Anmelde und Personalbogen für die Aufnahme in einer DRK Gemeinschaft

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1 Anmelde und Personalbogen für die Aufnahme in einer DRK Gemeinschaft Kreisverband: Ortsverein: Ravensburg Bereitschaft Sozialarbeit Jugendrotkreuz Bergwacht Wasserwacht Bes. Gruppe Helferkreis Flüchtlingsarbeit Arbeitskreis: Diese Daten benötigen wir, um Kontakt mit Ihnen aufnehmen zu können Name*: Vorname*: Straße/Nr.*: PLZ/Ort*: Telefon*: Mobil: *: Diese Daten benötigen wir, wenn Sie sich entschlossen haben, im Helferkreis mitzuarbeiten Geburtstag*: Geburtsort: Staatsangehörigkeit*: Erlernter Beruf: Religion: Ausgeübter Beruf: Arbeitgeber: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Ihre Fähigkeiten und Interessen Ihre Einsatzstelle: BEA Weingarten Burachhalle Ihr Einsatzwunsch: Alltagskümmerer Kinderbetreuung Musikangebot Sprachunterricht Patenschaft Kleiderausgabe Basteln Fahrradreparaturen medizinischer Dienst Was sie sonst als Betreuungsangebot anbieten können: Ihre Sprachen: Englisch Französisch Arabisch Persisch Albanisch Farsi/Dari Führerschein: B (neu PKW) 3 (alt PKW) Wären Sie auch bereit, Nachtwache zu leisten? Ja Nein Dem Anmelde- und Personalbogen liegen folgende Dokumente bei Selbstverpflichtung Datenschutzerklärung Selbstschutzerklärung Polizeiliches Führungszeugnis (nur bei Patenschaft) Die obigen Daten werden ausschließlich für interne Verwaltungszwecke des DRK verwendet und nur an Dritte weitergegeben, sofern es die jeweilige Aufgabenerledigung erfordert. *Diese Angaben sind zwingend erforderlich Rücksendung an: Burachhalle Mailadresse ramona.lock@rotkreuz-ravensburg.de Postanschrift DRK Ravensburg Flüchtlingshilfe NU Burachhalle, St. Martinus-Str. 79, Ravensburg BEA Weingarten Mailadresse Gregor.hinderhofer@rotkreuz-ravensburg.de Postanschrift DRK Ravensburg Flüchtlingshilfe BEA Weingarten Kirchplatz 3,88250 Weingarten

2 DRK-Landesverband Baden-Württemberg gültig auch für den DRK Kreisverband Ravensburg e.v. Selbstverpflichtung für haupt- und nebenamtlich Beschäftigte sowie ehrenamtlich Tätige im Roten Kreuz zur Abwendung von Grenzverletzungen Gewaltanwendung ist eine Grenzverletzung. Gewalt ist unter anderem körperliche Gewalt (z.b. Schlagen), seelische Gewalt (z.b. Vernachlässigung), psychische Gewalt (z.b. Anfeindungen), sexualisierte Gewalt (z.b. uneinvernehmliche Berührung) und verbale Gewalt (z.b. Beleidigungen). Es sollen sowohl Kinder und Jugendliche, als auch Menschen mit Behinderung sowie alte und kranke Menschen und Flüchtlinge vor Grenzverletzungen geschützt werden. Eingeschlossen sind ebenfalls ehrenamtlich wie hauptamtlich Beschäftigte. Der Personenkreis ist jedoch nicht auf eine bestimmte Zielgruppe begrenzt. Deshalb wird im Folgenden der Begriff alle Menschen verwendet. Selbstverpflichtung von : (Name, Vorname) 1. Ich achte in meiner Tätigkeit für das DRK die Grenzen aller Menschen. 2. Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften Stehende zu tun, die mir anvertrauten Menschen vor Grenzverletzungen zu schützen. 3. Ich setze mich dafür ein, dass durch den offenen Umgang mit Informationen und Aufklärung sexualisierte Gewalt enttabuisiert und dadurch vermieden wird. 4. Ich beziehe aktiv Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges Verhalten, sei es verbal oder nonverbal. Ein solches Verhalten wird von mir benannt und nicht toleriert. 5. Ich bin mir meiner Vertrauensstellung, Vorbildfunktion und Verantwortung bewusst und nutze keine Abhängigkeiten aus. 6. Meine Arbeit ist getragen von respektvollem Umgang und Wertschätzung aller Menschen. Ich achte die Persönlichkeit und Würde der mir anvertrauten Personen, deren Angehörigen sowie auch meiner Kolleginnen und Kollegen. 7. Ich gestalte die Beziehung zu allen Menschen transparent und gewährleiste einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz. Ich berücksichtige dies auch bei der Nutzung digitaler Medien. Die individuellen Grenzen und die Intimsphäre der Menschen werden von mir respektiert. 8. Ich nehme Hinweise auf Grenzverletzungen, wie beispielsweise sexuelle Gewalt, Sexismus oder Fremdenfeindlichkeit durch andere bewusst wahr und werde diese nicht bagatellisieren oder gar vertuschen. 9. Ich weiß, dass ich verpflichtet bin, fachliche Unterstützung zur Klärung in Anspruch zu nehmen und wende mich an Ansprechpartner und suche Hilfe. 10. Ich bin mir bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit allen Menschen, die uns anvertraut sind bzw. die sich uns anvertraut haben, disziplinarische und arbeitsrechtliche sowie strafrechtliche Folgen haben kann. 11. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt ( siehe Anlage) rechtskräftig verurteilt worden bin und in dieser Hinsicht auch kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist. Falls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, bin ich verpflichtet, dies meinen Vorgesetzten sofort mitzuteilen. Ort Datum Unterschrift

3 Verpflichtung auf das Datengeheimnis ( 5 BDSG) Hiermit erkläre ich, (Name, Vorname) dass ich heute über die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz, die im Rahmen der Ausübung meiner Tätigkeit zu beachten sind, in Kenntnis gesetzt und auf das Datengeheimnis ( 5 BDSG) verpflichtet wurde. Ich wurde insbesondere darüber belehrt, dass es mir untersagt ist, geschützte personen- und einsatzbezogene Daten, sowie Schrift-, Bild-, Ton- oder Filmmaterial, zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu erheben, zu verarbeiten, bekanntzugeben, zu übermitteln, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch für Veröffentlichungen und Kommentare in öffentlichen und/oder sozialen Netzwerken. Diese Pflichten bestehen auch nach der Beendigung meiner Tätigkeit fort. Mir ist bekannt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach den einschlägigen Rechtsvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können. Zusatzverpflichtung für Passwortinhaber Sollte ich zur Erfüllung meiner Aufgaben Zugang zu den Informationsverarbeitungssystemen des Deutschen Roten Kreuzes erhalten, verpflichte ich mich, die mir eingerichteten Benutzerprofile nebst Passwörter nur persönlich zum dienstlichen Gebrauch zu verwenden, sie vor Missbrauch zu schützen und einen eventuellen Verlust oder den Verdacht unberechtigter Kenntnisnahme unverzüglich zu melden. Insbesondere bei Abwesenheit wie z. B. Urlaub achte ich darauf, dass ich meine persönlichen Passwörter weder in schriftlicher noch mündlicher Form weiterleite. Ort Datum Unterschrift

4 Merkblatt zum Datenschutz Sehr geehrte Damen und Herren, es wäre sicherlich nicht in Ihrem Sinne, wenn Daten über Ihre Person und Ihre persönlichen Verhältnisse Unbefugten zur Kenntnis gelangen würden. Davor schützen Sie das Bundesdatenschutzgesetz und andere bereichsspezifische Datenschutzregelungen. Auch Sie sind im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die personenbezogenen Daten anderer vertraulich, rechtmäßig und weisungsgerecht zu behandeln. Bitte gehen Sie mit den Daten anderer so um, wie Sie Ihre eigenen Daten behandelt haben möchten. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten nur im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung verarbeitet (erhoben, gespeichert, verändert, übermittelt, gesperrt, gelöscht) oder genutzt werden. Nach der Begriffsbestimmung gemäß 3 Abs. 1 BDSG sind unter personenbezogenen Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person zu verstehen. Jede Information persönlicher oder sachlicher Natur kann eine Einzelangabe in diesem Sinne sein, sofern sie sich auf eine natürliche Person bezieht. Jeder Missbrauch und jede unbefugte Weitergabe dieser Daten sind unzulässig und strafbar. Insbesondere sind Sie persönlich dafür verantwortlich, dass die Ihnen anvertrauten Daten, Datenträger und Listausdrucke unter Verschluss gehalten werden, sofern Sie nicht unmittelbar daran arbeiten. (Dies gilt auch für Akten und Schriftstücke, in denen sich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten befinden.) Ihr IV-Gerät, Ihre Anwendung und Ihr Passwort keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden. nicht mehr benötigte Datenträger und Listausdrucke vernichtet werden, damit eine missbräuchliche Verwendung der Daten nicht möglich ist. Es ist Ihnen untersagt, Firmengeräte privat zu nutzen oder private IV-Geräte, Software und Datenträger in das Unternehmen einzubringen und unlizenzierte oder selbsterstellte Software zu benutzen, da sonst eine wirksame Kontrolle des Datenschutzes innerhalb unseres Unternehmens erheblich erschwert wird. Sie wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet, das auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen fortbesteht ( 5 BDSG). Bei der Vergabe Ihres persönlichen Passwortes beachten Sie bitte folgendes: Sicherheitsstandard für Passwörter 1. Jeder Benutzer eines IV-Systems beim Deutschen Roten Kreuz erhält von der EDV-Abteilung einen individuellen Benutzernamen, der ihn beim Zugang zu einem der Systeme identifiziert und autorisiert. Über ihn werden die jeweiligen Berechtigungen und verfügbaren Anwendungen angesteuert sowie alle Aktivitäten im jeweiligen System registriert. 2. Zu jedem Benutzernamen gehört ein Passwort, das im Gegensatz zum Benutzernamen immer verdeckt eingegeben wird. Dieses Passwort wird vom Mitarbeiter selbst vergeben und darf niemandem sonst bekannt werden auch nicht den Mitarbeitern der EDV-Abteilung oder dem Datenschutzbeauftragten. Wenn ein Mitarbeiter Benutzerprofile auf mehreren Systemen besitzt, kann er dennoch für alle dasselbe Passwort benutzen! 3. Durch die Schaltung im Verkabelungssystem ist jedem Arbeitsplatz zunächst ein festes DV-System zugewiesen. Die Benutzeridentifikation und das zugehörige Passwort haben zunächst nur auf diesem System Gültigkeit. Falls der Anwender die Berechtigung hat, über das Netzwerk auch auf andere Systeme zuzugreifen, so muss er sich dort neu identifizieren. Aufgrund der Besonderheiten der verwendeten Systeme kann derzeit kein einheitliches Benutzerprofil für alle Systeme vergeben werden. Alle Benutzernamen werden so vergeben, dass die Zuordnung zu dem Besitzer möglichst eindeutig ist. 4. Die vom Benutzer gewählten Passwörter müssen folgenden Regeln entsprechen: a) Sie müssen eine Länge zwischen 5 und 8 Zeichen haben. b) Sie müssen mindestens einen Buchstaben und mindestens eine Ziffer enthalten.

5 c) Sie sollten keine leicht zu erratenden Trivial-Passwörter sein wie zum Beispiel Vornamen oder Geburtsdaten. d) Andererseits sollte die Kombination aus Ziffern und Buchstaben leicht zu behalten sein. Auf keinen Fall aufschreiben, sondern im Gedächtnis behalten! Sinnvoll sind Eselsbrücken wie zum Beispiel die Folge von Anfangsbuchstaben eines Liedes oder eines Spruchs in Kombination mit ein oder zwei Ziffern. 5. Die Gültigkeitsdauer der Passwörter ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Benutzer automatisch beim nächsten Zugang in das jeweilige System aufgefordert, ein neues Passwort zu vergeben. Unabhängig davon sollten Sie auch vor Ablauf dieser Frist ein neues Passwort vergeben, sobald Sie den Verdacht haben, dass ein Dritter von Ihrem Passwort Kenntnis erlangt hat. Auszüge aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Strafgesetzbuch (StGB) BGSG 5 Datengeheimnis Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nichtöffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. BDSG 43 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 4 d Abs. 1, auch in Verbindung mit 4 e Satz 2, eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 2. entgegen 4 f Abs. 1 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit Satz 3 und 6, einen Beauftragten für den Datenschutz nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt, 3. entgegen 28 Abs. 4 Satz 2 den Betroffenen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig unterrichtet oder nicht sicherstellt, dass der Betroffene Kenntnis erhalten kann, 4. entgegen 28 Abs. 5 Satz 2 personenbezogenen Daten übermittelt oder nutzt, 5. entgegen 29 Abs. 2 Satz 3 oder 4 die dort bezeichneten Gründe oder die Art und Weise ihrer glaubhaften Darlegung nicht aufzeichnet, 6. entgegen 29 Abs. 3 Satz 1 personenbezogenen Daten in elektronische oder gedruckte Adress-, Rufnummern-, Branchen- oder vergleichbare Verzeichnisse aufnimmt, 7. entgegen 29 Abs. 3 Satz 2 die Übernahme von Kennzeichnungen nicht sicherstellt, 8. entgegen 33 Abs. 1 den Betroffenen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig benachrichtigt, 9. entgegen 35 Abs. 6 Satz 3 Daten ohne Gegendarstellung übermittelt, 10. entgegen 38 Abs. 3 Satz 1 oder Abs.4 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Maßnahme nicht duldet oder 11. einer vollziehbaren Anordnung nach 38 Abs. 5 Satz 1 zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet, 2. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält,

6 3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft, 4. die Übermittlung von personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, durch unrichtige Angaben erschleicht, 5. entgegen 16 Abs. 4 Satz 1, 28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit 29 Abs. 4, 39 Abs. 1 Satz 1 oder 40 Abs. 1, die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt, indem er sie an Dritte weitergibt, oder 6. entgegen 30 Abs. 1 Satz 2 die in 30 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Merkmale oder entgegen 40 Abs. 2 Satz 3 die in 40 Abs. 2 Satz 2 bezeichneten Merkmale mit den Einzelangaben zusammenführt. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann im Falle des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden. 44 Strafvorschriften (1) Wer eine in 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verantwortliche Stelle, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Aufsichtsbehörde. StGB 202 a Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden. StGB 205 Strafantrag In den Fällen des 201 Abs. 1 und 2 und der 202 bis 204 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

7 Hinweis und Versicherung zum körperlichen und geistigen Selbstschutz in der Flüchtlingshilfe Hiermit erkläre ich, (Name, Vorname) dass ich, Über einen aktuellen Impfschutz (insbesondere für Tetanus, sowie Hepatitis A und B) verfüge. Nicht schwanger bin oder innerhalb des letzten halben Jahres ein Kinder geboren habe - sollte dies im Laufe ihres Engagements oder Einsatzes zutreffend werden, setze ich mich umgehend beim Leiter der Einrichtung und dem Koordinator der Ehrenamtsarbeit in Verbindung! Keine immunschwächenden Krankheiten habe oder anderweitige gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen unterliege, von denen die Leitung der Einrichtung und der Koordinator der Ehrenamtsarbeit nicht umgehend Informiert wurden. Die 7 Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes zu beachten und sich insbesondere bei politischen, rassischen und religiösen und weltanschaulichen Auseinandersetzungen neutral zu verhalten: 1. Menschlichkeit Wir dienen Menschen, aber keinen Systemen. 2. Unparteilichkeit Wir versorgen Opfer, aber genauso Täter. 3. Neutralität Wir ergreifen die Initiative, aber niemals die Partei. 4. Unabhängigkeit Wir gehorchen der Not, aber nicht dem König. 5. Freiwilligkeit Wir arbeiten rund um die Uhr, aber nie in die eigene Tasche. 6. Einheit Wir haben viele Talente, aber nur eine Idee. 7. Universalität Wir achten Nationen, aber keine Grenzen. Hinweis zu persönlichen Voraussetzungen: Offenheit für andere Kulturen und Verhaltensweisen. Kulturelle Unterschiede können zu Situationen führen, die von Unsicherheit und Missverständnissen gezeichnet sind und eskalieren können. Für ein gelungenes Miteinander sind Sensibilität, gegenseitiger Respekt und eine vorurteilsfreie Kommunikation unverzichtbar. Verständnis für Menschen in einer Fluchtsituation, die alles verloren haben und aus ihrer Kulturen herausgerissen wurden. Behalten Sie im Blick, dass Sie als Ehrenamtliche zwar unterstützen, aber eine professionelle Therapie und Betreuung von Flüchtlingen nicht ersetzen können (ausgenommen davon sind selbstverständlich ausgebildete Fachkräfte). Achten Sie auf sich selbst und Ihre eigene körperliche und geistige Belastbarkeit! Teamgeist - da Sie in der Regel in einem großen Team aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfern des Roten Kreuzes und vieler weiterer Beteiligter tätig sein werden. Viel Geduld; denn nicht alles geht sofort. Ort Datum Unterschrift

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