Fernsehförderung in Österreich. Lola Basara-Hengl

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1 Fernsehförderung in Österreich Lola Basara-Hengl

2 ORF Film- Fernsehabkommen Förderung von Kinofilmen Fernsehfonds Austria Förderung von - Fernsehfilmen - Fernsehdokus - Fernsehserien Fördersysteme

3 Vereinbarung zwischen ÖFI und ORF Rechtsgrundlage: Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk Förderung der Zusammenarbeit von Film und Fernsehen (Kinofilmherstellung) Als Gegenzug erhält ORF Senderechte am geförderten Film ORF Film-Fernsehabkommen

4 Fördervolumen: 8 Mio Euro (19,2% von Auszahlungen für Kinofilme im Jahr 2014) ORF ist berechtigt nach Ablauf der jeweiligen Kinoschutzfrist (Dauer:18 Monate) die mitfinanzierten Filme für das Gebiet Österreich inkl. Südtirol beliebig oft fernsehmäßig zu nutzen (Free-TV) Dauer der Lizenzzeit: 7 Jahre Danach vollständiger Rechterückfall an HerstellerIn Achtung: bei majoritären Ko-Produktionen mit Deutschl. hat ORF Erstausstrahlungsrecht (sendet codiert zum Unterschied zu Deutschland) ORF Film-Fernsehabkommen

5 Fördervoraussetzung: nur gegeben wenn ÖFI (oder eine andere filmfördernde Institution bei Innovationsförderung) mitfinanziert Förderbereiche: - Herstellung von Kinofilmen - Herstellung von Nachwuchs- und Innovationsfilmen (Nachwuchs, Kurzfilm, Dokumentarfilm) 10 % der Mittel gewidmet ORF Film-Fernsehabkommen

6 Antragstellung: 4x pro Jahr (dieselben Termine wie ÖFI) Wenn ÖFI Zusage, dann wird in einer separaten Sitzung über das Film-Fernsehabkommen entschieden Förderentscheidung: gemeinsame Kommission 3 Mitglieder vom ÖFI, 3 vom ORF (positiver Beschluss bei einfacher Mehrheit) ORF Film-Fernsehabkommen

7 Antragsberechtigt: HerstellerIn Max. Fördersumme: Euro (bzw. nicht mehr als ÖFI-Fördersumme) Bedingt rückzahlbare Förderung nach Deckung des Eigenanteils muss der/die HerstellerIn anteilsmäßig je nach der Beteiligung an der Finanzierung max. 50% der Fördersumme zurückzahlen ORF Film-Fernsehabkommen

8 Antrag muss beinhalten: - Förderzusage des ÖFI - Drehbuch - Stab-Besetzungsliste - Kalkulation - Finanzierungs- und Terminplan - Koproduktionsvertrag falls zutreffend - Verwertungsplan - österreichisches Ursprungszeugnis (bei Ko- Produktionen) ORF Film-Fernsehabkommen

9 Seit 2004 werden Fernsehfilme, -serien und -dokumentantionen vom Fernsehfonds Austria gefördert Ziel: Steigerung der Qualität von Fernsehproduktionen und österr. Filmwirtschaft sowie Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa Fernsehfonds Austria

10 Fonds untersteht der Rundfunk- und Telekom Regulierungs- GmbH Mittel aus einem Teil der Rundfunkgebühren Förderentscheidung durch Geschäftsführung der RTR-GmbH (auf Empfehlung des Fachbeirat, der Förderungswürdigkeit prüft) Fernsehfonds Austria

11 Jährliche Mittel von 13,5 Mio Euro Förderung der Herstellung und Verwertung von Fernsehfilmen, -serien und -dokumentationen mit österreichischer Prägung Nicht rückzahlbare Förderung 4 Antragstermine pro Jahr Fernsehfonds Austria

12 Förderkriterien: mind. 3 dieser Kriterien müssen erfüllt sein Österreichisches oder Europäisches Thema Produktion spielt in Ö oder EWR Produktion handelt von Ö oder Europa relevanten Themen Produktion spiegelt die vielfältige ö oder europ. Kultur oder Kreativität wider Produktion dient der Erhaltung des allgemeinen kulturellen Erbes Verwendung österr. oder europ. Motive oder Drehorte Mitwirken von Hauptdarstellern oder schöpferischen Filmschaffenden aus Ö oder EWR Fernsehfonds Austria

13 Ausmaß der Förderung: max. 20% (in Ausnahmefällen 30% der Gesamtherstellungskosten) Aufwendungen, die in Ö umgesetzt werden, müssen mind. Dem 1,5fachen des gewährten Förderbereiches entsprechen Projekte bevorzugt, die ausländischen Finanzierungsanteil beinhalten (Stärkung des Medienstandorts Österreich) Fernsehfonds Austria

14 Höchstbetrag für Herstellungsförderung Fernsehfilme: Euro Fernsehserien: Euro pro Folge Fernsehdokumentationen: Euro Fernsehfonds Austria

15 Voraussetzung ist die Unabhängigkeit der/des Fernsehfilmproduzenten/In Beteiligung eines oder mehreren Fernsehveranstaltern mit mind. 30% an Gesamtherstellungskosten (keine Auftragsproduktion!) Rechte fallen nach Lizenzzeitablauf an Produzenten zurück Länge: mind. 45 Minuten Keine Auftragsproduktionen, Industrie-, Werbeoder Imagefilme Fernsehfonds Austria

16 Antragsberechtigt: gewerbliche ProduzentInnen mit Zweigniederlassung oder Betriebstätte in Österreich Erfahrene/r ProduzentIn: in den letzten 3 Jahren vergleichbare Produktion umgesetzt Fernsehfonds Austria

17 Jährlich 3% des Fernsehfonds Austria-Budgets für Verwertungsförderung Folgende Maßnahmen gefördert: Herstellung von Fassung für hör- oder sehbehinderte Menschen: 80% der Kosten (max Euro) Herstellung fremdsprachiger Fassungen: 50% (max Euro) Teilnahme an ausgewählten int. Filmfestivals und Wettbewerben: 50% (max Euro) Fernsehfonds Austria

18 ORF vergab 2014 Mittel in Höhe von 87,6 Mio Euro insgesamt (sämtliche Auftrags- und Koproduktionen inkl. Film-Fernsehabkommen) Vergabevolumen ohne Mittel für Film- Fernsehabkommen 2014: 78,8 Mio Euro (Minus von 11% zu 2013) 19,3 Mio Euro für Fernsehfilme 2014 Fernsehproduktionen des ORF

19 Herstellung von Fernsehproduktionen 2014 (Filme und Serien): - 72,4% Förderung durch Fernsehfonds - 10,2% Filmfonds Wien - 7,6% Niederösterreich Kultur - 3,9% Steiermark/Cinestyria Förderung von Fernsehproduktionen 2014

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