Lärmschutzmaßnahmen. im Rahmen der Wohnraumförderung
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- Pamela Acker
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Lärmschutzkonferenz am Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen Rainer Janssen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW
2 Lärm ist mehr als nur eine Störung! Aktuelle Repräsentativumfragen im Auftrag des Umweltbundesamtes verdeutlichen es: 60% der deutschen Bevölkerung fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt, 30% durch Luftverkehrslärm, 23% durch Schienenverkehrslärm. Bis zu Herzinfarktfälle können jährlich auf Straßenverkehrslärm zurückgeführt werden, so die Schätzung.
3 Lärmschutzförderung Die gute Nachricht vorweg. Es gibt eine Förderung! Zusatzdarlehen nach Nr. 4 Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2013
4 Wohnraumförderung in NRW Ziele: Innenstädte als Wohnstandorte stärken Innerstädtische Brachflächen für den Wohnungsbau gewinnen, auch wenn diese vom Lärm (Straßen- und Bahntrassen) belastet sind Trotzdem: Gesundes Wohnen ermöglichen Nachhaltig vermietbaren Wohnraum schaffen Daher: Lärmschutzangebot in Kombination mit Wohnraumförderung Soziale Wohnraumförderung:?
5 Soziale Wohnraumförderung fördert Wohnungen: Neubau: Barrierefreie Normalwohnungen Gruppenwohnungen Stationäre Pflegeinseln / -wohnplätze Passivhäuser / Plus-Energiehäuser Bestand: Abbau von Barrieren Um- und Ausbau von Wohn- und Nichtwohngebäuden Energetische Sanierung
6 Soziale Wohnraumförderung fördert viel mehr als die einzelne Wohnung: Quartiersorientierte Förderansätze: Soziale Räume / Gemeinschaftsräume Barrierefreie Wohnumfeldgestaltung Abriss hochverdichteter Wohnungsbestände im Zusammenhang mit Ersatzneubau Städtebaulicher Mehraufwand Denkmalpflegerischer Mehraufwand Brachflächenaufbereitung zur Entwicklung neuer Wohnquartiere Lärmschutzmaßnahmen zur Entwicklung innerstädtischer Grundstücke
7 Soziale Wohnraumförderung Hauptförderkonditionen: Vergibt Zinsgünstige Darlehen gegen Mietpreis- und Belegungsbindung
8 Soziale Wohnraumförderung Zinsgünstige Darlehen im Neubau 2013 Grundförderpauschalen Gemeinden mit Mietniveau Nummer WFB Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B M 1 M 2 M 3 M 4 M4 + (B,K,D,M) 850 /m² 1050 /m² 1350 /m² 1500 /m² 1500 /m² 365 /m² 520 /m² 790 /m² 965 /m² 965 /m²
9 Soziale Wohnraumförderung Mietniveaus im Neubau 2013 Maximal zulässige monatliche Kaltmiete Nummer WFB Gemeinden mit Mietniveau M 1 M 2 M 3 M 4 M4 + (B,K,D,M) Einkommensgruppe A 4,05 /m² 4,45 /m² 5,10 /m² 5,75 /m² 6,25 /m² Einkommensgruppe B 5,15 /m² 5,55 /m² 5,95 /m² 6,65 /m² 7,15 /m²
10 Soziale Wohnraumförderung Zins- / Tilgungskonditionen 2013 Mietwohnungsneubau Zins 0,5 % p. a. (M3 + M4 10 Jahre 0,0%) Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % p. a plus einmaliger VKB 0,4 % Tilgung 1 % p. a. Konditionen 15 oder 20 Jahre fest (M3 + M4 auf Wunsch auch 25 Jahre fest) entspricht dem Belegungsbindungszeitraum
11 Soziale Wohnraumförderung 800 Mio. Fördervolumen Mio. Mietwohnungsneubau 150 Mio. Bestandsmaßnahmen 80 Mio. Eigentumsförderung 70 Mio. Quartiersentwicklungen 50 Mio. Studentisches Wohnen
12 Soziale Wohnraumförderung Lärmschutzmaßnahmen stehen immer im Zusammenhang mit einer geförderten Wohnungsbaumaßnahme
13 Soziale Wohnraumförderung Lärmschutzmaßnahmen ermöglichen die Rückgewinnung innerstädtischer Lagen für den geförderten Wohnungsbau
14 Soziale Wohnraumförderung Nr Wohnraumförderungsbestimmungen a) Untersuchungen zu Gefährdungsabschätzungen, Lärmschutz, etc. b) Sicherungsmaßnahmen von bestehenden Bauwerken c) Beseitigung umweltgefährdender Stoffe d) Beseitigung gesundheitsgefährdender Stoffe e) Abbrucharbeiten f) Maßnahmen zum Lärmschutz außerhalb des Baukörpers (Lärmschutzwände /-wälle) g) Gründungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen
15 Soziale Wohnraumförderung Förderkonditionen Lärmschutzmaßnahmen 75 % der anrechenbaren Kosten max pro Wohneinheit (WE) basierend auf einem Lärmschutzgutachten standortbedingte Kostenvoranschläge abschließender Kostennachweis
16 Soziale Wohnraumförderung Förderkonditionen Lärmschutzmaßnahmen Neu! Tilgungszuschuss Teilschuldenerlass bis zu 50 % auf Antrag bei Brachflächenaufbereitungen (WFB 4.2.1) bei Umstrukturierungen hochverdichteter Wohnsiedlungen 1960 / 1970 (WFB 4.2.2) in Mietenstufe 4 (M4)
17 3 Beispiele Südliche Furth, Neuss Bauherr: Neusser Bauverein AG Architektur: Agirbas & Wienstroer, Neuss Erfttal, Neuss Bauherr: Neusser Bauverein AG Architektur: Agirbas & Wienstroer, Neuss Architektur: Grosser Architekten, Neuss Architektur: Pesch & Partner, Herdecke Bergische Landstraße, Düsseldorf Bauherr: Antes Immobilien GmbH, Düsseldorf Architektur: Fritschi & Stahl, Düsseldorf
18 Beispiel 1: Neuss, Südliche Furth
19 Beispiel 1: Neuss, Südliche Furth
20 Beispiel 1: Neuss, Südliche Furth
21 Beispiel 1: Neuss, Südliche Furth Verglastes Erschließungsbauwerk Vorgestellte Laubengänge, Aufzugtürme, Lagerräume, Terrassen (Barrierefreiheit)
22 Beispiel 1: Neuss, Südliche Furth Laubengang Lärmschutzgrundrisse (Bad, Küche, Diele) Fenster, Türen, Außenwand Erdwall Wohngebäude Erschließungsbauwerk Erdwall Bahn
23 Beispiel 1: Neuss, Südliche Furth
24 Beispiel 1: Neuss, Südliche Furth
25 Beispiel 1: Neuss, Südliche Furth Datenübersicht Wohneinheiten: 220 Mietwohnungen - Gruppenwohnungen - Pflegeinsel - Gemeinschaftsraum / Sozialstation Baukosten: ca. 35,9 Mio. Gesamtdarlehen: ca. 23,2 Mio.
26 Beispiel 1: Neuss, Südliche Furth Schallschutzmaßnahmen Aufwändungen: ca. 3,0 Mio. Zusatzdarlehen: ca. 2,4 Mio. Zusatzdarlehen pro WE ca /WE
27 Beispiel 2: Neuss, Erfttal
28 Beispiel 2: Neuss, Erfttal
29 Beispiel 2: Neuss, Erfttal
30 Beispiel 2: Neuss, Erfttal
31 Beispiel 2: Neuss, Erfttal
32 Beispiel 2: Neuss, Erfttal
33 Beispiel 2: Neuss, Erfttal
34 Beispiel 2: Neuss, Erfttal Förderübersicht 90 Mietwohnungen und 2 Gruppenwohnungen ca. 10 Mio. Zusatzdarlehen Aufzüge ca Abriss ca. 1,0 Mio. Lärmschutz ca
35 Beispiel 3: Düsseldorf, Bergische Landstraße
36 Beispiel 3: Düsseldorf, Bergische Landstraße
37 Beispiel 3: Düsseldorf, Bergische Landstraße
38 Beispiel 3: Düsseldorf, Bergische Landstraße
39 Informationen Lesen Sie die Broschüren und Richtlinien oder fragen Sie ihre örtliche Bewilligungsbehörde bei den Städten und Gemeinden Kreisverwaltungen Ämter für Wohnungsbauförderung Wohnberatungen oder schauen Sie ins Internet unter
40 Kontakt Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Referat IV Düsseldorf Besucher- und Lieferanschrift: Jürgensplatz 1, Düsseldorf Telefon: 0211/
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