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1 LEIPZIGER NEWSLETTER ZUM STEUERRECHT 01 / 15 Prof. Dr. Marc Desens Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht leipzig.de/steuerrecht sachsen.de UNIVERSITÄT LEIPZIG VORWORT Aller guten Dinge sind drei! Daher freuen wir uns, Ihnen den dritten LEIPZIGER NEWSLETTER ZUM STEUERRECHT zu präsentieren. Zugleich möchten wir uns bei Ihnen für das entgegengebrachte Interesse am Steuerrecht in Leipzig auch im Rahmen des Sächsischen Steuerkreis e.v. und für die wertvolle Unter- stützung bedanken. Darüber hinaus möchten wir weiterhin unse- rer Zielsetzung treu bleiben und Studierende sowie Interessenten des Schwerpunktberei- ches Steuerrechts einen Einblick in die Welt des Steuerrechts geben, indem wir die Akti- vitäten des Lehrstuhls und des Sächsischen Steuerkreis e.v. aufzeigen und herzlichst hier- zu einladen. Natürlich sei für weitergehende Informatio- nen auf unsere Broschüre Steuerrecht in Leipzig hingewiesen, die ebenfalls einmal jährlich im Juli erscheint. INHALTSÜBERSICHT I. Personalia II. III. IV. Lehrbuch Neue Vorlesung: Bilanzsteuerrecht Seminare V. Sächsischer Steuerkreis e. V. VI. VII. VIII. Publikationen/Vorträge Schriftenreihe Impressum I. PERSONALIA Priv.- Doz. Dr. David Hummel wird wie be- reits im WS 2014/15 im SoSe 2015 an der Universität Hamburg eine Professurvertre- tung für Öffentliches Recht, Finanz- und Steu- errecht an der Fakultät für Rechtswissen- schaften der Universität Hamburg überneh- men. Ferner werden unsere bisherigen studenti- sche Hilfskräfte, Stefanie Weinberg und Mar- tin Haas, fortan als wissenschaftliche Mitar- beiter am Lehrstuhl arbeiten. Die Erste Juris- tische Staatsprüfung haben beide mit Bravur bestanden. Glückwunsch! Unterstützt werden wir weiterhin von unse- ren Lehrbeauftragten: - Dr. Mathias Birnbaum (Rechtsanwalt und Steuerberater bei der KPMG AG) - Dr. Jens Escher, LL.M. (Rechtsanwalt und Steuerberater bei der KPMG AG) - RiBFH Henrik Stutzmann (Richter am Bundesfinanzhof) - VRiFG Afra Waterkamp (FG Sachsen- Anhalt) II. LEHRBUCH UND FALLBUCH ZUM STEUERRECHT Im Oktober 2014 erschien die nunmehr 17. Auflage des Lehrbuches Steuerrecht im Schwerpunktbereichssegment des C.F. Müller- Verlags.

2 Die 18. Auflage wird im Oktober 2015 erschei- nen. Im Lehrbuch von Birk/Desens/Tappe sind alle prüfungsrelevanten Teilgebiete des Steuer- rechts anhand der ak- tuellen Rechtslage klar und einprägsam dargestellt. Es werden Struk- turen herausgearbeitet und fallbezogen, unter Berücksichtigung der einzelnen Steuerarten, angewandt. ISBN: Parallel wird im Oktober 2015 die 4. Auflage des Fallbuchs Klausurenkurs im Steuerrecht von De- sens/tappe erscheinen. Die Fälle und Lösungen sind wie gewohnt eng mit dem Lehrbuch abgestimmt. ISBN: III. NEUE VORLESUNG: BILANZSTEUERRECHT Erstmalig im Wintersemester 2014/15 wurde an der Juristenfakultät der Universität Leipzig die Vorlesung Bilanzsteuerrecht von Priv.- Doz. Dr. David Hummel angeboten. Mit dem Begriff Bilanzsteuerrecht spricht man die Summe aller Rechtsvorschriften (vgl. nur 140 ff. AO, 4 ff. EStG, 238 ff. HGB) an, die die Buchführung der Geschäftsvorfälle und die Bilanzierung des Vermögens der Be- triebe und damit die Grundlage für die Er- tragsbesteuerung von Unternehmern und Un- ternehmen regeln. Die Vorlesung beginnt mit einem Überblick über die Gewinneinkünfte über die Ge- winnermittlung im Einkommensteuerrecht mit Hilfe des Bilanzsteuerrechts. Das Bilanz- steuerrecht eines der schwierigsten, inte- ressantesten und wichtigsten Gebiete (so schon Max Lion) ist dabei trotz seiner Schnittstellen zum HGB originärer Teil des öffentlichen Rechts, genauer des Steuerrechts, der sich mit der ertragsteuerrechtlichen Ge- winnermittlung durch Bilanzierung erfasst. Das Bilanzsteuerrecht ist dabei primär wie eigentlich das gesamte Steuerrecht eine ju- ristische Disziplin und keine Spielwiese al- lein für Wirtschaftswissenschaftler. In der Vorlesung Bilanzsteuerrecht werden dabei zunächst die Grundsätze der doppelten Buchführung vermittelt, um den Studenten einen Einblick in das betriebliche Rech- nungswesen zu geben. Anschließend werden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh- rung näher betrachtet werden, die sowohl bei der handelsrechtlichen als auch bei der steu- errechtliche Bilanzerstellung von Bedeutung sind. Anhand von steuerrechtlichen Fallbei- spielen werden anschließend der steuerrecht- lich maßgebliche Gewinn sowohl durch Be- triebsvermögensvergleich als auch in Form der sog. Gewinn- und Verlustmethode ermit- telt. Von den Teilnehmern wird die parallele Teil- nahme an der Vorlesung Einkommensteuer- recht hinsichtlich der dort zu erwerbenden Vorkenntnisse erwartet. IV. SEMINARE 1. INTERDISZIPLINÄRES SEMINAR Auch dieses Jahr veranstaltete Prof. Dr. Marc Desens zusammen mit Prorektor Prof. Dr. Thomas Lenk und Prof. Dr. h. c. Steinbrück ein Leipziger Newsletter zum Steuerrecht! Universität Leipzig! Lehrstuhl für Öffentl. Recht, insb. Steuerrecht und Öffentl. Wirtschaftsrecht 2

3 Seminar zum bundesstaatlichen Finanzaus- gleich. In diesem Zuge wurden unter anderem The- men wie die Aufgaben- und Lastenverteilung im föderalen Staat (das sog. Konnexitätsprin- zip in Art. 104a GG), der Umsatzsteueraus- gleich Zuteilung oder Umverteilung, das Maßstäbegesetz Tauglisches Konzept zur Bildung des einfachen Gesetzgebers?, die Be- rücksichtigung der Gemeindefinanzen im bundesstaatlichen Finanzausgleich als auch die Steuerautonomie der Länder gestriffen. Die Studenten konnten sich neben den steuer- rechtlichen Aspekten und interessanten Dis- kussionen auch über das Ambiente der Räum- lichkeiten eines Fußballvereins freuen, da das Seminar zeitweise in den Geschäftsräumen des uns unterstützenden Zweitligisten Rasen- Ballsport Leipzig abgehalten wurde. Für diese Zusammenarbeit möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bedanken! 3. STEUERRECHTLICHES SEMINAR IM SOMMERSEMESTER 2015 Zu der jeweiligen Materie wurde durch ein Vortrag der Studierenden die Einleitung zu einem interessanten und konstruktiven Dis- kurs aus juristischer und finanzwissenschaft- licher Sicht gegeben. 2. STEUERRECHTLICHES SEMINAR IM WINTERSEMESTER 2014/2015 Im vergangenen Wintersemester 2014/2015 fand ein Seminar im Schwerpunktbereich 11 Steuerrecht zum Fußball und Steu- errecht statt. Neben Herrn Prof. Dr. Marc De- sens wirkte Frau VorRiFG Dr. Afra Water- kamp als Prüferin mit. Dabei konnten die Teilnehmer sowohl ihre Zulassungs- als auch Prüfungsseminarleistung ablegen. Die komplette Veranstaltung beinhaltete steuerrechtliche Fragestellung unter anderem zur Einkünfteeinordnung von am Vereinsfuß- ball beteiligten Personen bis hin zur Behand- lung von Essensverkäufen im Fußballstadion. Im Sommersemester 2015 wird das nunmehr lang erwartete steuerrechtliche Seminar mit integriertem Moot Court angeboten. Gegen- stand der Seminararbeit ist die Bearbeitung eines derzeit beim Bundesfinanzhof anhängi- gen und noch nicht entschiedenen Revisions- falls. Der Fall wird als Aktenstück vom Bun- desfinanzhof zur Verfügung gestellt. Die Teil- nahmezahl für den Moot Court ist begrenzt. Der erste Teil des Seminars selbst findet in Form einer mündlichen Verhandlung am 28. Mai 2015 (Donnerstag) von 10 bis 13 Uhr im Sächsischen Finanzgericht unter Vorsitz des- sen Präsidenten statt. Etwaige Seminarvor- träge finden am Freitag, 29. Mai 2015, im Raum 433 (Burgstr. 21) statt. Sollte sich das Leipziger Team qualifizieren, nehmen wir am 29. und 30. Oktober 2015 am Finale beim Bundesfinanzhof in München teil. Die Jury ist mit dem BFH- Präsidenten, weite- ren BFH- Richtern und hochrangigen Experten aus der Beraterschaft und der Finanzverwal- tung besetzt. V. SÄCHSISCHER STEUERKREIS E. V. sachsen.de Leipziger Newsletter zum Steuerrecht! Universität Leipzig! Lehrstuhl für Öffentl. Recht, insb. Steuerrecht und Öffentl. Wirtschaftsrecht 3

4 1. NÄCHSTE VERANSTALTUNG Am 14. April 2015 findet im Anschluss an die 16 Uhr beginnende Sitzung des wissenschaft- lichen Beirates und die 17 Uhr startende Mit- gliederversammlung des Vereins um 18 Uhr in der Burgstr. 21 (Universität Leipzig) im Saal 433 (4. Etage) die nächste Veranstaltung mit dem Titel Die entgeltliche Übertragung ungewisser Verpflichtungen in der Steuerbi- lanz (Werkstattbericht aus einer Dissertati- on) statt. Referieren wird Herr Stefan Reich- hold (Martin- Luther- Universität Halle/Wit- tenberg). 2. RÜCKBLICK 21. Oktober 2014 (19 Uhr) Praktische Einblicke in die Steu- erverfahren des EuGH Referent: Thomas Henze, Referatsleiter im Bundesministerium für Wirt- schaft, Berlin; Vertreter der Bun- desrepublik Deutschland in Ver- fahren vor dem EuGH Bundsverwaltungsgericht, Sim- sonplatz 1 Leipzig Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation mit der Leipziger Juristischen Gesellschaft e.v. (...) Für nationale Gerichte rückt spätestens seit dem Urteil vom in der Rechts- sache Marks & Spencer zur Niederlassungs- freiheit (Art. 49 AEUV) die Rechtsprechung des EuGH über die Auslegung der nach AEUV garantierten Grundfreiheiten immer mehr in den Mittelpunkt. Der EuGH entscheidet ver- mehrt auch zur Problematik unzulässiger Beihilfen (Art. 107 AEUV) zuletzt auch durch Steuernormen. Beispielshaft nannte Henze in diesem Zusammenhang das anhängige Ver- fahren zur deutschen Sanierungsklausel ( 8c KStG). Die mit den Entscheidungen des EuGH verbundenen Interessen verschiedener Steuerpflichtiger aber auch die der Mitglied- staaten sind vielfältig. Im ersten Teil des Vortrags erörterte Henze materiell- rechtliche Fragestellungen, die ihm bei seiner Tätigkeit als Referatsleiter beschäf- tigen. Ein großes Problem sei die Handhabung des Verlusttransfers von Tochtergesellschaf- ten aus dem Ausland. Im Zuge dessen erläu- terte Henze auch Herkunft und Bedeutung des vom EuGH geprägten Rechtfertigungsgrundes der angemessenen Aufteilung der Steuerho- heit. (...) Anschließend erläuterte Henze typische ver- fahrensrechtliche Abläufe beim EuGH. Dabei wies er zunächst auf die Rolle des BMWi in laufenden Verfahren vor dem EuGH hin. Das Ressortprinzip gelte für Stellungnahmen zu EuGH- Verfahren nicht. Insbesondere bei steu- errechtlichen Fragestellungen habe auch das BMF die Zuständigkeit für Stellungnahmen. (...) Abschließend referierte Henze über konkrete, aktuelle Verfahren vor dem EuGH. Derzeit stünden etwa die Rechte der Steuerberater auf dem Prüfstand. Ein Steuerberater verlor seine Zulassung in Deutschland und gründete eine Limited mit Sitz in den Niederlanden. Dort bedürfe es keiner Zulassung, um als Steuerberater tätig zu werden. In der Folge bot die Limited Steuerberatungsleistungen in Deutschland an. Der EuGH habe nun zu ent- scheiden, ob die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) so auszulegen sei, dass sie einem Verbot der steuerberatenden Tätigkeit in Deutschland entgegen steht. Henze wies in- sofern auf den Gedanken des Verbraucher- 4

5 schutzes hin, der gegebenenfalls eine derarti- ge Beschränkung von Grundfreiheiten recht- fertigen könne. (...) (Aus dem Tagungsbericht von C. Hassa.) 24. November 2014 (18 Uhr) Reform der Grundsteuer Referent: Prof. Dr. Armin Pahlke, Richter am Bundesfinanzhof, München Ko- Ref. Dr. Ute Röder, Sächsisches Fi- nanzministerium Saal 433, Burgstr. 21 (...) Die Grundsteuer ist eine direkte Objekts- teuer, welche eine weitreichende Herkunft aus dem Römischen Recht hat wurde sie dann erstmals reichseinheitlich geregelt. Seitdem ist sie immer wieder starker Kritik ausgesetzt. Diese geht einerseits gegen die Untauglichkeit der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Grundsteuer im Allgemei- nen, da weder das Leistungsfähigkeitsprinzip noch das Äquivalenzprinzip die Grundsteuer einwandfrei zu begründen vermögen. Ande- rerseits wird der Grundsteuer eine Ungleich- behandlung bei der Bemessungsgrundlage vorgehalten, da eine starke Diskrepanz der Einheitswerte vorliegt. Pahlke diagnostizier- te daher im ersten Teil die Reformbedürftig- keit der Grundsteuer. Röder erörterte im An- schluss verschiedene Reformoptionen. Weiterhin erläuterte Pahlke einen Verstoß gegen das Gebot realitätsgerechter und folge- richtiger Feststellung der Bemessungsgrund- lage, Art. 3 GG. Der Verstoß ergibt sich auf der unterschiedlichen Behandlung verschiedener Vermögenswerte und der aktuell geltenden Wertermittlungsmethode. Dies begründete Pahlke mit dem BVerfG- Beschluss vom Dieser Beschluss bezog sich auf das Erfordernis, dass die Bewertungsmetho- den gewährleisten, dass alle Vermögensge- genstände in einem Annäherungswert an den gemeinen Wert erfasst werden. Dies vermag die Regelungen zur Grundsteuer nicht zu ge- währleisten. Abschließend zeigte Pahlke die Rechtspre- chungsentwicklung zur Grundsteuer auf. Da- bei kritisierte Pahlke eine gewisse Hinnehm- barkeit der Judikatur. Dies sei durch eine geringe Belastung durch die Grundsteuer und der Tatsache geschuldet, dass die Gemeinden auf die Grundsteuer als stabile Einnahmequel- le nicht verzichten können. Der BFH toleriert in einer neueren Entscheidung, trotz erhebli- cher verfassungsrechtlicher Zweifel, die der- zeitig geltende Einheitsbewertung für Stichta- ge bis zum Ein weiteres Unterblei- ben einer grundlegenden Reform wird eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Folge haben. Im zweiten Teil der Tagung stellte Röder mög- liche Reformmodelle vor. Seit 2010 seien ver- stärkt das Verkehrswertmodell, das wert- unabhängige Modell und das Kombinati- onsmodell in der politischen Diskussion. (...) (Aus dem Tagungsbericht von C. Hassa) Im ersten Teil der Tagung zeigte Pahlke die Defizite der Grundsteuer im Einzelnen auf. Dabei leitete er mit Erklärungen zum Ver- fahrensablauf der Grundsteuer ein. (...) 27. Januar 2015 (18 Uhr) Wie funktionieren sog. cum/ex- Geschäfte? Referent: Prof. Dr. Marc Desens, Universität Leipzig Saal 433, Burgstr. 21 5

6 (...) Die steuerrechtliche Handhabung des sog. Dividendenstrippings ist seit geraumer Zeit in der Diskussion. Vor allem die komplexe Funk- tionsweise dieser wirtschaftlich vorteilhaften Gestaltungen macht es der steuerrechtlichen Betrachtung schwer zugänglich. Durch lückenhafte Gesetze fand man in der Bera- tungspraxis einen Weg, dass Kapitalertrag- steuer bei zumindest zwei Steuersubjekten gemäß 36 Abs. 2 EStG angerechnet wurde, obwohl sie nur einmal entrichtet wurde. Selbst eine Gesetzesänderung im Jahre 2006 vermochte die Gestaltung nicht gänzlich ein- zudämmen und heizte lediglich zu weiteren Gestaltungen an, bis die Lücke im Gesetz schließlich im Jahre 2012 geschlossen wurde. Problematisch ist daher die Behandlung von Altfällen. Desens erläuterte zunächst den grundlegen- den Verlauf eines sog. Dividendenstripping. (...) Problematisch für die steuerrechtliche Be- trachtung war bis 2006, ob das wirtschaftli- che Eigentum an den Aktien vor dem Divi- dendenstichtag übergegangen ist. Nach der Modifikation durch das JStG 2007 geht der BFH für 2007 bis 2011 davon aus, dass das wirtschaftliche Eigentum vor Erfüllung des Kaufvertrages übergegangen sein muss. An- sonsten erfolge keine Anrechnung nach 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG. Der BFH entschied am nur in Hin- sicht auf Bestandsverkäufe, dass das wirt- schaftliche Eigentum zum Zeitpunkt des Kauf- vertragsabschlusses bei Börsengeschäften und over the counter - Geschäften übergeht. Bezüglich sog. Leerverkäufe ließ der BFH die rechtliche Bewertung offen. Jedenfalls gehe wirtschaftliches Eigentum nicht über, wenn ein vom Verkäufer initiiertes, modellhaftes Gesamtvertragskonzept vorliegt. Dies ist ins- besondere der Fall, wenn eine gegenläufige Wertpapierleihe mit dem Verkäufer und gleichzeitig eine Fremdfinanzierung durch den Verkäufer vereinbart wird. Abschließend meint Desens, dass strafrechtli- che Konsequenzen (Steuerhinterziehung, 370 AO) dann nicht zu erwarten sind, wenn der Gestaltung die Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde, die in der Gesetzesbegründung des JStG 2007 niedergelegt ist und die inso- weit relevanten Tatsachen offengelegt wur- den. (...) (Aus dem Tagungsbericht von C. Hassa) 14. April 2015 (18 Uhr) Die entgeltliche Übertragung un- gewisser Verpflichtungen in der Steuerbilanz (Werkstattbericht aus einer Dissertation) Referent: Stefan Reichhold, Martin- Luther- Universität Halle/Wittenberg Saal 433, Burgstr. 21 Am Dienstag, den 14. April 2015, fand um 16 Uhr die Sitzung des wissenschaftlichen Beirats und um 17 Uhr die Mitgliederversammlung des Vereins statt. (...) Unter dem Begriff ungewisse Verpflich- tungen ( 249 Abs. 1 HGB) verstecken sich inhaltlich zuvorderst die Erfüllungsübernah- me ( 329 BGB), Schuldübernahme (414 BGB) und der Schuldbeitritt. Diese finden in der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanz durch Bildung von Rückstellungen Be- achtung. Dafür ist erforderlich, dass die un- gewisse Verpflichtung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entsteht, der Steuerpflich- tige mit einer Inanspruchnahme rechnen muss und die Verpflichtung wirtschaftlich verursacht jedoch nicht rechtlich entstanden ist. (...) Reichhold erläuterte zunächst die zivilrechtli- chen Grundlagen ungewisser Verpflichtungen und bilanzsteuerrechtliche Grundsätze, die bei der Betrachtung des Problems relevant seien. Weiterhin wurde die Einführung der 4f, 5 Abs. 7 EStG Ende des Jahres 2013 be- schrieben. (...) Im Folgenden überprüfte Reichhold die BFH- 6

7 Rechtsprechung in Bezug auf die Neuregelun- gen. Reichhold differenzierte in der weiteren Betrachtung die steuerrechtliche Behandlung des Veräußerers von der des Erwerbers in Hinblick auf die einzelnen zivilrechtlichen Gestaltungen. Auf Seiten des Veräußerers stand vorrangig die Erfüllungsübernahme in der Untersu- chung. Reichhold ist der Auffassung, dass es dabei im Ergebnis zu einer Auflösung der Ver- lustrückstellung handelsbilanziell als auch steuerbilanziell kommt. Maßgeblich sei, wie wahrscheinlich eine Inanspruchnahme und ob eine wirtschaftliche Belastung gegeben ist. Dies sei handelsrechtlich zu verneinen. Reich- hold meint, dass steuerrechtlich sich nichts anderes ergeben kann. (...) Auf Erwerberseite stand vornehmlich die Schuldübernahme in der Betrachtung. Han- delsbilanziell sei die übernommene Verpflich- tung erfolgsneutral, da das Entgelt gegen Pas- sivierung einer Verlustrückstellung erfasst werde. Steuerbilanziell käme es auf die An- wendbarkeit des 5 Abs. 4a EStG an. (...) Reichhold ist im Ergebnis der Auffassung, dass das Entgelt als Ertrag auszuweisen ist. 5 Abs. 4a EStG sei hierfür teleologisch zu redu- zieren. Insbesondere sei ein qualifizierter Fis- kalzweck nicht ersichtlich, der eine Anwend- barkeit rechtfertigen könne. 3. AUSBLICK Referent: 2. Juni 2015 (18 Uhr) Fallstricke im Gemeinnützigkeits- recht Dr. Stephan Schauhoff, Rechtsan- walt, Fachanwalt für Steuerrecht, Flick Gocke Schaumburg, Bonn Saal 433, Burgstr Juni 2015 (18 Uhr) Abstimmung zwischen Einkom- men- und Erbschaftsteuer Referent: Dr. Stephan Viskorf, Rechtsan- 4. DANKSAGUNG walt, Pöllath + Partners, München Saal 433, Burgstr. 21 Wir möchten unseren Premiummitgliedern Dr. Schumacher & Partner, Hönig & Partner, der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Pöllath + Partners und RoeverBroennerSusat für die tatkräftige Unterstützung in jeglicher Hinsicht danken und freuen uns auf die weitere Zu- sammenarbeit. Natürlich geht unser Dank auch an die För- dermitglieder: ABC Steuerfachschule, BDO, Deloitte, eureos, LW Tax Lemaitre Witt- kowski, MIB AG Immobilien und Beteiligun- gen, Petersen Hardraht, StB Jürgen Schäwel, Steuerberaterverband Sachsen e.v. und an all unsere anderen Mitglieder. 5. HOMEPAGE Den Sächsischen Steuerkreises e.v. erreichen Sie online unter: sachsen.de Sie finden dort aktuelle Informationen über die Vortragsreihe, Tagungsberichte, die Mit- glieder und ebenfalls alle Informationen für eine Mitgliedschaft im Sächsischen Steuer- kreis e.v. Wir würden uns freuen, Sie demnächst als Mitglied begrüßen zu dürfen. 7

8 VI. PUBLIKATIONEN / VORTRÄGE 1. RÜCKBLICK Prof. Dr. Marc Desens Publikationen Steuerrecht, Reihe Schwerpunkte, C.F. Müller Verlag, Heidelberg, 17. Aufl. 2014, XXXVIII Seiten (zusam- men mit Dieter Birk und Henning Tappe) Einführung zur Körperschaftsteuer, in: Herrmann/Heuer/Raupach, Ein- kommensteuer- und Körperschaft- steuergesetz Kommentar, Otto Schmidt Verlag, Köln, Loseblatt (seit 266. Lieferung, September 2014, 136 Seiten) Der neue Anrechnungshöchstbetrag in 34c Abs. 1 Satz 2 EStG ein unions- rechts- und verfassungswidriges, fis- kalisches Eigentor, Internationales Steuerrecht (IStR) 2015, S Übergang des wirtschaftlichen Eigen- tums im Aktienhandel, DStR 2014, S Ist die Einführung einer Korrespon- denzregel in der Mutter- Tochter- Richtlinie mit dem primären Unions- recht vereinbar?, IStR 2014, S Einkommensbegriff und Einkunftsar- ten Wie kann eine Reform gelingen?, in: Jachmann, Monika (Hrsg.), Deut- sche Steuerjuristische Gesellschaft (DStJG), 37 (2014), Köln 2014, S Bettensteuer in Leipzig, Pflichtfach- übungsklausur zum Kommunalabga- benrecht, Sächsische Verwaltungsblät- ter (SächsVBl.) 2014, Sonderbeilage zu Heft 10, S (zusammen mit RiOVG Matthias Dehoust) Christ, Jürgen, Fischer Michael (Hrsg.), Wie unternehmensfreundlich ist das Vorträge deutsche Unternehmenssteuerrecht?, DStR 2014, Heft 32, S. XIV Mai 2014 Einführung in das deutsche Un- ternehmenssteuerrecht Universität Lodz (Polen) 7. Oktober 2014 Aktiengeschäfte über de Dividen- denstichtag (sog. cum/ex- trades) Norddeutsche Finanzgerichtstage 2014, Königslutter 22. Oktober 2014 Aktuelle Praxisfragen des Um- wandlungssteuerrechts, Diskus- sionsleitung 15. Münchner Unternehmens- steuerforum, München Zur Veranstaltung: Jehlin/Schmidt, DStR 2015, Beihefter (Heft 2), S und 7. November 2014 Dozent im LL.M.- Studiengang Steuerwissenschaften (Umwand- lungssteuerrecht) JurGrad Münster 28. November 2014 Entwicklung und die Zukunft der Energiesteuern, Diskussionslei- tung 5. Energiesteuertag, Berlin 27. Januar 2015 Wie funktionieren sog. cum/ex- Geschäfte? Besteuerung von Aktiengeschäften über den Divi- dendenstichtag Sächsischer Steuerkreis e.v., Leipzig 8

9 Priv.- Doz. Dr. David Hummel Publikationen Kommentierung des 12 Abs. 2 Nr. 12 und Nr. 13 UStG in Rau/Dürrwächter, UStG- Kommentar, Dr. Otto Schmidt Verlag, Köln, (160. Lfg. Dezember 2014) ca. 100 Seiten Vorabkommentierung des 12 Abs. 2 Nr. 1/2 UStG in Rau/Dürrwächter, UStG- Kommentar, Dr. Otto Schmidt Verlag, Köln, (158. Lfg. April 2014) 10 Seiten Die umsatzsteuerrechtliche Behand- lung von Transaktionsentgelten und Handlingfees im Strom- und Gashan- del (zusammen mit RAin/StBin Sindy Krumbholz BB 2014, S ) Umgang mit betrugsbehafteten Um- sätzen im Umsatzsteuerrecht - zu den aktuellen Versuchen der Finanz- verwaltung, das Umsatzsteuerauf- kommen nach einem Betrugsfall nicht nur zu sichern, sondern zu ver- vielfachen (UR 2014, S ) Zum Vorsteuerabzug bei Kostentra- gung Anmerkung zum BFH v XI R 33/11 (MwStR 2014, S. 553 ff.) Vorsteuerabzug in Betrugsfällen Feststellung der Steuerhinterziehung von Amts wegen Aufzeichnungs- pflichten des Steuerpflichtigen An- merkung zum EuGH v C- 18/13 (BB 2014, S. 863 ff.) Vergleich: Leistungsaustausch oder Schadensersatz Anmerkung zum BFH v V R 22/13 (MwStR 2014, S. 333 ff.) Zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts An- merkung zum FG Münster v K 3930/10 U (BB 2014, S ff.) Erneute Berichtigung der Umsatz- steuer bei nachträglicher Verein- nahmung einer zunächst uneinbring- lich gewordenen Forderung An- merkung zum BFH v XI B 5/13 (MwStR 2014, S. 214 ff.) Sollbesteuerung und Steuerberichti- gung Anmerkung zum BFH v V R 31/12 (MwStR 2014, S. 168 ff.) Vorträge 8. April 2014 Rechtsformneutralität im Steuer- recht Sächsischer Steuerkreis e.v., Leipzig 7. Oktober 2014 Basic problems of a reduced VAT- rate for charitable transactions (Vortrag im Rahmen des deutsch- brasilianischen Forschungsnetz- werkprojekt ) Sao Paulo 14. Oktober 2014 Aktuelle Entwicklungen im Um- satzsteuerrecht BDO AG Wirtschaftsprüfungsge- selschaft, Leipzig 12. November 2014 Das Entgelt als Bemessungs- grundlage dogmatische Grund- lagen Umsatzsteuertagung 2014 Die Bemessungsgrundlage der Um- satzsteuer, Linz 27. Februar 2015 Diskussionsteilnehmer auf der HAARMANN Steuerkonferenz 2015 (Thema Umsatzsteuer) 9

10 2. AUSBLICK Berlin Prof. Dr. Marc Desens Steuerrecht, Reihe Schwerpunkte, C.F. Müller Verlag, Heidelberg, 18. Aufl., 2015 (Dieter Birk und Henning Tap- pe) Klausurenkurs im Steuerrecht Ein Fall- und Repetitionsbuch, Reihe Schwerpunkte Klausurenkurs, C.F. Müller Verlag, Heidelberg, 4. Aufl., 2015 (zusammen mit Henning Tappe) Kommentierung des 15 EStG (Ein- künfte aus Gewerbebetrieb), in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff (Hrsg.), EStG- Kommentar, Loseblatt (geplant im Herbst 2015), C.F. Müller- Verlag, Heidelberg, ca. 750 Seiten (zusammen mit André Blischke) Kommentierung des 3c EStG (Antei- lige Abzüge), in: Herrmann/Heu- er/raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz Kommen- tar, Dr. Otto Schmidt Verlag, Köln, Lo- seblatt (Überarbeitung erscheint vo- raussichtlich im August 2015) Konkreter Reformvorschlag zur fi- nanzverfassungsrechtlich folgerichti- gen Vermeidung einer Umsatzsteuer- definitivbelastung hoheitlicher Tätig- keiten, Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen (ZögU) 37 (2015) Zukunft der Unternehmensbesteue- rung Erwartungen an die 18. Legis- laturperiode des Deutschen Bundes- tages, in: Brandt, Jürgen (Hrsg.), Deut- scher Finanzgerichtstag (DFGT), 10./11. (2013/2014), Stuttgart April 2015 Gesellschafterdarlehen und Be- triebsaufspaltung beim Teilab- zugsverfahren - Neureglung des 3c EStG Berliner Hintergrundgespräche, Berlin 12. September 2015 Dozent im LL.M.- Studiengang Un- ternehmensnachfolge (Umwand- lungssteuerrecht) JurGrad Münster 1. und 2. Oktober 2015 Dozent im LL.M.- Studiengang Steuerwissenschaften (Umwand- lungssteuerrecht) JurGrad Münster Priv.- Doz. Dr. David Hummel Kommentierung des EStG (auszugs- weise: 8, 19, 24, 34, 37b, 38-42d EStG), in: Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht, 3 Bände, 1. Auflage, Nomos Verlag, Baden- Baden 2015 Kommentierung der 249, 250 AO in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/ FGO- Kommentar, Dr. Otto Schmidt Verlag, Köln Kommentierung der 38 42g, 46 EStG in: Kirchhof/Söhn/Mel- linghoff, EStG- Kommentar, C. F. Mül- ler Verlag 22. September 2015 Komplexe Dienstleistungen, wirt- schaftlich untrennbare Leistun- gen, selbständige Leistungen (Po- diumsdiskussion anhand ausge- wählter Fälle der Beratungspra- xis) UmsatzsteuerForum- Praxis, Düs- seldorf 10

11 Darüber hinaus engagiert sich Priv.- Doz. Dr. David Hummel in seinem Forschungsgebiet Umsatzsteuer weiterhin als ständiger Mitar- beiter der neu erschienenen Zeitschrift Mehrwertsteuerrecht (MwStR) des C.H. Beck- Verlages. Wir freuen uns über jedwede Art von Beiträ- gen, Erfahrungsberichten zu Veranstaltungen als auch über sonstige Rückmeldungen. Senden Sie uns einfach eine E- Mail und viel- leicht finden Sie sich schon demnächst im LEIPZIGER NEWSLETTER ZUM STEUERRECHT wieder. VII. SCHRIFTENREIHE Prof. Dr. Marc Desens gibt zusammen mit Prof. Dr. Rolf Eckhoff (Universität Regens- burg), Prof. Dr. Christian Jahndorf (HLB Schumacher) und VRiBFH Michael Wendt (Bundesfinanzhof, Münchnen) die Schriften- reihe Wirtschafts- und Steuerrecht im Nomos- Verlag heraus. In die Schriftenreihe werden Dissertationen aus dem Bereich des Wirt- schafts- und Steuerrechts aufgenommen, die mindestens mit der Note magna cum laude bewertet wurden. Bewerbungen für eine Auf- nahme in die Schriftenreihe können formlos bei an leipzig.de ein- gereicht werden. ISBN VIII. IMPRESSUM Universität Leipzig Juristenfakultät Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesonde- re Steuerrecht und Öffentliches Wirtschafts- recht Redaktion: M. Illgen Layout: M. Illgen Burgstraße Leipzig Telefon: Fax: Homepage: E- Mail: 0341/ / leipzig.de/steuerrecht steuerrecht@uni- leipzig.de Sie möchten gern etwas zu diesem Newsletter beitragen? 11

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