Kinder und Steuern. Teil 1: Von der Geburt bis zur Schule FINANZAMT TRIER

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kinder und Steuern. Teil 1: Von der Geburt bis zur Schule FINANZAMT TRIER"

Transkript

1 FINANZAMT TRIER 24/2010 Kinder und Steuern Teil 1: Von der Geburt bis zur Schule Elterngeld - Kinderbetreuungskosten - behinderte Kinder Nicht Jeder denkt bei der Geburt eines Kindes gleich ans Finanzamt. Doch abgesehen davon, dass in Deutschland jeder neue Erdenbürger mit seiner Geburt - zumindest theoretisch - sofort ein neuer Steuerbürger ist, treten auch für die jungen Eltern mit der Geburt einige Veränderungen im steuerlichen Bereich ein. Welche das sind, erklärt das Finanzamt Trier. Der berufstätige Elternteil kann zum Beispiel sein Nettoeinkommen schon allein dadurch erhöhen, dass er bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung das Kind auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lässt. Das wirkt sich zwar nicht auf die Lohnsteuer aus, aber es mindert den Solidaritätszuschlag und auch ggf. die Kirchensteuer. Das Gleiche gilt übrigens für den Kinderfreibetrag, der bei der späteren Einkommensteuerveranlagung angesetzt wird, falls die Steuerersparnis dadurch höher ist als das erhaltene Kindergeld. Elterngeld und das Finanzamt Der andere Elternteil wird, falls er vor der Geburt des Kindes ein sogenanntes Erwerbseinkommen (aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit) bezog und sich jetzt ganz oder überwiegend der Betreuung des Kindes widmen will, Elterngeld beantragen. Das beträgt 67 % des wegfallenden Nettolohns, höchstens 1800 monatlich. Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, erhalten ein Mindestelterngeld von 300 monatlich. Hier kommt nun zum ersten Mal das Finanzamt konkret ins Spiel: Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, aber es erhöht bei der Einkommensteuerveranlagung den Steuersatz für die übrigen, steuerpflichtigen Einkünfte. Das nennt der Fachmann Progressionsvorbehalt. Deshalb müssen Elterngeldbezieher nach Ablauf des Jahres eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt ermittelt zunächst das zu versteuernde Einkommen. Diesem wird das Elterngeld fiktiv hinzugerechnet und der auf die Summe entfallende Einkommensteuerbetrag in der Tabelle abgelesen. Daraus ergibt sich der Steuersatz, der dann auf das steuerpflichtige Einkommen angewandt wird. Beispiel: Familie Meier hat im 2009 ein zu versteuerndes Einkommen von und Elterngeld in Höhe von bezogen. Der durchschnittliche Steuersatz beträgt für ,68 %, für dagegen 19,41 %. Dieser Prozentsatz wird nun auf das zu

2 versteuernde Einkommen von angewandt, d.h. es sind 9705 Einkommensteuer zu zahlen. Ohne das Elterngeld wären es nur Der Bezug von Elterngeld führt somit zu einer Mehrbelastung von 1365 (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Wie das Beispiel zeigt, kann es für Bezieher von Elterngeld sinnvoll sein, schon während des laufenden Jahres Rücklagen zu bilden, weil es bei der Veranlagung im nächsten Jahr zu einer Steuernachzahlung kommen könnte. Dem Progressionsvorbehalt unterliegen außerdem das Mutterschaftsgeld und der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ob auch das Mindestelterngeld von 300 einbezogen werden darf, wie es das Gesetz vorsieht, wird derzeit noch vom Bundesverfassungsgericht geprüft (Aktenzeichen 2 BvR 2604/09). Kinderbetreuungskosten In vielen Familien geht auch die Mutter nach Ende der allgemeinen Mutterschutzfrist wieder voll arbeiten und die Eltern lassen den Nachwuchs gegen Entgelt betreuen. Diese erwerbsbedingten Kosten für die Betreuung eines bis zu 14 Jahre alten Kindes können - wenn beide Eltern erwerbstätig sind - wie Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen werden. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig, der andere in Ausbildung, krank oder behindert, sind die Kosten für die Kinderbetreuung zwar nicht erwerbsbedingt. Sie können aber dann trotzdem bei der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden, und zwar als Sonderausgaben. In anderen Fällen können Kinderbetreuungskosten nur für Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren abgezogen werden. Der Abzug ist grundsätzlich auf zwei Drittel der Aufwendungen, maximal 4000, begrenzt. Die Frage, ob diese gesetzliche Beschränkung rechtmäßig ist, beschäftigt derzeit mehrere Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof (Aktenzeichen III R 67/09). Welche Kosten sind begünstigt? Abziehbar sind z.b. die Kosten für den Kindergarten, die Tagesstätte, den Hort, für eine angestellte Kinderpflegerin oder eine Tagesmutter. Auch die Kosten für eine Haushaltshilfe sind begünstigt, soweit diese das Kind betreut. Nicht begünstigt sind dagegen die Kosten für Unterricht oder für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Diese sind mit dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag abgegolten. Ganz wichtig: Rechnung und Überweisung! Für den Abzug von Kinderbetreuungskosten muss eine Rechnung (z.b. des Kindergartens oder der Betreuungsperson) vorliegen und das Geld muss auf ein Konto des Leistenden überwiesen worden sein. Anderenfalls ist ein Abzug nicht möglich. Sonstiges Für schwerbehinderte Kinder gilt die Altersgrenze von 14 Jahren nicht. Eltern schwerbehinderter Kinder können sich im Übrigen den Behindertenpauschbetrag des Kindes übertragen lassen. Hierfür muss unter Vorlage des Behindertenausweises ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Weitere Informationen zum Thema Kinder und Steuern finden Sie im Internet unter

3 FINANZAMT TRIER Kinder und Steuern Teil 2: Kinder unter 18 Jahren in Schule und Ausbildung Kinderbetreuungskosten - Schulgeld - Ausbildungskosten Das Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag und durch den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bei der Einkommensteuerveranlagung gelten aus staatlicher Sicht die normalen Kosten, die den Eltern durch Schule und Ausbildung ihrer Kinder entstehen, grundsätzlich ab. Im Einzelfall unterstützt der Staat Eltern darüber hinaus mit steuerlichen Vergünstigungen, auf die das Finanzamt Trier in diesem zweiten Teil der Reihe Kinder und Steuern hinweist. Kinderbetreuungskosten Wie schon im ersten Teil ( Von der Geburt bis zur Schule ) zu lesen war, können berufstätige Eltern die Kosten für die Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren bis zur Höhe von zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4000 Euro im Jahr, wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das Gleiche gilt, wenn nur ein Elternteil berufstätig und der andere in Ausbildung, krank oder behindert ist. In diesem Fall sind die Betreuungskosten Sonderausgaben. Schulgeld Der Besuch von staatlichen Schulen ist kostenlos. Manche Eltern schicken ihr Kind jedoch lieber in eine private Schule, von der sie sich bessere Leistungen als von staatlichen Schulen erwarten. Das ist oft mit erheblichem finanziellem Aufwand für Schulgeld, Fahrtkosten, Unterkunft usw. verbunden. Über die Einkommensteuer beteiligt sich der Staat teilweise an diesen Kosten. 30 Prozent des Schulgeldes für den Besuch von Schulen in freier Trägerschaft, höchstens 5000 Euro pro Jahr, können für jedes Kind als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Es spielt keine Rolle, ob sich die Schule in Deutschland, einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder darüber hinaus in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) befindet. Sie muss nur nach Feststellung des Kultusministeriums, der Kultusministerkonferenz oder der Zeugnisanerkennungsstelle zu einem anerkannten oder hiermit gleichwertig anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen oder hierauf vorbereiten. Deutsche Auslandsschulen gehören unabhängig davon, in welchem Land sie sich befinden, dazu.

4 Ob eine bestimmte Schule in diesem Sinne anerkannt ist, wird diese den anfragenden Eltern von sich aus mitteilen. Im Einzelfall kann hier auch das Finanzamt behilflich sein. Hinweis: Es wird nur das reine Schulgeld berücksichtigt, nicht begünstigt sind die Kosten z.b. für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in einem Internat. Sonstige Ausbildungskosten Alle normalen Kosten der Schulausbildung (wie z.b. für Schulbücher, Hefte, Schreibwaren usw.) sind mit der der staatlichen Grundvergünstigung für Kinder (Kindergeld oder Steuerfreibeträge) abgegolten. Das Kindergeld beträgt zurzeit jährlich 2208/2280/2580 Euro für das 1./2./weitere Kind. Sollten die steuerlichen Freibeträge (Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) sich günstiger auswirken, werden diese im Falle einer Einkommensteuerveranlagung automatisch berücksichtigt. Sie betragen zusammen 3012 Euro je Elternteil, bei Ehegatten also 6024 Euro. Der Kindergeldanspruch wird dann allerdings gegen gerechnet, sodass eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen ist. Eigenes Einkommen des Kindes Wenn das Kind schon selbst Geld verdient, z.b. in der Lehre oder als Schüler in einem Ferienjob, ist das für die Berücksichtigung bei den Eltern unerheblich, solange das Kind unter 18 Jahre alt ist. Das eigene Einkommen von Kindern ist erst von Bedeutung, wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat und grundsätzlich noch bei den Eltern berücksichtigt werden kann, weil es z.b. die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat. Hierzu später mehr. Weitere Informationen zum Thema Kinder und Steuern finden Sie auch im Internet unter

5 FINANZAMT TRIER Kinder und Steuern Teil 3: Kinder über 18 Jahren Die staatlichen Hilfen für Eltern, deren Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben, hängen von mehreren Voraussetzungen ab, die das Finanzamt Trier in diesem Teil der Reihe in einem kurzen Überblick darstellt. Grundsätzliches Kinder werden sowohl beim Kindergeld als auch bei der Einkommensteuerveranlagung grundsätzlich ohne weitere Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt. Danach werden sie - ebenfalls ohne weitere Voraussetzungen - noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (Bruttoeinnahmen bis 400 Euro monatlich sind unschädlich) und bei einer Agentur für Arbeit als Arbeit Suchender gemeldet sind. Beispiel: Der im Januar 1990 geborene Mike hat nach dem Abschluss der Realschule seine Ausbildung zum Bürokaufmann Ende März 2010 erfolgreich beendet. Da die Ausbildungsfirma ihn nicht übernommen hat, hat er sich bei der Agentur für Arbeit zum als Arbeit suchend gemeldet. Die Eltern von Mike haben noch Anspruch auf Kindergeld bzw. auf Gewährung der Freibeträge bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also theoretisch bis einschließlich Januar Findet Mike vorher Arbeit, endet der Anspruch natürlich. Ist das Kind über 21 Jahre alt, müssen bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Eltern noch solange Kindergeld oder steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, bis das Kind sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Im Standardfall wird das Kind für einen Beruf ausgebildet oder es studiert. Eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Wehr- oder Zivildienst und ähnlichen Tätigkeiten ist unschädlich, wenn sie höchstens vier Monate beträgt, d.h. das Kind wird auch in dieser Zeit berücksichtigt ( Ausbildungslücke ). Auch wenn das Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz findet, wird es noch bei den Eltern berücksichtigt. Es muss sich in diesem Fall allerdings nachweislich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühen, was z.b. durch Bescheinigungen der Arbeitsagentur oder durch Bewerbungsschreiben dokumentiert werden kann. Schließlich wird ein Kind auch dann bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt, wenn es ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder einen ähnliche Dienst ableistet.

6 Einzelheiten darüber, welche Dienste hier in Frage kommen, können beim Finanzamt erfragt werden. Als Besonderheit ist zu beachten: Für ein volljähriges Kind, das seinen gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst leistet oder einen freiwilligen Wehrdienst von höchstens 3 Jahren absolviert oder einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer nachgeht, besteht während dieser Zeit kein Anspruch auf Kindergeld oder steuerliche Freibeträge. Der Anspruch verlängert sich aber um die Dienstdauer (höchstens um die Dauer des inländischen Grundwehrdienstes), wenn das Kind mit 21 Jahren noch Arbeit suchend ist oder sich mit 25 Jahren noch in Berufsausbildung oder in einer Ausbildungslücke (s.o.) befindet. Beispiel: Stefan ist im August 1984 geboren und hat somit im August 2009 sein 25. Lebensjahr vollendet hat er seinen zehnmonatigen Grundwehrdienst geleistet ist er ganzjährig Student. Die Eltern von Stefan hätten normalerweise einen Anspruch auf Kindergeld bzw. Steuerfreibeträge bis August 2009 gehabt. Da der Anspruch jedoch 2003 für zehn Monate durch den Grundwehrdienst unterbrochen wurde, verlängert er sich bis Ende Juni Eigenes Einkommen des Kindes Ist ein Kind über 18 Jahre alt, wird es bei den Eltern nur dann berücksichtigt, wenn sein eigenes Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Das Gesetz nennt hier die Begriffe Einkünfte und Bezüge, die eine Jahresgrenze von nicht übersteigen dürfen. Erfüllt ein Kind im Kalenderjahr nur zeitweise die Voraussetzungen (weil es z.b. seine Berufsausbildung beendet oder die Altersgrenze überschreitet), wird die Einkommensgrenze nur zeitanteilig angesetzt (Monatseinkommensgrenze 640 ). Angerechnet wird nur Einkommen, das auf die Anspruchsmonate entfällt. Anderes Einkommen bleibt außer Ansatz. Beispiel: Ein 20jähriges Kind befindet sich von Januar bis Mai in einem Beschäftigungsverhältnis, ist im Juni und Juli arbeitslos und beginnt im August eine Berufsausbildung. Das Kind erfüllt von Juni bis Dezember die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug. Entscheidend ist, ob die Einkünfte und Bezüge der Monate Juni bis Dezember die Einkommensgrenze von (640 x 7 Monate) überschreiten. Auf das Einkommen der Monate Januar bis Mai kommt es nicht an. Die Einkünfte des Kindes werden wie bei einer Einkommensteuerveranlagung ermittelt. Zu den Bezügen gehören z.b. Ausbildungshilfen (BAföG-Zuschüsse, Stipendien usw.), pauschal versteuerter Arbeitslohn, Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Wohngeld oder der steuerfreie Teil einer gesetzlichen Rente. Hierbei wird eine Kostenpauschale von 180 Euro berücksichtigt. Von der Summe der Einkünfte und Bezüge werden noch bestimmte zwangsläufige Ausgaben wie z.b. gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge oder Beiträge zur privaten Krankenversicherung abgezogen. Ausbildungsfreibetrag Ist ein volljähriges Kind zur Berufsausbildung oder zum Studium auswärts untergebracht, erhalten die Eltern zusätzlich zum Kindergeld bzw. der steuerlichen Grundvergünstigung bei der Einkommensteuerveranlagung einen Ausbildungsfreibetrag von jährlich 924 Euro. Dieser Freibetrag wird wiederum gemindert um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, die über dem Anrechnungsfreibetrag von 1,848 Euro liegen.

7 Beispiel: Martin ist 24 Jahre alt und hat während der Schulzeit bei seien Eltern in Trier gewohnt. Im Jahr 2009 studiert er an der Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz. Dort wohnt er in einer Wohngemeinschaft und hält sich allenfalls noch an einigen Wochenenden bei seinen Eltern auf. In den Semesterferien bedient er in einer Kneipe, wo er im Jahr 2009 (mit Lohnsteuerkarte) insgesamt Euro verdient hat. Die Einkünfte betragen nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags und der Sozialversicherungsbeiträge Euro; Bezüge hat er keine erzielt. Den Eltern steht bei der Einkommensteuerveranlagung für 2009 demnach ein Ausbildungsfreibetrag von 692 Euro zu (924 Euro abzüglich des Euro übersteigenden Betrags von 232 Euro). Ausblick Informationen über Sonderfälle wie z.b. staatliche Hilfen für allein erziehende Eltern oder Eltern behinderter Kinder folgen im nächsten Teil der Reihe Kinder und Steuern. Weitere Informationen zum Thema Kinder und Steuern auch im Internet unter

8 FINANZAMT TRIER Kinder und Steuern Teil 4: Besonderheiten Die bisherigen Ausführungen betrafen die grundsätzliche Berücksichtigung von Kindern sowie staatliche Förderungen allgemeiner Art wie Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge für Kinder. Zum Schluss der Reihe Kinder und Steuern geht das Finanzamt Trier auf einige Besonderheiten ein. Alleinerziehende Eltern Die Regeln zum Kindergeld, zu den Kinderfreibeträgen und weiteren allgemeinen Vergünstigungen kommen grundsätzlich unabhängig davon zur Anwendung, ob das Kind in einer Familie mit Vater und Mutter aufwächst oder nur mit einem Elternteil. Im letzteren Fall sieht das Einkommensteuergesetz eine zusätzliche Vergünstigung vor: den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Damit soll die finanzielle Lage von alleinerziehenden Eltern verbessert werden. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zum Kindergeld bzw. zu den normalen Freibeträgen gewährt, geht also nicht in die Günstigerprüfung beim Familienleistungsausgleich ein. Alleinerziehend bedeutet, dass Vater oder Mutter tatsächlich nur mit einem oder mehreren Kindern zusammen wohnen. Es darf keine Haushaltsgemeinschaft mit anderen volljährigen Personen bestehen, also z.b. keine eheähnliche Gemeinschaft. In diesem Fall greift der Staat dem Elternteil dadurch unter die Arme, dass bei der Einkommensteuerveranlagung ein Betrag von jährlich Euro (monatlich 109 Euro) das zu versteuernde Einkommen mindert. Beispiel: Tochter Sina, die noch zu Hause wohnt, hat im September ihr Studium beendet und im Oktober eine Arbeit angenommen. Der alleinerziehende Vater hat somit Anspruch auf den Entlastungsbetrag für die Monate Januar bis September, also auf insgesamt 981 Euro (9 x 109 Euro). Übertragung der Freibeträge Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf stehen grundsätzlich jedem Elternteil zu, unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben. Jedoch kann sich der betreuende Elternteil die Freibeträge des anderen Elternteils übertragen lassen, wenn dieser seiner Unterhaltspflicht zu weniger als 75% nachkommt oder wenn das Kind noch keine 18 Jahre alt ist und im Haushalt des betreuenden Elternteils gemeldet ist. Hierfür genügt ein Antrag des betreuenden Elternteils in der Steuererklärung. Die Freibeträge können auch auf einen Stiefelternteil oder einen Großelternteil übertragen werden, wenn das Kind in dessen Haushalt lebt.

9 Kinder mit Behinderung Kinder, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht imstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden ohne Altersbeschränkung, also auch wenn sie älter als 25 Jahre sind, beim Kindergeld oder bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Behinderung eingetreten ist, bevor das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Der Nachweis der Behinderung kann z.b. durch einen Behindertenausweis oder einen Bescheid der Versorgungsbehörde, aber auch durch ein Gutachten oder eine Bescheinigung des Arztes erbracht werden. Wichtig ist in dem Zusammenhang noch der Hinweis, dass in diesem Fall die Eltern bei der Einkommensteuerveranlagung den Behindertenpauschbetrag, der an sich dem Kind zusteht (je nach Grad der Behinderung zwischen 310 und Euro im Jahr), auf sich übertragen lassen können, wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nehmen kann, weil es selbst kein steuerpflichtiges Einkommen hat. Sonstiges Auch Unterhaltszahlungen an über 25 Jahre alte Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge mehr besteht, können die Einkommensteuerbelastung der Eltern mindern, denn sie sind bis zu einem Höchstbetrag von Euro als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Hierfür darf das Kind aber kein oder nur geringes Vermögen (bis Euro) besitzen. Gekürzt wird der Höchstbetrag um eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit sie 624 im Jahr übersteigen. Zu den Bezügen gehören z.b. Ausbildungsbeihilfen und ähnliche Fördermittel. Beispiel: Der 30jährige Sohn hat nach zehn Jahren im Beruf alles geschmissen, seine Arbeitsstelle gekündigt und ein Studium begonnen. Staatliche Fördermittel erhält er nicht. Die Eltern unterstützen ihn mit monatlich 750 Euro. Mit gelegentlichen Jobs verdient er im Jahr insgesamt Euro. Bei ihrer Einkommensteuerveranlagung können die Eltern Euro abzüglich Euro ( ) = Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Weitere Informationen zum Thema Kinder und Steuern auch im Internet unter

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten Kinderbetreuungskosten Inhalt I. Welche Kosten können Sie absetzen? II. Welche Altersgrenzen gibt es? III. Gibt es einen Höchstbetrag? IV. Wie werden die Kosten steuerlich berücksichtigt? V. Vereinbarkeit

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten Allgemeines I. Steuerliche Begünstigung beim Steuerpflichtigen ohne Arbeitgeberzuwendung 3. Kinderbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung

Mehr

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche

Mehr

Kinder im Steuerrecht

Kinder im Steuerrecht Kinder im Steuerrecht Wir können unseren Kindern nur eine Zukunft geben, wenn wir sie in ausreichender Zahl haben. Und das ist ein immerwährender Prozess Wolfgang Kownatka, freier Journalist und Aphoristiker.

Mehr

Informationen für Eltern. Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten

Informationen für Eltern. Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten Informationen für Eltern Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten Mit der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zielt die Bundesregierung nicht nur auf positive

Mehr

Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Kindergeld 2009 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung............................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen.................................. 6 2.1 Günstigerprüfung........................................

Mehr

Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag

Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Wir möchten Sie in diesem Flyer über die steuerlichen Vergünstigungen für Kinder, insbesondere das Kindergeld und den Ausbildungsfreibetrag,

Mehr

KINDERGELD. Die IG BCE informiert über Kindergeld.

KINDERGELD. Die IG BCE informiert über Kindergeld. KINDERGELD Die IG BCE informiert über Kindergeld. KINDERGELD Die IG BCE informiert über Kindergeld. Das Kindergeld dient der Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines

Mehr

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Mehr

Kindergeld. Landesfamilienkasse Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - (Bearbeitungsstand

Kindergeld. Landesfamilienkasse Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - (Bearbeitungsstand Landesfamilienkasse Kindergeld (Bearbeitungsstand 01.05.2007) Zahlen Stand: Dezember 2006 Familienkasse ZBV zuständig für: Anspruchsberechtigte: 37.167 Gesamtkinderzahl: 61.458 Kinder unter 18: 40.467

Mehr

Mehr Geld für Familien!

Mehr Geld für Familien! Mehr Geld für Familien! So sichern Sie sich finanzielle Unterstützung! Das Geld sitzt in vielen Familien nicht mehr so locker wie noch vor ein paar Jahren. Und nicht nur drohende Arbeitslosigkeit macht

Mehr

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten Kinderbetreuungskosten I. Übersicht Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangt oftmals die entgeltliche Betreuung von Kindern. Dabei hat es zum 1. 1. 2012 wesentliche Änderungen gegeben, über die

Mehr

Formulare für Ihre Lohnsteuer. Anlage Kind Ausgabe 2019

Formulare für Ihre Lohnsteuer. Anlage Kind Ausgabe 2019 Formulare für Ihre Lohnsteuer Anlage Kind 2018 Ausgabe 2019 1 2 Name Vorname 2018 Anlage Kind Für jedes Kind bitte eine eigene Anlage Kind abgeben. 201800302201 3 Steuernummer Angaben zum Kind 4 Identifikationsnummer

Mehr

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Steuernummer der antragstellenden Person Identifikationsnummer der antragstellenden Person Anlage K ab dem Kalenderjahr 201_ Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs-

Mehr

MERKBLATT KINDERBETREUUNGSKOSTEN

MERKBLATT KINDERBETREUUNGSKOSTEN MERKBLATT KINDERBETREUUNGSKOSTEN Inhalt I. Übersicht II. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es? IV. Gibt es einen Höchstbetrag? V. Wie werden die Kosten steuerlich berücksichtigt?

Mehr

Das monatliche Kindergeld beträgt im Jahr 2017 für das 1. Kind gem. 66 Abs. 1 EStG 192, im gesamten Jahr 2017 daher 2.304

Das monatliche Kindergeld beträgt im Jahr 2017 für das 1. Kind gem. 66 Abs. 1 EStG 192, im gesamten Jahr 2017 daher 2.304 ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 15.09.2018 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 Minuten Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Steuernummer der antragstellenden Person ab dem Kalenderjahr 20 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs und Erziehungs oder Ausbildungsbedarf Erklärungen siehe

Mehr

Anlage Kind STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019

Anlage Kind STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 Anlage Kind STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 201800302201 1 2 Name Vorname 2018 Anlage Kind Für jedes Kind bitte eine eigene Anlage Kind abgeben. 3 Steuernummer Angaben zum Kind 4 Identifikationsnummer 01

Mehr

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007 Oberfinanzdirektion Rheinland 12.09.2006 S 2365-1000 - St 214 Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007 Für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007 sind aufgrund der Änderungen des Einkommensteuergesetzes

Mehr

Geld- und Steuertipps für meine Familie

Geld- und Steuertipps für meine Familie Beck-Rechtsberater im dtv 50666 Geld- und Steuertipps für meine Familie Elterngeld, Kindergeld, Steuervorteile von Volker Votsmeier 1. Auflage Geld- und Steuertipps für meine Familie Votsmeier wird vertrieben

Mehr

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Lohnsteuerkarte, wenn. sie länger als sechs Monate in der Bundesrepublik leben

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Lohnsteuerkarte, wenn. sie länger als sechs Monate in der Bundesrepublik leben Lohnsteuerkarten Das Bürgeramt stellt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kostenlos eine Lohnsteuerkarte aus, wenn sie am 20. September des Vorjahres in Kreuztal mit einer Hauptwohnung oder einzigen Wohnung

Mehr

þ Tipp Kapitalerträge Unter Kapitalerträgen versteht das Finanzamt zum Beispiel Zinsen, Dividenden,

þ Tipp Kapitalerträge Unter Kapitalerträgen versteht das Finanzamt zum Beispiel Zinsen, Dividenden, þ Tipp Wird eine Haushaltshilfe mit Y Minijob beschäftigt, fallen die Kosten dafür nicht in den Rahmen der förderfähigen 20 000 Euro. Die Lohnkosten für den Minijob können zusätzlich mit bis zu 510 Euro

Mehr

GA Seite 1 (12/2016) 149

GA Seite 1 (12/2016) 149 GA Seite 1 (12/2016) 149 Aktualisierung, Stand 12/2016 Änderungen Die GA wurde aktualisiert, neu formatiert und redaktionell überarbeitet. Es wurde eine Regelung zur Konkurrenz bei Pflegekindschaftsverhältnissen

Mehr

Kinderbetreuungskosten im Steuerrecht

Kinderbetreuungskosten im Steuerrecht Kinderbetreuungskosten im Steuerrecht Kinderbetreuungskosten bzw. die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ist im deutschen Steuerrecht von beinahe permanenten Änderungen und häufig

Mehr

Lösungshinweise zu den. Prüfungsklausuren Teilbereich I ESt II

Lösungshinweise zu den. Prüfungsklausuren Teilbereich I ESt II Lösungshinweise zu den Prüfungsklausuren 200 Teilbereich I ESt II ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 8.09.200 Prüfungsteil: EStG

Mehr

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Freibeträge für Kinder auf mich übertragen werden.

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Freibeträge für Kinder auf mich übertragen werden. Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Mehr

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Freibeträge für Kinder auf mich übertragen werden.

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Freibeträge für Kinder auf mich übertragen werden. Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf/

Mehr

EStG/KStG, 21. Aufl. 2006, 275. Lieferung , 10 EStG hiernach muss der Unterhaltsverpflichtete Versicherungsnehmer sein)

EStG/KStG, 21. Aufl. 2006, 275. Lieferung , 10 EStG hiernach muss der Unterhaltsverpflichtete Versicherungsnehmer sein) ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 17.09.2016 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Neuerungen ab 2018 Informationen für Eltern

Neuerungen ab 2018 Informationen für Eltern Neuerungen ab 2018 Informationen für Eltern In diesem Merkblatt finden Sie: Kindergeld/Kinderfreibetrag Kinderbetreuungskosten Beträge Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Mehr

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen Haushaltsnahe Dienstleistungen Inhalt 1. Allgemeines 2. Haushaltsnahe Dienstleistungen 3. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse 4. Handwerkerleistungen 5. Besonderheiten bei Pflege- und Betreuungsleistungen

Mehr

Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019

Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 201800319201 1 2 Name Vorname 2018 Anlage Unterhalt Für jeden unterstützten Haushalt bitte eine eigene Anlage Unterhalt abgeben. 3 Steuernummer lfd. Nr. der

Mehr

Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Kindergeld 2008 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung............................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen.................................. 6 2.1 Günstigerprüfung........................................

Mehr

Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL

Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL 1 von 10 Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL TARIF TARIF Steuersätze und Steuerabsetzbeträge 33. (1) 33. (1) (2) Von dem sich nach Abs. 1 ergebenden Betrag sind die Absetzbeträge nach den Abs. 4 bis

Mehr

Lösung zu Sachverhalt 1:

Lösung zu Sachverhalt 1: ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 19.09.2015 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 3: Ermittlung des

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB)

Sozialgesetzbuch (SGB) Seite 1 von 5 Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - 2 Selbständig Tätige Versicherungspflichtig sind selbständig tätige 8. Gewerbetreibende, die in

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales. Vortrag am zu den Themen Elterngeld und Elternzeit

Zentrum Bayern Familie und Soziales. Vortrag am zu den Themen Elterngeld und Elternzeit Zentrum Bayern Familie und Soziales Vortrag am 30.09.2014 zu den Themen Elterngeld und Elternzeit Elterngeld Was ist Elterngeld? Wie und wo kann ich es beantragen? Wie lange bekomme ich Elterngeld? Wie

Mehr

Basiswissen Steuer und Studium. Lohnsteuer. von Sebastian Schmidt, Antje Meyer. 1. Auflage

Basiswissen Steuer und Studium. Lohnsteuer. von Sebastian Schmidt, Antje Meyer. 1. Auflage Basiswissen Steuer und Studium Lohnsteuer von Sebastian Schmidt, Antje Meyer 1. Auflage Lohnsteuer Schmidt / Meyer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (BGBl. I Seite 2397)

Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (BGBl. I Seite 2397) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Kinderfreibetrag Zusammenfassung Begriff Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer:

Kinderfreibetrag Zusammenfassung Begriff Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: TK Lexikon Steuern Kinderfreibetrag Kinderfreibetrag HI2240088 Zusammenfassung LI1924076 Begriff Aufwendungen der Elternteile für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder die Ausbildung eines Kindes

Mehr

Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, in einigen Fällen auch darüber hinaus.

Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, in einigen Fällen auch darüber hinaus. TK Lexikon Steuern Kindergeld Kindergeld HI521504 Zusammenfassung LI1930699 Begriff Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt

Mehr

T A X W R K beraten gestalten vertreten

T A X W R K beraten gestalten vertreten Geburt/Adoption eines Kindes im Steuerrecht Die Geburt eines Kindes verändert nicht nur Ihre persönliche (familiäre) Situation, sondern auch die steuerlichen Rahmenbedingungen in besonderem Maße. Das Steuerrecht

Mehr

1,5 1,0 4,0. Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL Teil EStG II - 1

1,5 1,0 4,0. Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL Teil EStG II - 1 ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 22.09.2012 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

STEUERTIPPS FÜR ALLEINERZIEHENDE. Kinder und Steuern.

STEUERTIPPS FÜR ALLEINERZIEHENDE. Kinder und Steuern. STEUERTIPPS FÜR ALLEINERZIEHENDE Kinder und Steuern www.mdf.brandenburg.de Inhalt Vorwort... 3 1. Wie hoch ist das Kindergeld und die Kinder- Freibeträge?... 4 2. Wem steht der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Mehr

Mandanten-Merkblatt: Kinderbetreuungskosten

Mandanten-Merkblatt: Kinderbetreuungskosten - bolwin dokters [Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer] Partnerschaftsgesellschaft Marcus Bolwin Steuerberater Dipl. Betriebswirt (FH) Stefan Dokters, LL.M. Rechtsanwalt Erzweg 2 48282 Emsdetten

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen

Mehr

05/ Kinderbetreuungskosten. Inhalt. I. Übersicht. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es?

05/ Kinderbetreuungskosten. Inhalt. I. Übersicht. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es? Kinderbetreuungskosten Inhalt I. Übersicht II. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es? IV. Gibt es einen Höchstbetrag? V. Wie werden die Kosten steuerlich berücksichtigt?

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung I. Antragstellerin Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) Name:...... Geburtsname:...... Vorname:...... Geburtsdatum:...... Anschrift:............

Mehr

Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.

Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können. ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2012 aus der Einkommensteuer vom 22.09.2012 Prüfungsteil: EStG Teil II Maximal erreichbare Punktzahl: 35 Punkte Die Prüfungsaufgabe

Mehr

Achten Sie auf die kindergeldschädliche

Achten Sie auf die kindergeldschädliche Volljährige Kinder in Ausbildung Teil II Achten Sie auf die kindergeldschädliche Einkommensgrenze Viele Eltern haben schon die schmerzliche Erfahrung gemacht: Obwohl Sie grundsätzlich Anspruch auf für

Mehr

^ MUTTERSCHAFTSGELD VOR UND NACH DER GEBURT. 20 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung

^ MUTTERSCHAFTSGELD VOR UND NACH DER GEBURT. 20 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung 9 INHALT ^ MUTTERSCHAFTSGELD VOR UND NACH DER GEBURT 20 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung 21 Zuschuss des Arbeitgebers 23 Mutterschaftsgeld für familien- und privat krankenversicherte

Mehr

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF DER ARBEITERKAMMER STEIERMARK STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR FAMILIEN UND KINDER 1 SOZIALVERSICHERUNGSRÜCKERSTATTUNG Interessant für Personen, welche unterm Jahr in Karenz

Mehr

Staatliche Leistungen

Staatliche Leistungen für Alleinerziehende Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensmonate des Kindes sind für alleinerziehende Eltern eine intensive Zeit. Viele Fragen tauchen auf und wichtige Entscheidungen müssen getroffen

Mehr

Elterngeld. Voraussetzungen Dauer Höhe

Elterngeld. Voraussetzungen Dauer Höhe Elterngeld Voraussetzungen Dauer Höhe Elterngeld Elterngeld gibt es für Eltern, deren Kinder ab 1.1.2007 geboren werden. Dafür entfällt das bisherige Erziehungsgeld. Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Unterhalt 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und

Mehr

Steueränderungsgesetz 2007

Steueränderungsgesetz 2007 2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30

Mehr

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2018

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2018 Formulare für Ihre Lohnsteuer Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2018 Ausgabe 2019 1 2 Name Vorname 2018 Anlage Unterhalt Für jeden unterstützten Haushalt bitte eine

Mehr

Aufgabe zu Fall 1: Welche steuerlichen Vergünstigungen können die Eltern im Jahr 2006 für WB erhalten? Begründen Sie, warum und berechnen Sie diese!

Aufgabe zu Fall 1: Welche steuerlichen Vergünstigungen können die Eltern im Jahr 2006 für WB erhalten? Begründen Sie, warum und berechnen Sie diese! 2007, Prüfungsteil Einkommensteuer Teil I (35 Punkte) Fall 1 (20 Punkte): Wolfgang Bauer (WB), einziges leibliches Kind seiner zusammenveranlagten Eltern, geboren am 19.07.1987, hat im Mai 2006 das Abitur

Mehr

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnliche Belastungen Ebenso wie Sonderausgaben handelt es sich bei außergewöhnlichen Belastungen um Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. Außergewöhnliche Belastungen

Mehr

X. Familienleistungsausgleich

X. Familienleistungsausgleich 88 C. Die Ehescheidung 1. Grundsätzliches Der Familienleistungsausgleich des 31 EStG stellt das Existenzminimum eines Kindes von der Einkommensteuer frei. Diese Freistellung wird durch die Freibeträge

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen

Mehr

Abzugsfähige Aufwendungen und maximale Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen

Abzugsfähige Aufwendungen und maximale Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen !"!# $%&'(!"#"$ %"&' Kinderbetreuungskosten ( 34 Abs. 9 EStG 1988) Aufwendungen für Kinderbetreuung sind bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet, als außergewöhnliche

Mehr

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnliche Belastungen Ebenso wie Sonderausgaben handelt es sich bei außergewöhnlichen Belastungen um Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. Außergewöhnliche Belastungen

Mehr

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF DER ARBEITERKAMMER STEIERMARK STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR FAMILIEN UND KINDER 1 NEGATIVSTEUER: STEUERTARIF ÖSTERREICH 2016 Anspruch auf Negativsteuer 2 NEGATIVSTEUER Interessant

Mehr

Haushalt und Kinderbetreuungskosten

Haushalt und Kinderbetreuungskosten Haushalt und Kinderbetreuungskosten 1. Wer sind die Gewinner der neuen Regelung? Alle steuerpflichtigen Familien, die Kinderbetreuungskosten haben, können künftig in der Regel deutlich mehr Geld von der

Mehr

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes: TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung

Mehr

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS Anlage 2 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag: 8.30-12.00 Uhr 14.00 15.30 Uhr Donnerstag: 8.30-12.00 Uhr und 14.00 17.00 Uhr Freitag: 8.30 12.30 Uhr Mittwochs: g e s c h l o s s e n Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung

Mehr

FRAUEN INFO.

FRAUEN INFO. FRAUEN INFO BROSCHÜRE www.oegb.at/frauen Mit 1. Jänner 2019 tritt der Familienbonus plus in Kraft. Der Familienbonus plus ist ein steuerrechtlicher Absetzbetrag, der die errechnete Lohn- bzw. Einkommensteuer

Mehr

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2015

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2015 Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2015 Ausgabe 2016 201500319201 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 5 Angaben zu Unterhaltsleistungen

Mehr

zdie Neuregelungen auf einen Blick

zdie Neuregelungen auf einen Blick 50 EStG zdie Neuregelungen auf einen Blick z Stärkere Bindung der Gewährung von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit z Anpassungen

Mehr

Übungen zu den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit

Übungen zu den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit Übungen zu den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit Aufgabe 1 Stellen Sie fest, ob bei nachfolgenden Sachverhalten Arbeitslohn im Sinne des 19 EStG vorliegt: a) Einnahmen des Handelsvertreters H.

Mehr

1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen

1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau (Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig) Name, Vorname Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)

Mehr

STEUERTIPP HINWEISE FÜR ELTERN

STEUERTIPP HINWEISE FÜR ELTERN STEUERTIPP HINWEISE FÜR ELTERN Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kinder sind unsere Zukunft, sie gestalten die Welt von morgen. Wir alle sind deshalb denjenigen besonders verpflichtet, die Kinder

Mehr

außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen.

außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen. BUCHHALTUNG Benötigen Sie Hilfe bei der Finanzbuchhaltung? Wir unterstützen Sie bei der Erfassung von Belegen, Kostenplanung, Erfolgskontrolle und vielem mehr: hilfreiche Tools und Downloads für Ihre Buchhaltung.

Mehr

Die wichtigsten Neuerungen ab Oktober Information zum Kinderzuschlag

Die wichtigsten Neuerungen ab Oktober Information zum Kinderzuschlag Die wichtigsten Neuerungen ab Oktober 2008 Information zum Kinderzuschlag Wer hat Anspruch? Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem

Mehr

Petra Kuhn und Tina Brahms wohnen mit ihren Kindern,

Petra Kuhn und Tina Brahms wohnen mit ihren Kindern, Ziemlich allein gelassen ALLEINERZIEHENDE. Es ist nicht so, dass der Gesetzgeber alleinerziehenden Müttern oder Vätern steuerlich nicht helfen würde. Da es an geeigneten, leicht zugänglichen Übersichten

Mehr

Elterngeld. Voraussetzungen Dauer Höhe.

Elterngeld. Voraussetzungen Dauer Höhe. Elterngeld Voraussetzungen Dauer Höhe www.betainstitut.de Liebe Leserin, lieber Leser, durch unsere zahlreichen Projekte und Studien zur Verbesserung der Patientenversorgung ist uns bekannt, dass Patienten

Mehr

Wann bekommt man Kindergeld

Wann bekommt man Kindergeld Wann bekommt man Kindergeld DEVPRO24 - Rechtsberatung Leitfaden zum Kindergeld Frankfurt Wann bekommt man Kindergeld? Kindergeld erhält wer in Deutschland einen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt

Mehr

Kinderfreibeträge - Allgemeine Informationen

Kinderfreibeträge - Allgemeine Informationen Kinderfreibeträge - Allgemeine Informationen Kinderfreibeträge können Ihre Einkommensteuer verringern. Für jedes Kind, für das Sie den Freibetrag bekommen, müssen Sie im Normalfall 310 Euro im Monat nicht

Mehr

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Seite 1 von 5 Anlage 5 Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig:

Mehr

Basiswissen Steuer und Studium. Lohnsteuer. Bearbeitet von Sebastian Schmidt, Antje Meyer

Basiswissen Steuer und Studium. Lohnsteuer. Bearbeitet von Sebastian Schmidt, Antje Meyer Basiswissen Steuer und Studium Lohnsteuer Bearbeitet von Sebastian Schmidt, Antje Meyer 1. Auflage 2009. Buch. 228 S. Kartoniert ISBN 978 3 482 59671 1 Steuern Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten

Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten Unterstützung durch das Steuerrecht für Familien mit pflegebedürftigen und zu betreuenden Angehörigen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ministerium für Finanzen

Mehr

Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge

Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge Arbeitshilfe Juli 2015 Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag ( 24b EStG) Alleinstehender Steuerpflichtiger, zu dessen Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das

Mehr

Inhaltsübersicht. Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon

Inhaltsübersicht. Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Zugangscode für den Zugriff auf das Arbeitshilfen-Portal... 2... 5 Vorwort....10 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch....11 Abkürzungsverzeichnis...12 Teil I: Steuerformulare...13

Mehr

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag verlag vereinsknowhow Seite 2 Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Aktualisierungstand: Januar 2019 ISBN 978-3-9814123-0-7 verlag

Mehr

Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG)

Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) Anlage 1 Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) Name, Vorname des/der Erklärenden Geburtsdatum Anschrift Beruf Abschnitt 1 Zu meinem Haushalt gehören die nachstehend

Mehr

Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Kindes

Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Kindes Familienkasse Name, Vorname des Kindergeldberechtigten Geschäftszeichen / Ordnungsnummer / Kindergeldnummer (Bitte bei allen Schreiben an die Familienkasse angeben) Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen

Mehr

Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2006 Was ist zu tun mit der Lohnsteuerkarte? Welche Gemeinde ist zuständig? 20.

Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2006 Was ist zu tun mit der Lohnsteuerkarte? Welche Gemeinde ist zuständig? 20. Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2006 Was ist zu tun mit der Lohnsteuerkarte? Bevor Sie die Lohnsteuerkarte Ihrem Arbeitgeber aushändigen, prüfen Sie bitte die Eintragungen! Wichtig sind Geburtsdatum,

Mehr

Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte insgesamt

Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte insgesamt Achtung: Nur für Ihre Unterlagen! Nicht an das Finanzamt abgeben. Berechnung 2016 für Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Aktuelle Veranlagungswahl: Zusammenveranlagung Festsetzung Einkommen- Solidaritätssteuer

Mehr

Merkblatt. Familienförderung W E R N E R S U L Z I N G E R. Inhalt STEUERBERATER

Merkblatt. Familienförderung W E R N E R S U L Z I N G E R. Inhalt STEUERBERATER W E R N E R S U L Z I N G E R STEUERBERATER Marktplatz 18 Riedersteinerstr. 30 Internet und Mail: 83607 Holzkirchen 83684 Tegernsee 0 80 24 / 30 58 21 0 80 22 / 66 76 0 www.sulzinger.info Fax 0 80 24 /

Mehr

Teil 3 Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. Schwangerschaft Info für Jugendliche

Teil 3 Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. Schwangerschaft Info für Jugendliche Teil 3 Mutter werden pro familia Heidelberg Friedrich-Ebert-Anlage 19 69117 Heidelberg Telefon 06221-184440 Telefax 06221-168013 E-Mail heidelberg@profamilia.de Internet www.profamilia.de pro familia Heidelberg

Mehr