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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Vertragsparteien Für alle Leistungen, die durch den Büroservice Marion Kalka, Grabenstr. 6 in Mülheim - im Folgenden Auftragnehmer genannt - erbracht werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden - nachfolgend Auftraggeber genannt - und dem Auftragnehmer. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch, wenn diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 2 Angebot Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst durch nachfolgende, schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. 3 Leistungsumfang Der Auftragnehmer erbringt Büro- und Sekretariatsdienstleistungen entsprechend den mit dem Auftraggeber vereinbarten vertraglichen Leistungen. Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, erbringt der Auftragnehmer seine Dienstleistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Die Leistungen sind ausschließlich vom erteilten Auftrag des Auftraggebers abhängig. Der Auftragnehmer ist zur Untervergabe von Teilaufträgen an Dritte berechtigt. Die erbrachte Leistung bzw. das Arbeitsergebnis ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt von dem Auftraggeber zu überprüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Reklamationen können nur innerhalb dieser Frist anerkannt werden, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Der Auftragnehmer hat das Recht, diese zweimalig auf eigene Kosten zu beheben. Stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber neben den vertraglich vereinbarten auch weitere Leistungen zur Verfügung, so bleibt er ebenfalls Inhaber sämtlicher Rechte hieran. 4 Termine und Fristen Die Angabe von Lieferfristen erfolgt nach bestem Ermessen. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verzögerungen, bedingt durch z. B. Betriebsstörungen oder höhere Gewalt, hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadenersatz. Verlängert sich die Lieferzeit durch Gründe, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, kann der Auftraggeber auch hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Vergütung und Fälligkeit Der Auftragnehmer stellt monatlich eine Abrechnung über die erbrachten Dienstleistungen und Nebenkosten. Diese Abrechnung erfolgt per Rechnung. Porto, Verpackung und Transportkosten (z. B. Kurierfahrten, Postauslieferungen von Mailings) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Forderungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Als Zahlung gilt erst die tatsächliche Verfügbarkeit über den geschuldeten Betrag. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch nach der 1. Mahnung in Verzug. Unberührt davon gerät der Auftraggeber nach Zugang der Rechnung und 30 Tage nach Fälligkeit der Forderung auch dann in Verzug, wenn nicht gemahnt wird ( 286 Abs. 3 BGB). Der Auftragnehmer ist hiernach berechtigt, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten und Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ist vorbehalten

2 Für den Versand von Serienbriefen ist eine Portovorauszahlung erforderlich. Diese Vorauszahlung muss mindestens zwei Tage vor Versandtermin verfügbar sein. Nebenkosten wie Porto, Gebühren, Büromaterial etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Leistungsentgelt richtet sich nach den jeweils vertraglich vereinbarten Preisen und allgemeinen Post- bzw. Telefontarifen zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Es gilt die Preisübersicht des Auftragnehmers, die der Auftragsbestätigung in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung beigefügt ist. Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand für Annahme und Verarbeitung von Telefonaten oder sonstigen Aufträgen berechnet. Angefangene Zeiteinheiten werden jeweils zur vollen Zeiteinheit aufgerundet. Die Nutzungsentgelte werden jeweils mit Ablauf des Monats fällig, in dem die Dienste in Anspruch genommen wurden. Rechnungsstichtag ist jeweils der Kalendertag des Vertragsbeginns. Der Auftragnehmer behält sich die Änderung des Leistungsentgelts vor. Er kann eine Erhöhung, insbesondere in dem Fall vornehmen, in dem er selbst Preiserhöhungen durch Dritte (Telekommunikationsunternehmen, SMS-Anbieter etc.) oder durch sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstehenden Kostenfaktoren ausgesetzt ist. Der Auftragnehmer kündigt dem Auftraggeber eine geplante Erhöhung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten an. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall das Recht der Kündigung innerhalb der in 8 genannten Frist zu, worauf in der Preiserhöhungsmitteilung - da damit keine Abweichung von den sonstigen Kündigungsfristen verbunden ist - nicht ausdrücklich hingewiesen werden muss. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen besteht nicht. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber bei Fälligkeit eine Rechnung, aus der die Einzelentgelte - zusammengefasst nach Dienstleistungsgruppen - ersichtlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Leistungsentgelt unmittelbar nach Fälligkeit und Zusendung der Rechnung auf eigene Kosten zu überweisen. 6 Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Leistungserstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen, vor Auftragsbeginn unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Etwaige Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten bzw. Datenträger müssen technisch einwandfrei sein. Der Auftraggeber haftet für entstehende Schäden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten noch zu ungesetzlichen Handlungen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen - gleich welcher Art - verstoßen, verwendet werden. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien dem Auftragnehmer zuzurechnen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Überlassung, Weiterverwendung oder Weitergabe an Dritte einer zwischenzeitlich durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten -Adresse oder Rufnummer. Der Auftraggeber hat die ihm zur Verfügung gestellten Passwörter vor dem unbefugten Zugang Dritter zu schützen. 7 Vertragsbeginn-, -dauer und -ende / Kündigung / Tarifwechsel Das Vertragsverhältnis beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, die die wesentlichen vereinbarten Vertragsdaten enthält

3 Die Laufzeit des Vertrages wird vertraglich vereinbart. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende beiderseitig gekündigt werden Im Falle von Vertragsverletzung durch den Auftraggeber, insbesondere bei Nichtzahlung von fälligen Rechnungen, ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform. Die Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber kann eine Kündigung auch dann nicht ersetzen, wenn diese bereits längere Zeit anhält. 8 Datenschutz Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig zur vertraulichen Behandlung der jeweiligen Geschäftsunterlagen. Der Auftragnehmer erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung seiner Vertragspflichten, andererseits zum Nachweis der einzelnen angefallenen Nutzungsentgelte für die Rechnungserstellung. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen ( 33 BDSG). Soweit die Daten zum Nachweis der Nutzungsentgelte gespeichert werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, nur solche Datenbestandteile an Dritte weiterzugeben, deren Weitergabe für den Nachweis unabdingbar sind und deren Weitergabe nicht gegen datenschutzrechtliche Belange Dritter verstößt. 9 Virenschutz Alle EDV-Systeme vom Auftragnehmer werden regelmäßig auf Viren überprüft, dies gilt auch für Datenträger und elektronische Datenübermittlung. Es wird jedoch keine Haftung übernommen, sollte die Antivirensoftware bestimmte Virenarten nicht erkennen 10 Schweigepflicht Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Einzelheiten des Auftrages gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind. Für die Sicherheit von Auftraggeberdaten bei elektronischer Übermittlung kann keine Gewähr übernommen werden. 11 Gewährleistung / Haftung / Versicherungen und Lagerkosten Der Auftragnehmer haftet für Vermögensschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn er die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Die Haftung des Auftragnehmers für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung ( 6) nachgekommen ist und / oder Änderungsaufträge auf anderen als den in 6 genannten Kommunikationswegen übermittelt hat, maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von entgangenem Gewinn und von mittelbaren Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder die fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter - insbesondere von Anbietern der Telekommunikationsdienste wie z.b. die Deutsche Telekom AG oder Anbietern von SMS-Dienstleistungen - verursacht werden, ist ausgeschlossen. Vollständige Fehlerfreiheit, z. B. bei Text- und Adressdatenerfassung, kann nicht gewährleistet werden. Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn an den Leistungen Veränderungen vorgenommen wurden

4 Soweit der Auftragnehmer einen gerügten Mängel anerkennt, werden alle zur Nachbesserung notwendigen Lohnund ggf. Materialkosten übernommen. Versandkosten und Risiken gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung / Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Soweit der Auftragnehmer Aufträge an Dritte erteilt, werden alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, die dem Auftragnehmer gegenüber diesen Dritten zustehen, an den Auftraggeber abgetreten. Eine darüber hinausgehende Haftung für die Arbeitsergebnisse Dritter wird abgedungen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für entstandene Schäden durch höhere Gewalt. Für das Eigentum des Auftraggebers, z. B. Datenträger, Prospekte, Briefpapier usw. wird bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, ausgenommen es trifft der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu. Eine Versicherung gegen Feuer, Diebstahl etc. muss der Auftraggeber selbst abschließen. Kurzzeitige Lagerung von Materialien des Auftraggebers bis zur Auftragsdurchführung erfolgt kostenfrei. Rücksendekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 12 Rücktritt / Widerruf / Einwendungen gegen die Berechnungen der Leistungsentgelte Bei Stornierung des Auftrages wird lediglich der bis zu diesem Zeitpunkt bei dem Auftragnehmer entstandene Aufwand geschuldet. Eventuelle Aufwendungen beauftragter Dritter sind jedoch vollständig nach deren AGB zu ersetzen. Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben und nachvollziehbar zu erklären, gegen welche einzelnen Rechnungsposten sich die Einwendungen erheben. Dies muss spätestens sieben Tage nach Erhalt der Rechnung geschehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unverzüglich die Berechtigung der Einwendungen zu prüfen und hierzu schriftlich oder per Stellung zu nehmen. Verlangt der Auftraggeber eine Einzelaufstellung der im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, so erteilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine solche Aufstellung der umstrittenen Dienstleistungsgruppe, wenn dies zur Klärung des Sachverhalts beitragen kann. Die Erhebung von Einwendungen hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit ( 5) des Leistungsentgelts, solange der Auftragnehmer die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt. Erkennt der Auftragnehmer die Einwendungen ganz oder teilweise an, so werden dem Auftraggeber die hierauf entfallenen Beträge unverzüglich durch Überweisung auf das Konto des Auftraggebers zurückerstattet. Erkennt der Auftragnehmer die Einwendungen nicht an, so steht dem Auftragnehmer - ein wie auch immer geartetes - Zurückbehaltungsrecht, allenfalls in der Höhe zu, in der er einzelne Rechnungsposten gerügt hat. 13 Anzuwendendes Recht Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte werden ebenso wie das einheitliche internationale Kaufrecht ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt

5 14 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall setzt er seinen Auftraggeber hiervon in Kenntnis und weist ihn darauf hin, dass er berechtigt ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist der Änderung nicht, werden die geänderten Bedingungen Vertragsbestandteil. Führt der Auftragnehmer neue Dienstleistungen ein, so können hierfür ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt - soweit nicht anders vereinbart - auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder sonstigen zeitlichen oder räumlichen Faktoren.

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