Merk blatt. Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Gelangensbestätigung)
|
|
- Gudrun Nadine Baumann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Gelangensbestätigung) Unter Berücksichtigung der Nichtbeanstandungsregelung sind der neue 17a UStDV und die nun vorliegenden Erlassregelungen seit dem 1. Januar 2014 zwingend anzuwenden. Der Unternehmer kann den Nachweis über das Gelangen des Liefergegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet mit allen zulässigen Belegen und Beweismitteln führen. Dabei gilt die Gelangensbestätigung (englisch: entry certificate, französische: attestation de réception) als ein Belegnachweis unter mehreren. Sie kann als Sammelbestätigung für Umsätze bis zu einem Kalendervierteljahr erstellt werden, ist an keine bestimmte Form gebunden und kann auch aus mehreren Dokumenten bestehen. Die Unterzeichnung durch den Unternehmer selbst ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sie kann auch durch einen Beauftragten erfolgen. Wenn der Abnehmer klar erkennbar ist, kann sie auch ohne Unterschrift elektronisch übermittelt werden. Neben der Gelangensbestätigung sind als weitere gleichberechtigte Nachweise im Versendungsfall (Versendung durch den Lieferer oder Abnehmer) zugelassen: Versendungsbeleg, der vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist, wie z. B. Frachtbrief, Konnossement, Spediteurbescheinigung etc. Beförderungsnachweis der Kurierdienste (schriftliche oder elektronische Auftragserteilung in Verbindung mit einem Tracking-and Tracing-Protokoll) Posteinlieferungsschein in Verbindung mit einem Nachweis über die Bezahlung des Liefergegenstandes Bescheinigung des Spediteurs, den Liefergegenstand an den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet befördern zu wollen in Verbindung mit einem Nachweis über die Bezahlung des Liefergegenstandes Beleg der Zollverwaltung bei verbrauchssteuerpflichtigen Waren. In Abholfällen, d. h. in den Fällen, in denen der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung selbst in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert, ist nur die Gelangensbestätigung als Nachweis für die Steuerfreiheit der Lieferung zulässig. Eine Ausnahme bilden innergemeinschaftliche Kraftfahrzeuglieferungen. Hier wird als Nachweis auch die Zulassung des Fahrzeugs im Bestimmungsland auf den Abnehmer der Lieferung akzeptiert. Mit Schreiben vom 16. September 2013 äußerte sich das BMF zur Anwendung der neuen Vorschriften zum Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (insbesondere Gelangensbestätigung). Für bis zum 31. Dezember 2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es nicht beanstandet, wenn die Steuerfreiheit anhand der alten Buch- und Belegnachweise nachgewiesen wird (Nichtbeanstandungsregelung). Seite 1 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
2 Gegenüber dem Entwurf ergeben sich insbesondere folgende Änderungen: Für die Anerkennung der elektronischen Übermittlung der Gelangensbestätigung ist es unschädlich, wenn die -Adresse nicht vorher bekannt war sowie die Domain weder auf den Ansässigkeitsstaat des Abnehmers noch den Bestimmungsmitgliedsstaat der Lieferung hinweist (Abschnitt 6a.4 Abs. 3 S. 3 und 4). Die Gelangensbestätigung kann auch in englischer oder französischer Sprache abgefasst werden; andere Sprachfassungen bedürfen einer amtlichen Übersetzung (Abschnitt 6a.4 Abs. 5 S. 7). Wird die Gelangensbestätigung per Mail übersandt, kann die für Umsatzsteuerzwecke in ausgedruckter Form aufbewahrt werden (Abschnitt 6a.4 Abs. 6 S. 3). Auch der Nachweis per Frachtbrief, Spediteurbescheinigung, Kurierdienst sowie Postdienstleister kann jeweils aus mehreren Dokumenten bestehen, die nicht aufeinander Bezug nehmen müssen (Abschnitt 6a.5 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 S. 2 und 4, Abs. 5 S. 2, Abschnitt 6a.5 Abs. 7 S. 2) Beim tracking and tracing (Kurierdienstleistungen) wurde eine Vereinfachungsregelung für Warensendungen mit einem Gesamtwert von max. 500 Euro aufgenommen (Abschnitt 6a.5 Abs. 5 Satz 3): Danach kann in diesen Fällen auf das tracking-and-tracing-protokoll verzichtet werden, wenn der Nachweis über die Bezahlung der Lieferung geführt werden kann. Zudem kann bei Kurierdienstleistungen hinsichtlich der schriftlichen bzw. elektronischen Auftragserteilung auf schriftliche Rahmenvereinbarungen oder schriftliche Bestätigungen des Kurierdienstes verwiesen werden (Abschnitt 6a.5 Abs. 6 S. 2 und 3). Zudem wurde im Muster der Spediteurbescheinigung (Anlage 4) auf einige Angaben zu Packstücken, deren Anzahl, Verpackungsart, Zeichen und Nummer verzichtet (vgl. Anlage 4). Durch das BMF-Schreiben wurde die von der UStDV gewährte Übergangsfrist noch einmal verlängert: Für Umsätze, die zwischen dem 1. Januar 2012 und 30. September 2013 ausgeführt wurden, kann der Beleg- und Buchnachweis gem. 74a Abs. 3 UStDV nach altem Recht, d. h. nach den Regelungen, die bis Ende 2011 galten, geführt werden. Dies ist bereits so in der UStDV enthalten und bietet den Unternehmen auch vor Gericht Rechtssicherheit. Die Anwendungsregelungen des BMF-Schreibens sehen zusätzlich eine Nichtbeanstandungsregelung vor, wonach es nicht beanstandet wird, wenn für Umsätze bis 31. Dezember 2013 die Nachweisführung nach altem Recht erfolgt. Diese Regelung hat die Finanzverwaltung wegen der verzögerten Veröffentlichung des Anwendungsschreibens aufgenommen. Es handelt sich um eine interne Verwaltungsanweisung, die die Gerichte nicht bindet. Ein Muster der Gelangensbestätigung in deutscher, englischer und französischer Sprache sowie die geänderten Vordrucke Spediteurbescheinigung und Spediteurversicherung finden Sie als Anlage. Seite 2 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
3 Anlage 1 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu Abschnitt 6a.4) - Muster einer Gelangensbestätigung im Sinne des 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat (Gelangensbestätigung) (Name und Anschrift des Abnehmers der innergemeinschaftlichen Lieferung, ggf. -Adresse) Hiermit bestätige ich als Abnehmer, dass ich folgenden Gegenstand 1) / dass folgender Gegenstand 1) einer innergemeinschaftlichen Lieferung (Menge des Gegenstands der Lieferung) (handelsübliche Bezeichnung, bei Fahrzeugen zusätzlich die Fahrzeug-Identifikationsnummer) im (Monat und Jahr des Erhalts des Liefergegenstands im Mitgliedstaat, in den der Liefergegenstand gelangt ist, wenn der liefernde Unternehmer den Liefergegenstand befördert oder versendet hat oder wenn der Abnehmer den Liefergegenstand versendet hat) (Monat und Jahr des Endes der Beförderung, wenn der Abnehmer den Liefergegenstand selbst befördert hat) in / nach 1) (Mitgliedstaat und Ort, wohin der Liefergegenstand im Rahmen einer Beförderung oder Versendung gelangt ist) erhalten habe / gelangt ist 1). (Datum der Ausstellung der Bestätigung) (Unterschrift des Abnehmers oder seines Vertretungsberechtigten sowie Name des Unterzeichnenden in Druckschrift) 1) Nichtzutreffendes streichen. Seite 3 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
4 Anlage 2 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu Abschnitt 6a.4) - Model of an entry certificate within the meaning of section 17a subsection (2) number 2 of the Value Added Tax Implementing Ordinance (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV) Certification of the entry of the object of an intra-community supply into another EU Member State (Entry Certificate) (Name and address of the customer of the intra-community supply, address if applicable) I as the customer hereby certify my receipt / the entry 1) of the following object of an intra-community supply (Quantity of the object of the supply) (Standard commercial description in the case of vehicles, including vehicle identification number) in _ (Month and year the object of the supply was received in the Member State of entry if the supplying trader transported or dispatched the object of the supply or if the customer dispatched the object of the supply) (Month and year the transportation ended if the customer transported the object of the supply himself or herself) in/at 1) _ (Member State and place of entry as part of the transport or dispatch of the object) (Date of issue of the certificate) (Signature of the customer or of the authorised representative as well as the signatory s name in capitals) 1) Delete as appropriate. Seite 4 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
5 Anlage 3 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu Abschnitt 6a.4) Modèle d attestation de réception au sens des dispositions de l article 17a paragraphe 2 n 2 du règlement d application de la loi sur la TVA (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV) Attestation de la réception d un bien ayant fait l objet d une livraison intracommunau-taire dans un autre Etat membre de l UE (attestation de réception) (nom et adresse du destinataire de la livraison intracommunautaire, adresse si disponible) J atteste par les présentes en qualité de destinataire que j ai reçu1) le bien suivant / que le bien suivant ayant fait l objet d une livraison intracommunautaire est parvenu1) (quantité du bien ayant fait l objet de la livraison) (appellation commerciale ; pour les véhicules : en plus : numéro d'identification du véhicule) en (le mois et l année de la réception du bien objet de la livraison dans l Etat membre dans lequel il est parvenu, lorsque l entreprise qui a effectué la livraison a transporté ou expédié le bien objet de la livraison ou lorsque le destinataire a expédié le bien objet de la livraison) (le mois et l année de la fin du transport lorsque le destinataire a lui-même transporté le bien objet de la livraison) à1) (Etat membre et lieu où le bien objet de la livraison est parvenu dans le cadre d un transport ou d une expédition) (date d établissement de l attestation) (signature du destinataire ou de son représentant et nom du soussigné en majuscules d imprimerie) (1) Rayer la mention inutile. Seite 5 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
6 Seite 6 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
7 Seite 7 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
8 Ihr Ansprechpartner: Norbert Claus Teamleiter International Tel.: Seite 8 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
(Name und Anschrift des Abnehmers der innergemeinschaftlichen Lieferung, ggf. -Adresse)
Gelangensbestätigung (deutsch) Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands eer nergemeschaftlichen Lieferung een anderen EU- Mitgliedstaat (Gelangensbestätigung) (Name und Anschrift des Abnehmers der
MehrBestätigung über das Gelangen des Gegenstands einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat (Gelangensbestätigung)
- 13 - Anlage 1 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu Abschnitt 6a.4) - Muster eer Gelangensbestätigung im Sne des 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV - Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands eer nergemeschaftlichen
MehrFormular: Gelangensbestätigung
Formular: Gelangensbestätigung Diese Formulare helfen beim steuerfreien Export e EU-Mitgliedsland. Quelle: Bundesmisterium für Fanzen (BMF) Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft
MehrInnergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Jedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen werden.
Neuregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 1.10.2013 Innergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Jedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen
MehrSultanow & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Umsatzsteuer - Grenzüberschreitender Warenverkehr Die Übergangsregelung zum Nachweis der Steuerfreiheit im grenzüberschreitenden Warenverkehr läuft zum 30.09.2013 aus. Innergemeinschaftliche Lieferungen
MehrÄnderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 1. Oktober 2013: Gelangensbestätigung - Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen
Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 1. Oktober 2013: Gelangensbestätigung - Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen Zum 1. Oktober 2013 ändern sich in Deutschland die Nachweispflichten
MehrÄnderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 1. Oktober 2013: Gelangensbestätigung - Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen
Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 1. Oktober 2013: Gelangensbestätigung - Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen Zum 1. Oktober 2013 ändern sich in Deutschland die Nachweispflichten
MehrBestätigung über das Gelangen des Gegenstands einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat (Gelangensbestätigung)
Seite 729 Anlage 1 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu Abschnitt 6a.4) Muster eer Gelangensbestätigung im Sne des 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands eer nergemeschaftlichen
MehrÄnderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 1. Oktober 2013: Gelangensbestätigung - Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen
Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 1. Oktober 2013: Gelangensbestätigung Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen Zum 1. Oktober 2013 ändern sich in Deutschland die Nachweispflichten für
MehrHiermit bestätige ich als Abnehmer, dass ich folgenden Gegenstand 1) / dass folgender Gegenstand 1) einer innergemeinschaftlichen Lieferung
- 13 - Anlage 1 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu Abschnitt 6a.4) - Muster eer Gelangensbestätigung im Sne des 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV - Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands eer nergemeschaftlichen
MehrBelegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen
Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen Inhalt: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer durch ein Doppel der Rechnung sowie weitere nachweisen, dass er oder der Abnehmer
MehrHiermit bestätige ich als Abnehmer, dass ich folgenden Gegenstand 1) / dass folgender Gegenstand 1) einer innergemeinschaftlichen Lieferung
- 13 - Anlage 1 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu Abschnitt 6a.4) - Muster eer Gelangensbestätigung im Sne des 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV - Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands eer nergemeschaftlichen
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 -
Seite 1 Stand 21. März 2012 ENTWURF POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSAN- SCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin BEARBEITET VON REFE- RAT/PROJEKT
MehrÄnderung der Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen ab dem 1. Oktober 2013 (Gelangensbestätigung)
Änderung der Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen ab dem 1. Oktober 2013 () Für die Frage, welche Angaben die enthalten muss bzw. mit welchen anderen Belegen der Nachweis geführt werden
Mehr17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsund Versendungsfällen
Dok.-Nr.: 9119880 Gesetzgeber Verordnung (Gesamttext) Stand: 25.03.2013 Letzte Bekanntmachung: 21.02.2005 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) (gültig ab 01.10.2013) Zu 4 Nr. 1 Buchstabe b und
MehrMandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen
Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 15.11.2012 ED Sehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin, seit Beginn des Binnenmarktes 1993 müssen Unternehmer
MehrJedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen werden.
Neuregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 1.1.2014 Innergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Jedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen
Mehr6a.4. Belegnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen Gelangensbestätigung
Seite 343 Allgemeines 6a.4. Belegnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen Gelangensbestätigung (1) Nach 17a Abs. 2 Satz 1 UStDV gilt in den Fällen, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den
MehrAB PER GESETZ. zara gbs Ihre znet-einfache gelangensbestätigung. z wie die vom zoll.
AB 1.10.2013 PER GESETZ zara gbs Ihre znet-einfache gelangensbestätigung. z wie die vom zoll. Post anschr ift Ber lin: Bundesminist erium der Finanzen, 11016 Berlin Post anschr ift Ber lin: Bundesminist
MehrMERKBLATT. Gelangensbestätigung als Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen [WÄHLEN SIE DAS DATUM AUS]
[WÄHLEN SIE DAS DATUM AUS] MERKBLATT DIPLOM-BETRIEBSWIRTIN DIPLOM-KAUFMANN RECHTSANWALT GUDRUN BOYSEN PETER ZIMMERT FRIEDEMANN KIRSCHSTEIN STEUERBERATERIN WIRTSCHAFTSPRÜFER WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 -
Stand 21. März 2012 ENTWURF Oberste Finanzbehörden der Länder - Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 - Umsatzsteuer; Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche
MehrC.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten)
C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) Mitja Wolf Inhaltsverzeichnis Einleitung Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen - Ausfuhrlieferungen - Innergemeinschaftliche
MehrSchwarzwaldstraße Lahr. Telefon Telefax Infothek. Gelangensbestätigung. Stand: 12/2013
Infothek Gelangensbestätigung Stand: 12/2013 Gelangensbestätigung Nach einer Reihe von Übergangsfristen und Nichtbeanstandungsregelungen scheint die Anwendung der neuen Beleg- und Buchnachweise unaufhaltsam
MehrNeue Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke
Neue Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhr und innergemeinschaftlichen Lieferungen Jutta Knell Geschäftsführerin Deutscher Speditions- und Logistikverband VHSp/DSLV-Infoveranstaltung am
MehrEuropa-Forum Bayern. Steuerfallen bei EU-Exporten. Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR München
Europa-Forum Bayern Steuerfallen bei EU-Exporten Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR München Voraussetzungen für Steuerbefreiung Lieferant Rechnung Kunde Waren Voraussetzungen nach 6a Abs.
MehrMITGLIEDERINFORMATION
MITGLIEDERINFORMATION MI 15-2012 Berlin, 26.07.2012 An Update Gelangensheitsbestätigung alle ordentlichen Mitglieder der SOMM Society Of Music Merchants e. V. mit der Bitte um Weiterleitung an: o Geschäftsführung
MehrMandanteninformation: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch
Mandanteninfrmatin: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch Kernaussage Mit Wirkung zum 1.1.2012 wurden die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen erheblich verschärft. Die "Gelangensbestätigung"
Mehr- 1 - Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 -
- 1 - POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 30 18 682-0 E-MAIL poststelle@bmf.bund.de DATUM
MehrSteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrDie neuen Regelungen in der UStDV sehen im Einzelnen vor:
Vom Bundesfinanzministerium wurde am 16.09.2013 ein Schreiben zu den neuen Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen ( Gelangensbestätigung ), mit der Übergangsregelung bis zum 31.12.2013,
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 -
Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin +49 (0) 30 18 682- +49 (0) 30 18 682- E-MAIL poststelle@bmf.bund.de DATUM - Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2
MehrGemeinsam. für Ihre Zukunft. Änderungen in der Umsatzsteuer 2013
Änderungen in der Umsatzsteuer 2013 Gemeinsam Die Änderungen in der Umsatzsteuer betreffen drei Bereiche: den Bereich der Rechnungsvorschriften, den Bereich des Ortes der sonstigen Leistungen an eine juristische
Mehr- 1 - Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -
- 1 - POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 30 18 682-0 E-MAIL poststelle@bmf.bund.de DATUM
MehrDer Frachtbrief als Versendungsbeleg im Umsatzsteuerrecht
Der Frachtbrief als Versendungsbeleg im Umsatzsteuerrecht Herbert Herzig Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Finanz- und Handelspolitik 05.10.2011 Haltung des BMF bzw. Empfehlung des bundesweiten
MehrInnergemeinschaftliche Lieferungen
Mandanten-Info Innergemeinschaftliche Lieferungen Innergemeinschaftliche Lieferungen Neue Regelungen ab 01.10.2013 In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Innergemeinschaftliche Lieferungen Inhalt 1.
MehrInformationsbrief Gelangensbestätigung
/... GmbH Wenige Themen haben die Wirtschaft in den vergangenen Jahren so verunsichert wie das der im Rahmen der steuerlichen Nachweisführung. Was ist zu tun? Welcher Stichtag ist bindend? Wie kann das
MehrUmsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF
Rundschreiben Nr. 254 Berlin, 09. Dezember 2015, ma/ka Umsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF Sehr geehrte Damen und Herren, als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirektor Michael Sell Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 25.
An das Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirektor Michael Sell Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 25. Oktober 2012 608 Referentenentwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
MehrAnmerkungen zum Entwurf des BMF-Schreibens zu den Nachweisvorschriften (Stand 10/2013)
Anmerkungen zum Entwurf des BMF-Schreibens zu den Nachweisvorschriften (Stand 10/2013) Zu Abschnitt 3.14 (Abs. 10a) Thema ist (immer noch) der Nachweis der Bevollmächtigung in Abholfällen. Das BMF geht
MehrLeitfaden Gelangensbestätigung und alternative Nachweisformen
Leitfaden Gelangensbestätigung und alternative Nachweisformen Möllenhoff Rechtsanwälte RA, FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA, FAfStR Hajo Nohr RA, FAfStR Heiko Panke RAin Almuth Barkam RA Stefan Dinkhoff
MehrGZ: IV D 3 - S 7030/12/10006 DOK:
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Hn/Gr Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de E-Mail 25. Oktober 2012 Referentenentwurf des
MehrDie Gelangens - bestätigung ein Update!
Die Gelangens - bestätigung ein Update! Neuer Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen frühestens ab 1.7.2013 in Deutschland Mit Wirkung vom 1.1.2012 wurde die «Gelangensbestätigung» 1 als weitgehend
MehrCheckliste für EU-Verkäufe von Gebrauchtwagen
Checkliste für EU-Verkäufe von Gebrauchtwagen "Checkliste" oben aufliegend im Fahrzeugakt hinterlegen. Fehlendes bitte farblich markieren. Käufer : Name/Firma Straße Ort Land USt-ID-Nr. Fahrzeugdaten Typ
MehrElfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung
Bearbeitungsstand: 01.10.2012 14:10 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung A. Problem und Ziel Es hat sich gezeigt,
MehrNeue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 1 Umsatzsteuer: Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
MehrAbkürzungsverzeichnis 9. Ihr neues Informationspaket 12. Zur Arbeit mit diesem Buch 14
Abkürzungsverzeichnis 9 Ihr neues Informationspaket 12 Zur Arbeit mit diesem Buch 14 1 Der Einstieg: 25 FAQs, die Sie mit der Problematik vertraut machen 16 2 Das Muss: Detailwissen zur Gelangensbestätigung
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen c/o Herrn MDg Dr. Günter Hofmann Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 22.
An das Bundesministerium der Finanzen c/o Herrn MDg Dr. Günter Hofmann Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 22. Juli 2013 608 Entwurf eines BMF-Schreibens betreffend Beleg- und Buchnachweispflichten
Mehrinnergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I
(BFG 4. 8. 2017, RV/5100898/2012) innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I Eine GmbH hat bei einem deutschen Autohändler einen gebrauchten Audi (Erstzulassung 22.11.2006; Kilometerstand
MehrB & P Special. Neue Nachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche 06/2013. I. Einleitung
B & P Special 06/2013 Neue Nachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab dem 01.10.2013 I. Einleitung Grenzüberschreitende Warenlieferungen in Staaten der Europäischen
MehrIST DAS ANGEKOMMEN? - WARENLIEFERUNGEN IN EUROPA
18.11.2014 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de www.haubner-stb.de IST DAS ANGEKOMMEN? - WARENLIEFERUNGEN IN EUROPA IHK
MehrNachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen ab
Parkstraße 4 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1.1.2014 Stand: 22. Dezember 2013
MehrLieferungen ins Drittland (Ausfuhren)
Lieferungen ins Drittland (Ausfuhren) Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Die Lieferungen von Waren eines Unternehmers mit Sitz in Deutschland ins Drittland (Ausfuhren bzw. Exportgeschäfte)
MehrGelangensbestätigung - inkl. ebook
Haufe Fachbuch 03219 Gelangensbestätigung - inkl. ebook Neue Nachweispflichten und Alternativnachweise bei Exportgeschäften Bearbeitet von Rüdiger Weimann 1. Auflage 2013 2013. Taschenbuch. 250 S. Paperback
Mehrfür den 1. April 2012 bzw. 1. Juli 2012?
Umsatzsteuerinformation IST IHR UNTERNEHMEN FIT für den 1. April 2012 bzw. 1. Juli 2012? Neuregelung der UmsatzsteuerDurchführungsverordnung Änderung der Nachweispflichten bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen
MehrInnergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Verlag Dashöfer GmbH Hamburg
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Programmübersicht 1. Innergemeinschaftliche Lieferungen 2. Versandhandelsregelung 3. Innergemeinschaftliche Erwerbe 2 I.g. Lieferungen
MehrAktueller Sachstand zur Gelangensbestätigung Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1. Januar 2014
Aktueller Sachstand zur Gelangensbestätigung Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1. Januar 2014 Die Informationen dieses Merkblattes geben einen Überblick über die Nachweispflichten für
Mehrnach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung)
nehmer nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer ohne Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die
MehrLieferungen ins Drittland (Ausfuhren)
Lieferungen ins Drittland (Ausfuhren) Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Die Lieferungen von Waren eines Unternehmers mit Sitz in Deutschland ins Drittland (Ausfuhren bzw. Exportgeschäfte)
MehrEU-Binnenhandel/Warenverkehr
EU-Binnenhandel/Warenverkehr Übersicht: Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen Voraussetzungen 6a Abs. 1 UStG 17a - Ausfuhr tatbestand Ware gelangt über die innergemeinschaftliche Grenze - Abnehmer
MehrWir schaffen Lösungen für den Mittelstand professionell, individuell!
Jahresabschluss in der Office Line 2013 Bereich Warenwirtschaft Wir schaffen Lösungen für den Mittelstand professionell, individuell! Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Allgemeine Arbeiten zum
MehrAktenzeichen Telefon Telefax Datum NP/Me /12 - S 06/
Per Mail: IVD3@bmf.bund.de Bundesministerium der Finanzen Herrn MDg Dr. Günter Hofmann Unterabteilungsleiter IV D Wilhelmstr. 97 10117 Berlin Aktenzeichen Telefon Telefax E-Mail Datum NP/Me 21-02-100-07/12
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 20. April 2012
An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 20. April 2012 608 Entwurf eines BMF-Schreibens betreffend Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche
MehrMerkblatt. Innergemeinschaftliche Lieferung von BRD in EU
Merkblatt Innergemeinschaftliche Lieferung von BRD in EU Bestimmungsland: z.b Italien Leistungserbringer: Deutscher Unternehmer Leistungsempfänger: Vollunternehmer in Italien Liefergegenstand: Sonstige
MehrNach 6a UStG liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
die unentgeltliche Lieferung von Mustern und Proben. Ist der Ausführer ein Unternehmer kann er die auf den ausgeführten Gegenstand entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Wird allerdings der ausgeführte
MehrBelegnachweis für grenzüberschreitende Beförderungen Brief International: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Belegnachweis für grenzüberschreitende Beförderungen Brief International: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick 1. In welchen Fällen ist ein Belegnachweis zu führen? Unternehmen, die Waren
MehrM e r k b l a t t K f z H a n d e l i n D r i t t l ä n d e r
M e r k b l a t t K f z H a n d e l i n D r i t t l ä n d e r 1. Verkauf eines fahrbereiten Kfz (Neu- Gebrauchtfahrzeug) in ein Drittland Käufer ist. Rechnung des deutschen Kfz- a) Belegnachweise Beförderung
MehrNachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen. Thema: Gelangensbestätigung
Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen Thema: Gelangensbestätigung 1. Belegnachweis 1.1. Allgemeines zum Belegnachweis (Besitz, Zeitpunkt) 1.2. Belegnachweise im Beförderungsfall
MehrAktuelle Rechtsprechung 2/2013
Aktuelle Rechtsprechung 2/2013 19. Fragen zur AR... 1 Zu Tz. 53/2010 Herstellungskosten in der Steuerbilanz... 1 Zu Tz. 82/2012 BMF zu nachträglichen Schuldzinsen bei Vermietung... 1 Zu Tz. 102/2012 Direktverbrauch
MehrInnergemeinschaftliche Lieferung
Innergemeinschaftliche Lieferung 159 Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftliche Lieferung auf einen Blick 1. Rechtsquellen 4 Nr. 1 Buchst. b und 6a UStG 17a bis 17c UStDV Abschn. 6a.1 bis
MehrNachweis der Steuerfreiheit bei Innergemeinschaftlicher
Steuerrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 105653 Nachweis der Steuerfreiheit bei Innergemeinschaftlicher Lieferung Warenverkäufe an Unternehmer in anderen EU-Staaten
MehrNachweispflichten bei Lieferungen in deutsche Freihäfen
Nachweispflichten bei Lieferungen in deutsche Freihäfen 1. Unter welchen Umständen sind Lieferungen in den Freihafen umsatzsteuerbefreit? 2. Wann kann die Umsatzsteuerbefreiung nicht in Anspruch genommen
Mehr3(1) UStG: Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand
MehrIHK-Merkblatt. Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
IHK-Merkblatt Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 1. Belegnachweis 1.1. Allgemeines zum Belegnachweis (Besitz, Zeitpunkt) 1.2. Belegnachweise im Beförderungsfall 1.3. Belegnachweise
MehrUmsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen
(06. SEPTEMBER 2017) Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen Gebrochene Lieferungen hindern nicht die Steuerfreiheit Die Voraussetzungen für die
MehrBundesministerium der Finanzen Berlin April Sehr geehrte Damen und Herren,
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Be/Gr Tel.: +49 30 240087-61 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de E-Mail: 17. April 2012 Beleg- und Buchnachweispflichten
Mehrè die andere Lieferung gilt nicht als Warenbewegung und damit kann keine Steuerbefreiung
Voraussetzungen zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß 4 Nr. 1b i.v.m. 6a UStG -innergemeinschaftliche Lieferungen- BMF-Schreiben vom 06.01.2009 I. Grundvoraussetzungen: - eine im Inland steuerbare Lieferung
MehrLeseprobe aus "Die Umsatzsteuer für Spediteure und Frachtführer"
Kap 1 Einleitung Die Umsatzsteuer ist besonders im Transportbereich durch komplexe Regelungen zum Ort der Leistung und zu den Steuerbefreiungen geprägt. Die Finanzverwaltung verlangt die korrekte Abbildung
Mehrwir bedanken uns für die Übersendung des o. g. Entwurfs und nehmen die Gelegenheit zur Stellungnahme gern wahr.
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Be/Kr Tel.: +49 30 240087-61 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 13. Januar 2012 Beleg- und Buchnachweispflichten
MehrElfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Bundesrat Drucksache 66/13 04.02.13 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - Wi Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung A. Problem und Ziel Mit Wirkung vom 1.
MehrNachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
Ein Merkblatt Ihrer IHK Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen 1. Belegnachweis 1.1. Allgemeines zum Belegnachweis (Besitz, Zeitpunkt) 1.2. Belegnachweise im Beförderungsfall 1.3.
MehrBundesministerium der Finanzen Bonn, 17. Januar 2000
Bundesministerium der Finanzen Bonn, 17. Januar 2000 - Dienstsitz Bonn - IV D 2 - S 7134-2/00 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Telefon:
MehrBuch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren
Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren Merkblatt Inhalt 1 Einleitung 2 Begriffsklärung: Drittlandsausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen 2.1 Nachweiserfordernisse
MehrDIE GELANGENSBESTÄTIGUNG
Hubert GmbH DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Neuer Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Definition der innergemeinschaftlichen Lieferung Ein Gegenstand gelangt von Deutschland in einen anderen
MehrUmsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen
IHK-Merkblatt Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen 1. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerfreiheit 2. Rechnungsstellung bei Steuerbefreiung 3.
MehrNachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Nr. 131/14
Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Nr. 131/14 Ansprechpartnerin: Ass. iur. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52,
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrNachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
RECHT UND STEUERN Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen Stand: 1. Januar 2014 1. Belegnachweis 1.1.Allgemeines zum Belegnachweis (Besitz, Zeitpunkt) 1.2. Belegnachweise im Beförderungsfall
MehrBescheinigung für Umsatzsteuerzwecke über die Versendung ins übrige Gemeinschaftsgebiet (gemäß 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b UStDV)
DHL Express Germany GmbH Heinrich-Brüning-Str. 5 53113 Bonn Datum Oct 25, 2013 Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke über die Versendung ins übrige Gemeinschaftsgebiet (gemäß 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe
MehrZERTIFIKAT ISO 9001:2008. Greiwing logistics for you GmbH. DEKRA Certification GmbH bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen
ZERTIFIKAT ISO 9001:2008 DEKRA Certification GmbH bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen Greiwing Zertifizierter Bereich: Spedition, Nutzfahrzeughandel, Reinigung, Werkstatt Zertifizierter Standort:
MehrBroschüre. Herausgegeben vom BVfK e.v. Bundesverband freier KFZ-Händler Bonn
Broschüre zur umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen EUBinnenmarktlieferung neuer und gebrauchter Fahrzeuge an gewerbliche Abnehmer mit UmsatzsteuerIdentifikationsnummer Herausgegeben vom BVfK e.v.
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 22. November 2018 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. November 2018 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0249 (NLE) 12849/18 FISC 398 ECOFIN 882 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG
MehrMandantenbrief Mai 2012
holzbaur & partner Stuttgarter Straße 30 70806 Kornwestheim Firma Max Mustermann Musterstraße 12 12345 Musterstadt Mandantenbrief Mai 2012 Steuerbefreiungen bei Auslandslieferungen Sehr geehrter Mandant,
MehrBuch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Merkblatt Inhalt 1 Einleitung 2 Begriffsklärung 2.1 Lieferung oder sonstige Leistung 2.2 Der Ort der Lieferung 2.3 Die steuerfreie innergemeinschaftliche
MehrDIS 2239 Verteilung: Einzelhandel außer Metzgerei: Rückverfolgbarkeit [2239] v8
Provinziale Einheit von :... Date :... Verantwortlicher Kontrolleur :... Nr :... Anbieter :... Einmalige Nr. :... Adresse :...... DIS 229 Verteilung: Einzelhandel außer Metzgerei: Rückverfolgbarkeit [229]
MehrWimmer & Schlieper. Steuerberater. Jutta Wimmer Steuerberaterin. Prof. Dr. Peter Schlieper. Sehr geehrte Damen und Herren,
Steuerberater Jutta Wimmer Steuerberaterin Prf. Dr. Peter Schlieper Steuerberater Schustergasse 2a 86609 Dnauwörth Tel. 0906 / 29 99 44-0 Fax 0906 / 29 99 44-50 inf@wimmer-schlieper.de www.wimmer-schlieper.de
Mehr