Instrumente der Unternehmensverantwortung
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- Angelika Melsbach
- vor 7 Jahren
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1 Instrumente der Unternehmensverantwortung Möglichkeiten und Grenzen Unternehmensverantwortung: Pflicht oder Kür? Corporate Accountability Corporate Social Responsibility. Evangelische Akademie zu Berlin. 01. April 2011
2 Selbstverpflichtung Spätestens jetzt muss sich die Industrie die Frage gefallen lassen: Was kann man denn davon halten, dass sie Selbstverpflichtungen eingeht und dann wiederholt nicht liefert? Ehemaliger Bundespräsident Horst Köhler im Interview mit DIE ZEIT, Nr. 10/1. März 2007 zum Thema: CO2-Emissionen der Automobilflotte Wir sind keine Sozialhilfestation, wir sind ein Wirtschaftsunternehmen. Rupert Stadler, Vorstandssprecher der AUDI AG auf der Bilanzpressekonferenz von AUDI am Seite 2
3 Verhältnis von Wirtschaft und Gesellschaft Tragen Unternehmen praktisch - und das heißt: in ihrem Geschäftsmodell - Verantwortung für soziale und ökologische Herausforderungen? Erschöpft sich die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen in der Erwirtschaftung von Profiten? Seite 3
4 Nicht erst mit der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise wurde das Vertrauen in die Wirtschaftsordnung erschüttert. Die Vorstellung, dass die Märkte aus eigener Kraft funktionieren und wirtschaftlichen Wohlstand unter der Verantwortung für Ökologie und sozialer Gerechtigkeit erzeugen diese Idee hat Vertrauen verloren. Seite 4
5 Corporate Social Responsibility (CSR) Reaktion der Wirtschaft auf den manifesten Vertrauensverlust in der Gesellschaft. Der sperrige Begriff CSR wird gerade von multinationalen Konzernen gerne benutzt, um die guten Absichten ihrer Handlungen der Gesellschaft näher zu bringen. Aussage: Unternehmen beschäftigen sich aus eigenem Antrieb mit den Folgen ihres Handelns in der Gesellschaft, den sozialen und ökologischen Effekten ihres Tuns. Seite 5
6 CSR-Initiativen (Auswahl) OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen (2000) UN Global Compact (2000) Global Reporting Initiative GRI (2000) ISO (2011) Seite 6
7 Gemeinsamkeiten der Initiativen Diese verschiedenen Initiativen thematisieren zentrale Problemstellungen, die im Zuge einer schrankenlosen Globalisierung auftreten. Menschenrechte Arbeitsbedingungen Umweltschutz Korruptionsprävention Seite 7
8 OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Die OECD bezieht sich mit diesen Leitsätzen auf ein internationales Referenzsystem, z.b. auf die Arbeitsnormen der ILO, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Rio- Erklärung und Agenda 21 von 1992 sowie die Kopenhagener Erklärung zur Sozialentwicklung. Es geht um Grundsätze und Maßstäbe für die Einhaltung der Menschenrechte, Beachtung der Arbeits- und Sozialstandards, Schutz der Umwelt, Berücksichtigung der Verbraucherinteressen, Technologietransfer, Regeln des Wettbewerbs, der Besteuerung sowie der Offenlegung von Informationen. Seite 8
9 Besonderheit der OECD Regeln Einrichtung von Nationalen Kontaktstellen. Verletzungen der in den Leitsätzen formulierten Grundsätze und Maßstäbe für gute Praktiken können bei den Nationalen Kontaktstellen angezeigt werden, wodurch in der Regel ein Beschwerdeverfahren eingeleitet wird. Allerdings: Die Beachtung der Leitsätze durch die Unternehmen beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und hat keinen rechtlich zwingenden Charakter. (OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Neufassung 2000, S. 19) Seite 9
10 UN Global Compact Eine Initiative des eh. Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, im Jahr Der Global Compact der Vereinten Nationen verlangt von den Unternehmen, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Katalog von Grundwerten auf den Gebieten der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen. Seite 10
11 Zehn Prinzipien des Global Compact für Unternehmen Menschenrechte 1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten sowie 2. sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Arbeitsnormen 3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für 4. die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit, 5. die Abschaffung der Kinderarbeit und 6. die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten. Umweltschutz 7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen, 8. Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und 9. die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern. Korruptionsbekämpfung 10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. Seite 11
12 Communication on Progress (COP) - Fortschrittsberichte 1. Erstellung einer Fortschrittsmitteilung (COP): Folgende Elemente müssen enthalten sein: Unterstützungserklärung, Beschreibung der praktischen Maßnahmen (Selbstverpflichtung), messbare Ergebnisse. 2. Weiterleitung der COP an die Stakeholder des Unternehmens. Integration der Anspruchsgruppen in die Unternehmenskommunikation. 3. Einstellen der COP auf der Website des Global Compact. Das Dokument des Unternehmens ist auf der Website erhältlich. Seite 12
13 UN Global Compact Deutsches Netzwerk Global Compact Deutschland 2010 Themen des Jahrbuchs des deutschen Netzwerkes sind u.a.: Unternehmen in Konfliktregionen, Biodiversität, CSR in humanitären Katastrophen sowie 10 Jahre UN Global Compact. Seite 13
14 Global Compact Teilnehmer Gesamte Teilnehmer weltweit: 7.450; davon Unternehmen (Stand: 2010) Quelle: United Nations corporate partnerships: The role and functioning of the Global Compact, United Nations, Geneva 2010, p. 9 Seite 14
15 Global Reporting Initiative (GRI) Die GRI verfolgt die Absicht, für alle Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort einen Standard der Berichterstattung zu generieren. Der GRI-Standard wurde bisher weltweit von ca Unternehmen, Verbänden und Organisationen aus allen Sektoren als Grundlage für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung verwendet. Tendenz steigend. Am konsensorientierten Kooperationsprozess sind Unternehmen, Vertreter von Zivilgesellschaft und Arbeitnehmerorganisationen sowie Fachverbände beteiligt, um einen Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsberichte zu entwickeln und zu verbessern. Seite 15
16 GRI-Berichtsrahmen Im Berichtsrahmen wird unterschieden: Wie soll berichtet werden? Prinzipien und Anleitung Protokolle Was soll berichtet werden? Standardangaben Branchenanhang Seite 16
17 Möglichkeiten der Berichterstattung Prinzipien und Anleitung Standardangaben Seite 17
18 GRI Prinzipien und Anleitung Bestimmung des Inhalts, der Qualität und der Berichtsgrenzen Inhalt: Wesentlichkeit, Einbeziehung von Stakeholdern, Nachhaltigkeitskontext, Vollständigkeit Qualität: Ausgewogenheit, Klarheit, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit Berichtsgrenzen: Einbeziehung aller Organisationseinheiten, vor allem Organisationseinheiten, die erheblichen Einfluss ausüben Seite 18
19 GRI-Standardangaben Strategie und Profil der Organisation Managementansatz Leistungsindikatoren - hinsichtlich ökonomische ökologische gesellschaftliche / soziale Leistung der Organisation Seite 19
20 GRI - Ökonomische Leistungsindikatoren Ökonomische Leistung Kennzahlen, wie Nettoumsatz, Betriebskosten, Mitarbeitergehälter; Spenden und anderer Investitionen in die Gemeinde; bedeutende finanzielle Zuwendungen der öffentlichen Hand (z.b. Subventionen) Marktpräsenz Geschäftspolitik und praktiken; Beziehung zu Lieferanten, vor allem vor Ort; Verfahren für die Einstellung von lokalem Personal Mittelbare wirtschaftliche Auswirkungen Infrastrukturinvestionen, die im öffentlichen Interesse liegen. Seite 20
21 GRI - Ökologische Leistungsindikatoren Material: Materialverbrauch; Einsatz von Recyclingmaterial Energie: Direkter / indirekter Energieverbrauch; Nutzung regenerativer Energie und Steigerung der Energieeffizienz; Lebenszyklusweiter Energiebedarf Wasser: Gesamter Wasserverbrauch Biodiversität: Flächenbeanspruchung; geschützte Flächen etc. Emissionen, Abwasser und Abfall: Emissionen klimarelevanter Gase; NOx; SOx und andere signifikante Luftemissionen Rechtskonformität: Einhaltung der Rechtsvorschriften Transport: Signifikante Umweltauswirkungen durch den Transport von Produkten oder anderen Gütern Insgesamt: Gesamte Umweltschutzausgaben, Art der Ausgaben und Investitionen Seite 21
22 GRI - Gesellschaftliche Leistungsindikatoren Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Beschäftigung; Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Management; Gesundheit und Sicherheit; Training und Weiterbildung; Vielfalt und Chancen Menschenrechte Investitions- und Beschaffungspraktiken; Gleichbehandlung; Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen; Abschaffung von Kinderarbeit; Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit; Beschwerdeverfahren; Sicherheitspraktiken; Rechts von Ureinwohnern Gesellschaft Gemeinwesen; Korruption; Politik; Wettbewerbswidriges Verhalten; Einhaltung der Gesetze Produktverantwortung Konsumentengesundheit und sicherheit; Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen, Werbung; Schutz der Kundendaten; Einhaltung von Gesetzesvorschriften Seite 22
23 Kooperation zwischen Global Compact und GRI Beide Initiativen verfolgen ähnliche Ziele: Unternehmen sollen sich ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung stellen und die Öffentlichkeit darüber informieren. Teilnehmer am Global Compact haben sich verpflichtet, über ihre Aktivitäten zur Unterstützung der Ziele des GC zu berichten. Empfehlung GC für die Berichterstattung: Anwendung des GRI-Berichtsrahmens. Seite 23
24 DIN ISO ISO Guideline on Social Responsibility gilt seit November 2010; als DIN-Norm seit Januar Es sollen alle Typen von Organisationen (nicht nur kommerzielle Unternehmen) dabei unterstützt werden, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. ( Social Responsibility) Die Norm dient nicht als Zertifizierungsvorlage, ist also auch kein Standard für ein Managementsystem, sondern eine Leitlinie, in der ein Verständnis von Begriffen, Prinzipien und Handlungsfeldern zur gesellschaftlichen Verantwortung niedergelegt wird. Seite 24
25 ISO Anerkennung gesellschaftlicher Verantwortung Anerkennung gesellschaftlicher Verantwortung umfasst drei Beziehungszusammenhänge: Organisation und Gesellschaft Organisation und Anspruchsgruppen Anspruchsgruppen und Gesellschaft Quelle: DIN ISO 26000: , S. 31 Seite 25
26 ISO Grundsätze gesellschaftlicher Verantwortung Rechenschaftspflicht, Transparenz, ethisches Verhalten, Achtung der Interessen von Anspruchsgruppen, Achtung der Rechtsstaatlichkeit, Achtung internationaler Verhaltensstandards und Achtung der Menschenrechte. Seite 26
27 ISO Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung Organisationsführung, Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt, faire Betriebs- und Geschäftspraktiken, Konsumentenbelange und regionale Einbindung sowie Entsprechende Maßnahmen und Erwartungen. Seite 27
28 Quelle: DIN ISO 26000: , S. 12 Seite 28
29 Möglichkeiten der Instrumente Voraussetzungen für die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung sind folgende Entscheidungen, die im Unternehmen realisiert werden müssen: Erstens die Formulierung eines Leitbilds, einer Vision und Strategie; damit die Orientierung des Unternehmens an Verantwortung für die Gesellschaft Zweitens die Umsetzung der Vision und Strategie durch ein Management der sozialen und ökologischen Verantwortung Drittens die Kommunikation des Engagements und die Organisation eines Dialogprozesses mit den Stakeholdern Seite 29
30 Voraussetzungen, die die Unternehmen erfüllen müssen Die Umsetzung der Möglichkeiten bedeutet, dass alle Unternehmensbereiche in den Prozess einbezogen werden. Es muss darum gehen, den formulierten Anspruch mit der gelebten Realität im Unternehmen in Einklang zu bringen. Eine glaubwürdige Berichterstattung erfordert eine externe Überprüfung. Seite 30
31 Grenzen der Selbstverpflichtung Keine Verpflichtung zur Berichterstattung über die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung. Beliebigkeit Themen der Berichterstattung können weitgehend selbstbestimmt werden. Kaum externe Überprüfung der Berichte. Ausnahme: Ranking der Nachhaltigkeitsberichte mit indirekter Wirkung Imageeffekte. Seite 31
32 Nachhaltigkeitsthemen in Unternehmen Nachhaltigkeit läuft noch immer "nebenher" Die größte Motivation, Nachhaltigkeitsthemen zu bearbeiten, ist für Deutschlands Unternehmen dem Corporate Sustainability Barometer von Leuphana-Universität und PwC zufolge die Pflege ihrer Reputation und ihres Images. Nur knapp die Hälfte der befragten Unternehmen analysiert überhaupt die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaktivitäten auf Produktivität und Effizienz. Quelle: Seite 32
33 Nachhaltigkeits-Management Unternehmen arbeiten wenig nachhaltig. "Das Nachhaltigkeits-Management ist bei einem Großteil der Unternehmen noch in der Findungsphase. In mehr als der Hälfte der Firmen klafft eine beträchtliche Lücke zwischen selbst definiertem Anspruch und den aktuellen organisatorischen Strukturen. Mittelfristig ist das insbesondere nach außen eine erhebliche Gefahr für die Glaubwürdigkeit des Unternehmens und damit auch ein wirtschaftliches Risiko." Alexander v. Preen, Geschäftsführer bei der Managementberatung Kienbaum. Quelle: Seite 33
34 Niveau der CSR-Berichte TU Dresden bemängelt Niveau von CSR-Reports Die TU Dresden hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung von 86 internationalen Unternehmen aus dem Energiesektor nach den umweltbezogenen Anforderungen der Global Reporting Initiative (GRI) untersucht. Der Faktor Nachhaltigkeit wird im Kapitalmarkt für Investoren und Analysten immer wichtiger. Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit wird den Ansprüchen des Kapitalmarktes aber in keiner Hinsicht gerecht. Nur durch eine offene und ehrliche sowie relevante Kommunikation mit den Stakeholdern wird Glaubwürdigkeit generiert, sagt Klaus Rainer Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender der Kirchhoff Consult AG. Quelle: Seite 34
35 Freiwilligkeit vs. Verbindlichkeit Seite 35
36 Position der Industrieverbände zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen Jedes Unternehmen muss seinen eigenen Zugang zur Verantwortung finden. Verbindliche Regeln und regulative Instrumente zur Durchsetzung von verantwortlichem Handeln der Unternehmen werden von den Wirtschaftsverbänden abgelehnt. Stärkung der Eigenverantwortung der Unternehmen durch mehr Freiheit im Wettbewerb dies ist seit jeher die Position von BDA und BDI. Seite 36
37 Position der Nicht-Regierungsorganisationen (z.b. 1. Rechenschafts- und Publizitätspflichten für Unternehmen zu Umwelt, Soziales & Menschenrechte, 2. Kopplung der Vergabe öffentlicher Aufträge an gesellschaftliche Anforderungen, 3. Verankerung von Unternehmenspflichten in internationalen Wirtschaftsabkommen und bei der Wirtschaftsförderung, 4. Gerechte Unternehmensbesteuerung, 5. Wirksame Sanktionen und Haftungsregeln für Unternehmen, 6. Stärkung der Produktverantwortung und Förderung zukunftsfähiger Konsum- und Produktionsmuster. Seite 37
38 These: Selbstverpflichtungen sind ein Papiertiger im Wettbewerb Appelle, Selbstverpflichtungen, freiwillige Initiativen bleiben dann gut gemeinte, aber wirkungslose Deklarationen, wenn deren Missachtung Vorteile im Wettbewerb verspricht. Eines von vielen Beispielen: Die Selbstverpflichtung der Automobilindustrie, den Spritverbrauch der Flotte zu senken. Seite 38
39 Green Washing Das grüne Schmierentheater Wie kann glaubwürdiges Nachhaltigkeitsengagement von Imagepflege unterschieden werden? Quelle: Süddeutsche Zeitung Magazin; 09. November 2007 Seite 39
40 Verantwortung muss Rechenschaft abgeben. Ralf Dahrendorf Ralf Dahrendorf spricht von Regeln, in die verantwortliches Handeln immer auch eingebunden sein muss. Verantwortung ist etwas anderes als Willkür. Es gehört hierzu das Thema der Accountability, der Verantwortlichkeit, der Rechenschaftspflicht, und damit der Kräfte, die wirken müssen, um verantwortliches Handeln zu garantieren. (Ralf Dahrendorf) Quelle: Ralf Dahrendorf, Versuch und Irrtum. Das Prinzip der Verantwortung im Kapitalismus. In. Walther Ch. Zimmerli / Stefan Wolf (Hrsg.), Spurwechsel. Wirtschaft weiter denken, Hamburg 2006, S , hier S. 179 Seite 40
41 Freiwilligkeit und Verbindlichkeit Seite 41
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