Geschäftslokal A-1170 Wien Ottakringer Straße 30 Top 5-9
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- Klaus Jaeger
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1 Geschäftslokal A-1170 Wien Ottakringer Straße 30 Top 5-9
2 Die Qualität einer Informationsdienstleistung bestimmt sich durch vollständigen, aussagekräftigen und objektiven Inhalt, der Nachteile weder verschweigt noch beschönigt und Vorteile sachlich beschreibt. In diesem Sinne sehen wir die Tätigkeit und Funktion des Immobilienmaklers, als Informationsvermittler und beratender Partner, für Abgeber und Immobiliensuchende. Selbstverständlich kann und soll auch die beste Beschreibung einer Immobilie keine Besichtigung ersetzen; aber sie erspart allen Beteiligten Zeit, Enttäuschungen und unnötige Wege. Aus diesem Grund ist der Informationsgehalt unserer Immobilienangebote sehr ausführlich gehalten und zur besseren Orientierung in mehrere Themenbereiche unterteilt. Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei der Immobiliensuche, stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie im Rahmen einer Besichtigung persönlich kennenzulernen. Ihr
3 Geschäftslokal A-1170 Wien Ottakringer Straße 30 Top 5-9 Inhaltsverzeichnis... 3 Lage... 4 Verkehrsanbindung... 4 Nahversorgungsmöglichkeiten... 4 Erholungsmöglichkeiten... 4 Bauzustand... 5 Ausstattung der Immobilie... 5 Konditionen... 7 Grundrissplan Erdgeschoss... 8 Grundrissplan Untergeschoss... 9 Impressionen vom Objekt Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Nebenkostenübersicht Besichtigungsschein - Miete Notizen Besichtigungsschein Miete (Kopie) Notizen Impressum Seite 3
4 Das Geschäftslokal liegt direkt auf der Ottakringer Straße, unweit vom Hernalser Gürtel, im Herzen von Ottakring, dem 17. Wiener Gemeindebezirk. Die Ottakringer Staße ist eine lebhaft durch Fußgänger, öffentlichen- und Individualverkehr frequentierte Einkaufsstraße und hat sich zu einem Nahversorgungszentrum in diesem Bezirk entwickelt. Sie bietet eine Vielzahl an Geschäften mit unterschiedlichsten Angeboten für den täglichen Bedarf und zahlreiche gastronomische Betriebe, was für einen steten Zufluss an Kunden sorgt. Das Objekt liegt in einer sehr guten Lage, direkt auf der Ottakringer Straße im 17. Wiener Gemeindebezirk, nahe dem Gürtel und ist in fußläufiger Entfernung zur U6 Alser Straße und U6 Josefstädter Straße. Die Bus- und Straßenbahnlinien 44 und 10A verlaufen in der Ottakringer Straße, mit denen die nahegelegene Innenstadt in kürzester Zeit zu erreichen ist. Die Ottakringer Straße ist ein lokales Nahversorgungszentrum und bietet umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten für alle Bereiche des täglichen Lebens. Auch das gastronomische Angebot braucht keinen Vergleich zu scheuen und bietet kulinarische Erlebnisse in allen Preisklassen und Orientierungen. In der Umgebung des Geschäftslokals befinden sich zahlreiche kleinere Supermärkte (Billa, Spar, etc.), die alle Bedürfnisse des täglichen Lebens umfangreich abdecken, sowie Apotheken, ärztliche Versorgung, u.v.m. Die Infrastruktur des Gebiets umfasst auch ein vielfältiges Angebot an Betreuungs- und Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, vom Kindergarten über die Volksschule, Mittelschule, Gymnasium, HBLA für Chemie u.v.m. die sich in näherer Umgebung befinden. Seite 4
5 In unmittelbarer Umgebung liegen verschiedene Erholungsmöglichkeiten wie z.b. den Huberpark, Yppenpark, und weitere in naher Distanz. Umfangreiche Erholungsmöglichkeiten erschließen sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten, wie z.b. das Erholungsgebiet Steinhof als auch Naturlandschaften an der Stadtgrenze. Das Gebäude wird permanent instand gehalten, demzufolge befindet sich das Objekt in einem gepflegten, ordentlichen Zustand. Der Heizwärmebedarf bei dieser Wohnung beträgt: HWB; 62,00 kwh/m²a, HWB Klasse; C und fgee; -. Das Geschäftslokal liegt im Erdgeschoss des Gebäudes und ist komplett nach Süden und Westen ausgerichtet. Ausgestattet ist das Objekt mit einem Telefonanschluss, Be- und Entlüftungsverrohrungen, Fliesen- und Estrichböden, Kunststofffenster, Auslagen mit Fixverglasungen u.v.m. Beheizt wir das Objekt komplett über eine Fußbodenheizung, die eine wohlige Wärme in allen Räumen garantiert. Der großzügige Verkaufsraum beeindruckt bereits beim Betreten des Geschäftslokals durch seine Größe und den gewölbeartigen Charakter, der diesem Raum ein besonderes Flair verleiht. Hier bietet sich ausreichend Platz um bequem auch mehrere Kunden gleichzeitig empfangen zu können. Aufgrund der großen Anzahl an Fenstern und der südlichen Ausrichtung wirkt der Raum ausgesprochen hell, freundlich und einladend, auch die Wendeltreppe in die untere Verkaufsebene lockert den Raum auf und ist gleichzeitig ein wahrer Blickfang. Viel Platz zum Lagern und Verstauen bietet ein an den Verkaufsraum 1 anschließendes und über diesen zu begehendes Magazin. Der zweite Verkaufsraum in der oberen Ebene verfügt über große Fensterflächen in Richtung Palffygasse, die den Raum wunderbar belichten. Hinter dem Verkaufsraumliegen die sanitären Einrichtungen, die sich in extra Damen- sowie Herrentoiletten und in einen Duschraum unterteilen. Zur weiteren Verfügung bietet sich hier noch der dritte Verkaufs- bzw. Lagerraum und als Besonderheit eine separate Ausgangstür in den rückwertigen Garten. Seite 5
6 Über die Wendeltreppe gelangt man in die untere Verkaufsebene, die sich in zwei äußerst geräumige, mit Ziegelstein gemauerte, gewölbeartige Räume gegliedert. Hier bietet sich eine Insgesamtfläche von ca. 94 m² an, die aufgrund der Beschaffenheit und dem eigenen Charakter besondere Räume entstehen lassen kann. Die Raumhöhe der oberen Verkaufsebene beträgt ca. 2,70 m. Alles in Allem ein prompt verfügbares Geschäftslokal, das sich aus vielerlei Gründen unbedingt für eine Besichtigung empfiehlt. Topographie der Räume: Verkaufsraum 1 ca. 57,00 m² Verkaufsraum 2 ca. 20,59 m² Verkaufsraum 3 ca. 19,16 m² Verkaufsraum 4 ca. 58,90 m² Verkaufsraum 5 ca. 32,30 m² Magazin ca. 12,56 m² Vorraum ca. 8,87 m² Vorraum 2 ca. 2,90 m² WC Vorraum ca. 3,48 m² WC Herren ca. 6,40 m² WC Damen ca. 2,98 m² WC Damen ca. 1,31 m² Duschen ca. 3,83 m² Heizraum ca. 2,29 m² Garten ca. 15,03 m² Seite 6
7 Nutzfläche: ca. 231,57 m² und Garten ca. 15,03 m² Betriebskosten: Betriebskosten 635, % MwSt. 127,00 EURO: 762,00 Zwischensumme Betriebskosten 635, % MwSt. 127,00 EURO: 762,00 Hauptmiete Netto**: 1.165, % MwSt. 233,00 EURO: 1.398,00 Gesamtbetrag: 1.800, % MwSt. 360,00 EURO: 2.160,00 * Betriebskosten sind Hausbetriebskosten, ohne Heizung, Strom, Telefon und sonstiger Eigenverbrauch ** Hauptmiete Netto versteht sich exklusive Betriebskosten *** Miete Nebenkosten siehe "Nebenkostenübersicht" Mietverhältnis: Kaution: Gebühren Finanzamt: Provision: Hauptmiete befristet auf 6 Jahre Euro 8.640,00 Euro 777,60 Euro 6.480,00 inklusive 20 % MwSt. Seite 7
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18 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil und Grundlage aller Kontakte und Geschäfte unseres Unternehmens mit Interessenten und Kunden; sie gelten ferner im Sinne des Maklergesetzes zwischen unserem Unternehmen und unseren Interessenten und Kunden als vereinbart. Die im Folgenden angeführten Paragraphen beziehen sich auf die entsprechenden Bestimmungen des österreichischen Maklergesetzes. Unsere Angaben basieren auf bestem Wissen, wobei für die Richtigkeit von Angaben die auf Informationen von Dritten, insbesondere von Abgebern (Eigentümern, Vermietern, Verpächtern, etc.) basieren, keine Gewähr geleistet wird. Angebote unseres Unternehmens sind grundsätzlich freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Der jederzeitige Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Zwischenverpachtung angebotener Objekte ist daher vorbehalten. Provisionspflicht: Durch Einigung zum Abschluss eines Vertrags (Willensübereinkunft) über ein von uns angebotenes Objekt, mit einem durch unser Unternehmen namhaft gemachten Interessenten, entsteht die Provisionspflicht und deren Fälligkeit, unabhängig davon wann und ob die Einigung mit oder ohne unserer Mitwirkung zustande gekommen ist, oder ob die Einigung zu den ursprünglich angebotenen Konditionen und/oder Bedingungen, oder anderen, erfolgt. Jegliche Form der Weitergabe und/oder Veröffentlichung von Information über Objekte und/oder von durch unser Unternehmen namhaft gemachten Interessenten an Dritte, bedarf unserer vorhergehenden Zustimmung. Der Adressat eines Angebots unseres Unternehmens für ein Objekt, haftet für die uns entgangene Provision (gem. 15, Abs. 1, Z. 3), wenn ein Vertragsabschluss über das von uns angebotene Objekt mit einer natürlichen und/oder juristischen Person abgeschlossen wird, die vom Adressat über die von uns bekanntgegebene Möglichkeit zu einem Vertragsabschluss informiert wurde. Ebenso haftet der Adressat dem wir einen Interessenten namhaft machen und der Adressat unseres Angebots für die unserem Unternehmen entgangene, vereinbarte Provision, wenn ein Vertrag über das von uns bekanntgegebene Objekt mit einer natürlichen und/oder juristischen Person zustande kommt, welcher(m) die Möglichkeit zum Vertragsabschluss von unserem Interessenten bekannt gegeben wurde. Kommt ein Vertragsabschluss wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande: weil der Adressat unseres Angebots und/oder Namhaftmachung, entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf, für das Zustandekommen des Vertrags erforderliche Rechtsakte ohne wesentlichen Grund unterlässt (gem. 15, Abs. 1, Z. 1), oder der Vertragsabschluss nicht mit dem durch uns namhaft gemachten Interessenten, sondern zu gleichen Bedingungen mit einer(m) anderen, natürlichen oder juristischen Person erfolgt, die den Vertrag anstelle des von uns namhaft gemachten Interessenten in Ausübung ihr zustehender, gesetzlicher oder wie auch immer gearteter vertraglicher Rechte abschließt ( 15, Abs. 1, Z. 4), oder mit dem durch unser Unternehmen vermittelten Interessenten ein anderes als ein zweckgleiches Geschäft zustande kommt, falls die Vermittlung dieses Geschäfts in unseren Tätigkeitsbereich fällt, wobei in diesem Fall der uns gem. 6. Abs. 3 zustehende Provisionsanspruch durch diese Regelung unberührt bleibt, haftet der Adressat für die vereinbarte Provision. Bei Erteilung eines Alleinvermittlungsauftrags haftet der Auftraggeber für die mit unserem Unternehmen vereinbarte Provision, falls der Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig vor Ablauf der vereinbarten Frist ohne Seite 18
19 wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird, und/oder der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit das Geschäft mit einem Interessenten abschließt, der entweder durch Vermittlung durch einen anderen Makler oder auf irgend eine andere Art, zustande gekommen ist. Ist dem Adressaten eines Angebots unseres Unternehmens ein angebotenes Objekt bereits als verkäuflich, vermietbar, oder verpachtbar bekannt, gilt unsere Angebotslegung als anerkannt, sofern uns die Bekanntheit nicht unverzüglich nach Zustellung des Angebots mitgeteilt wird. Falls uns die Beiziehung einer anderen befugten Maklerfirma zur Verbesserung der Vermittlungschancen zur Anbahnung des zu vermittelnden Geschäfts zweckdienlich erscheint, behalten wir uns das Recht vor, deren Dienste in Anspruch zu nehmen. Dem Auftraggeber und dem Interessenten entstehen dadurch keine Mehrkosten. Konsumentenschutzgesetz: Im Fall dass der Auftraggeber unseres Unternehmens Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutz-gesetzes ist und am selben Tag eine Vertragserklärung abgibt an dem er (sie) das Vertragsobjekt zum ersten Mal besichtigt hat, die zum Erwerb eines Bestandsrechtes, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechtes oder Wohnungseigentums, an einem Ein- oder Mehrfamilienhaus, oder an einer Liegenschaft die zum Bau eines Einoder Mehrfamilienhauses geeignet ist, kann er (sie) von der Vertragserklärung zurücktreten, falls der Erwerb der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses des Auftraggebers oder eine nahen Angehörigen dienen soll. Der Rücktritt kann gegenüber unserem Unternehmen innerhalb einer Woche nach der Vertragserklärung des Auftraggebers bekannt gegeben werden und gilt damit auch als Rücktritt von dem mit uns geschlossenen Maklervertrag. Die Wochenfrist beginnt ab dem Tag, nachdem der Auftraggeber eine Zweitschrift der Vertragserklärung und schriftlicher Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat, zu laufen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag erlischt jedenfalls spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. Der Rücktritt von einem Auftrag oder einer Annahme eines Angebots unseres Unternehmens, durch den Auftraggeber oder Empfänger unseres Angebots, ist dann wirksam, wenn der Rücktritt gem. 3. Des Konsumentenschutzgesetzes BGBL. Nr. 140/1979, binnen einer Woche nach Abschluss des Auftrags oder Empfang des Angebots, schriftlich erklärt wird. Ein Rücktrittsrecht besteht in den Fällen nicht, wenn der Auftrag in unseren Geschäftsräumen erteilt wurde, oder die Geschäftsbeziehung mit unserem Unternehmen vom Auftraggeber selbst angebahnt wurde. Haftungsausschluss: Eine Ersatzpflicht für jegliche, wie auch immer geartete Personen- und Sachschäden, die während einer Besichtigung von uns angebotenen Objekten, dem Auftraggeber oder Interessenten, sowie jenen Personen entstehen, die mit Zustimmung des Auftraggebers oder Interessenten an einer Besichtigung von uns angebotenen Objekten teilnehmen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist lediglich der Eintritt eines Schadens der durch vorsätzliches, oder grob fahrlässiges Verhalten einer Person herbeigeführt wird, welche die Besichtigung mit unserem Einverständnis in einem Objekt durchführt. Nebenkostenübersicht: Eine Übersicht der Nebenkosten und weitere Informationen für Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter, sowie Pächter und Verpächter von Immobilien finden Sie im Formular Nebenkostenübersicht. Seite 19
20 und weitere Informationen für den Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter, Käufer/Verkäufer einer Immobilie Nebenkosten bei Mietverträgen 1. Vergebührung des Mietvertrages ( 33 TP 5 GebG): 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens das 18fache des Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahreswertes, ist der Bestandgeber (bzw. in dessen Vertretung z.b. der Makler, Hausverwalter, Rechtsanwalt oder Notar) verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und abzuführen. Bei befristeten Bestandverträgen über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, sind die Gebühren ab diesem Zeitpunkt mit dem Dreifachen des Jahreswertes begrenzt. 2. Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters. 3. Vermittlungsprovision: Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins herangezogen. Dieser besteht aus: - Haupt- oder Untermietzins, - anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben, - Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (z.b. Lift), - allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters. Vermittlung von Mietverträgen ( Haupt- und Untermiete) über Wohnungen und Einfamilienhäuser Höchstprovision (zzgl. 20 % USt.) Vermieter Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzins 2 Bruttomonatsmietzins Befristung bis zu 3 Jahren 3 Bruttomonatsmietzins 1 Bruttomonatsmietzins Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ Bruttomonatsmietzins Mieter Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ Bruttomonatsmietzins Vermittlung von Wohnungen durch einen mit der Verwaltung des Objekts betrauten Hausverwalter (nicht anzuwenden, wenn an der vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer ist.) Höchstprovision (zzgl. 20 % USt.) Vermieter Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 2 Bruttomonatsmietzins 1 Bruttomonatsmietzins Befristung mehr als 2 bis genau 3 Jahre 2 Bruttomonatsmietzins ½ Bruttomonatsmietzins Befristung kürzer als 2 Jahre 1 Bruttomonatsmietzins ½ Bruttomonatsmietzins Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, nächstens jedoch ½ Bruttomonatsmietzins Mieter Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ Bruttomonatsmietzins Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art (Haupt- und Untermieten) Höchstprovision (zzgl. 20 % USt.) Vermieter Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzins 3 Bruttomonatsmietzins Befristung mehr als 2 bis genau 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzins 2 Bruttomonatsmietzins Befristung kürzer als 2 Jahre 3 Bruttomonatsmietzins 1 Bruttomonatsmietzins Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis Mieter Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 Bruttomonatsmietzins) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden ( 12 IMVO). Seite 20
21 Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig mit einzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf (Angemessener Mietzins, Richtwertmietzins). Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden. Nebenkosten bei Pachtverträgen 1. Vergebührung des Pachtvertrages ( 33 TP 5 GebGes) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttopachtzinses; bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttopachtzinses. 2. Vertragserrichtungskosten nach den Tarifen des jeweiligen Urkundenerrichters 3. Vermittlungsprovision a) Pachtverhältnisse insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft Für die Vermittlung der Verpachtung von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen darf mit beiden Auftraggebern eine Provision vereinbart werden, die mit einem Prozentsatz des auf die Pachtdauer entfallenden Pachtzinses festgelegt ist. Bei unbestimmter Pachtdauer...5% des auf 5 Jahre entfallenden Pachtzinses Bei bestimmter Pachtdauer. bis zu 6 Jahren...5% bis zu 12 Jahren...4% bis zu 24 Jahren...3% über 24 Jahre...2% jeweils plus 20% USt. Für die Vermittlung von Zugehör darf zusätzlich jeweils eine Provision von 3% des Gegenwertes plus 20% USt vereinbart werden. b) Unternehmenspacht Bei unbestimmter Pachtdauer...3-facher monatlicher Pachtzins Bei bestimmter Pachtdauer bis zu 5 Jahren...5% bis zu 10 Jahren...4% über 10 Jahre...3% jeweils plus 20% USt. Für die Vermittlung von Abgeltungen für Investitionen oder Einrichtungsgegenständen darf mit dem Verpächter oder Vorpächter 5% des vom Pächter hiefür geleisteten Betrages vereinbart werden. Nebenkosten bei Kaufverträgen 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung... 3,5%(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) % 3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren 4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich) 5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens. 6. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.) 7. Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision) a) bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird Unternehmen aller Art Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück bei einem Wert bis Euro ,42 je 4% von Euro ,43 bis Euro ,49 je Euro 1.453,46 (Schwellenwertregelung gem. 12 Abs. 4 ImmoibilenmaklerVO) ab Euro ,51 je 3% von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zuzüglich 20% USt b) bei Optionen: 50% der Provision gem. Punkt 7. A, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten angerechnet werden. Seite 21
22 Nebenkosten bei Hypothekardarlehen 1. Vergebührung des Darlehensvertrages... 0,8% bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre... 1,5% 2. Grundbuchseintragungsgebühr...:... 1,2% 3. Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung... 0,6% 4. Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters 5. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif 6. Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif 7. Vermittlungsprovision: Darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht übersteigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß 15 Abs 1 IMVO steht. Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision oder sonstige Vergütung 5% der Darlehenssumme nicht übersteigen. Grundlagen der Maklerprovision 6 Abs 1, 3 und 4; 7 Abs 1; 10 und 15 Maklergesetz 6 (1) Der Auftraggeber ist zur Zahlung einer Provision für den Fall verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Maklers mit einem Dritten zustande kommt. (3) Der Makler hat auch dann Anspruch auf Provision, wenn auf Grund seiner Tätigkeit zwar nicht das vertragsgemäß zu vermittelnde Geschäft, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt. (4) Dem Makler steht keine Provision zu, wenn er selbst Vertragspartner des Geschäfts wird. Dies gilt auch, wenn das mit dem Dritten geschlossene Geschäft wirtschaftlich einem Abschluss durch den Makler selbst gleichkommt. Bei einem sonstigen familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zwischen dem Makler und dem vermittelten Dritten, das die Wahrung der Interessen des Auftraggebers beeinträchtigen könnte, hat der Makler nur dann einen Anspruch auf Provision, wenn er den Auftraggeber unverzüglich auf dieses Naheverhältnis hinweist. 7 (1) Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Der Makler hat keinen Anspruch auf einen Vorschuss. 10 Der Provisionsanspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit ihrer Entstehung fällig. Besondere Provisionsvereinbarungen: 15 (1) Eine Vereinbarung, wonach der Auftraggeber, etwa als Entschädigung oder Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung, auch ohne einen dem Makler zurechenbaren Vermittlungserfolg einen Betrag zu leisten hat, ist nur bis zur Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Provision und nur für den Fall zulässig, dass 1. das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2. mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; 3. das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat, oder 4. das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. (2) Eine solche Leistung kann bei einem Alleinvermittlungsauftrag weiters für den Fall vereinbart werden, dass: 1. der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird; 2. das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist, oder 3. das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist. (3) Leistungen nach Abs 1 und Abs 2 gelten als Vergütungsbetrag im Sinn des 1336 ABGB. Eine Vereinbarung nach 15 MaklerG ist bei Maklerverträgen mit Verbrauchern schriftlich zu treffen. Konsumentenschutzbestimmungen 30 b KSchG (1) Der Immobilienmakler hat vor Abschluss des Maklervertrags dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers eine schriftliche Übersicht zu geben, aus der hervorgeht, dass er als Makler einschreitet und die sämtliche dem Verbraucher durch den Abschluss des zu vermittelnden Geschäfts voraussichtlich erwachsenden Kosten, einschließlich der Vermittlungsprovision, ausweist. Die Höhe der Vermittlungsprovision ist gesondert anzuführen; auf ein allfälliges wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis im Sinn des 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG ist hinzuweisen. Seite 22
23 Wenn der Immobilienmakler kraft Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sein kann, hat diese Übersicht auch einen Hinweis darauf zu enthalten. Bei erheblicher Änderung der Verhältnisse hat der Immobilienmakler die Übersicht entsprechend richtig zu stellen. Erfüllt der Makler diese Pflichten nicht spätestens vor Vertragserklärung des Auftraggebers zum vermittelten Geschäft, so gilt 3 Abs 4 MaklerG. (2) Der Immobilienmakler hat dem Auftraggeber die nach 3 Abs 3 MaklerG erforderlichen Nachrichten schriftlich mitzuteilen. Zu diesen zählen jedenfalls auch sämtliche Umstände, die für die Beurteilung des zu vermittelnden Geschäfts wesentlich sind. Aufgrund des bestehenden Geschäftsgebrauchs können Immobilienmakler auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers als Doppelmakler tätig sein. Wird der Immobilienmakler auftragsgemäß nur für eine Partei des zu vermittelnden Geschäftes tätig, hat er dies dem Dritten mitzuteilen. Steuerliche Auswirkungen bei Veräußerungen 1. Veräußerungs- und Spekulationsgewinn Gewinne aus der Veräußerung privater Liegenschaften werden ab unbefristet besteuert. Bei Immobilien, die nach dem veräußert werden, ist hinsichtlich der Besteuerung zwischen steuerverfangenen Immobilien, die ab dem (bzw ) entgeltlich angeschafft wurden, und Altfällen zu unterscheiden. Steuerverfangene Immobilien : 25 % Steuer auf Veräußerungsgewinn Im Regelfall unterliegen Immobilien, die ab dem angeschafft wurden (bzw. ab dem , falls eine Teilabsetzung für Herstellungsaufwendungen in Anspruch genommen wurde) einer einheitlichen Immoibilienertragsteuer in Höhe von 25 % des Veräußerungsgewinns, der Differenz zwischen Anschaffungskosten Verkaufspreis. Steuermindernd wirken sich Instandsetzungs- und nachträgliche Herstellungsmaßnahmen aus. Geltend gemachte Absetzbeträge von Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich jener AfA, welche bei der Berechnung der besonderen Einkünfte (Details siehe unten) abgezogen worden ist, sowie offene Teilabsetzbeträge für Instandsetzungsaufwendungen müssen hinzugerechnet werden. Ab einer Behaltedauer von 10 Jahren kann eine Inflationsabgeltung in Höhe von 2 % pro Jahr, insgesamt gedeckelt mit 50 %, geltend gemacht werden, d.h. ab dem 35. Jahr wird der Spekulationsgewinn mit 12,5 % besteuert. HINWEIS: Vor allem bei vermieteten Immobilien kann die Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Regelfall nur im Zusammenwirken mit dem Steuerberater und Immobilienverwalter des Verkäufers ermittelt werden. Die Meldung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer hat durch den Parteienvertreter (Vertragserrichter) spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat des Zuflusses zweitfolgenden Kalendermonats zu erfolgen. Altfälle : 3,5 % bzw. 15 % Steuer auf gesamten Kaufpreis Bei einem letzten entgeltlichen Erwerb vor dem (bzw. im Falle von geltend gemachten Teilabsetzungen gem. 28 Abs. 3 EStG ) wird pauschal der Veräußerungserlös (tatsächlicher erzielter Kaufpreis) besteuert. 3,5 % vom Veräußerungserlös bzw. 15 % vom Veräußerungserlös, wenn seit dem eine Umwidmung stattgefunden hat Über Antrag ist es in jedem Fall möglich, den Spekulationsgewinn zu errechnen und diesen mit 25 % zu versteuern oder aber auch mit dem Einkommensteuertarif zu verlangen 2. Befreiung von der Immobilienertragsteuer A) Hauptwohnsitbefreiung: WENN Eine Immobilie ab der Anschaffung mindestens zwei Jahre durchgehend bis zur Veräußerung als Hauptwohnsitz gedient hat oder 5 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in den letzten 10 Jahren vor Veräußerung gegeben ist, fällt keine Immobilienertragsteuer an. B) Selbst erstellte Gebäude Eine solche Steuerbefreiung ist auch für selbst erstellte Gebäude (Veräußerer hat die Bauherreneigenschaft) gegeben: Diese Gebäude dürfen aber in den letzten 10 Jahren vor Veräußerung nicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung Verpachtung verwendet worden sein. C) Weitere Ausnahmen: Weitere Ausnahmen sind für Tauschvorgänge im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrenvorgesehen sowie für Anrechnung von Grunderwerbsteuern und Siftungseingangssteuern sowie Erbschafts- & Schenkungssteuern der letzten 3 Jahre vor Veräußerung auf die Spekulationssteuer. Die Erklärung der Steuer bzw. Meldung hat durch Selbstberechnung der Parteienvertreter über finanz-online zu erfolgen und ist bis 15. Des zweitfolgenden Monats durchzuführen. Seite 23
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Kauf Verkauf einer Immobilie
NEBENKOSTENÜBERSICHT Kauf Verkauf einer Immobilie Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ÖVI-Form Nr. 13K /1/2013 I. II. III. IV. V. VI VII. Nebenkosten
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie Dieses Formular wird Ihnen von der Firma SÜSS REAL Roland Süss Immobilien 4400 Steyr, Pfarrgasse 8 überreicht, welche
2620 NEUNKIRCHEN HAUS
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Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ÖVI-Form Nr. 13K / 4 / 2012 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie I. Nebenkosten bei Kaufverträgen 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung... 3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie. I. Nebenkosten bei Kaufverträgen
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ÖVI-Form Nr. 13K /1/2013 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5
GÜNSTIGE Eigentumswohnung 4020 Linz, Schillerstraße 24
GÜNSTIGE Eigentumswohnung 4020 Linz, Schillerstraße 24 ~ 50 m² Wfl. + Balkon und Kellerabteil Kaufpreis: NUR 75.000,- Die Provision beträgt bei erfolgreicher Vermittlung 3 % vom Kaufpreis zzgl. 20 % Ust.
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Käufer/Verkäufer, Mieter/Vermieter bzw. Pächter/Verpächter einer Immobilie
Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMVO 1996, BGBl. Nr. 297/1996 (Verordnung über Standes und Ausübungsregeln
1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung:... 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
Diese Information wurde in der Art von der Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreichs entsprechend dem 10 Immobilien-Makler-Verordnung 1996, BGBl. Nr.297/1996
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen des Maklergesetzes 1996, der Immobilienmaklerverordnung 1996, Änderung der Immobilienmaklerverordnung
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie
I. Nebenkosten bei Kaufverträgen 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung.... 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht)... 1,1% Nebenkostenübersicht
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen gem. 30 b Konsumentenschutzgesetz Kauf-, Miet- und Hypothekardarlehensverträge
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen gem. 30 b Konsumentenschutzgesetz Kauf-, Miet- und Hypothekardarlehensverträge I. Kaufverträge 1. Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung... 3,5 % (Ermäßigung
Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler und über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes (Maklergesetz - MaklerG)
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2333 Leopoldsdorf Achauerstraße 8
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Eigentumswohnung in Grünruhelage Leonding / Haag
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Geschäftslokal A-1170 Wien Ottakringerstraße 30 Top 3+4
Geschäftslokal A-1170 Wien Ottakringerstraße 30 Top 3+4 Die Qualität einer Informationsdienstleistung bestimmt sich durch vollständigen, aussagekräftigen und objektiven Inhalt, der Nachteile weder verschweigt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) I. Allgemeines
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) I. Allgemeines Diese AGB der athome Finanzierungsberatung GmbH sind Bestandteil aller Angebote, Kostenschätzungen und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen des
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen SE7EN Immobilien GmbH Hofgasse 3 A - 6020 Innsbruck Tel.: +43(0)720 303 977 77 Fax: +43(0)720 303 977 99 Homepage: www.se7en-immobilien.com E-Mail: info@se7en-immobilien.com
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1160 Wien Brüsslgasse Komplett sanierte 2-Zimmer-Dachgeschoss-Wohnung Nahe der Thalia Straße Raumaufteilung Die Wohnung befindet sich im 4. Stock mit Lift. Vom Vorraum aus erreicht man das WC, das Badezimmer,
NEBENKOSTENÜBERSICHT und weitere Informationen für den Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter, Käufer/Verkäufer einer Immobilie
NEBENKOSTENÜBERSICHT und weitere Informationen für den Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter, Käufer/Verkäufer einer Immobilie Nebenkosten bei Mietverträgen 1. Vergebührung des Mietvertrages ( 33 TP 5 GebG):
Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at
Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten
Miete Pacht Baurecht Und Informationen zum Maklervertrag Quelle: ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht Und Informationen zum Maklervertrag Quelle: ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen 3 III. Nebenkosten bei
NEBENKOSTENÜBERSICHT und weitere INFORMATIONEN
The overview of additional costs is given in German. This document contains information regarding Austrian law. To act against any misunderstandings, we would ask you to seek advice in this regard from
IV. Energieausweis...4. VII. Rücktrittsrechte...10
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen...2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen...3 III. Nebenkosten bei der
Kauf Verkauf einer Immobilie Miete Pacht Baurecht und Informationen zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Kauf Verkauf einer Immobilie Miete Pacht Baurecht und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen...
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter, Baurecht
Dieses Formular wird Ihnen von der Firma Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter, Baurecht überreicht. BISCHOF IMMOBILIEN GES.M.B.H 1010 Wien, 8750 Judenburg
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Miete - Seite 1 / 11 Immobilienmakler:, Zeltgasse 3-5/13 1080 Wien, Tel: +43 19 56 46 56, E-mail: office @pbw-immobilien.at Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information
Nebenkostenübersicht für Miete Pacht Baurecht sowie Informationen zum Maklervertrag
Seite 1 I. NEBENKOSTEN BEI MIETVERTRÄGEN 1. Vergebührung des Mietvertrages ( 33 TP 5 GebG): 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt.), höchstens das 18-fache des Jahreswertes,
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IMMOREALITÄTEN Immobilientreuhand GmbH IHR PARTNER RUND UM DIE IMMOBILIE Ritter Waldauf-Straße 32, 6112 Wattens Tel. 05224/57855, e-mail: office@immo-tirol.at HAUS der IMMOBILIE Unser Service IMMOREALITÄTEN
Nebenkostenübersicht. Besichtigungsbestätigung und Suchauftrag Nebenkostenübersicht Miete - Kauf 1 / 11
Nebenkostenübersicht Miete - Kauf 1 / 11 Immobilienmakler:, Zeltgasse 3-5/13 1080 Wien, Tel: +43 19 56 46 56, E-mail: office @pbw-immobilien.at Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen
I. Nebenkosten bei Mietverträgen... - 2 - II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... - 3 - III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten...
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... - 2 - II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... - 3 - III. Nebenkosten
und Information zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 Anhang: Muster Widerrufsformular Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung dieser Information kann der
und Information zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen...2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen...3 III. Nebenkosten bei der
2. Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters.
NEBENKOSTENÜBERSICHT Miete / Pacht / Baurecht einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag Diese Broschüre wird Ihnen von der Firma überreicht, welche als Makler tätig ist. 7-2014 Entsprechend dem
I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten...
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der
III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten... ... V. Grundlagen der Maklerprovision... ...
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der
Nebenkostenübersicht für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie und weitere Informationen zum Maklervertrag
Seite 1 I. NEBENKOSTEN BEI KAUFVERTRÄGEN 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung => 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) => 1,1%
I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten...
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der
und Informationen zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
Nebenkostenübersicht Miete & Baurecht und weitere Informationen zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Miete & Baurecht und weitere Informationen zum Maklervertrag Dieses Formular wurde Ihnen von,, überreicht welcher als Makler tätig ist und durch Frau Mag. Miriam Limberg vertreten
Nebenkostenübersicht. Kauf / Verkauf einer Immobilie. ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014
Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen 3 III. Energieausweis
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene
Nebenkostenübersicht. Miete Pacht Baurecht. und Information zum Maklervertrag. ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014. I. Nebenkosten bei Mietverträgen...
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der
I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten...
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der
Miete Pacht Baurecht. Nebenkostenübersicht und Informationen zum Maklervertrag
Miete Pacht Baurecht Nebenkostenübersicht und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M / 05 / 2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 3 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 5 III. Nebenkosten
Miete Pacht Baurecht. Nebenkostenübersicht und Informationen zum Maklervertrag
Miete Pacht Baurecht Nebenkostenübersicht und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M / 05 / 2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 3 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 5 III. Nebenkosten
Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder,
I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten...
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der
Kauf / Verkauf einer Immobilie. Nebenkostenübersicht und Informationen zum Maklervertrag
Kauf / Verkauf einer Immobilie Nebenkostenübersicht und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K / 05 / 2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 3 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 4 III.
und Informationen zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
und Informationen zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
und Informationen zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
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Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
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Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
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Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
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Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
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Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
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Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
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2544 Leobersdorf Projekt Spitalgasse Franz Lehar Gasse EXKLUSIVE Doppelhaushälfte mit Designerausstattung ein echter FAMILIENHIT Raumaufteilung Über den großen Vorraum erreichen Sie das WC, das große Wohnzimmer,
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Wir reden daru ber! Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags
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Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
und Informationen zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /01/2016 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten... ... V. Grundlagen der Maklerprovision... ...
Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der
Kauf / Verkauf einer Immobilie. Nebenkostenübersicht und Informationen zum Maklervertrag
Kauf / Verkauf einer Immobilie Nebenkostenübersicht und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K / 05 / 2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 3 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 4 III.
Informationsblatt gemäß gesetzlicher Informationspflicht
UNI-Real Estate GmbH Riemerschmidgasse 5 A-2344 Ma. Enzersdorf www.uni-real.com office@uni-real.at Tel.: 0720 303088 Fax: 0720 303088-99 Informationsblatt gemäß gesetzlicher Informationspflicht NEBENKOSTEN
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Seite 1 Merkblatt Kauf über Nebenkosten, wichtige Informationen & Bedingungen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie Ausgabe 24. Februar 2013 übergeben durch die Dr. Wimmer Hausverwaltung Ges.m.b.H.
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und Informationen zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
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Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /01/2016 Anhang: Muster-Widerrufsformular für Fern- und Auswärtsgeschäfte gem. Anhang I zu BGBl.
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Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
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Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
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Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
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Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
und Informationen zum Maklervertrag
Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13K /05/2014 I. Nebenkosten bei Kaufverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen... 3 III.
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BAUGRUND KRANZLHOFEN VELDEN AM WÖRTHERSEE Immobilien HVDS A way of life Exposé www.immobilien-hvds.at 2 Beschreibung der Immobilie Lage Nähe Fläche ca. Widmung Aufschließung Kaufpreis Sonstiges Adresse
I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung Von Baurechten...
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Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Miete/Pacht/Baurecht einer Immobilie I. Nebenkosten Mietverträge 1. Vergebührung des Mietvertrages ( 33 TP 5 GebG): 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden
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Im Fall eines Rücktritts nach 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume