Best Practice zur Promotionsbetreuung
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- Gerhardt Armbruster
- vor 7 Jahren
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1 Best Practice zur Promotionsbetreuung Promotion ist 3. Zyklus im Kontext der Neuordnung des Europäischen Bildungsraumes Promotion ist konsekutiv angelegt und erfordert in der Regel den vorherigen Erwerb eines qualifizierenden Diplom- oder Master-Grades Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion regeln Fakultäten Zu unterscheiden - Prüfungspflicht einer Fakultät für eine ihr vorgelegte Dissertation - fachwissenschaftliches Betreuungsverhältnis eines Hochschullehrers Fachwissenschaftliches Betreuungsverhältnis: Individualentscheidung des Professors abh. von - Thema, Themengebiet - Qualifikation/Eignung des Kandidaten - zur Verfügung stehende/benötigte Ressourcen - eigene freie Betreuungskapazität - sonstige Randbedingungen: fachwissenschaftliche Einflussnahmemöglichkeit, Zeitbedarf, Örtlichkeiten, weitere Beteiligte, Vertraulichkeit,... FTMV / SSK - 1 -
2 Beginn eines Betreuungsverhältnisses Begründung eines fachwissenschaftlichen Betreuungsverhältnisses durch schriftliche Vereinbarung zwischen Doktorvater, Doktoranden und ggf. weiteren Beteiligten. Die Vereinbarung umfasst mind. - Skizze des Forschungsgebietes/-themas, - Zeitrahmen für Promotion mit mind. zwei Meilensteinen im Projektverlauf, - Ressourcen: sächlich, finanziell, personell - einzusetzend / zur Verfügung stehend / zu beschaffend / zu beantragend (Verbindlichkeit / Zusicherbarkeit) Der Doktorvater muss den Beginn eines Doktorandenverhältnisses frühzeitig, spätestens 3 mon nach Abschluss, der Fakultät anzeigen. Mit Anzeige bei Fakultät Benennung eines 2. fachl. Betreuers, z. B. Oberingenieur/ Abteilungsleiter, insbesondere bei Promoventen/Professor Nach ca. halber Promotionszeit sollte der Zweitberichter benannt werden FTMV / SSK - 2 -
3 Verlauf des Betreuungsverhältnisses Der Doktorvater unterstützt den Doktoranden in dessen Aktivitäten zur Vorstellung und Diskussion der eigenen Forschungsarbeiten in der nationalen und internationalen Forschungsgemeinschaft. Während der gesamten Promotionsdauer - mind. 2 Vorträge auf nationalen und internationalen Fachtagungen - mind. 2 fachwissenschaftliche Publikationen - mind. ein Vortrag oder fachwissenschaftliche Publikation auf Englisch Förderung Internationalität durch Forschungsaufenthalt bei internationalem Partner Einbindung des Betreuten durch Übertragung von Institutsaktivitäten FTMV / SSK - 3 -
4 Beendigung des Betreuungsverhältnisses, Promotion Kandidat muss zum Ablauf der zu Beginn festgesetzten Frist, insbesondere vor Verlassen der Universität, dem Betreuenden eine erste vollständige schriftliche Fassung der Dissertation vorlegen Ablauf des Promotionsverfahrens nach offiziellem Einreichen der Dissertation - Gutachten sollten max. 6 mon nach Einreichung vorliegen - mündliche Prüfung max. 3 mon nach Vorlage der schriftlichen Gutachten - 3 mon zur Umsetzung der Auflagen aus mündlicher Prüfung => Abschluss des Verfahrens max. 1 Jahr nach Einreichen der Dissertation Die Dauer einer Promotion soll 5 Jahre nicht überschreiten FTMV / SSK - 4 -
5 Ziel der Empfehlungen Sicherstellung hoher inhaltlicher Qualität Verdeutlichung und Stärkung des Projektcharakters einer Promotion Schaffung einheitlicher, definierter, transparenter Schnittstellen und Abläufe Festlegung klarer Verantwortlichkeiten von Doktorand, Doktorvater und Mitbetreuern Förderung der Erfolgswahrscheinlichkeit einer Promotion Vgl. auch: Empfehlungen des Deutschen Hochschulverbandes zum Promotionsverfahren. Bonn, FTMV / SSK - 5 -
6 Zugangswege zur Promotion im Maschinenbau/Verfahrenstechnik Bearbeitung Forschungsprojekt auf Landesstelle Bearbeitung Forschungsprojekt auf Drittmittelstelle - öffentliche Mittel (DFG, AIF, BMBF, EU, VW-Stiftung, ) - private Mittel Promotionsstudium, Graduiertenkolleg Externe Promotion FTMV / SSK - 6 -
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