Elementar- und Krippenverfassung

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1 Elementar- und Krippenverfassung Im September 2011 trat in der Kita Melanchthon das pädagogische Team als verfassungsgebende Versammlung zusammen. Die Pädagoginnen verständigten sich auf die künftig in der Einrichtung geltenden Partizipationsrechte der Kinder. Die Beteiligung der Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen wird damit als Grundrecht anerkannt. Die pädagogische Arbeit soll nach diesem Grundrecht ausgerichtet werden. Gleichzeitig ist die Beteiligung der Kinder eine notwendige Voraussetzung für gelingende (Selbst-) Bildungsprozesse und die Entwicklung des demokratischen Denkens und Handelns. Abschnitt1: Verfassungsorgane Verfassungsorgane der Kita Melanchthon sind die Abgeordnetenbesprechungen, sowie die Sitzungen des Kinderparlaments. Das Kinderparlament Das Kinderparlament tagt bei Bedarf. Die Termine werden den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben. Die Teilnahme am Kinderparlament wird vertraglich mit allen Kindern und Eltern festgehalten. Die Anwesenheit ist für alle Kinder verpflichtend. Das Kinderparlament entscheidet, über alle Angelegenheiten, die die gesamte Kita betreffen. Bei der Entscheidungsfindung entscheidet die einfache Mehrheit aller Anwesenden, eine Entscheidung kann nie gegen die Stimmen aller Erwachsenen oder gegen die Stimme aller Kinder getroffen werden. Die Sitzungen und alle getroffenen Entscheidungen werden protokolliert. Die Abgeordneten Abgeordnete können nur kandidieren wenn sie mind. 4 Jahre alt sind. Die Abgeordneten tagen einmal in der Woche. Die Wahlperiode beginnt im Oktober des jeweiligen Jahres und endet im Herbst des darauffolgenden Jahres oder durch Austritt des Kindes. Jedes Kind hat zwei Stimmen, um den Abgeordneten zu wählen. Die Wahl ist geheim. Der Abgeordnetenrat setzt sich aus den Delegierten sowie der Kitaleitung zusammen. Die Kitaleitung hat die Aufgabe, auf die Einhaltung gesetzlicher und finanzieller Rahmenbedingungen zu achten. Der Kindertagesstättenrat entscheidet über alle revidierbaren Angelegenheiten, die die ganze Einrichtung betreffen. Bei der Entscheidungsfindung entscheidet die einfache Mehrheit aller Anwesenden. Abschnitt 2: Sicherheitsstandards Die Pädagoginnen befolgen die allgemeine Aufsichtspflicht und Gesetzgebung. Die Kinder haben hierbei kein Mitspracherecht. Die Pädagoginnen bemühen sich, die Sicherheit von Leib und Seele sicherzustellen. Wichtige Regel: Die rote Hand bedeutet: - Raum ist geschlossen oder Zutritt verboten - Angebot bitte nicht stören - Bauwerke stehen lassen - Ich muss erst um Erlaubnis fragen

2 Unsere Kinderrechte sind: 1 Ich habe ein Recht auf motivierende Erzieherinnen Ich habe das Recht, dass sich meine Erzieherinnen regelmäßig fortbilden, Interessen für meine Sichtweisen haben, mich liebevoll umsorgen und mich im Alltag fördern, unterstützen und begleiten ( Zeit fürs Kind). 2 Ich entscheide an welchen Angeboten ich teilnehmen möchte. Die Anmeldung für ein Angebot ist verbindlich! Montag: Wochenplanung + Zeit fürs Kind Dienstag: Ausflugstag +Angebot Mittwoch: Angebotswahl + Aufgreifen vom Vortag Donnerstag: Angebotswahl und externes Angebot Freitag: Zeit fürs Kind, Wunschlokal und Religionspädagogik Angebote im Elementarbereich stehen den Krippenkindern nur bedingt zur Verfügung. Dieses ist abhängig vom Angebot und Personal. Bei besonderen Angeboten, wie z.b. Schwimmen benötigen die Krippenkinder eine besondere Vorbereitung und Planung. 3 Ich habe ein Recht, auf ein ungestörtes Spiel. Meine Erzieherin lässt mich in Ruhe spielen und steht mir unterstützend und/ oder ideengebend zur Seite. 4 Ich kann entscheiden, ob ich am Morgenkreis teilnehmen möchte. Es gibt dabei keine Teilnahmepflicht. Wenn ich am Morgenkreis teilnehmen möchte, bleibe ich bis dieser beendet ist. Ich habe die Möglichkeit den Morgenkreis mitzugestalten. 5 Ich darf mich sportlich betätigen. Ich kann mich sportlich in der Kita betätigen. In der Woche kann ich mich den sportlichen Angeboten z.b. Yoga, Turnen und Schwimmen etc. anschließen. Voraussetzung ist: Dass ich angemessene Kleidung im Schrank vorrätig habe. Siehe 2 6 Ich gestalte die Woche gemeinsam mit meinen Erzieherinnen. Jeden Freitag findet das Wunschlokal statt. Hier kann ich meine Wünsche für die kommende Wochenplanung vorbringen. Die Abgeordneten fertigen ein Protokoll an und vertreten meine Anliegen. Nach der Montagstagung werden die Angebote sichtbar am Wochenplan angebracht. Passive Teilnahme der Krippenkinder. Die Wünsche der Krippenkinder, werden durch die Erzieherinnen vertreten.

3 7 Tiere zu versorgen. Ich habe das Recht mich um die Ziegen zu kümmern (Füttern, Stallreinigung oder Streicheleinheiten zu verteilen) Krippenkinder nur in Begleitung eines Erwachsenen. 8 Ich kann bei Wind und Wetter draußen spielen. Meine Eltern verpflichten sich, dass ich witterungsentsprechende Kleidung, sowie Wechselwäsche immer vorrätig habe. Ich darf zu jeder Zeit am Wasserelefanten spielen. Zur kälteren Jahreszeit übernehmen die Erzieherinnen verstärkter die Aufsicht wahr, um evtl. nasse Kleidung der Kinder schneller wechseln zu können. Auch weisen sie die Kinder darauf hin, sich in den Räumlichkeiten aufzuwärmen. Das Wasser wird immer zum kalendarischen Frühlingsbeginn angestellt und zum kalendarischen Herbstbeginn abgestellt. (Ausnahmen können bei schönen Wetter bestehen) Nach meinem Ermessen darf ich alleine im Garten spielen( Bedingung mindestens drei Kinder gehen in den Garten) Krippenkinder gehen unter Aufsicht, bei Wind und Wetter, nach draußen. 9 Ich kann selbst entscheiden, was ich Drinnen und Draußen tragen möchte. Es gibt keine Hausschuhpflicht. Ausnahme: Küche. Im Ziegengehege ist Gummistiefelpflicht. Barfuss dürfen keine Fahrzeuge gefahren werden. Im Ermessen der Erzieherinnen entscheiden diese, was ein Kind aus Gesundheitsgründen mindestens tragen sollte. Krippenkinder werden von den Erzieherinnen in ihrer Kompetenzentwicklung begleitet und unterstützt, um später selbst entscheiden zu können, was sie Drinnen und Draußen tragen möchten. 10 Ich darf unbeobachtet spielen. Nach Absprache mit den Erzieherinnen darf ich alleine im Turnraum, Krippenzimmer, Spielezimmer und Puppenzimmer spielen. Im Anschluss daran, muss ich das Zimmer wieder aufräumen. Die Aufsichtspflicht wird gewährleistet, d.h. manchmal keine freie Ortswahl möglich. 11 Ich darf alleine entscheiden, mit wem ich spielen möchte Nach Absprache kann ich in der Krippe spielen. Nach Absprache darf ich im Elementarbereich spielen. 12 Freunde zu haben Ich selbst entscheide mit wem ich befreundet sein möchte. 13 Ich habe ein Recht auf Hilfe Wenn ich Hilfe benötige, kann ich mich an andere Kinder wenden oder an die Mitarbeiter der Kita. Sie werden mir unterstützend zur Seite stehen.

4 14 Ich kann meine Ängste überwinden Ich kann entscheiden, ob ich mich meinen Ängsten stellen möchte. Wenn ich Hilfe dabei benötige kann ich von 13 Gebrauch machen. 15 Ich darf alleine etwas ausprobieren. Mir wird die Zeit eingeräumt alleine Dinge auszuprobieren. 16 Ich darf selbst entscheiden, ob ich mich verkleiden oder geschminkt werden möchte.(z.b. Fasching) 17 Ich habe ein Recht auf Rückzug 18 Ich darf meine Meinung offen sagen Im Alltag habe ich jederzeit die Möglichkeit meine Meinung zu äußern. 19 Ich darf NEIN sagen Ein Nein wird akzeptiert!!! Ich oder Andere dürfen dabei nicht in Gefahr gebracht werden! Ein Nein eines Kindes ist situationsabhängig, Personal und auch den Bedürfnissen des Einzelnen. Erzieher geben je nach Alter mehr oder weniger Entscheidungsunterstützung zum Wohl des Kindes. 20 Ich habe das Recht, Abgeordnete zu wählen. Im Oktober des neuen Kitajahres werden 6-8 Abgeordnete gewählt. Diese vertreten meine Anliegen auf dem Abgeordnetengremium, welches einmal die Woche mit der Leitung tagt. Teilnahme an der Wahlvorbereitung der Krippenkinder ist erwünscht und wird begleitet. Krippenkinder haben aufgrund ihres Alters und ihrer Entwicklung kein aktives Stimmrecht. 21 Mahlzeiten werden nur im Restaurant eingenommen Da ich jederzeit an der Getränke -Bar etwas trinken kann, benötige ich keine Trinkflasche in der Kita. Bringe ich etwas Süßes mit, so muss es für alle Kinder reichen. Die Süßigkeiten werden in der Kita abgegeben. 22 Ich kann entscheiden, zu welcher Zeit ich Essen möchte. In der Zeit von habe ich die Möglichkeit zu entscheiden in welcher Essensgruppe ich essen möchte. Es gibt insgesamt drei Essensgruppen. Krippengruppe 15 Plätze 1. Gruppe 20 Plätze Vorrang haben Traumreisekinder! 2. Gruppe 20 Plätze Die Kellner decken die Tische ein und rufen zum Essen. 23 Ich habe die Wahl, was ich essen möchte. Ich habe die Möglichkeit auch ein Alternativessen (Nudeln, Kartoffeln und Reis) in Anspruch zu nehmen. Ich kann mitbestimmen, was es zum Frühstück geben sollte.

5 Ich kann den Nachtisch auch ohne Hauptgericht essen. 24 Ich kann mitbestimmen, was gekocht werden soll. Einmal im Monat darf ich für eine Woche den Speiseplan mitbestimmen. Wünsche und Vorlieben der Krippenkinder werden durch die Erzieherinnen vertreten. 25 Ich muss nicht probieren. Es gibt zu keiner Zeit einen PROBIERHAPPEN 26 Ich kann zwischendurch etwas aus meiner mitgebrachten Brotbox essen. Den kleinen gesunden Snack von zuhause esse ich nur im Restaurant. 27 Ich kann entscheiden, ob ich nach dem Mittagessen an einer Ruhephase (Traumreise) teilnehmen möchte. Krippenkinder bekommen ihren Schlafbedürfnissen entsprechend eine Ruhepause z.b. Kinderwagen, Manduca usw., im Tagesablauf eingeräumt. Krippenkinder ruhen und schlafen im Sternenzimmer. Während der Übergangszeit in den Elementarbereich können sie anfänglich noch nicht selbst entscheiden, ob sie schlafen möchten oder nicht. Übergangskinder bekommen eine Entenmama zur Verfügung gestellt, diese kümmert sich darum, dass es ihren Küken im Elementarbereich gut geht und zeigt ihnen das Regelwerk und die Strukturen auf. Wenn die Entenmama der Meinung ist, das das Küken dem Nest entfliegen kann, dann spricht sie mit den jeweiligen Eltern und erklärt ihnen, dass nun alle geltenden Paragraphen von ihrem Kind in Anspruch genommen werden können. 28 Wasserspiele Wenn ich mit Wasser experimentieren möchte, bedarf es einer Absprache mit einer Erzieherin. 29 Ich darf mich kreativ ausleben Ich habe jederzeit freien Zugang zu den Materialien. 30 Es gibt keine festen Bringezeiten Ich und meine Eltern sind innerhalb der Öffnungszeit jederzeit willkommen. Meine Eltern beachteten bitte die Aushänge, damit ich pünktlich zu Ausflügen erscheine. Bei Nichterscheinen, müssen mich meine Eltern bis 8.30Uhr telefonisch in der Kita entschuldigt haben. Wenn ich abgeholt werde, obliegt die Aufsichtspflicht bei meinen Eltern. 31 Ich habe das Recht behutsam eingewöhnt zu werden. Ich erwarte, dass sich meine Eltern Zeit nehmen, um mich behutsam einzugewöhnen (nach unserem Eingewöhnungskonzept) 32 Ich entscheide wann ich sauber werden möchte.

6 Ich gebe das Startsignal, wann es mit der Sauberkeitserziehung los gehen soll. Meine Eltern sorgen dann für ausreichend Wechselwäsche. 33 Ich stimme zu, wenn ich beobachtet werde. Meine Erzieherinnen fragen mich um Erlaubnis, wenn Sie mich in Einzelsituationen beobachten möchten. Ich kann eine Beobachtung auch nach Absprache der Erzieherin einfordern. Krippenkinder bleiben bei dieser Selbstbestimmung meistens außen vor, da Beobachtungen oft aus gezielten Angeboten hervorgehen. 34 Ich habe ein Recht mich auszukurieren. Auch bei Vorlage einer Gesundschreibung behalte ich mir vor, wenn es mir doch noch schlecht geht, von meinen Eltern abgeholt zu werden. 35 Mitteilungen für Eltern Ich habe die Möglichkeit, Mitteilungen für Eltern mitzugestalten. 36 Ich habe die Möglichkeit, mich bei der Vorbereitung zu Feiern und Festen zu beteiligen. 37 Ich kann jederzeit einen Nuckel, Schnuffeltuch oder ein Kuscheltier bei mir haben. Ich und meine Eltern sind verpflichtet ggf. selbst danach zu suchen. 38 Ich kann mir aussuchen, von welcher Erzieherin ich gewickelt werden möchte. Ich / Wir haben von der aktuellen geltenden Verfassung Kenntnis genommen und erklären uns bereit, diese zu akzeptieren. Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

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