Abschnitt IV. Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
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- Arthur Lehmann
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1 Abschnitt IV Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe Anmerkung In diesem Abschnitt gelten als Pellets Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind. Statistisches Bundesamt, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik,
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3 IV 16. Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren Anmerkungen 1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3 und der Position aufgeführt sind. 2. Lebensmittelzubereitungen gehören zu Kapitel 16 nur, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren einzeln oder zusammen mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position noch für Zubereitungen der Positionen und Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von n innerhalb der Positionen und Unterpositions-Anmerkungen 1. Als homogenisierte Zubereitungen im Sinne der Unterposition gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen enthalten. Die Unterposition hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position Die in den Unterpositionen der Positionen und lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten. Zusätzliche Anmerkungen 1. Als nicht gegart im Sinne der Warennrn , , , und , gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Warennrn und dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden. 2. Der Begriff Teile im Sinne der Warennrn , , , und bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt. Statistisches Bundesamt, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik,
4 IV Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse: aus Lebern andere: Rohwürste, nicht gekocht andere Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht: homogenisierte Zubereitungen aus Lebern aller Tierarten: von Gänsen oder Enten andere von Geflügel der Position 01.05: von Truthühnern: Geflügel von 57 GHT oder mehr: 1) ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend andere andere von Hühnern: Geflügel von 57 GHT oder mehr: 1) nicht gegart andere Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT 1) andere Geflügel von 57 GHT oder mehr: 1) nicht gegart andere andere ) Bei der Bestimmung des Vomhundertsatzes an Geflügelfleisch wird das Gewicht der Knochen nicht mitgerechnet. 110 Statistisches Bundesamt, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, 2013
5 IV von Schweinen: Schinken und Teile davon: von Hausschweinen andere Schultern und Teile davon: von Hausschweinen andere andere, einschließlich Mischungen: von Hausschweinen: mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 80 GHT oder mehr: Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken Nacken und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Nacken und Schultern andere Mischungen, Schinken, Schultern, Kotelettstränge oder Nacken und Teile davon enthaltend andere mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 40 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von weniger als 40 GHT andere von Rindern: nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen Corned Beef, in luftdicht verschlossenen Behältern andere andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten: Zubereitungen aus Blut aller Tierarten von Wild oder Kaninchen Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend: nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen andere von Schafen von Ziegen andere Statistisches Bundesamt, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik,
6 IV Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger andere Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen: Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert: Lachse Heringe: Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren in luftdicht verschlossenen Behältnissen andere Sardinen, Sardinellen und Sprotten: Sardinen: in Olivenöl andere andere Thunfische, echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.): Thunfische und echter Bonito: in Pflanzenöl Filets genannt Loins andere Pelamide (Sarda spp.) Makrelen: der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus: Filets andere der Art Scomber australasicus Sardellen Aale Salmoniden, ausgenommen Lachse Fische der Gattung Euthynnus, andere als echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis): Filets genannt Loins andere Fische der Arten Orcynopsis unicolor Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) Köhler (Pollachius virens) Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.) Statistisches Bundesamt, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, 2013
7 IV Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius) andere Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht: Surimizubereitungen Lachse Salmoniden, ausgenommen Lachse Sardellen Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung Euthynnus andere Kaviar und Kaviarersatz: Kaviar Kaviarersatz Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht: Krabben Garnelen: nicht in luftdichten Behältnissen: in unmittelbaren Umschließung mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger andere andere Hummer: Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen andere andere Krebstiere Weichtiere: Austern Jakobs- oder Kammmuscheln Miesmuscheln: in luftdichten verschlossenen Behältnissen andere Tintenfische und Kalmare Kraken Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln Seeohren Schnecken, andere als Meeresschnecken andere andere wirbellose Wassertiere: Seegurken Seeigel Quallen andere Statistisches Bundesamt, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik,
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