VuR 11/2009. Verbraucher und Recht. Nomos. Zeitschrift für Wirtschafts- und Verbraucherrecht. Aus dem Inhalt

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1 VuR Zeitschrift für Wirtschafts- und Verbraucherrecht Verbraucher und Recht Anlegerschutz Konsumentenkredit Versicherung private Altersvorsorge Verbraucherinsolvenz Verbraucherschutz In Verbindung mit Verbraucherzentrale Bundesverband und Bund der Versicherten herausgegeben von Prof. Dr. Hans-W. Micklitz Prof. Dr. Udo Reifner Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski Prof. Dr. Klaus Tonner Prof. Dr. Joachim Bornkamm Dr. Friedrich Bultmann Prof. Dr. Peter Derleder Prof. Dr. Stefan Ernst Prof. Dr. Günter Hirsch Dr. Günter Hörmann Prof. Dr. Wolfhard Kohte Dr. Rainer Metz Prof. Dr. Norbert Reich Prof. Dr. Astrid Stadler Prof. Dr. Dirk Staudenmayer Walter Stillner Andreas Tilp 11/2009 Jahrgang 24 Seiten ISSN E Nomos Aus dem Inhalt Editorial Aktueller Bankentest im Bereich Geldanlage Standardlösungen nach Schema F institut für finanzdienstleistungen e.v. (iff), Hamburg 401 Aufsätze Scoring: Licht im Tunnel Dr. Rainer Metz, Krefeld/Berlin 403 Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis ( 780, 781 BGB) als Haustürgeschäfte Univ.-Prof. Dr. Bernd Kannowski, Freiburg 408 Gendiagnostik in der Versicherungswirtschaft: Persönlichkeitsrecht versus unternehmerische Freiheit RA Burkard Lensing, LL.M., Münster 411 Rechtsprechung Bankrecht Verjährung der Hauptforderung in Bürgschaftsfällen BGH, Urt. v , Az.: XI ZR 18/ Versicherungsrecht Abgrenzung der Einstandspflicht Kfz- Haftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung bei Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs OLG Frankfurt, Urt. v , Az.: 1 U 264/ Verbraucherinsolvenzrecht Restschuldbefreiung: Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase als Obliegenheitsverletzung BGH, Beschl. v , Az.: IX ZB 196/ Multimediarecht Informationspflichten im Mobile-Commerce OLG Hamm, Urt. v , Az.: 4 U 51/ Wettbewerbsrecht Fällt das Versprechen einer Zugabe unter die schwarze Liste? OLG Köln, Beschl. v , Az.: 6 W 180/ Reiserecht Verbandsklageverfahren zu AGB-Klauseln zum Verbot des Cross-Ticketing in Flugbeförderungsverträgen OLG Köln, Urt. v , Az.: 6 U 224/08, n. rkr. 437

2 INHALT IMPRESSUM Schriftleitung: Prof. Dr. Kai-Oliver Knops (V.i.S.d.P.), Redaktion: Institut für Finanzdienstleistungen e.v. (iff) Rödingsmarkt 31 33, Hamburg Telefon (0 40) Telefax (0 40) Die redaktionelle Arbeit der Zeitschrift wird durch den Verbraucherzentrale Bundesverband und den Bund der Versicherten finanziert. Druck und Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Waldseestraße 3-5, D Baden-Baden, Telefon 07221/2104-0, Fax 07221/ Anzeigen: sales friendly, Verlagsdienstleistungen, Bettina Roos, Siegburger Straße 123, Bonn, Telefon 0228/978980, Telefax 0228/ , Die Zeitschrift, sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen nicht die Meinung der Herausgeber/Redaktion wiedergeben. Unverlangt eingesandte Manuskripte für die keine Haftung übernommen wird gelten als Veröffentlichungsvorschlag zu den Bedingungen des Verlages. Es werden nur unveröffentlichte Originalarbeiten angenommen. Die Verfasser erklären sich mit einer nicht sinnentstellenden redaktionellen Bearbeitung einverstanden. Erscheinungsweise: monatlich Bezugspreis 2009: jährlich 154, (inkl. MwSt), Einzelheft 18,. Die Preise verstehen sich incl. MwSt zzgl. Versandkosten. Bestellungen nehmen entgegen: Der Buchhandel und der Verlag. Kündigung: Drei Monate vor Kalenderjahresende. Zahlungen jeweils im Voraus an: Nomos Verlagsgesellschaft, Postbank Karlsruhe, Konto (BLZ ) und Stadtsparkasse Baden-Baden, Konto (BLZ ). ISSN VuR VERBRAUCHER UND RECHT Zeitschrift für Verbraucher und Unternehmen 24. Jahrgang, S /2009 VERBRAUCHERRECHT AKTUELL II EDITORIAL Aktueller Bankentest im Bereich Geldanlage Standardlösungen nach Schema F institut für finanzdienstleistungen e.v. (iff), Hamburg AUFSÄTZE Scoring: Licht im Tunnel Dr. Rainer Metz, Krefeld/Berlin Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis ( 780, 781 BGB) als Haustürgeschäfte Univ.-Prof. Dr. Bernd Kannowski, Freiburg Gendiagnostik in der Versicherungswirtschaft: Persönlichkeitsrecht versus unternehmerische Freiheit RA Burkard Lensing, LL.M., Münster RECHTSPRECHUNG BANKRECHT bearbeitet von RA Arne Maier, Esslingen Verjährung der Hauptforderung in Bürgschaftsfällen BGH, Urt. v , Az.: XI ZR 18/ Verjährung von Schadensersatzansprüchen in Schrottimmobilien-Fällen BGH, Urt. v , Az.: XI ZR 171/ Möglichkeit der Restschuldbefreiung ändert nichts an der Sittenwidrigkeit ruinöser Bürgschaften und Schuldbeitritte BGH, Urt. v , Az.: XI ZR 539/ Konnte eine beratende Bank im Jahr 2001 ihre Aufklärungspflicht über Rückvergütungen ( Kick-Backs ) auch außerhalb des Wertpapierhandels erkennen? OLG Dresden, Urt. v , Az.: 8 U 1240/ Rechtsmissbräuchliche Berufung des Sparers auf eine AGB-Klausel beim Bonus-Sparen OLG Karlsruhe, Urt. v , Az.: 17 U 497/ Sofortige Zwangsvollstreckung durch den Kreditkäufer OLG Celle, Urt. v , Az.: 3 U 292/ Darlehensvertrag und Restschuldversicherung als verbundene Verträge ( 358 BGB) LG Itzehoe, Urt. v , Az.: 7 O 281/ VERSICHERUNGSRECHT bearbeitet von RA Bernd N. Koch, Hamburg Abgrenzung der Einstandspflicht Kfz-Haftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung bei Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs OLG Frankfurt, Urt. v , Az.: 1 U 264/ Zur Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls (Kfz-Diebstahl) OLG Koblenz, Urt. v , Az.: 10 U 1038/ VERBRAUCHERINSOLVENZRECHT bearbeitet von Univ.-Prof. Dr.Wolfhard Kohte, Halle/Saale Restschuldbefreiung: Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase als Obliegenheitsverletzung BGH, Beschl. v , Az.: IX ZB 196/ Überraschende Realisierung des Rückkaufwertes einer Lebensversicherung durch eine Bank LG Lüneburg, Beschl. v , Az.: 1 T 47/ Pfändung von Arbeitseinkommen: Unpfändbarkeit einer Weihnachtsvergütung LG Hannover, Beschl. v , Az.: 52 T 26/ Anmerkung von Univ.-Prof. Dr.Wolfhard Kohte, Halle/Saale MULTIMEDIARECHT bearbeitet von Dr. Stephan Ott, Bayreuth Informationspflichten im Mobile-Commerce OLG Hamm, Urt. v , Az.: 4 U 51/ Irreführende Google AdWords Werbung OLG Hamm, Urt. v , Az.: 4 U 19/ Allgemeine Geschäftsbedingungen von Suchmaschinen LG Hamburg, Urt. v , Az.: 324 O 650/ WETTBEWERBSRECHT Fällt das Versprechen einer Zugabe unter die schwarze Liste? OLG Köln, Beschl. v , Az.: 6 W 180/ Anmerkung von Ass. jur., wiss. Mit. Florian Kühhorn, Universität Erlangen-Nürnberg Partnervermittlung, Haustürgeschäft, provozierte Bestellung LG Stuttgart, Urt. v , Az.: 5 S 35/09, n. rkr bearbeitet von RA Walter Stillner, Stuttgart REISERECHT Verbandsklageverfahren zu AGB-Klauseln zum Verbot des Cross-Ticketing in Flugbeförderungsverträgen OLG Köln, Urt. v , Az.: 6 U 224/08, n. rkr Anmerkung von Kai P. Purnhagen, LL.M., M.Res., MJI, Doktorand am Europäischen Hochschulinstitut, Florenz RECHTSPRECHUNGS- ÜBERSICHT VERSICHERUNGSRECHT VERBRAUCHERINSOLVENZRECHT BUCHBESPRECHUNG Philipp Lotmar, Der Arbeitsvertrag, 2. Aufl. Berlin 2001 Univ.-Prof. Dr. Udo Reifner, Hamburg INFORMATIONEN Verbraucherzeitschriften im Ausland V Veranstaltungshinweise VI Vorschau auf Heft 12/2009 AUFSÄTZE Patientenverfügung: Selbstbestimmung am Lebensende Die neue Rechtslage Dr. Marina Tamm, Rostock Neue Entwicklungen im Bereich der Tabakkontrollpolitik Dr. Reinhard Pauling, Prof. Dr. Joachim Heilmann, Lüneburg VuR 11/2009 I

3 VERBRAUCHERRECHT AKTUELL Niedrige Zinsen: Gefahr für Lebensversicherungen Die Finanzaufsicht BaFin fürchtet durch niedrige Zinsen langfristig Gefahr für die Lebensversicherungen. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, verlangt die BaFin deswegen einen entsprechenden Stresstest der Versicherer. In bisherigen Stresstests sei man nur von einem raschen Verfall von Werten ausgegangen, heißt es in der Meldung. Nun fragt die Finanzaufsicht: Wie wirken sich die Zinsversprechen in den Lebensversicherungen bei einer Fortdauer des gegenwärtigen Niedrigzinses aus? Wer heute eine Lebensversicherung abschließt, erhält oftmals Zinsgarantien von zwei oder mehr Prozent im Jahr, in älteren Verträgen seien sogar Zinsgarantien von vier oder mehr Prozent keine Seltenheit. Diese Zinszusagen gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Die BaFin fürchtet, dass einzelne Versicherer diese garantierten Zinsen aus ihren Kapitalanlagen nicht erwirtschaften können. Im Ernstfall könnte die Finanzaufsicht bei bedrohten Unternehmen die Garantien für die Kunden aussetzen oder herunter schrauben. Eine Katastrophe für die Branche, deren Kapital das Vertrauen ihrer Kunden ist. Quelle: v Focus-Online warnt vor Fallstricken für Kunden in neuen Banken-AGB Banken und Sparkassen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bis zum aufgrund der inzwischen in deutsches Recht umgesetzten europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie anpassen. Dabei warten unter Umständen einige Fallstricke im neuen Kleingedruckten auf die Bankkunden. So könnte nach einem Bericht von Focus-Online vom der Kartenverlust für den Kunden teurer als bisher werden. Laut Bericht muss der Kunde künftig, je nach Handhabung seiner Bank, bis zu 150 Euro an Schaden selbst zahlen, wenn er seine EC-Karte verliert und der Finder sie missbräuchlich benutzen kann, noch bevor die Karte gesperrt wird. Bisher hafteten hier die Bankinstitute und Sparkassen uneingeschränkt für den Schaden. Unverändert handhaben die Banken die Haftungsfrage in puncto grob fahrlässigen Verhaltens des Bankkunden, sei es, dass er seine Geheimnummer auf die Karte geschrieben hat, oder einen Zettel mit der PIN im Geldbeutel herumträgt. Hier haftet der Kunde für den gesamten Schaden, der durch missbräuchliche Abhebung erfolgt. Ähnlich verfahren Banken laut Bericht, wenn die fürs Online- Banking erforderlichen Transaktionsnummern (TAN) abhanden kommen und der Kunde sich verantwortungslos verhalten hat. Kunden müssen laut Bericht auch zukünftig besser bei Papier- Überweisungen aufpassen. Denn Überweisungsaufträge werden künftig unwiderruflich sein, sobald sie abgeschickt sind. Außerdem brauchen die Geldinstitute nicht mehr Empfängernamen und Kontonummer abzugleichen. Im Klartext: Verschreibt man sich bei Ziffern der Empfänger-Kontonummer und das Geld landet bei einem Fremden, ist man dem Bericht zufolge selbst für die Rückführung des Geldes verantwortlich. Hier raten Verbraucherschützer, die eingetragenen Zahlen vor Abgabe der Überweisung noch einmal gründlich zu kontrollieren. Neben den Nachteilen bieten die neuen AGB aber auch einige Vorteile für den Verbraucher: Während Überweisungen innerhalb der EU bisher noch an die zwei Wochen dauern, muss die Bank künftig diese innerhalb von vier Tagen durchführen, bis 2012 sollen es sogar nur noch zwei Tage sein. Darüber hinaus können Bankkunden dem Bericht zufolge künftig innerhalb der EU grenzüberschreitende Lastschriften tätigen. So kann der Besitzer eines spanischen Ferienhauses die anfallenden Kosten direkt vom deutschen Konto begleichen. Quelle: Beck-aktuell v Rentner nicht automatisch krankenversichert Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben wird man nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) seiner Kasse versichert. Darüber informiert die Verbraucherzentrale Sachsen. Nur wer in der zweiten Hälfte der Erwerbszeit mindestens zu 90 Prozent Mitglied in einer Krankenkasse war (Vorversicherungszeit), wird als Pflichtversicherter in die KVdR aufgenommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man während der Erwerbszeit als Pflichtmitglied oder gesetzlich freiwillig krankenversichert war. Auch Zeiten der Familienversicherung und eine Versicherung in der ehemaligen DDR werden auf die Vorversicherungszeit angerechnet. Problematisch kann es werden, wenn man diese geforderte Mindestversicherungszeit nicht erfüllt, sagt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Beispielsweise kann man sich auch nicht pflichtversichern, wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mehrere Jahre im Ausland und währenddessen privat versichert war. Allerdings kann man innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen, wenn man vor dem Auslandsaufenthalt gesetzlich versichert war. Freiwilige Mitglieder und privat versicherte Rentner zahlen die kompletten Beiträge zur Krankenversicherung selbst und erhalten nur auf Antrag beim Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenkasse. Auch Pflichtversicherte zahlen in die KVdR ein. Der Rentenversicherungsträger führt die Beiträge an die Kasse ab und übernimmt dabei die Hälfte des Beitrages. Bei der Beitragsberechnung freiwillig versicherter Rentner werden neben der Rente auch Einnahmen wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Dafür zahlt der Rentenversicherungsträger keinen Zuschuss. Bei Betriebsrenten sind die Beiträge von Pflichtversicherten in der KVdR sowie von freiwillig versicherten Rentnern allein zu tragen. Quelle: v II VuR 11/2009

4 VERBRAUCHERRECHT AKTUELL Carsharing: Vorsicht Selbstbeteiligung Autos im Carsharing sind zwar vollkaskoversichert, aber die Selbstbeteiligung zahlt der Fahrer. Davor warnt der Bund der Versicherten (BdV). Die Vollkasko der Kfz-Versicherung übernimmt zwar den Großteil der Schäden bei einem selbstverursachten Unfall. Doch die meisten Vollkaskoversicherungen enthalten eine Selbstbeteiligung. Die zahlt im Ernstfall nicht das Carsharing-Unternehmen, sondern der Fahrer. Der BdV rät, wenn möglich mehrere Carsharing-Anbieter zu vergleichen. Einige bieten Carsharing mit reduzierter Vollkasko-Selbstbeteiligung an. Bei diesen Unternehmen seien allerdings auch die laufenden Kosten höher, erklärt der Verband in einer Mitteilung. Haftpflichtschäden sind in jedem Fall ohne Selbstbeteiligung durch die Kfz-Versicherung des Anbieters gedeckt. Quelle: v Finanzamt bittet Filmfonds-Anleger zur Kasse Das Finanzamt München hat dem Filmfonds Cine Pictures die Gewinnerzielungsabsicht aberkannt. Auf die Anleger könnten nun Steuernachforderungen zukommen. Das Finanzamt München geht davon aus, dass die Anleger niemals Geld mit den Filmen verdienen wollten. Eine Gewinnerzielungsabsicht fehlt somit und die ursprüngliche Verlustzuweisung ist somit inklusive Zinsen an den deutschen Fiskus zurückzuzahlen. Bei einer ursprünglichen Anlagesumme von Euro entstehe eine Nachzahlung von Euro, warnt die Gesellschaft zum Schutz europäischer Kapitalanleger (GSEK). Der Verband rät Anlegern, sich an den Anlageberater zu halten, der den Fonds verkauft hat. Sollte sich bei der Beratung zum Kauf des Fonds herausstellen, dass der Anlageberater nicht über alle Risiken aufgeklärt habe, könne der Anleger den Anlageberater in Haftung nehmen, heißt es in einer Mitteilung der GSEK. Ansatzpunkte könnten hier die mangelnde Aufklärung über ein Totalverlustrisiko oder die Behauptung sicherer Steuervorteile sein. Anleger sollten auch prüfen, ob der Anlageberater Provision für den Verkauf des Fonds kassiert und darüber auch informiert hat. Quelle: v Verkaufsverbot von Zertifikaten diskutiert Wenn es nach der CDU geht, sollen Privatkunden künftig davon abgehalten werden, Zertifikate zu kaufen. In der Union wird ein Verkaufsverbot für bestimmte Zertifikattypen diskutiert, berichtet das Handelsblatt. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Bundestag, Otto Bernhardt, sagte zu diesem Thema: Wir diskutieren das Verbot bestimmter Zertifikate für Private. Das institutionelle Geschäft soll aber unangetastet bleiben. Beim Koalitionspartner FDP setzt man dagegen auf eine Selbstregulierung des Marktes. Die neuen Regeln über die Bankberatung und die Beraterhaftung sowie die selbst auferlegten Regeln des Derivateverbandes seien ausreichend, so die Partei. Der Geschäftsführer des Derivateverbandes, Hartmut Knüppel, wies die Überlegungen über ein partielles Verkaufsverbot entschieden zurück. Der Vorstoss sei unüberlegt und überflüssig. In einem Interview mit dem Handelsblatt sagte Knüppel, eine Analyse des ehemaligen Wirtschaftsweisen und heutigen AWD-Chefökonomen Bert Rürup habe ergeben, dass mehr als zwei Drittel der Zertifikate ein geringeres Risio aufweisen als klassische Aktien. Die CDU müsse daher konsequenterweise auch den Aktienverkauf an Privatanleger verbieten. Seit der Finanzkrise ist der Umsatz der Zertifikatebranche massiv eingebrochen. Im Juli 2009 lag der Umsatz mit Zertifkaten bei 4,34 Mrd. Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum lag er noch um zwei Milliarden höher. Im Jahr 2007 hatten Anleger allein im Juni 18 Mrd. Euro in Zertifikate investiert. Quelle: v Wachstum und Vertrauen durch Verbraucherpolitik Eine Verbraucherpolitik aus einem Guss fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von der neuen Bundesregierung. Die Bedürfnisse der 80 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ins Zentrum der politischen Entscheidungen rücken, fordert Vorstand Gerd Billen. Wachstum und Vertrauen seien die Rendite einer ambitionierten Verbraucherpolitik. Wenn Märkte verbrauchergerecht funktionieren, erübrigt sich die eine oder andere Steuerdiskussion. Als kontraproduktiv bezeichnet Billen die Nachricht aus Brüssel, wonach ein Richtlinienvorschlag für eine bessere Durchsetzung von Verbraucherrechten aufgrund massiver Kritik aus Deutschland zurückgezogen wurde. Die aktuellen Negativschlagzeilen untermauern nach Ansicht des vzbv die Notwendigkeit, Politik in der kommenden Legislaturperiode vom Verbraucher aus zu denken : steigende Strompreise trotz sinkender Beschaffungskosten, steigende Bahnpreise trotz niedriger Energiekosten, steigende Krankenkassenbeiträge trotz anderslautender Zugeständnisse. Alarmierend ist auch die Nachricht, dass die Deutschen ihre Altersvorsorge schleifen lassen. Auch der aktuelle Datenschutzskandal ist ein Beleg für weitergehenden Handlungsbedarf. Gerd Billen: Die Verbraucher erwarten von Schwarz- Gelb unmissverständliche Zeichen des Aufbruchs, die Übervorteilungen und Überforderungen entgegenwirken. Dazu gehöre ein starkes Ministerium ebenso wie ein effektiver Maßnahmenmix für funktionierende Märkte. Finanzen: Aktuell: Rund jeder Sechste legt im Vergleich zu den Vorjahren deutlich weniger Geld für den Ruhestand zurück (Altersvorsorge-Studie der Postbank). Lösung: Um das Vertrauen der Bundesbürger in den Finanzmarkt wiederzugewinnen und einen funktionierenden Markt zu gewährleisten, ist eine effektive Finanzaufsicht unabdingbar. Kein Produkt und kein Anbieter darf künftig mehr ohne Kontrolle bleiben. Verbraucherschutz muss explizit als Aufsichtsziel benannt, die dafür notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden. Zudem bedarf es klarer und einheitlicher Regeln für die Vermittlerbranche sowie den Ausbau der unabhängigen Beratung. Bahn: Aktuell: Trotz sinkender Energiepreise kündigt die Bahn weitere Preiserhöhungen an. Auch die Diskussionen um eine Privatisierung der Bahn sind neu entfacht. Lösung: Die Weichen müssen klar in Richtung Wettbewerb im Personenfernverkehr gestellt werden. Netz und Transport VuR 11/2009 III

5 VERBRAUCHERRECHT AKTUELL müssen voneinander getrennt, die Netze strenger reguliert und Quersubventionierungen zugunsten des Fernverkehrs abgebaut werden. Strom: Aktuell: Trotz drastisch gesunkener Großhandelspreise sind die Stromkosten für die Privathaushalte im zurückliegenden Jahr um durchschnittlich 50 Euro pro Haushalt gestiegen, derweil sind die Kosten für Firmenkunden deutlich gesunken (Analyse Verivox). Lösung: Auch hier muss der Wettbewerb im Vordergrund stehen, die Liberalisierung aus dem Jahr 1998 greift nicht. Die Gründung einer Netz AG wird den Wettbewerb forcieren. Zudem muss die Konzentration auf der Erzeugerseite reduziert werden. Gesundheit: Aktuell: Durch Kostensteigerungen zum Beispiel für Arzneimittel und erwarteten Einnahmerückgängen aufgrund der zu erwarteten steigenden Arbeitslosigkeit ergibt sich eine Finanzlücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von gut sieben Milliarden Euro (Schätzerkreis für die GKV). Lösung: Die neue Bundesregierung muss in dieser Situation am Steuerzuschuss für gesamtgesellschaftliche Leistungen der GKV festhalten, weil ansonsten die Versicherten noch zusätzlich belastet würden. Ferner muss die Koalition sich auf Maßnahmen verständigen, um die Wirtschaftlichkeitsreserven im Gesundheitswesen systematisch zu erschließen. Um Wettbewerb zu forcieren, sollten die Krankenkassen die Beitragssätze für ihre Versicherten wieder individuell festsetzen können. Datenschutz: Aktuell: Datenschutzskandal um die Weitergabe von Kundendaten durch Dienstleister der Deutschen Telekom. Lösung: Datenschutz ist kein Kostenfaktor, sondern ein Grundrecht und Vertrauenselement. Die künftige Regierung ist daher gefordert, effektivere Maßnahmen gegen die schleichende Erosion des Datenschutzes in Deutschland zu ergreifen. Die zahlreichen Ausnahmeregelungen im Bundesdatenschutzgesetz sind abzuschaffen und jede Datennutzung und -weitergabe an Wissen und Zustimmung der Verbraucher zu binden. Verbraucherrecht: Aktuell: Die angekündigte Vorstellung eines Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission zur kollektiven Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellrechtsverletzungen wurde in letzter Minute aufgrund massiver Kritik, nicht zuletzt aus Deutschland, abgesagt. Lösung: Es ist an der Zeit, dass Verbraucher die Möglichkeit erhalten, Schäden infolge rechtswidriger Praktiken einzelner Unternehmen gerichtlich geltend zu machen. Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, hier eine klare Kehrtwende zugunsten der Verbraucher zu vollziehen. Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) v Auf dem neuesten Stand. Bitte bestellen Sie im Buchhandel oder versandkostenfrei unter Kapitalmarktstrafrecht Handkommentar HerausgegebenvonRADr.TidoPark,FAStrafRuFAStR 2. Auflage 2008, 885 S., geb., 158,, ISBN Vor dem Hintergrund steigender Strafverfahren mit Kapitalmarktbezug liefert der Handkommentar eine umfassende und nach Anwendungsfällen typisierende Darstellung des stark zerklüfteten Rechtsgebiets. Das Buch bietet Ihnen die Erfahrung und Kompetenz von Experten aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft. Neu in der 2. Auflage: Erläuterungen zur erweiterten Definition des Insiderhandels neue Regelungen zur Marktmanipulation das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) und seine Folgen für das HGB die kapitalmarktstrafrechtlichen Auswirkungen des Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (FRUG) Nomos IV VuR 11/2009

6 VuR VERBRAUCHER UND RECHT Zeitschrift für Wirtschafts- und Verbraucherrecht 11/ Jahrgang, Seiten Herausgeber: Prof. Dr. Udo Reifner, Universität Hamburg, Institut für Finanzdienstleistungen e.v. (geschäftsführend); Prof. Dr. Hans-W. Micklitz, Universität Bamberg; Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Humboldt-Universität Berlin; Prof. Dr. Klaus Tonner, Universität Rostock Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Dr. Friedrich Bultmann, Rechtsanwalt, Berlin; Prof. Dr. Peter Derleder, Universität Bremen; Prof. Dr. Stefan Ernst, Rechtsanwalt, Freiburg; Prof. Dr. Günter Hirsch, Präsident des Bundesgerichtshofs a. D., Versicherungsombudsmann, Berlin; Dr. Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg e.v.; Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Universität Halle-Wittenberg; Dr. Rainer Metz, Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Berlin; Prof. Dr. Norbert Reich, Universität Bremen; Prof. Dr. Astrid Stadler, Universität Konstanz; Prof. Dr. Dirk Staudenmayer, Europäische Kommission, Referatsleiter Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, Brüssel; Walter Stillner, Rechtsanwalt, Stuttgart; Andreas Tilp, Rechtsanwalt, Tübingen Schriftleitung: Prof. Dr. Kai-Oliver Knops, Universität Hamburg Aktueller Bankentest im Bereich Geldanlage Standardlösungen nach Schema F institut für finanzdienstleistungen e.v. (iff), Hamburg EDITORIAL Das Vertrauen, das Kunden Banken entgegenbringen, hat sich seit dem letzten Jahr drastisch verringert. Im Rampenlicht der Kritik stand und steht dabei regelmäßig die fehlende, unzureichende oder auch schlichtweg falsche Beratung. Besonders vonseiten der Verbraucherschützer wurde früh die Kritik laut, dass Kreditinstitute vor allem ein Interesse haben: ihre Produkte zu verkaufen, was dazu führt, dass die Berücksichtigung der individuellen Situation, der Wünsche und Ziele der Kunden zur Nebensache wird. Doch gerade der durchschnittliche Bankkunde, der Verbraucher, benötigt aufgrund der zunehmenden Komplexität und Unüberschaubarkeit der Produkte kompetente, individuell zugeschnittene Beratung und Lösungen anstatt Produkte von der Stange. Sind die Kreditinstitute bezüglich ihrer Beratungsleistungen tatsächlich (noch immer) so schlecht wie ihr Ruf? Das institut für finanzdienstleistungen e.v. (iff) hat im Auftrag des Norddeutschen Rundfunks mehrere Bankentests mit zwei Testern durchgeführt. Die Stichprobe, bei der insgesamt neun Tests durchgeführt wurden, fand Ende September/Anfang Oktober in Hamburg statt. Getestet wurden in alphabetischer Reihenfolge: die Commerzbank, Deutsche Bank, Hamburger Sparkasse, SEB, Sparda Hamburg und die Volksbank Hamburg. Bei den beiden Testpersonen handelte es um eine ältere Kundin (Ende 50), die nach einer sicheren Einmalanlage nachfragte und einem jüngeren Kunden (Anfang 20), der sich nach Anlagemöglichkeiten in monatlichen Sparraten für die Altersvorsorge erkundigte. Das Testergebnis: Oft erfolgte keine Beratung, sondern nur ein reiner Produktverkauf. Die Kosten wurden vielfach nicht genannt. Eine Beratungsdokumentation fehlte fast immer. Die Kreditinstitute verkauften fast ausschließlich Rentenversicherungen, bei denen es sich regelmäßig um intransparente und renditeschwache Produkte. Trotz des unterschiedlichen Alters der Testpersonen und deren differierender Bedürfnisse wurde von den meisten Kreditinstituten nicht zwischen Altersvorsorge und Alterssicherung differenziert. Nun mag zwar grundsätzlich an den angebotenen Produkten nichts bzw. wenig auszusetzen sein. Ob sie aber den individuellen Bedürfnissen sowohl des jungen Testers als auch der älteren Testerin entsprechen und persönlich auf sie zugeschnitten sind, darf angezweifelt werden. Positiv fielen zwei Anbieter auf, die beide vorab eine Analyse der Haushaltsituation durchführten. Das waren jedoch die Ausnahmen. Unabhängig davon, ob überhaupt eine Haushaltsanalyse und eine anschließende Beratung stattfanden, wurden von allen neun Banken und Sparkassen sowohl dem jungen Tester als auch der älteren Testerin die gleichen Produkte angeboten. Es handelte sich um Rentenversicherungen in der klassischen Variante und fondsgebundene Rentenversicherungen, in einem Fall eine Riester-Rente. Die ältere Testerin (Ende 50) hätte mit den angebotenen Rentenversicherungen zwar in den meisten Fällen garantiert ihren Einmalbetrag, der angelegt werden sollte, innerhalb ihrer statistischen Lebenserwartung von der Versicherung zurückerhalten, mehr aber auch nicht. Die prognostizierten Überschüsse deckten, wenn überhaupt, gerade einmal die bisher langfristige Inflation ab. Erkennbar war dies für die Kundin jedoch nicht. VuR 11/

7 EDITORIAL Alternativen wurden außer bei der SEB nicht angeboten. Die SEB offerierte unter anderem eine Rentenversicherung auf Basis von 100 % Aktienfonds an, was bei dem Alter der Testerin als sehr problematisch angesehen wird. Die Beratung der älteren Testerin war trotz des hohen Einmalbetrages von Euro in den meisten Fällen auffällig kurz. Hier kam die Vermutung auf, dass ältere Kunden weniger intensiv beraten werden. Auch die Testergebnisse bezüglich des jüngeren Testers (Ende 20) waren enttäuschend. Zwar wurde auch hier in zwei Fällen eine wirkliche Haushaltsanalyse durchgeführt, doch die anschließende Beratung und die angebotenen Lösungen konnten nicht überzeugen. Die Produkte bei denen es sich überwiegend um Rentenversicherungen handelte für den Einmalbetrag und die monatlichen Beiträge, entsprachen nicht einmal im Ansatz dem Bedarf des Kunden. Aufgrund der langen Laufzeiten spricht die fehlende Flexibilität sowohl in Bezug auf den Einmalbetrag als auch auf die lange Bindungsdauer an ein Produkt sowie die relativ geringe Renditeerwartung von Rentenversicherungen eher gegen derartige Produktempfehlungen. Erstaunlich war hier, dass wider Erwarten von keinem der Kreditinstitute Alternativen zu der Rentenversicherung angeboten wurden. Dass es keine individuell auf den Kunden zugeschnittenen Lösungen gab, zeigte sich dann auch bei der fehlenden Berücksichtigung der persönlichen Wünsche des zu Beratenden: Der Tester hatte in den Gesprächen darauf hingewiesen dass er zukünftig gerne einen Auslandsaufenthalt realisieren wolle. Aufgrund dieses Wunsches fallen staatlich geförderte Produkte als Anlagemöglichkeit aus. Umso erstaunlicher war es deshalb, dass sie trotzdem angeboten wurden. Des Weiteren unterblieb die Offenlegung der für die Geldanlage anfallenden Kosten regelmäßig. Die Tester wurden hierüber während des Beratungsgespräches in den meisten Fällen nicht aufgeklärt. Und auch in den Unterlagen der Kreditinstitute waren sie nur selten zu finden. Erst auf die ausdrückliche Nachfrage hin, nannten zwei der neun Anbieter die Kosten unter Zuhilfenahme der Unterlagen. Nach derartig inhaltlich dürftigen Beratungsgesprächen war es kaum verwunderlich, dass auch die Mitgabe der Beratungsdokumentation die Ausnahme blieb: Vorbildich fiel hier nur die Deutsche Bank auf, die als einzige Bank der Kundin eine Beratungsdokumentation mitgegeben hatte und sie im Vorfeld noch einmal gemeinsam mit der Testerin besprochen hat. Keine andere Bank oder Sparkasse hat ansonsten das Beratungsgespräch in irgendeiner Form zusammenfassend dokumentiert. Oft mangelte es aber schon an der Beratung selbst. Von einer oftmals generell mangelhaften Beratung war der Schritt bis zur Falschberatung nicht groß: Falsch beraten wurde in den Fällen, in denen der (älteren) Testerin bei der kurzen Laufzeit bis zur Umschichtung für die Rentenzahlungen eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Garantien angeboten wurde. Die Testerin hatte den Unterschied und die Bedeutung des Aktieninvestments nicht direkt verstanden. Es ist wahrscheinlich, dass auch andere Kunden die Risiken der Produkte nicht erkennen. Mehrfach war die Beratung so katastrophal, dass das Produkt noch nicht einmal im Ansatz zum Wunsch der Tester passte. Extreme Fehlberatung mit besonders risikoreichen Produkten (z. B. risikohafte Aktien- und Anleihegeschäfte, Alpha Express Zertifikate etc.) gab es dagegen nicht. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass unabhängig vom Alter, der Vermögens- und der Haushaltssituation durchschnittlichen Kunden die gleichen Produkte angeboten werden, selbst wenn sie nach einer langfristigen Geldanlage für das Alter fragen. Bevorzugt werden derzeit Rentenversicherungen verkauft, als klassische oder fondsgebundene Variante. Für die Tester erwies sich die Beratung als wenig hilfreich. Die Darbietung einer scheinbaren Produktvielfalt durch zahlreiche Varianten führte eher zu Verwirrungen und Unsicherheit als zu der Erarbeitung einer für die Kunden angemessenen, langfristig tragbaren Lösung. Wirkliche, auf die persönliche Situation zugeschnittene Alternativen fehlten. Somit bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass die Auswertung der Tests enttäuschend war, nicht zuletzt, weil in der Regel keine Alternativen zu den Versicherungsprodukten genannt wurden. Wer nach langfristigen Geldanlagen für das Alter fragt, bekommt eine private Rentenversicherung angeboten. Eine anlage- und anlegergerechte Beratung, wie sie nach der Bond-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit 1993 verbindlich ist, bleibt so unerfüllt; Schadensersatzansprüche der betroffenen Kunden sind mithin möglich. Die Verbraucherzentralen unterstützen Kunden mit eigenen Publikationen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat vor Kurzem einen Ratgeber zur Altersvorsorge Ampelcheck Geldanlage - Schnellkurs in Sachen Geldanlage veröffentlicht; die Verbraucherzentrale NRW stellt kostenlos eine Checkliste für Geldanlageanlageberatung zum Download ( /mediabig/82401a.pdf) zur Verfügung. 402 VuR 11/2009

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