- Aber nur, wenn Sie dieser Erkenntnis zustimmen, Herr Schiemann.
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- Manfred Roth
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1 064. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages, REDE von MdL Enrico Stange während der Aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: Gefahren für die sächsischen Mieterinnen und Mieter abwenden Mieterrechte sichern! Auszug Protokollmitschrift Herr Präsident, je öfter Sie das mit dem Geburtstagskind wiederholen, umso größer wird die Gefahr, dass ich meiner ganzen Fraktion heute Abend einen ausgeben muss. (Heiterkeit - Antje Hermenau, GRÜNE: Das wäre sozial gerecht!) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In gewisser Weise kann man sehr froh sein, dass die soeben erfolgte Aktuelle Debatte stattgefunden hat; denn ich habe auch in dieser hier fleißig mitschreiben können. Der Herr Minister sagte gerade: "Wir wollen die Akzeptanz erhalten." Der Fachpolitiker, Ministerpräsident Tillich, führte am Anfang aus, die Energiewende müsse mit Augenmaß durchgeführt werden. Herr Breitenbuch fügte hinzu, die CDU diskutiere und arbeite in die Mitte und wolle Lösungen für alle anbieten. Herr Herbst hat davon gesprochen, dass die Umverteilung von unten nach oben bei der Energiewende unsozial ist. Jetzt wollen wir doch einmal schauen, wie tragfähig diese, nun ja, Allgemeinplätze auch für die nun folgende Aktuelle Debatte sind. Mietrechtsänderungsgesetz - das stand im Bundestag und - vor der Sommerpause; Sie erinnern sich - auch im Bundesrat auf der Tagesordnung. Ich darf einführend kurz aus der aktuellsten Pressemitteilung des Deutschen Mieterbundes zitieren. Darin erklärt Lukas Siebenkotten: "Das geplante Mietrechtsänderungsgesetz ist in Wahrheit ein Mietrechtsverschlechterungsgesetz. Weder kann mit den vorgesehenen Neuregelungen die energetische Modernisierungsquote erhöht noch Wohnungsbetrügern das Handwerk gelegt werden." De facto könnte man jetzt die Aktuelle Debatte beenden. (Beifall der Abg. Marko Schiemann, CDU, und Torsten Herbst, FDP) - Aber nur, wenn Sie dieser Erkenntnis zustimmen, Herr Schiemann. Wir wollen uns der Problemlage nähern. Wie heißt denn das Gesetz wirklich? Es heißt ja nicht "Mietrechtsänderungsgesetz", sondern es heißt in seiner Gänze - jetzt habe ich es verblättert - "Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der energetischen Modernisierung und zur Änderung von Mietrechts - - (Marko Schiemann, CDU, blättert in seinen Unterlagen.) - Herr Schiemann, wie heißt es denn? Ich habe es verblättert. (Heiterkeit - Marko Schiemann, CDU: Mietrechtsänderungsgesetz!)
2 - Nein, das ist die Kurzfassung. Wir kommen aber noch dazu. Wir wollen uns ins in dieses Gesetz vertiefen. (Volker Sandmann, CDU: Haben Sie sich auf diese Debatte vorbereitet?) - Ja, ja. Nur, ich habe es verblättert. (Torsten Herbst, FDP: Hat der Referent wieder nicht aufgeschrieben?) - Ach, Herr Herbst. Sie haben einen Referenten. Verbinden wir die energetische Modernisierung, wie sie im Gesetzentwurf vorgeschlagen ist, mit der Mietminderung: Im Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, dass der Mieter in Zukunft eine energetische Modernisierung dulden müsse. So weit könnte ich noch mitgehen, wenn wir - als gesellschaftliche Aufgabe - den energetischen Umbau vorantreiben wollen. Wenn aber der Mieter dulden muss, dass die Mietminderungsmöglichkeit für ihn ausgeschlossen wird, und zwar für die Dauer von drei Monaten, dann entspricht das nicht unseren Vorstellungen und kann auch von Mieterinnen und Mietern so nicht akzeptiert werden. Nächster Punkt! Der Vermieter hat die Modernisierung anzukündigen. Allerdings ist die Sinnhaftigkeit von energetischen Modernisierungen für den Mieter auf diese Weise nicht mehr nachvollziehbar; der Mieterbund hat uns das entsprechend aufgeschrieben. An diesem Punkt - meine Redezeit ist gleich zu Ende - haben wir erhebliche Zweifel an diesem - Kurzfassung - Mietrechtsänderungsgesetz. Wenn die These wirklich stimmen sollte, dass wir Akzeptanz für ein solches Gesetz brauchen, dann müssen wir - erstens - nachvollziehbare Regelungen für die Mieterinnen und Mieter schaffen und dürfen - zweitens - nicht den Eindruck erwecken, dass energetische Modernisierung zulasten der Mieterinnen und Mieter gehe, während sich andererseits - Umverteilung, Herr Herbst - vor allem Vermieter darin sonnen können, dass sie die Mietminderung - die übrigens in der Vergangenheit nur zu geringen Teilen beantragt wurde - nicht mehr übernehmen müssen, obwohl der Nutzen vor allem auf ihrer Seite ist. Letzteres ist deshalb der Fall, da mit diesem Entwurf das Mietrecht insgesamt eingekürzt werden soll. Es handelt sich tatsächlich um ein Mietrechtsverschlechterungsgesetz. Vielen Dank für die erste Runde. 2. REDE in der Debatte: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich liefere nach: Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln. Meine Damen und Herren, darum geht es in diesem Gesetz hauptsächlich neben dem Klimaschutz. Das müssen wir einmal in aller Deutlichkeit sagen. Da kann man auch nicht sagen, es ist ausgewogen. Es wird nämlich hier die Waffengleichheit zwischen Vermietern und Mietern, die wir bisher in diesem Lande hatten, zugunsten der Vermieter verschoben.
3 Das ist alles andere als eine Politik in Richtung Mitte, als eine Politik für die breite Masse dieser Bevölkerung, meine Damen und Herren. Ganz klar und deutlich! (Beifall bei den LINKEN - Zuruf des Abg. Volker Bandmann, CDU) Wenn Sie, Herr Schiemann, hier in diesem Haus den Popanz - ich meine, dass das von Herrn Bandmann kommt, ist mir völlig klar - des Mietnomadentums durch die Gegend treiben - - Das kann doch wohl nicht wahr sein bei einem Verhältnis von 0,0005 % auf alle Mietverhältnisse! Mietnomadentum ist für den einzelnen Vermieter, den es trifft, tatsächlich eine Katastrophe. Aber im Verhältnis zu allen vermieteten Wohnungen gesehen ist das doch Blödsinn, was Sie hier treiben' Sie legen Mietnomadentum und Miethaie so hübsch in die Karten, dass wir die Mietrechte auf jeden Fall über den Jordan schicken. (Volker Bandmann, CDU, steht am Mikrofon) Präsident Dr. Matthias Rößler:Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Enrico Stange, DIE LINKE:Wenn es etwas Vernünftiges ist. Präsident Dr. Matthias Rößler: Bitte, Herr Bandmann. [ } Enrico Stange, DIE LINKE: Zunächst, Herr Kollege Bandmann, darf ich aus der Beantwortung durch Herrn Staatsminister Jürgen Martens auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Stange vom 8. Juli 2011 zitieren. Darin sagt Staatsminister Martens: "Es kann lediglich mit der gebotenen Zurückhaltung auf eine bei insgesamt vier sächsischen Amtsgerichten mit hohem Aufwand durchgeführte, stichprobenartig auf einzelne Monate in den Jahren 2003 bis 2005 bezogene nichtrepräsentative Erhebung verwiesen werden. Hiernach bestanden im Rahmen von insgesamt 646 ausgewerteten Verfahren Räumungsklagen, bei denen die Kündigung mit Zahlungsverzug begründet wurde. Nach Einschätzung der auswertenden Richter in 40 Fällen, das heißt, in ca. 6,2 % der ausgewerteten Verfahren, Anhaltspunkte zum Beispiel keinerlei Mietzahlung oder Mietzahlung nur im ersten Monat für Mietnomadentum - -" Anhaltspunkte, Herr Bandmann, weil man tiefer nicht gehen kann. Es gibt auch keine Vergleiche, auch keine Aufzeichnung dazu, ob es sich Mietnomaden - - Versuchen wir einmal, rein begriffstechnisch den Begriff auseinanderzunehmen. Ein Nomade zieht von einem Ort zum anderen. Bei einem Mietnomaden haben wir es nicht damit zu tun, dass derjenige in einer Wohnung wohnt, zweimal Miete zahlt, dann nicht mehr zahlt und dann irgendwo verschwindet, sondern er zieht zum nächsten Vermieter mit dem Vorsatz Mietbetrug usw. Das ist aber hier nicht so festgestellt worden, weil das rechtlich nicht geht. Man kann also nicht nachvollziehen: Hat denn derjenige schon mal usw.? Also bewegen wir uns hier in dem Bereich von Nebelfeldern, aus denen wir de facto versuchen, anhand einer gewissen Auswertung ein Problem zu erkennen. Aber der Herr Staatsminister hat es mit der gebotenen Zurückhaltung dargestellt. Das kann ich hier nur unterschreiben und unterstützen, weil ansonsten auch die
4 Bundesregierung festgestellt hat, dass das Problem in Größenordnungen für die Mietverhältnisse in Deutschland nicht wirklich signifikant ist. Präsident Dr. Matthias Rößler: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage von Kollegen Bandmann? Enrico Stange, DIE LINKE: Ja. Präsident Dr. Matthias Rößler: Bitte. [ ] Enrico Stange, DIE LINKE: Lieber Kollege Bandmann, Sie haben mir während der Anhörung - uns allen sicherlich noch in guter Erinnerung - vorgehalten, die Linkspartei würde das Mietnomadentum befördern wollen usw. Ich meine, in Ihrer kleinen Welt ist das natürlich völlig nachvollziehbar. Aber das werden wir nicht ändern können. Sehr geehrter Herr Bandmann! Erstens: Ein Mietnomade und ein Messie sind zwei unterschiedliche Dinge. Das eine ist eine Krankheit, das andere ist Betrug. Das sollten wir nach Möglichkeit auseinander halten, ansonsten kommen wir nämlich dazu, Leute zu kriminalisieren, die krank sind. Sehr geehrter Herr Bandmann, da sollten wir sehr vorsichtig sein, sehr, sehr vorsichtig, und das sollten wir vor allem in dieser Debatte. Sehr geehrter Herr Bandmann, das Kündigungsrecht eines Vermieters besteht bereits jetzt, wenn Miete zweimal nicht gezahlt wird. Dann besteht Kündigungsrecht. Offen gestanden: Ein Vermieter, der nicht imstande ist, nach einem Mietzahlungsverzug von zwei Monaten rechtliche Schritte zu ergreifen - und zwar kann man das schon auf dem jetzigen Stand des Mietrechtes machen, das ist keine Neuerung -, tut mir in gewisser Weise leid. Der hat auch seine eigenen Interessen an seinem eigenen Eigentum in irgendeiner Weise sträflich vernachlässigt. Ich möchte fortfahren. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das, was mit diesem Mietrechtsänderungsgesetz passiert, sind eine ganze Reihe von Einschränkungen des Mietrechts bis hin zur fristlosen Kündigung, bis hin zur Räumung per einstweiliger Verfügung und bis hin zur Hinterlegung von Mietsicherheiten. Meine Damen und Herren! Wir hatten vor einigen Wochen hier eine Aktuelle Debatte zur Altersarmut; Sie erinnern sich noch. Auf Antrag der Sozialdemokraten hatten wir eine Debatte zur sozialen Dimension des Wohnens in Sachsen. Wenn wir uns also vor Augen führen, dass immer mehr Menschen in Sachsen - im Übrigen nicht nur in Sachsen - in Zukunft in dem Dilemma aus energetischer Sanierung, Modernisierung und auf der anderen Seite Einkommensentwicklung nicht mehr imstande sind, die aufwachsenden Mieten, die sie natürlich auch mit Modernisierung und energetischer Sanierung verbinden - das ist ja logisch -, als leistungsfähiger Mieter am Markt zu sein - - Wie wollen Sie dann verhindern, dass Menschen zunehmend in die Situation kommen, eventuell ihre Miete auch mal nicht zahlen zu können? Wie wollen Sie das machen? An dieser Stelle frage ich Sie: Wollen Sie wirklich vereinfachen, dass immer mehr Menschen dann, wenn sie unverschuldet in eine solche Situation kommen, nicht mehr Herr des Verfahrens sind, sondern möglichst auch noch durch Zwangsmaßnahmen des Gerichtes in Haftung genommen werden? - Hier sollten wir tatsächlich, Herr Ministerpräsident - der leider nicht mehr da ist -, Augenmaß walten lassen, nicht nur bei der energetischen Sanierung, sondern bei der Umgestaltung oder bei der Gestaltung des Mietrechts.
5 Herr Schiemann, was ich mir an dieser Stelle gewünscht hätte und nach wie vor wünsche, ist eine klare Positionierung der CDU und Sachsens zu den Fragen der Mieterrechte. Wir haben in der ersten Runde im Wesentlichen zur energetischen Sanierung und zum Klimaschutz diskutiert. Zu den Mieterrechten haben wir nicht diskutiert. Wie ist die Auffassung der CDU zur Frage der Duldung? Wie ist die Auffassung der CDU zur Frage, ob man drei Monate in der Wohnung im Dreck leben soll und kein Recht auf Mietminderung hat? Der Grundsatz im bürgerlichen Recht lautet wie folgt: Ist die Qualität der Mietsache gemindert, hat der Mieter ein Anrecht auf Mietminderung. Dieses Anrecht soll entfallen. Wie steht die CDU dazu? Glauben Sie wirklich, dass ein Vermieter bei einem Einnahmenverlust von Euro pro Monat für den Zeitraum von drei Monaten - es muss ein größeres Haus sein - die energetische Sanierung nicht durchzieht, die ihm aber einen Vorteil über 20 Jahre sichert? Das dürfte auch den selbsternannten Volkswirtschaftlern in der Mitte doch ziemlich abstrus erscheinen. (Volker Bandmann, CDU: Ihr Fraktionsvorsitzender ist übrigens auch nicht da!) Meine Damen und Herren! Es geht darum, sich in dem Verfahren zum Mietrechtsänderungsgesetz zu positionieren. Es geht darum, was der Freistaat Sachsen in der Debatte im Bundesrat dazu sagt. Er hat sich nämlich gar nicht geäußert. Wie steht Sachsen zu den Mieterrechten? Entschuldigung, der Mieterbund hat gesagt, dass Sie dieses Gesetz ablehnen. Wir werden weiterhin für die Mieterrechte streiten. Wie stehen Sie zu der Forderung des Mieterbundes? Wie stehen Sie zu der Forderung der Mieter in diesem Land? Herzlichen Dank. Kurzintervention auf die Rede von Herrn Schiemann (CDU): Sehr geehrter Herr Schiemann! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie mit einem allgemeinen Satz auch versichert haben, an der Seite der Mieterinnen und Mieter zu stehen - zugleich an der Seite der Vermieter -, haben Sie wiederum über die energetische Sanierung gesprochen. Sie haben mit keinem Wort über die Sicherung der Mietrechte der Mieterinnen und Mieter gesprochen. Hätte man einmal genau zugehört, wäre es einem aufgefallen. (Zurufe aus der CDU: Nein!) Sie haben darüber nicht gesprochen. Für mich stellt sich nach wie vor folgende Frage: Wo steht die CDU in dieser Auseinandersetzung? (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)
6 Stehen Sie an der Seite der Mieterinnen und Mieter und ihrer Mietrechte oder auf der Seite derer, die auf der Grundlage eines so gearteten Mietrechts - fast wie Hire and fire - in Zukunft so verfahren wollen und damit den Mieterinnen und Mietern tatsächlich die Chance nehmen. (Zuruf des Abg. Svend-Gunnar Kirmes, CDU) Erlauben Sie mir kurz noch einen Satz: Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das, was in den letzten 20 Jahren an Sanierungen stattgefunden hat, eine gesamtgesellschaftliche Erfolgsstory ist. Glauben Sie, dass sich die Mieterinnen und Mieter schlagartig ändern? Glauben Sie, dass sie in der Zukunft nicht mehr bereit sein werden, die energetische Sanierung mitzutragen? Glauben Sie das tatsächlich? Muss deshalb das Mietrecht verändert werden? Das ist mir schleierhaft. Wir haben nach wie vor dieselben Sächsinnen und Sachsen wie in den vergangenen 20 Jahren - mit einigen Altersabgängen und Wegzügen. Das haben wir erlebt. Sie haben sich doch nicht verändert. Sie haben sich doch auch in ihrer Wohnkultur nicht verändert. Sie haben sich doch auch in ihrer Rechtskultur nicht verändert. (Volker Bandmann, CDU: Da täuschen Sie sich aber gewaltig!) - Die Statistik spricht eine andere Sprache. In dieser Hinsicht bitte ich um eine klarere Positionierung der CDU. (Zuruf des Abg. Volker Bandmann, CDU) Weitere Wortmeldung innerhalb der Debatte: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch der Herr Staatsminister konnte unsere Bedenken gegenüber dem Mietrechtsänderungsgesetz, gegenüber der Haltung der Staatsregierung und der sie tragenden Koalition sowie gegenüber den geplanten Einschnitten in das Mietrecht nicht beseitigen, nicht ausräumen. Vielmehr - auch das, Herr Staatsminister, ist die Duldungspflicht bereits jetzt - gibt es nur die Härtefallbegründung, dass man herauskäme. Wenn das massenhaft genutzt worden wäre, hätte Herr Schiemann nicht feststellen können, dass wir im Osten, in Sachsen seit 22 Jahren erfolgreich Sanierungen durchführen. (Präsidentenwechsel) Zum Mietnomadentum gibt es keine gesicherten Zahlen. Auch die 0,005 % sind Annahmen. Das wissen Sie, das wissen wir. Also bauen wir nicht anhand von irgendwelchen Annahmen. Auch Ihre Annahmen sind eben Annahmen. Sie haben gesagt, Sie nehmen an oder Sie könnten sich vorstellen, dass die zehn, die sie nennen könnten, Mietnomaden sein könnten. Also bauen wir da nicht so etwas auf! (Zuruf des Staatsministers Sven Morlok) Mietkaution: Anspruch hat der Vermieter auf Nutzungsentschädigung, sprich: Miete.
7 1. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen. Enrico Stange, DIE LINKE: Darauf hat er Anspruch. (Christian Piwarz, CDU: Schauen Sie ins Vertragsrecht! Schauen Sie ins BGB!) - Darauf hat er Anspruch - logisch! Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung. Wenn Sie nicht hinterlegt ist - nach wie viel, zwei Monaten? -, (Christian Piwarz, CDU: Drei Monate!) dann sollte fristlose Kündigung möglich sein. Leute machen solch ein Mietverhältnis - außer tatsächliche Mietnomaden; Sie kennen eventuell zehn, ich nicht - und mieten Mietwohnungen für fünf oder zehn Jahre - je älter die Betroffenen sind, für 15, 20 Jahre. So lange sind sie in ihren Wohnungen. Und da wollen Sie nach zwei Monaten tatsächlich fristlos kündigen lassen, (Christian Piwarz, CDU: Natürlich!) obwohl sie ihre Miete gezahlt, aber die Mietkaution nicht hinterlegt haben? (Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU) Halleluja, wir gehen komischen Zeiten entgegen. Jetzt wissen wir, wo diese Staatsregierung und diese Koalition gegenüber den Mieterrechten stehen. (Beifall bei den LINKEN - Christian Piwarz, CDU: Sie müssen den Rechtsstaat verstehen! Praktische Leistungen; das müssen Sie mal lernen! - Weitere Zurufe)
Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages
Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 1. Lesung
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