Statuten. Zollikofen, in Kraft gesetzt auf 18. Juni Inhaltsverzeichnis

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1 Zollikofen, Statuten in Kraft gesetzt auf 8. Juni 0 Inhaltsverzeichnis Seite. Allgemeines.... Zweck, Aufgaben.... Mitgliedschaft.... Organe.... Delegiertenversammlung.... Vorstand Revisionsstelle Geschäftsstelle Finanzwesen Schlussbestimmungen... 0 Anhang zu den Statuten... Revisionen...

2 . Allgemeines Art. Name, Rechtsform, Sitz Stellung Gebiet Sprache Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Bern (SRK Kanton Bern)/Croix-Rouge suisse Canton de Berne (CRS Canton de Berne) ist ein Verein nach Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz am Standort der Geschäftsstelle. Das SRK Kanton Bern ist eine Mitgliedorganisation des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Es anerkennt die in den Statuten des SRK festgehaltenen Rechte und Pflichten eines Rotkreuz- Kantonalverbandes. Das SRK Kanton Bern ist mit seiner Geschäftsstelle und seinen Mitgliedorganisationen (SRK Bern-Mittelland, SRK Bern-Emmental, SRK Biel/Bienne-Seeland, CRS Jura bernois, SRK Bern-Oberaargau, SRK Bern-Oberland) im ganzen Kantonsgebiet tätig. Es achtet insbesondere auf die Bedürfnisse und Anliegen des französischsprachigen Bevölkerungsteils im Kanton Bern. Das SRK Kanton Bern ist deutsch- und französischsprachig.. Zweck, Aufgaben Art. Zweck Das SRK Kanton Bern erfüllt humanitäre Aufgaben im Sinn der Rotkreuz-Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Es verbreitet und verankert die Rotkreuz-Grundsätze in der Bevölkerung. Es bietet Dienstleistungen in den Bereichen Entlastung, Gesundheitsförderung und Integration an. Es fördert die Zusammenarbeit der im Namen des SRK tätigen Organisationen im Kanton Bern. Es unterstützt die Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Organisationen, die im Namen des SRK tätig sind, insbesondere im französischsprachigen Teil der Schweiz. 6 Es fördert die Zusammenarbeit mit humanitären Organisationen, die ähnliche Zwecke wie das SRK verfolgen. Statuten SRK Kanton Bern Seite /

3 Art. Aufgaben Das SRK Kanton Bern erfüllt seine Aufgaben gemäss den Beschlüssen und Empfehlungen des Kooperationssystems der Rotkreuz-Kantonalverbände und dessen Gremien (Nationale Konferenz der Rotkreuz-Kantonalverbände, Geschäftsführender Ausschuss der nationalen Konferenz der Rotkreuz-Kantonalverbände, nationale Konferenz der Geschäftsleiter und Geschäftsleiterinnen der Rotkreuz- Kantonalverbände). Es vertritt die Interessen des SRK Kanton Bern in den Gremien des SRK und gegenüber Behörden, Organisationen und Öffentlichkeit auf kantonaler Ebene. Es erbringt mit seiner Geschäftsstelle namentlich folgende Leistungen: Rotkreuz-Kurse Integrationshilfe für anerkannte Flüchtlinge Integrationsangebote auf kantonaler Ebene Programme und Projekte auf kantonaler Ebene Aktionen, Veranstaltungen o.ä. auf kantonaler Ebene Es erbringt mit seinen Mitgliedorganisationen namentlich folgende Leistungen: Rotkreuz-Fahrdienst Rotkreuz-Notrufsystem Rotkreuz-Entlastungs-, Besuchs- und Beratungsdienste Kinderbetreuung zu Hause Ergotherapie Integrationsangebote auf regionaler Ebene Katastrophenhilfe Schweiz Einzelhilfe SRK Jugendrotkreuz Läden Programme und Projekte auf regionaler Ebene Aktionen, Veranstaltungen o.ä. auf regionaler Ebene Es fördert den Einsatz von Freiwilligen. 6 Es fördert das Jugendrotkreuz.. Mitgliedschaft Art. Mitglieder Die Mitgliedorganisationen des SRK Kanton Bern sind das SRK Bern-Mittelland, das SRK Bern-Emmental, das SRK Biel/Bienne- Seeland, das CRS Jura bernois, das SRK Bern-Oberaargau, das SRK Bern-Oberland. Statuten SRK Kanton Bern Seite /

4 Die Mitgliedorganisationen des SRK Kanton Bern sind Vereine nach Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz am Standort der jeweiligen Geschäftsstelle. Pflichten Die Mitgliedorganisationen des SRK Kanton Bern sind verpflichtet, Änderungen ihrer Statuten dem SRK Kanton Bern zur Genehmigung zu unterbreiten in den Organen des SRK Kanton Bern mitzuwirken an das SRK Kanton Bern Mitgliederbeiträge zu entrichten. Organe Art. Organe Die Organe des SRK Kanton Bern sind die Delegiertenversammlung der Vorstand die Revisionsstelle. Delegiertenversammlung Art. 6 Funktion Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des SRK Kanton Bern. Zusammensetzung Die Delegiertenversammlung setzt sich aus mindestens 8 Delegierten zusammen. Jede Mitgliedorganisation ist mit mindestens einem Delegierten/einer Delegierten vertreten. Die Verteilung der Delegierten auf die Mitgliedorganisationen ist in einem Anhang zu den Statuten geregelt. Jeder/Jede Delegierte hat eine Stimme. Art. 7 Vorsitz Einberufung Die Delegiertenversammlung wird vom Präsidenten/der Präsidentin, bei dessen/deren Abwesenheit vom Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin geleitet. Ist auch dieser/diese verhindert, überträgt die Delegiertenversammlung den Tagesvorsitz einem anderen Vorstandsmitglied. Die Delegiertenversammlung tagt mindestens einmal jährlich in der ersten Jahreshälfte. Der Vorstand gibt den Mitgliedorganisationen den Termin und die vorläufige Traktandenliste spätestens Tage vor der Versammlung bekannt. Statuten SRK Kanton Bern Seite /

5 Die Mitgliedorganisationen können bis 8 Tage vor der Versammlung schriftlich Anträge oder Wahlvorschläge einreichen. An der Versammlung selbst können keine zusätzlichen Beschlusstraktanden eingereicht werden. Der Vorstand stellt den Mitgliedorganisationen spätestens Tage vor der Versammlung die Einladung mit einer bereinigten Traktandenliste und allen Unterlagen zu. 6 Ausserordentliche Delegiertenversammlungen finden auf Beschluss des Vorstands oder auf Begehren eines Fünftels der Delegierten statt. Art. 8 Zuständigkeit Die Delegiertenversammlung beschliesst die Statuten das Leitbild die Beiträge der Mitgliedorganisationen die Kompetenzsumme des Vorstands die Grundsätze der Entschädigungen für die Mitglieder des Vorstands und den Präsidenten/die Präsidentin die Auflösung des Vereins Die Delegiertenversammlung entscheidet über Anträge des Vorstands über Anträge der Mitgliedorganisationen Die Delegiertenversammlung genehmigt das Protokoll der Delegiertenversammlung den Jahresbericht die Jahresrechnung und den Bericht der Revisionsstelle mit Décharcheerteilung an den Vorstand Die Delegiertenversammlung nimmt zur Kenntnis die Strategie den Aktionsplan den Finanzplan das Jahresbudget der Geschäftsstelle den konsolidierten Jahresbericht und die konsolidierte Jahresrechnung der Geschäftsstelle und der Mitgliedorganisationen sowie den Bericht der Revisionsstelle Die Delegiertenversammlung wählt die Mitglieder des Vorstands den Präsidenten/die Präsidentin sowie den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin des Vorstands die Revisionsstelle Statuten SRK Kanton Bern Seite /

6 Art. 9 Beschlüsse Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Delegierten anwesend ist. Sie beschliesst mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Wahlen gilt im ersten Gang die absolute, im zweiten Gang die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit im zweiten Gang entscheidet das Los. Beschlüsse über die Änderung der Statuten und der Anhänge zu den Statuten bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von vier Fünfteln der abgegebenen Stimmen. Bei Abstimmungen und Wahlen werden weder Enthaltungen noch leere oder ungültige Zettel für die Berechnung der Mehrheiten berücksichtigt. 6 Abstimmungen und Wahlen erfolgen auf Begehren eines Fünftels der anwesenden Delegierten geheim. 7 Die Delegiertenversammlung beschliesst oder wählt im schriftlichen Zirkularverfahren, wenn alle Delegierten dem Zirkularverfahren zustimmen und die gemäss Art. 9 Abs. ff. erforderlichen Mehrheiten zustande kommen. Zirkularverfahren können durchgeführt werden bis maximal drei Monate vor dem Termin der nächsten Versammlung.. Vorstand Art. 0 Funktion Der Vorstand ist das oberste Leitungsorgan des SRK Kanton Bern. Zusammensetzung Der Vorstand besteht aus sechs bis maximal elf Mitgliedern. Jede Mitgliedorganisation ist mit mindestens einem Mitglied vertreten. Mitglieder des Vorstands des Kantonalverbandes dürfen nicht gleichzeitig Delegierte einer Mitgliedorganisation des SRK Kanton Bern sein oder in einem Auftrags- oder Anstellungsverhältnis zum SRK Kanton Bern oder einer seiner Mitgliedorganisationen stehen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die gesamte Amtszeit eines Mitglieds des Vorstands ist auf Jahre beschränkt. Wird ein Mitglied des Vorstands in das Präsidium gewählt, verlängert sich seine gesamte Amtszeit auf höchstens 6 Jahre. Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums und des Vizepräsidiums selbst. Statuten SRK Kanton Bern Seite 6/

7 6 Der Vorstand kann zur Erfüllung besonderer Aufgaben Ausschüsse aus seiner Mitte oder Kommissionen einsetzen, denen auch Personen ausserhalb des SRK Kanton Bern angehören dürfen. Art. Vorsitz Einberufung Der Vorstand tagt unter dem Vorsitz seines Präsidenten/seiner Präsidentin oder seines Vizepräsidenten/seiner Vizepräsidentin; sind beide an einer Sitzungsteilnahme verhindert, bestimmt der Vorstand ein Vorstandsmitglied als Tagesvorsitzenden/Tagesvorsitzende. Der Vorstand tritt auf Einladung des Präsidenten/der Präsidentin oder auf Verlangen von mindestens zwei seiner Mitglieder zusammen. Die Einladung erfolgt mindestens Tage vor der Sitzung unter Bekanntgabe der Traktanden. Zu Traktanden, die nicht zuvor bekanntgegeben wurden, können nur Beschlüsse gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder anwesend sind und alle Vorstandsmitglieder, die ihre Stimme abgeben, einer Traktandierung zustimmen. Art. Zuständigkeit Der Vorstand beschliesst über alle Geschäfte, die nicht aufgrund der Statuten einem anderen Organ vorbehalten sind. Der Vorstand vertritt die Interessen des SRK Kanton Bern in den Gremien des SRK und gegenüber Behörden, Organisationen und Öffentlichkeit auf kantonaler Ebene. Der Vorstand beruft die Delegiertenversammlung ein, bereitet die Delegiertenversammlung vor und führt deren Beschlüsse durch. Der Vorstand überwacht die Tätigkeit der Geschäftsstelle. Der Vorstand regelt seine Arbeitsweise sowie die Führung und Organisation des SRK Kanton Bern in einer Geschäftsordnung. 6 Der Vorstand beschliesst die strategischen Ziele für das Leistungsangebot gemäss Art. Abs. und die Art und Weise der Kommunikation, Koordination und Kooperation zwischen der Geschäftsstelle und den Mitgliedorganisationen für das Leistungsangebot gemäss Art. Abs. den Aktionsplan den Finanzplan das Jahresbudget der Geschäftsstelle die Grundsätze des Finanz-, Rechnungs- und Kontrollwesens die Entschädigungen für die Mitglieder des Vorstands und den Präsidenten/die Präsidentin Statuten SRK Kanton Bern Seite 7/

8 7 Der Vorstand entscheidet über Anträge der Vorstandsmitglieder über Anträge der Geschäftsstelle über Anträge der kantonalen Konferenz der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter 8 Der Vorstand verabschiedet zuhanden der Delegiertenversammlung den Jahresbericht die Jahresrechnung und den Bericht der Revisionsstelle 9 Der Vorstand genehmigt Änderungen der Statuten der Mitgliedorganisationen. 0 Der Vorstand nimmt den konsolidierten Jahresbericht und die konsolidierte Jahresrechnung der Geschäftsstelle und der Mitgliedorganisationen sowie den Bericht der Revisionsstelle zur Kenntnis. Der Vorstand legt den Standort der Geschäftsstelle fest regelt die Struktur und Verantwortlichkeit der Geschäftsstelle wählt, beaufsichtigt und entlässt den Geschäftsleiter/die Geschäftsleiterin und die übrigen mit der Geschäftsleitung betrauten Personen steuert und überwacht die für die Zielerreichung notwendige Mittelverwendung der Geschäftsstelle beschliesst in begründeten Fällen Ausgaben ausserhalb der von der Delegiertenversammlung bewilligten Kompetenzsumme Der Vorstand bezeichnet die unterschriftsberechtigten Personen und die Art ihrer Zeichnungsberechtigung. Der Vorstand bestimmt die Vertretung des SRK Kanton Bern in der Rotkreuzversammlung, in der nationalen Konferenz der Rotkreuz- Kantonalverbände und in der nationalen Konferenz der Geschäftsleiter und Geschäftsleiterinnen. Der Vorstand nimmt Stellung zu Vernehmlassungen des SRK und staatlicher Stellen. Der Vorstand entscheidet über die Mitgliedschaft des SRK Kanton Bern in anderen Organisationen. 6 Der Vorstand schliesst Vereinbarungen mit Behörden, Organisationen und Unternehmungen auf kantonaler Ebene ab. Art. Beschlüsse Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschliesst mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt der/die Vorsitzende den Stichentscheid. Statuten SRK Kanton Bern Seite 8/

9 Enthaltungen werden für die Berechnung der Mehrheit nicht berücksichtigt. Der Vorstand beschliesst im schriftlichen Zirkularverfahren, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Zirkularverfahren zustimmen und die gemäss Art. Abs. erforderliche Mehrheit zustande kommt.. Revisionsstelle Art. Zusammensetzung Mit der Revision wird eine unabhängige Revisionsstelle beauftragt. Die Anforderungen an die Revisionsstelle richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftrag ist befristet auf ein Jahr. Er endet mit der Abnahme der letzten Jahresrechnung. Eine erneute Beauftragung ist zulässig. Art. Zuständigkeit Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung der Geschäftsstelle. Sie erstattet der Delegiertenversammlung Bericht über die Ergebnisse ihrer Prüfung und stellt entsprechende Anträge. Sie prüft und konsolidiert die Jahresrechnungen der Geschäftsstelle und der Mitgliedorganisationen und unterbreitet das Ergebnis ihrer Prüfung dem Vorstand zur Kenntnisnahme.. Geschäftsstelle Art. 6 Standort Das SRK Kanton Bern führt eine Geschäftsstelle, deren Standort vom Vorstand bestimmt wird. Aufgaben Die Geschäftsstelle erledigt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Vorstands. Sie erbringt die Leistungen gemäss Art. Abs.. Sie koordiniert die Leistungen gemäss Art. Abs. im Rahmen einer kantonalen Konferenz der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter der Mitgliedorganisationen. Organisation, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Geschäftsstelle sind in der Geschäftsordnung geregelt. Statuten SRK Kanton Bern Seite 9/

10 6 Der Geschäftsleiter/die Geschäftsleiterin nimmt mit beratender Stimme an der Delegiertenversammlung und an den Vorstandssitzungen teil. 6. Finanzwesen Art. 7 Mittel Das SRK Kanton Bern bestreitet seinen Aufwand namentlich mit Mitgliederbeiträgen seiner Mitgliedorganisationen Erträgen aus Dienstleistungen Entschädigungen der öffentlichen Hand Beiträgen der humanitären Stiftung SRK Spenden, Legaten, Erbschaften Vermögenserträgen Art. 8 Jahresrechnung Die Jahresrechnung wird jeweils auf den. Dezember abgeschlossen. 7. Schlussbestimmungen Art. 9 Revision der Statuten Die Delegiertenversammlung beschliesst die ganze oder teilweise Revision der Statuten des SRK Kanton Bern auf Antrag des Vorstands oder eines Fünftels der Delegierten. Art. 0 Auflösung des Vereins Die Delegiertenversammlung beschliesst die Auflösung des SRK Kanton Bern auf Antrag des Vorstands oder eines Fünftels der Delegierten. Der Vorstand vollzieht den Beschluss. Das Vereinsvermögen wird in diesem Fall unwiderruflich innert Jahresfrist dem SRK oder einer geeigneten gemeinnützigen Organisation übergeben. Art. Inkrafttreten Die vorstehenden Statuten sind auf Antrag des Vorstands am von einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung beschlossen worden. Sie ersetzen die Statuten des SRK Kantonalverbandes Bern vom. Juli 997. Sie wurden vom zuständigen Organ des SRK am genehmigt. Statuten SRK Kanton Bern Seite 0/

11 Sie treten auf.0.09 in Kraft. Der Anhang ist ein Bestandteil der Statuten. Bern, Der Präsident: Edwin Knuchel Der Vizepräsident: Peter Fuchs Statuten SRK Kanton Bern Seite /

12 Anhang zu den Statuten Die Delegiertenversammlung vom hat die Verteilung der Delegierten auf die Mitgliedorganisationen gemäss Art. 6 Abs. wie folgt geregelt: Ew. Delegierte Ew. Delegierte Ew. Delegierte Ew. Delegierte Mitgliedorganisation Bevölkerung am.0.07 Delegierte Bern-Mittelland 8 Bern-Emmental 77 Biel/Bienne-Seeland 8 87 Jura bernois 7 Bern-Oberaargau Bern-Oberland 0 6 Kanton Bern Statuten SRK Kanton Bern Seite /

13 Revisionen DV vom Art. 7 Abs. Art. 8 Abs. Art. 0 Abs. Die Statuten wurden an der heutigen Delegiertenversammlung genehmigt und ersetzen diejenigen vom Zollikofen, Der Vorsitzende: Der Protokollführer: Kurt Schild Hans Peter Grossenbacher Statuten SRK Kanton Bern Seite /

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