METALLDÜBEL ZUR VERANKERUNG IM BETON

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "METALLDÜBEL ZUR VERANKERUNG IM BETON"

Transkript

1 Leitlinie für die europäische technische Zulassung (ETAG) ETAG 001 METALLDÜBEL ZUR VERANKERUNG IM BETON TEIL 6: DÜBEL FÜR DIE VERWENDUNG ALS MEHRFACHBEFESTIGUNG VON NICHT TRAGENDEN SYSTEMEN Ausgabe 2003 Änderungen 2010 und 2011

2 Mitglied INSTITU der EOTA ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK (OIB) SCHENKENSTRASSE 4, 1010 WIEN VORBEMERKUNGEN ZUR LEITLINIE FÜR DIE EUROPÄISCHE TECHNISCHE ZULASSUNG FÜR METALLDÜBEL ZUR VERANKERUNG IM BETON TEIL 6 DÜBEL FÜR DIE VERWENDUNG ALS MEHRFACH-BEFESTIGUNG VON NICHT TRAGENDEN SYSTEMEN Vorbemerkungen Leitlinien für die europäische technische Zulassung werden auf Grund eines von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) (Bauproduktenrichtlinie) erteilten Auftrages vom Gremium der von den Mitgliedstaaten bestmten Zulassungsstellen (EOTA) erartet. Leitlinien richten sich daher prär an die von den Mitgliedstaaten gemäß der Bauproduktenrichtlinie notifizierten europäischen technischen Zulassungsstellen und stellen keine europäischen technischen Spezifikationen, sondern verbindliche Grundlagen für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen durch die europäischen technischen Zulassungsstellen dar. Gemäß Art. 11 der Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Zusammenart Bauwesen und den entsprechenden landesrechtlichen Bestmungen ist das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB), Schenkenstraße 4, 1010 Wien, europäische technische Zulassungsstelle für Bauprodukte und als solche notifiziert. Nach 6 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Inverkehrbringen von Bauprodukten und den freien Warenverkehr mit diesen (Bauproduktegesetz BauPG), BGBl. Nr. 55/1997 in der Fassung BGBl. I Nr.136/2001, gelten auch für den Wirkungsbereich des Bundes die nach landesrechtlichen Bestmungen vom OIB erteilten europäischen technischen Zulassungen. In Zweifelsfällen bzw. in Fällen von Übersetzungsfehlern ist die EOTA-Sekretariat (Kunstlaan 40, Avenue des Arts, 1040 Bruxelles, Belgien) vorliegende Originalfassung der Leitlinie maßgebend. Stand, Februar 2012

3 European Organisation for Technical Approvals Europäische Organisation für Technische Zulassungen Organisation Européenne pour l Agrément Technique ETAG 001 Ausgabe August 2003 geänderte Version August 2010 geänderte Version Jänner 2011 LEITLINIE FÜR DIE EUROPÄISCHE TECHNISCHE ZULASSUNG FÜR METALLDÜBEL ZUR VERANKERUNG IM BETON Teil 6: DÜBEL FÜR DIE VERWENDUNG ALS MEHRFACH BEFESTIGUNG VON NICHT TRAGENDEN SYSTEMEN EOTA Kunstlaan 40 Avenue des Arts, B Brussels

4 ETAG 001 Teil 6, Seite 2 EINLEITENDE BEMERKUNGEN In diesem Teil werden Anforderungen, Kriterien und Angaben zur Versuchsdurchführung aufgeführt, die für Metalldübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nicht tragenden Systemen gelten. Es wird die gleiche Nummerierung der Abschnitte verwendet wie in Teil 1. Ist ein Abschnitt nicht aufgeführt, so gilt Teil 1 unverändert. INHALT Teil 6: DÜBEL FÜR DIE VERWENDUNG ALS MEHRFACHBEFESTIGUNG VON NICHT TRAGENDEN SYSTEMEN 2 GELTUNGSBEREICH Allgemeines Dübel Typen und Wirkungsprinzipien Werkstoffe Größen Materialien bauteile Einwirkungen Kategorien Definition von Dübeln für die Verwendung als Mehrfachbefestigung ANFORDERUNGEN AN BAUWERKE Temperatur Einwandfreie Montage Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz NACHWEISVERFAHREN Eignungsversuche Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen Verfahren zu 4.3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) BEURTEILUNG DER BRAUCHBARKEIT DER DÜBEL FÜR EINEN VORGESEHENEN VERWENDUNGSZWECK Beurteilung zu 4.1 (mechanische Festigkeit und Standsicherheit) Eignung Kriterien für alle Versuche Zulässige Anwendungsbedingungen Kriterien Charakteristische Tragfähigkeit von Einzeldübeln Beurteilung zu 4.3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN DIE ZULASSUNG GÜLTIG IST Bemessungsverfahren für Verankerungen Empfehlungen für Verpackung, Transport und Lagerung Montage des Dübels KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG Entscheidung der Europäischen Kommission INHALT DER ZULASSUNG ANHANG 1 (informativ)... 13

5 ETAG 001 Teil 6, Seite 3 2 GELTUNGSBEREICH 2.0 Allgemeines Dieser Teil der Leitlinie gilt für die Beurteilung von nachträglich in Normalbeton gesetzten Metalldübeln zur Verwendung als Mehrfachbefestigung von nicht tragenden Systemen. Für die Verankerung dieser Dübel sind die Anforderungen hinsichtlich der Nutzungssicherheit gemäß der wesentlichen Anforderung Nr. 4 (ER 4) der BPR zu erfüllen. Versagen des zu befestigenden Bauteils stellt eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen dar. Diese Dübel müssen als Mehrfachbefestigungen verwendet werden, siehe Dübel Typen und Wirkungsprinzipien Dieser Teil der Leitlinie gilt für Metalldübel, die in gebohrte Löcher gesetzt werden, und auf folgenden Wirkungsprinzipien beruhen: - kraftkontrolliert spreizende Dübel - wegkontrolliert spreizende Dübel - Hinterschnittdübel (einschließlich schrauben) - Verbunddübel - lastkontrolliert spreizende Dübel - andere Wirkungsprinzipien für Hohlplatten Für Beispiele der verschiedenen Dübeltypen siehe Teil 1, Bild Werkstoffe Es gilt Teil 1, Außerdem gilt dieser Teil der Leitlinie auch für Dübel aus anderen Metallen als Stahl; für diese Dübel können aber weitere Beurteilungen hinsichtlich ihrer Dauerhaftigkeit, Korrosion usw. erforderlich sein Größen Dieser Teil der Leitlinie gilt für Dübel mit einer Mindest-Gewindegröße (M5) oder einem Mindestbohrernenndurchmesser von 5 mm. Die effektive Verankerungstiefe sollte mindestens 30 mm betragen; in besonderen Fällen (nur Innenraumbedingungen) kann min h ef auf 25 mm reduziert werden. In vorgespannten Hohlplatten können die Dübel auch in einer Mindestflanschdicke von 17 mm (siehe Bild 2.3) verankert werden. Bild 2.3: Beispiel für vorgespannte Hohlplatten

6 ETAG 001 Teil 6, Seite Materialien Dieser Teil der Leitlinie gilt für die Verankerung von Dübeln in Normalbeton der Festigkeitsklassen von C12/15 bis C50/60 gemäß EN 206-1: (8). Dieser Teil der Leitlinie gilt nicht für Verankerungen in Glätt- oder Deckschichten, die für uncharakteristisch und/oder wenig tragfähig sein können bauteile Dieser Teil der Leitlinie gilt für Anwendungsfälle, denen die Mindestdicke der Bauteile, in denen die Dübel verankert werden, h 2 h ef und mindestens h 80 mm beträgt. Für Verbunddübel siehe Teil 5. Bei Spannbetonhohlplatten muss die Wanddicke 17 mm betragen. 2.3 Einwirkungen Es gilt Teil 1, 2.3. Außerdem müssen die auf die Dübel einwirkenden Lasten von Mehrfachbefestigungssystemen stammen. 2.4 Kategorien Dieser Teil gilt für Verankerungen folgender Kategorien: a) Nutzungskategorie - Verwendung gerissenem und ungerissenem (Mehrfachbefestigung); b) Dauerhaftigkeitskategorien - Verwendung in Bauwerken mit trockenen Innenraumbedingungen - Verwendung in Bauwerken, die anderen Umweltbedingungen ausgesetzt sind 2.6 Definition von Dübeln für die Verwendung als Mehrfachbefestigung Bei der Verwendung von Dübeln für Mehrfachbefestigungen wird davon ausgegangen, dass Falle von übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels die Last auf benachbarte Dübel übertragen werden kann und hier nicht wesentlich von den Anforderungen an das zu befestigende Bauteil bezüglich des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit abgewichen wird, siehe 7.1. Die Definition der Dübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung ist von den Mitgliedstaaten Anhang 1 angegeben. 4 ANFORDERUNGEN AN BAUWERKE Temperatur Es gilt Teil 1, , und für Verbunddübel gilt Teil 5, Einwandfreie Montage Es gilt Teil 1, , und für Verbunddübel gilt Teil 5, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Für Verbunddübel gilt Teil 5, 4.3.

7 ETAG 001 Teil 6, Seite 5 5 NACHWEISVERFAHREN Eignungsversuche Die Versuchsarten, Versuchsbedingungen, die Anzahl der erforderlichen Versuche und die auf die Ergebnisse anzuwendenden Kriterien sind in Tabelle 5.1a bis 5.1e für die verschiedenen Dübeltypen aufgeführt. Im Allgemeinen müssen alle Versuche am einzelnen Dübel ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand unter Zugbelastung durchgeführt werden. Zweck der Prüfung 1 Montagesicherheit Verankerungsintensität 3 Funktionsfähigkeit niederfesten 4 Funktionsfähigkeit hochfesten 6 Funktionsfähigkeit wiederholten Belastungen Tabelle 5.1a Eignungsversuche für kraftkontrolliert spreizende Dübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung Rissbreite Bohrer Kriterien Anmerkung w (mm) Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße (1) s i m i l Last/Verschiebungsverhalten Höchstlast req. (2) Versuchsverfahren beschrieben inanhang A C50/60 0,2 d cut,m ,8 (3) (4) C20/25 (5) 0,35 d cut,max , C50/60 0,35 d cut,min , C20/25 (5) 0 d cut,m und Teil (b) 1,0 (6) 5.6 Anmerkungen zu Tabelle 5.1a (1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = größte (largest) (2) siehe Teil 1, Gleichung (6.2) (3) Gültig für 2 = 1,2, für andere Werte von 2 siehe Teil 1, (4) Einbau der Dübel mit dem Drehmoment T inst = 0,5 req. T inst nach Teil 2, Tabelle 5.1 (5) Bei Verwendung für Verankerung in C 12/15 sind Versuche mit einer Druckfestigkeit f cm 20 MPa (gemessen an Zylindern) oder f cm 25 MPa (gemessen an Würfeln) erforderlich. (6) Wenn sich die Dübel in Bezug auf Geometrie, Reibung zwischen Konus und Spreizhülse und Reibung zwischen Spreizhülse und nicht ähneln, sind auch die anderen Größen zu prüfen.

8 ETAG 001 Teil 6, Seite 6 Table 5.1b Zweck der Prüfung Eignungsversuche für wegkontrolliert spreizende Dübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung Rissbreite Bohrer Mindestanzahl der Kriterien Anmer Versuche pro Dübelkung w größe (1) (mm) s i m i l Last/Verschiebungsverhalten Höchstlast erf. (2) 0 Setzversuch C50/60 0 d cut,m (3) 1 Montagesicherheit Verankerungsintensität 3 Funktionsfähigkeit niederfesten 4 Funktionsfähigkeit hochfesten 6 Funktionsfähigkeit wiederholten Belastungen C20/25 (4) C20/25 (4) Versuchsverfahren nach Anhang A 0,2 d cut,m ,8 (5) (6) ,35 d cut,max ,75 (7) C50/60 0,35 d cut,min ,75 (7) C20/25 (4) 0 d cut,m und Teil (b) 1,0 (7), (8) 5.6 Anmerkungen zu Tabelle 5.1b (1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = größte (largest) (2) siehe Teil 1, Gleichung (6.2) (3) Setzversuche nach Teil 4, Tabelle 5.0 (4) Bei Verwendung für Verankerung in C 12/15 sind Versuche mit einer Druckfestigkeit f cm 20 MPa (gemessen an Zylindern) oder f cm 25 MPa (gemessen an Würfeln) erforderlich. (5) Gültig für 2 = 1,2, für andere Werte von 2 siehe Teil 1, (6) Versuche, die mit der durch die Setzversuche ermittelten Montage-Verspreizung durchgeführt werden. (7) Versuche, die mit der durch die Setzversuche ermittelten Referenz-Verspreizung durchgeführt werden. (8) Wenn sich die Dübel in Bezug auf Geometrie nicht ähneln, sind auch die anderen Größen zu prüfen.

9 ETAG 001 Teil 6, Seite 7 Tabelle 5.1c Eignungsversuche für Hinterschnittdübel (einschließlich schrauben) zur Verwendung als Mehrfachbefestigung Zweck der Prüfung Rissbreite Bohrer Kriterien Anmerkung (a) Einbauversuche in mit geringer Festigkeit (b) Einbauversuche in mit hoher Festigkeit (c) Einbauversuche in mit Schlagschrauber Montagesicherheit Verankerungsintensität Funktionsfähigkeit niederfesten Funktionsfähigkeit hochfesten (a) Funktionsfähigkeit wiederholten Belastungen (b) Versuche mit schrauben auf Keilscheiben Empfindlichkeit gegenüber Sprödbruch w (mm) Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße (1) s i m i l Last/Verschiebungsverhalten Höchstlast erf. (2) C20/25 0 d cut,max C50/60 0 d cut,min (7), (8) C20/25 0 d cut,max (7) C20/25 (3) C20/25 (3) 0,2 (4) ,8 (5) 0,35 d cut,max ,75 C50/60 0,35 d cut,min ,75 C20/25 (3) 0 d cut,m and Part (b) 1,0 (7), (8) (7) C 50/60 0 d cut,m ,9 (7) (4) (6) Versuchsverfahren nach Anhang A Teil Teil Teil Anhang A Anhang A Anhang A Anhang A 5.6 Teil Teil Anmerkungen zu Tabelle 5.1c (1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = größte (largest) (2) siehe Teil 1, Gleichung (6.2) (3) Bei Verwendung für Verankerung in C12/15 sind Versuche mit einer Druckfestigkeit f cm 20 MPa (gemessen an Zylindern) oder f cm 25 MPa (gemessen an Würfeln) erforderlich. (4) Versuchsbedingungen nach Teil 3, (5) Gültig für 2 = 1,2, für andere Werte von 2, siehe Teil 1, (6) Wenn sich die Dübel in Bezug auf Geometrie nicht ähneln, sind auch die anderen Größen zu prüfen. (7) Versuche sind nur schrauben gemäß Teil 3, Fig 2.6 erforderlich. Details zu Versuch und Bewertung sind in Teil 3 (8) Diese Versuche können schrauben, die nicht wirklich mit einem Drehmomentschlüssel angezogen werden können, entfallen.

10 ETAG 001 Teil 6, Seite 8 Tabelle 5.1d Eignungsversuche für Verbunddübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung Zweck der Prüfung 1 Montagesicherheit (5) 3 Funktionsfähigkeit niederfesten 4 Funktionsfähigkeit hochfesten 6 Funktionsfähigkeit wiederholten Belastungen 7 Funktionsfähigkeit Dauerlasten 8 Funktionsfähigkeit Frost-/Taubedingungen 9 Funktionsfähigkeit Montagerichtungen Rissbreite Bohrer Kriterien Anmerkung w (mm) Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße (1) s i m i l C20/25 (3) 0 d cut,m Last-/Verschiebungsverhalten Höchstlast req. (2) 0,8 (4) (5) Versuchsverfahren nach Teil (a) to (d) C20/25 (3) 0,35 d cut,m , C50/60 0,35 d cut,m , C20/25 (3) 0 d cut,m C20/25 (3) 0 d cut,m C20/25 (3) 0 d cut,m C20/25 (3) 0 d cut,m und Teil (b) und Teil (e) und Teil (f) und Teil (g) 1, , , , Anmerkungen zu Tabelle 5.1d (1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = größte,(largest) (2) siehe Teil 5, Gleichung (6.13) (3) Bei Verwendung für Verankerung in C 12/15 sind Versuche mit einer Druckfestigkeit f cm 20 MPa (gemessen an Zylindern) oder f cm 25 MPa (gemessen an Würfeln) erforderlich. (4) Gültig für 2 = 1,2, für andere Werte von 2 siehe Teil 5, ; Tabelle 6.1. (5) Versuche nach Teil 5, Tabelle 5.1, für die verschiedenen Anwendungen.

11 ETAG 001 Teil 6, Seite 9 Tabelle 5.1e Zweck der Prüfung 1 Montagesicherheit Verankerungsintensität 3 Funktionsfähigkeit niederfesten 4 Funktionsfähigkeit hochfesten 6 Funktionsfähigkeit wiederholten Belastungen Eignungsversuche für lastkontrolliert spreizende Dübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung Rissbreite Bohrer Mindestanzahl der Kriterien Anmer Versuche pro Dübelkung w größe (1) (mm) s i m i l Last-/Verschiebungsverhalten Höchstlast req. (2) Versuchsverfahren nach Anhang A C50/60 0,2 d cut,m ,8 (3) (4) C20/25 (5) 0,35 d cut,max , C50/60 0,35 d cut,min , C20/25 (5) 0 d cut,m und Teil (b) 1,0 (6) 5.6 Anmerkungen zu Tabelle 5.1e (1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = größte (largest) (2) siehe Teil 1, Gleichung (6.2) (3) Gültig für 2 = 1,2, für andere Werte von 2 siehe Teil 1, (4) Montage des Dübels mit 50% der Last, die durch die Montageanleitungen des Herstellers vorgegeben ist. (5) Bei Verwendung für Verankerung in C 12/15 sind Versuche mit einer Druckfestigkeit f cm 20 MPa (gemessen an Zylindern) oder f cm 25 MPa (gemessen an Würfeln) erforderlich. (6) Wenn sich die Dübel in Bezug auf Geometrie, Reibung zwischen Konus und Spreizhülse und Reibung zwischen Spreizhülse und nicht ähneln, sind auch die anderen Größen zu prüfen.

12 ETAG 001 Teil 6, Seite Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen Die Versuchsbedingungen sind in Teil 1, und in Anhang B angegeben. Das Versuchsverfahren ist in Anhang A beschrieben. Bei allen Versuchen gerissenem muss die Rissbreite w 0,2mm betragen. Bei Anwendungen C12/15 sind keine zusätzlichen Versuche erforderlich. Die zusätzlichen Versuche für Verbunddübel zur Untersuchung des Einflusses erhöhter Temperatur, niedriger Einbautemperatur, Mindest-Aushärtezeit und Dauerhaftigkeit sind nach Teil 5, und durchzuführen. Wenn das Bemessungsverfahren C angewandt wird, können Versuche zur Bestmung der erforderlichen Achs- und Randabstände entfallen, unter Einhaltung folgender Werte: wegkontrolliert spreizende Dübel alle anderen Dübel Achsabstand s cr Randabstand c cr Dicke des bauteils 200 mm und 4 h ef 150 mm und 3 h ef 80 mm und 2 h ef Bei Bemessungsverfahren A oder B gelten Teil 1 bis 5 und Anhang B. 200 mm und 4 h ef 100 mm und 3 h ef 80 mm und 2 h ef 5.3 Verfahren zu 4.3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) Für Verbunddübel gilt Teil 5, BEURTEILUNG DER BRAUCHBARKEIT DER DÜBEL FÜR EINEN VORGESEHENEN VERWENDUNGSZWECK 6.1 Beurteilung zu 4.1 (mechanische Festigkeit und Standsicherheit) Für die Kriterien der verschiedenen Versuche gilt Teil 1, 6.1, mit den folgenden Änderungen. Für Verbunddübel sind die Kriterien nach Teil 5, 6.1, zu berücksichtigen Eignung Kriterien für alle Versuche (a) Es gilt die Anforderung an die Last/Verschiebungskurven in Teil 1, (a). Jedoch ist ein Abfall der Last und/oder ein horizontaler oder nahezu horizontaler Abschnitt der Kurve durch unkontrollierten Schlupf des Dübels bis zu einer Last von: N 1 = 0,4 N Ru anstelle von 0,7 N Ru nach Gleichung (6.1a) nicht akzeptabel. (b) Es bestehen keine Anforderungen an die Streuung der Last/Verschiebungskurven. (c) und (d) Teil 1, (c) und (d) gelten Zulässige Anwendungsbedingungen Kriterien (a) Es gilt die Anforderung an die Last/Verschiebungskurven in Teil 1, (a). Jedoch ist ein Abfall der Last und/oder ein horizontaler oder nahezu horizontaler Abschnitt der Kurve durch unkontrollierten Schlupf des Dübels bis zu einer Last von: N 1 = 0,4 N Ru anstelle von 0,7 N Ru nach Gleichung (6.1a) nicht akzeptabel. (b) Es bestehen keine Anforderungen an die Streuung der Last/Verschiebungskurven. (c) Es gilt Teil 1, (c).

13 ETAG 001 Teil 6, Seite Charakteristische Tragfähigkeit von Einzeldübeln Es gilt Teil 1, Bei Anwendungen in C12/15 sind die charakteristischen Tragfähigkeiten von den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen C20/25 unter Berücksichtigung des üblichen Verhältnisses w abzuleiten. Die abgerundeten charakteristischen Tragfähigkeiten nach Teil 1, , Absatz (a) "Allgemeines" werden wie folgt vervollständigt: F Rk [kn] = 0,75 / 0,9 / 1,2 / 1,5 / 2,0 / 2,5. Alle anderen Punkte der Absätze (a) und (b) bleiben gültig. 6.3 Beurteilung zu 4.3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) Für Verbunddübel gilt Teil 5, VORAUSSETZUNGEN UNTER DENEN DIE ZULASSUNG GÜLTIG IST 7.1 Bemessungsverfahren für Verankerungen Das zu befestigende Bauteil ist so zu bemessen, dass Falle von übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels die Last auf benachbarte Dübel übertragen werden kann und hier nicht wesentlich von den Anforderungen an das zu befestigende Bauteil bezüglich des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit abgewichen wird. Die Verwendung von Dübeln als Mehrfachbefestigung kann z.b. durch die Anzahl n 1 von Befestigungsstellen zur Befestigung des Bauteils und die Anzahl n 2 von Dübeln je Befestigungsstelle spezifiziert werden. Außerdem ist durch die Festlegung des Bemessungswertes der Einwirkungen N Sd einer Befestigungsstelle auf einen Wert n 3 (kn) sichergestellt, dass die Anforderungen an die Festigkeit und Steifigkeit des zu befestigenden Bauteils eingehalten sind und die Lastübertragung übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels in der Bemessung des zu befestigenden Bauteils nicht berücksichtigt werden muss. Diese Definition ist von den Mitgliedstaaten Anhang 1 angegeben. Es gilt Teil 1, 7.1 und für Verbunddübel Teil 5, Empfehlungen für Verpackung, Transport und Lagerung Es gilt Teil 1, 7.2 und für Verbunddübel Teil 5, Montage des Dübels Es gilt Teil 1, 7.3 und für Verbunddübel Teil 5, 7.3. Außerdem dürfen Dübel nicht in Spannbetonbauteilen gesetzt werden ohne zu berücksichtigen, dass bauliche Schäden durch die Montage auftreten können, insbesondere in Bereichen, in denen Spannkräfte aufgebracht werden. Liegen keine nationalen Vorschriften vor, wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 50 mm zwischen der Bohrlochwand und der Außenseite der Spannbewehrung einzuhalten; zur Bestmung der Lage der Spannbewehrung Bauteil sollte mit einem geeigneten Gerät (z.b. Bewehrungssuchgerät) geartet werden.

14 ETAG 001 Teil 6, Seite 12 8 KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG 8.1 Entscheidung der Europäischen Kommission Das von der Europäischen Kommission festgelegte System der Konformitätsbescheinigung ist, wie Mandat Construct 95/195 Anhang 3 genauer angegeben, System 2+, das in der Richtlinie des Rates (89/106/EWG) Anhang III 2 (ii) wie folgt beschrieben ist: (a) Aufgaben des Herstellers (1) Erstprüfung des Produkts; (2) werkseigene Produktionskontrolle (siehe Teil 1, 8.2.3); (3) zusätzliche Prüfung von Werk entnommenen Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan (siehe Teil 1, 8.2.2). (b) Aufgaben der zugelassenen Stelle (4) Zertifizierung der werkseigene Produktionskontrolle aufgrund von - Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle (siehe Teil 1, 8.2.4); - laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle (siehe Teil 1, 8.2.4). Anmerkungen zu (1): Die Erstprüfung gilt als Teil der für die Beurteilung von Produkten zum Zwecke der Zulassung erforderlichen Arten. Die Versuche sind von der Zulassungsstelle oder unter deren Verantwortung gemäß Abschnitt 5 dieser ETAG durchzuführen (wo ein Teil von einer anerkannten Prüfstelle oder vom Hersteller durchgeführt werden kann). Die Zulassungsstelle muss die Ergebnisse dieser Versuche in Übereinstmung mit Abschnitt 6 dieser ETAG als Teil des Zulassungsverfahrens ausgewertet haben. Ggf. ist diese Beurteilung von der zugelassenen Stelle für das Konformitätszertifikat zu verwenden. 9 INHALT DER ZULASSUNG In der ETA muss angegeben werden, dass der Dübel nur verwendet werden darf, wenn in den Bemessungsund Montageanweisungen des zu befestigenden Bauteils steht, dass übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels nicht wesentlich von den Anforderungen an das zu befestigende Bauteil bezüglich des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit abgewichen wird. Zusätzlich zu Teil 1, 9 und Teil 5, 9, sollte die Definition von Verwendung als Mehrfachbefestigung in den verschiedenen Mitgliedstaaten in einem informativen Anhang der Zulassung angegeben sein. Die derzeitige Fassung des informativen Anhangs ist auf der EOTA-Website: zu finden.

15 ETAG 001 Teil 6, Seite 13 ANHANG 1 (Informativ) Die Definition von Verwendung als Mehrfachbefestigung ist für die Mitgliedstaaten in der folgenden Tabelle aufgeführt. Liegt von einem Mitgliedstaat keine Definition vor, können die folgenden Grenzwerte verwendet werden (vgl. 2.6): n 1 4; n 2 1 und n kn oder n 1 3; n 2 1 und n kn. Der Wert n 3 kann erhöht werden, wenn in der Bemessung gezeigt wird, dass die Anforderungen an Festigkeit und Steifigkeit des zu befestigenden Bauteils Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit auch nach Versagen eines Dübels erfüllt sind. Mitgliedstaat Definition von Verwendung als Mehrfachbefestigung Austria Belgien Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich Portugal Schweden Spanien n 1 4; n 2 1 und n 3 3,0 kn oder n 1 3; n 2 1 und n 3 2,0 kn n 1 4; n 2 1 und n 3 3,0 kn oder n 1 3; n 2 1 und n 3 2,0 kn n 1 3; n 2 1 und n 3 4,5 kn n 1 4; n 2 1 und n 3 3,0 kn oder n 1 3; n 2 1 und n 3 2,0 kn n 1 4; n 2 1 und n 3 3,0 kn n 1 3; n 2 1 und n 3 2,0 kn n 1 4; n 2 1 und n 3 3,0 kn wenn die Korrelation zwischen der Tragfähigkeit der Dübel null oder nahezu null ist und der Variationskoeffizient der Tragfähigkeit der Dübel 0,25 ist.

ETA-Leitlinie Metalldübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen verabschiedet

ETA-Leitlinie Metalldübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen verabschiedet ETA-Leitlinie Metalldübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen verabschiedet K. Laternser 1 Einleitung ETAG 001 Teil 6, "Leitlinie für die europäische technische Zulassung

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0259

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0259 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-11/0374

Europäische Technische Zulassung ETA-11/0374 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-13/0149

Europäische Technische Zulassung ETA-13/0149 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0179

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0179 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0269 vom 13. Oktober Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0269 vom 13. Oktober Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0269 vom 13. Oktober 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Stanley Black & Decker Deutschland GmbH Richard-Klinger-Straße Idstein DEUTSCHLAND. Herstellungsbetrieb Manufacturing Plant 1 and Plant 2

Stanley Black & Decker Deutschland GmbH Richard-Klinger-Straße Idstein DEUTSCHLAND. Herstellungsbetrieb Manufacturing Plant 1 and Plant 2 Europäische Technische Bewertung ETA-13/0407 vom 20. Oktober 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-05/0241

Europäische Technische Zulassung ETA-05/0241 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0155

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0155 Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0175

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0175 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-09/0395

Europäische Technische Zulassung ETA-09/0395 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0132 vom 17. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0132 vom 17. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0132 vom 17. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-13/0442

Europäische Technische Zulassung ETA-13/0442 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-99/0010

Europäische Technische Zulassung ETA-99/0010 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0108

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0108 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-12/0456

Europäische Technische Zulassung ETA-12/0456 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-10/0169

Europäische Technische Zulassung ETA-10/0169 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

ETA-Leitlinie für WDVS-Dübel verabschiedet

ETA-Leitlinie für WDVS-Dübel verabschiedet ETA-Leitlinie für WDVS-Dübel verabschiedet K. Laternser 1 Einleitung Die ETAG 014, "Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Kunststoffdübel zur Befestigung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-02/0031

Europäische Technische Zulassung ETA-02/0031 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1037 vom 26. Mai 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Betonschraube W-BS Vorteile: Hohe Traglasten Kleine Achs- und Randabstände durch sehr geringe Spreizwirkung

Betonschraube W-BS Vorteile: Hohe Traglasten Kleine Achs- und Randabstände durch sehr geringe Spreizwirkung Einzelbefestigung in gerissenem und ungerissenem Beton Mehrfachbefestigung in Beton und Spannbeton-Hohlplattendecken Für die Justierbarkeit nach der Montage zugelassen, um bspw. Geländer oder ähnliches

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-98/0001

Europäische Technische Zulassung ETA-98/0001 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-07/0025

Europäische Technische Zulassung ETA-07/0025 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-08/0231 vom 26. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-08/0231 vom 26. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-08/0231 vom 26. Mai 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0387 vom 27. August Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0387 vom 27. August Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0387 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0395 vom 3. März Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0395 vom 3. März Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0395 vom 3. März 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0258 vom 23. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0258 vom 23. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-12/0258 vom 23. März 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0240 vom 7. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-05/0069

Europäische Technische Zulassung ETA-05/0069 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0673 vom 24. Januar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0673 vom 24. Januar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-16/0673 vom 24. Januar 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0040 vom 20. Oktober Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0040 vom 20. Oktober Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-09/0040 vom 20. Oktober 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0047

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0047 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0352 vom 6. Juli Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0352 vom 6. Juli Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-10/0352 vom 6. Juli 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

ETA-11/0418 vom 30. September Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-11/0418 vom 30. September Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-11/0418 vom 30. September 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0415 vom 13. November Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0415 vom 13. November Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-11/0415 vom 13. November 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-01/0006

Europäische Technische Zulassung ETA-01/0006 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-13/0506

Europäische Technische Zulassung ETA-13/0506 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

ETA-09/0313 vom 28. August Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-09/0313 vom 28. August Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-09/0313 vom 28. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-06/0171 vom 20. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-06/0171 vom 20. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-06/0171 vom 20. April 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-04/0095 vom 11. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-04/0095 vom 11. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-04/0095 vom 11. Mai 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0908 vom 3. April Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0908 vom 3. April Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-16/0908 vom 3. April 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-02/0001

Europäische Technische Zulassung ETA-02/0001 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-04/0092 vom 22. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-04/0092 vom 22. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-04/0092 vom 22. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-99/0010 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-99/0010 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-99/0010 vom 15. Dezember 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0032 vom 7. Januar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0032 vom 7. Januar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-02/0032 vom 7. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Deutsches Institut für Bautechnik

Deutsches Institut für Bautechnik Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, Kolonnenstraße 30 L Tel.: +49(0)30-78730-0 Fax: +49(0)30-78730-320 e-mail: dibt@dibt.de Ermächtigt und notifiziert gemäß

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0024 vom 13. Februar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0024 vom 13. Februar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-02/0024 vom 13. Februar 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

ETA-17/0127 vom 20. Februar Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-17/0127 vom 20. Februar Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-17/0127 vom 20. Februar 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-99/0011 vom 4. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-99/0011 vom 4. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-99/0011 vom 4. März 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Deutsches Institut für Bautechnik

Deutsches Institut für Bautechnik Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, Kolonnenstraße 30 L Tel.: +49(0)30-78730-0 Fax: +49(0)30-78730-320 e-mail: dibt@dibt.de Ermächtigt und notifiziert gemäß

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0257 vom 2. Februar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0257 vom 2. Februar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-10/0257 vom 2. Februar 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-99/0010

Europäische Technische Zulassung ETA-99/0010 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 20. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 20. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 20. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Handelsname des Bauprodukts TOGE Betonschraube TSM 5 und TSM 6. TOGE Dübel GmbH & Co. KG Illesheimer Straße Nürnberg DEUTSCHLAND

Handelsname des Bauprodukts TOGE Betonschraube TSM 5 und TSM 6. TOGE Dübel GmbH & Co. KG Illesheimer Straße Nürnberg DEUTSCHLAND Europäische Technische Bewertung ETA-10/0114 vom 3. Dezember 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-17/0197 vom 3. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-17/0197 vom 3. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-17/0197 vom 3. April 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-01/0013 vom 30. Januar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-01/0013 vom 30. Januar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-01/0013 vom 30. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-13/1040 vom 13. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-07/0135 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-07/0135 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-07/0135 vom 9. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-02/0002

Europäische Technische Zulassung ETA-02/0002 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-05/0164 vom 24. Januar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-05/0164 vom 24. Januar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-05/0164 vom 24. Januar 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-10/0005

Europäische Technische Zulassung ETA-10/0005 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0258 vom 10. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0258 vom 10. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-13/0258 vom 10. Mai 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-01/0013

Europäische Technische Zulassung ETA-01/0013 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

12. Regelungen Allgemeines

12. Regelungen Allgemeines 140. Regelungen.1 Allgemeines Bauwerke und Bauteile waren schon immer so zu erstellen, dass insbesondere Leben, Gesundheit nicht gefährdet werden und kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Zur Sicherstellung

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-06/0047 vom 8. Februar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-06/0047 vom 8. Februar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-06/0047 vom 8. Februar 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-03/0031

Europäische Technische Zulassung ETA-03/0031 Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-06/0175 vom 28. Oktober Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-06/0175 vom 28. Oktober Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-06/0175 vom 28. Oktober 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0605 vom 4. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0605 vom 4. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0605 vom 4. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-99/0011

Europäische Technische Zulassung ETA-99/0011 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0089 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0089 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-09/0089 vom 9. Dezember 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0130 vom 13. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0130 vom 13. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-10/0130 vom 13. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-19184-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 09.01.2018 bis 27.02.2019 Ausstellungsdatum: 09.01.2018 Urkundeninhaber:

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-08/0307

Europäische Technische Zulassung ETA-08/0307 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Apolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND

Apolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND Europäische Technische Bewertung ETA-15/0320 vom 9. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-03/0032 vom 27. August Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-03/0032 vom 27. August Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-03/0032 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-02/0032

Europäische Technische Zulassung ETA-02/0032 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-04/0092

Europäische Technische Zulassung ETA-04/0092 Ermächtigt u n d n o t i f i z i e r t gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften d er Mitg liedstaa ten über Bauprodukte (89/106/EWG)

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0757 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0757 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-16/0757 vom 15. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0909 vom 3. April Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0909 vom 3. April Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-16/0909 vom 3. April 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

ETA-12/0028 vom 30. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-12/0028 vom 30. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-12/0028 vom 30. Mai 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0296 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-08/0376

Europäische Technische Zulassung ETA-08/0376 Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0488 vom 6. Juli Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0488 vom 6. Juli Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-16/0488 vom 6. Juli 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

ETA-13/1036 vom 28. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-13/1036 vom 28. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1036 vom 28. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-05/0253

Europäische Technische Zulassung ETA-05/0253 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-08/0266 vom 24. August Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-08/0266 vom 24. August Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-08/0266 vom 24. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0536 vom 9. September Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0536 vom 9. September Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0536 vom 9. September 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Declaration of Performance

Declaration of Performance Refurbishment Leistungserklärung Ausgabe 01.2015 Identifikationsnummer 020205010020000007 Version: 1 ETAG 001-5 Option 7 13 1020 ETAG 001-5 TR23 13 1020 ETAG001-5 Option 1 14 1020 Leistungserklärung Sika

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-98/0001 vom 6. November Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-98/0001 vom 6. November Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-98/0001 vom 6. November 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Technisches Handbuch der Befestigungstechnik für Hoch- und Ingenieurbau. Hilti Schraubanker HUS-HR HUS-CR. Größe 8 14

Technisches Handbuch der Befestigungstechnik für Hoch- und Ingenieurbau. Hilti Schraubanker HUS-HR HUS-CR. Größe 8 14 Technisches Handbuch der Befestigungstechnik für Hoch- und Ingenieurbau Hilti Schraubanker HUS-HR HUS-CR Größe 8 14 0 Version 2014-04 04 / 2014 HUS-HR, HUS-CR HUS-HR Schraubanker Anchor version HUS-HR

Mehr

austrolab - Workshop

austrolab - Workshop austrolab - Workshop Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte in Österreich Die Baustofflisten ÖE und ÖA Folie 1 Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 15. Dezember 2002 über

Mehr

Handelsname des Bauprodukts KEW Rahmendübel RD 10 und RDD 10. Kunststofferzeugnisse GmbH Wilthen Dresdener Straße Wilthen DEUTSCHLAND

Handelsname des Bauprodukts KEW Rahmendübel RD 10 und RDD 10. Kunststofferzeugnisse GmbH Wilthen Dresdener Straße Wilthen DEUTSCHLAND Europäische Technische Bewertung ETA-08/0191 vom 10. Dezember 2013 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr