Mag. Bernhard Dobernik Dolomitenstraße Lienz Tel: Fax:
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- Volker Fischer
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2 Mag. Bernhard Dobernik Dolomitenstraße Lienz Tel: Fax: office@dobernik.com
3 Was ist 2016 neu A) Registrierkassenpflicht? B) Belegerteilungsverpflichtung? C) Einzelaufzeichnungspflicht?
4 A1) Registrierkassenpflicht Gilt für BETRIEBE (Einkünfte aus gewerblicher, selbständiger, land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit) Umsätze (netto) > Euro und Barumsätze > 7.500
5 A2) Keine Registrierkassenpflicht Für (Privatzimmer)vermieter (Einkünfte Vermietung und Verpachtung) Nicht mehr als 10 Betten oder nicht mehr als 5 Ferienwohnungen Bei Mischung Achtung bei Nebenleistungen wie Frühstück und tägliche Reinigung! Bei Apartments besser nicht, da evtl. Gewerbe (EStR 5435 ivm 4193a)
6 A3) Landwirtschaft Registrierkassenpflicht Für Vermietung im Rahmen der Landwirtschaft! (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaftlichem Nebenerwerb) Kann auch beim pauschalierten Landwirt auftreten! Umsatz der Pauschalierung = Einheitswert x 1,5 Barumsatz wird nur aus Vermietungs/Nächtigungseinnahmen gerechnet Nur wenn Barumsatz > und Umsatz > , dann Registrierkassenpflicht
7 A4) Landwirtschaft Nebenerwerb Nebenerwerb = Vermietung von Zimmern/Ferienwohnungen im Rahmen der Landwirtschaft max 10 Betten Aber auch (vorübergehende) Vermietung Loipen- u. Skiflächenservitute Vermietung Maschinen (außer zwischenbetr. Zusammenarbeit auf Selbstkostenbasis)
8 A5) Landwirtschaft Nebenerwerb Urlaub am Bauernhof Urlaub am Bauernhof (Frühstück, Produktverkostung, Mitarbeit der Gäste, Besichtigung des Betriebes) > 10 Betten ist Gewerbe! EStR 4193a Unabhängig davon ob die Betten in Fremdenzimmern oder Appartements sind. Beispiel: 4 Doppelzimmer, 2 Appartements mit je 4 Betten mit Frühstück Gewerbe!
9 A6) Landwirtschaft Nebenerwerb / Vermietung Kein Urlaub am Bauernhof Beispiel: 4 Doppelzimmer, 2 Appartements mit je 4 Betten. Zimmer mit Frühstück und täglicher Reinigung Landwirtschaftliche Nebentätigkeit. Appartements ohne Frühstück und täglicher Reinigung Vermietung
10 A7) Landwirtschaft Nebenerwerb / Vermietung Kein Urlaub am Bauernhof Beispiel: 4 Doppelzimmer, 2 Appartements mit je 4 Betten. Zimmer mit Frühstück und täglicher Reinigung, Appartements o
11 A8) Wenn Registrierkassenpflicht Kann physische Kasse sein oder Softwarelösung mit Bondrucker Wichtig! Brauchen eine Schnittstelle (Stecker) für Sicherungssystem/Manipulationsschutz (kommt ab 2017). Zusätzlich Sicherung über Speicherkarte oder Softwaresicherung
12 A9) Wenn Registrierkassenpflicht Kann physische Kasse sein oder Softwarelösung mit Bondrucker Wichtig! Brauchen eine Schnittstelle (Stecker) für Sicherungssystem/Manipulationsschutz (kommt ab 2017). Zusätzlich Sicherung über Speicherkarte oder Softwaresicherung Ab 2017 ist Beleg der Kasse eindeutig zuordenbar
13 A10) Kosten Kassensystem gibt es von Euro 300 aufwärts. Auch günstige Online- Leihsysteme Bei Kauf bis steuerfreie Prämie durch Finanzamt mit Euro 200
14 A11) Registrierkasse ab wann? Wenn Betrieb und Umsatz > und Barumsätze > dann ab 4. Folgemonat. Wenn bereits 2015 über den Grenzen, dann ab Jänner 2016 (außer man stellt alles auf Überweisung um)
15 B1) Belegerteilungspflicht Unternehmer = Vermieter und Betriebe müssen ab bei Barzahlung einen Beleg an den Zahler übergeben. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Zahlbetrages Auch der Jahresumsatz ist dabei egal
16 B2) Was muss am Beleg draufstehen Bezeichnung des Leistenden (Vermieter) Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Bezeichnung der Dienstleistung (Nächtigung von/bis; Nächtigung mit Frühstück ) Betrag der Barzahlung Kassablock = OK = Einzelaufzeichnung Durchschrift für eigene Buchhaltung!!!
17 II. Umsatzsteuer Gästebeherbergung Ab Mai 2016 neue Steuersätze bei Gästebeherbergung (13%) Sonderregelung für Anzahlungen für Buchungen vor für Zeitraum bis Hier noch 10%.
18 II. Umsatzsteuer Frühstück, Halb-/Vollpension) Neu: Wenn Nächtigung mit ortsübl. Frühstück (Pauschalpreis), dann weiterhin 10%iger Steuersatz für Frühstück. Aufteilung nach Verhältnis der Einzelpreise. Frühstück separat Verrechnet = 80:20 Regelung Bei Halb- und Vollpension ist Verpflegung in 10%igen und 20%igen Steuersatz aufzuteilen. Dabei kann beim die Regelung 80:20 für Frühstück genutzt werden. All-Inclusive bleibt (noch) bei 13%
19 Aufteilungsregel Zimmer mit Frühstück (Ab ) inkl. Ust Ust Ust netto Zimmer mit Frühstück (Pauschal) 150,00 16,91 133,09 davon Zimmer 90,3% 135,48 13% 15,59 119,90 davon Frühstück 9,7% 14,52 10% 1,32 13,20 Einzelpreise Zimmer allein 90,3% 140,00 Frühstück allein 9,7% 15,00 Einzeln gebucht 100,0% 155,00
20 Frühstück separat verrechnet nach Pauschalschlüssel UStR 1171) Frühstück (enthält Speisen und Getränke) inkl. Ust Ust Ust netto Pauschale Aufteilung: 15,00 1,59 13,41 Speisen 80% 12,00 10% 1,09 10,91 Getränke 20% 3,00 20% 0,50 2,50 UStR 1171 Wird für Frühstück ein einheitlicher Preis verlangt, so können die mit 20%igegen Anteile (Kaffee, Tee) mit 20% des Preises angesetzt werden. Die übrigen Anteile 10%.
21 Aufteilungsregel Zimmer mit Halb/Vollpension (Ab ) inkl. Ust Ust Ust netto Zimmer mit Halb/Vollpension 150,00 17,00 133,00 davon Zimmer 81,0% 121,50 13% 13,98 107,52 davon Halb/Vollpension 28,50 19,0% davon 80% 22,80 22,8 10% 2,07 20,73 davon 20% 5,70 5,7 20% 0,95 4,75 Einzelpreise Zimmer allein 81,0% 128,00 Halbpension allein 19,0% 30,00 Einzeln gebucht 100,0% 158,00
22 II. Umsatzsteuer Frühstück, Halb-/Vollpension) Neu: Wenn Nächtigung mit Frühstück (Pauschalpreis), dann weiterhin 10%iger Steuersatz für Frühstück. Bei Halb- und Vollpension ist Verpflegung in 10%igen und 20%igen Steuersatz aufzuteilen.
23 In der Gruppe sind wir stark
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