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1 Vor Halbtausend Jahren... Festschrift zur Erinnerung an den Besuch des Kaisers Maximilian I. in St. Wendel - 1 -

2 Impressum Abb. Umschlag: Walter Hannig: Kaiser Maximilian I. besucht anno 1512 die Stadt St. Wendel, 1960, 250 x 600 cm; Wandmalerei im Sitzungssaal des St. Wendeler Rathaus I. (Foto: Raphael Maaß, Dillingen) Herausgeber: Kreisstadt St. Wendel, Stiftung Dr. Walter Bruch Autoren: Dirk Breiding M. A., Michael Eckstein M. A., Dipl.-Arch. Horst Gehringer, Prof. Dr. Dr. Thomas Gergen, Prof. Dr. Christina Lutter, Dr. Jörg R. Müller, Johannes Naumann M. A., Dr. Klaus Petry, Gerd Schmitt Jeder Autor ist für den Inhalt seines Beitrages verantwortlich. Redaktion und Gestaltung: Drs. Cornelieke Lagerwaard, Stadtmuseum unter Mitarbeit von Dr. Josef Dreesen und Gerhard Schnur, Stadtarchiv Druck: Krüger Druck + Verlag, Dillingen/Saar Auflage: Alle Rechte vorbehalten Herausgeber und Autoren ISBN: Bestellungen: museum@sankt-wendel.de - 2 -

3 Vor Halbtausend Jahren... Festschrift zur Erinnerung an den Besuch des Kaisers Maximilian I. in St. Wendel Mit Beiträgen von: Dirk Breiding Michael Eckstein Horst Gehringer Thomas Gergen Christina Lutter Jörg R. Müller Johannes Naumann Klaus Petry Gerd Schmitt St. Wendel

4 Vorwort der Herausgeber Im Jahre 1512 besuchte Kaiser Maximilian I. ( ) während seines Aufenthaltes beim Trierer Reichstag die Stadt St. Wendel. Aus diesem Grunde richtete die Stadt 2012 ein authentisches, national und international viel beachtetes Ritterturnier aus, begleitet von einer Ausstellung im Stadtmuseum. Während Turnier und Ausstellung die Begeisterung des letzten Ritters für alles Militärische dokumentierten, erschließen die Aufsätze der vorliegenden Festschrift eindrucksvoll weitere Facetten der maximilianischen Herrschaft, wobei auch regionalgeschichtliche Bezüge zur Geltung kommen. Der Kreisstadt St. Wendel ist es gelungen, namhafte Autorinnen und Autoren für diese Festschrift zu gewinnen

5 Inhaltsverzeichnis Maximilian I Christina Lutter, S Reichsreform und politische Praxis. Anmerkungen zur Geschichte des Fränkischen Reichskreises Horst Gehringer, S Kaiserliche Privilegien gegen den Nachdruck unter Maximilian I.: Zeitgenössischer Mediengebrauch zur Stärkung des Humanismus oder zur Schaffung einer kaiserlichen memoria? Thomas Gergen, S Kaiser Maximilian I. und das Militär Michael Eckstein, S Rennen, Stechen und Turnier zur Zeit Maximilians I. Dirk Breiding, S Maximilian und die Juden Schlaglichter Jörg R. Müller, S Die Entdeckung der Schwere zur geldpolitischen Revolution in Mitteleuropa an der Schwelle zur Neuzeit Klaus Petry, S Das Wappenwesen in der kurtrierischen Stadt St. Wendel zur Zeit des letzten Ritters ( ) Gerd Schmitt, S Die Benediktinerabtei Tholey zur Zeit Kaiser Maximilians am Beginn des 16. Jahrhunderts Johannes Naumann, S Zu den Autoren S

6 Maximilian I. und die Juden Schlaglichter Jörg R. Müller Als die 1486 in Aachen bei der Krönung Maximilians zum (Mit-) König anwesenden Juden dem Habsburger einen mit Eiern aus Gold gefüllten Korb überreichten, soll er im Scherz deren Verhaftung befohlen und dies damit begründet haben, dass man Hühner, die goldene Eier legten, nicht mehr fliegen lassen dürfe, sondern einstallen und gut behüten müsse. 1 Schon bald nach dem Tode seines Vaters, Kaiser Friedrichs III. ( ), und dem Beginn seiner Alleinregierung sollte sich zeigen, dass es sich bei der Äußerung Maximilians tatsächlich nur um eine floskelhafte Bemerkung handelte und nicht um eine ernsthafte politische Handlungsmaxime, zumal die Juden weder gewillt noch in der Lage waren, die ständigen finanziellen Forderungen des sich vor allem wegen seiner zahlreichen kriegerischen Unternehmungen in chronischer Geldnot befindenden Habsburgers zu erfüllen. Im Unterschied zur eher abwartenden Politik seines Vaters, die sich an finanziell Machbarem orientierte und diesem zu Unrecht noch zu Lebzeiten den Spottnamen des Römischen Reiches Erzschlafmütze einbrachte, 2 entfaltete Maximilian ungeachtet der ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen eine derartige Fülle an politischen Aktivitäten, dass er letztlich seinen Erbländern eine gewaltige Schuldenlast hinterließ, deren Abzahlung sich bis ans Ende des 16. Jahrhunderts hinzog. 3 Charakteristisch für Maximilians Herrschaftsausübung war ein nicht zuletzt aus ständiger Geldnot resultierendes Lavieren, das der Wiesflecker-Schüler 4 Manfred Hollegger jüngst treffend beschrieb: Alles im Fluss, in Bewegung halten, sich möglichst wenig binden und damit die verschiedensten Möglichkeiten offen halten; in der europäischen Bündnispolitik wie bei den Reformen im Reich und in den österreichischen Erbländern Altes fallen lassen und Neues, dazu oft diametral Entgegengesetztes in Angriff nehmen, wenn es das Ziel erforderte und der zuerst beschrittene Weg nicht die gewünschten Erfolge oder Ergebnisse gezeitigt hatte, das war die Maxime seiner Politik, die stets das Gesetz des Handelns in der Hand behalten wollte, um den Gang der Dinge zu bestimmen und nicht von ihnen überrollt zu werden. 5 Diese Art der Herrschaftsausübung wirkte sich auch auf Maximilians Verhältnis zu den Juden aus. Den vielfältigen Beziehungen Kaiser Maximilians I. zu den Juden auch nur annähernd gerecht zu werden, ist im Rahmen eines auf nur wenige Seiten begrenzten Beitrags bereits ein kaum realisierbares Unterfangen, zumal auch noch eine umfassende Darstellung der Thematik ein Forschungsdesiderat bildet. 6 Deshalb beschränkt sich der 1 Müller 1718: S Vgl. Wolf 2005: S. 13/14 (mit weiterer Literatur); zu Friedrich III. vgl. Koller Vgl. Wiesflecker 1984: S. 346; Wiesflecker 1993: S. 36; Wiesflecker : Bd. 5, S Zur Finanzpolitik Maximilians bis 1507 vgl. Watzenig Hermann Wiesflecker gilt nach wie vor als der herausragende Maximilian-Forscher. Neben zahlreichen Aufsätzen zu Maximilians Person und Wirken sind vor allem die rund Seiten starke, fünfbändige Monographie zu Maximilian (Wiesflecker ) sowie die von ihm bis zu seinem Tode herausgegebenen Bände der Regesta Imperii XIV zu Maximilian hervorzuheben. 5 Hollegger 2005: S. 12; vgl. Wiesflecker 1984: S. 346; Moraw 2002: S Die bislang einzige Monographie zu dieser Thematik vermag nicht zu befriedigen: Tschech Dabei konnte Tschech als Schülerin Wiesfleckers aus der zwischen 1950 und 1970 im Rahmen der Regesta Imperii XIV zu Maximilian zusammengetragenen Quellensammlung schöpfen. Mittlerweile sind die bis zum Jahr 1504 reichenden ersten vier Bände dieser Reihe mit etwa von insgesamt ungefähr von Wiesflecker und seinem Team ausgewählten Quellen als Regesten erschienen. Von den publizierten Regesten beziehen sich weniger als 300 auf Juden. Das weitere Fortschreiten sowohl dieser Publikationen sowie der Edition der Reichstagsakten unter Maximilian (Kommission ) bietet einhergehend mit zahlreichen, in den vergangenen Jahren erschienenen, lokalen und regionalen Studien zur Geschichte der Juden im Mittelalter eine Basis, diese Forschungslücke in absehbarer Zeit zu schließen. Zwar fanden auch in Wiesfleckers monumentaler Biographie Maximilians (Wiesflecker ) Juden Berücksichtigung, doch naturgemäß nicht in der Konzentration, wie es in Zusammenhang einer auf diese Fragestellung fokussierten Monographie hätte geschehen können

7 folgende Beitrag darauf, Maximilians Verhältnis zu den Juden anhand einiger ausgewählter Beispiele schlaglichtartig aufzuzeigen und jeweils kontextbezogen zu beurteilen. Nach einem knappen Überblick über die Situation der Juden im spätmittelalterlichen Reich bis zum Herrschaftsantritt Maximilians (I), werden die Vertreibungen aus den österreichischen Erbländern Steiermark, Kärnten und Krain (II) sowie diejenigen aus Nürnberg, Ulm und weiteren süddeutschen Reichsstädten (III) in den Blick genommen. Im Anschluss daran werden die Beziehungen Maximilians zur jüdischen Gemeinde der bedeutenden Reichs- und Messestadt Frankfurt am Main thematisiert (IV), wo trotz mehrmaliger dahingehender Versuche des Rates eine Ausweisung der Juden dauerhaft vermieden werden konnte. I. Die Situation der Juden im Reich zu Beginn von Maximilians Herrschaft Von einschneidender und langfristig negativ wirksamer Bedeutung für die Juden des Reiches in der vormaximilianischen Zeit waren mehrere überregionale Pogrome zwischen etwa 1280 und 1350, deren Höhepunkt die weite Teile des Reiches erfassenden Pestverfolgungen ( ) bildeten, 7 sowie die Judenschuldentilgungen König Wenzels (1385 und vor allem 1390), 8 die den Auftakt für zahlreiche Judenvertreibungen des 15. Jahrhunderts markierten. Der insbesondere von den Bettelorden seit etwa der Mitte des 13. Jahrhunderts geschürte Judenhass führte vor dem Hintergrund einer allmählich geradezu fanatischen Züge annehmenden Verehrung von Leib und Blut Christi zu irrationalen Hostienfrevelund Ritualmordbeschuldigungen gegenüber Juden. Diese wurden angesichts der Verschuldung sämtlicher Bevölkerungsschichten bei den Juden insbesondere in Krisenzeiten bereitwillig aufgegriffen, um sich der religiösen Minderheit gewaltsam zu entledigen. 9 Komplettiert wurde die tödliche Trinität 10 antijüdischer Beschuldigungen durch den Brunnenvergiftungsvorwurf im Rahmen der Pestpogrome. 11 Zwar wurden vielerorts bereits relativ rasch nach den Verfolgungen der Jahre 1348 bis 1350 wieder Juden angesiedelt, doch erreichte weder das jüdische Siedlungsnetz auch nur annähernd die Dichte, die es vor den Verfolgungen hatte, noch konnten die betroffenen Gemeinden demographisch und wirtschaftlich an ihre frühere Bedeutung anknüpfen. 12 Dennoch waren ökonomische Motive in der Regel ausschlaggebend für die Wiederaufnahme von Juden. Für Territorialherren und Städte waren wie es einige Aufnahmeverträge deutlich formulieren die Steuerkraft der Juden und deren Aktivitäten in der Geldleihe bedeutsam. Allerdings fand ein wirtschaftlicher Umbruch dahingehend statt, dass Juden im Unterschied zu früheren Zeiten nur noch in seltenen Fällen größere Geldsummen verliehen. Im Bereich der großen und mittleren Darlehen wurde der jüdische Kredit vor allem durch das von Christen betriebene Institut des Rentenkaufs ersetzt, das wesentlich günstiger war als die höher verzinslichen jüdischen Kredite und zudem als Kaufgeschäft nicht unter das kirchliche Wucherverbot fiel. 13 Die für den Geldleiher mit deutlich höheren Risiken behafteten Barkredite wurden allerdings auch weiterhin benötigt für den Fall, dass der Kunde nicht über geeignete belastbare Immobilien oder Erträge für den Rentenkauf verfügte oder sehr kurzfristig Bargeld benötigte. 14 Daher spezialisierten sich die jüdischen Geldleiher zunehmend auf 7 Zu den Pestverfolgungen vgl. Haverkamp 1981; Graus ² Vgl. Süßmann 1907; Hruza Vgl. dazu Müller 2004 (mit weiteren Literaturangaben). Zur Judenfeindschaft vgl. Toch 1984a; Graus Zum Begriff vgl. Hergemöller 1996: S Vgl. Anm Vgl. Littmann 1928; Kosche 2002a. 13 Vgl. Gilomen 2000: bes. S. 120; Gilomen 2007: bes. S ; vgl. zum Wucher generell Gilomen 1990; Rösch Vgl. Gilomen 2000: S Bedeutung hatten jüdische Darlehen auch als Ausfallkredite in Form des so genannten Schadennehmens, indem in Geschäftsverträgen vornehmlich unter Christen vereinbart wurde, dass der Gläubiger im Falle der nicht fristgerechten Zahlung durch den Schuldner die Restschuld an jüdische oder christliche Geldleiher abtreten kann; vgl. Kisch Völlig neue Erkenntnisse zum tatsächlichen Stellenwert des Schadennehmens bei Juden hat mein Trierer Kollege David Schnur in seiner kurz vor dem Abschluss stehenden Dissertation Studien zur Wirtschaftsund Sozialgeschichte der Juden in Frankfurt a. M. und im Umland während des 14. Jahrhunderts gewonnen

8 die durch Faustpfänder gesicherten Kleinkredite, deren Beleihung gegen Zins den Christen von kirchlicher Seite offiziell verboten war. 15 Auch nach den finanziell einschneidenden Judenschuldentilgungen König Wenzels und der daran anschließenden Abwanderung zahlreicher finanzkräftiger Juden insbesondere nach Oberitalien 16 wurde die jüdische Geldleihe im Kleinkreditsektor generell keineswegs wirtschaftlich entbehrlich. 17 Allerdings wurden die jüdischen Pfandleiher unter den derart veränderten Rahmenbedingungen immer häufiger Zielscheibe des Wuchervorwurfs. Die seit 1390 einsetzenden Vertreibungen beginnend mit der Ausweisung der Juden aus der Reichsstadt Straßburg und der Kurpfalz 18 sind letztlich nicht monokausal zu erklären, sondern beruhen zumeist auf einem Bündel vielfältiger religiöser, wirtschaftlicher und politischer Ursachen, die jeweils am konkreten Beispiel zu betrachten und entsprechend zu bewerten sind. 19 Bis ins frühe 16. Jahrhundert wurden weite Teile des Reichsgebiets von ihnen erfasst. 20 Nachdem bis 1440 auch aus einigen Reichsstädten Juden vertrieben worden waren, 21 unterband Maximilians Vater Friedrich III. ( ) während seiner langen Regierungszeit derartige Bestrebungen. Zwar war Friedrich darauf bedacht, möglichst hohe Einnahmen aus dem Judenregal zu erzielen, doch nahm er in seiner Eigenschaft als Reichsoberhaupt und Landesherr den Schutz der ihm unterstehenden Juden ernst und versuchte demgemäß Vertreibungen in seinem Herrschaftsbereich zu verhindern. 22 Dort, wo Juden von Obrigkeiten eigenmächtig aus Reichsstädten vertrieben worden waren, ordnete er deren Wiederaufnahme an. 23 Lediglich einige elsässische Reichsstädte weigerten sich nach den dortigen Judenverfolgungen durch marodierende Banden Schweizer Söldner in den Jahren 1476/77 unter Verweis auf die noch immer drohende äußere Gefahr hartnäckig, wieder Juden in ihren Mauern aufzunehmen. 24 Zumeist dürfte dies jedoch ein willkommener Anlass gewesen sein, sich der Juden gänzlich zu entledigen. Das im Wesentlichen ordnungsgemäße Verhalten Friedrichs III. gegenüber den Juden wurde ihm von judenfeindlich eingestellten Zeitgenossen derart negativ ausgelegt, dass er wegen seines angeblich vertrauten Umgangs mit den Juden sogar als rex Judeorum bezeichnet wurde Trotz des Verbots beteiligten sich dennoch auch Christen an der Pfandleihe. Neben Berufsgruppen wie Fleischern, Krämern oder Wirten waren es besonders professionelle Geldleiher aus Norditalien und Südfrankreich, die sogenannten Lombarden und Kawertschen; zu Letzteren vgl. Irsigler 1981; Reichert Vgl. Haverkamp 2010 (mit weiterer Literatur). 17 Mit der Akzentuierung der ökonomischen Entbehrlichkeit der Juden im 15. und frühen 16. Jahrhundert ist Wenninger (Wenninger 1981) in seiner materialreichen, zahlreiche wirtschaftliche Prozesse detailliert vergleichend darstellenden Studie auf einhellige Kritik gestoßen. 18 Zur Vertreibung aus Straßburg vgl. Mentgen 1995; zur Ausweisung aus der Pfalz vgl. Ziwes 1999: S Vgl. Haverkamp 1999: S. 19/ Zu den Vertreibungen vgl. Toch 2003; Mentgen Ob von der Vertreibung der Juden aus dem Erzstift Trier im Jahre 1418 auch Juden aus St. Wendel betroffen waren, ist unklar. Zur Vertreibung der Juden aus dem Erzstift Trier vgl. Haverkamp 2003 (mit weiterer Literatur). Im Jahre 1328 erwarb Erzbischof Balduin von Trier den strategisch günstig gelegenen Ort unmittelbar jenseits der Bistumsgrenze in der Diözese Metz und ließ ihn sogleich als Amtsort ausbauen und mit einer Burg versehen. Verantwortlich dafür war der seit 1317 in St. Wendel belegte und von Balduin auf Lebenszeit zum Amtmann ernannte Lombarde Jakomin von Montclair, also ein professioneller christlicher Geldhändler aus Norditalien. Juden sind sicher in dem sich im Verlauf des 14. Jahrhunderts zur Stadt entwickelnden Amtsort erst 1358 bezeugt. Doch könnten sie wie in zahlreichen anderen Amtsorten Balduins bereits vor 1348 angesiedelt worden sein, und damit in wirtschaftlicher Konkurrenz zum Lombarden Jakomin oder nach dessen Ableben. Der letzte Beleg für Juden in St. Wendel stammt aus dem Jahre Zu St. Wendel vgl. Burgard 2003: S. 391/92; Escher/ Hirschmann 2005; zu Juden in St. Wendel vgl. Avneri 1968; Haverkamp Während sich in St. Wendel bis ins 19. Jahrhundert keine Juden mehr niederließen, erhielten seit dem späten 15. Jahrhundert vereinzelt Juden die Erlaubnis, sich im Erzstift Trier ansiedeln durften, um vornehmlich in Orten am Mittelrhein als Pfandleiher Bedürfnisse nach geringen Darlehen zu befriedigen. Vgl. dazu Haverkamp 2003; S. 2037; Resmini 1981: bes. S. 77 und 90/91; Göller 2010: S. 483/ Vgl. Müller 2002: S (mit den entsprechenden Karten). 22 Vgl. Lohrmann 2000: S ; Wiesflecker : Bd. 5, S. 593; Fühner 2007: S ; Wenninger 1981: S Eine umfassende Studie zu den Beziehungen Friedrichs III. zu den Juden steht noch aus. 23 So beispielsweise in Reutlingen; vgl. S. 88/ Mentgen 1995: S Doering 1730: S. 10: [Fridericus]... qui vulgo dicebatur rex Judeorum pocius quam Romanorum, propter familiaritatem, quam ad Judeos habere videbatur

9 II. Die Ausweisungen der Juden aus Innerösterreich Bevor Maximilian seinem Vater als Erbe im Reich und in den habsburgischen Landen folgte, war ihm bereits durch die 1477 erfolgte Heirat mit Maria, Tochter und Alleinerbin Herzog Karls des Kühnen, das weitläufige und reiche burgundische Länderkonglomerat zugefallen, das von den Niederlanden im Norden bis nach Burgund im Süden reichte. 26 Eine eigenständige Politik Maximilians hat es in diesen Herrschaftsgebieten gegenüber den dort nur noch ganz vereinzelt lebenden Juden offenbar nicht gegeben. 27 Er war in den ersten 15 Jahren vollauf damit beschäftigt, seine Herrschaft formal als Stellvertreter seines Sohnes Philipp nach innen gegen Ansprüche der Stände und nach außen gegen solche des französischen Königs, von dem Teile des burgundischen Länderkonglomerats lehnsrührig waren, zu verteidigen. Zwar gelang ihm dieses Unterfangen, doch ging dies auf Kosten des Wohlstands der burgundischen Länder. 28 In den habsburgischen Erbländern fand Maximilian bei seinem Regierungsantritt 1493 eine vergleichbare herrschaftliche Gemengelage vor. Nachdem der Habsburger bereits 1490 Tirol, Vorarlberg und die Vorlande von seinem Onkel Sigismund käuflich erwerben konnte, fielen ihm mit dem Tode seines Vaters auch die übrigen österreichischen Länder zu, die schon sein Vater in seiner Hand vereinigt hatte (Österreich, Kärnten, Steiermark, Krain). 29 Als sich der König 1491 mit den Ungarn auf dem Verhandlungswege ins Benehmen gesetzt hatte, 30 musste seine Priorität auf der Abwehr der Türken liegen, die seinen landesfürstlichen Herrschaftsbereich im Südosten unmittelbar bedrohten. 31 Während Maximilian im Westen Österreichs als Landesherr über weite Teile der Bevölkerung unmittelbar herrschte, war er in Niederösterreich und den drei innerösterreichischen Ländern Steiermark, Kärnten und Krain auf die Bewilligung von Steuern durch die mächtigen Landstände angewiesen. 32 Bereits bei seinem Regierungsantritt wurde er mit der Bitte der innerösterreichischen Landstände um Vertreibung der Juden konfrontiert. 33 Untermauert wurde das Ansinnen noch durch die schon im Januar 1493 erfolgte, willkürliche Verhaftung einiger steirischer Juden wegen des Verdachts der Urkundenfälschung; die Inhaftierten wurden bald darauf auch der Folterung von Christen beschuldigt. Erst im Dezember 1493 ordnete Maximilian die sofortige Freilassung der Juden und eine Untersuchung des Falls an. 34 Im August 1495 verfügte der König erneut eine bis dato offenbar noch immer unterbliebene gerichtliche Untersuchung und befahl die Übersendung der Verhörprotokolle der noch immer gefangen gehaltenen Juden an ihn. 35 Anscheinend bemühten sich weder die steirischen Vertreter noch der landesfürstliche Schutzherr der Juden, die Angelegenheit zu forcieren, während die Verhandlungen über die Austreibung der Juden liefen. Spätestens mit Abschluss des Wormser Reichstags im August 1495 dürfte Maximilian klar gewesen sein, dass vonseiten des Reiches keine nennenswerte finanzielle Unterstützung für seine kriegerischen Unternehmungen zu erwarten war, 36 sodass er zu deren Realisierung umso mehr auf seine Erblande angewiesen war. Im Januar 1494 hatten die innerösterreichischen Landstände Maximilian den Vorschlag unterbreitet, die Bewilligung der Gelder für den Krieg gegen die Türken mit der Vertreibung der Juden aus ihren Ländern zu verbinden. 37 Nach langwierigen Verhandlungen wurde am 26 Vgl. Wiesflecker : Bd. 1, S Vgl. exemplarisch zu den Niederlanden Cluse 2000: S (mit weiterer Literatur); zur Freigrafschaft Burgund: Holtmann Vgl. Wiesflecker 1984: S. 336; Wiesflecker : Bd. 1, S ; Wiesflecker 1993: S Vgl. Wiesflecker 1993: S. 26/27; Laux 2004: S. 33/ Vgl. Wiesflecker 1984: S. 340; Wiesflecker : Bd. 1, S Vgl. Wiesflecker : Bd. 1, S und Vgl. Lutter 2003: S. 536 und in diesem Buch S Vgl. Fühner 2007: S. 75; Wiesflecker-Friedhuber 1993: S. 48. Nach Wiesflecker-Friedhuber sollen die Stände Maximilian schon im Frühjahr 1492 mit ihrem Begehren angegangen sein (ebd.). Im Jahre 1492 fanden auch die in ganz Europa für Aufsehen sorgenden Vertreibungen der Juden aus Spanien statt, die möglicherweise auch antijüdischen Bestrebungen im Reich weiteren Auftrieb gaben. Beschwerden gegen die Juden finden sich allerdings mehrfach schon geraume Zeit vor 1492 in den Akten der Landstände; vgl. Laux 2010: S Regesta Imperii XIV: Nr Vgl. dazu Fühner 2007: S. 75/76; Schöggl-Ernst 2000: S Vgl. Wiesflecker 1984: S. 341/ Wiesflecker-Friedhuber 1990: Nr. 1, S , wo auf Vorge-- spräche zu Wien über die Vertreibung der Juden hingewiesen wird, die Mitte Januar stattgefunden haben müssen. Vgl. Wiesflecker-Friedhuber 1993: S. 48; Laux 2004: S. 37. Unklar sind die

10 7. September 1495 ein Steuerpatent zur Finanzierung der Judenvertreibung aus der Steiermark erlassen: Alle, die dort über Einkünfte verfügten, sollten nach einem genau festgelegten Schlüssel in drei Raten insgesamt fl. [Gulden] als Ausgleich für die wegfallende Judensteuer (einschließlich einer Restzahlung aus dem Krieg gegen Ungarn) zahlen. 38 Außerdem einigte man sich darauf, dass über die in Graz arrestierten Juden in Anwesenheit königlicher Räte ein Urteil zu fällen sei. 39 Mit Erhalt der ersten Rate stellte der König am 18. März 1496 ein offizielles Vertreibungsdekret aus. 40 Danach sollten die Juden die Steiermark bis zum 6. Januar 1497 für alle Zeiten verlassen. Einbezogen wurden auch die Juden der im zwischen Steiermark und Niederösterreich umstrittenen Pittener Land gelegenen Städte Wiener Neustadt und Neunkirchen. Erstaunlicherweise wird als Begründung für die Ausweisung der Juden Hostienfrevel und Ritualmord genannt, obwohl derartige Vorwürfe in der Steiermark bislang völlig bedeutungslos waren. Am 8. März 1496 erklärte Maximilian für den Schaden, der ihm aus der Vertreibung der Kärntner Juden entstehe, fl. von den Ständen erhalten zu haben. 41 Im Unterschied zu zahlreichen anderen Vertreibungen, wurde den Juden der Steiermark und Kärntens ausdrücklich zugestanden, vor dem Abzug ihre Liegenschaften zu verkaufen und ihre Schulden einzutreiben. 42 Maximilian verfolgte damit keineswegs völlig uneigennützige Ziele. Vielmehr war er darauf bedacht, die den Landständen aus akuter Geldnot zugesagte Vertreibung der Juden auszuführen, dabei aber deren Wirtschafts- und Finanzkraft zu erhalten, indem er die Mehrzahl der Ausgewiesenen in seinem unmittelbaren Herrschaftsbereich im österreichisch-ungarischen Grenzgebiet und in den habsburgischen Territorien an der oberen Adria ansiedelte. 43 Am 11. bzw. 12. Dezember 1496 wurden Marchegg und Eisenstadt angewiesen, Juden aufzunehmen. 44 Da entsprechende logistische und infrastrukturelle Vorbereitungen dort in der Kürze der Zeit nicht getroffen werden konnten, sollten die aus der Steiermark und Kärnten vertriebenen Juden mit Ziel Marchegg und Eisenstadt in Wiener Neustadt und Neunkirchen überwintern. 45 Nach erfolgter Übersiedlung der Juden in ihre habsburgischen Zielorte ließ sich Maximilian von diesen auch noch beträchtliche Schutzgelder zahlen. 46 Von der Ansiedlung der Juden im österreichisch-ungarischen Grenzgebiet konnte er sich einen wirtschaftlichen Aufschwung der durch Krieg in Mitleidenschaft gezogenen Städte und damit auch die Stabilisierung seiner Herrschaft erhoffen. 47 Treten die finanziellen und herrschaftlichen Implikationen hier offen zu Tage, so lässt sich aufgrund der Quellenlage keine eindeutige Aussage zu möglicherweise damit einhergehenden humanitären Beweggründen treffen: Immerhin wurde in den Schreiben an Wiener Neustadt und Neunkirchen von Ende Dezember ausdrücklich auf die Zerrüttung der Städte Marchegg und Eisenstadt hingewiesen, derzufolge man die Juden nicht vor Sommer 1497 dort unterbringen könne und es unzumutbar sei, Umstände des offenbar nicht ausgeführten Befehls Maximilians vom 2. Dezember 1493, wonach der König seinen Generalschatzmeister angewiesen habe, das gesamte Gut der Juden in der Steiermark, in Kärnten und Krain wegen ihrer Verbrechen einzuziehen (Regesta Imperii XIV: Nr. 143). 38 Wiesflecker-Friedhuber 1990: Nr. 3 und 4, S Vgl. Wiesflecker-Friedhuber 1993: S ; Laux 2004: S. 38; Fühner 2007: S. 77; Schöggl-Ernst 2000: S Wiesflecker Friedhuber 1990: Nr. 3, S. 175/76; vgl. Schöggl-Ernst 2000: S. 307/ Herzog 1934: Nr. 7, S. 10/11; vgl. Wiesflecker-Friedhuber 1993: S. 56; Laux 2004: S. 38; Fühner 2007: S. 77/78; Schöggl- Ernst 2000: S. 308 (dort fälschlicherweise zum 16. März; auf S. 301 korrektes Datum). 41 Regesta Imperii XIV: Nr. 3813a. Vgl. Laux 2010: S. 64; Fühner 2007: S. 79/80; Schöggl-Ernst 2000: S In Kärnten konzentrierten sich die jüdischen Gemeinden auf die drei Städte Klagenfurt, St. Veit und Völkermarkt. 42 Vgl. Fühner 2007: S. 80; Wiesflecker-Friedhuber 1993: S. 62. In Kärnten zog sich der Verkauf bis 1502 hin; vgl. Schöggl-Ernst 2000: S. 312; Fühner 2007: S Offenbar wollten auch einige geistliche und weltliche Herrschaftsträger nicht auf die Dienste der ihnen unterstehenden Juden verzichteten. Sie beabsichtigten wohl, diese auf ihre Besitztümer außerhalb der Steiermark umzusiedeln; vgl. Laux 2004: S. 40/ Regesta Imperii XIV: Nr und 7728; vgl. Scherer 1901: S. 442/43; Fühner 2007: S. 85. Die 1515 aus Laibach, der einzigen jüdischen Gemeinde in Krain, vertriebenen Juden siedelte Maximilian in Eggenburg an; vgl. Tschech 1971: S. 74; Laux 2004: S Regesta Imperii XIV: Nr und 7787 (1496 XII 29/30); vgl. Scherer 1901: S. 443; Fühner 2007: S. 84; Wiesflecker- Friedhuber 1993: S. 62/63; Laux 2004: S. 39; Schöggl-Ernst 2000: S Vgl. Fühner 2007: S ; Wiesflecker : Bd. 3, S. 397, und Bd. 5, S Marchegg hatte beispielsweise hart unter Übergriffen von Böhmen und Ungarn zu leiden gehabt. Auch Eisenstadt war von den österreichisch-ungarischen Auseinandersetzungen betroffen; die Stadt war zwar habsburgisch, lag aber in Ungarn; vgl. Wiesflecker-Friedhuber 1993: S

11 Frauen und Kinder im Winter auf freiem Feld nächtigen zu lassen. 48 Die Ansiedlung der Juden in anderen Herrschaftsgebieten Maximilians führte schon bald zu neuerlichen Beschwerden. 49 Am 8. April 1499 beantwortete Maximilian eine Eingabe der Landstände des Herzogtums Österreich. 50 Darin wurden nach der Zusage einer Ehrengabe von Pfund Denaren zahlreiche Beschwerden vorgebracht, darunter auch die Ansiedlung Maximilians von Juden in Marchegg und anderen Orten, obwohl die Landstände über ein Privileg verfügten, wonach keine Juden mehr aufgenommen werden müssten. Zwar versprach der König, die Juden binnen Jahresfrist auszuweisen, doch wurde er nicht dahingehend tätig. Möglicherweise ging es ihm lediglich darum, die Landstände zu beschwichtigen, befand er sich doch just zu diesem Zeitpunkt im Krieg mit den Eidgenossen, wofür er seine erst kurz zuvor erzielten territorialen Gewinne in der Auseinandersetzung um Geldern seinen niederrheinischen Gegnern preisgeben musste. Die Niederlage im Schweizerkrieg und die zeitgleiche Herausdrängung Maximilians aus Italien markierten den Tiefpunkt seiner Regierungszeit. 51 Insofern musste ihm sehr an einem Aufschub in der Judenfrage gelegen sein. Am 2. Februar 1508, zwei Tage vor seiner Kaiserkrönung in Trient, forderten die Landstände erneut die Vertreibung der Juden aus Österreich, die man bislang zu Ehren Maximilians geduldet hätte. Als Grund für das Vertreibungsgesuch wurde nun angeführt, dass die Juden mittlerweile auf Brief und Siegel und auf immobile Pfänder Geld verliehen, obwohl ihnen nur die Kreditvergabe gegen die Stellung von Faustpfändern erlaubt sei. Ein besonderes Ärgernis war offenbar die Nähe Marcheggs zu Wien, was dazu führte, dass Juden zwar nicht in Wien leben durften, aber dennoch dort Geschäfte betrieben. Maximilian, dessen Position nun deutlich gefestigter war als 1499, verbot daraufhin den Juden die Vergabe von Personal- und Realkrediten. Eine Ausweisung aus dem Herzogtum Österreich verfügte er allerdings nicht. Er sagte den Ständen lediglich zu, keine Niederlassung von Juden außerhalb der Städte Güns, Marchegg und Eisenstadt zu dulden. 52 Lediglich der Jude Hirschl dürfe in Zistersdorf bleiben. Zu Hirschl hatte Maximilian eine besondere Beziehung. Dieser war ein wohlhabender jüdischer Geldleiher aus Graz (später in Zistersdorf wohnhaft), der bereits 1493 als Eintreiber der Judensteuer in Innerösterreich im Auftrag Maximilians bezeugt ist. 53 Er stand in besonderem Vertrauensverhältnis zu Maximilian, der ihn auch wenngleich nicht uneigennützig bei der Eintreibung seiner durchaus beträchtlichen Kredite bei Adligen unterstützte und ihm weitere Privilegien erteilte. Ob Maximilian, der vor allem mit christlichen Bankiers wie den Fuggern und Gossembrot Geschäfte machte, 54 auch bei Hirschl Kredite aufnahm, ist nicht bekannt. Am 24. Mai 1518 beantwortete Maximilian ein erneutes Ansinnen der Landstände auf Vertreibung der Juden negativ, wobei er auch darauf hinwies, dass man dem Juden Hirschl viel schuldig gewesen sei, weshalb man patienz mit ihm haben müsse. 55 Letztlich stellt sich die Situation so dar, dass Maximilian in schwerer Geldnot die kurz nach seinem Amtsantritt in den östlichen Erblanden von den innerösterreichischen Landständen an ihn herangetragene Forderung zur Vertreibung der Juden gegen eine beträchtliche Zahlung akzeptiert hatte, ohne dabei Einbußen in der Finanz- und Steuerkraft der Juden hinzunehmen. Dagegen dürfte das angeblich just 1494 eingetretene besondere Interesse an der Verehrung des vermeintlich 1475 von Juden grausam ermordeten Knaben Simon von Trient kaum ins Gewicht fallen Regesta Imperii XIV: Nr und Die Bestrafung der Übeltäter, die im Sommer 1496 in Kärnten von Böhmen und Ungarn kommende Juden auf dem Weg nach Jerusalem überfallen hatten, gehörte zu seinen Aufgaben als Landesfürst; vgl. Laux 2004: S Nach dem Pogrom in Wien von 1420/21, der sogenannten Wiener Gezerah, mit der Vertreibung der Juden aus dem gesamten Herzogtum Österreich, hatte bereits Friedrich III. einzelnen Juden den Aufenthalt im Herzogtum gestattet; vgl. Lohrmann Regesta Imperii XIV: Nr. 9103; vgl. Fühner 2007: S. 86/ Vgl. Wiesflecker 1984: S Durch seine zweite Ehe, mit Bianca Maria Sforza (1494), hatte Maximilian sich Hoffnung auf den Erwerb des Herzogtums Mailand gemacht. 52 Vgl. Scherer 1901: S. 444/45; Fühner 2007: S. 88; vgl. Tschech 1971: S Zu Hirschl vgl. Fühner 2007: S ; Laux 2004: S Vgl. Wiesflecker 1993: S Bereits 1510 waren die Landstände den Kaiser erneut vergeblich diesbezüglich angegangen; vgl. Scherer 1901: S. 445; zu 1518 vgl. ebd., S ; Zitat zu Hirschl auf S. 447; vgl. auch Fühner 2007: S. 93; Wiesflecker : Bd. 5, S

12 Der Prozess gegen die Juden, der mit einem Schuldspruch endete, hatte weithin großes Aufsehen erregt und fatale Auswirkungen auf das christlich-jüdische Verhältnis im Reich gezeitigt. Wenn Hostienfrevel und Ritualmord pauschal als Begründung im Ausweisungsdekret gegen die Juden der Steiermark und Kärntens angeführt wurden, dann wohl mangels einer sonstigen Maximilian nicht desavouierenden Erklärung. Schließlich galten Hostienfrevel und Ritualmord als allgemein bekannte jüdische Verhaltensweisen, 57 die insbesondere nach den vermeintlichen Ereignissen von Trient und der folgenden Propaganda vor allem im neuen Medium der Einblattdrucke omnipräsent waren. 58 Hätte den Vorwürfen 1494 eine konkrete Anschuldigung zugrunde gelegen, wäre einerseits eine gerichtliche Untersuchung erfolgt; andererseits hätten die Juden weder unter den vergleichsweise günstigen Bestimmungen abziehen noch im Herrschaftsbereich Maximilians wieder angesiedelt werden dürfen. Mit der Vertreibung konnte sich Maximilian als christlicher und gottesfürchtiger Fürst präsentieren, der die Juden Gott zu lobe und unsern undterthanen zu gnaden für immer aus der Steiermark ausgewiesen hatte. 59 Nicht auszuschließen ist, dass sich Maximilian mit der Vertreibung der Juden aus Innerösterreich von der Politik seines Vaters abzusetzen versuchte. Gerade gegenüber den Juden war das Vorgehen Friedrichs III. nicht unumstritten. Hatte Friedrichs Vetter Albrecht 1420/21 die Juden aus den Erblanden vertreiben lassen, so nahm sie Friedrich bald nach seiner Herrschaftsübernahme in den Herzogtümern Steiermark, Kärnten und Krain (1435) wieder auf. Auch die Annullierung der auf ewig lautenden Vertreibung aus den habsburgischen Gebieten erwirkte er 1451 von Papst Nikolaus V. 60 Insofern könnte Maximilian auch beabsichtigt haben, gegen seinen Vater opponierende, antijüdische Kreise Innerösterreichs auf seine Seite zu ziehen, ohne dass damit wie in zahlreichen vergleichbaren Fällen eine generell antijüdische Haltung verbunden war. 61 In Tirol konnte Maximilan den Juden offenbar ausreichenden Schutz gewähren. Erst nach dem Tod des Kaisers kam es zu massiven Protesten wegen der Juden, sodass sich Karl V. genötigt sah, der von den Ständen geforderten, offenbar jedoch nicht oder zumindest nicht in Gänze durchgeführten Ausweisung der Juden zuzustimmen. 62 III. Die Vertreibungen der Juden aus Nürnberg, Ulm und weiteren süddeutschen Reichsstädten Während in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts Juden aus zahlreichen Territorien des Reiches vertrieben wurden, bemühte sich Kaiser Friedrich III. wie bereits eingangs erwähnt in seiner über ein halbes Jahrhundert andauernden Regierungszeit, möglichst keine Judenvertreibungen in seinen Herrschaftsgebieten zuzulassen. Zu diesen zählten neben dem bereits im vorangegangenen Kapitel behandelten Hausgut vor allem Reichsstädte. Ein charakteristisches Beispiel für den Wandel im Umgang der Reichsstädte mit den Juden nach dem Herrscherwechsel von 1493 bildet Reutlingen. Dort waren die Juden wohl im Herbst 1476 schon einmal kurzzeitig vertrieben worden. 63 Der Basler Kaplan Johannes Knebel berichtet in seiner Chronik, dass Friedrich III. der Stadt 56 So Wolfgang Treue (Treue 1996): S. 429/30 und Das von Treue geschilderte Interesse Maximilians an Simon von Trient ist unverkennbar; doch scheint es weniger mit einer Judenfeindlichkeit Maximilians zu tun zu haben als mit einer gezielten Vereinnahmung des als Märtyrer Verehrten zur Stärkung seiner politischen Stellung vor dem Hintergrund der kriegerischen Unternehmungen im benachbarten Oberitalien. 57 Hödl 1997: S Vgl. Magin/Eisermann 2005: S Herzog 1934: Nr. 7, S. 10/ Vgl. Laux 2010: S. 62; Scherer 1901: S Für französische Könige hat dies hinsichtlich der Vertreibung und Aufnahme von Juden William Chester Jordan untersucht (Jordan 1996: S ). untersucht. Markante Beispiele im Reichsgebiet sind Pfalzgraf Ruprecht II. ( ) und Herzog Albrecht III. von Bayern-München ( ), die beide ein schlechtes Verhältnis zu ihren Vätern hatten. Durch die signifikante Ausweisung der Juden hoben sie sich von der Politik ihrer Vorgänger ab; vgl. Laux 2010: S. 35 und 43/ Vgl. Palme 1991: S. 187/ Zu den Ereignissen in Reutlingen vgl. Sauer 1995 (mit weiterer Literatur). Ein Schreiben Friedrichs III. an Reutlingen und weitere Reichsstädte mahnt an, die Rechte der an Philipp von Weinsberg verpfändeten Juden der jeweiligen Städte zu respektieren (Knupfer 1904, Nr. 896, S. 508/09)

13 daraufhin ein hohe Strafe angedroht habe, wenn sie nicht die Geistlichen aus dem Anhang Herrn Ludwigs von Freiburg ausweise und die Juden wieder aufnehme, was auch sogleich geschehen sei. 64 Demnach hatten wohl antijüdische Predigten ein Jahr nach dem spektakulären Fall Simons von Trient zur spontanen Vertreibung der Juden geführt, die durch energisches Einschreiten der Reichsgewalt unmittelbar revidiert wurde. Im Jahre 1495 waren die Vertreter Reutlingens erfolgreicher, als sie von Maximilian die Erlaubnis zur Ausweisung der Juden erhielten, allerdings auf einen Zeitraum von zehn Jahren beschränkt. 65 Offenbar ließ der König bei der ersten von ihm verfügten Judenvertreibung aus einer Reichsstadt noch eine gewisse Vorsicht walten, indem er die Möglichkeit einräumte, nach einer gewissen Frist dort wieder Juden anzusiedeln. 66 Wohl im Jahre 1505 verlängerte er die Laufzeit des Privilegs um weitere zehn Jahre, 67 ehe er der Stadt 1516 freilich gegen einträgliche Bezahlung ein privilegium de non tolerandis Judeis 68 erteilte, also das Recht, generell keine Juden mehr aufnehmen zu müssen. 69 Begründet wurde dies mit dem mercklichen schaden und verderben, welche die Juden verursacht hätten, und dem Nutzen, den die Stadt von ihrer Ausweisung gehabt hätte. Hier zeigen sich deutliche Parallelen zum Nürnberger Vertreibungsbeschluss von Unklar bleibt allerdings im Unterschied zu Nürnberg, welche Gegenleistung die Stadt Reutlingen Maximilian für die Erteilung der Privilegien zu erbringen hatte. Es hat den Anschein, dass die Vertreibung in Reutlingen möglicherweise aufgrund der vergleichsweise geringen Bedeutung der dortigen Judengemeinde relativ zügig abgelaufen ist. Einen längeren und deutlich besser dokumentierten Prozess stellen dagegen die Vertreibungen der Juden aus den finanzkräftigen oberdeutschen Reichsstädten Ulm und Nürnberg dar 70 aus Augsburg, dem bevorzugten Aufenthaltsort Maximilians außerhalb seines Hausguts, 71 waren die Juden bereits 1440 ausgewiesen worden. 72 Vertreter der Stadt Nürnberg waren schon 1473 mit der Bitte um Vertreibung der Juden an Friedrich III. herangetreten, bei diesem jedoch auf strikte Ablehnung gestoßen. 73 In Nürnberg wurde man in der Angelegenheit dann wieder 1498 aktiv, also fünf Jahre nach Maximilians Herrschaftsantritt und drei Jahre nach der vom König genehmigten Ausweisung der Juden aus Reutlingen. Während Toch hier einen Zusammenhang mit der nur sporadischen Anwesenheit Maximilians im Reich während seiner ersten Regierungsjahre sieht, 74 könnte man in Nürnberg möglicherweise auch abgewartet haben, wie sich die vergleichbare Situation in Ulm entwickelte. Nachdem es dort zu einem unbekannten Zeitpunkt nach dem 23. August 1492 mit der Zwangstaufe des in Ulm lebenden Rabbiners Moses Gunzenhauser zu einem antijüdisch motivierten Eklat gekommen war, 75 versuchte der Rat Ende 1493 oder Anfang 1494 durch die vermittelnde Tätigkeit des königlichen Kanzlers Dr. Konrad Stürzel von Buchheim ein Ausweisungsprivileg von Maximilian zu erlangen. Es wurde in Aussicht gestellt, den Juden eine einjährige Frist zum Verkauf ihrer Immobilien und zum Eintreiben der Schulden zu gewähren. 76 Kurz nachdem Stürzel die Angelegenheit bei Maximilian vorgebracht hatte (Mai 1494), bestätigte der König allerdings den Ulmer Juden gegen entsprechende Zahlung ihre althergebrachten Privilegien und befreite sie im folgenden Jahr zudem noch für drei Jahre von allen außergewöhnlichen Abgaben Vischer 1887: S Stern 1936: Kapitel 3: Reutlingen, Anhang, Nr. 1, S. 34/ Zudem war für die Verlängerung des Privilegs erneut eine Gebühr zu entrichten. 67 Dies geht ohne genaue Zeitangabe aus der Urkunde Maximilians von 1516 hervor. 68 Vgl. zu den privilegia de non tolerandis Judeis Kosche 2002b: S Stern 1936: Kapitel 3: Reutlingen, Anhang, Nr Die Umstände der Vertreibung der Juden aus Nürnberg sind vorbildlich aufgearbeitet worden von Michael Toch (Toch 1984b). Die ähnlich geartete Vorgehensweise in Ulm wurde jüngst eingehend von Christian Scholl untersucht (Scholl 2011). 71 Vgl. Moraw 2002: S Zur Vertreibung aus Augsburg vgl. Mütschele 1996: S Vgl. Toch 1984b: S Ebd., S Vgl. Scholl 2011:, S. 331/32. Moses konnte nach seiner Auswanderung auf dem Weg nach Jerusalem wieder zu seinem angestammten Glauben zurückkehren. 76 Ebd., S Regesta Imperii XIV: Nr. 778 (1494 VI 13) und 2017 (1495 VI 30); vgl. Scholl 2011: S

14 Zu den regulären Forderungen des Königs an die Juden des Reiches zählten nach fast durchgängiger Veräußerung der regulären Judensteuer und des sogenannten Goldenen Opferpfennigs an andere Herrschaftsträger der von Kaiser Sigismund ( ) eingeführte Dritte Pfennig, die Abgabe eines Drittels des Vermögens der Juden anlässlich des Regierungsantritts eines Königs, und die auf dem Wormser Reichstag von 1495 beschlossene, letztlich jedoch gescheiterte 78 Reichssteuer des Gemeinen Pfennigs, der sowohl von Christen als auch von Juden zu entrichten war. Für Juden betrug die Abgabe allerdings einen Gulden pro Person. 79 Hinzu kamen außergewöhnliche Abgaben, die sich angesichts des chronischen Geldmangels Maximilians insbesondere vor dem Hintergrund seiner zahlreichen kriegerischen Unternehmungen häuften und je nach Durchsetzbarkeit zu einer starken Belastung der jüdischen Gemeinden führen konnten. 80 Dennoch waren die Einnahmen Maximilians aus den außergewöhnlichen Steuern mit Beträgen von zumeist fl. relativ bescheiden. Angesichts der durch zahlreiche Belastungen, die grundlegende Umstrukturierung des Kapitalmarkts und zunehmende Abwanderungen der Juden nach Osteuropa und Oberitalien bedingten, rückläufigen Finanzkraft der Juden im Reich war mehr wohl auch nicht zu erwarten. Dies wurde schließlich auch bei der Erhebung des nur unregelmäßig gezahlten Gemeinen Pfennigs berücksichtigt, der im Kölner Reichsabschied von 1505 auf die Hälfte herabgesetzt wurde. 81 In Bezug auf Maximilians Politik gegenüber Ulm zeigte sich schon bald, dass der König nicht ernsthaft daran interessiert war, die noch 1495 der Ulmer Judengemeinde erteilten Zusagen einzuhalten. Obwohl er die Ulmer Juden für drei Jahre von Sondersteuern befreit hatte, forderte er angesichts eines bevorstehenden Feldzugs gegen den französischen König in Oberitalien erneut deren finanzielle Beteiligung ein und erhielt 230 fl. 82 Damit jedoch nicht genug: Im August 1498 bekannte der Ulmer Rat, ein Vertreibungsdekret Maximilians erhalten zu haben. 83 Möglicherweise war dieses bei Maximilians Aufenthalt in Ulm in den Monaten Mai und Juni 1498 ausgehandelt worden. 84 Es ist nicht auszuschließen, dass es sich bei dem erwähnten, jedoch nicht überlieferten Schreiben, um eine Art Vorvertrag handelte, wie er auch zwischen Maximilian und den steiermärkischen Landständen abgeschlossen worden war. Dort stellte Maximilian das eigentliche Vertreibungsdekret erst nach Erhalt der ersten Rate der für die Vertreibung der Juden vereinbarten Summe aus. In Ulm sollte noch mehr als ein Jahr verstreichen, ehe Maximilian entsprechende Schriftstücke ausfertigen ließ. Derweil ergriff Nürnberg konkrete Maßnahmen zur Ausweisung der Juden. Unmittelbar nach Maximilians Aufenthalt in Ulm beauftragte der Nürnberger Rat, der wohl genauestens über die Verhandlungen zwischen dem König und dem Ulmer Rat informiert war, zwei seiner Mitglieder, Planungen zur Vertreibung der Juden vorzunehmen. 85 Kurz darauf wurde diesbezüglich Kontakt zum königlichen Hof aufgenommen. Dieser lief über den aus Nürnberg stammenden königlichen Kämmerer Balthasar Wolf. Wohl nicht zuletzt auf Fürsprache des Kämmerers wurde dem Nürnberger Rat zugestanden, die weitere Abwicklung der von ihm gewünschten Ausweisung der Juden vorzunehmen. Der Rat bestand allerdings auf der Ausfertigung eines offiziellen Ausweisungsdekrets, aus dem hervorgehe, dass die Vertreibung auf Geheiß Maximilians stattfinde. Dafür verpflichtete sich der Rat, fl. zu zahlen, sofern er über die jüdischen Immobilien 78 Die Steuer scheiterte an der schlechten Zahlungsmoral sowohl der Reichsstände als auch der Juden; vgl. Tschech 1971: S. 30/31. Das Reich blieb der einzige europäische Staat, der über keine regelmäßige Steuer verfügte (Wiesflecker 1993: S. 33). 79 Auf dem Wormser Reichstag wurde der dahingehende Beschluss des Koblenzer Reichsabschieds von 1492 in Bezug auf die Abgaben der Juden bestätigt; vgl. Fühner 2007: S. 96/97; Watzenig 1983: S. 67/68; Wiesflecker : Bd. 5, S So zahlten die Juden beispielsweise außergewöhnliche Abgaben anlässlich der Krönung Maximilians und eines Italienzugs zum Zwecke der Kaiserkrönung (1507) und der Kriege gegen Ungarn (1486 und 1487), gegen die Niederlande und das Osmanische Reich (1489), gegen Böhmen und Frankreich (1491), wiederum gegen Frankreich (1497), gegen die Schweizer (1499) und gegen Venedig (1510). Detailliert geht Markus Wenninger auf die Problematik ein (Wenninger 2012). 81 Noch auf dem Augsburger Reichstag von 1500 wurde die Abgabe in Höhe von einem Gulden für jeden Juden bestätigt; vgl. Tschech 1971: S. 33. Die Reduktion des Kölner Reichsabschieds von 1505 wurde auf dem Mainzer Reichstag von 1512 bekräftigt; vgl. ebd.; Fühner 2007: S. 96/ Kommission : Bd. 6, Verhandlungen 1497 X VI 18, Nr. 91, S. 553; vgl. Scholl 2011: S Chmel 1845: Nr. 175, S. 204/05; Regesta Imperii XIV: Nr Vgl. Scholl 2011: S Vgl. detailliert zu den Vorgängen Toch 1984b: S

15 frei verfügen dürfe. Sollte bei deren Verkauf eine höhere Summe erzielt werden, war man bereit, dem König zusätzlich die Differenz zu übergeben. Sogleich wurden Nürnberger Rechtsgelehrte mit der Ausfertigung eines für den König vorformulierten Vertreibungsdekrets betraut. Noch bevor deren Arbeit abgeschlossen war, traf Balthasar Wolf mit den Urkunden des Königs in Nürnberg ein. Da deren nicht überlieferter Wortlaut beim Nürnberger Rat jedoch nicht auf Anklang stieß, erbat man sich, von den Nürnberger Juristen Änderungen vornehmen lassen zu dürfen, wofür dem König nun sogar fl. in Aussicht gestellt wurden. In der zweiten Oktoberhälfte erhielt der Nürnberger Rat schließlich sechs detailliert nach seinen Wünschen von der königlichen Kanzlei ausgefertigte Urkunden. Sie waren allesamt auf die Zeit zwischen dem 5. und 26. Juli zurückdatiert, 86 d. h. auf die Zeit vor dem Schreiben Maximilians, in dem er dem Rat gestattet hatte, nach Belieben mit den Juden zu verfahren. In Nürnberg sollte unter allen Umständen der Anschein gewahrt werden, dass die Ausweisung der Juden vom Reich ausging. Zudem war es gegenüber etwaigen zukünftigen Ansprüchen der Reichsgewalt notwendig, ein rechtlich nicht anfechtbares Privileg über den Vorgang zu besitzen. Die Schreiben enthielten den Befehl an die jüdische Gemeinde, die Stadt zu verlassen, ein Mandat an den Schultheißen, die Immobilien der Juden zu beschlagnahmen, eine Aufforderung an den Rat, den Schultheißen dabei zu unterstützen, einen Befehl an den Rat, die Juden für alle Zeiten auszuweisen und die Erlaubnis, Wechselbänke einzurichten sowie zwei deutlich jünger datierte Erlasse an Stadtrat und Schultheiß, wonach Ersterem die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die beschlagnahmten jüdischen Immobilien zustehe. Das königliche Mandat an den Stadtrat nennt mehrere Gründe für die Vertreibung: 87 Demnach verfüge die Stadt bereits über Privilegien von Maximilians Vorgängern, wonach sie nur eine bestimmte Anzahl Juden aufnehmen müsse und bei Streitigkeiten umb gesuch und wucherlich henndel nicht Recht sprechen müsse. Die Zahl der Juden sei jedoch deutlich angewachsen, was zu einer Gefährdung der Nürnberger Bürger durch Wucher und Betrug der Juden geführt habe. Die Kreditnehmer würden in den Ruin getrieben und seien nicht mehr in der Lage, ihren sonstigen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Dies gelte umso mehr als die meisten Nürnberger Bürger in Handel und Handwerk tätig und durch die mangelnde Kreditwürdigkeit ihrer Mitbürger selbst gefährdet seien. 88 Auch förderten die Juden durch ihre Geschäftspraxis Diebstähle. Weder existierten die erwähnten königlichen Vorurkunden, noch war die Zahl der Nürnberger Juden angestiegen. Vielmehr war diese, wie Michael Toch nachgewiesen hat, 89 im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts auf 12 bis 15 Familien gesunken. Nach dem generellen Rückgang des großen jüdischen Darlehensgeschäfts aufgrund anderer Kreditformen waren vorwiegend Handwerker, Kleinhändler und Bauern bei Juden verschuldet. Speziell für Nürnberg hat Toch auf die Handwerkerschaft hingewiesen, die verstärkt Darlehen zur Führung ihrer Geschäfte aufnehmen musste, da sie unter dem Druck von Finanzmaklern, Verlegern und Großkaufleuten stand, die sie häufig mit Erfolg in ihre Abhängigkeit zu bringen versuchten. 90 Dem Rat dürfte wohl ernstlich an der Vermeidung der zunehmenden Pauperisierung und an sozialer Ruhe gelegen gewesen sein. 91 Dass er das Problem durch die Vertreibung der ungeliebten Juden und der Einrichtung einer Wechselbank in den Griff zu bekommen gedachte, dürfte eher auf eine getrübte Wahrnehmung von Ursache und Wirkung zurückzuführen sein. Die Verschuldung weiter Teile der Bevölkerung von Stadt und Umland bei Juden war offensichtlich. Davon zeugen die zahlreichen Pfänder im Besitz von Juden, die zudem häufig nicht mehr ausgelöst werden konnten. So war es angesichts latent antijüdischer Stimmungen ein Leichtes, die Juden zu Sündenböcken abzustempeln, anstatt die eigentliche Ursache der voranschreitenden Verarmung zu bekämpfen. Dazu trug insbesondere die Verschärfung des Wucherdiskurses nach den Konzilien von Konstanz ( ) und Basel ( ) bei. 92 Vor allem franziskanische Wanderprediger übten mit ihrer Polemik gegen die jüdische Geldleihe massiven moralischen Druck auf die Schutzher- 86 Regesta Imperii XIV: Nr. 6351, 6459 und Edition in Toch 1984b: S Ebd.: S Ebd., S. 7/8 (mit Verweisen auf weitere Studien aus seiner Hand). 90 Ebd., S Ebd., S Vgl. Jörg

16 ren der Juden aus. 93 Abgesehen von der generellen Verurteilung der Zinsnahme als Wucher, richtete sich im Falle der jüdischen Geldleiher die Agitation gegen die Höhe des Zinsfußes und gegen den Zinseszins, der je nach Abrechnungsintervall die Schulden tatsächlich dramatisch anwachsen lassen konnte. 94 Wucherbeschuldigungen und Streit um verfallene Pfänder führten allenthalben dazu, dass geistliche und weltliche Gerichte mit dahingehenden Streitfragen in hohem Maße befasst waren. Insofern dürfte der Nürnberger Rat, als er behauptete, das Recht zu besitzen, nicht in Zins- und Wucherbelangen der Juden urteilen zu müssen, in der Tat ein drängendes Problem angesprochen haben. 95 Obwohl dieser in Bezug auf die Juden das geistliche Gericht des Bischofs von Bamberg völlig ausgeschaltet hatte, dachte man seit Beginn der siebziger Jahre des 15. Jahrhunderts wegen der Überlastung der städtischen Gerichte 96 intensiv darüber nach, diese Kompetenz und damit auch ein Stück politischer Unabhängigkeit freiwillig an das geistliche Gericht abzugeben, zumal auch Versuche, das Prozessrecht für Juden in Nürnberg zu verschärfen, vorläufig am Widerstand Kaiser Friedrichs III. gescheitert waren. 97 Gegen Ende des Jahrhunderts kam dann auch noch der Vorwurf der Diebstahlbegünstigung auf. Dies rührte daher, dass den Juden zur Erleichterung des Handels schon im 11. Jahrhundert zugestanden worden war, beim Ankauf (und der Pfandnahme) von Gegenständen, den christlichen Veräußerer nicht benennen zu müssen, was es Dieben erleichterte, ihre Beute freilich um einen sehr niedrigen Preis loszuwerden. Obwohl dieses Recht im Laufe der Zeit mit unterschiedlichen Einschränkungen versehen wurde, blieb es grundsätzlich fast im gesamten Reich über das Mittelalter hinaus bestehen. Abgesehen davon, dass es rechtliche Einschränkungen wie öffentliche Annahme des Pfandes, Stellung von Zeugen, öffentliche Aufbietung verfallener Pfänder Dieben erschwerten, ihr Diebesgut zu veräußern, wussten Diebstahlopfer die Vorteile des sogenannten Marktschutzrechts sehr wohl zu schätzen, da sie hoffen konnten, ihr Hab und Gut für den niedrigen Preis, den der jüdische Pfandleiher gezahlt hatte, wiederzuerhalten. Verkaufte der Dieb seine Beute woanders gegen ein höheres Entgelt, hatte der Eigentümer dagegen nur eine geringe Chance, seine Habe zurückzubekommen. 98 Es handelte sich bei dem Vorwurf der Diebstahlbegünstigung um eine rechtlich keinesfalls zu untermauernde und moralisch eher ambivalente Beschuldigung. Dennoch zeitigten die im Vertreibungsbeschluss Maximilians von den Nürnberger Juristen vorformulierten Anschuldigungen die gewünschte Wirkung, und das weit über Nürnberg hinausgehend, wie noch zu zeigen sein wird. Nach der Überstellung der königlichen Schriftstücke an die Stadt Nürnberg wurden die Juden am 31. Oktober 1498 darüber informiert, dass sie die Stadt innerhalb von drei Monaten zu verlassen hätten, während der sie ausstehende Schulden einziehen sollten. 99 In den nächsten Tagen wurden die jüdischen Immobilien konfisziert; die Juden durften gegen Zins bis zum Abzug darin wohnen bleiben. Nach einem weiteren Aufschub verließen die letzten Juden am 2. März 1499 die Stadt. Kurz darauf wurde damit begonnen, die jüdischen Grabsteine vom Friedhof zu entfernen. Einerseits stellten diese begehrtes Baumaterial dar, 100 andererseits intendierte die Beseitigung des jüdischen Gedenkortes und gemeindlichen Identifikationssymbols schlechthin 101 auch die Zerstörung jüdischer Traditionen, um ihnen jegliche Hoffnung auf Rückkehr zu nehmen. Im Mai 1499 erkundigte sich dann der Rat von Ulm, der sich bereits vor geraumer Zeit generell mit Maximilian über die Vertreibung der Juden geeinigt, dann aber keine konkreten Schritte unternommen hatte, in Nürnberg, 93 Cluse 1982: S Generell zum Verhältnis der Franziskaner zu den Juden vgl. Cohen Vgl. Magin Für Nürnberg hat Michael Toch 1995: S. 1009, allerdings schon für die siebziger Jahre des 15. Jahrhunderts einen maßvollen Zinssatz für Kredite bei Juden in Höhe von 10 13% ermittelt. 95 Vgl. Toch 1984b: S So zum Beispiel 1422 in Gelnhausen; vgl. Löwenstein 1987: S. 429 und 432, Anm Vgl. Toch 1984b: S Kaum noch relevant war wohl der Umstand, dass generell Klagen vor dem Gericht des Beklagten auszutragen waren, Juden demnach, wenn sie Kredite an auswärtige weltliche und geistliche Territorialherren und sonstige Adlige des Umlands vergaben, vor auswärtigen Gerichten klagen mussten. In diesem Zusammenhang konnten sie in Auseinandersetzungen zwischen den auswärtigen Herren und ihrem Wohnort instrumentalisiert werden, so dass sich mitunter ihr Verhältnis zur Stadtgemeinde verschlechterte. 98 Vgl. Müller Vgl. dazu sowie zum Folgenden Toch 1984b: S. 5/ Vgl. Stoffels Vgl. Haverkamp

17 wie die dortige Ausweisung der Juden abgelaufen sei. Der Nürnberger Rat antwortete am 24. Mai 1499, dass der König den entsprechenden Befehl gegeben habe, die Juden zwar versucht hätten, den Rat umzustimmen, es aber insgesamt problemlos abgelaufen sei. 102 Zudem wurde angekündigt, Kopien der königlichen Mandate beizufügen, die man allerdings nicht öffentlich machen solle. Die Ulmer ließen sich daraufhin von dem Leiter der königlichen Hofkanzlei, Zyprian von Serntein, zwischen dem 6. und 10. August datierte, identische Schreiben ausfertigten. 103 Am 10. August quittierte Balthasar Wolf dem Ulmer Rat den Empfang von fl. für die Überlassung der jüdischen Immobilien. 104 Zudem verpflichtete sich der Ulmer Stadtrat, vierteljährlich in sämtlichen reformierten Ulmer Männerklöstern 105 Messen für Maximilian lesen zu lassen. Das weitere Procedere lief ähnlich ab wie in Nürnberg: Am 4. September wurden die Juden über ihre Ausweisung und das Vorgehen in Kenntnis gesetzt; am nächsten Tag wurden die jüdischen Immobilien Friedhof, Synagoge und elf Wohnhäuser dem Stadtrat überschrieben; noch vor dem 7. März 1500 hatten alle Juden die Stadt verlassen. 106 Obwohl Ulm ebenso wie Nürnberg eine bedeutende Gewerbe- und Handelsmetropole war, erscheint es fraglich, ob die von Nürnberg unverändert übernommene Begründung für die Vertreibung der Juden tatsächlich auf die Ulmer Verhältnisse anzuwenden war. Unpassend war sie jedoch mit Sicherheit im Hinblick auf die Situation weiterer süddeutscher Reichsstädte, die sich nun den Wortlaut der Ausweisungsbeschlüsse von Ulm entweder direkt oder über Dritte besorgten und sich in einer Art Kettenreaktion gleich- oder zumindest fast gleichlautende Urkunden von der königlichen Kanzlei ausfertigen ließen. Zuerst traf es die Juden in den Reichsstädten Giengen an der Brenz (1500) und Schwäbisch Gmünd (1501), die zuvor eine lockere Gemeinschaft mit der Ulmer Gemeinde gebildet hatten. 107 In Schwäbisch Gmünd hatte Maximilian durch sein Einschreiten noch 1497 eine Vertreibung der Juden verhindern können, 108 ehe er gegen Zahlung von 700 fl. am 24. Februar 1501 die Ausweisung der Juden nach dem Nürnberger Formular anordnete. 109 Bald nach dem Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05) wurde dann die Nördlinger Judengemeinde mit Mandat vom 27. Oktober 1506 aufgefordert, die Stadt bis zum 14. März 1507 zu verlassen. 110 Zwar wurde weder der Text der Nürnberger Urkunde von 1498 noch die detaillierte, in sechs königlichen Schriftstücken geregelte Vorgehensweise übernommen, doch zielten die gegen die Juden vorgebrachten Vorwürfe in die gleiche Richtung. Es ist die Rede von durch die Juden verursachten manig leichtfertigkait, auch diebstal und ander übelthat in der Stadt, und auch sonst seien sie in manigfaltig ander weg bisher nachteilig und beschwerlich gewest. Angesichts der von den Nördlinger Juden aufgebrachten außergewöhnlichen Steuern, war die Zahlung von 700 fl. 111 für 102 Regesta Imperii XIV: Nr Lediglich die Orts- und Personennamen wurden ausgetauscht. Vgl. Scholl 2011: S. 336/ Ebd., S Reformiert wurden in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts Franziskaner- und Dominikanerkonvent sowie die Augustinerchorherren des Wengenklosters; ob auch die von Melk reformierten Benediktiner im etwas außerhalb der Stadt gelegenen Kloster Wiblingen dazu gehörten, erscheint fraglich; vgl. zu den Reformen in den Ulmer Klöstern die einzelnen Beiträge in: Specker/Tüchle Vgl. Scholl 2011: S. 340/41. Die Wechselbänke, deren Einrichtung sich die Nürnberger 1498 von Maximilian hatten genehmigen lassen, um den Kleinkredit der Juden zu ersetzen, waren 1500 noch nicht eingerichtet. Denn nach der Vertreibung der Juden wollten die Ulmer von den Nürnbergern in Erfahrung bringen, wie die Wechselbänke einzurichten seien, worauf sie die Antwort bekamen, dass die Nürnberger noch nichts dazu sagen könnten, weil man diese noch nicht eingerichtet habe; vgl. ebd., S. 341/ Vgl. Emberger-Wandel Über die Vertreibung aus Giengen informiert lediglich eine hebräische Chronik des frühen 17. Jahrhunderts. 108 Vgl. Emberger-Wandel 1995: S hatte der König der Stadt noch geboten, die Juden nicht in ihren wirtschaftlichen Betätigungen zu behindern betätigte sich Maximilian als Vermittler zwischen Stadt und Juden in Streitigkeiten. 109 Regesta Imperii XIV: Nr Die Gmündner Urkunde ist der Ulmer einschließlich des Gebets für Maximilian im Wortlaut entlehnt bis auf die zeitliche Befristung der Ausweisung, die ebenso wie einige Jahre zuvor in Reutlingen erst auf zehn Jahre begrenzt war und dann 1521 entfristet wurde; vgl. Lang 2008: S Stern 1980: Nr. 1, S. 88/89 (dazu auch Nr. 2 und 3, S ); neuerdings auch in: Dohm 2006: Anhang, Nr. 69; vgl. dazu ebd., S ; Wenninger 1981, sowie Müller 1898/1899: Tl. 1, S. 76/ In der Ausweisungsurkunde steht lediglich, dass die Juden ain nemliche summa gelts für die jüdischen Liegenschaften gezahlt hätten. Die Höhe des Betrags geht aus einem Schreiben des Reichsvizekanzlers Nikolaus Ziegler an die Stadt Nördlingen vom 21. Oktober 1506 hervor (Voges 1988: S. 163; neuerdings auch in Dohm 2006: Anhang, Nr. 68)

18 die jüdischen Immobilien (mit Ausnahme des Friedhofs) und den dauerhaft geltenden Ausweisungsbeschluss verhältnismäßig gering veranschlagt. 112 Dies könnte ebenso wie die Weiternutzung des Friedhofs auch die Dauer der bereits seit November 1502 laufenden Verhandlungen mit Maximilian über die Höhe der Zahlung erklären. 113 Möglicherweise waren zwischenzeitlich auch schon einige Juden der drohenden Ausweisung zuvorgekommen, indem sie nach Verkauf ihrer Liegenschaften freiwillig abzogen. Eine identische Urkunde erhielt Oberehnheim am 21. März 1507 von Maximilian. 114 Erst zehn Jahre zuvor hatte die Stadt auf massiven Druck Maximilians wieder Juden zulassen müssen, nachdem die dortige Gemeinde durch die Verfolgungen Schweizer Söldner 1476/77 ausgelöscht worden war. 115 Nun erhielt die Stadt die jüdischen Immobilien für vermutlich 600 fl. 116 sowie ein priviliegium de non tolerandis iudeis. Die Oberehnheimer Juden waren allerdings nicht bereit, sich mit der Ausweisung abzufinden und suchten durch Einschaltung Josels von Rosheim letztlich vergeblich ein günstigeres Urteil Maximilians zu erwirken. 117 Ähnlich gestalteten sich die Vorgänge in Colmar, wo sich der Rat ebenso wie in Oberehnheim weigerte, wieder Juden aufzunehmen. Schon bald nach der Aufnahme zweier jüdischer Familien auf ausdrücklichen Befehl des Königs im Jahre 1498 bzw versuchte man sich von Seiten des Rates dieser wieder zu entledigen. Nachdem die Colmarer Juden ebenso wie ihre übrigen in den Fall verwickelten Glaubensgenossen durch abermalige Intervention Maximilians das Waldkircher Ritualmordverfahren 1504/ überstanden hatten, bemühte sich Colmar seit Ende 1507 um die Vertreibung der Juden. Am 22. Januar 1510 erteilte Maximilian der Stadt unter Hinweis auf den verderblichen Schaden der Juden das Ausweisungsprivileg. 119 Im Unterschied zu den übrigen Zentren, die ihre Juden vertrieben, gelangten die Colmarer Stadtväter nicht zumindest nicht unmittelbar in den Besitz der jüdischen Immobilien; diese gab Maximilian seinem Sekretär Jakob Spiegel für treue Dienste. 120 War Maximilian zu der Zeit, als er den beiden bedeutenden oberdeutschen Reichsstädten Nürnberg und Ulm die Vertreibung der Juden gegen Zahlung von bzw fl. für die jüdischen Immobilien gestattete, politisch und finanziell in großer Bedrängnis, so lassen sich die folgenden Vertreibungen aus weiteren Reichsstädten des Donauraums über das Ries bis hin zum Elsass 121 nur als Kettenreaktion verstehen, die auf die Verbreitung des von den Nürnberger Juristen erarbeiteten Formulars zurückzuführen ist. Dies konnte offenbar auch bei gänzlich anders gearteten Wirtschaftsstrukturen, wie sie die 112 Im Jahre 1491 beteiligten sich die Nördlinger Juden noch mit 285 fl. an Kriegszügen gegen Ungarn und Frankreich; 1498 erhielt Maximilian noch 200 fl. für den Italienzug; vgl. Dohm 2006: S Vgl. Wenninger 1981: S. 163; Dohm 2006: S. 212/13. Der Friedhof ist unter den an die Stadt verkauften Immobilien nicht aufgeführt. Er wurde offensichtlich weiterhin von Juden aus der Region genutzt. Zeitlich wohl unmittelbar zusammenhängend mit der Vertreibung aus Nördlingen fand offensichtlich auch die Ausweisung der Juden aus der nahe gelegenen Reichsstadt Bopfingen statt, über die allerdings keine urkundlichen Zeugnisse vorliegen; vgl. Sauer Obernai, Archives Municipales, AA 25 (Abschrift in: Straßburg, Archives Municipales, III 174/17, Nr. 54); vgl. auch Mentgen 1995: S. 265 und 441 (mit weiterer Literatur). Die Juden wurden am 24. April 1507 aufgefordert, die Stadt innerhalb von drei Monaten zu verlassen. 115 Zu Oberehnheim vgl. Mentgen 1995: bes. S Ebenso wie in der Urkunde über die Ausweisung der Juden aus Nördlingen enthält der Text keine genaue Summe. Diese ergibt sich wiederum aus einem weiteren Schriftstück (Obernai, Archives Municipal, BB 9 (1508)); vgl. Mentgen 1995: S Vgl. Mentgen 1995: S Vgl. dazu demnächst ausführlich Geldermans-Jörg. 119 Scheid 1887: Nr. 28, S. 366/67. Den Juden wurde dies am 25. April 1510 durch kaiserliches Schreiben mitgeteilt (Lehmann 1924: S. 65/66). Vgl. ausführlich zu den Vorgängen Mentgen 1995: S Die Colmarer Juden konnten noch einen Aufschub bis April 1512 erreichen, mussten die Stadt dann aber endgültig verlassen. 120 Vgl. Mentgen 1995: S Dieser verkaufte sie wiederum an die Stadtgemeinde und einzelne Bürger. 121 Von der Vertreibungswelle von 1498 bis 1510 blieben nur wenige oberdeutsche Reichsstädte verschont, insbesondere Regensburg und Rothenburg ob der Tauber. Donauwörth wurde gewissermaßen als Nachzügler noch 1517 von der letzten von Maximilian autorisierten Vertreibung betroffen. Aus Mülhausen im Elsass zog 1515 der letzte Jude ab, ohne dass es einer Ausweisung bedurft hätte. Vgl. die entsprechenden Artikel in Germania Judaica Bd. 3, Tl. 1 (Aach Lychen) und Tl. 2 (Mährisch-Budwitz Zwolle)

19 Reichsstadt Nürnberg bot, ohne Weiteres übernommen werden und lag vermutlich in einer allgemeinen Verunsicherung vor dem Hintergrund spätmittelalterlicher Krisen und der Wirkmächtigkeit von Schlagworten wie Wucher, Schaden und Diebstahl begründet. 122 Angesichts der Tatsache, dass Maximilian aus den Vertreibungen der Juden aus der Steiermark und Kärnten erheblichen Profit zog, indem er sich von den Landständen hohe Summen für die Ausweisung der Juden zahlen ließ, zugleich die Finanzkraft der Juden, die ihre Immobilien verkaufen durften, erhielt, und diese gegen Entgelt in anderen Orten seines Herrschaftsbereiches zur Ankurbelung der Wirtschaft ansiedelte, erwiesen sich die auf Betreiben der Stadtgemeinden von Maximilian verfügten Ausweisungen der Juden aus den Reichsstädten als deutlich weniger einträglich. Zwar gingen die Zahlungen der Gemeinden Nürnberg und Ulm weit über das hinaus, was von den dortigen Juden an Steuern und Abgaben innerhalb eines längeren Zeitraums zu erwarten war, sodass sie Maximilian kurzfristig von Nutzen waren. Da diese finanziellen Leistungen der Städte zu einem nicht geringen Teil über den Verkauf der jüdischen Immobilien abgewickelt wurden, schädigte der König die Wirtschaftskraft der vertriebenen Juden, was dazu führte, dass diese, wenn sie überhaupt unter der Herrschaft des Reiches verblieben und nicht in andere Territorien abwanderten, in Zukunft zumeist nur noch verminderte Abgabenleistungen erbringen konnten. Diesem Umstand trug nicht zuletzt der schon erwähnte Kölner Reichsabschied von 1505 Rechnung, indem darin die Halbierung der ohnehin nur unregelmäßig gezahlten jährlichen Kopfsteuer der Juden festgeschrieben wurde. 123 In Bezug auf die Ausweisungen der Juden aus weiteren Reichsstädten im Sog von Nürnberg und Ulm erscheint es fraglich, ob der Habsburger überhaupt finanzielle Vorteile daraus ziehen konnte, zumal die Nördlinger und die Colmarer Juden beträchtliche Abgabenleistungen erbracht hatten, die in nur wenigen Jahren die einmalige Zahlung der Stadtgemeinden für ihre Vertreibungen überwogen (hätten). Eine prinzipiell antijüdische Haltung kann Maximilian nicht unterstellt werden, hatte er doch häufig zugunsten jüdischer Gemeinden in deren Auseinandersetzungen mit den Stadtgemeinden freilich wiederum nicht ganz uneigennützig interveniert und auch zahlreiche Privilegien für jüdische Gemeinden ausgestellt, die er aber des Öfteren nach nur wenigen Jahren aufgrund anderer Opportunitäten völlig ignorierte. Neben den kurzfristigen, zum Teil auch nur scheinbaren Vorteilen, die die Judenvertreibungen Maximilian boten, und auf die in der einschlägigen Forschung regelmäßig hingewiesen wird, erschiene es lohnenswert, die Personen im näheren Umfeld Maximilians im Hinblick auf ihre Einstellung zu Juden zu untersuchen sowie die Rolle personell und institutionell wirksamer Netzwerke auf die Entscheidungsfindung des Herrschers näher zu betrachten. Exemplarisch sei hier nur auf den Reichsfiskal Johann Gassl verwiesen, der von Maximilian mit der Eintreibung rückständiger Schulden der Reichsstädte und Juden aus der Zeit Friedrichs III. beauftragt worden war. In einem Schreiben vom 22. Januar 1494 beklagte er sich, dass die Juden seit Jahren keine Steuern mehr gezahlt hätten. 124 Man solle sie bei anhaltender Zahlungsverweigerung durch die Schließung ihrer Synagogen zum Einlenken bewegen. Darüber hinaus plädierte er dafür, sämtlichen Städten des Reiches gegen Zahlung einer Ablösesumme die Vertreibung der dort wohnhaften Juden zu gestatten, da diese angeblich das Vermögen von Land und Leuten erschöpften, für die Türken Spionage betrieben und Gottes Namen täglich verspotteten. Mit den Einnahmen sollte dann der Krieg gegen die Türken finanziert werden. Hier wäre nicht nur nach dem Einfluss Gassls auf Maximilians Politik zu fragen, sondern auch nach den konkreten Hintergründen der Anschuldigungen. Im Rahmen des vorliegenden Beitrags kann es gerade wegen der Problematik des Forschungsstands nur darum gehen, einige generell bekannte Aspekte zusammenzutragen und die Bandbreite königlichen/kaiserlichen Handelns darzulegen. Dazu zählen auch die Beziehungen des Habsburgers zu den Juden der Reichsstadt Frankfurt. Diese gestalteten sich zumindest im Ergebnis gänzlich anders als diejenigen zu Nürnberg oder Ulm. 122 Zu kollektiven Ängsten in Spätmittelalter und früher Neuzeit vgl. Delumeau 1985: Bd. 2, S Vgl. Anm Regesta Imperii XIV: Nr. 349; vgl. auch Fühner 2007: S. 72/73; Tschech 1971: S. 29/

20 IV. Die Beziehungen Maximilians zu den Juden der Reichsstadt Frankfurt a. M. Im Jahre 1462 war in Frankfurt das erste und bis auf das nur kurzeitig in Donauwörth bestehende 125 einzige mittelalterliche Ghetto im Reichsgebiet eingerichtet worden. 126 Dessen Bevölkerung wuchs im ersten Jahrhundert seines Bestehens auf etwa das Fünffache an. 127 Ein wichtiger Grund für die Entwicklung der Messestadt Frankfurt zu einer Finanzmetropole in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts soll nach Michael Toch die Auflösung anderer jüdischer Finanzzentren im Reich und der jüdische Kapitaltransfer insbesondere durch die Zuwanderung wohlhabender Juden aus Nürnberg nach deren Vertreibung gewesen sein. 128 Die Anwesenheit zahlreicher zahlungskräftiger Juden und die Zunahme der jüdischen Bevölkerung innerhalb des räumlich begrenzten, gegen den Willen der Juden eingerichteten Judenviertels führten in deutlichem Unterschied zu den übrigen Judengemeinden des Reiches zu kontinuierlich steigenden Abgaben des Frankfurter kahal (Gemeinde). 129 Wegen der Zwangsumsiedlung in das neu errichtete Judenviertel vor den Mauern Frankfurts, wo die Juden nach dem weit unter Wert erfolgten Verkauf ihrer innerstädtischen Häuser zur Miete wohnten, 130 erschien die Frage nach der Vertreibung der ungeliebten Minderheit in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts anscheinend nicht so drängend wie in anderen Städten, obwohl sich auch hier Beschwerden über verschiedene Bereiche des jüdischen Pfandhandels häuften. 131 Andererseits stellten die Steuern und Abgaben der Juden, die der Stadt 1349 durch König Karl IV. verpfändet worden waren, nicht zu vernachlässigende Einnahmen im städtischen Haushalt dar. Insbesondere zu den Zahlungen der Stadt Frankfurt an König und Reich wurden die Frankfurter Juden in nicht unerheblichem Maße herangezogen. Von daher war die Stadt darauf bedacht, sämtliche Abgabenforderungen Maximilians an die Judenschaft mit Verweis auf die an sie verpfändeten Reichsrechte zurückzuweisen. 132 Mitunter ließ sie sich dieses in eigenem wirtschaftlichem Interesse an den Tag gelegte Engagement von den Juden entgelten. 133 Als die Verlängerung der wie nach 1350 fast überall im Reich zeitlich befristeten Stättigkeit der Juden im Jahre 1508 anstand, gewährte der Rat diese zwar für weitere drei Jahre, beschloss aber zugleich bei den Räten von Nürnberg, Ulm, Nördlingen und Esslingen nachzufragen, wie diese sich der Juden entledigt hätten, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. 134 Möglicherweise stellte man die Anfragen im Wissen um die hohen Abstandszahlungen an den Kaiser vorerst zurück. 135 Schließlich verfügte die Frankfurter Judengemeinde bereits nicht mehr über eigene Immobilien, aus deren Erlös 125 Vgl. Seitz Im Unterschied zu Frankfurt waren die unter Zwang umgesiedelten Donauwörther Juden Besitzer der Häuser im Ghetto. Die Stadt zahlte dem Kaiser fl. für den Vertreibungsbefehl und die Überlassung der jüdischen Liegenschaften; vgl. Tschech 1971: S. 52/ Vgl. Backhaus Vgl. Toch 1997: S. 27/ Ebd., S. 28 und 31. Die Ulmer Juden sind hingegen offenbar in verschiedene Territorien abgewandert; vgl. Scholl 2011: S Vgl. Toch 1997: S Vgl. Backhaus 1989: S Zahlreiche Belege in: Andernacht Vgl. Kracauer1925: S Die meisten der etwa 200 von Andernacht edierten Frankfurter Regesten mit Bezug zu Maximilian beschäftigen sich mit dessen finanziellen Forderungen an die Frankfurter Judengemeinde und Maßnahmen des Stadtrats zur Abwehr der königlichen/kaiserlichen Ansprüche (Andernacht ). 133 Als Maximilian im Juni 1494 die sogenannte Ehrung, den dritten Teil des jüdischen Besitzes, anlässlich seines Regierungsantritts forderte, boten ihm die Frankfurter Juden 2000 fl. Der Stadtrat untersagte den Juden jedoch Verhandlungen mit Maximilians Gesandten und einigte sich selbst mit dem König unter Verweis auf die städtischen Rechte gegenüber den Juden dahingehend, dass diese nichts zu zahlen brauchten. Von den Juden forderte der Rat daraufhin allerdings fl., die er von den lediglich 200 fl. zu zahlen bereiten Juden nach deren Inhaftierung schließlich auch erhielt; vgl. Kracauer 1925: S. 239/ Vgl. Kracauer 1925: S. 268; dazu Andernacht : Bd. 3, Nr Noch im Jahre 1504 hatte der Frankfurter Rat eine Blutbeschuldigung gegen die Frankfurter Juden nicht zu antijüdischen Maßnahmen ausgenutzt, sondern nach einer gründlichen Untersuchung deren Unschuld festgestellt; vgl. Kracauer 1925: S. 246/47 und Andernacht : Bd. 3, Nr und Am 24. Januar 1516 erhielt der Rat von Frankfurt die gewünschten Urkundenabschriften aus Nördlingen; vgl. Stern 1980; Dohm 2006: Anhang, Nr. 71. Auch aus Ulm erhielten sie im selben Jahr die Abschriften der königlichen Urkunden; vgl. Scholl 2011: S. 335/36. Bereits Arye Maimon (Maimon 1978: S. 217) hat auf diesen Umstand hingewiesen, ist zugleich auch fälschlicherweise von rückläufigen Steuerzahlungen der Frankfurter Juden an die Stadt ausgegangen

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