Leitungen im Wald Steuerliche Kriterien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitungen im Wald Steuerliche Kriterien"

Transkript

1 Leitungen im Wald Steuerliche Kriterien Forstökonomischer Diskurs Morsleben, 6. Februar 2009 Dr. Roland Wierling Diplom-Volkswirt, Diplom-Forstwirt Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle DR. WIERLING & KAPITZ Steuerberatungsgesellschaft mbh 1

2 Ausgangsfragen 1. Wie werden Entschädigungs- / Ausgleichszahlungen steuerlich behandelt? 2. Welche steuerlichen Möglichkeiten gibt es bei Nutzungseinschränkung? 3. Steuerliche Gestaltung von Zahlungen 2

3 Steuerrechtlicher Rahmen - Grundsatz Grundsatz: 13 EStG: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind 1. Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft, Folge: Besteuerung mit dem normalen progressiven Steuertarif Bemessungsgrundlage der Besteuerung ist der Gewinn (Betriebseinnahmen./. Betriebsausgaben) Beachtung von Abschreibung (AfA) 3

4 Steuerrechtlicher Rahmen - Ausnahme 24 Nr. 1a EStG: Zu den Einkünften (allen!) gehören auch Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. 24 Nr. 3 EStG: Zu den Einkünften (allen!) gehören auch Nutzungsvergütungen (und Zinsen) für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke 4

5 Entschädigungsbegriff des 24 EStG: Ersatzleistung als Ausgleich für einen Schaden in Gestalt eines Verlustes von Einnahmen oder Einnahmemöglichkeiten (Beeinträchtigung der Rechtsgüter) Es muss sich um ungewöhnliche Vorgänge handeln (keine laufenden Einnahmen). Abgrenzung zum Pachtbegriff. 5

6 24 EStG ist die Vorschaltnorm zu 34 EStG Außerordentliche Einkünfte isd 34 EStG: Als außerordentliche Einkünfte kommen nur in Betracht: Entschädigungen isd 24 Nr. 1 EStG 3. Nutzungsvergütungen und Zinsen isd 24 Nr. 3 EStG, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden [ Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen] 6

7 Außerordentliche Einkünfte Folge: Ermäßigter Steuersatz Dieser kommt bei Zusammenballung von Einnahmen zur Anwendung. Bei normalem Verlauf hätten sich die Einnahmen über mehrere Jahre (Besteuerungszeiträume) verteilt. Deshalb grundsätzlich: Zahlung in einem Betrag. 7

8 Tarifermäßigung Tarifermäßigung bei geballter Nutzung Für außerordentliche Einkünfte: Steuersatz, als wenn nur ein Fünftel der a.o. Einkünfte erzielt worden wäre (Fünftelregelung, 34 (1) EStG) > ohne Wirkung bei Spitzensteuersatz, günstig bei niedrigem Grenzsteuersatz 8

9 Teilwertabschreibung 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG: Andere [ ] Wirtschaftsgüter des Betriebs (Grund und Boden, ) sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten [ ] anzusetzen. Ist der Teilwert auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so kann dieser angesetzt werden. (Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. -> Ertragswert, Verkehrswert, kein Zerschlagungswert) 9

10 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (Zufluss im aktuellen Jahr, aber Erfolgswirksamkeit erst in der Zukunft) Bei Entschädigungen für die Einräumung zeitlich unbegrenzter Dienstbarkeiten Bei buchführenden Betrieben Grundsätzlich Mindestzeitraum. Bei fehlender Festlegung der Dauer: 25 Jahre (z.b. Inanspruchnahme von Grundstücken für Bau und Betrieb von Erdöl-, Erdgas-, Hochspannungs- und Wasserleitungen, Errichtung von Pump- oder Trafostationen) OFD Hannover

11 ABC der Entschädigungen bei Gewinneinkünften: Bei Einnahmeverlust: Entschädigungen für die Inanspruchnahme von luf Grundbesitz für den Bau und Betrieb von Hochspannungsleitungen können als Entschädigungszahlungen für entgehende Einnahmen isd 24 Nr. 1a angesehen werden (OFD Münster ) Bei Wertverlust: kein Fall des 24 Abs.1 a EStG (z.b. sog. Schieflagenentschädigung nach Bergrecht für Wohnhaus und Möglichkeit der Teilwertabschreibung) 11

12 24 Nr. 3 EStG (Nutzungsvergütungen) V.a. bei Enteignung oder enteignungsgleichem Eingriff, z.b. bei Enteignungen nach Bundesfernstraßengesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Eisenbahngesetz Abgrenzung: Entschädigungen werden geleistet für dauernde Wertminderungen Entschädigungszahlungen, die für die Verlegung von Leitungen in Grund und Boden gezahlt werden, gelten als Betriebseinnahmen 12

13 Beispiele für die Zuordnung und Rechtsfolgen: Hiebsunreifeentschädigung (Entschädigung für Mindererlöse aus Verkauf nicht hiebsreifer Holzbestände) sind Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen ( 24 Nr. 1a EStG) Entschädigung für Randschäden (verschlechterte Wachstumsbedingungen in verbleibenden Beständen) werden für Wertminderung des Bodens gezahlt (kein 24 Nr. 1 EStG) Zahlungen für die Inanspruchnahme von Grundbesitz zum Bau und Betrieb von Hochspannungsfreileitungen stellen idr eine Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks dar und keine Entschädigung für entgangene oder entgehende Nutzung. Für Landwirtschaft mag dieses me gelten; für Forstwirtschaft wegen tatsächlicher Einschränkung nicht. Entschädigungen für künftige Wirtschaftserschwernisse ( z.b. Umwege durch Abtrennung von Flächen) fallen nicht unter 24 Nr. 1 EStG, da Bezug zu Ausgaben (nicht Einnahmen) besteht. (umstritten). Folge: Betriebseinnahme, keine Abgrenzung; keine Rückstellung, da Verbot von Aufwandsrückstellungen; also volle Versteuerung (kein Entgelt für zu erbringende Gegenleistung, sondern Verzicht auf weitere Ansprüche gilt als erbracht) 13

14 Umsatzsteuer Umsatzsteuer - Grundsätzlich steuerbar aber steuerfrei nach 4 Nr. 12 c UStG ( die Bestellung, von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken ) - Bei Enteignung nicht steuerbar - Bei Gegenleistung kann in Einzelfällen Umsatzsteuerpflicht vorliegen - Bei pauschalierenden Betrieben ist dann die Umsatzsteuer Teil der Entschädigung 14

15 Gestaltungsansätze - Lenkung der Zahlung in die steuerrechtliche Kategorie 24 und 34 EStG (Fünftelregelung) - Zeitliche Optimierung: Ziel muss es sein, in dem Jahr der außerordentlichen Einkünfte (Entschädigungszahlungen z.b. 2011) möglichst wenig andere Einkünfte zu haben, damit der Grenzsteuersatz niedrig ist. - Prüfung, ob Teilwertabschreibung greift (Nachweispflicht) - Passive Rechnungsabgrenzung prüfen (Verteilung auf möglichst langen Zeitraum) - Vermeidung von Entschädigungen für zukünftig erhöhten Aufwand - Bei pauschalierendem Betrieb ggf. USt-Pflicht herbeiführen, da 5,5 % erfolgswirksam 15

16 Vielen Dank! 16

17 Adresse Dr. Roland Wierling Dr. Wierling & Kapitz Steuerberatungsgesellschaft mbh Sedanstraße Peine Büro Potsdam: Heinrich-Mann-Allee 93a, Potsdam Telefon Telefax Mobil:

Steuerliche Behandlung von Entschädigungsleistungen für den Leitungsbau

Steuerliche Behandlung von Entschädigungsleistungen für den Leitungsbau Steuerliche Behandlung von Entschädigungsleistungen für den Leitungsbau Referent: Mario Tiepke Diplomagraringenieuerökonom und Steuerberater listax steuerberatungsgesellschaft mbh Stettiner Str. 45 in

Mehr

HLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016

HLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016 HLBS e.v. Landesverband Ost Jahrestagung 2016 Steuerliche Behandlung von Flächenpools / Ökokonten Kosten für die Herstellung / Erlöse aus Verkauf Referentin: StBin Denise Scholl Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,

Mehr

Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis

Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis 6. Konferenz Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis Aktuelles zur Besteuerung der EWIV Frankfurt a.m., 05.11.2004 Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2 Einkünfteerzielung

Mehr

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Einnahmenüberschussrechnung 1 Einnahmenüberschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG 1. Allgemeines Einkunftsart 1 bis 3 die weder nach 238 HGB i.v.m. 140 AO noch nach 141 AO buchführungspflichtig sind nicht freiwillig

Mehr

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen

Mehr

Waldkauf Allgemein. 8. November Mag. Michael Bergmann. Steuerberater & Unternehmensberater LBG Wien Steuerberatung GmbH

Waldkauf Allgemein. 8. November Mag. Michael Bergmann. Steuerberater & Unternehmensberater LBG Wien Steuerberatung GmbH Die steuerlichen Fragen rund um Grundverkehr und Grundinanspruchnahme Forstökonomische Tagung 2017 Bruck/Mur Mag. Michael Bergmann Steuerberater & Unternehmensberater LBG Wien Steuerberatung GmbH Tel.:

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 6.13 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 6.13 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort

Inhaltsverzeichnis. Vorwort VII INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1. Einschränkung des Eigentums, 2. Nießbrauchsberechtigter.... 3. Nießbrauch an Sachen a) Umfang des Nutzungsrechts. b)

Mehr

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern

Mehr

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem 14. DEZEMBER 2016 Gewinnermittlungsarten Zweistufige Gewinnermittlung Einkünfte aus: (Betriebs-) Einnahmen./. (Betriebs-) Ausgaben = Gewinn/Verlust

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum I am 9. April 2018

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum I am 9. April 2018 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Volksw. Elena Weismann Steuerberaterin, FBin f. Int. StR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung

Mehr

Steuerliche Kriterien bei Waldeigentum und Waldbewirtschaftung

Steuerliche Kriterien bei Waldeigentum und Waldbewirtschaftung Steuerliche Kriterien bei Waldeigentum und Waldbewirtschaftung Tagungen der Stiftung August Bier Wald und Geld Sauen, 12. September 2008 Dr. Roland Wierling Diplom-Volkswirt, Diplom-Forstwirt Steuerberater

Mehr

Rückstellungen ( 249 HGB)

Rückstellungen ( 249 HGB) Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen

Mehr

Lehrbuch der Einkommensteuer

Lehrbuch der Einkommensteuer Steuerfachkurs Lehrbuch der Einkommensteuer Von Professor Eberhard Rick Diplom-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer Diplom-Finanzwirtin Ulrike Martin Diplom-Finanzwirt (FH) Josef Schneider 11., völlig

Mehr

Grundlagen der Buchführung und des Jahresabschlusses

Grundlagen der Buchführung und des Jahresabschlusses 1 Einführung... 6 1.1 Grundlagen der Buchführung... 6 1.2 Der Jahresabschluss für Einzelkaufleute und Personengesellschaften... 8 1.3 Der Jahresabschluss für KapG und bestimmte Personengesellschaften...

Mehr

Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016

Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016 Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen

Mehr

Jahresabschluss 2016

Jahresabschluss 2016 Update Rechnungslegung für Mitarbeiter Veranstaltungsort: 21. November 2016 in München Dipl.-Finanzwirt Thomas Wiegmann Steuerberater Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe

Mehr

Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf

Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf Wirtschaft Andreas Laux Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf Steuern sparen durch strategische Steuerberatung Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf -Steuern sparen durch

Mehr

Leitungsneubau Birkenfeld Pkt. Ötisheim FRAGEN UND ANTWORTEN ZU DIENSTBARKEITEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN

Leitungsneubau Birkenfeld Pkt. Ötisheim FRAGEN UND ANTWORTEN ZU DIENSTBARKEITEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN Leitungsneubau Birkenfeld Pkt. Ötisheim FRAGEN UND EN ZU DIENSTBARKEITEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN 1.0 GRUNDLEGENDES ZU DIENSTBARKEITEN FRAGE Was sind Dienstbarkeiten? Die sichere Versorgung mit Elektrizität

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs

Mehr

Unternehmenskauf aus der Insolvenz - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005

Unternehmenskauf aus der Insolvenz - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005 - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005 Steuerliche Grundlagen Weitergehende steuerliche Begriffe -> Asset Deal: Kauf von Wirtschaftsgütern und Anteilen von Personengesellschaften

Mehr

VO Steuerrecht ( )

VO Steuerrecht ( ) VO Steuerrecht (14.10.2008) Thema: Gewinnermittlung 1 Ausgangspunkt (!) 2 Abs 4 Z 1 EStG: Einkünfte sind der Gewinn ( 4-14) bei Land- und Forstwirtschaft ( 21 EStG) Selbständiger Arbeit ( 22 EStG) Einkünfte

Mehr

Grundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010

Grundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010 Beispiel: Der Kaufmann ist Inhaber von 100.000 Aktien der T-AG, die er 2006 zum Kaufpreis von 20 das Stück erworben hatte (2 Mio. Anschaffungskosten). Die 1.000 Aktien machen am Grundkapital der T-AG rund

Mehr

Die Umwelt schützen und Steuern sparen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung

Die Umwelt schützen und Steuern sparen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Die Umwelt schützen und Steuern sparen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer Benjamin Franklin (1706-1790), amerikanischer

Mehr

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2016 Rechnungswesen

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2016 Rechnungswesen Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2016 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2016 finden Sie auf der Homepage Ihrer

Mehr

arithmetisch-degressiv, progressiv und Kombination von geometrisch.-degressiver und linearer Abschreibung :43:40

arithmetisch-degressiv, progressiv und Kombination von geometrisch.-degressiver und linearer Abschreibung :43:40 Planmäßige Abschreibungen bzw. Afa Abschreibungsprinzip gem. 253 Abs. 2 Satz 1 bis 2 HGB: abnutzbare Vermögensgegenstände des AV planmäßige Abschreibungen Abschreibungsplan zu Beginn der Nutzung Abschreibungssumme:

Mehr

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht ' 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1 1. Einschränkung des Eigentums ' 1 2. Nießbrauchsberechtigter 1 3. Nießbrauch an Sachen 1 a) Umfang des Nutzungsrechts

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Buchführung Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Jahresabschluss 25

Inhaltsverzeichnis. 1 Buchführung Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Jahresabschluss 25 Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung 11 1.1 Buchführungspflicht 12 1.2 Aufzeichnungspflichten 13 1.2.1 Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) 13 1.2.2 Aufbewahrungspflichten 13 1.2.3 Verletzung

Mehr

Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz Ermäßigte Besteuerung außerordentlicher Einkünfte aus Entschädigungen - Schädlichkeit nicht geringfügiger Teilleistungen - Einordnung einer sog. "Sprinterprämie"

Mehr

Interessante Auswirkungen ausgewählter Steuergesetze in der Praxis

Interessante Auswirkungen ausgewählter Steuergesetze in der Praxis Interessante Auswirkungen ausgewählter Steuergesetze in der Praxis Der Steuerberater ist im Vorfeld gefragt GLIEDERUNG 1. Besteuerung einer Abfindung 2. Inflationsbesteuerung 3. Der Bürger als eine Nummer

Mehr

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung and 01/2012... Begriffsbestimmung Ermittlung der Einkünfte Bei der Feststellung, ob vorliegen, sind folgende Punkte relevant: Gemeinsames Merkmal von Vermietung und ist die zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung

Mehr

Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft

Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft -Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten- Christian Wendt Steuerberater Rechtsanwalt 1 Der Immobilienerwerb Grunderwerbsteuer Abschreibungen Die Immobiliennutzung

Mehr

Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis

Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis 7. Konferenz Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis Aktuelle Aspekte der internationalen und nationalen Besteuerung der EWIV Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2

Mehr

Informationen zum Steuerabzug bei Einkünften für die Einräumung von Leitungsrechten

Informationen zum Steuerabzug bei Einkünften für die Einräumung von Leitungsrechten Informationen zum Steuerabzug bei Einkünften für die Einräumung von Leitungsrechten Informationen zum Steuerabzug bei Einkünften für die Einräumung von Leitungsrechten Für alle Grundstückseigentümer oder

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kffr. Romana Dziuk Steuerberaterin, FB f. IStR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum

Mehr

Fremdwährungen. unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom

Fremdwährungen. unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom Fremdwährungen unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom 02.09.2016 Gliederung 1. Einleitung 2. Anschaffungen in Fremdwährungen 3. Ausweis nicht realisierter Verluste bzw. Gewinne

Mehr

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer2018 Rechnungswesen

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer2018 Rechnungswesen Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer2018 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2018 finden Sie auf der Homepage Ihrer

Mehr

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016

Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 1.1 Anwendungsbereich

Mehr

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff)

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff) 2 Abs2 EStG: 1. EK aus Land- und Forstwirtschaft ( 21) 2. EK aus selbständiger Arbeit ( 22) 3. EK aus Gewerbebetrieb ( 23) 4. EK aus nichtselbständiger Arbeit ( 25) 5. EK aus Kapitalvermögen ( 27) 6. EK

Mehr

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater www.formhals.com Vortrag im Rahmen der Veranstaltung: Unternehmensnachfolge

Mehr

Steuerrecht für Schiedsrichter. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer Stand: 2013

Steuerrecht für Schiedsrichter. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer Stand: 2013 Steuerrecht für Schiedsrichter Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer Stand: 2013 1 Zur Person Daniel Fischer Berufsleben: 2001 Abitur 2005 Abschluss der Ausbildung Steuerfachangestellter 2009 Abschluss zum

Mehr

Band 2: Steuerliche Gewinnermittlung. von. StB Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch. Univ-Prof. Dr. Stephan Meyering. StB Prof. Dr. habil.

Band 2: Steuerliche Gewinnermittlung. von. StB Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch. Univ-Prof. Dr. Stephan Meyering. StB Prof. Dr. habil. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Band 2: Steuerliche Gewinnermittlung von StB Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch Univ-Prof. Dr. Stephan Meyering StB Prof. Dr. habil. Guido Patek 7., vollständig überarbeitete

Mehr

Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung

Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Vorsteuerabzug und Besteuerung der gleichgestellten sonstigen Leistung bei Gebäuden, die auch für eigene Wohnzwecke verwendet werden OFD Koblenz 19.11.07, S 7206/S

Mehr

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte

Mehr

1 Buchführung Buchführungspflicht Aufzeichnungspflichten 13

1 Buchführung Buchführungspflicht Aufzeichnungspflichten 13 Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung 11 1.1 Buchführungspflicht 12 1.2 Aufzeichnungspflichten 13 1.2.1 Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) 13 1.2.2 Aufbewahrungspflichten 13 1.2.3 Verletzung

Mehr

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon

Mehr

Fiskale Folgen von Entschädigungszahlungen

Fiskale Folgen von Entschädigungszahlungen Martin Angehrn Leiter Treuhand, Agriexpert Fiskale Folgen von Entschädigungszahlungen Schweizer Bauernverband Brugg, 3. November 2016 Inhalt Besteuerungsgrundlagen Entschädigungsbeispiele Enteignung Mobilfunk

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT 1 von 6 Textgegenüberstellung Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 2. ABSCHNITT 2. ABSCHNITT Steuerbefreiungen Steuerbefreiungen 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit: 3. (1) Von der

Mehr

IMMOBILIEN UND STEUERN Seite 1

IMMOBILIEN UND STEUERN Seite 1 IMMOBILIEN UND STEUERN 20.11.2017 Seite 1 IMMOBILIEN UND STEUERN EIGENNUTZUNG IMMOBILIEN VERMIETUNG IMMOBILIEN (VORSORGEWOHNUNG) BEISPIEL 20.11.2017 Seite 2 EIGENNUTZUNG IMMOBILIEN 20.11.2017 Seite 3 EIGENNUTZUNG

Mehr

Für ein gewerbliches Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, besteht eine Buchführungspflicht

Für ein gewerbliches Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, besteht eine Buchführungspflicht Buchführungspflicht Bedeutung der Buchführung für die Gewinnermittlung Privatwirtschaftliche Unternehmen bauen ihre wirtschaftliche Existenz in aller Regel auf einem Vermögen auf. Mit dem vorhandenen Vermögen

Mehr

Sonderrechte an Immobilien. MMag. Dr. Peter Pichler, BA Linz,

Sonderrechte an Immobilien. MMag. Dr. Peter Pichler, BA Linz, Sonderrechte an Immobilien MMag. Dr. Peter Pichler, BA Linz, 23.11.2005 Superädifikat Zivilrechtliche Regelungen Selbständige Bauwerke, die auf fremden Grund in der Absicht aufgeführt sind, dass sie nicht

Mehr

Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am in Detmold. Thema:

Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am in Detmold. Thema: Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am 05.05.2015 in Detmold Thema: Der Handel über die Grenze und seine umsatzsteuerliche Behandlung Referent : Steuerberater Dipl.-Kfm. Bernd

Mehr

Herstellungs- und Erhaltungskosten bei Gebäuden

Herstellungs- und Erhaltungskosten bei Gebäuden Herstellungs- und Erhaltungskosten bei Gebäuden von Dr. Rudi W. Märkle. Ministerialdirigent! RCHARD BOORBERG VERLAG l STUTTGART - MÜNCHEN - HANNOVER BERLW - WEAWR I. Einleitung 1. Vereinfachungsregelung

Mehr

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter

Mehr

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für

Mehr

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung Übungsaufgaben Aufgabe 1 Das Unternehmen U. erhält am 30.06.2008 einen Zuschuss von 50.000,00 zu einer Maschine, deren Anschaffungskosten 200.000,00 betragen. Die Maschine wurde am 10.05.2008 erworben.

Mehr

Lösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben

Lösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben 1. Beispiel zu 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG - Entnahme eines Gegenstandes für nichtunternehmerische Zwecke Lösung zu Beispiel 1 Die Entnahme des Kühlschrankes ist ein Umsatz, der gem. 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG

Mehr

Lösung der Übungsklausur 1

Lösung der Übungsklausur 1 Lösung der Übungsklausur 1 59 Lösung der Übungsklausur 1 1. Planungsbüro a) Auflösung Mietverhältnis Die Abstandszahlung für die vorzeitige Räumung stellen Anschaffungskosten ( 255 Abs. 1 HGB) für ein

Mehr

Schäden für die Landwirtschaft durch unterirdischen Leitungsbau

Schäden für die Landwirtschaft durch unterirdischen Leitungsbau Schäden für die Landwirtschaft durch unterirdischen Leitungsbau Kurzreferat anlässlich der Informationsveranstaltung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands e. V. zur 380-kV-Erdkabelverlegung

Mehr

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden, Konzeption und Layout Programmierung der unternehmensbezogenen Daten (Bilder und Informationen über die A-GmbH) Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen usw. Gesamtkosten 10.000 12.500 42.200 64.700

Mehr

Neues zur Besteuerung von Abfindungen: So profitieren Sie von der Fünftelungsregelung!

Neues zur Besteuerung von Abfindungen: So profitieren Sie von der Fünftelungsregelung! AUSSERORDENTLICHE EINKÜNFTE Neues zur Besteuerung von Abfindungen: So profitieren Sie von der Fünftelungsregelung! von StB Michael Seifert, Troisdorf Als außerordentliche Einkünfte, die nach der sog. Fünftelungsregelung

Mehr

Lehrbuch Einkommensteuer

Lehrbuch Einkommensteuer NWB Ausbildung Lehrbuch Einkommensteuer Bearbeitet von Von Eberhard Rick, Gerhard Gunsenheimer, Josef Schneider, und Thomas Kremer 23., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2017. Buch inkl. Online-Nutzung.

Mehr

STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017

STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017 STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017 STEUERLICHE GRUNDZÜGE - BESTEUERUNGSFORMEN Gewinn aus der laufenden (ärztlichen) Tätigkeit

Mehr

Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015/2016

Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015/2016 25. Januar 2016 Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015/2016 Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Andreas Walden Steuerberater Obotritenring 17, 19053 Schwerin Tel. 0385-485070 1 A. Gesetzliche Änderungen Jahressteuergesetz

Mehr

Steuern im Forstbetrieb: was muss ich als Waldbesitzer beachten?

Steuern im Forstbetrieb: was muss ich als Waldbesitzer beachten? Steuern im Forstbetrieb: was muss ich als Waldbesitzer beachten? Referent: Dipl.-Ing. agr. (FH) Hans Laimer, StB Ecovis BLB Landau Steuerberatungsgesellschaft mbh 06.02.2013 à Steuerberatung à Wirtschaftsprüfung

Mehr

Das Kompensationsverbot Im Delikt der Steuerhinterziehung

Das Kompensationsverbot Im Delikt der Steuerhinterziehung Sandra Schindhelm Das Kompensationsverbot Im Delikt der Steuerhinterziehung Auswirkungen in strafrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis

Mehr

Appellator Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Aktuelle Praxisfragen bei der Besteuerung von Versicherungsmaklern. Mag. Ronald Schwarz/Steuerberater

Appellator Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Aktuelle Praxisfragen bei der Besteuerung von Versicherungsmaklern. Mag. Ronald Schwarz/Steuerberater Appellator Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Aktuelle Praxisfragen bei der Besteuerung von Versicherungsmaklern Mag. Ronald Schwarz/Steuerberater Inhaltsverzeichnis 1. Kurzeinführung: aktuelle Tendenzen

Mehr

Einheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform

Einheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ziele der Unternehmenssteuerreform 4 2. Änderungen bei der Gewinnermittlung 14 3. Besteuerung der Einzelunternehmen 16 4. Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses 21 und

Mehr

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600 OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity

Mehr

13a EStG; Bekanntgabe der Vordrucke Anlage 13a" und Anlage AV 13a" für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016

13a EStG; Bekanntgabe der Vordrucke Anlage 13a und Anlage AV 13a für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Besteuerung der Kapitalabfindung aus einem Altersvorsorgevertrag - keine schädliche Verwendung

Besteuerung der Kapitalabfindung aus einem Altersvorsorgevertrag - keine schädliche Verwendung Dok.-Nr.: 5020859 Finanzgericht Köln, 5-K-3136/16 Urteil vom 04.07.2017 Fundstellen Besteuerung der Kapitalabfindung aus einem Altersvorsorgevertrag - keine schädliche Verwendung Orientierungssatz: Die

Mehr

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 3.

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 3. Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 3. Februar 2011 Der Betreiber einer Photovoltaikanlage wird zum steuerlichen Unternehmer

Mehr

Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative?

Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative? Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative? Stiftungsforum Hamburg & der Norden `17 Hamburg, März 2017 Inhaltsübersicht Die Immobilie in der steuerlichen Sphäre 3 Die Immobilie

Mehr

Jahresabschluss. übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung. Prof. Dr. Werner Müller

Jahresabschluss. übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung. Prof. Dr. Werner Müller Jahresabschluss übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung Prof. Dr. Werner Müller übrige Aktiva C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Mehr

Spezielle steuerliche Fallstricke im Windbereich. Ernst Kötter. Steuerberater

Spezielle steuerliche Fallstricke im Windbereich. Ernst Kötter. Steuerberater Spezielle steuerliche Fallstricke im Windbereich Ernst Kötter Steuerberater Energy Steuerberatung Dresden 1 Foto Schweizer Straße.3a 01369 Dresden Tel.: 0171/4876064 0351/20607680 E-Mail: e.koetter@energysteuerberatung.de

Mehr

Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen

Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen Sachverhalt 1 a) Fertigungsgebäude Vermögensgegenstand, dessen Herstellungsprozess zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, dient anschließend

Mehr

GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN

GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN GESELLSCHAFTS- UND STEUERRECHTLICHE ASPEKTE Dr. Ragnar Könemann 30.11.2016 INVESTIEREN IN SCHWEDEN ALLGEMEINES Schweden ist Mitglied der EU und Mitglied der OECD Steuerrechtliche

Mehr

G/V - Rechnung. Vor Anschaffung - Bank Maschine 80. Eigenkapital 580. AfA Maschine - 20 Prozesskosten - 10 Jahresüberschuss

G/V - Rechnung. Vor Anschaffung - Bank Maschine 80. Eigenkapital 580. AfA Maschine - 20 Prozesskosten - 10 Jahresüberschuss Vor Anschaffung - Bank 500 - Maschine 80 Eigenkapital 580 580 580 G/V - Rechnung AfA Maschine - 20 Prozesskosten - 10 Jahresüberschuss - 30 Nach Anschaffung - Bank 355 - Maschine 60 - Kran 334 EK alt 580

Mehr

"Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft" 2. Auflage Mai Inhaltsverzeichnis. Einheitswert als bestimmende Größe

Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft 2. Auflage Mai Inhaltsverzeichnis. Einheitswert als bestimmende Größe Vorwort 3 Kapitel 1 Einheitswert als bestimmende Größe 1.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen... 11 1.1.1 Unterarten... 11 1.1.2 Wirtschaftliche Einheit... 11 1.2 Einheitsbewertung... 13 1.2.1 Bedeutung

Mehr

Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?

Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen? Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Steuerliche Änderungen

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Steuerliche Änderungen Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Alle Steuersparmöglichkeiten ausschöpfen... 7 Steuerliche Änderungen 2013... 7 Vorläufige

Mehr

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)

Mehr

STEUERLICHE GESTALTUNGSANSÄTZE FÜR PRAXISÜBERTRAGUNG UND PRAXISUMSTRUKTURIERUNG

STEUERLICHE GESTALTUNGSANSÄTZE FÜR PRAXISÜBERTRAGUNG UND PRAXISUMSTRUKTURIERUNG STEUERLICHE GESTALTUNGSANSÄTZE FÜR PRAXISÜBERTRAGUNG UND PRAXISUMSTRUKTURIERUNG DEUTSCHER RÖNTGENKONGRESS 2017 UMSTRUKTURIERUNG ÜBERBLICK: Vorgang Einbringung Einzelpraxis in BAG GbR oder MVZ PartG Umwandlung

Mehr

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf. Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf. Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer Rechtliche Grundlagen des Einkommensteuergesetzes Gem. 18 Abs. 3 i.v.m. 16 EStG ist der Veräußerungsgewinn

Mehr

Robert-Perthel-Str. 77a, Köln, Telefon 0221/ ,

Robert-Perthel-Str. 77a, Köln, Telefon 0221/ , Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Thema: Steuerliche Fragen der Anteilsübertragung Arzt Niederlassung in Einzelpraxis Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft

Mehr

Verzicht bei Pensionszusagen. A. Einführung

Verzicht bei Pensionszusagen. A. Einführung A. Einführung In Krisenzeiten stellen Pensionszusagen oftmals eine finanzielle Belastung für die Kapitalgesellschaft dar und können insbesondere bei rückläufigen Gewinnen zu einer bilanziellen Überschuldung

Mehr

12 Fallstudie zum Teilwert, dargestellt am Beispiel der Abschreibung von Grundstücken

12 Fallstudie zum Teilwert, dargestellt am Beispiel der Abschreibung von Grundstücken 12 Fallstudie zum Teilwert, dargestellt am Beispiel der Abschreibung von Grundstücken Wirtschaftsprüfungsseminar Wintersemester 02/03 Professor Dr. Jens Wüstemann Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Mehr

Rechtsquellen des Lohnsteuerrechts

Rechtsquellen des Lohnsteuerrechts DEUTSCHER ARBEITSGERICHTSVERBAND E.V. ARBEITSGEMEINSCHAFT HAMM Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Richter am FG Dr. Bleschick sascha.bleschick@fg-muenster.nrw.de

Mehr

Inhaltsübersicht. A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) Inhaltsübersicht. Seite Vorwort 5

Inhaltsübersicht. A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) Inhaltsübersicht. Seite Vorwort 5 Inhaltsübersicht Vorwort 5 A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) I. Steuervergünstigungen durch Erwerb und Herstellung von Wohngebäuden 1 Allgemeines 13 2 Die Abschreibungen 15

Mehr

1.7 Bewertung des Grundstücks nach der Einräumung des Erbbaurechtes

1.7 Bewertung des Grundstücks nach der Einräumung des Erbbaurechtes 1 Anlage 1 Stand: 30. März 2009 Häufig-gestellte-Frage NKHR M-V F1_203 Frage: Wie erfolgt die Bilanzierung und Bewertung von Erbbaurechten im NKHR M-V? Antwort: Die Antwort gliedert sich wie folgt: 1.

Mehr

Übungsskript 4 zur Vorlesung. Monetäre BWL

Übungsskript 4 zur Vorlesung. Monetäre BWL Übungsskript 4 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: 15 EStG: Betriebsvermögensvergleich (Fall 1) nach 4 (1) EStG U betreibt ein Handelsgewerbe. Sein Gewinn lt. Stb. des Jahres 09 beträgt 65.000. Das Eigenkapital

Mehr

1. Aufwendungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

1. Aufwendungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung BMF 8. 11. 2010 IV C 6 - S 2128/07/10001 BStBl 2010 I S. 1292 Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der steuerlichen Gewinnermittlung ( 3 Nummer 40, 3c Absatz 2 EStG) Bezug: aufgehoben durch: BMF v.

Mehr

Einkommensteuer. Lehrplan ... Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz. Fachbereich Steuerverwaltung. Stand: Februar 2012

Einkommensteuer. Lehrplan ... Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz. Fachbereich Steuerverwaltung. Stand: Februar 2012 Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Einkommensteuer... Stand: Februar 2012 FHVD Altenholz - Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan.Einkommensteuer

Mehr

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar 2017 Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag finden Sie unter

Mehr

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M.

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt

Mehr

Einführung und steuerliche Aspekte zur Beteiligung

Einführung und steuerliche Aspekte zur Beteiligung Einführung und steuerliche Aspekte zur Beteiligung Weimar eg Inhalt 1. Die Genossenschaft im Rechtssystem 2. Status der Genossenschaftsanteile (Chancen / Risiken) 3. Beteiligung im Betriebsvermögen 4.

Mehr

Umsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.

Umsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-USt Fachplan für das Studienfach Umsatzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich V Seite

Mehr