Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis gem. 12 FahrlG Fahrschulzweigstellenerlaubnis gem. 14 FahrlG
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- Heike Weber
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1 An die Stadt Schweinfurt Amt für öffentliche Ordnung Sennfelder Bahnhof Schweinfurt Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis gem. 12 FahrlG Fahrschulzweigstellenerlaubnis gem. 14 FahrlG Angaben zum Antragsteller bzw. zur GmbH Name/Geburtsname / Name der GmbH: Geburtsdatum: PLZ, Wohnort / Sitz der GmbH Telefon-Nr.: Mobil: Vorname: Geburtsort: Straße: Fax-Nr.: -Adresse: Erteilte Fahrlehrerlaubnis Antragsteller bzw. verantwortlicher Leiter der GmbH Klassen Datum Erlaubnisbehörde Klasse A Klasse BE Klasse CE Klasse DE Bereits erteilte Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnisse Ort der Betriebsstätte A BE CE DE Theoretische Unterrichtstage und zeiten
2 2 Angaben zum Unterrichtsraum der neuen Betriebsstätte PLZ, ORT Strasse, Hausnummner Telefon / Fax Theoretischer Unterricht Wochentag, Uhrzeit Beantragte Klassen D A, D BE, D CE, D D E Sind Sie Eigentümer des Unterrichtsraums Ja Nein Liegt ein Mietvertrag des Unterrichtsraums vor Ja Nein Maße des Unterrichtsraums Länge: Breite: Höhe: Fläche: Eine maßstabsgerechte Raumskizze ist beigefügt Beschaffenheit und Einrichtung des Unterrichtsraumes: in einem Gebäude Ja Nein Teil einer Gastwirtschaft Ja Nein Teil einer Wohnung Ja Nein eigener Zugang Ja Nein Beeinträchtigung durch Lärm, Staub, Geruch Ja Nein WC mit Waschgelegenheit Ja Nein Kleiderablage Ja Nein Art der Beleuchtung Art der Heizung Art der Belüftung Anzahl der Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne Anzahl der Schreibunterlagen Gemeinsame Nutzung der Betriebsstätte mit: Fahrschule / anderer Betrieb: PLZ/Ort Inhaber: Tel./Fax: Abgrenzungsvertrag mit der Fahrschule / dem an- liegt vor: Ja Nein deren Betrieb Nutzungsvertrag mit der Fahrschule : liegt vor: Ja Nein
3 3 Beschäftigte Fahrlehrer: 1. Name Vorname Klassen Ein Arbeitsvertrag liegt vor 2. Ja Nein 3. Ja Nein 4. Ja Nein 5. Ja Nein 6. Ja Nein 7. Ja Nein 8. Ja Nein 9. Ja Nein Ausstattung des Unterrichtsraumes: 1. Visualisierungsmöglichkeiten alle Klassen A, BE, CE, DE 1.1 Magnet- oder Schreibtafeln müssen mindestens eine Fläche von 1 m haben; die Seitenlänge soll 0,8 m nicht unterschreiten 0 Ja 0 Nein 1.2 andere Visualisierungsmöglichkeit, wenn ja, welche : 2. Anschauungsmaterial A BE CE DE 2.1 Lehrtafeln 2.2 Diapositive 2.3 Video 2.4 Sichtfolie Verlag: 2.5 CD-CDI Verlag:
4 4 3. Kraftfahrzeug-Zubehör A BE CE DE 3.1 Warnleuchte 3.2 Warndreieck 3.3 Parkscheibe 3.4 Parkwarntafel 4. Funktionsfähige Lehrmodelle A BE CE DE 4.1 Hydrauliche Bremsanlage mit Trommelbremse, Scheibenbremse und Feststellbremse 4.2 Auflaufbremse mit Zuggabel und Höheneinstellvorrichtung, Anhängerkupplung, Kugelkopfkupplung 4.1 Zusätzlich für die Ausbildung von Fahrschülern der Klasse C und D Zweikreis Zweileitungs - Druckluftbremsanlage für einen Zug oder Sattelkraftfahrzeug CE DE 5. Gesetze und Verordnungen A BE CE DE 5.1 StVG, FahrlG und die darauf beruhenden Verordnungen, Arbeitszeitrechtgesetz, Pflichtversicherungsgesetz 5.2 StVO, FeV, StVZO, Prüfungsrichtlinie für Fahrschüler 5.3 zu den benachbarten Rechtsgebieten im Sinne des 4 Nr. 5 DV - gehören insbesondere: Verkehrsstrafrecht und die für den Straßenverkehr wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten 5.4 Sozialvorschriften im Straßenverkehr (einschl. EG-Vorschriften, EWG-Verordnungen) 5.5 Zusätzlich für Klasse D Gesetzliche Vorschriften für den KOM-Verkehr - BO-Kraft - Personenbeförderungsgesetz - EG-Verordnungen - Arbeitszeitrechtsgesetz - Fahrpersonalverordnung - Verordnung über die allgem. Beförderungsbedingungen über den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen 5.6 Einschlägige Richtlinien, Merkblätter et cetera des Bundesverkehrsministerium 5.7 Regelmäßige und umfassende Informationen über Änderungen der Vorschriften und Richtlinien zum Beispiel durch Verkehrs-blatt, Fachzeitschrift et cetera
5 Hinweise: Gemäß den Richtlinien für die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln vom 1. Dezember 1998 (VkBl. Heft ) müssen die Fahrschulen mit den oben genannten Lehrmitteln, Lehrmodellen und Anschauungsmaterialen in Verbindung mit 4 DV-FahrlG und 11 Abs. 1 Nr. 6 FahrlG ausgestattet sein. Die Anforderungen an die Unterrichtsräume nach 11 Abs. 1 Nr. 6 sind erfüllt, wenn die Lehrmittel den hier aufgeführten Mindestanforderungen entsprechen und der Unterrichtsraum selbst die Bestimmungen der Anlage 2 zu 3 DV-FahrlG erfüllt, das bedeutet, er muss mindestens 25 qm gross sein und eine Raumhöhe von mindestens 2,40 m aufweisen. 5 Jeder Unterrichtsraum muß diesen Mindestanforderungen entsprechen. Der Nachweis bzw. die Nachweise über das Vorhandensein der mindestens geforderten Lehrmittel ist durch Vorlage von Rechnungs- oder Lieferkopien oder Übergabe- bzw. Übernahmebestätigung zu erbringen. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers oder einer vertretungsberechtigten Person
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