Zahnärztekammer Nordrhein. Hygiene ABC. Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis. Basiswissen für die ZFA-Ausbildung

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1 Zahnärztekammer Nordrhein Hygiene ABC Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis Basiswissen für die ZFA-Ausbildung

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3 HYGIENE ABC 3 Zahnärztekammer Nordrhein Rahmenhygieneplan BZÄK/DAHZ (Stand ) Hygieneleitfaden DAHZ (Stand ) Ausfüllhilfe Zum Rahmenhygieneplan RKI-Richtlinien Kurzinformation Rechtliche Vorgaben zu Medizinproduktegesetz (MPG) MPSicherheitsplanverordnung (MPSV) MPBetreiberverordnung (MPBetreibV) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Sonstiges Erste Hilfe Händehygiene HIV Ambulanzen Nadelstichverletzungen AKI, Instrumentenaufbereitung

4 HYGIENE ABC 4 Impressum Zahnärztekammer Nordrhein Körperschaft des öffentlichen Rechts Düsseldorf Herstellung: Chmielorz GmbH Wiesbaden-Nordenstadt Rechtliche Hinweise: Alle Angaben wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, diese Informationen aktuell und inhaltlich richtig, sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann daher nicht übernommen werden. 1. Auflage 11/2011

5 HYGIENE ABC 5 Zahnärztekammer Nordrhein Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden Rahmenhygieneplan

6 HYGIENE ABC 6 Hygiene in der Praxis immer und überall (?)!!! Jeder, der als Patient eine Arzt- Zahnarztpraxis betritt, will sicher sein, dass nicht nur der Arzt Zahnarzt saubere Hände hat, wenn er mit der Behandlung beginnt, auch die Hände und die Kleidung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten den gleichen Zustand haben. Aber was ist mit den Dingen, die man nicht sofort sieht? Ist das Instrument, welches benutzt wird, wirklich sauber sieht es nur so aus? Kann der Patient darauf vertrauen, dass auch der Behandlungsstuhl, die Gegenstände daran und daneben, nicht mit Bakterien und Keimen belastet sind? Um allen Patienten solche und ähnliche Sorgen zu nehmen und damit dazu beizu-tragen, dass durch die Behandlung in der Arzt- und Zahnarztpraxis keine Krankheitskeime übertragen werden, die die eigene und die Gesundheit anderer gefährden können, sind in den vergangenen Jahren etliche Vorschriften erlassen worden. Diese gesetzesähnlichen Regelungen sollen als grundsätzliches Regelwerk für die Zahnärzte in Nordrhein zusammengefasst im Handbuch Hygiene MPG dazu beitragen, dass Hygiene bei der Behandlung von Patienten immer mit im Vordergrund steht. Selbstverständlich sind die Zahnärzte und Ärzte darauf bedacht, dass diese Vorgaben erfüllt werden, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxen sind gleichfalls für die Einhaltung der Hygienevorgaben mitverantwortlich, müssen die wesentlichen Regeln und Maßnahmen kennen und umsetzen. In der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten wird seit der Zwischenprüfung 2008 das erlernte Wissen im Fach Hygiene gesondert geprüft. Sofern die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wird, erhalten die Auszubildenden zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten einen Nachweis ihrer Kenntnisse im Fach Hygiene. In den Monaten vom Beginn der Ausbildung bis zur Zwischenprüfung ist daher einer der Schwerpunkte die Vermittlung der hygienischen Grundkenntnisse. Von der persönlichen bis zur Praxishygiene muss allen, die in der Praxis arbeiten bewusst sein, dass nur bei umfassender Beachtung der Hygienevorschriften und der Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte die eigene Gesundheit, die der Kolleginnen und Kollegen und des Chefs, aber vor allem auch die der Patienten geschützt wird. Mit diesem Skript will die Zahnärztekammer Nordrhein allen Auszubildenden das Erlernen der wesentlichen Grundlagen im Fach Hygiene weiter erleichtern und Ihnen die Möglichkeit geben, die für die zahnärztliche Praxis sehr umfangreichen Abläufe möglichst noch effektiver zu erlernen. Bitte denken Sie aber immer daran, dass die Freigabeerklärung für die Weiterverwendung der Instrumente nach abgeschlossenem Aufbereitungszyklus nur durch die ZFA nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung mit entsprechender Berufserfahrung erteilt werden darf. Auszubildende sind dazu nicht berechtigt! Zahnärztekammer Nordrhein, November 2011 Dr. Johannes Szafraniak Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein Referat Berufsausübung Dr. H. W. Timmers Ausbildungsberater der Zahnärztekammer Nordrhein

7 HYGIENE ABC 7 Zahnärztekammer Nordrhein Abkürzungsverzeichnis AA Arbeitsanweisung AbSchG Arbeitsschutzgesetz Abs. Absatz ArbStättV Arbeitsstättenverordnung AS Abfallschlüssel BA Betriebsanweisung BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BioStoffV Biostoffverordnung DAHZ Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis DGHM Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information DVV Deutsche Gesellschaft zur Verhütung und Bekämpfung von Viruskrankheiten Hygieneplan Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer IfSG Infektionsschutzgesetz JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz MPBetreibV Medizinproduktebetreiberverordnung: Verordnung über das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten MPG Medizinproduktegesetz MPSV Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung MuSchG Mutterschutzgesetz PHB QM Praxishandbücher Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis auf CD-ROM der LZK RDG Reinigungs- und Desinfektionsgerät RKI Robert Koch-Institut UVV Unfallverhütungsvorschrift VA Verfahrensanweisung VAH Verbund für angewandte Hygiene e.v. ZFA Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ZMF Zahnmedizinische/r Fachassistent/in ZMP Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in ZMV Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden Rahmenhygieneplan

8 HYGIENE ABC 8 Mitarbeiterqualifikation durch Ausbildung und ggf. Fortbildung Praxisbegehungen in Form von staatlicher Aufsicht MPG Hygieneplan RKI-Empfehlungen Hygiene in der ZA-Praxis ArbSchG MPBetreibV IfSG BiostoffV Instrumentenaufbereitung Praxishygiene Persönliche Hygiene Arbeitsschutz durch: PSA und Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

9 HYGIENE ABC 9 Zahnärztekammer Nordrhein Rahmenhygieneplan BZÄK/DAHZ (Stand ) Rahmenhygieneplan Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden

10 HYGIENE ABC 10 Rahmenhygieneplan Hygiene in der Praxis geht alle an! Zugegebenermaßen geht man als Auszubildende/Auszubildender davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Praxisablauf Sache des Chefs, des Praxisinhabers, sind. Aber die strenge Beachtung der Hygiene muss wie bereits mehrfach erwähnt allen in der Praxis Beschäftigten selbstverständlich sein, um umfassenden Schutz sowohl für die eigene Gesundheit als auch die der Patienten zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sind Empfehlungen durch das Robert-Koch-Institut (RKI) bereits vor Jahren herausgegeben worden, die durch die Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt damit bundesweit von Bedeutung sind. Der Rahmenhygieneplan beinhaltet die allgemeinen Regeln und Maßnahmen, die für die verschiedenen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfüllt werden müssen. Jeder Praxisinhaber muss diesen Plan auf den Bedarf seiner Praxis anpassen, ausfüllen und seinen Mitarbeitern so erläutern, dass diese die Anweisungen aus dem Hygieneplan umsetzen können. Sicher werden beim Lesen des Hygieneplans Fragen auftauchen. Bitte stellen Sie nicht, diese Ihrem Ausbildenden Fachlehrer. Nur wenn Sie die Anweisungen, die Maßnahmen und Regeln für die jeweiligen Aufgabenbereiche verstehen und umsetzen können, tragen auch Sie dazu bei, dass Hygiene an Ihrem Arbeitsplatz zur Sicherheit aller Beteiligten ausreichend sichergestellt ist. Der DAHZ-Hygieneleitfaden bietet außerdem eine gute Lesehilfe zum Thema Hygieneplan und ist als Textversion etwas einfacher zu verstehen. Die Lernschablone, die in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb genutzt werden kann, bietet Ihnen als Auszubildende eine weitere Hilfestellung, um das umfangreiche Thema leichter zu verstehen.

11 HYGIENE ABC 11 Zahnärztekammer Nordrhein Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) Der Praxisinhaber ist verpflichtet, in einem Hygieneplan und in internen Arbeitsanweisungen für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung, sowie z. B. auch Anweisungen für Notfälle und für die arbeitsmedizinische Vorsorge festzulegen. Grundlage hierfür sind die Biostoffverordnung (BiostoffVO, 1999) und berufsgenossenschaftliche Vorschriften (TRBA/BRG 250). Medizinprodukt Unkritisch Semikritisch (A, B) Kritisch (A, B) HYGIENEPLAN / ARBEITSANWEISUNGEN für die Zahnmedizin Der DAHZ und die BZÄK legen hiermit einen Rahmen-Hygieneplan vor, der auf Basis der potentiellen Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis (Gefährdungsbeurteilung) konzipiert wurde. Dieser Rahmenhygieneplan muss auf die individuellen Praxisgegebenheiten übertragen und in einen praxisspezifischen Hygieneplan umgesetzt werden. Dabei muss das jeweilige Behandlungsspektrum der Praxis berücksichtigt werden, das z.b. in einer kieferorthopädischen Praxis anders aussehen kann als in einer chirurgisch ausgerichteten Praxis. Individuelle Eintragungen im Rahmen-Hygieneplan können direkt am Computer vorgenommen werden. Ein Ausdruck kann auf solche Seiten beschränkt werden, die für die betreffende Praxis relevant sind. Dies wird z.b. durch eine Trennung von maschinellen und manuellen Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte erleichtert. Gegebenenfalls muss dieser Hygieneplan durch weitere Arbeitsanweisungen (z.b. in der Spalte "Anweisungen") ergänzt werden. Der Hygieneplan ist bei Bedarf zu aktualisieren. Der Praxisinhaber muss den Beschäftigten bei ihrer Einstellung, bei Veränderungen in ihrem Aufgabenbereich und auch bei neuer Arbeitsverfahren anhand des Hygieneplanes geeignete Anweisungen und Erläuterungen erteilen. Unterweisungen sind bei Bedarf mindestens in jährlichen Abständen zu wiederholen und auch zu dokumentieren. Die Wiederverwendung von Medizinprodukten setzt voraus, dass der Hersteller Angaben zu ihrer Aufbereitung zur Verfügung stellt und dass diese Medizinprodukte anhand einer Risikobewertung vor der Aufbereitung in eine der folgenden Gruppen einstuft werden: Art der Anwendung nur Berührung mit der intakten Haut Berührung der Schleimhaut krankhaft veränderter Haut Durchdringung der Haut Schleimhaut und dabei Kontakt mit Blut, inneren Geweben Organen, Kontakt mit Wunden; auch Medizinprodukte zur Anwendung von Blut, Blutprodukten und anderen sterilen Arzneimitteln A = ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung B = mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung Eine entsprechende Bewertung und Einstufung der Medizinproduktgruppen wurde im vorliegenden Hygieneplan von der BZÄK und dem DAHZ beispielhaft vorgenommen. Eine Einzelauflistung sämtlicher in der Praxis vorhandener Medizinprodukte nach Risikobewertung ist weder gefordert noch sinnvoll. Dieser Hygieneplan befindet sich grundsätzlich in Übereinstimmungen mit den Empfehlungen des RKI sowie den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse, die in den o.a. Regelwerken noch nicht berücksichtigt werden konnten, wurden in die vorliegende Ausgabe deshygieneplans aufgenommen. Die im Rahmen-Hygieneplan zwangsläufig allgemein gehaltenen Regeln werden im Hygieneleitfaden des DAHZ konkretisiert. Dieser ist auf der Internetseite des DAHZ ( abrufbar. Die Ordnungszahlen vor den Aufbereitungsverfahren sind identisch mit den Ordnungszahlen im Hygieneleitfaden und werden dort näher erklärt. Der Hygieneplan ist somit eine komprimierte Form des DAHZ-Hygieneleitfadens. Hygieneplan Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011 Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden Rahmenhygieneplan

12 HYGIENE ABC 12 Rahmenhygieneplan Händehygiene WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER Hände Waschen (Reinigen) Flüssigwaschpräparat aus Direktspender Trocknen mit Handtuch zum Einmalgebrauch (Box, Spender) vor Arbeitsbeginn bei Verschmutzung nach Arbeitsende alle Beschäftigten Desinfizieren (ausreichende Menge, um die Hände während der Einwirkzeit feucht zu halten) Händedesinfektionsmittel aus Direktspender (1) hygienische Händedesinfektion (Einwirkzeit nach Herstellerangabe) Präparat: Einwirkzeit: vor der Arbeitsvorbereitung vor und nach jeder Behandlung bei Unterbrechnung der Behandlung nach Arbeitsplatzwartung vor dem Anziehen bzw. nach dem Ausziehen der Handschuhe alle Beschäftigten im Untersuchungs-, Behandlungs- und Wartungsbereich chirurgische Händedesinfektion (Einwirkzeit nach Herstellerangaben) Desinfizieren der Hände und Unterarme (besondere Sorgfalt an Fingerkuppen und Nagelfalzen) anschließend: Anziehen steriler Handschuhe. Präparat: Einwirkzeit: vor umfangreichen chirurgischen Eingriffen mit nachfolgendem speicheldichtem Wundverschluss vor allen zahnärztlich-chirurgischen und oralchirurgischen Eingriffen am Patienten mit erhöhten Infektionsrisiko Nach der chirurgischen Behandlung: Ablegen der Handschuhe, hygienische Händedesinfektion. Pflegen Handpflegepräparat aus Spender Tube: bei Bedarf alle Beschäftigten (1) mit VAH-Zertifizierung zur hygenischen und chirurgischen Händesinfektion, HBV-/ HCV-/ HIV-Wirksamkeit (begrenzte Viruzidie) Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011 Kapitel 05 Hygieneplan- Seite 2: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011

13 HYGIENE ABC 13 Zahnärztekammer Nordrhein Persönliche Schutzausrüstung WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER Handschuhe nach hygienischer Händedesinfektion auf die trockene Haut unsterile, ungepuderte Einmalhandschuhe immer, wenn die Hände mit Blut, anderen Körperflüssigkeiten infektiösen Substanzen in Kontakt kommen können ein Infektionsrisiko bekannt ist Verletzungen vorliegen i.d.r. Wechsel nach jedem Patienten (unversehrte Handschuhe mit nachgewiesener Beständigkeit gegenüber Desinfektionsmitteln können nach einer Desinfektion weiter verwendet werden, sofern nur Speichelkontakt bestand) alle Beschäftigten im Untersuchungs-, Behandlungs- und Wartungsbereich Rahmenhygieneplan flüssigkeitsdichte, Handschuhe widerstandsfähige vor umfangreichen chirurgischen Eingriffen mit nachfolgendem speicheldichtem Wundverschluss vor allen Eingriffen bei Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko wenn die Hände mit schädigenden Stoffen in Kontakt kommen können Mund-Nasen-Schutz Mund-Nasen-Schutz wenn mit Verspritzen Versprühen erregerhaltigen Materials zu rechnen ist bei Kontamination Durchfeuchtung wechseln Schutzbrille Schutzkleidung nach chirurgischer Händedesinfektion auf die trockene Haut vor Desinfektions-, Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 06 und 13 sterile, ungepuderte Einmalhandschuhe Brille, möglichst mit Seitenschutz z.b. langärmelige Kittel, Haarschutz (Kopfhaube) nach Kontamination mit desinfektionsmittelgetränktem Tuch abwischen nur in besonderen Risikosituationen alle Beschäftigten im Wartungsbereich alle Beschäftigten im Untersu chungs,- Behandlungs- und Wartungsbereich Hygieneplan - Seite 3: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011 Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden

14 HYGIENE ABC 14 Rahmenhygieneplan Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte 1 2 Maschinelle Reinigung und Desinfektion im Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG) 1.1 Validiertes Verfahren im RDG 1.2 Nicht validiertes Verfahren im RDG Manuelle Reinigung und Desinfektion (nach Standardarbeitsanweisungen) 2.1 Eintauchverfahren (bei Bedarf in Kombination mit Ultraschall) 2.2 Sprüh-/Wischverfahren für Außenflächen von Medizinprodukten 2.3 Sprühverfahren (Reinigung und Desinfektion) mit Hilfe spezieller Adapter für Innenflächen von Medizinprodukten 3 4 Maschinelle Reinigung ohne Desinfektionsstufe Thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackter Medizinprodukte im Dampfsterilisator Sterilisation verpackter Medizinprodukte im Dampfsterilisator Reinigung, Pflege, thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackter Medizinprodukte in einem Kombinationsgerät Reinigung, Pflege und Sterilisation verpackter Medizinprodukte in einem Kombinationsgerät Näheres zu den Aufbereitungsverfahren siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 B Näheres zu Chargenkontrolle und Dokumentation siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 D. Formulare zur Dokumentation sind als Anlage dem Hygieneplan beigefügt. Sterilisationsverfahren WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER Verpackungen heiß- selbstsiegelfähige Folienbeutel Folienschläuche Verpackung: alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind heiß- selbstsiegelfähige Klarsichtsterilisierverpackungen aus Folie/Papier Sterilisationspapier in Verbindung mit Einschlagtechnik nach DIN perforierte Sterilisierbehälter (sog. Container) mit Einweg- Mehrwegfilter, Dichtung und Verschluss verpackte Normtrays (Dentalkassetten) Siegelgerät: Siegelnaht mindestens 8 mm Kennzeichnung Sterilisierdatum Verfalldatum Inhalt (sofern nicht erkennbar) Sterilisationsverfahren, wenn mehrere Geräte betrieben werden Beladung Weichverpackungen und Textilien oben Metallbehälter und unverpackte Instrumente z.b. auf Siebschalen unten Hinweise des Sterisatorherstellers zur Beladung sind unbedingt einzuhalten (z.b. Beladungskonfigurationen) Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 B 5 Hygieneplan - Seite 4: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011

15 HYGIENE ABC 15 Zahnärztekammer Nordrhein Unkritische Medizinprodukte (maschinelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z. B. extraorale Teile des Gesichtsbogens, Schieblehre, Kofferdam- Lochzange Verfahren 1.1: validiertes Verfahren im RDG Gerät: nach jeder Verwendung am Patienten ggf. weitergehende Vorbereitung (z.b. Zerlegen) nach Programmende Kontrolle auf Rückstände, Funktionsprüfung ggf. Nachreinigung, Trocknung und Pflege alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind Rahmenhygieneplan Grundsätzlich ist eine Reinigung unkritischer Medizinprodukte ausreichend. Aus Gründen der Praktikabilität und der generellen Nähe zur Schleimhaut empfiehlt das RKI dennoch eine Desinfektion. Verfahren 1.2: nicht validiertes Verfahren im RDG Verfahren 3: maschinelle Reinigung ohne Desinfektionsstufe staubgeschützte, trockene Lagerung Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Programm: Temperatur / Haltezeit: Schrank, Schublade nach Ende der Aufbereitung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind Hygieneplan - Seite 5: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011 Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden

16 HYGIENE ABC 16 Rahmenhygieneplan Unkritische Medizinprodukte (manuelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z. B. extraorale Teile des Gesichtsbogens, Schieblehre, Kofferdam-Lochzange Verfahren 2.1: Eintauchverfahren (bei Bedarf in Kombination mit Ultraschall) Instrumentendesinfektionsmittel (2): nach jeder Verwendung am Patienten ggf. weitergehende Vorbereitung (z.b. Zerlegen) alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind unmittelbar nach der Behandlung vollständig und blasenfrei einlegen Dosierung / Einwirkzeit: Einwirkzeit beginnt nach Einlegen des letzten Medizinproduktes nach Ende der Einwirkzeit unter fließendem Wasser abspülen (Siebeinsatz) Kontrolle auf Rückstände, Funktionsprüfung ggf. Nachreinigung, erneute Desinfektion, Trocknung Standzeit der Lösung: Trocknung und Pflege Grundsätzlich ist eine Reinigung unkritischer Medizinprodukte ausreichend. Aus Gründen der Praktikabilität und der generellen Nähe zur Schleimhaut empfiehlt das RKI dennoch eine Desinfektion. Verfahren 2.2: Sprüh-/Wischverfahren für Außenflächen von Medizinprodukten Flächendesinfektionsmittel (3): staubgeschützte, trockene Lagerung Schrank, Schublade nach Ende der Aufbereitung (2) mit VAH-Zertifizierung zur Instrumentendesinfektion, HBV- / HCV- / HIV-Wirksamkeit (begrenzte Viruzidie) (3) mit VAH-Zertifizierung zur Flächendesinfektion, HBV- / HCV- / HIV-Wirksamkeit (begrenzte Viruzidie) Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Hygieneplan - Seite 6: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011

17 HYGIENE ABC 17 Zahnärztekammer Nordrhein Medizinprodukte semikritisch A (maschinelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z.b. Instrumente und Hilfsmittel für allgemeine, präventive, restaurative kieferorthopädische (nichtinvasive) Maßnahmen Verfahren 1.1: validiertes Verfahren im RDG Verfahren 1.2: nicht validiertes Verfahren im RDG nach jeder Verwendung am Patienten bei Bedarf nicht fixierende Vorreinigung (z.b. Zementreste mit Zellstofftupfer entfernen) ggf. weitergehende Vorbereitung (z.b. Zerlegen) alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind Rahmenhygieneplan anschließend Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator) * Verfahren 3: maschinelle Reinigung ohne Desinfektionsstufe anschließend Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator * Freigabe zur erneuten Anwendung staubgeschützte, trockene Lagerung Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Dokumentation Schrank, Schublade wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen nach Ende der Aufbereitung alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind * Nach der RKI-Empfehlung 2001 (Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten) ist eine thermische Behandlung (Desinfektion) von Medizinprodukten semikritisch A/B im Dampfsterilisator nicht zwingend vorgeschrieben. Die RKI-Empfehlung 2006 (Infektionsprävention in der Zahnheilkunde) fordert abweichend davon die thermische Desinfektion. Diese Auffassung vertritt auch der DAHZ. Sollte auf eine abschließende thermische Desinfektion verzichtet werden, sind "viruzide" Desinfektionsmittel erforderlich. Hygieneplan - Seite 7: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011 Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden

18 HYGIENE ABC 18 Rahmenhygieneplan Medizinprodukte semikritisch A (manuelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z.b. Instrumente und Hilfsmittel für allgemeine, präventive, restaurative kieferorthopädische (nichtinvasive) Maßnahmen Verfahren 2.1: Eintauchverfahren (bei Bedarf in Kombination mit Ultraschall) Instrumentendesinfektionsmittel (2): Dosierung/Einwirkzeit: nach jeder Verwendung am Patienten ggf. weitergehende Vorbereitung (z.b. Zerlegen) unmittelbar nach der Behandlung vollständig und blasenfrei einlegen Einwirkzeit beginnt nach Einlegen des letzten Medizinproduktes alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind nach Ende der Einwirkzeit unter fließendem Wasser abspülen (Siebeinsatz) maximale Standzeit der Lösung: Kontrolle auf Rückstände, Funktionsprüfung ggf. Nachreinigung, erneute Desinfektion, Trocknung anschließend Trocknung und Pflege Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator * Freigabe zur erneuten Anwendung Dokumentation wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen. alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung staubgeschützte, trockene Lagerung Schrank, Schublade nach Ende der Aufbereitung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind (2) mit VAH-Zertifizierung zur Instrumentendesinfektion, HBV- / HCV- / HIV-Wirksamkeit (begrenzte Viruzidie) * Nach der RKI-Empfehlung 2001 (Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten) ist eine thermische Behandlung (Desinfektion) von Medizinprodukten semikritisch A/B im Dampfsterilisator nicht zwingend vorgeschrieben. Die RKI-Empfehlung 2006 (Infektionsprävention in der Zahnheilkunde) fordert abweichend davon die thermische Desinfektion. Diese Auffassung vertritt auch der DAHZ. Sollte auf eine abschließende thermische Desinfektion verzichtet werden, sind "viruzide" Desinfektionsmittel erforderlich. Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Hygieneplan - Seite 8: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011

19 HYGIENE ABC 19 Zahnärztekammer Nordrhein Medizinprodukte semikritisch A (maschinelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z.b. Abnehmbare Teile von Geräten ohne Austritt von Flüssigkeiten und/ Luft Partikeln (wenn vom Hersteller zugelassen) (CAD-CAM-Gerät, Gerät zur Kariesdiagnostik, intraorale Kamera, Kaltlichtgerät, Laser, Polymerisationslampen, Röntgensensor, Speicherfolie u.a.) (Hauptgerät: manuelles Verfahren) Verfahren 1.1: validiertes Verfahren im RDG Verfahren 1.2: nicht validiertes Verfahren im RDG anschließend Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator * Verfahren 3: maschinelle Reinigung ohne Desinfektionsstufe anschließend Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator * Freigabe zur erneuten Anwendung staubgeschützte, trockene Lagerung Dokumentation Schrank, Schublade nach jeder Verwendung am Patienten und geeigneter Vorbereitung (z.b. Zerlegen) bei Bedarf nicht fixierende Vorreinigung wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen nach Ende der Aufbereitung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind * Nach der RKI-Empfehlung 2001 (Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten) ist eine thermische Behandlung (Desinfektion) von Medizinprodukten semikritisch A/B im Dampfsterilisator nicht zwingend vorgeschrieben. Die RKI-Empfehlung 2006 (Infektionsprävention in der Zahnheilkunde) fordert abweichend davon die thermische Desinfektion. Diese Auffassung vertritt auch der DAHZ. Sollte auf eine abschließende thermische Desinfektion verzichtet werden, sind "viruzide" Desinfektionsmittel erforderlich. Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Hygieneplan - Seite 9: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011 Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden Rahmenhygieneplan

20 HYGIENE ABC 20 Rahmenhygieneplan Medizinprodukte semikritisch A (manuelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z.b. Abnehmbare Teile von Geräten ohne Austritt von Flüssigkeiten und/ Luft Partikeln (wenn vom Hersteller zugelassen) Verfahren 2.2: Sprüh-/ Wischverfahren für Außenflächen Flächendesinfektions mittel mit kurzer Einwirkzeit (z.b. alkoholisches Präparat) (3): nach jeder Verwendung am Patienten und geeigneter Vorbereitung (z.b. Zerlegen) bei Bedarf nicht fixierende Vorreinigung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind anschließend (CAD-CAM-Gerät, Gerät zur Kariesdiagnostik, intraorale Kamera, Kaltlichtgerät, Laser, Polymerisationslampen, Röntgensensor, Speicherfolie u.a.) Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator * Hauptgerät und abnehmbare Geräteteile, für die eine Behandlung im RDG Sterilisator vom Hersteller nicht freigegeben wurde Verfahren 2.2: Sprüh-/ Wischverfahren für Außenflächen Flächendesinfektionsmittel mit kurzer Einwirkzeit (z.b. alkoholisches Präparat) (3): Freigabe zur erneuten Anwendung Dokumentation wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung staubgeschützte, trockene Lagerung Schrank, Schublade nach Ende der Aufbereitung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind * Nach der RKI-Empfehlung 2001 (Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten) ist eine thermische Behandlung (Desinfektion) von Medizinprodukten semikritisch A/B im Dampfsterilisator nicht zwingend vorgeschrieben. Die RKI-Empfehlung 2006 (Infektionsprävention in der Zahnheilkunde) fordert abweichend davon die thermische Desinfektion. Diese Auffassung vertritt auch der DAHZ. Sollte auf eine abschließende thermische Desinfektion verzichtet werden, sind "viruzide" Desinfektionsmittel erforderlich. (3) mit VAH-Zertifizierung zur Flächendesinfektion, HBV- / HCV- / HIV-Wirksamkeit (begrenzte Viruzidie) Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Hygieneplan - Seite 10: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011

21 HYGIENE ABC 21 Zahnärztekammer Nordrhein Medizinprodukte semikritisch B (maschinelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z.b. rotierende oszillierende Instrumente für allgemeine, präventive, restaurative kieferorthopädische (nichtinvasive) Maßnahmen Verfahren 1.1: validiertes Verfahren im RDG nach jeder Verwendung am Patienten bei Bedarf nicht fixierende Vorreinigung (z.b. Zementreste mit Zellstofftupfer entfernen) ggf. weitergehende Vorbereitung Kontrolle auf Rückstände, Funktionsprüfung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind Rahmenhygieneplan (Bohrer, Fräser, Schleifer, Polierer, Finierer, Bürsten, Kelche, Ultraschallarbeitsteile u. a.) Wegen besonderer Schwierigkeiten bei der Aufbereitung sollte bei einer möglichen Kontamination mit Blut (z. B. Prophylaxebehandlung) ggf. auf eine Wiederverwendung von Bürsten und Kelchen verzichtet werden. Verfahren 1.2: nicht validiertes Verfahren im RDG anschließend Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator z.b. in Ständern Schalen * Freigabe zur erneuten Anwendung staubgeschützte, trockene Lagerung Dokumentation Schrank, Schublade ggf. Nachreinigung, erneute Desinfektion, Trocknung und Pflege wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen nach Ende der Aufbereitung alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind * Nach der RKI-Empfehlung 2001 (Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten) ist eine thermische Behandlung (Desinfektion) von Medizinprodukten semikritisch A/B im Dampfsterilisator nicht zwingend vorgeschrieben. Die RKI-Empfehlung 2006 (Infektionsprävention in der Zahnheilkunde) fordert abweichend davon die thermische Desinfektion. Diese Auffassung vertritt auch der DAHZ. Sollte auf eine abschließende thermische Desinfektion verzichtet werden, sind "viruzide" Desinfektionsmittel erforderlich. Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Hygieneplan - Seite 11: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011 Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden

22 HYGIENE ABC 22 Rahmenhygieneplan Medizinprodukte semikritisch B (manuelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z.b. rotierende oszillierende Instrumente für allgemeine, präventive, restaurative kieferorthopädische (nichtinvasive) Maßnahmen Verfahren 2.1: Eintauchverfahren (bei Bedarf in Kombination mit Ultraschall) anschließend Instrumentendesinfektionsmittel (2): Dosierung / Einwirkzeit: nach jeder Verwendung am Patienten ggf. weitergehende Vorbereitung z.b. Zerlegen) unmittelbar nach der Behandlung vollständig und blasenfrei einlegen Einwirkzeit beginnt nach Einlegen des letzten Medizinproduktes alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind z. B. Bohrer, Fräser, Schleifer, Polierer, Finierer, Bürsten, Kelche, Feilen, Ultraschallarbeitsteile Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator z.b. in Ständern Schalen * Maximale Standzeit der Lösung: nach Ende der Einwirkzeit unter fließendem Wasser abspülen (Siebeinsatz) Kontrolle auf Rückstände, Funktionsprüfung ggf. Nachreinigung, erneute Desinfektion, Trocknung Trocknung und Pflege wegen besonderer Schwierigkeiten bei der Aufbereitung sollte bei einer möglichen Kontamination mit Blut (z. B. Prophylaxebehandlung) ggf. auf eine Wiederverwendung von Bürsten und Kelchen verzichtet werden Freigabe zur erneuten Anwendung Dokumentation wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung staubgeschützte, trockene Lagerung Schrank, Schublade nach Ende der Aufbereitung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind (2) mit VAH-Zertifizierung zur Instrumentendesinfektion, ggf. mit Korrosionsschutz, HBV- / HCV- / HIV-Wirksamkeit (begrenzte Viruzidie) * Nach der RKI-Empfehlung 2001 (Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten) ist eine thermische Behandlung (Desinfektion) von Medizinprodukten semikritisch A/B im Dampfsterilisator nicht zwingend vorgeschrieben. Die RKI-Empfehlung 2006 (Infektionsprävention in der Zahnheilkunde) fordert abweichend davon die thermische Desinfektion. Diese Auffassung vertritt auch der DAHZ. Sollte auf eine abschließende thermische Desinfektion verzichtet werden, sind "viruzide" Desinfektionsmittel erforderlich. Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Hygieneplan - Seite 12: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011

23 HYGIENE ABC 23 Zahnärztekammer Nordrhein Medizinprodukte semikritisch B (maschinelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z. B. Übertragungsinstrumente für allgemeine, restaurative kieferorthopädische Behandlung (Hand- und Winkelstücke, Turbinen) Verfahren 1.1: validiertes Verfahren im RDG Verfahren 1.2: nicht validiertes Verfahren im RDG anschließend Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator) * Verfahren 3: maschinelle Reinigung ohne Desinfektionsstufe anschließend Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator * Verfahren 6: Reinigung, Pflege, thermische Behandlung (Desinfektion) in einem Kombinationsgerät (unverpackt) Freigabe zur erneuten Anwendung staubgeschützte, trockene Lagerung Dokumentation Schrank, Schublade nach jeder Verwendung am Patienten und geeigneter Vorbereitung (z.b. Zerlegen) bei Bedarf nicht fixierende Vorreinigung Bei Verfahren 1.1 nach Ablauf des RDG- Programms Pflege(Ölung) nach Herstellerangaben Bei Verfahren 4: vor der thermischen Behandlung Reinigung und Pflege (Ölung) der Innenteile nach Herstellerangaben wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen nach Ende der Aufbereitung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind * Nach der RKI-Empfehlung 2001 (Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten) ist eine thermische Behandlung (Desinfektion) von Medizinprodukten semikritisch A/B im Dampfsterilisator nicht zwingend vorgeschrieben. Die RKI-Empfehlung 2006 (Infektionsprävention in der Zahnheilkunde) fordert abweichend davon die thermische Desinfektion. Diese Auffassung vertritt auch der DAHZ. Sollte auf eine abschließende thermische Desinfektion verzichtet werden, sind "viruzide" Desinfektionsmittel erforderlich. Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Hygieneplan - Seite 13: Stand: : alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung (c) DAHZ / BZÄK 2011 Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden Rahmenhygieneplan

24 HYGIENE ABC 24 Rahmenhygieneplan Medizinprodukte semikritisch B (manuelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z. B. Übertragungsinstrumente für allgemeine, restaurative kieferorthopädische Behandlung Verfahren 2.2: Sprüh -/ Wischverfahren für Außenflächen anschließend (Hand- und Winkelstücke, Turbinen) Verfahren 2.3: Sprühverfahren (Reinigung und Desinfektion) mit Hilfe spezieller Adapter für Innenflächen von Medizinprodukten Flächendesinfektionsmittel mit kurzer Einwirkzeit (z.b. alkoholisches Präparat) (3): vom Hersteller freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel (3): nach jeder Verwendung am Patienten und geeigneter Vorbereitung (z.b. Zerlegen) bei Bedarf nicht fixierende Vorreinigung Bei Verfahren 2.3: nach dem Sprühverfahren Pflege (Ölung) der Innenteile nach Herstellerangaben Bei Verfahren 4: vor der thermischen Behandlung Reinigung und Pflege (Ölung) der Innenteile nach Herstellerangaben alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind Verfahren 2.2: Sprüh -/ Wischverfahren für Außenflächen Flächendesinfektionsmittel mit kurzer Einwirkzeit (z.b. alkoholisches Präparat) (3): anschließend Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator * Freigabe zur erneuten Anwendung Dokumentation wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung staubgeschützte, trockene Lagerung Schrank, Schublade nach Ende der Aufbereitung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind * Nach der RKI-Empfehlung 2001 (Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten) ist eine thermische Behandlung (Desinfektion) von Medizinprodukten semikritisch A/B im Dampfsterilisator nicht zwingend vorgeschrieben. Die RKI-Empfehlung 2006 (Infektionsprävention in der Zahnheilkunde) fordert abweichend davon die thermische Desinfektion. Diese Auffassung vertritt auch der DAHZ. Sollte auf eine abschließende thermische Desinfektion verzichtet werden, sind "viruzide" Desinfektionsmittel erforderlich. (3) mit VAH-Zertifizierung zur Flächendesinfektion, HBV- / HCV- / HIV-Wirksamkeit (begrenzte Viruzidie) Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Hygieneplan - Seite 14: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011

25 HYGIENE ABC 25 Zahnärztekammer Nordrhein Medizinprodukte semikritisch B (maschinelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z.b. Geräte mit Austritt von Flüssigkeiten und/ Luft Partikeln (Mehrfunktionsspritze, Pulverstrahlgerät, Zahnsteinentfernungsgerät u.a.) Verfahren 1.1: validiertes Verfahren im RDG nach jeder Verwendung am Patienten und geeigneter Vorbereitung (z.b. Zerlegen) bei Bedarf nicht fixierende Vorreinigung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind Rahmenhygieneplan Abnehmbare Geräteteile, wenn vom Hersteller zugelassen (Hauptgerät: manuelles Verfahren) Verfahren 1.2: nicht validiertes Verfahren im RDG anschließend Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator) * Verfahren 3: maschinelle Reinigung ohne Desinfektionsstufe anschließend Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator * Freigabe zur erneuten Anwendung staubgeschützte, trockene Lagerung Dokumentation Schrank, Schublade wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen nach Ende der Aufbereitung * Nach der RKI-Empfehlung 2001 (Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten) ist eine thermische Behandlung (Desinfektion) von Medizinprodukten semikritisch A/B im Dampfsterilisator nicht zwingend vorgeschrieben. Die RKI-Empfehlung 2006 (Infektionsprävention in der Zahnheilkunde) fordert abweichend davon die thermische Desinfektion. Diese Auffassung vertritt auch der DAHZ. Sollte auf eine abschließende thermische Desinfektion verzichtet werden, sind "viruzide" Desinfektionsmittel erforderlich. Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Hygieneplan - Seite 15: Stand: alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind (c) DAHZ / BZÄK 2011 Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden

26 HYGIENE ABC 26 Rahmenhygieneplan Medizinprodukte semikritisch B (manuelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z.b. Geräte mit Austritt von Flüssigkeiten und/ Luft Partikeln Verfahren 2.2: Sprüh -/ Wischverfahren für Außenflächen Flächendesinfektionsmittel mit kurzer Einwirkzeit (z.b. alkoholisches Präparat) (3): nach jeder Verwendung am Patienten und geeigneter Vorbereitung (z.b. Zerlegen) bei Bedarf nicht fixierende Vorreinigung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind (Mehrfunktionsspritze, Pulverstrahlgerät, Zahnsteinentfernungsgerät u.a.) anschließend Verfahren 2.3: Sprühverfahren (Reinigung und Desinfektion) mit Hilfe spezieller Adapter für Innenflächen von Medizinprodukten vom Hersteller freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel (3): Abnehmbare Geräteteile, wenn vom Hersteller zugelassen V erfahren 2.2: Sprüh -/ Wischverfahren für Außenflächen Flächendesinfektionsmittel mit kurzer Einwirkzeit (z.b. alkoholisches Präparat) (3): anschließend Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator * Hauptgerät Verfahren 2.2: Sprüh -/ Wischverfahren für Außenflächen Flächendesinfektionsmittel mit kurzer Einwirkzeit (z.b. alkoholisches Präparat) (3): Freigabe zur erneuten Anwendung Dokumentation wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung staubgeschützte, trockene Lagerung Schrank, Schublade nach Ende der Aufbereitung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind * Nach der RKI-Empfehlung 2001 (Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten)ist eine thermische Behandlung(Desinfektion) von Medizinprodukten semikritisch A/B im Dampfsterilisator nicht zwingend vorgeschrieben. Die RKI-Empfehlung 2006 (Infektionsprävention in der Zahnheilkunde) fordert abweichend davon die thermische Desinfektion. Diese Auffassung vertritt auch der DAHZ. Sollte auf eine abschließende thermische Desinfektion verzichtet werden, sind "viruzide" Desinfektionsmittel erforderlich. Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Hygieneplan - Seite 16: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011

27 HYGIENE ABC 27 Zahnärztekammer Nordrhein Medizinprodukte kritisch A (maschinelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z.b. Instrumente und Hilfsmittel für chirurgische, parodontologische endodontische (invasive) Maßnahmen (Extraktionszangen, Hebel, Ansätze und Handstücke für Laser- und Hochfrequenz- Chirurgiegeräte u. a.) Verfahren 1.1: validiertes Verfahren im RDG anschließend Verfahren 5: Sterilisation im Dampfsterilisator (verpackt) Verfahren 1.2: nicht validiertes Verfahren im RDG nach jeder Verwendung am Patienten bei Bedarf nicht fixierende Vorreinigung (z.b. Zementreste mit Zellstofftupfer entfernen) ggf. weitergehende Vorbereitung (z.b. Zerlegen) alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind Rahmenhygieneplan z.b. rotierende oszillierende Instrumente für chirurgische, parodontologische endodontische (invasive) Maßnahmen (4) anschließend Verfahren 5: Sterilisation im Dampfsterilisator (verpackt) Freigabe zur erneuten Anwendung staubgeschützte, trockene Lagerung Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Dokumentation Schrank, Schublade (Anweisungen zum Sterilisationsverfahren sind dem Hygieneplan vorangestellt.) wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen nach Ende der Aufbereitung maximale Lagerfrist für Containerverpackung Klarsichtsterilgutverpackung: 6 Monate alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind (4) Die Einstufung dieser Instrumente in die Risikogruppe "kritisch A" ist möglich, wenn die Effektivität der Reinigung durch Inspektion unmittelbar beurteilbar ist, keinen erhöhten Aufwand bei der technisch-funktionellen Prüfung erforderlich ist die Anzahl der Anwendungen Aufbereitungszyklen nicht auf eine bestimmte Anzahl begrenzt sind. Hygieneplan - Seite 17: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011 Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden

28 HYGIENE ABC 28 Rahmenhygieneplan Medizinprodukte kritisch A (manuelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z.b. Instrumente und Hilfsmittel für chirurgische, parodontologische endodontische (invasive) Maßnahmen Verfahren 2.1: Eintauchverfahren (bei Bedarf in Kombination mit Ultraschall) Instrumentendesinfektionsmittel (2) Dosierung / Einwirkzeit: nach jeder Verwendung am Patienten ggf. weitergehende Vorbereitung (z.b. Zerlegen) unmittelbar nach der Behandlung vollständig und blasenfrei einlegen Einwirkzeit beginnt nach Einlegen des letzten Medizinproduktes alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind (Extraktionszangen, Hebel, Ansätze und Handstücke für Laser- und Hochfrequenz- Chirurgiegeräte u. a.) Maximale Standzeit der Lösung: nach Ende der Einwirkzeit unter fließendem Wasser abspülen (Siebeinsatz) Kontrolle auf Rückstände, Funktionsprüfung ggf. Nachreinigung, erneute Desinfektion, Trocknung Trocknung und Pflege z.b. rotierende oszillierende Instrumente für chirurgische, parodontologische endodontische (invasive) Maßnahmen (4) anschließend Verfahren 5: Sterilisation im Dampfsterilisator (verpackt) (Anweisungen zum Sterilisationsverfahren sind dem Hygieneplan vorangestellt.) Freigabe zur erneuten Anwendung Dokumentation wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung staubgeschützte, trockene Lagerung Schrank, Schublade nach Ende der Aufbereitung maximale Lagerfrist für Containerverpackung Klarsichtsterilgutverpackung: 6 Monate alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind (2) mit VAH-Zertifizierung zur Instrumentendesinfektion, HBV- / HCV- / HIV-Wirksamkeit (begrenzte Viruzidie) (4) Die Einstufung dieser Instrumente in die Risikogruppe "kritisch A" ist möglich, wenn die Effektivität der Reinigung durch Inspektion unmittelbar beurteilbar ist, keinen erhöhten Aufwand bei der technisch-funktionellen Prüfung erforderlich ist die Anzahl der Anwendungen Bereitszyklen nicht auf eine bestimmte Anzahl begrenzt sind. Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Hygieneplan - Seite 18: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011

29 HYGIENE ABC 29 Zahnärztekammer Nordrhein Medizinprodukte kritisch B (maschinelle Verfahren) WAS WIE WOMIT ANWEISUNGEN WER z. B. rotierende oszillierende Instrumente fürchirurgische, parodontologische endodontische (invasive) Maßnahmen (5) Verfahren 1.1: validiertes Verfahren im RDG anschließend Verfahren 5: Sterilisation im Dampfsterilisator (verpackt) Verfahren 1.2: nicht validiertes Verfahren im RDG anschließend Verfahren 5: Sterilisation im Dampfsterilisator (verpackt) Freigabe zur erneuten Anwendung staubgeschützte, trockene Lagerung Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Dokumentation Schrank, Schublade nach jeder Verwendung am Patienten bei Bedarf nicht fixierende Vorreinigung (z.b. Zementreste mit Zellstofftupfer entfernen) ggf. weitergehende Vorbereitung (z.b. Zerlegen) (Anweisungen zum Sterilisationsverfahren sind dem Hygieneplan vorangestellt.) wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen nach Ende der Aufbereitung maximale Lagerfrist für Containerverpackung Klarsichtsterilgutverpackung: 6 Monate alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung, die die o. a. Bedingungen erfüllen alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind (5) Die Einstufung dieser Instrumente in die Risikogruppe "kritisch B" ist erforderlich, wenn die Effektivität der Reinigung durch Inspektion nicht unmittelbar beurteilbar ist, ein erhöhter Aufwand bei der technisch-funktionellen Prüfung erforderlich ist deren Anwendungen Aufbereitungszyklen auf eine bestimmte Anzahl begrenzt sind. Hygieneplan - Seite 19: Stand: Zahnmedizinische Fachangestellte, Zahnarzthelferin, stomatologische Schwester andere Personen mit abgeschlossener Ausbildung (ohne Nachweis einer Ausbildung zur Zahnarzthelferin bzw. zur Zahnmedizinischen Fachangestellten zur stomatologischen Schwester ist eine fachspezifische Fortbildung in Anlehnung an den Lehrgang Fachkunde I gemäß den Richtlinien der DGSV erforderlich) (c) DAHZ / BZÄK 2011 Sonstiges Rechtliche Vorgaben RKI-Richtlinien Ausfüllhilfe RHP Hygieneleitfaden Rahmenhygieneplan

30 HYGIENE ABC 30 Rahmenhygieneplan Medizinprodukte kritisch B (manuelle Verfahren) WAS WAS WOMIT ANWEISUNGEN WER z.b. rotierende oszillierende Instrumente für chirurgische, parodontologische endodontische (invasive) Maßnahmen (5) Verfahren 2.1: Eintauchverfahren (bei Bedarf in Kombination mit Ultraschall) Instrumentendesinfektionsmittel (2): Dosierung/Einwirkzeit: nach jeder Verwendung am Patienten ggf. weitergehende Vorbereitung (z.b. Zerlegen) unmittelbar nach der Behandlung vollständig und blasenfrei einlegen Einwirkzeit beginnt nach Einlegen des letzten Medizinproduktes Zahnmedizinische Fachangestellte, Zahnarzthelferin, stomatologische Schwester andere Personen mit abgeschlossener Ausbildung nach Ende der Einwirkzeit unter fließendem Wasser abspülen (Siebeinsatz) anschließend: Verfahren 5: Sterilisation im Dampfsterilisator (verpackt) Maximale Standzeit der Lösung: Kontrolle auf Rückstände, Funktionsprüfung ggf. Nachreinigung, erneute Desinfektion, Trocknung Trocknung und Pflege (ohne Nachweis einer Ausbildung zur Zahnarzthelferin bzw. zur Zahnmedizinischen Fachangestellten zur stomatologischen Schwester ist eine fachspezifische Fortbildung in Anlehnung an den Lehrgang Fachkunde I gemäß den Richtlinien der DGSV erforderlich) (Anweisungen zum Sterilisationsverfahren sind dem Hygieneplan vorangestellt.) Freigabe zur erneuten Anwendung Dokumentation wurden bei der Aufbereitung Abweichungen vom korrekten Prozessablauf festgestellt, ist die Aufbereitung nach Behebung des Fehlers zu wiederholen alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung, die die o. a. Bedingungen erfüllen staubgeschützte, trockene Lagerung Schrank, Schublade nach Ende der Aufbereitung maximale Lagerfrist für Containerverpackung Klarsichtsterilgutverpackung: 6 Monate alle Beschäftigten, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind (2) mit VAH-Zertifizierung zur Instrumentendesinfektion, ggf. mit Korrosionsschutz, HBV- / HCV- / HIV-Wirksamkeit (begrenzte Viruzidie) (5) Die Einstufung dieser Instrumente in die Risikogruppe "kritisch B" ist erforderlich, wenn die Effektivität der Reinigung durch Inspektion nicht unmittelbar beurteilbar ist, ein erhöhter Aufwand bei der technisch-funktionellen Prüfung erforderlich ist deren Anwendung Aufbereitungszyklen auf eine bestimmte Anzahl begrenzt sind. Näheres siehe DAHZ-Hygieneleitfaden 2011, Kapitel 07 F Hygieneplan - Seite 20: Stand: (c) DAHZ / BZÄK 2011

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