Durchführungsbestimmungen (DB)
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- Christina Kraus
- vor 7 Jahren
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1 Durchführungsbestimmungen (DB) zur Richtlinie zur Förderung von benachteiligten Personengruppen des Arbeitsmarkts und von modellhaften Projekten zur Erprobung neuer Wege der Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms Arbeit für Thüringen vom (Thüringer Staatsanzeiger Nr , S ) 1 Zuwendungsfähige Ausgaben 1.1 Lehr- und Fachpersonal Qualifikation des Lehr- und Fachpersonals Das einzusetzende Lehr- und Fachpersonal muss nachweisbar über die geeigneten Qualifikationen für das jeweilige Einsatzfeld in den Einzelprojekten verfügen. Zu jeder beantragten Personalstelle muss eine Tätigkeitsbeschreibung vorliegen, aus der die Angemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeit für das Projekt eindeutig beurteilt werden können. Nach Abschluss der Arbeitsverträge sind diese der Bewilligungsbehörde zur Prüfung vorzulegen Bezüge für festangestelltes Personal Zur Bemessung der nach Ziffer 1.3 ANBest-P möglichen Entgelte für festangestelltes Personal können bei entsprechender Qualifikation und Tätigkeitsprofilen folgende Vergleichswerte nach TV-L herangezogen werden: Projektleiter, Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter: bis zu E 13 Sozialpädagogen: bis zu E 11 Koordinatoren, Praxisanleiter: bis zu E 10 Die aufgeführten Funktionen können durch weitere Tätigkeiten ergänzt werden, soweit dies fachlich durch die Spezifik der Projektkonzeption begründet ist. Das Verhältnis von eingesetztem Betreuungsund Anleitungspersonal zur Teilnehmerzahl variiert bei Zielgruppenprojekten je nach Zielgruppe und Projektansatz. Die Bewilligungsbehörde entscheidet hierüber im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens. Im Bewilligungsbescheid können hierzu Personal-Teilnehmer-Relationen als Richtwerte zu Beginn des Projekts festgelegt werden. Wenn sich im Projektverlauf die Zahl der Teilnehmer gegenüber dem Projektbeginn um mehr als 20 v. H. verringert, kann die Förderung im Ermessen der Bewilligungsbehörde anteilig reduziert bzw. das Projekt abgebrochen werden. Nachbesetzungen sind soweit fachlich vertretbar möglich und erwünscht. Sozialpädagogen sollen vorrangig fest angestelltes Personal sein; sie müssen über einen staatlich anerkannten Abschluss, mindestens aber über nachweisbare mehrjährige sozialpädagogische Berufserfahrungen verfügen. Jahressonderzahlungen an gefördertes Personal werden zeitanteilig gemäß der monatlichen Verweildauer im Projekt und unabhängig von einem Stichtag der Auszahlung als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt, wenn der Nachweis der Zahlung für das abzurechnende Jahr erbracht wird. In den Ausgabenerklärungen können nur tatsächlich erfolgte Auszahlungen berücksichtigt werden. Überstunden sind nicht förderfähig. Dasselbe gilt für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Kraftfahrzeugs als Gehaltsbestandteil. Seite 1 von 5
2 Die Pauschale für Sozialabgaben einschließlich der Umlagen im Sinne des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen (U1, U2, U3) und der Berufsgenossenschaft für festangestelltes Personal beträgt 22,46 v. H. der jeweiligen Arbeitnehmerentgelte Bezüge für Honorarkräfte Honorarkräfte sind nicht in den Dienstbetrieb des Zuwendungsempfängers eingebunden, von ihm wirtschaftlich unabhängig und nicht weisungsgebunden, d. h. beispielsweise freiberuflich oder nebenberuflich tätige Dozenten. Die Honorarsätze sind entsprechend der Qualifikation und den Einsatzinhalten der Dozenten zu staffeln. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist in jedem Fall zu beachten. Honorare an festangestelltes Personal sind nicht zuwendungsfähig. Dem Zuwendungsempfänger obliegt es, den Nachweis des Status der eingesetzten Honorardozenten (Selbstständiger, Haupterwerb, Nebenerwerb) sowie ggf. die Genehmigung der Nebentätigkeit zu prüfen und in den Antragsunterlagen zu benennen. 1.2 Ausgaben für Projektteilnehmer Ausgaben für tägliche Fahrten zur Bildungsstätte bzw. externen Lehrgängen Abhängig von den regionalen Gegebenheiten sind Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel oder für die Nutzung des eigenen PKW förderfähig. Für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte mit einem Kraftfahrzeug wird eine Kilometerpauschale von 0,15 gefördert. Unterkunftskosten können in begründeten Ausnahmefällen in angemessener Höhe gefördert werden. Die Bemessung der Höhe erfolgt analog zu den entsprechenden Regelungen in den Verwaltungsvorschriften (VV) zu 7 des ThürRKG. Werden die Fahrtausgaben durch Dritte, z.b. die Arbeitsagenturen oder Jobcenter übernommen, erfolgt die Anerkennung zu den dort festgelegten Konditionen Ausgaben für Kinderbetreuung Förderfähig sind die notwendigen und tatsächlich entstehenden Ausgaben (ohne Verpflegungsausgaben) für Kinderbetreuung in staatlich anerkannter Betreuung. In begründeten Ausnahmefällen kann für eine erforderliche private Kinderbetreuung eine angemessene Aufwandsentschädigung geleistet werden. Für die Nachweisführung hierzu ist ein Beleg der Betreuungsperson über die Ausgaben erforderlich. 1.3 Sachausgaben Nicht abschreibungsfähige, geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Verbrauchsmaterial Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare, Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen Miete von Gegenständen, Abschreibung, Leasing Miete Förderfähig sind die tatsächlichen, projektbezogenen Mietausgaben in angemessener Höhe. Hierzu muss der Antragsteller drei Vergleichsangebote vorlegen. Der evtl. Einsatz von gemieteten Kraftfahrzeugen ist differenziert zu begründen. Seite 2 von 5
3 Abschreibung Für die Abschreibung ist die Förderhöhe für Wirtschaftsgüter in analoger Anwendung nach den Bestimmungen der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf der Basis der tatsächlichen Stunden pro Jahr und der konkreten Projekteinsatzzeit zu ermitteln. Es gilt die AfA-Tabelle des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) für lineare Abschreibung. Eine von der AfA-Tabelle abweichende Nutzungsdauer ist bei Antragstellung zu begründen. Bezogen auf die Anschaffung von Software kann eine kürzere Nutzungsdauer z. B. bei Projekten begründet sein, die die Vermittlung von Kenntnissen notwendiger spezieller Software beinhalten. Die Anerkennung einer gegenüber der AfA-Tabelle kürzeren Nutzungsdauer ist ansonsten nur möglich, wenn diese vom Finanzamt bestätigt worden ist. Gegenstände, deren Anschaffungswert den in Ziffer 4.2 ANBest-P genannten Betrag ohne Mehrwertsteuer übersteigt, sind zu inventarisieren. Eine Abschreibungsförderung von Grund und Boden ist ausgeschlossen Leasing Leasing ist bis zur Obergrenze der linearen Abschreibung der Ausstattungsgegenstände förderfähig. Mehrausgaben werden von den zuschuss-fähigen Ausgaben in Abzug gebracht Ausgaben für Miete von Räumen und Gebäuden Mietanteile für Parkplatzflächen, Umzäunungen, Bepflanzungen werden nicht berücksichtigt. Der Mietzins wird zeitanteilig nach dem tatsächlichen Preis gemäß Mietvertrag berechnet und nur bis zur Höhe der ortsüblichen Miete. Zur Ermittlung der ortsüblichen Miete ist der Mietspiegel für Gewerbeflächen heranzuziehen. Sofern kein Mietspiegel existiert, sind drei repräsentative Vergleichsangebote vorzulegen. Der Träger ist verpflichtet, den Mietvertrag entsprechend den Bescheidauflagen der GFAW vorzulegen. Die gemieteten Flächen sollen bzgl. Projektumfang bzw. Teilnehmerzahl angemessen sein. Anteilige Verkehrsflächen (ausgenommen Aufzählung oben) sind förderfähig Betriebsausgaben Betriebsausgaben werden pauschaliert in Höhe von 3,13 je m 2 bewilligt. Die Betriebsausgaben umfassen die Ausgaben für: - Grundsteuer - Wasser incl. Abwasser - Heizung - Strom - Allgemein Strom - Warmwasser - Straßenreinigung - Müllbeseitigung - Gebäudereinigung - Gartenpflege - Aufzug Seite 3 von 5
4 - Schornsteinreinigung - Versicherungen - Hauswart - Antenne/Kabel Versicherungen Förderfähig sind nur die Beiträge der zur Durchführung des Projekts notwendigen Versicherungen. Dazu gehören u. a. die Betriebshaftpflicht- und Teilnehmerhaftpflichtversicherung. Im Einzelfall kann je nach Notwendigkeit für das Projekt eine Elektronik- und Maschinenversicherung sowie die Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalten gefördert werden. Nicht förderfähig sind die Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Dienstfahrzeuge Ausgaben für projektbezogene Reisen der geförderten Projektmitarbeiter Für Strecken, die mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln zurückgelegt worden sind, werden die entstandenen, notwendigen Fahrausgaben bis zu den Ausgaben der niedrigsten Klasse erstattet. Für Strecken, die mit einem Kraftfahrzeug zurückgelegt wurden, wird eine Kilometerpauschale von 0,15 gewährt. Für Sozialpädagogen und Koordinatoren beträgt die Kilometerpauschale 0, Ausgaben für Leistungen externer Einrichtungen Die Zuwendung darf nur teilweise zur Erfüllung des Zuwendungszwecks an externe Einrichtungen weitergegeben werden. Bei einer Vergabe von Leistungen an Dritte, beispielsweise in Form von Werk-, Dienstleistungs- oder Lieferverträgen, ist das Vergaberecht einschließlich der einschlägigen Landesrichtlinien (Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Vergabemittelstandsrichtlinie) einzuhalten. 1.4 Verwaltungsausgaben (indirekte Ausgaben) Verwaltungsausgaben (indirekte Ausgaben) werden pauschal als Prozentsatz der direkten Personalund Sachausgaben zur Durchführung des Projekts bewilligt. Als indirekte Ausgaben werden definiert: - Personalausgaben für Geschäftsführung incl. Sozialabgaben, - Personalausgaben incl. Sozialabgaben der Verwaltungskräfte, - Dienstreisen der Geschäftsführung sowie der Verwaltungskräfte, soweit ein direkter inhaltlicher Bezug zum Projekt besteht, - anteilige Miete und Mietnebenkosten, Berufsgenossenschaft für Geschäftsführung und Verwaltungspersonal, - Ausgaben für Werbung, Telekommunikation, Porto, Internet, Steuern, Versicherungen, - Büromaterial sowie Instandsetzung und Reparaturen für das Verwaltungspersonal und die Geschäftsführung soweit ein direkter inhaltlicher Bezug zum Projekt besteht. Die Pauschale der Verwaltungsausgaben beträgt 17,00 v. H. der zuschussfähigen direkten Ausgaben ohne die Ausgabeposition Externe Leistungen. 2 Nicht zuschussfähige Ausgaben Folgende Ausgaben sind nicht zuschussfähig: Seite 4 von 5
5 - Finanzierungsausgaben wie Bankspesen, Darlehens-, Kontokorrent-, Kredit- und Sollzinsen, - Provisionen, freiwillige Leistungen an das Personal - Kauf von Ausstattungsgegenständen mit einem Einzelpreis von mehr 410 und investive Ausgaben. Projektbezogene Abschreibungen sind förderfähig, nicht jedoch Abschreibungen auf Gebäude, - Erstattungsfähige Mehrwertsteuer, - Zahlungen an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss, - Gerichts- und Prozesskosten, Bußgelder, Geldstrafen, - Ausgaben für Fahrten des eigenen oder fremden Personals vom und zum Arbeitsort, - Mitgliedsbeiträge an Kammern und Verbänden, - Kalkulatorische Mieten, - Betriebsrechtschutz- und Betriebsunterbrechungsversicherungen, - Auditierungen und Zertifizierungen, - Teilnehmervergütungen. 3 Verwendungsnachweisführung und -prüfung Für Projekte dieser Richtlinie ist der einfache Verwendungsnachweis nach Ziffer 6.5 ANBest-P zugelassen. Zum Nachweis der Projektdurchführung sind vom Zuwendungsempfänger folgende Unterlagen vorzuhalten bzw. auf Verlangen der Bewilligungsbehörde und anderer Prüfinstanzen vorzulegen: - mit Unterschrift der Teilnehmenden versehene Teilnahmenachweise, wie beispielsweise Anwesenheitslisten, Teilnehmerlisten, Klassenbücher, Kontaktformulare usw., - Tätigkeitsbeschreibungen für die geförderten Personalstellen, - Qualifikationsnachweise des Stelleninhabers, Arbeitsverträge, - Liste der Projektmitarbeiter mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Dauer der Beschäftigung, Funktion, Zeitanteil der Tätigkeit im Projekt (Anzahl der Stunden, Stellenanteil und Stundensatz) und Gehaltseinstufung der Projektmitarbeiter, - Lohnjournale bzw. Lohnkonten der geförderten Projektmitarbeiter, - Mietverträge. Die Verwaltungspauschale ist ein Vom-Hundert-Satz der direkten Ausgaben zur Projektdurchführung. Die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Verwaltungspauschale wird demnach durch die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der direkten Personal- und Sachausgaben gewährleistet. Erfurt, Seite 5 von 5
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