REGIONALER BESCHÄFTIGUNGSPAKT FÜR ÄLTERE IM SAARLAND

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1 Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände Deutscher Gewerkschaftsbund Saar Arbeitskammer des Saarlandes Handwerkskammer des Saarlandes Industrie- und Handelskammer des Saarlandes REGIONALER BESCHÄFTIGUNGSPAKT FÜR ÄLTERE IM SAARLAND 1. Zur Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland Auf das Saarland kommen in den nächsten Jahrzehnten große demografische Veränderungen zu. Der anhaltende Geburtenrückgang und die steigende Lebenserwartung werden zu einer erheblichen Verschiebung der Altersstruktur führen. Das Saarland verliert an Einwohnern. Die Bevölkerungsgruppe der 50 bis 64-Jährigen wird bis zum Jahr 2020 um ca wachsen. Dies entspricht einem Anstieg von 18 %. Damit erhöht sich ihr Anteil von 19 % auf 25 %. Parallel dazu wird sich die Zahl der Erwerbspersonen, die 50 Jahre und älter sind, bis 2020 etwa verdoppeln und dann fast betragen; vier von zehn Erwerbspersonen werden dann über 50 Jahre sein, bei insgesamt unveränderter Erwerbspersonenzahl. Wenn auch seit einigen Jahren ein deutlicher Anstieg der Erwerbsquote Älterer zu beobachten ist, liegt sie bei den 50 bis 64-Jährigen im Saarland noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Dabei ist die Erwerbsquote der Männer deutlich höher als die der Frauen. Im Saarland waren im Jahr 2006 insgesamt Arbeitslose über 50 Jahre alt. Dies entspricht einem Anteil von rund 25 % aller Arbeitslosen. Mehr als die Hälfte (56 %) der älteren Arbeitslosen war 2006 langzeitarbeitslos, darunter Frauen und Männer zu fast gleichen Anteilen. In keiner anderen Altersgruppe ist die Arbeitslosigkeit so groß wie in der Generation 50plus. Vor dem Hintergrund dieser Situationsbeschreibung vertreten die Partner des Beschäftigungspaktes die Auffassung, dass durch diesen Wandel bundesweit nicht nur auf die bestehenden Sozialsysteme weitere Belastungen zukommen werden, sondern auch der Arbeitsmarkt und die Arbeitswelt der Zukunft dadurch verändert werden,

2 2 eine Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geeignete Rahmenbedingungen auf Bundesebene voraussetzt, gerade auch das Saarland durch den demografischen Wandel vor großen Herausforderungen steht, die von allen Beteiligten Politik, Unternehmen, Gewerkschaften und Beschäftigten Anpassungsfähigkeit sowie Bereitschaft zu neuen Lösungen erfordern. Wir müssen schon heute beginnen, die Potenziale der Älteren besser als bisher zu nutzen, indem wir Ältere verstärkt in reguläre Beschäftigung halten und bringen. Dadurch werden gleichzeitig Chancen eröffnet, das Saarland als modernen und attraktiven Standort fort zu entwickeln. Die Partner des Beschäftigungspaktes stimmen überein, dass die Ursachen für die Beschäftigungshemmnisse älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vielfältig sind. Kein Beschäftigungshemmnis ist allein für die problematische Situation Älterer auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich. Die Partner haben sich auf folgende Zielsetzungen und Strategien zur Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verständigt. 2. Übergreifende Zielsetzungen und gesellschaftliches Leitbild Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Verbesserung der Lage älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt dringend geboten. Das frühe Ausscheiden Älterer aus dem Berufsleben sollte nach Möglichkeit vermieden und eine bessere berufliche Eingliederung Älterer gefördert werden. Ihre Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungschancen müssen gestärkt und die sozialen Sicherungssysteme stabilisiert werden. Dazu müssen die Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Gesundheitspolitik unter Berücksichtigung berechtigter sozialer Interessen beschäftigungsfördernd ausgerichtet werden. Es liegt im gemeinsamen Interesse der Partner des Beschäftigungspaktes, ein Erwerbsleben bis zum Renteneintritt zu ermöglichen. Wenn Unternehmen unter den Bedingungen des demografischen Wandels im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, werden sie zukünftig noch stärker auf ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen sein. Sie sollen dafür sensibilisiert werden, die Potenziale älterer Arbeitnehmer stärker zu nutzen. Gemäß der Devise weg vom Defizit- hin zum Kompetenzmodell gilt es, die Beschäftigungsfähigkeit und das Erfahrungswissen Älterer zu erhalten und ihre Beschäftigungsquote zu erhöhen. Die Arbeitsbedingungen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben sind so zu gestalten, dass sie ohne gesundheitliche Schädigungen bis zum Renteneintritt beschäftigt werden können. Die Beschäftigungsquote Älterer sollte in den nächsten Jahren von landesweit derzeit 39,5 % signifikant erhöht werden. Dieses Ziel orientiert sich an der Europäischen Beschäftigungsstrategie, nach der die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen bis 2010 auf 50 % angehoben werden soll. Darüber hinaus sollte die Wiedereingliederungsquote älterer Arbeitsloser ab 50 Jahren ebenfalls signifikant angehoben werden.

3 3 Insgesamt halten die Partner des Beschäftigungspaktes ein neues gesellschaftliches Leitbild zur Rolle älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieb und Gesellschaft für erforderlich, um ihre Potenziale und Chancen angemessen zu nutzen. Der Beschäftigungspakt für Ältere zielt auf einen Einstellungs- und Mentalitätswechsel. Das Alter muss als produktive Lebensphase verstanden und anerkannt werden. Die Partner des Beschäftigungspaktes bekräftigen, dass der gemeinsame regionale Beschäftigungspakt und der darin zum Ausdruck kommende breite gesellschaftliche Konsens eine geeignete Grundlage für die Verbesserung der Lage älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt sowie die Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer bildet. Um Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungschancen von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu fördern, sind unterschiedliche Strategien erforderlich. 3. Strategien zur Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (1) Die Partner des Beschäftigungspaktes werden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Beschäftigungsinteressen Älterer bei der Diskussion um die Ausgestaltung wirtschafts-, arbeitsmarkt- und gesundheitspolitischer Rahmenbedingungen verstärkt berücksichtigen. Dabei werden sie sich am Flexicurity-Konzept des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission, das größere Flexibilität am Arbeitsmarkt und in den Beschäftigungsverhältnissen ( flexibility ) mit sozialer Sicherheit ( security ) verbindet, orientieren. (2) Die Partner des Beschäftigungspaktes streben eine erhebliche Ausweitung der beruflichen Weiterbildung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer an. Ihnen soll damit auch die Möglichkeit gegeben werden, den steigenden Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Lebenslanges Lernen muss gelebte Wirklichkeit werden. Ansatzpunkte für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die sonstigen arbeitsmarktpolitischen Akteure hierzu sind: Um die Lernfähigkeit im Alter zu erhalten, sollte frühzeitig eine höhere Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten sicher gestellt werden. Die Verzahnung von Lernen und Arbeiten und die Nutzung selbst organisierter Lernprozesse in den Betrieben sollten verstärkt werden. Betriebe sollten ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens in gleichem Maße wie die jüngeren Altersgruppen in betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen einbeziehen und damit zugleich die Weiterbildungsbeteiligung Älterer im europäischen Vergleich erhöhen. Betriebliche Weiterbildung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollte so gestaltet werden, dass sowohl die Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen zur Bewältigung neuer Anforderungen gefördert als auch die betriebliche Organisationsentwicklung vorangetrieben wird.

4 4 Weiterbildungskonzepte sollten an das veränderte Lernverhalten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepasst werden. Ältere Arbeitslose sollten sowohl im Rechtskreis SGB III als auch im Rechtskreis SGB II zukünftig stärker in arbeitsmarktpolitische Qualifizierungsmaßnahmen einbezogen werden. (3) Die Partner des Beschäftigungspaktes vertreten die Auffassung, dass einer weiteren Optimierung von Arbeitsbedingungen, betrieblichem Gesundheitsschutz und individueller Gesundheitsvorsorge bei der Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer große Bedeutung zukommt. Dabei sollten insbesondere: der Gesundheits- und Arbeitsschutz in allen betrieblichen Bereichen im Sinne einer alters- und alternsgerechten Gestaltung stärker verankert werden. die bei Gefährdungsbeurteilungen festgestellten gesundheitlichen Risiken durch physische und psychische Arbeits- sowie Fehlbelastungen vermieden bzw. reduziert werden, einer alters- und alternsgerechten Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung sowie Arbeitsorganisation größeres Gewicht beigemessen werden, Tätigkeitswechsel im Laufe der Erwerbsbiographie verstärkt von Unternehmen angeboten und von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden sowie die Begrenzung der Verweildauer an belastenden Arbeitsplätzen angestrebt werden, Projekte zur betrieblichen Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen in den Betrieben verstärkt implementiert und deren Nutzung durch positive Anreize gefördert werden, verstärkt Angebote zur individuellen Gesundheitsvorsorge unterbreitet werden und damit zugleich das Bewusstsein für die Mitverantwortung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die eigene Gesundheit gestärkt werden. Die Partner des Beschäftigungspaktes stimmen darin überein, dass die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Prozess der betrieblichen Gesundheitsförderung ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Verbesserung der Beschäftigungssituation Älterer ist. (4) Die Partner des Beschäftigungspaktes appellieren an alle Verantwortlichen in den Unternehmen, die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer differenziert zu betrachten. Hierzu gehören insbesondere: Förderung generationenübergreifender Zusammenarbeit in Form von passgenauen Tandem-Modellen und Mentoren-Programmen, um rechtzeitig die Übertragung von Wissen und Erfahrungen künftig ausscheidender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihre Nachfolger zu gewährleisten und um die komplementären Stärken von Jüngeren und Älteren zu nutzen. Betriebliche Information von Führungskräften über die Potenziale der Älteren sowie über Gestaltungsprinzipien einer alters- und alternsgerechten Arbeitsumgebung.

5 5 Abbau von Vorurteilen über die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Nutzung der Erfahrung Älterer in Innovationsprojekten. Durchführung einer gemeinsamen, öffentlichkeitswirksamen Kampagne, um die vielfältigen positiven Erfahrungen, die Unternehmen mit dem Arbeitseinsatz älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemacht haben, bekannt zu machen. (5) Die Partner des Beschäftigungspaktes halten eine verstärkte Nutzung der vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Unterstützung von Verbleib und Integration Älterer in Beschäftigung für zwingend erforderlich. Dies setzt Transparenz sowie angemessene Finanzausstattung und Qualität der Förderinstrumente ebenso voraus wie die erhöhte Bereitschaft der Adressaten zur Nutzung der Instrumente. Darüber hinaus sollte sich der Fokus der Bemühungen um Vermittlung in Arbeit verstärkt auf die Gruppe älterer Arbeitsloser richten. Insbesondere sollten sämtliche Regelinstrumente, spezielle Eingliederungsinstrumente sowie Sonderprogramme des Bundes, des Landes, der Bundesagentur für Arbeit und der Träger der Grundsicherung für ältere Menschen systematischer und intensiver genutzt werden. In diesem Zusammenhang beabsichtigen die Partner, die Öffentlichkeit, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in geeigneter Form über die vorhandenen Programme und Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungssituation Älterer zu informieren. (6) Die Partner des Beschäftigungspaktes bekräftigen, dass der regionale Beschäftigungspakt für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland eine geeignete Grundlage für die Umsetzung von Regel- und Sonderprogrammen des Bundes und darin zu entwickelnder Modellprojekte bildet. Die Partner des Beschäftigungspaktes werden deshalb alle notwendigen Schritte in die Wege leiten, um entsprechende Modellprojekte im Saarland nachhaltig zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die BMAS-Initiative 50plus Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Beschäftigungschancen älterer Menschen in Deutschland sowie die INQA- Kampagne 30,40,50plus Gesund arbeiten bis ins Alter auf Anknüpfungspunkte zum regionalen Beschäftigungspakt hin überprüft werden. 4. Umsetzung des Beschäftigungspaktes für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die Partner des Beschäftigungspaktes sind sich bewusst, dass das Ziel, die Beschäftigungsquote älterer Menschen signifikant zu erhöhen, nur auf mittlere Sicht erreicht werden kann. Sie schließen deshalb ihren Pakt zunächst auf drei Jahre ab. Die Partner des Beschäftigungspaktes werden jährlich mindestens einmal zusammenkommen, um Beschlüsse im Hinblick auf detaillierte Ziele und die Umsetzung des nächsten Paktjahres zu fassen und um die Ergebnisse des vergangenen Paktjahres zu evaluieren.

6 6 Saarbrücken, den 24. September 2007 Josef Hecken Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes Otto Werner Schade Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit Eugen Roth Deutscher Gewerkschaftsbund Saar Joachim Malter Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände Hans Peter Kurtz Arbeitskammer des Saarlandes Georg Brenner Handwerkskammer des Saarlandes Volker Giersch Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

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