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1 Steuer sparen 2009 wien.arbeiterkammer.at ein Leitfaden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die kann was.

2 Fair verteilen Holen Sie sich ihr Geld zurück Viel Geld lassen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedes Jahr liegen, weil sie ihre steuerlichen Möglichkeiten nicht ausnützen. Das ist schade schließlich kommt es gerade in schweren Zeiten auf jeden Cent an. Wenn den Arbeitnehmern mehr bleibt können sie auch mehr ausgeben. Das kurbelt die Wirtschaft an und sichert die Arbeitsplätze. Daher verlangt die Arbeiterkammer eine Steuerreform mit einer Lohnsteuersenkung, die den ArbeitnehmerInnen wirklich etwas bringt. Die Steuersenkung 2009 ist ein erster Schritt aber das Steuersystem hat generell eine Schieflage: Arbeit ist zu hoch, Unternehmen und Vermögen sind gering besteuert. Daher brauchen wir auch eine Reform, die das Steuersystem gerechter macht. Wir von der Arbeiterkammer zeigen Ihnen aber auch, wie Sie vom Finanzamt Geld zurück bekommen können nämlich mit der Arbeitnehmerveranlagung. Lassen Sie kein Geld liegen! Herbert Tumpel AK Präsident

3 Steuer sparen 2009 Autorin der Broschüre: Dagmar Feitsinger Aktualisiert im März 2009

4 Inhaltsverzeichnis I. Die ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) 7 1. Einleitung FINANZOnline Pflichtveranlagung Antragsveranlagung Negativsteuer Zufluss- und Abflussprinzip 9 2. Formular L Seite Seite Sonderausgaben Werbungskosten Außergewöhnliche Belastungen Seite Seite 4 20 ii. Was Sie bei der ANV geltend machen können Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) Ermittlung der Zuverdienstgrenze für den AVAB Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) Höhe des AVAB/AEAB Beantragung des AVAB/AEAB Mehrkindzuschlag Unterhaltsabsetzbetrag Regelbedarfssätze Kinderfreibetrag Sonderausgaben Sonderausgaben mit Höchstbetrag und Viertelung Personenversicherungen Lebensversicherungen 29 2 AK-Infoservice

5 Freiwillige Pensionsversicherung, Pensionskasse Wohnraumschaffung/Wohnraumsanierung Wohnraumschaffung Wohnraumsanierung Junge Aktien, Wandelschuldverschreibungen und Genussscheine Sonderausgaben ohne Höchstbetrag Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Schulzeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung Renten und dauernde Lasten Sonderausgabe mit anderen Höchstbeträgen Kirchenbeiträge Private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger Sonderausgaben für Ehepartner und Kinder Werbungskosten Werbungskostenpauschale Werbungskosten ohne Anrechnung auf das Werbungskos tenpauschale Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beiträge Pendlerpauschale Das kleine Pendlerpauschale Das große Pendlerpauschale Wohnung Dienstfahrzeuge Werkverkehr Wo beantragen Sie das Pendlerpauschale? Pflichtbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung sowie Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige Werbungskosten mit Anrechnung auf das Werbungskos tenpauschale Das ABC der Werbungskosten Arbeitsessen, Bewirtungsspesen Arbeitskleidung Arbeitsmittel Arbeitszimmer Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten 44 AK-Infoservice 3

6 Betriebsratsumlage Computer Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten Fachliteratur Fehlgelder Internet Kontoführungskosten Reisekosten Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten Strafen Telefon Umzugskosten Werbungskostenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen Außergewöhnliche Belastungen Voraussetzungen Berechnung des Selbstbehalts Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt Krankheitskosten Begräbniskosten Kurkosten Sonstige außergewöhnliche Belastungen Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege bzw. Betreuung Unterhaltsleistungen Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt Katastrophenschäden Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder Aufwendungen für Kinderbetreuung Außergewöhnliche Belastung bei Behinderung Nachweis der Behinderung Höhe der pauschalen Freibeträge Pauschale Freibeträge für Diätverpflegung Behinderung und Mehraufwand für ein Kraftfahrzeug Behinderung und Mehraufwand für Taxikosten Ausgaben für Hilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung Geltendmachung von tatsächlichen Kosten Übersicht über mögliche Freibeträge Außergewöhnliche Belastungen bei Kindern Krankheitskosten für Kinder 76 4 AK-Infoservice

7 Behinderung bis 24% Behinderung ab 25% bis 49% Behinderung ab 50% Übersicht über mögliche Freibeträge bei behinderten Kindern Kosten einer zwangsläufigen auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes Beurteilung des Einzugsbereiches 79 iii. Verfahren beim Finanzamt Jahreslohnzettel Rechtsmittel Berufung Vorauszahlungsbescheid Berufung, wenn keine Pflichtveranlagung vorliegt Vorlageantrag Säumnisbeschwerde (Devolutionsantrag) Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens Raten-, Stundungsansuchen Anspruchszinsen 93 iv. Der Steuertarif Unterschied zwischen Freibetrag und Absetzbetrag Absetzbeträge Selbstberechnung der Steuer Beispiele zur Selbstberechnung der Steuer Effektivsteuertabelle 102 v. Einkommensteuererklärung Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften Betriebsausgaben Pauschale Betriebsausgaben Keine Steuererklärungspflicht 109 AK-Infoservice 5

8 1.3. Einschleifregelung Einkommensteuererklärung ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte Honorarnote 110 vi. Umsatzsteuererklärung Kleinunternehmerregelung Regelbesteuerung Vorsteuer Vorsteuerpauschalierung 113 vii. Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug/Auslandseinkünfte 115 viii. Anhang Finanzämter Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Informative Internetadressen 123 viii. Stichwortverzeichnis AK-Infoservice

9 I. Die ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) 1. Einleitung Bei der ANV können Sie Steuerabschreibungen wie n Sonderausgaben n Werbungskosten und n Außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Um die ANV durchführen zu können, brauchen Sie das Formular L 1. Dieses erhalten Sie bei jedem Finanzamt, oder Sie laden es sich im Internet unter herunter FINANZOnline Es besteht die Möglichkeit die ANV, die Einkommensteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung per Internet ( einzureichen. Bei der Einkommensteuererklärung verlängert sich hier die Einreichfrist bis 30. Juni des Folgejahres. Leicht verständliche Erklärungen und ausführliche Informationen zu FI- NANZOnline finden Sie in unserer Broschüre Steuer sparen Online. Diese finden Sie im Internet unter folgender Adresse: Bei der ANV wird zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung unterschieden Pflichtveranlagung Unter folgenden Voraussetzungen sind Sie verpflichtet eine Veranlagung beim Finanzamt abzugeben. Steuerpflichtige sind dann zu veranlagen, wenn n sie im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkommen haben; AK-Infoservice 7

10 n sie Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung, bestimmte Bezüge für Truppenübungen, Rückzahlung von Pflichtversicherungsbeiträgen, Bezüge vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (in einem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren), Bezüge aus Dienstleistungsschecks bestimmte Bezüge aus der Bauarbeiterurlaubskasse erhalten haben; n für das Kalenderjahr ein Freibetragsbescheid berücksichtigt wurde, aber tatsächlich geringere Ausgaben angefallen sind, als die im Freibetragsbescheid ausgewiesenen; n der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen; n das Pendlerpauschale berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen; n sie andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, deren Gesamtbetrag 730 e übersteigt. Im Regelfall besteht die Verpflichtung die Erklärung zur Durchführung der ANV bis 30. September des Folgejahres beim Finanzamt abzugeben. Bei Bezug von nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften (z. B. Einkünfte aus freiem Dienstvertrag, Werkvertrag) von mehr als 730 jährlich, ist eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1) bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt abzugeben Antragsveranlagung Die ANV sollten Sie durchführen, wenn Sie n Alleinverdiener oder Alleinerzieher sind; n den Mehrkindzuschlag beantragen können; n für ein oder mehrere Kinder gesetzlichen Unterhalt zahlen; n Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können; n während des Jahres von Ihrem Gehalt/Lohn zwar Sozialversicherung, aber keine Lohnsteuer abgezogen wurde (= Negativsteuer ); 8 AK-Infoservice

11 n schwankende Bezüge oder Verdienstunterbrechungen während eines Kalenderjahres haben (z. B. Ferialpraktikum). Für die Antragsveranlagung haben Sie 5 Jahre Zeit. So können Sie z. B. den Antrag für das Veranlagungsjahr 2008 bis zum stellen. Der Antrag auf ANV kann innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn es zu einer Nachforderung kommen sollte (siehe dazu Musterschreiben auf S. 86). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt Negativsteuer Wenn während des Jahres von Ihrem Gehalt/Lohn zwar Sozialversicherung, aber keine Lohnsteuer abgezogen wurde (z. B. Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte), sollten Sie einen Antrag auf ANV stellen. Es werden dann 10% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal jedoch 110 vom Finanzamt erstattet. Arbeitnehmer, die zumindest ein Monat Anspruch auf Pendlerpauschale (siehe Abschnitt II, Kapitel Pendlerpauschale ) haben, aber einen Verdienst unter der Steuergrenze, können für 2008 und 2009 einen Pendlerzuschlag von bis zu 130 bei der ANV erhalten. Die Negativsteuer beträgt in dem Fall also gesamt höchstens 240. Pensionisten mit ausschließlichen Pensionseinkünften erhalten keine Negativsteuer. Alleinverdiener/Alleinerzieher mit mindestens einem Kind für das sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe beziehen, erhalten zusätzlich zumindest 494 vom Finanzamt Zufluss- und Abflussprinzip Das Einkommensteuerrecht geht vom Jahresprinzip aus. Das bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben in der Regel dem Kalenderjahr zuzurechnen sind, in dem sie tatsächlich zu- bzw. abgeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen diese müssen mindestens 3 x hintereinander ausbezahlt werden wie u. a. Bezüge wie Krankengeld oder Wochen- AK-Infoservice 9

12 geld, werden wirtschaftlich noch ins Vorjahr gerechnet, wenn das Datum der Kontogutschrift spätestens der ist. Müssen sie aber bspw. Ihren Arbeitgeber wegen eines ausständigen Gehaltes klagen, wird dieses erst in dem Jahr versteuert, in dem Sie das Gehalt nachbezahlt bekommen haben. Beispiel: Frau R. s Dienstverhältnis wurde fristwidrig zum gekündigt. Laut Gesetz wäre die Kündigungsfrist bis gelaufen. Da sich der ehemalige Arbeitgeber uneinsichtig zeigt, muss Frau R. ihn klagen. Die Verhandlung findet 2009 statt und Frau R. s Klage wird statt gegeben. Ihre Ansprüche werden ihr im Juni 2009 nachbezahlt. Steuerlich fällt diese Nachzahlung ins Jahr 2009, obwohl die Ansprüche 2008 entstanden sind. Ausnahmen: Pensionsnachzahlungen und Zahlungen aus einem Insolvenzverfahren (Konkurs-/Ausgleichsverfahren) werden jedoch in dem Jahr steuerlich erfasst, für das der Anspruch besteht. Beispiel: Herr F. bekommt im Jahr 2009 Pension für den Zeitraum September Dezember 2008 nachbezahlt. Steuerlich fällt diese Nachzahlung ins Jahr AK-Infoservice

13 2. Formular L Seite 1 Belege und sonstige Beilagen sind der ANV nicht beizulegen, sie sind jedoch 7 Jahre aufzubewahren! Der Name und die Sozialversicherungsnummer des (Ehe)Partners ist nur dann anzugeben, wenn Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. Anzuführen ist hier die Anzahl der Arbeitgeber bzw. pensionsauszahlenden Stellen (Pensionsversicherung, Betriebspension, Pensionskasse), von denen im betreffenden Kalenderjahr Lohn, Gehalt oder Pension bezogen wurden. Nicht anzuführen sind Bezüge während einer Schwangerschaft, Bezug von Wochen- oder Kinderbetreuungsgeld, Bezüge aus freien Dienstverträgen. AK-Infoservice 11

14 Beispiele Frau S. war im vergangenen Kalenderjahr bis in Karenz und hat Kinderbetreuungsgeld bezogen. Danach hat sie vom bis bei Firma X gearbeitet und ab durchgehend bis zum Ende des Kalenderjahres bei Firma Y. Im Formular sind 2 (Firma X und Firma Y) bezugsauszahlende Stellen einzutragen. Herr D. hat im vergangenen Kalenderjahr eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt bezogen und eine Pension aus einer Pensionskasse. Die Pensionen wurden schon während des Jahres gemeinsam versteuert, daher ist bei der Anzahl im Formular 1 bezugsauszahlende Stelle einzutragen. Aber Achtung: Wenn Herr D. eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt und eine Firmenpension bekommt, die nicht gemeinsam versteuert werden, so sind im Formular 2 bezugsauszahlende Stellen einzutragen. Haben Sie im betreffenden Kalenderjahr n Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld von der Krankenkasse), n Bezüge aufgrund eines Dienstleistungsschecks, n Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, n Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen, n rückerstattete Pflichtbeiträge aus der Sozialversicherung (z. B. Arbeitslosenversicherungsbeiträge), n Bezüge aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds... so sind diese nicht zu berücksichtigen Sofern Sie Anspruch auf den Alleinverdiener-/bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag haben, müssen Sie das bei der ANV bekannt geben. Selbst dann, wenn Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag schon in der Firma beantragt haben. 12 AK-Infoservice

15 Näheres zum Thema Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag finden Sie ab S. 23. Wenn Sie 3 oder mehr Kinder haben für die sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen haben, können Sie eine Erhöhung des Sonderausgabenhöchstbetrags beantragen. Näheres zum Thema Sonderausgaben finden Sie ab S 27. Die Anzahl der Kinder, für die Sie mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen haben, ist anzugeben, da sich danach die Höhe des Alleinverdienerbzw. Alleinerzieherabsetzbetrages richtet. Wenn das Familieneinkommen im Kalenderjahr e nicht übersteigt, und Sie 3 oder mehr Kinder haben, für die Sie zumindest zeitweise im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen haben, so kann einer der (Ehe) Partner den Mehrkindzuschlag bei der ANV beantragen. Näheres zum Thema Mehrkindzuschlag finden Sie ab S. 25. Zahlen Sie für nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder gesetzlichen Unterhalt (Alimente), können Sie einen Unterhaltsabsetzbetrag beantragen. AK-Infoservice 13

16 Näheres zum Thema Unterhaltsabsetzbetrag finden Sie ab S Seite Sonderausgaben Die Gesamtsumme aller im Kalenderjahr bezahlten Versicherungsprämien von absetzbaren Personenversicherungen ist zu ermitteln und ins Formular einzutragen. Näheres dazu finden Sie ab S. 27. Die Gesamtsumme der Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sind zu ermitteln und ins Formular einzutragen. Näheres dazu finden Sie ab S. 31. Die Kosten für den Erwerb obiger Wertpapiere können im Anschaffungsjahr steuermindernd geltend gemacht werden. Die Gesamtsumme der Kosten für den Erwerb sind ins Formular einzutragen. Näheres dazu finden Sie ab S 34. Aufwendungen für freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Renten oder dauernde Lasten sind als Gesamtsumme hier ins Formular einzutragen. 14 AK-Infoservice

17 Näheres dazu finden Sie ab S. 35. Sonderausgaben (je Kennzahl bitte nur den Gesamtbetrag anführen) Summe aller Versicherungsprämien und -beiträge (freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung, Witwen-, Witwer-, Waisenversorgung und Pensions- bzw. Sterbekassen), freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung Die Summe Kirchenbeiträge, aller Beiträge sowie Rückzahlungen die von Sie Darlehen im und betreffenden Zinsen, die zur Schaffung Kalenderjahr und einbezahlt haben, sind unter diesem Punkt ins Formular Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden 456 einzutragen. Aufwendungen für junge Aktien einschließlich Wohnsparaktien, Wandelschuldverschreibungen bzw. Partizipationsrechte zur Förderung des Wohnbaus und Genussscheine Näheres Pensionsversicherung, dazu Renten finden oder dauernde Sie Lasten ab S. 36. Freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Jahresbetrag in Euro und Cent Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Private Zuwendungen an begünstigte SpendenempfängerInnen (bestimmte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen von Körperschaften öffentlichen Rechts u.a.) Steuerberatungskosten 460 Werbungskosten (je Kennzahl bitte nur den Gesamtbetrag anführen) Jahresbetrag in Euro und Cent Genaue Bezeichnung Ihrer beruflichen Tätigkeit (z.b. kaufmännische Angestellte; nicht ausreichend ist Angestellte, Arbeiter) Spenden Sie an einen begünstigten Spendenempfänger, erhalten Sie von diesem zumeist eine Bestätigung für das Finanzamt. Die Summe von der Spendenbestätigung ist ins Formular einzutragen. Soweit ein Abzug nicht bereits durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber erfolgte, sind hier folgende Werbungskosten einzutragen, die nicht auf das Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich anzurechnen sind: 4 Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beiträge (z.b. SVdGW), ausgenommen Betriebsratsumlage 717 Näheres dazu finden Sie ab S. 36. Pendlerpauschale Sonderausgaben (Informationen (je Kennzahl finden bitte Sie nur u.a. den im Gesamtbetrag Antrag Pendlerpauschale anführen) - Formular L 34 auf Summe aller Versicherungsprämien im Bereich "Formulare und -beiträge - Formulare (freiwillige- Kranken-, Steuern/Beihilfen Unfall-, Lebensversicherung, - Lohnsteuer") 718 Jahresbetrag in Euro und Cent Witwen-, Witwer-, Waisenversorgung und Pensions- bzw. Sterbekassen), freiwillige Höherversicherung im Rahmen auf Grund der einer gesetzlichen geringfügigen Pensionsversicherung Beschäftigung sowie Pflichtbeiträge 455 Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige 274 Hier Summe sind aller weitere Beiträge Werbungskosten sowie Rückzahlungen einzutragen. von Darlehen Bitte geben und Sie Zinsen, jeweils die den zur Jahresbetrag Schaffung und der Aufwendungen abzüglich steuerfreier Ersätze Errichtung oder oder Vergütungen Sanierung von an. Wohnraum Betragen geleistet die Werbungskosten wurden bei aktiven ArbeitnehmerInnen ohne 456Bezug von Einkommensersätzen wie Aufwendungen Arbeitslosengeld für junge oder Aktien Notstandshilfe einschließlich weniger Wohnsparaktien, als 132 Euro jährlich, Wandelschuldverschreibungen ist eine Eintragung nicht erforderlich. bzw. Partizipationsrechte zur Förderung des Wohnbaus und Genussscheine 465 Ausgaben a) Freiwillige Arbeitsmittel Weiterversicherungen (bei Anschaffungen für die und über Inanspruchnahme Nachkauf 400 Euro von nur Versicherungszeiten AfA - siehe Steuerbuch eines der 2008) gesetzlichen Steuerberaters 719 oder eines Pensionsversicherung, Renten oder dauernde Lasten b) Fachliteratur (keine allgemein bildenden Werke wie Lexika, Nachschlagewerke, 450 selbstständigen Buchhalters können von der Steuer abgeschrieben werden Beiträge und an gesetzlich sind anerkannte hier ins Kirchen Formular und Religionsgesellschaften einzutragen. 458 Zeitungen etc.) 720 c) Private Reisekosten Zuwendungen (ohne Fahrtkosten an begünstigte zwischen SpendenempfängerInnen Wohnung und Arbeitsstätte) (bestimmte Forschungs- und Lehreinrichtungen, 721 Museen von Körperschaften öffentlichen Rechts u.a.) d) Fortbildungs- Werbungskosten und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulung 722 Steuerberatungskosten 460 e) Werbungskosten Kosten für doppelte Haushaltsführung (je Kennzahl bitte und nur Familienheimfahrten den Gesamtbetrag anführen) 723 Jahresbetrag in Euro und Cent Genaue Bezeichnung Ihrer beruflichen Tätigkeit (z.b. kaufmännische Angestellte; nicht ausreichend ist Angestellte, Arbeiter) f) Sonstige Werbungskosten, die nicht unter a) bis e) fallen (z.b. Betriebsratsumlage) 724 Zur Geltendmachung eines Berufsgruppenpauschales tragen Sie bitte ein: A: Soweit ArtistInnen ein Abzug - B: Bühnenangehörige, nicht bereits durch FilmschauspielerInnen die Arbeitgeberin - F: oder Fernsehschaffende den Arbeitgeber - J: JournalistInnen erfolgte, sind - M: hier MusikerInnen folgende Werbungskosten - FO: ForstarbeiterInnen ohne einzutragen, Motorsäge, die FörsterInnen nicht auf das und Werbungskostenpauschale BerufsjägerInnen im Revierdienst von - FM: 132 ForstarbeiterInnen Euro jährlich anzurechnen mit Motorsäge sind: - HA: HausbesorgerInnen, soweit sie dem 4 Hausbesorgergesetz Gewerkschaftsbeiträge, unterliegen sonstige - HE: Beiträge HeimarbeiterInnen zu Berufsverbänden - V: VertreterInnen und Interessenvertretungen - P: Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung Führen und selbst eingezahlte Sie hier SV-Beiträge Ihre (z.b. genaue SVdGW), ausgenommen Berufsbezeichnung Betriebsratsumlage an, wie 717 z. B.: Von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber erhaltene Kostenersätze Kurzbezeichnung Zeitraum der Tätigkeit in Form TTMM bis TTMM der Pendlerpauschale Berufsgruppe (Informationen finden Sie u.a. im Antrag Pendlerpauschale - Formular L 34 (ausgenommen bei Vertreterauf im Bereich "Formulare - Formulare - Steuern/Beihilfen - Lohnsteuer") 718 Innen) n Außendienstmitarbeiter und Kindergärtnerin anstelle von Angestellte Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung sowie Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige oder 274 Hier sind weitere Werbungskosten einzutragen. Bitte geben Sie jeweils den Jahresbetrag der Aufwendungen abzüglich steuerfreier n Ersätze Dachdecker oder Vergütungen an. und Betragen Pflegehelferin die Werbungskosten bei anstelle aktiven ArbeitnehmerInnen von Arbeiter. ohne Bezug von Einkommensersätzen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe weniger als 132 Euro jährlich, ist eine Eintragung nicht erforderlich. Außergewöhnliche Belastungen (je Kennzahl bitte nur den Gesamtbetrag anführen) Jahresbetrag in Euro und Cent Außergewöhnliche a) Arbeitsmittel (bei Anschaffungen Belastungen über (mit 400 Selbstbehalt) Euro nur AfA [Bitte - siehe geben Steuerbuch Sie jeweils 2008) den Jahresbetrag 719 der Aufwendungen abzüglich erhaltener oder zustehender Ersätze bzw. Vergütungen an. Beim Punkt d) ziehen Sie bitte noch zusätzlich eine anteilige Haushaltsersparnis b) Fachliteratur (keine für allgemein Verpflegung bildenden (Vollpension) Werke in wie Höhe Lexika, von 5,23 Nachschlagewerke, Euro täglich ab.] Zeitungen etc.) 720 a) Krankheitskosten (inkl. Zahnersatz) c) Reisekosten (ohne Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) b) Begräbniskosten (soweit im Nachlass nicht gedeckt) d) Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulung c) Kosten für Kinderbetreuung (in der Regel nur bei AlleinerzieherInnen) e) Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten d) Kurkosten f) Sonstige Werbungskosten, die nicht unter a) bis e) fallen (z.b. Betriebsratsumlage) Zur Geltendmachung eines Berufsgruppenpauschales tragen Sie bitte ein: AK-Infoservice 15

18 Haben Sie das Pendlerpauschale beim Arbeitgeber nicht beantragt, können Sie es im Nachhinein bei der ANV geltend machen. Wenn das Pendlerpauschale vom Arbeitgeber schon berücksichtigt wurde, dann ist der Betrag nicht nochmals im Formular einzutragen! Ausnahme: Ist die Höhe des Pendlerpauschales während des Jahres verändert worden und der Arbeitgeber hat diese Veränderung nicht gleich berücksichtigt, kann die Differenz bei der ANV angegeben werden. Dazu ist der volle Jahresbetrag ins Formular einzutragen. Näheres dazu finden Sie ab S. 38. Sofern Sie den Gewerkschaftsbeitrag selbst an die Gewerkschaft einzahlen und nicht schon von der Firma abgezogen bekommen, können Sie ihn bei der ANV steuermindernd geltend machen. Näheres dazu finden Sie ab S. 38. Zahlen Sie Pflichtbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung sowie Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige direkt an die Krankenkasse, können Sie diese Beiträge als Werbungskosten geltend machen. Näheres dazu finden Sie ab S AK-Infoservice

19 Wenn Sie oben angeführte Ausgaben für den Beruf getätigt haben, die mehr als das Werbungskostenpauschale von 132 jährlich gesamt ausgemacht haben, können Sie diese bei der ANV steuermindernd geltend machen. Näheres dazu finden Sie ab S. 42. Üben Sie einen der im Formular genannten Berufe aus, so können Sie entweder die tatsächlich beruflich veranlassten Ausgaben geltend machen oder das Berufsgruppenpauschale. Näheres dazu finden Sie ab S Außergewöhnliche Belastungen Die oben zusammengefassten außergewöhnlichen Belastungen wirken sich nur dann steuermindernd aus, wenn die Gesamtsumme der Abschreibungen höher als der Selbstbehalt ist. Näheres dazu finden Sie ab S. 67. AK-Infoservice 17

20 2.3. Seite 3 Näheres dazu finden Sie ab S. 71. Kosten aufgrund einer mindestens 25%-igen Erwerbsminderung für Sie selbst oder sofern Sie Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag haben für Ihren (Ehe)Partner können Sie hier geltend machen. Näheres dazu finden Sie ab S AK-Infoservice

21 Aufwendungen für eine eventuelle auswärtige Berufsausbildung Ihres Kindes, können Sie hier beantragen. Krankheitskosten für Ihr Kind ab einer 25%-igen Erwerbsminderung können Sie ebenso ins Formular eintragen. Näheres dazu finden Sie ab S. 76. AK-Infoservice 19

22 2.4. Seite 4 Liegen Abschreibungen, wie n Topfsonderausgaben, freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten, n Werbungskosten, n Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt (mit Ausnahme der Katastrophenschäden), über einen Betrag von 90 vor, so stellt das Finanzamt automatisch einen Freibetragsbescheid und eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber für das zweitfolgende Kalenderjahr (ANV 2009 Freibetragsbescheid für 2011) aus, die mit dem Einkommensteuerbescheid übermittelt werden. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie im zweitfolgenden Kalenderjahr auch tatsächlich wieder so hohe Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen haben werden, dann können Sie einen betragsmäßig niedrigeren Freibetragsbescheid beantragen. Oder Sie kreuzen am Formular an, dass Sie keinen Freibetragsbescheid wollen. Die Folge einer zu hoch ausgestellten Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber, die Sie beim Arbeitgeber abgegeben haben, ist, dass Sie eine Pflichtveranlagung haben und die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer nachzahlen werden müssen. Erhalten Sie eine Pension aus dem Ausland die in Österreich steuerpflichtig ist, können Sie ab 2008 dieses Einkommen mittels ANV melden. Näheres dazu finden Sie ab S AK-Infoservice

23 Sind Sie Grenzgänger, haben Sie einen ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebssitz in Österreich, sind Sie bei einer Botschaft beschäftigt oder beziehen eine ausländische Pension, können Sie ab 2008 dieses Einkommen mittels ANV melden. Näheres dazu finden Sie ab S Hier können Sie angeben, dass Sie Einkommen aus Österreich beziehen und keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, z. B. als Tagespendler, Saisonarbeiter. Wenn Sie eine oder mehrere der oben genannten Bezüge aus dem Ausland beziehen, wofür vorerst in Österreich keine Steuer abgeführt wurde, dann können Sie diese mittels beizulegendem Formular L17 melden. Die Anzahl der beigelegten L17 ist einzutragen. Näheres dazu finden Sie ab S Wollen Sie von der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht wechseln, können Sie dies mittels der ANV melden. AK-Infoservice 21

24 Vergessen Sie nicht den Antrag auf ANV zu unterschreiben! 22 AK-Infoservice

25 ii. Was Sie bei der ANV geltend machen können 1. Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag 1.1. Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht Ihnen zu, wenn Sie n mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet sind, nicht von Ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben, und Ihr Ehepartner nicht mehr als jährlich verdient, oder n für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen haben, und mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft leben, und Ihr (Ehe)Partner nicht mehr als jährlich verdient Ermittlung der Zuverdienstgrenze für den AVAB In der Zuverdienstgrenze von bzw sind enthalten: n Bruttoverdienst inklusive Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration,...), n Abfertigungen, n Pensionsabfindungen, n Sozialplanzahlungen, n Bezüge aus Dienstleistungsschecks, n Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, n Pensionsbezüge, n Bezüge aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, n Wochengeld. Folgende Bezüge werden jedoch nicht zur Zuverdienstgrenze hinzugerechnet: n steuerfreie Sonderzahlungen n steuerfreie Zulagen und Zuschläge (Überstundenzuschläge, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen), n Auslagenersätze, n steuerfreie Reisekosten (Kilometergelder, Tages- und Nachtgelder), n Unfallrenten, n Arbeitslosengeld, AK-Infoservice 23

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