Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung

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1 Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung BDG-Umwelttag am Klaus Weippert Regierung von Unterfranken - -

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3 Gefährdungsbeurteilung ist Verpflichtung für den Arbeitgeber Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Änderung des Arbeitsschutzgesetzes (Psychische Belastung /Dokumentationspflicht) Leitlinie Organisation des Betrieblichen Arbeitsschutzes Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA blob=publicationfile&v=5 Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA blob=publicationfile&v=9 Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle LASI Leitfaden LV54

4 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten 6. Psychische Belastungen bei der Arbeit

5 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Einleitung 3. Ziele und Zielgruppe 4. Vorgehensweise von Aufsichtsbeamtinnen und beamten 1. Die Gefährdungsbeurteilung wurde nicht durchgeführt 2. Die Gefährdungsbeurteilung wurde nicht angemessen durchgeführt 3. Die Gefährdungsbeurteilung wurde durchgeführt 5. Rechtliche Grundlagen Stand: Anhang 1 Begriffe Anhang 2 Übersicht der Gefährdungsfaktoren Anhang 3 Beschluss der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) vom Anhang 4 Ablaufdiagramm einer Betriebsbesichtigung zur Gefährdungsbeurteilung

6 Begriffe Die Gefährdungsbeurteilung sollte mit den Beschäftigten oder der Vertretung der Beschäftigten erfolgen. Besondere Fachkunde zur Erstellung einer GB (ArbStättV, GefStoffV, ) Gefährdung Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit Prozessschritte: 1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten 2. Ermitteln der Gefährdungen 3. Beurteilen der Gefährdungen 4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen 5. Durchführen der Maßnahmen 6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen 7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung Dokumentation Beurteilung der Gefährdungen Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit Datum der Erstellung / Aktualisierung Besondere Personengruppen Jugendliche werdende oder stillende Mütter Beschäftigte ohne ausreichende Deutschkenntnisse Menschen mit Behinderung.

7 Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsstättenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Bildschirmarbeitsverordnung Biostoffverordnung Gefahrstoffverordnung Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung Lastenhandhabungsverordnung Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung DGUV Vorschrift 1 DGUV Vorschrift 2 Technisches Regelwerk zu den Verordnungen zum Arbeitsschutz Unfallverhütungsvorschriften BGI 8700 Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz

8 1. Mechanische Gefährdung Ungeschützt bewegte Maschinenteile Teile mit gefährlichen Oberflächen Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel, Fahrzeuge Unkontrolliert bewegte Teile Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Fehltreten, Umknicken Absturz 2. Elektrische Gefährdung Gefährliche Körperströme Lichtbögen Elektrostatische Aufladungen 3. Gefahrstoffe Hautkontakt (Feststoffe, Flüssigkeiten, Feuchtarbeit) Einatmen von Gefahrstoffen (Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube einschl. Rauche) Verschlucken von Gefahrstoffen Physikalisch-chemische Gefährdungen (z.b. Brand und Explosionsgefährdungen, unkontrollierte chem. Reaktionen)

9 4. Biologische Arbeitsstoffe Infektionsgefährdung durch pathogene Mikroorganismen (z.b. Bakterien, Viren, Pilze) Gentechnische veränderte Organismen Allergene, sensibilisierende und toxische Wirkung von Mikroorganismen. 5. Brand- und Explosionsgefährdungen Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Explosionsfähige Atmosphäre Explosivstoffe Elektrostatische Aufladung. 6. Thermische Gefährdungen Heiße Medien/Oberflächen Kalte Medien/Oberflächen.

10 7. Gefährdung durch physikalische Einwirkungen Lärm Ultraschall, Infraschall Ganzkörperschwingungen Hand- Armschwingungen Optische Strahlung (IR/UV-Strahlung, Laserstrahlung) Ionisierende Strahlung (z.b. Röntgenstrahlung) Nichtionisierende Strahlung (z.b. Handy) Elektromagnetische Felder Arbeiten in Unter- oder Überdruck. 8. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen Klima (z.b. Hitze, Kälte, unzureichende Lüftung) Beleuchtung, Belichtung Ersticken (z.b. durch sauerstoffreduzierte Atmosphäre), Ertrinken Unzureichende Flucht-, und Rettungswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Unzureichende Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, ungünstige Anordnung des Arbeitsplatzes, unzureichende Pausen-, Sanitärräume.

11 9. Physische Belastung / Arbeitsschwere Schwere dynamische Arbeit (z.b. manuelle Handhabung von Lasten) Einseitige dynamische Arbeit, Körperbewegung (z.b. häufig wiederholte Bewegungen) Haltungsarbeit (Zwangshaltung) Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit Gefährdung durch psychische Belastungsfaktoren Ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe (Über- / Unterforderung, Über- / Unterqualifikation Handlungsspielraum, Verantwortung Sozialbedingungen (ungenügende Sozialkontakte, ungünstiges Führungsverhalten) Arbeitszeitregelungen (z.b. häufige Nachtarbeit) Alkohol- und Drogenmissbrauch. 11. Sonstige Gefährdungen Durch Menschen (z.b. durch Überfall) Durch Tiere (z.b. gebissen werden) Durch Pflanzen und pflanzliche Produkte (z.b. sensibilisierende und toxische Wirkungen).

12 Ca Wirtschaftszweige definiert Regierung von Unterfranken Eisengießerei

13 Gefährdungsbeurteilung und festgelegte Schutzmaßnahmen nach 6 ArbSchG keine bestimmte Form vorgeschrieben Arbeitsbereich: Werkstatt Verantwortlicher: Datum: Tätigkeit Gefährdung Schutzmaßnahme Info Handlungsbedarf Realisie rung wer/- wann Schweißarbeiten Atemwegserkrankungen durch Schweißrauche Freie Lüftung Technische Lüftung Schweißrauchabsaugung BGV D1 BGI 593 BGI 553 Brand- und Explosionsgefahr Brennbare Gegenstände entfernen Zündgefahr durch Kraftstoffdämpfe Schweißverbot für Jugendliche Keine verölte Kleidung Armaturen öl- und fettfrei halten BGI 563 BGI 560 BGR 157 Verblitzen der Augen Schweißerschutzschirm mit richtiger Filterstufe verwenden PSA VO Elektrischer Schlag durch vagabundierende Ströme Schweißstromrückleitung nur über Werkstück vornehmen Tägliche Sichtkontrolle aller stromführenden Leitungen Schutzhandschuhe / Schutzschuhe BGV A2 BGR 117 BGR 191 BGR 195 Ggf. weitere Gefährdungen Unterweisen der Mitarbeiter BGI 527 ja

14 Leitfragen: Bestehen Regelungen und Maßnahmen zur Ausgestaltung folgender Prozessschritte: Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten? Arbeitsschutz gemeinsam anpacken Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Ermitteln der Gefährdungen? Beurteilen der Gefährdungen? Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (Rangfolge der Schutzmaßnahmen)? Durchführung der Maßnahmen? Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen? Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung (z. B. bei Unfällen, Beinaheunfällen)? Regelungen und Maßnahmen zur Berücksichtigung besonderer Personengruppen? Regelungen und Maßnahmen zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung?

15 LV 54 sechs Kernelemente der Systemkontrolle 1. Verantwortung, Aufgabenübertragung und Regelung der Kompetenzen Konkrete Aufgabenübertragung ( 13 ArbSchG) 2. Überwachung der Einhaltung von übertragenen Pflichten Kontrolle der Aufgabenerledigung 3. Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Sifa, Betriebsarzt, ASA, Berichte, 4. Qualifikation für den Arbeitsschutz Auswahlkriterium für Funktionsträger 5. Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung GDA Leitlinie 6. Organisation der Unterweisung Wer?, von wem?, Inhalt, Dokumentation

16 LV 54 neun Zusatzelemente der Systemkontrolle 7. Auflagenmanagement Genehmigungen und Erlaubnisse 8. Arbeitsmedizinische Vorsorge Wer, wann, warum, Dokumentation 9. Organisation von Erste Hilfe und sonstigen Notfallmaßnahmen Beauftragte für Brandbekämpfung, Evakuierung etc. 10. Regelwerksmanagement Stand der Technik 11. Kommunikation des Arbeitsschutzes Meldewesen 12. Betriebsspezifische Regelungen zum Planungs- und Beschaffungswesen Beschaffungsprozesse 13. Sonstige Funktionsträger Bestellung von Beauftragten 14. Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber Fremdfirmen, Zeitarbeitsfirmen 15. Besondere Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Zeitarbeitnehmer, Praktikanten )

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18 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes 4 Allgemeine Grundsätze 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 6 Dokumentation (1) Der Arbeitgeber muss über die erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. (gilt auch für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten) Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir verdienen unser Geld nicht mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen!

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