Grundqualifizierung von Leitungskräften

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1 Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen GESAMTVERBAND

2 Zielsetzung Nach 9 Abs. 2 WVO ist die sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Werkstattleiter vorgesehen. Diese Qualifizierung ist Grundlage für die Anerkennung der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Das in den Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit von 1984 veröffentlichte Rahmenprogramm für eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Leiter und leitende Mitarbeiter in Werkstätten für Behinderte ist zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG:WfbM) ausgehandelt worden und entspricht in keiner Weise mehr den heutigen Anforderungen und Bedarfen von Führungskräften in den Werkstätten für behinderte Menschen. An die Stelle des Werkstattleiters der 1980er Jahre ist mittlerweile eine Vielzahl von Führungskräften getreten, die in ganz unterschiedlichen Funktionen und auf verschiedenen Ebenen die Arbeit der Fachkräfte im Gruppendienst steuern, die organisatorischen und verwaltungstechnischen Abläufe koordinieren und sich den wirtschaftlichen, technischen und pädagogischen Entwicklungen und Anforderungen stellen. Die von der BAG:WfbM und den Fachverbänden der Behindertenhilfe hier vorgelegte Rahmenempfehlung beschreibt eine Grundqualifizierung von Leitungs- und Führungskräften in Werkstätten für behinderte Menschen. Sie stellt einen Mindeststandard dar und ist durch weitere, detaillierte und differenzierte, trägerspezifische Fortbildungen zu ergänzen, je nach Vorbildung und -qualifizierung sowie Einsatz und Funktion der Teilnehmer sowie nach spezifischen Schwerpunktsetzungen und nach der jeweiligen Trägerphilosophie der Einrichtungen. Diese notwendigerweise ergänzenden Bausteine können und sollen auch spezifische Anpassungen und Innovationen enthalten. Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen Rev

3 Ausgangssituation Werkstätten für behinderte Menschen haben sich in den zurückliegenden Jahrzehnten bundesweit als gemeindeorientierten Kompetenzzentren für Arbeit entwickelt und sich gleichzeitig fest in die regionalen Wirtschaftsstrukturen eingebunden. Handlungsleitend für ihre differenzierten Arbeitsangebote und deren weitere Entwicklung sind dabei die individuellen Bedarfe und Bedürfnisse der beschäftigten Menschen mit Behinderungen. Die von Seiten der Beschäftigten gestellten Anforderungen, ebenso aber auch die der jeweiligen Wirtschaftspartner und auch die sozialpolitischen und sozialrechtlichen Veränderungen, erfordern von den Leitungen und Führungskräften der Werkstätten, die vorhandenen Spielräume für die Entwicklung ihrer Einrichtungen zu erkennen, kreativ zu nutzen und das jeweilige Unternehmen sicher in die Zukunft zu führen. Bei allen Entscheidungen sind das Unternehmen als Ganzes, die Menschen mit Behinderungen, die Mitarbeiter/innen und die externen Kunden zu berücksichtigen. Die aktuellen Handlungssituationen von Leitungskräften in Werkstätten sind geprägt durch eine sich zunehmend verändernde Landschaft der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Der Anbietermarkt für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird differenzierter und sieht sich in steigendem Maße dem Wettbewerb, der Ausschreibung und Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen gegenübergestellt. In diesem Zusammenhang steigt die Anforderung an die Kreativität der Leistungsträger und es wächst der politische Druck, neue, alternative Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben zu etablieren, um den in den letzten Jahrzehnten stetig zunehmenden Zugang zur WfbM zu verringern. Veränderungen bieten aber auch Chancen für Werkstattträger. Sie können selbständig oder in Kooperation mit anderen Anbietern der beruflichen Rehabilitation Angebote für neue Zielgruppen entwerfen und dabei ihre Kompetenzen in der Ermöglichung von Arbeit für benachteiligte Personenkreise einbringen. Zunehmende Bedeutung für die Werkstattträger hat die Vernetzung zu lokalen und regionalen Teilhabestrukturen wie z. B. Schulen, Wohnheimen und den Offenen Hilfen. Die Werkstatt als gemeindeorientiertes Kompetenzzentrum für Arbeit stellt somit vielfältige neue und erweiterte Anforderungen an die Leitungs- und Führungskräfte. Trägerstrukturen haben sich verändert und zu differenzierten Aufbau- und Ablauforganisationen geführt. Mit den organisatorischen Veränderungen hat auch eine Entwicklung des Selbstverständnisses der Werkstattverantwortlichen stattgefunden, welches sich u. a. in den Führungsstilen, den Formen der Zusammenarbeit und der Klärung von Verantwortungen und Zuständigkeiten wiederfindet. Die fortschreitenden Entwicklungen fordern von den Entscheidungsträgern/innen der Werkstätten auch, dass die vorhandenen Kompetenzen weiterentwickelt und neue hinzugewonnen werden. Kontinuierliches Lernen und persönliche Weiterentwicklung sind die Garanten für das Meistern dieser Herausforderungen. Der Aufbau und die Umsetzung einer strategischen Personalentwicklung sind Voraussetzung für die Gewinnung und Entwicklung sowie den zielgerichteten Einsatz von Fachkräften und somit entscheidend für die Qualität der angebotenen Leistungen der WfbM. Die BAG:WfbM und die Fachverbände der Behindertenhilfe haben deshalb gemeinsam mit weiteren Fachleuten (Fortbildnern und Verantwortlichen aus Werkstätten) die Notwendigkeit gesehen, einen Qualifizierungsrahmen zu entwickeln, der der geänderten Situation gerecht wird und den Teilnehmern von Bildungsangeboten für Leitungs- und Führungskräfte die grundlegenden fachlichen Aspekte der Werkstattarbeit aufzeigt. Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen Rev

4 Mindestanforderungen zur Grundqualifizierung von Leitungs- und Führungskräften in Werkstätten für behinderte Menschen Zielgruppen Personen, die anerkennungsrechtlich in der Funktion der Werkstattleitung tätig sind oder tätig sein werden, haben die persönlichen und fachlichen Anforderungen nach 9 Abs. 2 Werkstättenverordnung (WVO) zu erfüllen. Für diesen Personenkreis bilden Fortbildungen auf der Grundlage der Bausteine einer Grundqualifizierung für Leitungskräfte die notwendige Ergänzung im gesetzlichen Sinne einer SPZ für Werkstattleitungen. Zielgruppe dieser Qualifizierung sind die Leitungs- und Führungskräfte in Werkstätten für behinderte Menschen, die mit der strategischen Verantwortung u. a. in den Bereichen Beschäftigungsangebote, Teilhabeplanung, Personalentwicklung, Ressourcenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit in ihrer Werkstatt oder beim Werkstattträger betraut sind bzw. in Kürze damit betraut werden sollen. Stundenkontingentierung Der Umfang der Fortbildungsangebote soll den Mindeststandard von 320 dozenten-geleiteten Unterrichtsstunden nicht unterschreiten. Die Erstellung einer Facharbeit sowie Praktika sind hierin nicht enthalten. Im Rahmen der 320 Stunden gestaltet der jeweilige Fortbildungsanbieter die Gewichtung der einzelnen Bausteine. Dabei berücksichtig er die Lernvoraussetzungen der Teilnehmer ebenso wie die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Entwicklungen. Abschluss der Fortbildung Die Fortbildung endet mit einem Abschlussverfahren in Form einer Präsentation des durchgeführten Praxisprojektes und eines internen Kolloquiums. Das Praxisprojekt muss eng mit der eigenen Organisation und Fachpraxis verknüpft sein und arbeitspädagogische Bezüge herstellen. Im Rahmen der Präsentation des Praxisprojektes ist die konkrete Zielsetzung, die Darstellung des Projektverlaufs und die Evaluation der Ergebnisse abzubilden. Weitere Anforderungen an das Praxisprojekt sind im Curriculum des Anbieters festzulegen. Erfolgreiche Absolventen einer Fortbildung auf Grundlage der Bausteine einer Grundqualifizierung für Leitungskräfte erfüllen das Anerkennungskriterium Fachlichkeit der Werkstattleitung gemäß 9 Abs. 2 WVO. Revisionsverfahren zur Aktualisierung der Bausteine Grundsätzlich ist jede gesetzliche, verordnungsrechtliche Änderung an den Rahmenbedingungen der Werkstätten für behinderte Menschen Anlass, die Curricula der Fortbildungsanbieter anzupassen. Das etablierte SPZ-Forum, welches im Abstand von zwei bis drei Jahren durchgeführt wird, ist die fachliche Plattform, auf der die werkstatttragenden Verbände gemeinsam mit den Fortbildungsanbietern die aktuellen Entwicklungsnotwendigkeiten diskutieren. Die Herausgeber der Bausteine werten diese Gespräche aus und lassen die Ergebnisse nach Abstimmung mit der BA in die Weiterentwicklung einfließen. Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen Rev

5 Formale Grundlagen Formale Grundlagen dieser Rahmenempfehlung sind die Qualitätsstandards für die geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung, die ebenfalls von der BAG:WfbM und den Fachverbänden erarbeitet und von den Dachverbänden der Freien Wohlfahrtspflege vereinbart und 2005 unterschrieben wurden. Methodische Hinweise Fortbildungen für Leitungs- und Führungskräfte gehen von einer hohen Lernmotivation und kompetenz aus. Die sehr differenzierten Vorqualifikationen der Teilnehmenden (z. B. Dipl. Ing., Betriebswirt, Sozialpädagoge) erfordern es, individuelle Lernprofile zu entwickeln, gegebenenfalls Tutoren zu benennen und die Lerninhalte teilweise in einem unterstützten Eigenlernprozess zu vermitteln. Ergänzend zu den Inhalten der einzelnen Module können Fakten mittels Reader bzw. -Service zugänglich gemacht werden. Des Weiteren empfehlen sich selbstgesteuerte und dialogische Methoden, Handlungs- und Erfahrungslernen (Projektarbeit) sowie künstlerische und gestaltende Elemente. Als allgemeine Grundlage für die methodische Gestaltung der SPZ für Werkstattleiter sollten die in den von der BAG:WfbM und den Fachverbänden verabschiedeten Standards für die gfab in Werkstätten für behinderte Menschen unter der Rubrik Prozessqualität formulierten Ausführungen Anwendung finden. Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen Rev

6 Empfehlungen für Ziele und Inhalte einer Grundqualifikation für Leitungsund Führungskräfte in Werkstätten für behinderte Menschen Die Grundqualifizierung soll die TeilnehmerInnen dazu befähigen, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit und bezogen auf die Anforderungen des Arbeitszusammenhangs kompetent zu handeln. Führung und Leitung als integrierende Querschnittaufgabe Die Leitungs- und Führungskräfte sollen Personalentwicklung als integrierten Bestandteil von Organisationsentwicklung verstehen und moderne Planungs- und Controllinginstrumente anwenden. Managementtechniken wie zum Beispiel Projektmanagement und Veränderungsmanagement als wesentliche Elemente zur Weiterentwicklung der Organisation anwenden. in der Gestaltung der eigenen Führungsrolle die Mitarbeiter zur kreativen Umsetzung der Ziele der Organisation motivieren. Führungsaspekte: Personalentwicklung in der Organisation Personalplanung, Personalauswahl, Personaleinstellung Anforderungsprofile für Fachpersonal erstellen Personalgespräche führen, Zielvereinbarungen treffen Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter(innen) Laufbahngestaltung von Mitarbeiter(innen) Personalcontrolling Teamentwicklung Delegation von Aufgaben Gesundheitsmanagement Konfliktmanagement Leitungsaspekte: Organisationsentwicklung / Strategische Unternehmensentwicklung Managementtechniken Veränderungsmanagement / Projektmanagement / Qualitätsmanagement Entwicklung innovativer und kreativer Lösungswege Wissensmanagement in der WfbM Gremienarbeit (Werkstattrat, Eltern- bzw. Angehörigenbeirat und Betriebsrat, verbandspolitische Arbeit ) Netzwerkarbeit Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen Rev

7 Rolle Selbstverständnis Reflexion als Führungskraft Die Leitungs- und Führungskräfte sollen sich mit der eigenen Rolle im Unternehmen und ihren verschiedenen personalen und institutionellen Bezügen kritisch auseinandersetzen. Prozesse in Gruppen von Menschen mit und ohne Behinderung erkennen und verstehen, angemessen beschreiben und situationsbezogen intervenieren. vor allem in Bezug auf Mitarbeiter/innen und Beschäftigte den Prinzipien von Führung, Fürsorge, Delegation und Controlling sachgerecht und angemessen Rechnung tragen. Konflikte personeller und sachlicher Art erkennen und lösen, sowie Instrumente wie Befragung, Coaching und Supervision nutzen. Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle Menschenbilder in der Werkstattarbeit Leadership doppelte Kundenorientierung ( dualer Auftrag ) Welches Selbstverständnis ist für eine Führungs- und Leitungsaufgabe erforderlich? Führungsstile Teamarbeit Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Delegation und Controlling Hierarchie und Verantwortung Soziologischer Exkurs zum Rollenverhalten Was ist eine soziale Rolle? Rollenkonformes Verhalten Orientierung und/oder Fessel? Wie entstehen Rollenkonflikte und wie kann ich sie vermeiden bzw. konstruktiv lösen? Beispiel: Doppelte Kundenorientierung - Dualer Auftrag Ziele und Menschenbilder meines Sozialunternehmens / Leitbilddiskussion Kenntnis Übernahme Widersprüche Die Definition von Behinderung als Wechselwirkung zwischen Umwelt und Mensch Organisation von Mitwirkung und Beteiligung (sh. Teamarbeit) Formen der Reflexion als Führungskraft Die kollegiale Beratung / Hospitation Mitarbeiterbefragung Kundenbefragung Coaching/Supervision Ausbildung kritischer Selbstbetrachtung Selbstmanagement, Stressmanagement Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen Rev

8 Individuelle Gestaltung von Teilhabe für Menschen mit Behinderungen Die Leitungs- und Führungskräfte sollen die Zielsetzungen der Tätigkeit in ihren Werkstätten und deren Umfeld vor dem Hintergrund zeitgemäßer Menschenbilder und der gesicherten Erkenntnisse der modernen Pädagogik verstehen und gestalten. Konzepte zur individuellen beruflichen Bildung und Persönlichkeitsentwicklung entwickeln und realisieren können, die unterschiedlichen Bedarfen und Bedürfnissen gerecht werden und interne wie externe Strukturen nutzen. auf der Basis medizinischer und psychologischer Grundkenntnisse angemessene berufliche Angebote realisieren, die ebenso pädagogisch-rehabilitativen wie wirtschaftlich-technischen Anforderungen entsprechen. Grundlagen und Begriffe Der Paradigmenwechsel und seine Konsequenzen Begrifflichkeiten/Terminologie (Teilnahme, Teilhabe, Inklusion etc.) Grundsätze der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen Die Klassifikation ICF und das ihr zugrunde liegende Konzept der Funktionalen Gesundheit Pädagogische Grundlagen Erwachsenenpädagogik Arbeits- und Berufspädagogik Heil- und Sonderpädagogik Medizinische und psychologische Grundlagen und ihre Konsequenzen Die Beschäftigten als Auftraggeber Anforderungen des internen Kunden Ganzheitliche Förderung und Begleitung im Kontext der Arbeit Dokumentations-, Diagnose- und Planungsinstrumente Entwicklungs- und sozialpsychologische Aspekte Qualifizierung von Beschäftigten Erarbeitung von Konzepten beruflicher Bildung Anforderungsprofile für Beschäftigte erstellen Modelle der Fort- und Weiterbildung für Beschäftigte modulare Systeme der Qualifizierung innerbetriebliche Schulungen Orientierung über mögliche, künftige Zielgruppen Die Werkstatt für Arbeits- und Berufsförderung von Morgen Konsequenzen für Teilhabe- und Eingliederungsangebote Instrumente zu Vorschau und planung Kooperation und Übergänge innerhalb der Werkstatt (BBB, AB, FuB) und außerhalb (Bildungsträger, IFD, allg. Arbeitsmarkt Unterstützte Beschäftigung ect.) Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen Rev

9 Arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Kontext Die Leitungs- und Führungskräfte sollen das Werkstattkonzept und dessen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen kennen, um dem Rechtsanspruch und dem persönlichen Bedarf der Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Entwicklungen beobachten, ihre Angebote diesbezüglich überprüfen und gegebenenfalls anpassen Rechtliche Grundlagen Aufgabe und Zweck von Werkstätten Rahmenbedingungen der Werkstätten Grundlagen des Werkstättenrechts (SGB III, SGB IX, SGBXII, WVO, WMVO, Budg.-verordnung, BAR-Empfehlung zum SGB IX ect.) Rechtsgrundlagen für das Unternehmen Werkstatt Eingliederungsauftrag Arbeitsmarktpolitische Anforderungen Widerspiegelung des Reha-Auftrages in der Organisationsstruktur Qualitätsmanagement in Fragen der beruflichen Rehabilitation Schnittstellenmanagement Sozialpolitische Anforderungen an die WfbM Vielfalt der Teilhabe am Arbeitsleben Sozialraumorientierung und Inklusion Angebotsmodularisierung Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen Rev

10 Methoden der Umsetzung Die Leitungs- und Führungskräfte sollen die auf der Grundlage der vorausgehenden Bausteine erarbeiteten Erkenntnisse und Fähigkeiten in den unten genannten Handlungsfeldern umsetzen. den gezielten, interaktiven (dialogischen) Prozess zwischen der Führungskraft, dem Team und den betroffenen Beschäftigten im entsprechenden Handlungsfeld bewusst gestalten. Methoden für eine differenzierte Analyse des jeweiligen Handlungsfeldes und entsprechende Schlüsselqualifikationen anwenden. Förderung in und durch Arbeit Einheit von Pädagogik und Produktion Begriff der Werkstattarbeit arbeitspädagogische Planung und wirtschaftliche Kalkulation Arbeitsgestaltung, Arbeitsmanagement, Arbeitsplatzgestaltung (Machbarkeitsprüfungen) Strategien der Arbeitssicherheit Verknüpfung von Hilfeplanung und Arbeitsprozess Zusammenschau von Arbeit und arbeitsbegleitenden Maßnahmen im individuellen Kontext Planung und Management von Entwicklungsprozessen und Förderplänen Übergangsmanagement Setzen von Kriterien für Bewertungen und Beurteilungen Entgeltsysteme Bewertung und Beurteilung im Team Transparenz kontinuierliches Verbesserungsmanagement Information, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit Corporate Identity, Mediennutzung, PR Information und Kommunikation in der Einrichtung Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf unterschiedliche Zielgruppen (regional, überregional, fachlich, arbeitsbezogen) Non-profit-marketing, Sponsoring, Fundraising Organisation der Werkstatt im Umfeld Dezentralisierung und Ambulantisierung Gemeindenähe / Sozialraumorientierung Budgetierung sozialer Dienstleistungsunternehmen Arbeit als Therapie- und Integrationsprozess / Organisation beruflicher Bildung Arbeit in vernetzten Systemen Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen Rev

11 Auftrag der WfbM: Organisation von Arbeit als Prozess der Teilhabe und Rehabilitation Rolle Selbstverständnis Reflexion Individuelle Gestaltung von Teilhabe Führung und Leitung als integrierende Querschnittsaufgabe Arbeits- und sozialpolitischer Kontext Methoden der Umsetzung Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen Rev

12 Mitglieder des Arbeitskreises Dr. Laurenz Aselmeier Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. Dr. Rainer Brackhane Dozent Sonderpäd. Zusatzqualifikation Jörg Hinderberger Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Andreas Laumann-Rojer Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. Annelie Lohs Saale Betreuungswerk Lebenshilfe Jena ggmbh Willibald Mangold Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. Harald Mohr Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. Vera Neugebauer stellv. Vorsitzende Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. Frank Pinner Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. Wolfgang Seel Verband für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und Sozialarbeit e. V.

13 Standards für die Qualifizierung (Geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen Gliederung: I. Präambel II. III. IV. Qualitätsstandards für die Struktur-, Prozeß und Ergebnisqualität der Qualifizierung Fachliche Grundlagen zur SPZ / gfab auf gesetzlicher bzw. verordnungsrechtlicher Ebene Mitglieder im AK Qualitätsstandards für die SPZ (gfab) Unterzeichnende Verbände Gemeinsame Empfehlung von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e. V. Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. Deutscher Caritasverband e. V. Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V. Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 1 von 15

14 PRÄAMBEL Wohlfahrtsverbände, Fachverbände der Behindertenhilfe und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen 1 haben eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in der gemeinsam mit weiteren Fachleuten (Fortbildnern und Verantwortlichen aus Werkstätten) die nachfolgenden Standards erarbeitet wurden. Damit zeigen diese Verbände ihr Interesse an einer Qualifizierung ihres Personals, die es ihren Mitgliedseinrichtungen ermöglicht, ihren Auftrag zu erfüllen: Menschen mit Behinderungen zu begleiten und zu fördern, damit sie am Arbeitsleben teilhaben können. Nachfolgend werden diese Standards beschrieben als Maßstäbe, die bestimmte Punkte in einer Rangfolge festlegen. Hier handelt es sich um Maßstäbe für die Qualifizierung von Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen als (geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung arbeiten wollen. Diese Beschreibung ist gleichzeitig geeignet, alle Lehrgangsformen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation auf ihre Qualität hin zu prüfen - unabhängig von der Länge der Lehrgänge. Das heißt, diese Standards gelten nicht nur für die derzeit in den Empfehlungen des Bundesinstituts für berufliche Bildung (BiBB) genannten Lehrgänge mit 800 Stunden und Abschluß als Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen", sondern sinngemäß auch für alle anderen Formen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation für Fachkräfte in Werkstätten für behinderte Menschen und ähnlichen Einrichtungen. 1 Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V., Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e. V., Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v.; Deutscher Caritasverband e. V., Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V., Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V., Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 2 von 15

15 Mit diesen Standards sollen sowohl die Anbieter als auch die Verantwortlichen in den Werkstätten und die an der Fortbildung Interessierten Maßstäbe in die Hand bekommen, mit deren Hilfe sie sich orientieren können. Die Fortbildungsträger und die Träger und Leiter der Werkstätten können diese Beschreibung nutzen, um die Rahmenbedingungen der Qualifizierung zu prüfen: Wird hier auf der Grundlage einer erwachsenengemäßen Didaktik und mit effizientem Ressourceneinsatz eine Fortbildung geboten, die es den Teilnehmer/innen ermöglicht, die für ihre Arbeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und die sie besonders dazu qualifiziert, Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern? Gesellschaft und Sozialpolitik haben den Werkstätten für behinderte Menschen die Aufgabe übertragen, denjenigen Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können, die Teilhabe an Arbeitsleben und Gesellschaft zu ermöglichen. Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Eingliederung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen (im Sinne des SGB IX). Durch die Tätigkeit in den Werkstätten für behinderte Menschen sollen (berufliche) Bildung, Erhalt, Entwicklung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie Förderung und Weiterentwicklung der Persönlichkeit verwirklicht werden. Zudem sollen über die Werkstätten auch Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet und begleitet werden. Die Werkstätten für behinderte Menschen stehen bekanntermaßen im Spannungsfeld der Aufgabenstellungen der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe und der Anforderungen durch Organisation und Durchführung von Arbeitsaufträgen. Diesem Spannungsfeld sind alle in den Werkstätten tätigen Personen ausgesetzt, insbesondere jedoch die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung. Diese Anforderungen bedingen einen hohen Qualifikationsstandard der Fachkräfte: Ziele der Arbeitspädagogik und Persönlichkeitsförderung müssen unter Berücksichtigung von förderdiagnostischen Gesichtspunkten mit wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen in Einklang gebracht werden. Das Qualifikationsniveau der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung bildet und sichert die Qualität der Werkstätten für behinderte Menschen und ermöglicht es ihnen, sich den vielfältigen und dynamischen Anforderungen zu stellen. Eine erfolgreiche Qualifizierung kann zudem als Fundament einer langfristigen Personal- und Organisationsentwicklung der jeweiligen Institution eingesetzt werden. Für die Anbieter der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation und der Fortbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung sind die nachfolgend beschriebenen Qualitätsstandards eine Herausforderung. Sie können sich von ihren Kunden, nämlich den Trägern und Leitern der Werkstätten und den Interessent/innen, daran messen lassen. Sie können aber auch aktiv mit Verbänden und Werkstätten auf der Grundlage dieser Standards in einen Dialog treten. Die auftraggebenden Verbände sind zu diesem Dialog bereit. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 3 von 15

16 Es wird erwartet, daß sich die Anbieter verpflichten, die nachfolgenden Standards als Grundlage für die Konzeptionierung ihrer Lehrgänge im Rahmen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation - insbesondere im Hinblick auf den Abschluß der Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen" - zu beachten und sie durch entsprechende Regelungen und Verfahren bei der Durchführung und Auswertung der Lehrgänge umzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Standards liegt in der Verantwortung und Gestaltungsfreiheit der jeweiligen Anbieter. Die Verankerung der Standards in einrichtungsinternen QM-Systemen (Handbuch) wird empfohlen. Alle Anbieter, die sich auf diese Standards verpflichten, zeigen dies der BAG:WfbM formlos an und machen ihre Lehrgangskonzeption den jeweiligen Fachverbänden zugänglich. Außerdem wird erwartet, daß sich alle Anbieter, die sich auf die Standards verpflichten, im Sinne der gemeinsamen Weiterentwicklung in ein entstehendes Netzwerk einbringen, d.h. durch - Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen (etwa auf Länderebene), - Teilnahme an Tagungen auf Bundesebene Forum-SPZ" durch Anbieter. BEGRIFFE: SPZ: Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung gemäß 9 WVO FAB: Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung gemäß 9 WVO gfab: anerkannter Abschluß zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen auf der Basis der Fortbildungsprüfungsverordnung (FPO) Forum SPZ (gfab): verbandsübergreifend organisierte, bundesweite Fachtagung für Fortbildungsanbieter WfbM: Werkstatt für behinderte Menschen; im folgenden auch in der Kurzform Werkstatt verwendet Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 4 von 15

17 II. Qualitätsstandards für die Struktur-, Prozeß- und Ergebnisqualität der Qualifizierung - Raster für Qualitätsmerkmale und Qualitätskriterien der SPZ /gfab - Endgültige Fassung vom 28. Januar 2005 Bereich Ebene Struktur (Kriterien sind) A. Ausbildung und Abschlüsse A 1. Curriculum Das Curriculum orientiert sich an den Lehrgangsempfehlungen des BiBB. Ein Curriculum ist in schriftlicher und überschaubarer Form vorhanden und für alle Beteiligten einsehbar. A 2. Potentialanalyse A 3. Prüfung Voraussetzungen zur Ermittlung einer Potentialanalyse liegen vor. Die Prüfung richtet sich nach der Fortbildungsverordnung und den landesrechtlichen Vorgaben. Prozeß (Kriterien sind) Das Curriculum wird in der Planung und Durchführung der Lehrgänge umgesetzt. Die Lehrgangsleitung koordiniert die Inhalte und macht das Curriculum transparent. Der Zusammenhang zwischen den allgemeinen Lernzielen und den speziellen Inhalten der Lerneinheiten und zu der Lernorganisation ist nachvollziehbar. Potentiale werden ermittelt und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Prüfung wird so gestaltet, daß den Teilnehmer/innen und ihrer Praxis Wertschätzung entgegen gebracht wird. Die Prüfungssituation, der Ablauf und die in der Prüfung erreichten Ergebnisse werden bewertet; diese Bewertung wird für die Gestaltung künftiger Prüfungen genutzt. Spätestens zur Hälfte des Lehrgangs werden mit denjenigen Teilnehmer/innen Gespräche geführt, deren Prüfungserfolg gefährdet ist. Ergebnis (Kriterien sind) Die Referent/innen können den Zusammenhang zwischen den Methoden und Inhalten ihrer Lehrveranstaltungen und dem Curriculum erläutern. Das Curriculum ist die Grundlage für die Prüfungsfragen. Prüfkriterium: Nachweis über den Zusammenhang zwischen Konzept der Referent/innen und dem Curriculum; ein Durchführungskonzept muß vorliegen. Ein individuelles Leistungsbild wurde erstellt. Die Teilnehmer/innen können während der Prüfung die Zusammenhänge der Lernbereiche darstellen. Prüfkriterium: Prüfungsfragen, die von einer Expertengruppe als Fragen zu systemischem Denken qualifiziert werden, werden mindestens so häufig richtig beantwortet wie so genannte Wissensfragen. Die Teilnehmer/innen erhalten einen qualifizierten Abschluß. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 5 von 15

18 A 4. Schlüsselqualifikationen Die Lehrgangsleitung stellt sicher, daß Seminargestaltung und Curriculum den Teilnehmer/innen ermöglichen, die für den Arbeitsplatz der Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Folgende Bereiche sind auszufüllen: kommunikative Kompetenzen soziale Kompetenzen technische und organisatorische Kompetenzen arbeits- und sonderpädagogische Kompetenzen (siehe auch Lehrgangsempfehlungen des BiBB) Die Angebote sind so auszugestalten, daß die Teilnehmer/innen angeregt werden, die in der Fortbildung erworbenen Schlüsselqualifikationen in die Werkstattpraxis zu transferieren. Dabei muß die Gestaltung der Qualifizierung ebenfalls modellhafte Transferimpulse geben können. (siehe auch Lehrgangsempfehlungen) Der Anbieter überprüft die Wirksamkeit des Schlüsselqualifikationskonzeptes durch Befragung der Teilnehmer/innen, der Praxisbegleiter/innen und der Verantwortlichen der Werkstatt zum Transfer der jeweiligen Kompetenzen. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 6 von 15

19 B. Bildungsorganisation B 1. Lernorte und Rahmenbedingungen (Raumkonzept, Medieneinsatz) Der Anbieter berücksichtigt die folgenden wesentlichen strukturellen Rahmenbedingungen ausreichendes und angemessenes Angebot an Seminarräumen und weiteren Lernorten (z. B. bei Hospitationen.), gesicherte Zeiträume: für einzelne Seminareinheiten und für die Gesamtdauer, Festlegung einer Ausbildungsgruppengröße (Richtgröße Teilnehmer/innen). Die räumliche, technische und mediale Ausstattung ermöglicht Arbeitseinheiten, die einer zeitgemäßen Didaktik der Erwachsenenbildung entsprechen und einen Wechsel der Sozialformen des Unterrichts ermöglichen. Die räumlichen Bedingungen ermöglichen die Gestaltung und Entwicklung einer Kommunikation (auch informelle Kommunikation) über die Arbeitseinheit hinaus. Die Teilnehmer/innen können sich an der (ästhetischen) Gestaltung der Räume beteiligen. Es ist möglich, daß die Referent/innen die Raumgestaltung an ihre Arbeitseinheiten anpassen können. Die Lehrgangsleitung überprüft regelmäßig Eignung und Zweckmäßigkeit von Lernorten und Rahmenbedingungen und schreibt diese zukunftsorientiert fort (Befragung von Referent/innen, Teilnehmer/innen und Werkstätten). Mit Bereitstellung und Einsatz geeigneter Medien unterstützen die Bildungsverantwortlichen den Lernprozeß der Teilnehmer/innen und ermöglichen damit auch selbstgesteuertes Lernen (z. B. Nutzung von Internet und computergestütztem Lernen). Vorhandene Zusatzräume und sich daraus ergebende Gestaltungsmöglichkeiten werden genutzt. Information und Kommunikation über Anschlagbrett, Pausenräume werden ebenso genutzt. Die Lernorte und Rahmenbedingungen entsprechen dem vereinbarten Fortbildungskonzept und sind gezielt gestaltbar. Alle erforderlichen Geräte (z. B. Tageslichtprojektor, Videogerät) sind im Raum vorhanden. In der Lehrgangsauswertung bewerten die Teilnehmer/innen und Referent/innen das Raumkonzept mindestens mit zufriedenstellend. Referent/innen und Teilnehmer/innen beurteilen die Möglichkeiten zum Medieneinsatz als bereichernd, zweckdienlich und flexibel gestaltbar und nutzen die Möglichkeiten. Die Angemessenheit und Tauglichkeit werden mindestens einmal im Jahr überprüft. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 7 von 15

20 B 2. Lernrhythmus und zeitliche Verteilung Das Curriculum der Qualifizierung wird in zeitlich angemessene Moduleinheiten gefaßt. Die zeitliche Strukturierung des Curriculums wird orientiert an: - der inhaltlich sinnvollen Modulzusammenstellungen - den Interessen der Kunden (Werkstätten und Teilnehmer/innen). Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Lernrhythmus werden in der Gestaltung der Einheiten umgesetzt. Für die Teilnehmer/innen sind in jedem Modul die Inhalte so aufzubereiten, daß der Lernrhythmus der Teilnehmer/innen berücksichtigt wird. Die zeitliche Verteilung der Module wird nach Ablauf jedes Lehrganges reflektiert: Die Teilnehmer/innen sind in hohem Maße mit der zeitlichen Struktur zufrieden. Die Lerninhalte konnten in dem gewählten zeitlichen Rhythmus vermittelt werden. - mit den Referent/innen bezüglich inhaltlich stimmiger Arbeitseinheiten; - mit den Kund/innen bezüglich der Abstimmung von sich verändernden Anforderungen aus dem Werkstatt-, Teilnehmer- und Anbieterfeld. B 3. Ressourceneinsatz / Budgetplanung Der Anbieter stellt die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sicher; eine Budgetplanung wird empfohlen. Controllingverfahren (prozeßbegleitende Steuerung) werden angewandt. Eine Finanzprüfung bestätigt, daß das Budget wirtschaftlich und effektiv eingesetzt wurde. Die Standards konnten eingehalten und finanziert werden B 4. Lehrgangsleitung Der Anbieter stellt für jeden Lehrgang eine hauptamtlich tätige Lehrgangsleitung. Die Lehrgangsleitung bringt folgende Kompetenzen mit: - Feldkompetenz - Fachkompetenz in der Erwachsenenbildung und im Arbeitsbereich der Teilnehmer/innen. Außerdem verfügt sie über Grund- und Weiterbildung für das Lehrgangsmanagement. Die Lehrgangsleitung verantwortet die Konzeptentwicklung, die Koordinierung, Steuerung und Überprüfung des Lehrgangsprozesses. Sie ist Ansprechpartner der Teilnehmer/innen. Die Lehrgangsteilnehmer/innen haben für die lehrgangsspezifischen Angelegenheiten eine/n Ansprechpartner/in. Die Lehrgangsteilnehmer/innen und die Referent/innen geben bei einer Befragung an, daß die Leitungsaufgaben kompetent wahrgenommen worden sind. Prüfkriterien sollen sein: (Arbeits-)Vertrag für die Lehrgangsleitung ist vorhanden. Nachweise für Fach- und Feldkompetenzen durch Zeugnisse/Bescheinigungen sind vorhanden. Die Lehrgangsleitung ist regelmäßig präsent. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 8 von 15

21 B 5. Verantwortlichkeiten und Stellvertretung Verantwortlichkeiten sind geregelt: Die Referent/innen, die Leitungsverantwortlichen und die Anbieter haben einen Geschäftsverteilungsplan, in dem die Verantwortung für Strukturen und Abläufe festgelegt sind. Es gibt einen Vertretungsplan. Mindestens einmal im Jahr werden die Regelungen überprüft. Alle Beteiligten wissen, an wen sie sich wenden müssen. Alle Verantwortlichkeiten werden wahrgenommen. Die Stellvertretung funktioniert. Prüfkriterium: Es gibt keine Themenausfälle. B 6. Vernetzung / Verbindung mit (Fach-) Verbänden Die Anbieter nutzen die (Fach-) Verbandsstrukturen zu Zwecken der Bedarfserhebung und Information. B 7. Datenschutz Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) liegt dem Fortbildungsanbieter vor und ist ihm bekannt. B 8. B 9. Präsentation der Anbieter Kontrakte mit den Kunden: Teilnehmer/innen, Werkstätten und Kontrakte zwischen Anbieter und Referent/innen Der Anbieter stellt sich und seine Organisation nach innen und außen transparent dar und zwar in Bezug auf: - Leitbild - Personalstruktur - Aufgaben und Angebote Die Angebote (SPZ/FAB) erscheinen vor allem in den einzelnen Fortbildungsprogrammen der Anbieter, im WfbM-Forum (wfbm.info/de) und auf den Homepages/Medien der jeweiligen (Fach-) Verbände. Es gibt Kontrakte zwischen Anbieter und entsendenden Werkstätten und ebenso zwischen Anbieter und Teilnehmer/innen (wie z. B. bei Projektarbeiten). Im Kontrakt mit der Werkstatt ist auch vereinbart, wie das Praxisfeld Werkstatt für die Teilnehmer/innen zur Verfügung gestellt wird. Die Vertragsgestaltung ist an die Arbeitsbedingungen der Teilnehmer/innen angepaßt. Die Formulare sind in Aufbau und Formulierung so gestaltet, daß die Möglichkeit von individuellen Vereinbarungen erkennbar ist. Die Verträge enthalten klare Zielvereinbarungen. Es gibt Kontrakte zwischen Anbieter und Referent/innen. Die Kontrakte enthalten klare Zielvereinbarungen. Bei Tagungen der (Fach-) Verbände können Wünsche an Anbieter erhoben werden. Anregungen bzw. Wünsche der (Fach-) Verbände finden in der Planung der nächsten Lehrgänge Berücksichtigung. Es wird beim Umgang mit den Daten der Teilnehmer/innen angewandt. Alle Beteiligten haben zu den genannten Informationen Zugang. Die Anbieter informieren regelmäßig via Programm und Internet. Ferner werden die Daten und Links im Internet regelmäßig gewartet und aktualisiert. Kontrakte / Zielvereinbarungen werden zu Beginn des Lehrgangs geschlossen, regelmäßig überprüft und im Bedarfsfall angepaßt. Der Unterzeichnung der Vereinbarungen geht eine ausführliche Erläuterung mit allen Vertragspartner/innen voraus. Einzelgespräche vor der Unterzeichnung werden zudem angeboten und genutzt. Die Einhaltung der Kontrakte wird ebenfalls überprüft. Die (Fach-) Verbände leiten regelmäßig Empfehlungen an die Anbieter weiter und erhalten diesbezüglich Rückmeldungen. Die Daten der Teilnehmer/innen sind gegen unbefugten Zugriff gesichert. Alle Beteiligten sind über die Organisation des Anbieters informiert. Die Werkstätten und deren Mitarbeiter/innen können sich regelmäßig über aktuelle Angebote und Qualitätsstandards in den jeweiligen Fortbildungsprogrammen oder in Medien/ im Internet informieren. Die Vereinbarung ist kundenorientiert. Sie enthält die quantitativen und qualitativen Aspekte des Angebots und der Anforderungen an die Teilnehmer/innen. Die vereinbarten Ziele wurden erreicht. Prüfkriterium: Kunden [Teilnehmer/innen und entsendende Werkstätten] bestätigen nach Abschluß des Lehrganges, daß die Vereinbarung ihre Interessen weitgehend berücksichtig hat. Die Kontrakte haben die erforderliche Handlungssicherheit bewirkt. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 9 von 15

22 C. Referent/innen C 1. Methodisch didaktische Kompetenzen/Aktuelle Erwachsenenbildungsformen C 2. Qualifikation und Praxiserfahrung Der Anbieter klärt bei Einstellungsgesprächen oder vor Honorarvereinbarungen mit den Referent/innen, daß sie die Fähigkeit haben, die Inhalte didaktisch-methodisch kompetent zu gestalten. Gefordert wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Vermittlung von Fachkompetenz und Persönlichkeitsentwicklung. Die Referent/innen haben mindestens ein Jahr praktische Arbeit in der Werkstatt für behinderte Menschen oder mindestens drei Jahre in einem Dienst oder einer anderen Einrichtung der Behindertenhilfe geleistet oder eine andere Art der Feldkompetenz nachweisen können. Jede/r Referent/in erbringt einen Nachweis über die erforderliche Fachkompetenz. Die Referent/innen gestalten die Arbeitseinheiten so, daß Wissen und Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen (Fachkompetenz einerseits, Persönlichkeitsentwicklung andererseits) in ausgewogenem Verhältnis stehen. Dabei werden Formen der Erwachsenenbildung eingesetzt, die dem aktuellen Stand entsprechen und für die jeweiligen Inhalte angemessen und ansprechend sind. Die Arbeitseinheiten sind sachgerecht und berücksichtigen die Kompetenz und die Erfahrung der Teilnehmer/innen und haben Praxisbezug. Eine Befragung der Teilnehmer/innen zu den Referent/innen zeigt, daß die Lehrganginhalte motivierend aufbereitet sind, verstanden und umgesetzt wurden. Die wesentliche Einstellung und Haltung zu Menschen mit Behinderung, ihrem Selbstbestimmungsrecht, ihrer Stellung in der Gesellschaft, zu der Rolle der Fachkraft, der Institution usw. ist im Sinn des Lehrganges entwickelt bzw. gefestigt worden. Die zweimal pro Lehrgang oder einmal im Jahr stattfindende Befragung der Teilnehmer/innen ergibt, daß für die Befragten die Arbeitseinheiten sachgerecht sind und die Kompetenz und Erfahrung der Teilnehmer/innen berücksichtigt werden. C 3. Teamarbeit Es gibt regelmäßige Konferenzen und Gespräche, in denen die Verzahnung, die systemischen Zusammenhänge und die Synergie der Lernbereiche diskutiert und abgestimmt werden. Der Lehrgangträger fordert von den Referent/innen die Kompetenz zur Teamarbeit. Die Ergebnisse der Konferenzen und Gespräche werden im Lehrgang verwendet und umgesetzt. Die Referent/innen kennen die inhaltlichen Schwerpunkte der Kolleg/innen. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 10 von 15

23 D. Teilnehmer/innen und Werkstätten für behinderte Menschen D 1. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassungsvoraussetzungen haben die Werkstättenverordnung und/oder die Fortbildungsprüfungsverordnung zur Grundlage. Sie sind schriftlich in der Lehrgangsausschreibung festgelegt. D 2. Teilnehmerorientierung Die Teilnehmer/innen stehen im Mittelpunkt des Lehrgangs (Arbeitsschwerpunkte und situation, Personenkreise und Lernziele (B9) sind bekannt und werden berücksichtigt). D 3. Lerngruppe Geeignete Rahmenbedingungen für eine aktive und effektive Lerngruppe werden bereitgestellt. D 4. D 5. Zusammenarbeit mit Auftraggebern (Werkstätten) Praxisbegleiter/innen (Mentor/innen, Coach/es) Die Werkstätten bzw. vergleichbare Einrichtungen kennen das Angebot des Anbieters. Es bestehen Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Lehrgangsleitung. Die LAG und Verbände/Strukturen auf Landesund Bundesebene sind über das Angebot informiert. Es werden Praxisbegleiter/innen (Mentor/innen, Coach/es) aus den jeweiligen Arbeitsfeldern der Einrichtung benannt. Die Aufgabenstellung der Praxisbegleiter/innen ist festgelegt und beschrieben. Der Informationsfluß (Dokumentation, Rückkopplung) ist festgelegt. Die Lehrgangsleitung überprüft die Zulassungsvoraussetzungen im Vorfeld des Lehrgangs. Die Lehrgangsgestaltung baut auf den individuellen Vorerfahrungen der Teilnehmer/innen auf. Zu Beginn des Lehrgangs wird eine arbeitsfördernde Gruppenatmosphäre geschaffen. Während des Lehrgangs werden Gruppenprozesse bewußt gemacht und verantwortlich begleitet. Auf der Grundlage der Lehrgangsempfehlungen präsentiert die Lehrgangsleitung ihr Konzept und gleicht es mit den Erwartungen und Anforderungen der Auftraggeber ab. Es finden Einführungs- und Abschlußgespräche gemeinsam mit den Praxisbegleiter/innen und allen Beteiligten statt. Es werden gemeinsame Zielvereinbarungen abgeschlossen und Verantwortlichkeiten abgestimmt. Die Teilnehmer/innen erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnehmer/innen sind mit der Umsetzung der Lehrganginhalte zufrieden. Die Gruppe versteht sich als Netzwerk. Die Gruppe bringt ihren Mitgliedern Wertschätzung entgegen. Die Gruppenmitglieder erleben die Gruppe als Bereicherung. Die Auftraggeber empfehlen ihren Mitarbeiter/innen den Lehrgang. Vertreter/innen der Auftraggeber nehmen an den Kundenbefragungen teil. Alle Beteiligten sind durchgehend informiert. Die Praxisbegleiter/innen sind mit der Begleitung durch die Lehrgangsleitung zufrieden. Die vereinbarten Ziele wurden überwiegend erreicht. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 11 von 15

24 E. Transfer und Evaluation E 1. Praxistransfer Die theoretische Ausbildung enthält Praxiseinheiten. Praxisprojekte sind strukturelles Element der Ausbildung. Insofern bestehen zwei Lernorte: Ausbildungsstelle Werkstatt Die Dozenten kennen das Praxisfeld der Teilnehmer/innen. Eine die Qualifizierung begleitende Evaluation zeigt, daß ein Transfer der Arbeitseinheiten in die Werkstätten stattgefunden hat. E 2. E 3. Das geschieht durch: Pflege des kommunikativen Prozesses zwischen Ausbildungsstelle und Werkstätten (z. B. Zielvereinbarungen mit den Werkstattleitungen, Information der Werkstattleitungen über bevor stehende Lehrgangsinhalte und Arbeitseinheiten); Anregung und Unterstützung von Praxisbegleitungen (Absprachen, Schulungen); mehrere praxisbezogene Arbeitsaufgaben während der Lehrgänge, z. B. Sozialanamnese, Arbeitsanalyse, Fähigkeitsprofil, Förderplan, Erkundungen, Hospitationen in Einzel- und Kleingruppenarbeit Weiterbildungsmöglichkeiten Dokumentation und Reflexion E 4. Evaluation durch die Prozeßbeteiligten: Teilnehmer/innen, Werkstatt, Referent/innen Praxisbegleiter/innen Es werden Lehrgänge zur Weiterbildung angeboten,(für Aufbau, Vertiefung, Wiederholung) die ehemaligen SPZ-Teilnehmer /innen offen stehen. Es existieren Unterlagen zur Dokumentation der: Zuordnung und der Lehrgangseinheiten zum Curriculum Anwesenheit der Teilnehmer/innen Prüfungsergebnisse Über Reflexions- und Evaluationssitzungen zum Ausbildungsverlauf werden Protokolle geführt. Es gibt Instrumente zur Beurteilung des Lehrgangs. Die jeweiligen Themen werden in enger Zusammenarbeit mit Teilnehmer/innen und Werkstätten entwickelt und vereinbart. Dabei sind insbesondere fachliche Weiterentwicklungen und auch neue Problemstellungen zu beachten. Die Dokumentationen werden im Verlauf der Qualifizierung regelmäßig und zeitnah durchgeführt und ausgewertet. Zwischen- und Endauswertungen werden durchgeführt. Aufgrund einer regelmäßigen Bedarfserhebung bei den Werkstätten und Lehrgangsteilnehmer/innen sind die Weiterbildungsbedarfe bekannt. Durch Auswertung der Dokumentationen liegen Erkenntnisse als Grundlage für die Anpassung, Steuerung und Verbesserung der Ausbildung vor, die nachvollziehbar in die Fortschreibung einfließen. Der Grad der Zielereichung wurde erfaßt. Abweichungen wurden ermittelt und Schritte zur Korrektur eingeleitet. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 12 von 15

25 III. Fachliche Grundlagen zur SPZ / gfab - auf gesetzlicher bzw. verordnungsrechtlicher Ebene 1. SGB XII vom 27. Dezember 2003 (in Ablösung des Bundessozialhilfegesetzes BSHG) 2. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 1. Juli 2001 Neufassung 23. April Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung vom 13. August 1980 a. aktualisiert zum 1. Juli 2001 und zum 1. Mai 2004 i. V. mit den Bestimmungen des SGB IX) 4. Rahmenprogramm für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen überarbeitete Fassung in Veröffentlichung in BA-Info Nr. 10/2002 vom 11. September Rahmenprogramm von Fortbildungsmaßnahmen für Gruppenleiter in Werkstätten für Behinderte RdErl. der Bundesanstalt für Arbeit 5. Juli Rahmenprogramm geändert und ergänzt und nach Abstimmung mit der BAG:WfB (Neu: BAG:WfbM) veröffentlicht in Information für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit (ibv) Jahrgang 1984, Nr. 09 vom 29. Februar 1984 als Rahmenprogramm für die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Leiter und Leitende Mitarbeiter in Werkstätten für Behinderte; Rahmenprogramm und Abschlußverfahren für eine Sonderpädagogische Zusatzqualifikation der Gruppenleiter in Werkstätten für Behinderte; Empfehlungen für eine Fortbildung der Mitarbeiter im begleitenden Dienst in Werkstätten für Behinderte. 7. Gemeinsame Empfehlungen zur Fortbildung von Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten der Bundesanstalt für Arbeit, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger der überörtlichen Sozialhilfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte, veröffentlicht in Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit (ibv) Jahrgang 1996, Nr. 30 vom 24. Juli Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (Fortbildungsprüfungsverordnung) vom 25. Juni Keune, S. & Frohnenberg, C., Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen Lehrgangsempfehlung. Bielefeld: Bertelsmann 2001 (= Bundesinstitut für Berufsbildung, Materialien zur beruflichen Bildung, Heft 110). Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 13 von 15

26 Mitglieder im AK Qualitätsstandards für die SPZ (gfab) der BAG:WfbM Diese Qualitätsstandards wurden erarbeitet von: Annelie Lohs, BAG:WfbM Edith Münch BAG:WfbM Gabriele Reichhardt Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe / BeB e. V. Jana Kohlmetz Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung / BVLH e. V. Dr. Franz Fink Deutscher Caritasverband / CBP e. V. Wolfgang Seel Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie u. soziale Arbeit / VAH e.v. Walter Damböck Geschäftsführer Werkstättenverbund Straubing-Eggenfelden-Mittelfels Willi Mangold Leitung SPZ-Qualifizierung Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg Dr. Rainer Brackhane Dozent in der SPZ Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 14 von 15

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