen 1932 (zitiert HdbDStR I [II]) Arbeitsgruppe EDV und Juradat kämpft gegen die Informationslawine, in: Kritische Justiz 1970, Recht" im Fachbereich S. 463 ff. Rechtswissenschaft an der F. U. Berlin (1) Arbeitsgruppe EDV und Die Informationsmacher. Zur Fragwürdigkeit einer privaten Datenbank für Recht" im Fachbereich Rechts- Rechtsdokumentation. Die Firma Juradat, Berlin 1970 wissenschaft an der F. U. Berlin (2) Arbeitsgruppe für Daten- Juristisches Informationssystem mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeiverarbeitung im Bundes- tung, in: Beilage 8/70 zum Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1970 ministerium der Justiz Arbeitsgruppe Grundbuch- Rahmen-Soll-Konzept für die Automatisierung des Grundbuchwesens und den datenbank, eingesetzt vom Aufbau einer Grundstücksdatenbank, Band I bis IV, München 1971 Bayerischen Staatsministerium der Justiz Arndt, Adolf (1) Umwelt und Recht, in: NJW 1960; 2040f. Arndt, Adolf (2) Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse? in: DRiZ 1964, S. 290 ff. Arndt, Klaus F. Arnold, Hans Auernhammer, Herbert (1) Auernhammer, Herbert (2) Auernhammer, Herbert (3) Parlamentarische Geschäftsautonomie und autonomes Parlamentsrecht, Berlin 1966 Behördenakten als Beweismittel im Zivilprozeß, in: NJW 1953, S ff. Gedanken zur Datenschutzgesetzgebung, in: ÖVD O (1971), S. 23 ff. Informationssysteme im öffentlichen Bereich, in: Staats- und Kommunalverwaltung 1971, 118 ff. Überlegungen zu einem Bundesgesetz über Datenschutz, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 9. Juni 1971, Nr. 87/1971 Bardet, Philipp Die Organisation der Planung, Stuttgart 1965 Bartsch, Wolfgang Bäumlin, Richard (1) Bäumlin, Richard (2) Informationswelle überschwemmt Wissenschaft, in: F. R. vom 13. Oktober 1970, S. 16 Der schweizerische Rechtsstaatsgedanke, in: Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins, 101 (1965), S. 81 ff. Die Kontrolle des Parlaments über die Regierung und Verwaltung, in: Referate und Mitteilungen des schweizerischen Juristenvereins, 100. Jahrgang, Basel 1966, S. 168 ff. Bäumlin, Richard (3) Staat, Recht und Geschichte, Zürich 1961 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen (Hg.) Becker, Erich Die Datenverarbeitung in der bayerischen Staatsverwaltung, 1970 (o. Ort) Verwaltungsaufgaben, in: Morstein Marx, Fritz, Verwaltung. Eine einführende Darstellung, Berlin 1965, S. 187 ff. Behlert, Karl Vom Organisieren, 3. Aufl., Stuttgart 1960 Benjamin, Michael Kybernetik und staatliche Führung, in: Staat und Recht 1967, S ff. Berg, Klaus Massenmedien und Menschenrechte, in: JZ 1971, S. 167 f. Berger, Peter Marschall v. Bieberstein, Fritz Freiherr Verwaltungsautomation erfordert Erweiterung der Staatshaftung, in: ADL- Nachrichten 1971, S. 56 Die Verantwortlichkeit der Reichsminister, in: Anschütz, Gerhard, und Thoma, Richard (Hg.), Handbuch des Deutschen Staatsrechts, Bd. I, S. 520 ff.
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