Durchführungsbestimmungen (DB)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Durchführungsbestimmungen (DB)"

Transkript

1 Durchführungsbestimmungen (DB) zur Richtlinie zur Förderung von benachteiligten Personengruppen des Arbeitsmarkts und von modellhaften Projekten zur Erprobung neuer Wege der Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms Arbeit für Thüringen vom (Thüringer Staatsanzeiger Nr , S ) 1 Zuwendungsfähige Ausgaben 1.1 Lehr- und Fachpersonal Qualifikation des Lehr- und Fachpersonals Das einzusetzende Lehr- und Fachpersonal muss nachweisbar über die geeigneten Qualifikationen für das jeweilige Einsatzfeld in den Einzelprojekten verfügen. Zu jeder beantragten Personalstelle muss eine Tätigkeitsbeschreibung vorliegen, aus der die Angemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeit für das Projekt eindeutig beurteilt werden können. Nach Abschluss der Arbeitsverträge sind diese der Bewilligungsbehörde zur Prüfung vorzulegen Bezüge für festangestelltes Personal Zur Bemessung der nach Ziffer 1.3 ANBest-P möglichen Entgelte für festangestelltes Personal können bei entsprechender Qualifikation und Tätigkeitsprofilen folgende Vergleichswerte nach TV-L herangezogen werden: Projektleiter, Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter: bis zu E 13 Sozialpädagogen: bis zu E 11 Koordinatoren, Praxisanleiter: bis zu E 10 Die aufgeführten Funktionen können durch weitere Tätigkeiten ergänzt werden, soweit dies fachlich durch die Spezifik der Projektkonzeption begründet ist. Das Verhältnis von eingesetztem Betreuungsund Anleitungspersonal zur Teilnehmerzahl variiert bei Zielgruppenprojekten je nach Zielgruppe und Projektansatz. Die Bewilligungsbehörde entscheidet hierüber im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens. Im Bewilligungsbescheid können hierzu Personal-Teilnehmer-Relationen als Richtwerte zu Beginn des Projekts festgelegt werden. Wenn sich im Projektverlauf die Zahl der Teilnehmer gegenüber dem Projektbeginn um mehr als 20 v. H. verringert, kann die Förderung im Ermessen der Bewilligungsbehörde anteilig reduziert bzw. das Projekt abgebrochen werden. Nachbesetzungen sind soweit fachlich vertretbar möglich und erwünscht. Sozialpädagogen sollen vorrangig fest angestelltes Personal sein; sie müssen über einen staatlich anerkannten Abschluss, mindestens aber über nachweisbare mehrjährige sozialpädagogische Berufserfahrungen verfügen. Jahressonderzahlungen an gefördertes Personal werden zeitanteilig gemäß der monatlichen Verweildauer im Projekt und unabhängig von einem Stichtag der Auszahlung als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt, wenn der Nachweis der Zahlung für das abzurechnende Jahr erbracht wird. In den Ausgabenerklärungen können nur tatsächlich erfolgte Auszahlungen berücksichtigt werden. Überstunden sind nicht förderfähig. Dasselbe gilt für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Kraftfahrzeugs als Gehaltsbestandteil. Seite 1 von 5

2 Die Pauschale für Sozialabgaben einschließlich der Umlagen im Sinne des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen (U1, U2, U3) und der Berufsgenossenschaft für festangestelltes Personal beträgt 22,46 v. H. der jeweiligen Arbeitnehmerentgelte Bezüge für Honorarkräfte Honorarkräfte sind nicht in den Dienstbetrieb des Zuwendungsempfängers eingebunden, von ihm wirtschaftlich unabhängig und nicht weisungsgebunden, d. h. beispielsweise freiberuflich oder nebenberuflich tätige Dozenten. Die Honorarsätze sind entsprechend der Qualifikation und den Einsatzinhalten der Dozenten zu staffeln. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist in jedem Fall zu beachten. Honorare an festangestelltes Personal sind nicht zuwendungsfähig. Dem Zuwendungsempfänger obliegt es, den Nachweis des Status der eingesetzten Honorardozenten (Selbstständiger, Haupterwerb, Nebenerwerb) sowie ggf. die Genehmigung der Nebentätigkeit zu prüfen und in den Antragsunterlagen zu benennen. 1.2 Ausgaben für Projektteilnehmer Ausgaben für tägliche Fahrten zur Bildungsstätte bzw. externen Lehrgängen Abhängig von den regionalen Gegebenheiten sind Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel oder für die Nutzung des eigenen PKW förderfähig. Für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte mit einem Kraftfahrzeug wird eine Kilometerpauschale von 0,15 gefördert. Unterkunftskosten können in begründeten Ausnahmefällen in angemessener Höhe gefördert werden. Die Bemessung der Höhe erfolgt analog zu den entsprechenden Regelungen in den Verwaltungsvorschriften (VV) zu 7 des ThürRKG. Werden die Fahrtausgaben durch Dritte, z.b. die Arbeitsagenturen oder Jobcenter übernommen, erfolgt die Anerkennung zu den dort festgelegten Konditionen Ausgaben für Kinderbetreuung Förderfähig sind die notwendigen und tatsächlich entstehenden Ausgaben (ohne Verpflegungsausgaben) für Kinderbetreuung in staatlich anerkannter Betreuung. In begründeten Ausnahmefällen kann für eine erforderliche private Kinderbetreuung eine angemessene Aufwandsentschädigung geleistet werden. Für die Nachweisführung hierzu ist ein Beleg der Betreuungsperson über die Ausgaben erforderlich. 1.3 Sachausgaben Nicht abschreibungsfähige, geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Verbrauchsmaterial Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare, Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen Miete von Gegenständen, Abschreibung, Leasing Miete Förderfähig sind die tatsächlichen, projektbezogenen Mietausgaben in angemessener Höhe. Hierzu muss der Antragsteller drei Vergleichsangebote vorlegen. Der evtl. Einsatz von gemieteten Kraftfahrzeugen ist differenziert zu begründen. Seite 2 von 5

3 Abschreibung Für die Abschreibung ist die Förderhöhe für Wirtschaftsgüter in analoger Anwendung nach den Bestimmungen der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf der Basis der tatsächlichen Stunden pro Jahr und der konkreten Projekteinsatzzeit zu ermitteln. Es gilt die AfA-Tabelle des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) für lineare Abschreibung. Eine von der AfA-Tabelle abweichende Nutzungsdauer ist bei Antragstellung zu begründen. Bezogen auf die Anschaffung von Software kann eine kürzere Nutzungsdauer z. B. bei Projekten begründet sein, die die Vermittlung von Kenntnissen notwendiger spezieller Software beinhalten. Die Anerkennung einer gegenüber der AfA-Tabelle kürzeren Nutzungsdauer ist ansonsten nur möglich, wenn diese vom Finanzamt bestätigt worden ist. Gegenstände, deren Anschaffungswert den in Ziffer 4.2 ANBest-P genannten Betrag ohne Mehrwertsteuer übersteigt, sind zu inventarisieren. Eine Abschreibungsförderung von Grund und Boden ist ausgeschlossen Leasing Leasing ist bis zur Obergrenze der linearen Abschreibung der Ausstattungsgegenstände förderfähig. Mehrausgaben werden von den zuschuss-fähigen Ausgaben in Abzug gebracht Ausgaben für Miete von Räumen und Gebäuden Mietanteile für Parkplatzflächen, Umzäunungen, Bepflanzungen werden nicht berücksichtigt. Der Mietzins wird zeitanteilig nach dem tatsächlichen Preis gemäß Mietvertrag berechnet und nur bis zur Höhe der ortsüblichen Miete. Zur Ermittlung der ortsüblichen Miete ist der Mietspiegel für Gewerbeflächen heranzuziehen. Sofern kein Mietspiegel existiert, sind drei repräsentative Vergleichsangebote vorzulegen. Der Träger ist verpflichtet, den Mietvertrag entsprechend den Bescheidauflagen der GFAW vorzulegen. Die gemieteten Flächen sollen bzgl. Projektumfang bzw. Teilnehmerzahl angemessen sein. Anteilige Verkehrsflächen (ausgenommen Aufzählung oben) sind förderfähig Betriebsausgaben Betriebsausgaben werden pauschaliert in Höhe von 3,13 je m 2 bewilligt. Die Betriebsausgaben umfassen die Ausgaben für: - Grundsteuer - Wasser incl. Abwasser - Heizung - Strom - Allgemein Strom - Warmwasser - Straßenreinigung - Müllbeseitigung - Gebäudereinigung - Gartenpflege - Aufzug Seite 3 von 5

4 - Schornsteinreinigung - Versicherungen - Hauswart - Antenne/Kabel Versicherungen Förderfähig sind nur die Beiträge der zur Durchführung des Projekts notwendigen Versicherungen. Dazu gehören u. a. die Betriebshaftpflicht- und Teilnehmerhaftpflichtversicherung. Im Einzelfall kann je nach Notwendigkeit für das Projekt eine Elektronik- und Maschinenversicherung sowie die Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalten gefördert werden. Nicht förderfähig sind die Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Dienstfahrzeuge Ausgaben für projektbezogene Reisen der geförderten Projektmitarbeiter Für Strecken, die mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln zurückgelegt worden sind, werden die entstandenen, notwendigen Fahrausgaben bis zu den Ausgaben der niedrigsten Klasse erstattet. Für Strecken, die mit einem Kraftfahrzeug zurückgelegt wurden, wird eine Kilometerpauschale von 0,15 gewährt. Für Sozialpädagogen und Koordinatoren beträgt die Kilometerpauschale 0, Ausgaben für Leistungen externer Einrichtungen Die Zuwendung darf nur teilweise zur Erfüllung des Zuwendungszwecks an externe Einrichtungen weitergegeben werden. Bei einer Vergabe von Leistungen an Dritte, beispielsweise in Form von Werk-, Dienstleistungs- oder Lieferverträgen, ist das Vergaberecht einschließlich der einschlägigen Landesrichtlinien (Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Vergabemittelstandsrichtlinie) einzuhalten. 1.4 Verwaltungsausgaben (indirekte Ausgaben) Verwaltungsausgaben (indirekte Ausgaben) werden pauschal als Prozentsatz der direkten Personalund Sachausgaben zur Durchführung des Projekts bewilligt. Als indirekte Ausgaben werden definiert: - Personalausgaben für Geschäftsführung incl. Sozialabgaben, - Personalausgaben incl. Sozialabgaben der Verwaltungskräfte, - Dienstreisen der Geschäftsführung sowie der Verwaltungskräfte, soweit ein direkter inhaltlicher Bezug zum Projekt besteht, - anteilige Miete und Mietnebenkosten, Berufsgenossenschaft für Geschäftsführung und Verwaltungspersonal, - Ausgaben für Werbung, Telekommunikation, Porto, Internet, Steuern, Versicherungen, - Büromaterial sowie Instandsetzung und Reparaturen für das Verwaltungspersonal und die Geschäftsführung soweit ein direkter inhaltlicher Bezug zum Projekt besteht. Die Pauschale der Verwaltungsausgaben beträgt 17,00 v. H. der zuschussfähigen direkten Ausgaben ohne die Ausgabeposition Externe Leistungen. 2 Nicht zuschussfähige Ausgaben Folgende Ausgaben sind nicht zuschussfähig: Seite 4 von 5

5 - Finanzierungsausgaben wie Bankspesen, Darlehens-, Kontokorrent-, Kredit- und Sollzinsen, - Provisionen, freiwillige Leistungen an das Personal - Kauf von Ausstattungsgegenständen mit einem Einzelpreis von mehr 410 und investive Ausgaben. Projektbezogene Abschreibungen sind förderfähig, nicht jedoch Abschreibungen auf Gebäude, - Erstattungsfähige Mehrwertsteuer, - Zahlungen an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss, - Gerichts- und Prozesskosten, Bußgelder, Geldstrafen, - Ausgaben für Fahrten des eigenen oder fremden Personals vom und zum Arbeitsort, - Mitgliedsbeiträge an Kammern und Verbänden, - Kalkulatorische Mieten, - Betriebsrechtschutz- und Betriebsunterbrechungsversicherungen, - Auditierungen und Zertifizierungen, - Teilnehmervergütungen. 3 Verwendungsnachweisführung und -prüfung Für Projekte dieser Richtlinie ist der einfache Verwendungsnachweis nach Ziffer 6.5 ANBest-P zugelassen. Zum Nachweis der Projektdurchführung sind vom Zuwendungsempfänger folgende Unterlagen vorzuhalten bzw. auf Verlangen der Bewilligungsbehörde und anderer Prüfinstanzen vorzulegen: - mit Unterschrift der Teilnehmenden versehene Teilnahmenachweise, wie beispielsweise Anwesenheitslisten, Teilnehmerlisten, Klassenbücher, Kontaktformulare usw., - Tätigkeitsbeschreibungen für die geförderten Personalstellen, - Qualifikationsnachweise des Stelleninhabers, Arbeitsverträge, - Liste der Projektmitarbeiter mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Dauer der Beschäftigung, Funktion, Zeitanteil der Tätigkeit im Projekt (Anzahl der Stunden, Stellenanteil und Stundensatz) und Gehaltseinstufung der Projektmitarbeiter, - Lohnjournale bzw. Lohnkonten der geförderten Projektmitarbeiter, - Mietverträge. Die Verwaltungspauschale ist ein Vom-Hundert-Satz der direkten Ausgaben zur Projektdurchführung. Die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Verwaltungspauschale wird demnach durch die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der direkten Personal- und Sachausgaben gewährleistet. Erfurt, Seite 5 von 5

Durchführungsbestimmungen (DB)

Durchführungsbestimmungen (DB) 31 Durchführungsbestimmungen zur Anhang II der ESF-Förderbroschüre des Freistaats Thüringen 2007 bis 2013 Durchführungsbestimmungen (DB) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des

Mehr

Durchführungsbestimmungen (DB)

Durchführungsbestimmungen (DB) 23 Durchführungsbestimmungen zur Anhang I der ESF-Förderbroschüre des Freistaats Thüringen 2007 bis 2013 Durchführungsbestimmungen (DB) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des

Mehr

Durchführungsbestimmungen (DB)

Durchführungsbestimmungen (DB) 21 Durchführungsbestimmungen zur Anhang I der ESF-Förderbroschüre des Freistaats Thüringen 2007 bis 2013 Durchführungsbestimmungen (DB) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des

Mehr

Merkblatt. zu Förder- und Verfahrensgrundsätzen

Merkblatt. zu Förder- und Verfahrensgrundsätzen 3142/138-13-17 Stand: 17.06.2015 Merkblatt zu Förder- und Verfahrensgrundsätzen im Rahmen der Umsetzung des Operationellen Programms für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen

Mehr

Fragen zur Finanzplanung

Fragen zur Finanzplanung Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt Fragen zur Finanzplanung Berlin, 10.06.2010 Fördergrundsätze Allgemeine Fördergrundsätze für Förderungen im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den

Mehr

Hinweise zur Anwendung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie

Hinweise zur Anwendung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie Hinweise zur Anwendung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 Bemessungsgrundlage der Pauschalen Die Pauschalen gem. Nr. 1.5.3.1 der ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 (RL) umfassen die Personalausgaben

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Mehr

ggfs. Nachweis von Rückvergütungen entsprechend Aufwandsausgleichsgesetz Fremdpersonal:

ggfs. Nachweis von Rückvergütungen entsprechend Aufwandsausgleichsgesetz Fremdpersonal: Anlage zum ESF-Tipp Belege FZR 1420 Aufstellung einzureichender Unterlagen zur Belegprüfung 1. Personalausgaben 1.1 E Bezüge Eigenpersonal mit Stellenförderung, Fremdpersonal Mit Stellenförderung: Monatlicher

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium

Mehr

Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50

Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50 Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das JobCenter Essen gewährt gem. 16 f SGB II SGB II in Verbindung mit 23 und 44 BHO eine Projektförderung nach Maßgabe

Mehr

Tägliche Tätigkeitsnachweise (PRANO bzw. SAB-Vordruck Nr ) unterzeichnet

Tägliche Tätigkeitsnachweise (PRANO bzw. SAB-Vordruck Nr ) unterzeichnet Anlage zum ESF-Tipp Belege FZR 1420 Aufstellung einzureichender Unterlagen zur Belegprüfung 1. Personalausgaben 1.1 E Bezüge Eigenpersonal mit Stellenförderung, Fremdpersonal Mit Stellenförderung: Monatlicher

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-

Mehr

Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg

Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg Der Landkreis Nordwestmecklenburg gewährt nach Maßgabe dieses Verfahrens, der Allgemeinen

Mehr

Hinweise zur Beantragung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie

Hinweise zur Beantragung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie Hinweise zur Beantragung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 Bemessungsgrundlage der Pauschalen Die Pauschalen gem. Nr. 1.5.3.1 der ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 (RL) umfassen die Personalausgaben

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten

Mehr

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen aus dem Zukunftsprogramm Arbeit

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen aus dem Zukunftsprogramm Arbeit Rückantwort Investitionsbank Schleswig-Holstein 5526 Arbeitsmarktförderung Postfach 11 28 24100 Kiel Hinweis: Der Antrag muss im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift vor Beginn des Projektes gestellt

Mehr

ESF-Förderbroschüre Thüringen bis 2013

ESF-Förderbroschüre Thüringen bis 2013 ESF-Förderbroschüre Thüringen 2007 bis 2013 Stand: 30. November 2008 mit Änderungen Stand: 2. April 2013 sowie 30. Juni 2013 EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds 1 Diese ESF-Förderbroschüre wurde

Mehr

FRL Innovationsprozesse Kitas. Richtlinie

FRL Innovationsprozesse Kitas. Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Vom 30. Juli 2008 Teil 1 1 Zuwendungszweck und

Mehr

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,

Mehr

Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg. Förderzeitraum von: bis: Kurzbezeichnung (vgl. #13)

Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg. Förderzeitraum von: bis: Kurzbezeichnung (vgl. #13) Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg Förderzeitraum von: bis: Kurzbezeichnung (vgl. #13) # Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige

Mehr

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende

Mehr

Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben

Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben im Rahmen des RWB-EFRE-Programms Wachstum durch Innovation in der Förderperiode 2007-2013 gemäß Artikel 56 Absatz 4 i. V. m. Art. 56 Absatz 1 und 2 der VO (EG)

Mehr

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 1. Juli 2011 Auf der Grundlage der Richtlinie

Mehr

Vergabe von Mitteln für die Betreuung von Teilnehmenden in über die Virtuelle Hochschule Bayern angebotenen Kursen ab Sommersemester 2015

Vergabe von Mitteln für die Betreuung von Teilnehmenden in über die Virtuelle Hochschule Bayern angebotenen Kursen ab Sommersemester 2015 Vergabe von Mitteln für die Betreuung von Teilnehmenden in über die Virtuelle Hochschule Bayern angebotenen Kursen ab Sommersemester 2015 (1) 1 Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) unterstützt die Betreuung

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI 1 Begriffe 1.1 Zuwendungen sind Geldmittel, die an Einrichtungen außerhalb

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des

Mehr

Vom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)

Vom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82) RefJVwV 2.142-501_Archiv Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 1 Vom 11. Februar

Mehr

Projektantrag. Partnerschaft für Demokratie Saarpfalz-Kreis. im Bundesprogramm Demokratie leben! 1. Angaben zum Träger. Name des Projektträgers

Projektantrag. Partnerschaft für Demokratie Saarpfalz-Kreis. im Bundesprogramm Demokratie leben! 1. Angaben zum Träger. Name des Projektträgers Projektantrag Partnerschaft für Demokratie Saarpfalz-Kreis im Bundesprogramm Demokratie leben! 1. Angaben zum Träger Name des Projektträgers (mit Rechtsform): (förderfähig sind ausschließlich gemeinnützige

Mehr

Regelwerk für die Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gemäß 15 bzw. 16

Regelwerk für die Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gemäß 15 bzw. 16 Regelwerk für die Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gemäß 15 bzw. 16 Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt (Stadt bzw. Land) für das Haushaltsjahr 2018 und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums

Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,

Mehr

Förderzeitraum von: bis: Kurzbezeichnung (vgl. #13)

Förderzeitraum von: bis: Kurzbezeichnung (vgl. #13) Förderzeitraum von: bis: Kurzbezeichnung (vgl. #13) # Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach

Mehr

in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt

in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt Richtlinien der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über Zuwendungen nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern

Mehr

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung ( ) Zwischen- und Verwendungsnachweis im Verwaltungssystem Erläuterungen

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung ( ) Zwischen- und Verwendungsnachweis im Verwaltungssystem Erläuterungen Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2018 2022) Zwischen- und Verwendungsnachweis im Verwaltungssystem Erläuterungen Mit dem Programm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung fördert das Bundesministerium

Mehr

kann das durch die Regiestelle Vielfalt im Downloadbereich bereitgestellte Formular genutzt werden (Muster Belegliste Einzelprojekt).

kann das durch die Regiestelle Vielfalt im Downloadbereich bereitgestellte Formular genutzt werden (Muster Belegliste Einzelprojekt). kann das durch die Regiestelle Vielfalt im Downloadbereich bereitgestellte Formular genutzt werden (Muster Belegliste Einzelprojekt). Die Originalbelege sind grundsätzlich beim Einzelprojektträger 6 Jahre

Mehr

Kurzinfos für die Aufstellung des Projektkostenplans Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Projektausschreibung Vielfaltskooperationen 2018

Kurzinfos für die Aufstellung des Projektkostenplans Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Projektausschreibung Vielfaltskooperationen 2018 Stand: 18.01.2018 Kurzinfos für die Aufstellung des Projektkostenplans Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Projektausschreibung Vielfaltskooperationen 2018 Nachfolgend werden einige zentrale formelle Förderkriterien

Mehr

Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern

Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung

Mehr

Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in anderen EU-Mitgliedsstaaten

Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in anderen EU-Mitgliedsstaaten Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in anderen EU-Mitgliedsstaaten 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Mehr

Ausgabe vom 10. Februar 2016

Ausgabe vom 10. Februar 2016 Ausgabe vom 10. Februar 2016 Abrechnung von Personalausgaben durch Standardeinheitskosten Sehr geehrte Damen und Herren, die Abrechnung von Personalausgaben in den niedersächsischen ESF-Programmen der

Mehr

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums

Mehr

f) Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung (allgemeine öffentliche Leistungen/Ansprüche,

f) Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung (allgemeine öffentliche Leistungen/Ansprüche, Änderung der Richtlinie für die Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung von Beratungsstellen für

Mehr

Richtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen

Richtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises Nr. 76-25/13

Mehr

Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.

Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Mai 2009, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mehr

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung Verwendungsnachweis VERWENDUNGSNACHWEIS zur INSTITUTIONELLEN FÖRDERUNG Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger 01 Zuwendungsempfänger (vollständige Bezeichnung der

Mehr

Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015

Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,

Mehr

Human-Technology-Interface

Human-Technology-Interface Richtlinie: Förderfähigkeit von Ausgaben im Rahmen der Ausschreibungsreihe Human-Technology-Interface (HTI HTI:SMApp HTI:Tech_for_Med) a Sparsamkeit Wirtschaftlichkeit Wirksamkeit Im Sinne der Grundsätze

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222 Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:

Mehr

Weiterbildungsveranstaltung

Weiterbildungsveranstaltung Weiterbildungsveranstaltung 12.01.2017 Teil D: Umsetzung von Projekten im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategie mit CLLD durch den ESF Dr. Thomas Kauer 1 Workshop-Gliederung * Vorstellung der Vortragenden

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege

Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

Mehr

Vorhaben zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräften insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen

Vorhaben zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräften insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen Durchführungserlass zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Landesinitiative zur Fachkräftesicherung unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen

Mehr

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe 2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23

Mehr

Infoblatt Finanzen. Allgemeine Grundsätze und Hinweise

Infoblatt Finanzen. Allgemeine Grundsätze und Hinweise Gefördert im Rahmen des Bundesprogramms VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie Infoblatt Finanzen Allgemeine Grundsätze und Hinweise Es gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen und

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich

Mehr

Betriebskosten. o Erläuterung zu den Betriebskosten o Häufig gestellte Fragen o Ablage für Ihre Abrechnungen

Betriebskosten. o Erläuterung zu den Betriebskosten o Häufig gestellte Fragen o Ablage für Ihre Abrechnungen Betriebskosten o Erläuterung zu den Betriebskosten o Häufig gestellte Fragen o Ablage für Ihre Abrechnungen Betriebskostenabrechnung Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter, immer wieder erreichen

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,

Mehr

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen)

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen) 2430 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit

Mehr

VORIS Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind. 3.1 Landkreise und Gemeinden,

VORIS Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind. 3.1 Landkreise und Gemeinden, Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt Altlastensanierung - - RdErl. d. MU v. 11. 03. 2009-38-62827/1/1/8 - VORIS 28300 1. Zuwendungszweck,

Mehr

A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 2175.4-A Richtlinie für die Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren (Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen - SeniWoF) Bekanntmachung des Bayerischen

Mehr

MSA Verwaltung

MSA Verwaltung MSA 04.11.2011 Verwaltung Richtlinie der Medienanstalt Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Offener Kanäle und Nichtkommerzieller lokaler Hörfunkveranstalter (Bürgermedien) und

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung RL Familienförderung EFL-Beratungsstellen und Telefonberatung KOMMUNALER SOZIALVERBAND SACHSEN - Fachdienst 340 - Reichsstraße 3 09112 Chemnitz Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf der Grundlage der

Mehr

Ergänzende Erläuterungen zu den Fördergrundsätzen (Stand: September 2017)

Ergänzende Erläuterungen zu den Fördergrundsätzen (Stand: September 2017) Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Politikbereich des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) Ergänzende Erläuterungen zu den

Mehr

Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013

Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013 Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013 A. Allgemeine Fördergrundsätze Die Bezirksregierung gewährt nach

Mehr

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v.

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. Finanz- und Wirtschaftsordnung Ziffer 1 Geltungsbereich Diese Finanz- und Wirtschaftsordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Turnverein Derichsweiler

Mehr

Zuschussfähigkeitsregeln für Projekte der Technischen Hilfe

Zuschussfähigkeitsregeln für Projekte der Technischen Hilfe Zuschussfähigkeitsregeln für Projekte der Technischen Hilfe 05.06.2009 OPERATIONELLES PROGRAMM VERKEHR EFRE BUND 2007-2013 EUROPÄISCHE UNION Investition in Ihre Zukunft Europäischer Fonds für regionale

Mehr

Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII Beschluss der Regionsversammlung vom 19. Dezember

Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII Beschluss der Regionsversammlung vom 19. Dezember Seite 1 Beschluss der Regionsversammlung vom 19. Dezember 2017 1. Zuwendungszweck Die Region Hannover fördert die Durchführung von überkommunalen Angeboten der Jugendarbeit gemäß den 11 und 74 SGB VIII

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Norm: 23 SGB 8 Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 50. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur

Quelle: Gliederungs-Nr: Norm: 23 SGB 8 Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 50. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Kultusministerium Aktenzeichen: 21-51 802/2-2 Erlassdatum: 27.12.2017 Fassung vom: 27.12.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Gültig bis: 31.12.2022 Quelle: Gliederungs-Nr:

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Investitionen für barrierefreie Haltestellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Nordsachsen (Programm 1)

Richtlinie zur Förderung von Investitionen für barrierefreie Haltestellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Nordsachsen (Programm 1) Richtlinie zur Förderung von Investitionen für barrierefreie Haltestellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Nordsachsen (Programm 1) Inhalt Grundlagen 1 Zuwendungszweck 2 Gegenstand der Förderung

Mehr

Prüfung der Angemessenheit von Personalausgaben

Prüfung der Angemessenheit von Personalausgaben Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP-Informationsblatt Prüfung der Angemessenheit von Personalausgaben Die Prüfung der Angemessenheit von Personalausgaben erfolgt bei der Bewilligung und

Mehr

Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg. Förderzeitraum von: bis: Projekt

Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg. Förderzeitraum von: bis: Projekt Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg Förderzeitraum von: bis: Projekt # Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung)

Mehr

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach

Mehr

Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2 Soziales und Ordnung Referat Jugendhilfe

Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2 Soziales und Ordnung Referat Jugendhilfe Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2 Soziales und Ordnung Referat Jugendhilfe Der Jugendhilfeausschuss des Erzgebirgskreises hat in seiner 11. Sitzung der Wahlperiode 2014-2019 am 13. Juni 2017 mit

Mehr

Richtlinie zur Förderung der gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Marksuhl vom

Richtlinie zur Förderung der gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Marksuhl vom Richtlinie zur Förderung der gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Marksuhl vom 25.10.2007 021.62 / Die Gemeinde Marksuhl gewährt nach Maßgabe des Haushalts finanzielle Förderung für die gemeinnützigen Vereine

Mehr

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen 2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha

Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha Präambel Die Stadt Taucha erkennt die gesellschaftliche Bedeutung und die positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum

Mehr

Förderzeitraum ggf. Veranstaltungsdatum Projekt

Förderzeitraum ggf. Veranstaltungsdatum Projekt Förderzeitraum ggf. Veranstaltungsdatum Projekt von / bis: am: # Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt)

Mehr

Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Gewährung von Zuweisungen für Strukturmaßnahmen und besondere Bedarfe (Strukturfondsrichtlinie)

Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Gewährung von Zuweisungen für Strukturmaßnahmen und besondere Bedarfe (Strukturfondsrichtlinie) Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Gewährung von Zuweisungen für Strukturmaßnahmen und besondere Bedarfe (Strukturfondsrichtlinie) 1. Zuwendungsgegenstand 1.1 Der Landkreis fördert gemäß

Mehr

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches 216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,

Mehr

ANLAGE EINKOMMEN BEI SELBSTÄNDIGKEIT

ANLAGE EINKOMMEN BEI SELBSTÄNDIGKEIT ANLAGE EINKOMMEN BEI SELBSTÄNDIGKEIT ZUM ANTRAG AUF LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) - ARBEITSLOSENGELD II / SOZIALGELD Familienname Name des

Mehr

Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben

Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben DS0380/12 - Anlage Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben Inhaltsverzeichnis 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung

Mehr

9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ

9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ 9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ 1.1 Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales,

Mehr

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach

Mehr

Inhalt. I. Grundlagen

Inhalt. I. Grundlagen Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (RL ÖPNV - Invest) vom 11. Dezember 2007 Der Kreistag des Landkreises

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Stand: 01.04.2017 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Erl. d. MS v. 08.06.2016 104.12 43590/29

Mehr

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU Förderung von Kooperationsprojekten mehrerer Gemeinden für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel Leitfaden I. Allgemeines Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß 558d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. 1.Erfassungsdaten Antragsteller : Anschrift : Telefon/Fax : Kreditinstitut : Kontonummer : Bankleitzahl : Ansprechpartner : Zahl der hauptamtlichen : Mitarbeiter Zahl

Mehr

I. Beschreibung des Förderbereichs

I. Beschreibung des Förderbereichs 1 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vollzugshinweise für die Unterstützung der vom Mai/Juni Hochwasser 2013 geschädigten gewerblichen Unternehmen und

Mehr

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Stand: 24.11.2015 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Kriterien und Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung einer tiergerechten

Mehr

Hilfestellung zum Ausgaben- und Einnahmenplan und Zahlenmäßigen Nachweis

Hilfestellung zum Ausgaben- und Einnahmenplan und Zahlenmäßigen Nachweis Hilfestellung zum Ausgaben- und Einnahmenplan und Zahlenmäßigen Nachweis (Stand: Mai 2018) A) AUSGABEN Alle im Projekt anfallenden Ausgaben sind durch Original-Belege (Rechnungen, Quittungen bzw. Zahlungsnachweise)

Mehr

ALPHA+ besser lesen und schreiben"

ALPHA+ besser lesen und schreiben Voraussetzungen und Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ALPHA+ besser lesen und schreiben"

Mehr

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen 1. Zuwendungszweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: Der Gesetzgeber

Mehr

Einfacher Verwendungsnachweis zum Zuwendungsbescheid des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen

Einfacher Verwendungsnachweis zum Zuwendungsbescheid des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen KOMMUNALER SOZIALVERBAND SACHSEN -Fachdienst 340- Reichsstraße 3 09112 Chemnitz Überregionale Angebote der Familienbildung Einfacher Verwendungsnachweis zum Zuwendungsbescheid des Kommunalen Sozialverbandes

Mehr