ZEITEN. Thema: Zarte Pflänzchen Kleingründungen

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1 INFORMATIONEN ZUR EXISTENZGRÜNDUNG UND - SICHERUNG Nr. 44 Thema: Zarte Pflänzchen Kleingründungen V Kleingründungen: Chancen und Risiken iele Existenzgründerinnen oder -gründer sind (verständlicherweise) unsicher, ob die Karriere als Unternehmerin bzw. Unternehmer auch erfolgreich verlaufen wird. Andere wollen ihren sicheren Job nicht aufgeben. Oder: Viele Frauen, die Kinder und Haushalt versorgen müssen, können kein Unternehmen gründen, das einen Zwölf-Stunden-Tag erfordert. Alternative: klein anfangen. Nicht jede Unternehmensgründerin und nicht jeder Unternehmensgründer landet gleich den großen Coup: mit großartigen Geschäftsideen, neuen Märkten und riesigen Wachstumsraten. Es gibt eine Vielzahl von Existenzgründern, die kleine und kleinste Unternehmen errichten: so genannte Kleingründungen. Was sind Kleingründungen? Als Kleingründung gilt eine Existenzgründung (auch durch Übernahme eines bestehenden Betriebes), für die nicht mehr als Euro investiert und nicht mehr als Euro als Darlehen aufgenommen werden müssen (Quelle: Bürgschaftsbank NRW ). Sie bietet oftmals nicht nur zu Beginn, sondern auch auf Dauer nur dem Gründer selbst einen Arbeitsplatz und sichert allein sein Auskommen (s. Förderung Startgeld ). Besondere Form der Kleingründung: Nebenerwerbsgründungen Darüber hinaus gibt es Gründungen, die noch unter dieser Schwelle liegen: so genannte Nebenerwerbsgründungen. Von ihnen ist dann die Rede, wenn neben einer weiteren und zeitlich oft überwiegenden Erwerbstätigkeit (z.b. als Angestellte/r) oder anderen und überwiegenden Tätigkeit (z.b. Hausfrau) eine nicht hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausgeübt wird; auch wenn diese Gründung keine so genannte Vollerwerbsgründung ist, wenn also die Erträge daraus nicht voll ausreichen, um den Lebensunterhalt vollständig zu bestreiten. Diese Nebenerwerbsgründungen sind dennoch von besonderer Bedeutung: Über die Hälfte mehr als aller Gründungen im Jahr 2002 gingen als Nebenerwerbsgründungen über die Bühne. Das ergibt eine repräsentative Bevölkerungsbefragung des Meinungsforschungsinstituts Emnid im Auftrag der KfW-Mittelstandsbank (vormals Deutsche Ausgleichsbank). Eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn hat festgestellt, dass im Jahr 1999 in Nordrhein-Westfalen 45 Prozent aller Gründungen zu diesen Nebenerwerbsgründungen gehörten (s. Print- u. Online- Informationen S. 4). Kleingründungen, besonders auch die Nebenerwerbsgründungen, bieten besondere Vorteile. Sie bringen gleichzeitig besondere Anforderungen mit sich, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll. R Vorteile von Kleingründungen isikominderung: Wer (zunächst) allein in die Selbständigkeit startet, kann mit einer Kleingründung ohne besondere Kostenbelastungen und zusätzliche Verantwortung für angestellte Mitarbeiter herausfinden, ob seine Geschäftsidee wirklich trägt und der Markt dafür vorhanden ist. Geringer Finanzierungsbedarf: Wer klein anfängt, kann dies nicht selten auch aus dem eigenen Geldbeutel finanzieren und ist unabhängig von Banken und Sicherheiten für Kredite. Fortsetzung auf Seite 2 Inhalt Steuer, Sozialversicherung, Kammerbeiträge Seite 2 Finanzielle Förderung von Kleingründungen Seite 3 Übersicht: Besondere Probleme von Kleingründungen Seite I Übersicht: Tipps für Kleingründungen Seite II Ideen für Kleinstgründungen Seite 4 Print- und Online-Informationen Seite 4

2 SCHWERPUNKTTHEMA Steuer, Sozialversicherung, Kammerbeiträge Steuer Das Finanzamt akzeptiert auf Dauer nicht, wenn eine selbständige Tätigkeit auch im Nebenerwerb nur Verluste einfährt und auch nach mehreren Jahren keine Gewinne erzielt. Anstelle einer Selbständigkeit unterstellt man hier eine so genannte Liebhaberei, für die es keine Steuerleichterungen gibt. Achtung: Abschreibungen aus Verlusten können bis zu einer Frist von um die acht Jahre ggf. zurückgefordert werden. Sozialversicherung Selbständige müssen in der Regel ihre Kranken-, Renten, Pflegeversicherung selbst bestreiten (Ausnahmen bei den Freien Berufen, s. GründerZeiten Nr. 45 Existenzgründungen in den Freien Berufen ). Angestellte Nebenerwerbsselbständige zahlen (wie alle Arbeitnehmer) 50 Prozent ihrer Fortsetzung von Seite 1 Testphase: Viele Gründer gehen davon aus, dass ihr Einkommen aus der Unternehmertätigkeit zu gering ist, um den eigenen Lebensunterhalt (und den der Familie) zukünftig allein zu sichern. Mit einer Kleingründung (und möglicherweise weiterhin festen Einkünften) kann man zunächst einfach testen, ob mehr drin ist. Und nicht zu vergessen ob man oder frau für die Selbständigkeit geeignet ist. Eine Kleingründung eignet sich daher gerade für die Anlaufphase eines Unternehmens und für Gründerinnen und Gründer, die zusätzlich ein festes Einkommen aus einer angestellten Tätigkeit haben. Zeitbedarf: Nicht jeder Gründer hat die Zeit, um ein Full-Time-Unternehmen zu führen. Dies betrifft nicht zuletzt Gründerinnen, die für ihre Kinder sorgen müssen. Für Teilzeitgründungen reicht die Zeit womöglich schon. Mehr Zeit bleibt auch dann, wenn ein Unternehmen mit anderen Gründerinnen oder Gründern gemeinsam betrieben wird. Sozialversicherungsbeiträge selbst, die anderen 50 Prozent zahlt der Arbeitgeber. Arbeitslose sind über die Bundesanstalt für Arbeit sozialversichert. Kammerbeiträge Jeder Betrieb (Gewerbe oder Handwerk) muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Folge: Gründer werden automatisch Mitglieder der örtlichen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Beiträge an die IHK zahlen sie aber nur dann, wenn ihre Erträge über bestimmten Grenzen liegen: IHK = Euro. Die HWKs können je nach Erträgen die Beiträge reduzieren oder sie ganz davon befreien. Dies liegt im Ermessen der jeweiligen Kammer; eine einheitliche Regelung gibt es nicht. ein festes Einkommen aus einer Angestelltentätigkeit aufzubessern : entweder, um ein zu geringes Einkommen aufzustocken und den Lebensunterhalt zu sichern. Oder aber, um mehr Geld für besondere Ansprüche zur Verfügung zu haben Nebenerwerbsgründungen Anteil der Gründungen in Prozent Nebenerwerb Vollerwerb K Scheinselbständigkeit leingründer (z.b. mit nur einem Auftraggeber) sind nicht selten scheinselbständig. Wichtigste Folgen: Ihre Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen je zur Hälfte von ihnen und ihrem (Haupt-)Auftraggeber gezahlt werden. Dieser könnte unter Umständen zudem gerichtlich dazu gezwungen werden, seinen Auftragnehmer fest anzustellen. Auftraggeber legen daher nicht selten Wert darauf, genau zu erfahren, ob ihr Auftragnehmer scheinselbständig ist oder nicht. Scheinselbständig ist, auf wen drei der folgenden fünf Kriterien zutreffen: Sie beschäftigen normalerweise keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die mehr als 325 Euro monatlich verdienen. Sie sind regelmäßig und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. ( 5 /6-Regelung = ca. 84 % der Umsätze) Ihr oder ein vergleichbarer Auftraggeber lässt die Arbeiten normalerweise durch eigene Arbeitnehmer ausüben. Ihre Tätigkeit ist die gleiche, die Sie vorher für den Auftraggeber als Arbeitnehmer ausgeübt haben. Typische Merkmale für unternehmerisches Handeln sind bei Ihnen nicht erkennbar. Dies gilt beispielsweise für die Einteilung der Arbeitszeit, Gestaltung der Geschäftsbeziehungen und der Arbeitsstätte, Werbung um neue Kunden oder Unabhängigkeit von der Organisation des Auftraggebers. Zusatzeinkommen: Eine Kleingründung kann auch dazu genutzt werden, Quelle: DtA-Gründungsmonitor

3 SCHWERPUNKTTHEMA Finanzielle Förderung von Kleingründungen StartGeld der KfW-Mittelstandsbank (vormals DtA) Kapitalbedarf bis Euro. Das StartGeld-Darlehen fördert Gründungsvorhaben, deren Investitions- und Finanzierungsbedarf Euro nicht übersteigt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen der KfW-Mittelstandsbank ist nicht möglich. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn das geplante Unternehmen zunächst nur als Nebenerwebsgründung geführt wird. Es muss aber mittelfristig (ca. 2 Jahre) zu einem Vollerwerbsbetrieb werden. Antrag bei der Hausbank. Weitere Informationen: KfW-Mittelstandsbank, Tel.: 01801/ ; Internet: oder Mikrodarlehen der KfW-Mittelstandsbank (vormals DtA) Darlehen bis Euro. Das Mikrodarlehen bietet bis zu Euro an. Der gesamte Investitionsbetrag darf dabei über diesen Euro liegen, wenn der darüber hinausgehende Betrag aus eigenen Mitteln finanziert wird. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen der KfW-Mittelstandsbank ist nicht möglich. Überbrückungsgeld des Arbeitsamtes kann in Anspruch genommen werden. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn das geplante Unternehmen zunächst nur als Nebenerwebsgründung geführt wird. Es muss aber mittelfristig zu einem Vollerwerbsbetrieb werden. Das Mikrodarlehen kann bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit gewährt werden. Antrag bei der Hausbank. Weitere Informationen: KfW-Mittelstandsbank, Tel.: 01801/ ; Internet: oder Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit (Überbrückungsgeld) Förderung für Anlaufphase. Arbeitslose, Beschäftigte in Kurzarbeit, in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und in Strukturanpassungsmaßnahmen, die sich selbständig machen, erhalten Überbrückungsgeld, um in der Anlaufphase ihrer Unternehmung ihren Lebensunterhalt zu sichern. Voraussetzungen sind: Sie müssen Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld bezogen haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt gewesen sein oder einen Anspruch darauf haben. Das Überbrückungsgeld entspricht der Höhe des bisher gezahlten Arbeitslosengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfe. Dazu kommt ein Aufschlag für die Kranken- und Rentenversicherung, die nun selbst bezahlt werden müssen. Förderungsdauer: sechs Monate. Kontakt: Arbeitsamt vor Ort. Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) Zuschuss über drei Jahre. Arbeitslose, die durch Aufnahme einer selbständigen Vollerwerbstätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, können einen Existenzgründungszuschuss beantragen. Der Zuschuss wird über drei Jahre gewährt. Er beträgt im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr monatlich 360 Euro, im dritten Jahr monatlich 240 Euro. Mit diesem Zuschuss sollen vor allem Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. Bei der Ich-AG darf das jährliche Arbeitseinkommen Euro nicht übersteigen. Der Existenzgründer darf keine Mitarbeiter beschäftigen. Die Mitarbeit von Familienangehörigen ist dagegen möglich (Familien-AG). Die Einkommensgrenze von pro Jahr gilt auch dann, wenn Familienangehörige im Unternehmen mitarbeiten. Antrag beim örtlichen Arbeitsamt. Weitere Informationen: Spezielle Kleinkredite (Microlending) losen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Gründern durchgeführt. Erklärtes Ziel aller Initiativen (über eine Anschubfinanzierung hinaus) ist, die betreffenden Gründer Hausbank fähig zu machen. Nicht nur durch eine Erstausstattung mit Eigenkapital. Sondern auch dadurch, dass sie ihnen eine wichtige Reputation als verlässliche Geschäftspartner verschaffen, wenn sie nämlich diese ersten Darlehen pünktlich zurückzahlen. Hamburg: Siebte Säule Microlending Kredite bis Euro. Existenzgründer können in Hamburg über die Vermittlung der Initiative Siebte Säule Microlending Kleinstkredite bis zu EUR zu banküblichen Zinsen bekommen. Wenn man den ersten Kredit zurückgezahlt hat, kann es weitere Gelder geben. Eigenes Kapital müssen Gründer nicht vorweisen. Bei Krediten muss ein Bürge 50 Prozent der Kreditsumme besichern oder ein begleitender Coach ein positives Votum abgeben. Sicherheiten für die zweiten 50 Prozent: ein weiterer Bürge oder angemessene Sachmittel. Fehlen Bürgen oder Sachmittel, kann die Gemeinschaft aller Kreditnehmer der Siebten Säule die Besicherung übernehmen. Dafür zahlt jeder Kreditnehmer zehn Prozent seiner Kreditsumme auf ein gemeinsames Sicherungskonto. Kommt es zu einem Zahlungsausfall, wird dieser aus diesem Sicherungskonto ausgeglichen. Kontakt: EXIS Dresden: Existenzgründer können beim Gründerzentrum Exis Dresden in Kooperation mit der Sächsischen Aufbaubank einmalig (in Ausnahmefällen zweimalig) einen Kredit bis zu Euro zu banküblichen Konditionen erhalten und müssen diesen innerhalb von drei Jahren tilgen. Maximale tilgungsfreie Zeit: ein halbes Jahr. Voraussetzungen für den Kredit sind: erstens die Teilnahme im hauseigenen Projekt, bei dem die Seit einiger Zeit werden in verschiedenen Regionen Deutschlands Modellprojekte zur Finanzierung von arbeits- Fortsetzung auf Seite 4 3

4 Fortsetzung von Seite 3 Gründer in der Startphase ihrer Unternehmung intensiv betreut und gecoacht werden; zweitens das positive Votum des zugeordneten Coaches und drittens die Zustimmung des EXIS-Beirats. Eigenes Kapital müssen Gründer nicht vorweisen. Kontakt: Stuttgart: MONEX, Microlending Initiative von EXZET MONEX Stuttgart verleiht in der Zusammenarbeit mit der GLS-Gemeinschaftsbank e.g. ähnlich wie EXIS Dresden Kredite an Gründer mit Erfolg versprechender Geschäftsidee, die die gründungsbegleitenden Angebote des Gründerzentrums EXZET genutzt haben und ein positives Votum ihres Coaches vorweisen können. Das Höchstvolumen pro Kredit beträgt Euro und kann für Förderprogramme üblichen Zinsen bei erfolgreicher Tilgung neu beantragt werden. Der Kleinkredit darf nur maximal 75 Prozent des Finanzierungsbedarfs decken. Den Rest muss der Gründer selbst aufbringen: durch Eigenkapital oder weitere Kredite (etwa aus dem privaten Umfeld). Kontakt: Enterprise Brandenburg Kredite bis Euro. Das Projekt Enterprise unterstützt chancenarme junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahre auf dem Weg in die Selbständigkeit, denen es nicht möglich ist, Zugang zu Krediten und/oder öffentlichen Förderprogrammen zu finden. Es bietet eine Mikrofinanzierung bis maximal Euro sowie Enterprise-Mikrodarlehen der KfW-Mittelstandsbank (vormals DtA) bis maximal Euro an. Ziel ist es, diesen jungen Erwachsenen eine Existenzgründung zu erleichtern und sie gleichzeitig vor Überschuldung zu bewahren. Kontakt: Kommunale Kleinkredite Eine ganze Reihe von Kommunen in Deutschland unterstützt Kleingründer (die vielleicht keine Sicherheiten haben und keinen Kredit von der Bank bekommen) mit Zuschüssen oder Darlehen (weitere Informationen: www. gruenderfreundliche-kommune.de): Göttingen: GÖBI-Fonds - Göttinger Fonds für örtliche Beschäftigungsinitiativen Paderborn: Gründerfonds der Stadt Paderborn Laatzen: Zinslose Darlehen und Zuschüsse für Gründerinnen und Gründer Völklingen: Förderprogramme für Einzelhändler und Gastronomen Weitere Informationen zum Thema s. Gründungsfinanzierung: BMWA-GründerZeiten Nr. 7/8 Weitere Informationen über Förderprogamme: BMWA-Förderdatenbank unter I Ideen für Kleinstgründungen deen für Kleinstgründungen gibt es z. B. im Internet unter Hier finden Sie kurze Beschreibungen unterschiedlichster Geschäftsideen, wie z. B. Gartenservice Kinderbetreuung Internet-Einstiegsberatung Energieberatung Einkaufsservice Familienreise-Beratung Schüler-Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung. Geschäftsideen im Nebenerwerb und/oder mit geringen Investitionskosten finden Sie u.a. bei Franchiseanbietern. Haupt-Tätigkeitsfelder sind hier: Beratung und Schulung Einzelhandel Büroarbeit und Geschäftshilfe Vermittlung und Makeln Transport und Zustellung Reparatur und Renovierung an Bedeutung gewinnt auch der Bereich neue Medien. Unter Nebenerwerbsgründung finden Sie auch verschiedene Franchise-Systeme, die für eine Teilzeit-Gründung geeignet sind. Informieren Sie sich aber zusätzlich auch über Franchise im Allgemeinen, z. B. in der BMWA- Broschüre Starthilfe, den BMWA- GründerZeiten Nr. 4 Franchising, bei Franchise-Verbänden, bei anderen Franchisenehmern und bei einem Fachanwalt oder einer -anwältin für Franchise- bzw. Vertragsrecht. SERVICE Print- und Online- Informationen (Auswahl) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA): Starthilfe Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit CD-ROM-Softwarepaket für Gründer und junge Unternehmen. Bestelladresse: BMWA, Postfach , Bonn, Bestelltel.: 01888/ , Bestellfax: 0228/ Internet-Download: Rosemarie Kay, Eva May-Strobl, Frank Maaß: Neue Ergebnisse der Existenzgründungsforschung. Gabler Edition Wissenschaft. Schriften zur Mittelstandsforschung Nr. 89 NF. Wiesbaden Redaktionsservice Schwerpunkt der nächsten Ausgabe: Existenzgründungen durch Freie Berufe. Wenn Sie dazu Informationen oder Anregungen haben oder Fragen zu anderen Themen der GründerZeiten, wenden Sie sich bitte an: Bernd Geisen, Regine Hebestreit PID Arbeiten für Wissenschaft und Öffentlichkeit GbR Menzenberg 9, Bad Honnef Tel.: 02224/ , Fax: 02224/ geisen@pid-net.de, hebestreit@pid-net.de Herausgeber: Impressum Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Kommunikation und Internet (LP4) D Berlin buero-lp4@bmwa.bund.de Redaktion und Produktion: PID Arbeiten für Wissenschaft und Öffentlichkeit GbR Mitarbeiter dieser Ausgabe: Dr. Jochen Struck, Deutsche Ausgleichsbank, Bonn Jan Evers, Marco Habschick, Evers & Jung, Forschung und Beratung in Finanzdienstleistungen, Hamburg Dr. Alexander Kritikos, Europa- Universität-Viadrina, Frankfurt/Oder Satz: Andrea Werner, Sankt Augustin Repro: Imaging-Service, Bonn Druck: Koelblin-Fortuna-Druck, Baden- Baden Auflage: Hinweis in eigener Sache: Aus technischen Gründen kann jeder Abonnent jeweils nur ein Exemplar der GründerZeiten erhalten. Einzelne Ausgaben können in höherer Zahl extra bestellt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. 4

5 ÜBERSICHT Besondere Probleme von Kleingründungen Mangelnde Qualifikation Viele Kleingründerinnen und -gründer (z.b. Gründer aus der Arbeitslosigkeit) verfügen nicht über das nötige Handwerkszeug, um ihre Geschäftsidee zu entwickeln, zu vermarkten, kaufmännisch zu denken etc. Ganz wichtig ist es daher für sie, Know-how-Lücken zu identifizieren und diese durch gezielte Weiterbildung, Coaching oder auch Kooperation mit Partnern zu schließen (s. GründerZeiten Nr. 30 Aus- und Weiterbildung ). Nicht geprüftes Konzept Kleingründungen und vor allem Nebenerwerbsgründungen werden aufgrund des geringen Darlehensvolumens von der Hausbank in der Regel nicht im Unternehmenskundenbereich, sondern im Privatkundenbereich betreut. Folge: Ein Kreditantrag wird anders als die Konzepte, für die Gründer z.b. eine öffentliche Förderung beantragen oftmals zu wenig unternehmensbezogen geprüft. Darum: Beratungs- und Coaching-Angebote wahrnehmen. Schwierige Finanzierung Viele Existenzgründerinnen und -gründer erhalten von Kreditinstituten keinen Kleinkredit, insbesondere auch keine öffentlichen Förderdarlehen. Erster Grund: ein zu geringer Nutzen für die Bank, wenn es um die Bearbeitung eines Antrags auf öffentliche Förderung geht. Zweiter Grund: fehlende Sicherheiten, die in aller Regel auch bei Förderkrediten verlangt werden. Dazu kommt: Wenn keine öffentliche Förderung, sondern nur ein normaler Bankkredit in Frage kommt, erwarten die Banken eine 100-prozentige Besicherung der Kreditsumme. Die können Gründerinnen und Gründer meist nicht leisten und haben dann Schwierigkeiten, eine Darlehenszusage zu bekommen. Mögliche Alternative: eine Gründungsfinanzierung durch das Startgeld der KfW-Mittelstandsbank (vormals DtA) (s. Finanzielle Förderung von Kleingründungen ). Keine Ansprechpartner Das Geschäftsfeld kleiner Firmenkredit ist bei Kreditinstituten oft gering ausgeprägt. Folge: Es gibt hier nicht immer eindeutige Zuständigkeiten. Daher sollten Gründer sich eine Hausbank suchen, die über spezielle Firmenkundenbetreuer, noch besser: Gründungsberater oder sogar ein Existenzgründungscenter verfügt. I

6 ÜBERSICHT Tipps für Kleingründungen Wenn Sie eine Nebenerwerbs- oder Kleinstgründung planen, sollten Sie gezielt nach einer Geschäftsidee für ein Unternehmen suchen, das möglichst geringe laufende Kosten (z. B. Miete, Personal) und Investitionen (z. B. Büroausstattung) erfordert. Halten Sie die Kosten so niedrig wie möglich.... prüfen, ob Sie mit dieser Geschäftsidee Ihr Unternehmen auch tatsächlich zeitlich begrenzt betreiben können. Bei einem Einzelhandelsgeschäft ist dies z. B. nicht realistisch.... überlegen, welche Geschäftsideen auch Entwicklungsmöglichkeiten zulassen, z. B. vom Schreibbüro zum Sekretariatsservice für Unternehmen oder vom Frühstücksservice für Büroangestellte zum eigenen Café. Wenn Sie noch angestellt sind regelt u.a. Ihr Arbeitsvertrag, ob und in welchem Umfang Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch selbständig tätig sein dürfen. In manchen Fällen muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zustimmen. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt beraten. Achten Sie darauf, dass Ihre Geschäftsidee nicht in Konkurrenz zum Unternehmen Ihres Arbeitgebers steht. Wenn Sie arbeitslos sind kann Ihnen Arbeitslosengeld oder -hilfe nur gewährt werden, wenn der zeitliche Umfang Ihrer Nebentätigkeit 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht. Sollte Ihre Arbeitszeit 15 Stunden betragen, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und erhalten keine Leistungen mehr vom Arbeitsamt. Erreichen Sie also die 15-Stundengrenze, sollten Sie Überbrückungsgeld beantragen, das speziell für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt zur Verfügung gestellt wird (s. Finanzielle Förderung von Kleingründungen ). Wenn Sie die 15-Stundengrenze nicht erreichen, wird der Gewinn aus Ihrer selbständigen Tätigkeit von Ihrem Arbeitslosengeld bzw. der Arbeitslosenhilfe abgezogen. Quelle: Selbständig ist die Frau. MASGF/LASA(Hrsg.). Potsdam II

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